Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1371)
Text
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1371)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2117
21. Wahlperiode 08.10.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 21/1371 –
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission
der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)
A. Problem
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)
mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten, längstens bis zum 31. Oktober 2026.
Nach Darstellung der Bundesregierung bleibt Südsudan einer der fragilsten
Staaten der Welt. Notwendige Voraussetzungen des Friedensabkommens „R-AR-
CSS“ von 2018 seien noch immer nicht umgesetzt worden. Das Abkommen drohe
aufgrund des politischen Konflikts zwischen Staatspräsident Salva Kiir (Sudan
People’s Liberation Movement-in-Government, SPLM-iG) und dem Ersten
Vizepräsident Riek Machar (Sudan People’s Liberation Movement-in-Opposition,
SPLM-iO) zu scheitern. Seit Anfang März 2025 führten Spannungen zwischen
dem Lager von Präsident Kiir, der der Mehrheitsethnie der Dinka angehöre, und
dem Lager des Ersten Vizepräsidenten Machar, der Angehöriger der zweitgrößten
Ethnie der Nuer sei, zu erheblichen Eskalationen. In verschiedenen Landesteilen,
insbesondere im Norden des Landes, komme es zwischen den Präsident Kiir
unterstehenden South Sudan People’s Defence Forces (SSPDF) und Kräften der
SPLM-iO bzw. der militanten „White Army“-Nuer-Jugendmilizen zu Kämpfen
mit massiven Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. Im März 2025 habe
Präsident Kiir den Ersten Vizepräsidenten Machar unter Hausarrest gestellt und
weitere Vertreter seiner Partei verhaften lassen. Die im oben genannten Abkommen
vorgesehene Übergangsperiode sei bereits mehrfach verlängert worden, zuletzt
2024 bis Februar 2027. Die ursprünglich für Dezember 2024 geplanten ersten
Wahlen seit der Unabhängigkeit seien auf Dezember 2026 verschoben worden.
Die südsudanesische Bevölkerung leide unter einer der schwersten humanitären
Krisen weltweit. Etwa drei Viertel der Bevölkerung (etwa neun Millionen
Menschen) seien auf humanitäre Hilfe angewiesen. Massive Ernährungsunsicherheit,
in manchen Landesteilen Hungersnot, würden durch die bewaffneten Konflikte,
starke Defizite in der Regierungsführung, exzessive Korruption und eine schwere
Wirtschaftskrise sowie Überschwemmungen und Dürren verstärkt. Die
Menschenrechtslage im Land sei sehr kritisch. Der Raum für die Entfaltung
zivilgesellschaftlicher Aktivitäten sei stark eingeschränkt. Sexualisierte und
genderbasierte Gewalt werde systematisch als Waffe eingesetzt. Die Todesstrafe werde
teilweise vollstreckt; es gebe zudem extralegale Hinrichtungen. Der aktuelle
Konflikt im Nachbarland Sudan beeinträchtige Südsudan stark, insbesondere
aufgrund der bereits über eine Million Geflüchteten bzw. Rückkehrer aus Sudan und
des infolge des dortigen Konfliktes ins Stocken geratenen Erdölexports.
Die Aufgaben der UNMISS umfassen laut Antragstext 1. den Schutz von
Zivilpersonen; 2. die Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung
humanitärer Hilfe; 3. die Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens
und des Friedensprozesses; 4. Beobachtung und Untersuchung von Verstößen
gegen das humanitäre Völkerrecht und von Menschenrechtsverletzungen und -
übergriffen sowie Berichterstattung darüber.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der einschlägigen
Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 1996 (2011) vom 8. Juli
2011 und der Folgeresolutionen, zuletzt verlängert durch die Resolution 2779
(2025) vom 8. Mai 2025. Die deutschen Streitkräfte handelten nach Angabe der
Bundesregierung bei der Beteiligung an der UNMISS im Rahmen und nach den
Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels
24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Der deutsche militärische Beitrag für die UNMISS solle laut Bundesregierung
bestehen aus der Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-,
Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben sowie Hilfe bei technischer Ausrüstung
und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen.
Nach Angaben der Bundesregierung hätten die eingesetzten Kräfte zur
Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht zur Anwendung von militärischer Gewalt. Die
Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolge auf der
Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden
Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse auch den Einsatz militärischer Gewalt zum
Schutz eigener Kräfte, anderer UNMISS-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht
zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt.
Das Einsatzgebiet der UNMISS umfasse laut Bundesregierung das Staatsgebiet
Südsudans. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates
zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.
B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die
Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/1371 anzunehmen.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Der Auswärtige Ausschuss
Armin Laschet
Vorsitzender
Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter
Gerold Otten
Berichterstatter
Jürgen Coße
Berichterstatter
Luise Amtsberg
Berichterstatterin
Vinzenz Glaser
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting), Gerold Otten, Jürgen Coße,
Luise Amtsberg und Vinzenz Glaser
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/1371 in seiner 20. Sitzung am 10. September 2025
beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht
und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
sowie dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. Zudem wurde die
Vorlage dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission
der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten, längstens bis zum 31.
Oktober 2026.
Nach Darstellung der Bundesregierung bleibt Südsudan einer der fragilsten Staaten der Welt. Notwendige
Voraussetzungen des Friedensabkommens „R-ARCSS“ von 2018 seien noch immer nicht umgesetzt worden. Das
Abkommen drohe aufgrund des politischen Konflikts zwischen Staatspräsident Salva Kiir (Sudan People’s
Liberation Movement-in-Government, SPLM-iG) und dem Ersten Vizepräsident Riek Machar (Sudan People’s
Liberation Movement-in-Opposition, SPLM-iO) zu scheitern. Seit Anfang März 2025 führten Spannungen zwischen
dem Lager von Präsident Kiir, der der Mehrheitsethnie der Dinka angehöre, und dem Lager des Ersten
Vizepräsidenten Machar, der Angehöriger der zweitgrößten Ethnie der Nuer sei, zu erheblichen Eskalationen. In
verschiedenen Landesteilen, insbesondere im Norden des Landes, komme es zwischen den Präsident Kiir unterstehenden
South Sudan People’s Defence Forces (SSPDF) und Kräften der SPLM-iO bzw. der militanten „White Army“-
Nuer-Jugendmilizen zu Kämpfen mit massiven Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. Im März 2025 habe
Präsident Kiir den Ersten Vizepräsidenten Machar unter Hausarrest gestellt und weitere Vertreter seiner Partei
verhaften lassen. Die im oben genannten Abkommen vorgesehene Übergangsperiode sei bereits mehrfach verlängert
worden, zuletzt 2024 bis Februar 2027. Die ursprünglich für Dezember 2024 geplanten ersten Wahlen seit der
Unabhängigkeit seien auf Dezember 2026 verschoben worden.
Die südsudanesische Bevölkerung leide unter einer der schwersten humanitären Krisen weltweit. Etwa drei
Viertel der Bevölkerung (etwa neun Millionen Menschen) seien auf humanitäre Hilfe angewiesen. Massive
Ernährungsunsicherheit, in manchen Landesteilen Hungersnot, werde durch die bewaffneten Konflikte, starke Defizite
in der Regierungsführung, exzessive Korruption und eine schwere Wirtschaftskrise sowie Überschwemmungen
und Dürren verstärkt. Die Menschenrechtslage im Land sei sehr kritisch. Der Raum für die Entfaltung
zivilgesellschaftlicher Aktivitäten sei stark eingeschränkt. Sexualisierte und genderbasierte Gewalt werde systematisch als
Waffe eingesetzt. Die Todesstrafe werde teilweise vollstreckt; es gebe zudem extralegale Hinrichtungen. Der
aktuelle Konflikt im Nachbarland Sudan beeinträchtige Südsudan stark, insbesondere aufgrund der bereits über
eine Million Geflüchteten bzw. Rückkehrer aus Sudan und des infolge des dortigen Konfliktes ins Stocken
geratenen Erdölexports.
Die Aufgaben der UNMISS umfassen laut Antragstext 1. den Schutz von Zivilpersonen; 2. die Schaffung
förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe; 3. die Unterstützung der Umsetzung des
Friedensabkommens und des Friedensprozesses; 4. Beobachtung und Untersuchung von Verstößen gegen das humanitäre
Völkerrecht und von Menschenrechtsverletzungen und -übergriffen sowie Berichterstattung darüber.
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der einschlägigen Resolution des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen 1996 (2011) vom 8. Juli 2011 und der Folgeresolutionen, zuletzt verlängert durch die
Resolution 2779 (2025) vom 8. Mai 2025. Die deutschen Streitkräfte handelten nach Angabe der Bundesregierung bei
der Beteiligung an der UNMISS im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver
Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Der deutsche militärische Beitrag für die UNMISS solle laut Bundesregierung bestehen aus der Wahrnehmung
von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben sowie Hilfe bei
technischer Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen.
Nach Angaben der Bundesregierung hätten die eingesetzten Kräfte zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das
Recht zur Anwendung von militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche
Einsatzkräfte erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln
spezifiziert. Dies umfasse auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer UNMISS-
Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt.
Das Einsatzgebiet der UNMISS umfasse laut Bundesregierung das Staatsgebiet Südsudans. Angrenzende Räume
könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/1371 in seiner 7. Sitzung
am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/1371 in seiner 9. Sitzung am 8. Oktober 2025
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/1371 in seiner
7. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache
21/1371 in seiner 6. Sitzung am 8. Oktober 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die
Annahme.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/1371 in seiner 8. Sitzung am 8. Oktober 2025
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme.
Berlin, den 8. Oktober 2025
Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter
Gerold Otten
Berichterstatter
Jürgen Coße
Berichterstatter
Luise Amtsberg
Berichterstatterin
Vinzenz Glaser
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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