Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern - Öffentliche Daseinsvorsorge sichern und Demokratie stärken
Text
Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern - Öffentliche Daseinsvorsorge sichern und Demokratie stärken
Antrag
der Abgeordneten David Schliesing, Christian Görke, Dr. Gregor Gysi, Clara
Bünger, Dr. Michael Arndt, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing,
Katrin Fey, Kathrin Gebel, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Luke Hoß, Maren
Kaminski, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Ina Latendorf, Sonja
Lemke, Stella Merendino, Bodo Ramelow, Evelyn Schötz, Julia-Christina
Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion
Die Linke
Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern – Öffentliche
Daseinsvorsorge sichern und Demokratie stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Kultur und Sport gehören zum unabdingbaren Fundament unseres gesellschaftlichen
Zusammenhalts, unserer demokratischen Resilienz sowie der physischen und
psychischen Gesundheit der Bevölkerung. Dennoch werden sie in der aktuellen föderalen
Finanz- und Verfassungsarchitektur strukturell benachteiligt.
In der kommunalen Realität gelten Kultur und Sport rechtlich überwiegend als
sogenannte „freiwillige Aufgaben“. In Zeiten krisenhafter Haushaltslagen und unter dem
Diktat der Schuldenbremse fallen diese Bereiche bei den Kommunen unweigerlich als
Erstes dem Rotstift zum Opfer. Dies führt zu einem historischen Investitionsstau –
allein bei kommunalen Sportstätten wird der Bedarf auf 31 Milliarden Euro beziffert
– und zum eklatanten „Schwimmbadsterben“, durch das sich Deutschland zunehmend
zu einem Land der Nichtschwimmer und Nichtschwimmerinnen entwickelt.
Angesichts der aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen ist ein grundlegendes
Umsteuern dringend geboten. In Zeiten wachsender Polarisierung, zunehmender
Demokratiefeindlichkeit und rechter Unterwanderung stehen Sportvereine und
Kultureinrichtungen als letzte Orte gelebten gesellschaftlichen Zusammenhalts besonders im
Fokus. Sie sind vielerorts die einzigen niedrigschwelligen Räume, in denen
Demokratie praktisch erfahrbar bleibt und soziale Begegnung über politische und soziale
Grenzen hinweg stattfindet. Gleichzeitig verschärft sich die soziale Spaltung im Land.
Anhaltende Inflation und steigende Preise treffen vor allem Familien und Menschen mit
geringem Einkommen hart, die infolge dessen oftmals bei Freizeit, Bildung und Kultur
sparen müssen, um den Alltag zu meistern. Während dessen können wohlhabende
Haushalte komfortabel ein Vielfaches in Freizeit, Bildung und Kultur investieren. Die
Teilnahme am kulturellen und sportlichen Leben wird somit zunehmend zu einer Frage
des Geldbeutels: Kultur- und Sportteilhabe – zentrale Elemente sozialer Integration –
drohen zu einem Privileg der Besserverdienenden zu werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6099
21. Wahlperiode 21.05.2026
Das vorgelegte Sportfördergesetz (BR-Drucksache: 177/26) offenbart Bestrebungen,
die Mitsprache der Athletinnen und Athleten, der Verbände und des Behindertensports
in der Spitzensportförderung zu beschneiden. Gleichzeitig droht der Sport seine
Autonomie zu verlieren. Zudem ist eine fatale Privatisierungsspirale zu verzeichnen, die
öffentliche Infrastrukturen dem Markt überlässt und elementare Räume der Teilhabe
zerstört. Das drohende Aus des traditionsreichen Sport- und Erholungszentrums (SEZ)
in Berlin steht exemplarisch für diesen Trend: Wo einst Räume für Bewegung,
Begegnung und Gemeinwohl zur Verfügung standen, sollen künftig renditeträchtige
Bauprojekte realisiert werden.
Diese Entwicklungen verdeutlichen: Es braucht eine gemeinwohlorientierte
Kehrtwende in der Kultur-, Sport- und Sozialpolitik. Öffentliche Sport- und Freizeitflächen
müssen als Teil der Daseinsvorsorge geschützt und dem Zugriff rein kommerzieller
Interessen entzogen werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den der Schutz und die
Förderung der Kultur und des Sports als ausdrückliche Staatsziele in das Grundgesetz
aufgenommen werden.
Berlin, den 19. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Das Grundgesetz formuliert den Anspruch eines sozialen Bundesstaates, weist aber eine schmerzhafte Leerstelle
bei der kulturellen und physischen Daseinsvorsorge auf. Zwar formuliert der Bund weitreichende Zielsetzungen
für Spitzen‑ und Breitensport einschließlich der Sportinfrastruktur, die konkrete Umsetzung wird jedoch auf
spätere Verfahren, Haushaltsentscheidungen und unbestimmte Förderlogiken verschoben (vgl. BT-Drucksache
21/4917). Gerade diese Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und fehlender Verbindlichkeit macht
deutlich, dass Kultur und Sport nicht nur angekündigt, sondern als Staatsziele grundgesetzlich abgesichert werden
müssen. Bislang sind Kultur und Sport im Grundgesetz nicht ausdrücklich verankert – ein eklatanter Widerspruch
zu ihrer Bedeutung für eine wehrhafte Demokratie. Bereits die Enquete‑Kommission „Kultur in Deutschland“
des Bundestages hat sich eindringlich für die Aufnahme von Kultur als Staatsziel ausgesprochen (vgl.
Drucksache 16/7000, S. 6 ff.).
Eine Staatszielbestimmung fungiert als zwingende Auslegungsrichtlinie für alle staatlichen
Abwägungsentscheidungen. Insbesondere bei fiskalischen Konflikten und der Anwendung der Schuldenbremse verleiht sie Sport
und Kultur das nötige juristische Gewicht, um einen Kahlschlag bei der Förderung abzuwenden.
Der historische Präzedenzfall des Art. 20a GG (Umweltschutz) belegt zweifelsfrei, wie ein Staatsziel den
Gesetzgeber zu nachhaltigem Handeln verpflichtet. Dabei gilt es zu betonen, dass die Kulturhoheit der Länder durch
eine Staatszielbestimmung nicht angetastet wird, denn die Staatszielbestimmung ist keine kompetenzrechtliche
Regelung, sondern Programmauftrag an alle staatlichen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) innerhalb der
bestehenden Aufgabenverteilung. In dieser Funktion könnte die neue Staatszielbestimmung sogar dazu beitragen,
dass die Länder ihre Kulturhoheit ernst nehmen und ausfüllen. Denn mit Verweis auf die Staatszielbestimmung
könnte der Druck erhöht werden, mit dem Ziel das Sport und Kultur in den Gemeindeordnungen endlich als
ausfinanzierte Pflichtaufgaben definiert werden.
Die akute Notwendigkeit einer Verfassungsänderung entspringt unmittelbar den aktuellen gesellschaftlichen
Bedrohungen. In einer Phase, in der antidemokratische und rassistische Kräfte auf ein erstarkendes Maß an
gesellschaftlicher Verunsicherung treffen, übernehmen Vereine, soziokulturelle Zentren, Museen und Gedenkstätten
die Hauptlast der alltäglichen Integrationsarbeit. Wo der Staat Bibliotheken, Theater und Sportstätten schließt,
füllen rechtsextreme Gruppen gezielt dieses Vakuum auf. Kultur und Sport sind daher keine bloße
Subventionspolitik für die Freizeit, sondern harte, unerlässliche Präventionsarbeit im Dienst der Demokratie.
Das bloße juristische Bekenntnis bleibt jedoch wirkungslos, wenn es nicht durch materielle Umverteilung
untermauert wird. Die Austeritätspolitik auf Bundes‑ und Landesebene muss sofort beendet werden. Wer die in Art. 5
Abs. 3 GG verankerte Freiheit der Kunst ernst nimmt, muss deren materiellen Rahmenbedingungen sichern. Der
vorliegende Antrag bietet dem Deutschen Bundestag die historische Chance, die öffentliche Daseinsvorsorge zu
verteidigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft im Grundgesetz abzusichern.
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ISSN 0722-8333
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