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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN

dip / drucksache 08.10.2025 · WP 21 · 21/2069 · Antrag · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2069 21. Wahlperiode 08.10.2025 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 8. Oktober 2025 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SEA GUARDIAN) zu. 2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage a) der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere der Resolution 2292 (2016) und Folgeresolutionen, zuletzt verlängert durch die Resolution 2780 (2025) vom 29. Mai 2025; b) der Beschlüsse des Nordatlantikrates vom 7. bis 9. Juli 2016, vom 25. Oktober 2016, vom 7. Juli 2017, vom 6. Oktober 2017 und vom 20. Dezember 2017; c) des Seerechtsübereinkommens der VN von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt. Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an der MSO SEA GUAR- DIAN im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für alle im Rahmen von MSO SEA GUARDIAN eingesetzten seegehenden Einheiten gilt die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen. 3. Auftrag und Aufgaben Gemäß Beschluss des Nordatlantikrates ist die MSO SEA GUARDIAN beauftragt, der Bedrohung des Bündnisgebietes sowie der Verbreitung von Terrorismus im Mittelmeerraum entgegenzutreten. In diesem Rahmen leistet die MSO SEA GUARDIAN im Mittelmeerraum einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld. Damit stärkt das Bündnis die maritime Sicherheit im Mittelmeer. Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter anderem folgende Aufgaben: – Erstellung und Bereitstellung eines Lagebildes; – Aufklärung und Beitrag zum Kampf gegen den Terrorismus und Waffenschmuggel im maritimen Umfeld, insbesondere durch das Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahmen und Umleiten von Schiffen und Booten und damit im Zusammenhang stehende Sicherungsmaßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht auch unter Bedrohung; – Sichern und Schützen eigener Kräfte, unterstützter Kräfte und sonstiger Schutzbefohlener; – Informationsaustausch und logistische Unterstützung zur Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen im Rahmen der durch die Europäische Union (EU) geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI, sobald hierfür eine entsprechende Vereinbarung zwischen NATO und EU zur Zusammenarbeit erreicht ist. 4. Einzusetzende Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten: – Führung; – Wirken gegen Ziele in der Luft, über, auf und unter Wasser (u. a. Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahme und Umleiten von Schiffen und Booten); – Sicherung und Schutz; – Militärisches Nachrichtenwesen; – Aufklärung (u. a. Seeraumüberwachung und -aufklärung auf und über See); – Führungsunterstützung; – Einsatzunterstützung; – Sanitätsdienstliche Versorgung. 5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an der MSO SEA GUARDIAN die genannten Fähigkeiten der NATO anzuzeigen. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die unter Nummer 2 genannten und für die jeweiligen Auftragsanteile maßgeblichen völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gegeben sind, die MSO SEA GUARDIAN durch die NATO fortgeführt wird und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 30. November 2026. 6. Status und Rechte Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht, insbesondere nach den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen. Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihres Auftrages das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer MSO-SEA-GUARDIAN- Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt. 7. Einsatzgebiet Das Einsatzgebiet von MSO SEA GUARDIAN umfasst das Mittelmeer außerhalb der Hoheitsgewässer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolgt nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat und, sofern dieser nicht Mitglied der NATO ist, auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung des Deutschen Bundestages. Im Übrigen richten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen. Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung von den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes. 8. Personaleinsatz Es können insgesamt bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Im Rahmen der Operation kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen genehmigt werden. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die in Austauschprogrammen bei den Streitkräften anderer Nationen dienen, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen von MSO SEA GUARDIAN teil. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. 9. Kosten und Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der MSO SEA GUARDIAN werden für den Zeitraum 1. Dezember 2025 bis 30. November 2026 voraussichtlich insgesamt rund 0,8 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2025 rund 0,1 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2026 rund 0,7 Millionen Euro. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden im Haushaltsjahr 2025 mittels der aus dem 2. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 ersichtlichen Ansätze des Einzelplans 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2026 wird im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2026 im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. Begründung I. Politische Rahmenbedingungen Als internationaler Wirtschaftsraum und südliche Grenze der Europäischen Union wie auch des NATO- Bündnisgebietes ist das Mittelmeer für Deutschland von besonderer strategischer Bedeutung. Darüber hinaus besitzt es aufgrund seiner wichtigen Wasser- und Handelswege wie auch Nähe zu Krisenregionen eine Schlüsselrolle für Sicherheit und Stabilität in der Region. Die aktuelle Lage im maritimen Umfeld des Mittelmeers ist gekennzeichnet durch multiple asymmetrische sicherheitspolitische Bedrohungen. Dies zeigt sich besonders vor dem Hintergrund regionaler Herausforderungen wie bspw. Flucht und Migrationsbewegungen oder Bedrohungen durch organisierte Kriminalität, Menschenhandel, internationalen Waffenschmuggel und transnationalen Terrorismus. Die Ursachen dieser krisenhaften Entwicklungen liegen in einem Zusammenwirken sozioökonomischer Faktoren wie Bevölkerungswachstum, Ressourcenknappheit, wirtschaftliches Gefälle und zunehmend auch Auswirkungen des Klimawandels. Bewaffnete Konflikte, schwache staatliche Strukturen, Korruption oder auch die mangelnde wirtschaftliche und politische Teilhabe einer schnell wachsenden, jungen und gut ausgebildeten Bevölkerung verschärfen die Lage. Insgesamt ist die maritime Sicherheitslage im Mittelmeer essentiell für die Sicherheit und Stabilität in der südlichen Grenzregion Europas und des NATO-Bündnisgebietes. Es gilt, das Übergreifen krimineller, extremistischer oder auch terroristischer Aktivitäten nach Europa und in das NATO-Bündnisgebiet zu unterbinden. Die Früherkennung von Bedrohungslagen und deren wirksame Bekämpfung erfordern eine enge transatlantische und europäische Abstimmung. Gemeinsam mit NATO und EU ist Deutschland in dem Bestreben vereint, diesen Herausforderungen zu begegnen. Grundsätzlich hat sich die Bundesregierung in ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie zum Ziel gesetzt, in einer Welt globaler Waren- und Handelsströme aktiv für die Freiheit der internationalen Seewege einzustehen. Das deutsche militärische Engagement im Rahmen von MSO SEA GUARDIAN leistet einen Beitrag zu Stabilität und Sicherheit an der südlichen Grenze des NATO-Bündnisgebietes wie auch der EU. II. Rolle des militärischen Beitrages von MSO SEA GUARDIAN Die NATO-geführte Maritime Sicherheitsoperation (MSO) SEA GUARDIAN wurde 2016 eingerichtet, um mittels einer dauerhaften Präsenz im Mittelmeer eine effiziente Seeraumüberwachung, eine verbesserte Lageaus- und -bewertung sowie eine effektive Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld der Region sicherzustellen. Deutschland trägt seit Beginn der MSO SEA GUARDIAN regelmäßig zu der Operation bei. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen des sogenannten „associated support“, also ohne direkte Unterstellung der Einheiten unter die Operationsführung. In der Regel sind deutsche Einheiten während des Transits durch das Operationsgebiet eingemeldet oder tragen in Zweitfunktion zu MSO SEA GUARDIAN bei, wenn sie zugleich und vorrangig im Rahmen der NATO-Unterstützungsmission Ägäis eingesetzt sind. Lageabhängig können zusätzliche Einheiten den Einsatz unterstützen. Eine Beteiligung im „direct support“, die eine direkte Unterstellung unter die NATO- Operationsführung bedeuten würde, soll möglich bleiben, ist jedoch gegenwärtig nicht vorgesehen. MSO SEA GUARDIAN leistet einen wichtigen Beitrag zur Erstellung eines einheitlichen maritimen Lagebildes sowie zur Früherkennung krisenhafter Entwicklungen und terroristischer Aktivitäten. Seit Januar 2025 haben deutsche Einheiten mit insgesamt 245 Seetagen zum Lagebildaufbau beigetragen und dadurch die Handlungsfähigkeit der NATO im Mittelmeer gestärkt wie auch den Schutz zentraler Seeverbindungslinien unterstützt. Darüber hinaus verfolgt Deutschland mit seiner Beteiligung an MSO SEA GUARDIAN das Ziel, den europäischen Beitrag innerhalb der NATO zu festigen und die Zusammenarbeit zwischen NATO und Europäischer Union im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu vertiefen. Eine engere Koordination mit der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI wird weiterhin angestrebt. Mit Einholung der parlamentarischen Zustimmung zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN stellt die Bundesregierung sicher, dass sich die deutschen Streitkräfte an allen Aufträgen der Operation vollumfänglich beteiligen können. Schließlich unterstreicht eine Mandatierung durch den Bundestag die Bedeutung der deutschen Beteiligung an NATO-Missionen und setzt ein starkes politisches Zeichen an unsere NATO-Verbündeten. III. Weiteres Engagement der Bundesregierung Dem deutschen Engagement für Frieden und Sicherheit in der weiteren Mittelmeerregion und dem Nahen Osten kommt insbesondere vor dem Hintergrund der regionalen Lageverschärfung eine Schlüsselrolle zu. Dabei wird der Ansatz einer integrierten Sicherheit verfolgt, welcher das Zusammenwirken aller relevanten Politikbereiche umfasst, sodass militärische und zivile Mittel durch gezielte und vertiefte Verschränkung zu Stabilität, Sicherheit und Frieden beitragen. Das deutsche militärische Engagement in der Region umfasst seit 2021 den von Deutschland im Rahmen der VN vor der Küste Libanons geführten UNIFIL-Flottenverband MARITIME TASK FORCE. Zudem trägt Deutschland im Rahmen der EU-geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES seit Februar 2024 zum Schutz der freien Schifffahrt im Roten Meer und Bab al-Mandab bei. Im zentralen und südlichen Mittelmeer beteiligt sich Deutschland an der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI zur Durchsetzung des Waffenembargos der VN gegen Libyen. Überdies leistet Deutschland seit 2016 einen Beitrag zur NATO-Unterstützungsaktivität ÄGÄIS, welche die griechischen und türkischen Küstenwachen dabei unterstützt, schneller und effektiver gegen Schlepper und ihre Netzwerke vorgehen zu können. Von MSO SEA GUARDIAN profitiert nicht nur die Sicherheit internationaler Handelswege. Die Mission fördert darüber hinaus Synergien in der Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten im südlichen Mittelmeerraum, wo die Bundesregierung mit ihrem Engagement eine gerechte, nachhaltige und digitale Transition, demokratische Transformationsprozesse, sowie die politische und wirtschaftliche Teilhabe von Frauen und jungen Menschen in der Region fördert. Schließlich kommt der MSO SEA GUARDIAN als Kooperationsplattform mit weiteren im Mittelmeer agierenden Partnern und Partnerorganisationen eine Frühwarn- und Abschreckungsfunktion zu. Auch die durch die Bundesregierung durchgeführte Evaluierung der laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr aus dem Jahr 2024 ergab, dass MSO SEA GUARDIAN eine Plattform zum Erhalt und zur Ausweitung maritimer Kooperation mit den beteiligten NATO-Alliierten und ausgewählten Partnernationen in der südlichen Nachbarschaft darstellt. Damit werden Deutschland nicht nur Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Das deutsche Engagement an der MSO SEA GUARDIAN fördert deutsche Interessen im Sinne eines Ansatzes integrierter Sicherheit und steht somit im Einklang mit der Nationalen Sicherheitsstrategie wie auch den Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig zu den laufenden Einsätzen der Bundeswehr. Die Überprüfung der Einsätze erfolgt im Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen. Einsätze der Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen strategischen Überprüfungen stetig evaluiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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