Fankultur schützen - Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung
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Fankultur schützen - Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5826
21. Wahlperiode 07.05.2026
Antrag
der Abgeordneten Clara Bünger, Jorrit Bosch, Christian Görke, Dr. Michael
Arndt, Jan Köstering, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing,
Katrin Fey, Kathrin Gebel, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Mareike Hermeier,
Luke Hoß, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Ina Latendorf,
Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Bodo Ramelow, Heidi
Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina
Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Fankultur schützen – Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt
Diskriminierung
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Fußball erfreut sich nicht nur in Deutschland einer anhaltend hohen Beliebtheit. Die
Fankultur im deutschen Sport gilt dabei international als Vorbild. Das System der
eingetragenen Vereine und die 50+1-Regel ermöglichen ein Maß an demokratischer
Teilhabe, das in vielen Ländern undenkbar erscheint, und der hohe Organisierungsgrad
aktiver Fans innerhalb wie außerhalb der Vereine verleiht den Anhänger:innen der
Vereine einen Einfluss, von dem Menschen in anderen Ländern, in denen Sportteams
oft superreichen Einzelpersonen, Private-Equity-Firmen oder den Investmentfonds
autoritär regierter Staaten gehören, nur träumen können.
Das im Grundgesetz verankerte Recht auf Vereinsgründung ist ein hohes Gut, und
Sportvereine gelten zurecht als „Schulen der Demokratie“. Bereits seit über 30 Jahren
organisieren aktive Fans sich innerhalb von Vereinen in eigenen Abteilungen und
nehmen so aktiv an der demokratischen Willensbildung innerhalb der Vereine teil.
Darüber hinaus haben sich um viele Fußballvereine herum ganze Mikrokosmen weiterer
Vereine und Initiativen von der Rechtshilfe bis hin zu karitativen Zwecken etabliert.
Von nicht zu unterschätzender Bedeutung hierbei sind vielerorts die jeweiligen
Ultragruppen, die immer wieder ihre personelle Stärke und ihre organisatorischen
Fähigkeiten in den Dienst einer guten Sache stellen – sei es eine Spende in Höhe von 20.000
Euro für die Betroffenen des Hochwassers im Ahrtal wie 2022 bei Borussia
Mönchengladbach oder die Registrierung als Stammzellenspender:innen wie 2025 beim VfB
Stuttgart. Zuletzt machte die Kampagne „Empty Stands“ fankurvenübergreifend
aufmerksam auf die Situation von chronisch an ME/CFS erkrankten Fußballfans.
Vonseiten der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, aber auch von Teilen der
Politik werden diese Verdienste um demokratische Partizipation und soziale Teilhabe
oft nur unzureichend wahrgenommen. Fußballfans und vor allem Ultras werden nicht
als Partner:innen für einen für alle Beteiligten fruchtbaren Dialog gesehen, die ein
spezifisches Wissen in die Debatte einbringen können, sondern in erster Linie als
ordnungspolitisches Problem, dem vor allem mit Repression, Überwachung und nicht
zuletzt auch Gewalt begegnet werden muss.
Dabei dokumentiert der jüngste Bericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze
(ZIS) für die Saison 2024/25 rückläufige Zahlen sowohl bei den Verletzten als auch
bei den eingeleiteten Strafverfahren. Die Zahl der von der Polizei geleisteten
Arbeitsstunden ist ebenfalls rückläufig (https://lzpd.polizei.nrw/sites/default/files/2025-
10/251009-1_ZIS-Jahresbericht_2024-2025_2.pdf). Demgegenüber dokumentiert der
Dachverband der Fanhilfen e. V. für dieselbe Saison eine im Vergleich zur Vorsaison
unverändert hohe Zahl (24 Fälle) von unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen gegen
Fußballfans (www.dachverband-fanhilfen.de/wp-content/uploads/Saisonbericht_
Fanhilfen_24_25
-final_fix.pdf).
Vor diesem Hintergrund erscheinen die Forderungen auf der 226. Sitzung der
„Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“, besser bekannt als
Innenministerkonferenz (IMK), durchaus fragwürdig. Wenn es weniger Verletzte,
weniger eingeleitete Verfahren und weniger Arbeitsstunden bei der Polizei gibt, weshalb
braucht es dann härtere sicherheitspolitische Maßnahmen? Diese Frage stellten sich
offenbar auch die rund 20.000 Anhänger:innen von Fußballvereinen aus ganz
Deutschland, die am 16.11.2025 an einer bundesweiten Demonstration in Leipzig unter dem
Motto „Fußball ist sicher“ teilnahmen.
Dass es im Rahmen von Fußballspielen – sowie in geringerem Ausmaß auch beim
Eishockey und im Einzelfall beim Basketball – zu gewaltsamen Zusammenstößen
zwischen Fans verschiedener Teams oder aber zwischen Fans und Polizei oder
Ordnungsdienst kommt, ist nicht von der Hand zu weisen. Die Rolle, die die Polizei selbst bei
diesen Zusammenstößen spielt, wird jedoch von verschiedenen Seiten äußert
unterschiedlich bewertet. Sehen Pressemitteilungen der Polizei in der Regel einseitig die
Fans als Verantwortliche, äußern sich Fanvertreter:innen, aber zunehmend auch die
Vereine selbst häufig differenzierter und nehmen die Polizei in Mitverantwortung. So
heißt es beispielweise in einer gemeinsamen Stellungnahme von Präsidium und
Geschäftsführung von Hertha BSC nach den Vorfällen rund um das Spiel des Vereins
gegen den FC Schalke 04 am 17.01.2026, bei denen es 52 Verletzte (31 Fans, 21
Polizist:innen) gegeben hatte: „In den vergangenen Monaten ist aus unterschiedlichen
Perspektiven wiederholt der Eindruck entstanden, dass Einsatzkonzepte und polizeiliche
Präsenz von Fans als zunehmend konfrontativ und in der Gesamtheit an Spieltagen,
insbesondere am gestrigen Spieltag, nicht mehr durchgängig deeskalierend
wahrgenommen worden sind. Diese Wahrnehmung teilt auch Hertha BSC und hat
entsprechende Beobachtungen wiederholt gegenüber der Polizei adressiert“ (www.hert-
habsc.com/de/nachrichten/2026/01/stellungnahme-bscs04-2526).
Abschließend heißt es in derselben Stellungnahme: „Hertha BSC verurteilt jede Form
von Gewalt ausdrücklich und sieht Deeskalation, Dialog und gegenseitigen Respekt
als zentrale Grundlage für sichere und friedliche Spieltage.“ Genau das, also
Deeskalation, Dialog und gegenseitiger Respekt, ist der einzig gangbare Weg hin zu einem
Sport und einem Stadionerlebnis, an dem alle gleichberechtigt teilhaben können.
Deeskalation bedeutet, polizeiliche Maßnahmen auf das notwendige Mindestmaß zu
reduzieren, statt immer neue Maßnahmen zur Repression und zur Überwachung
einzuführen, die Fans unter Generalverdacht stellen und in ihren Grundrechten
einschränken.
Dialog bedeutet, mit allen Beteiligten, also auch mit den Fans, gleichberechtigt und
auf Augenhöhe zu kommunizieren, um gemeinsam Lösungen zu finden – auch für
schwierige Themen wie den Einsatz von Pyrotechnik.
Gegenseitiger Respekt bedeutet, demokratische Teilhabe nicht nur zu ermöglichen,
sondern auch zu fördern – durch bewährte Methoden wie die soziale Arbeit in
Fanprojekten, aber auch durch neue Initiativen gegen Diskriminierung, für Inklusion und
zugunsten sozial oder finanziell benachteiligter Teile der Bevölkerung.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, im Bereich Fußball und Fankultur
ein deutliches Zeichen der Deeskalation zu setzen, d. h.,
a) einen Gesetzentwurf für eine grundsätzliche Reform der Datei „Gewalttäter
Sport“ des Bundeskriminalamts gemäß § 13 vorzulegen, der
aa) sicherstellt, dass die Namen von Fußballfans nur dann gespeichert
werden, wenn sie wegen einer Gewalttat verurteilt wurden, und eine
Regelung zur automatischen Löschung der Namen, jeweils nach Ablauf
eines bestimmten Zeitraums, der sich der Länge nach am Strafmaß
orientiert, enthält,
bb) eine Informationspflicht seitens der verantwortlichen Behörde
gegenüber den in die Datei „Gewalttäter Sport“ Aufgenommenen bei
Aufnahme, Löschung oder sonstiger Statusänderung einführt,
cc) die Weitergabe von Daten aus der Datei „Gewalttäter Sport“ durch das
Bundeskriminalamt an ausländische oder supranationale
Sicherheitsbehörden über bereits bestehende europa- oder völkerrechtlich
bestehende Verpflichtungen hinaus ausschließlich in Fällen erlaubt, bei
denen gegen die Betroffenen ein Ausreiseverbot verhängt wurde,
b) sich im Rahmen der Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, dass die
Länderpolizeien Maßnahmen ergreifen, die
aa) gemeinsam mit dem DFB und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
die Wirksamkeit von bundesweiten Stadionverboten auch hinsichtlich
der Verdrängung von Gewaltstraftaten in das räumliche Umfeld und zu
Grundrechtswirkungen solcher Verbote evaluiert,
bb) geltende Gesetze und Vorschriften mit dem Ziel überprüfen, gemäß
dem Rechtsgrundsatz nulla poena sine culpa Kollektivstrafen und
Bestrafungen ohne Verurteilung, also etwa präventive Stadionverbote
oder kollektive Betretungsverbote, wie sie im Kontext von
Fußballspielen immer wieder vorkommen, zukünftig auszuschließen,
cc) eine gleichberechtigte Einbeziehung der beteiligten Vereine in die
Entscheidung über sogenannte Hochrisikospiele und damit verbunden das
Ausmaß der polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der Veranstaltung
einführen (da hier meist Vereine aus verschiedenen Bundesländern
beteiligt sind und bei der Anreise unter Umständen weitere von Fans
durchquert werden, ist hier eine bundeseinheitliche Lösung
angebracht),
dd) ein gesetzliches Verbot der Nutzung von KI-gestützter
Überwachungstechnologie zur Verhaltenserkennung oder Software zur biometrischen
Gesichtserkennung im Umfeld von oder im Zusammenhang mit
öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel verankern,
c) die Förderung von Sportveranstaltungen mit personalisiertem Ticketing
oder digitalen Identifikationspflichten zu beenden,
d) einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem
aa) ein Absatz 4 in § 258a StGB eingefügt wird, der Falschaussagen von
Polizeibeamt:innen vor Gericht, die geeignet sind oder zum Ziel haben,
die Bestrafung von anderen Polizeibeamt:innen für von ihnen
begangene Gewaltstraftaten zu vereiteln, aufgrund der besonderen
Verantwortung von Polizeibeamt:innen für die Aufrechterhaltung von Recht
und Ordnung, als einen besonders schweren Fall definiert, der mit einer
Mindeststrafe von einem Jahr geahndet wird,
bb) an geeigneter Stelle ein Zeugnisverweigerungsrecht für
Mitarbeiter:innen von Fanprojekten bezüglich der personenbezogenen
Informationen, die ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder
bekanntgeworden sind, eingeführt wird mit dem Ziel, die präventive Arbeit der
sozialarbeiterischen Fanprojekte zu schützen und auch weiterhin zu
ermöglichen;
2. Maßnahmen zu ergreifen, um einen gleichberechtigten Dialog auf Augenhöhe
zwischen allen Beteiligten zu fördern, d. h.,
a) die Einrichtung einer Expert:innenkommission unter Berücksichtigung aller
Interessenvertreter und der ausdrücklichen Einbeziehung von
Fanorganisationen, deren Aufgabe es ist, eine bundeseinheitliche Handhabung für das
Thema Pyrotechnik zu finden und Vorschläge für mögliche Pilotprojekte zur
legalen Nutzung von Pyrotechnik in Fußballstadien zu entwerfen,
b) die Einrichtung einer Expert:innenkommission unter Berücksichtigung aller
Stakeholder und der ausdrücklichen Einbeziehung von Fanorganisationen,
deren Aufgabe es ist, Vorschläge für deeskalierende Polizeitaktiken bei
Einsätzen im Kontext von Fußballspielen oder anderen
Sportgroßveranstaltungen zu erarbeiten mit dem Ziel, die Zahl von Verletzten auf allen Seiten
zu reduzieren, durch verbesserte Kommunikation gewaltförmigen
Auseinandersetzungen vorzubeugen und durch den Abbau unnötig hoher
Polizeipräsenz die ohnehin durch Mehrarbeit überlasteten Polizeikräfte spürbar zu
entlasten,
c) sich im Rahmen der Innenministerkonferenz für ein Moratorium für jegliche
Verschärfungen im Bereich der Innen- und Sicherheitspolitik, die den
Bereich des Fußballs und der Fankultur betreffen, einzusetzen, bis eine von der
Bundesregierung einzuberufende trilaterale Kommission gemeinsame
Vorschläge für ein weiteres, die Bedürfnisse aller Beteiligten
berücksichtigendes Vorgehen vorgelegt hat. Diese soll sich zusammensetzen aus
Vertreter:innen von Bundes- und Landesregierungen als Dienstherrinnen der
Polizeien, den den Spielbetrieb organisierenden Verbänden unter Einbeziehung
der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH sowie den wesentlichen
Fandachverbänden einschließlich der Fanhilfen. Beratend hinzugezogen werden
sollen die Koordinierungsstelle Fanprojekte und die
Bundesarbeitsgemeinschaft Fanprojekte;
3. Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, gegenseitigen Respekt und
demokratische Teilhabe im Bereich des organisierten Teamsports und der ihn
umgebenden Fankultur zu fördern, d. h.,
a) die Auflage eines Projektfonds zur Deckung von vorhandenen
Bedarfslücken bei sozialarbeiterischen Fanprojekten im Fußball durch Bundesmittel,
b) die Prüfung eines möglichen Bedarfs der Einrichtung sozialarbeiterischer
Fanprojekte analog zum Männerfußball auch im Frauenfußball sowie in
anderen Teamsportarten wie Eishockey und Basketball,
c) einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Verpflichtung der kommerziellen
Spielbetriebe und Sportverbände vorsieht, mit einem Prozent aller erzielten
Einnahmen aus der Vermarktung von Übertragungsrechten für von ihnen
durchgeführte Sportveranstaltungen Projekte innerhalb oder im nahen
Umfeld des Sports zu fördern. Diese sollen geeignet sein, die zentralen Werte
des Grundgesetzes (GG), allen voran die Wahrung der Würde und gleicher
Rechte aller Menschen (Menschenwürdeprinzip aus Artikel 1 GG),
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zu fördern. Die
entsprechenden Gelder sollen von einer gemeinnützigen Stiftung verwaltet werden.
Über die Vergabe soll ein Gremium entscheiden, in dem Sportverbände,
Fanorganisationen und Athlet:innen gegenüber möglichen anderen
Mitgliedern gemeinsam über eine Stimmenmehrheit verfügen, um eine
Mittelvergabe im Sinne des Sports zu gewährleisten,
d) die Einführung verbindlicher Richtlinien für die Förderung von Bau- oder
Sanierungsmaßnahmen von Sportstätten durch die Bundesregierung, die
eine in Beschaffenheit und Ausmaß den Bedürfnissen von Menschen mit
verschiedenen Beeinträchtigungen gerecht werdende weitgehende
Barrierefreiheit auch im Publikumsbereich zur notwendigen Bedingung für eine
Förderung machen,
e) die Einrichtung eines durch Bundesmittel und Verbände gemeinsam
finanzierten Archivs der Fankultur, das die für die Gesellschaft so herausragende
Bedeutung der Fankultur in Fußball und anderen Teamsportarten würdigt,
indem sie sie dokumentiert, archiviert, wissenschaftlich auswertet und in
Form von Ausstellungen und Bildungsarbeit der Öffentlichkeit zugänglich
macht,
f) eine bundesweite Aufklärungskampagne mit dem Ziel, mehr Menschen aus
in Vereinsgremien im Sport unterrepräsentierten Gruppen – insbesondere
Frauen – für die Mitarbeit in Vereinsgremien zu gewinnen. Diese soll
flankiert werden mit durch Bundesmittel finanzierte und durch adäquate
Bildungsträger in Abstimmung mit den Sportverbänden durchgeführte
Qualifizierungsmaßnahmen, die Mitglieder der entsprechenden Zielgruppen auf die
Übernahme von Führungspositionen in Sportvereinen vorbereitet.
Berlin, den 5. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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