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Fankultur schützen - Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung

dip / drucksache 07.05.2026 · WP 21 · 21/5826 · Antrag · Original ↗

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Fankultur schützen - Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/5826 21. Wahlperiode 07.05.2026 Antrag der Abgeordneten Clara Bünger, Jorrit Bosch, Christian Görke, Dr. Michael Arndt, Jan Köstering, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Mareike Hermeier, Luke Hoß, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Bodo Ramelow, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Fankultur schützen – Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Fußball erfreut sich nicht nur in Deutschland einer anhaltend hohen Beliebtheit. Die Fankultur im deutschen Sport gilt dabei international als Vorbild. Das System der eingetragenen Vereine und die 50+1-Regel ermöglichen ein Maß an demokratischer Teilhabe, das in vielen Ländern undenkbar erscheint, und der hohe Organisierungsgrad aktiver Fans innerhalb wie außerhalb der Vereine verleiht den Anhänger:innen der Vereine einen Einfluss, von dem Menschen in anderen Ländern, in denen Sportteams oft superreichen Einzelpersonen, Private-Equity-Firmen oder den Investmentfonds autoritär regierter Staaten gehören, nur träumen können. Das im Grundgesetz verankerte Recht auf Vereinsgründung ist ein hohes Gut, und Sportvereine gelten zurecht als „Schulen der Demokratie“. Bereits seit über 30 Jahren organisieren aktive Fans sich innerhalb von Vereinen in eigenen Abteilungen und nehmen so aktiv an der demokratischen Willensbildung innerhalb der Vereine teil. Darüber hinaus haben sich um viele Fußballvereine herum ganze Mikrokosmen weiterer Vereine und Initiativen von der Rechtshilfe bis hin zu karitativen Zwecken etabliert. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung hierbei sind vielerorts die jeweiligen Ultragruppen, die immer wieder ihre personelle Stärke und ihre organisatorischen Fähigkeiten in den Dienst einer guten Sache stellen – sei es eine Spende in Höhe von 20.000 Euro für die Betroffenen des Hochwassers im Ahrtal wie 2022 bei Borussia Mönchengladbach oder die Registrierung als Stammzellenspender:innen wie 2025 beim VfB Stuttgart. Zuletzt machte die Kampagne „Empty Stands“ fankurvenübergreifend aufmerksam auf die Situation von chronisch an ME/CFS erkrankten Fußballfans. Vonseiten der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, aber auch von Teilen der Politik werden diese Verdienste um demokratische Partizipation und soziale Teilhabe oft nur unzureichend wahrgenommen. Fußballfans und vor allem Ultras werden nicht als Partner:innen für einen für alle Beteiligten fruchtbaren Dialog gesehen, die ein spezifisches Wissen in die Debatte einbringen können, sondern in erster Linie als ordnungspolitisches Problem, dem vor allem mit Repression, Überwachung und nicht zuletzt auch Gewalt begegnet werden muss. Dabei dokumentiert der jüngste Bericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) für die Saison 2024/25 rückläufige Zahlen sowohl bei den Verletzten als auch bei den eingeleiteten Strafverfahren. Die Zahl der von der Polizei geleisteten Arbeitsstunden ist ebenfalls rückläufig (https://lzpd.polizei.nrw/sites/default/files/2025- 10/251009-1_ZIS-Jahresbericht_2024-2025_2.pdf). Demgegenüber dokumentiert der Dachverband der Fanhilfen e. V. für dieselbe Saison eine im Vergleich zur Vorsaison unverändert hohe Zahl (24 Fälle) von unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen gegen Fußballfans (www.dachverband-fanhilfen.de/wp-content/uploads/Saisonbericht_ Fanhilfen_24_25 -final_fix.pdf). Vor diesem Hintergrund erscheinen die Forderungen auf der 226. Sitzung der „Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“, besser bekannt als Innenministerkonferenz (IMK), durchaus fragwürdig. Wenn es weniger Verletzte, weniger eingeleitete Verfahren und weniger Arbeitsstunden bei der Polizei gibt, weshalb braucht es dann härtere sicherheitspolitische Maßnahmen? Diese Frage stellten sich offenbar auch die rund 20.000 Anhänger:innen von Fußballvereinen aus ganz Deutschland, die am 16.11.2025 an einer bundesweiten Demonstration in Leipzig unter dem Motto „Fußball ist sicher“ teilnahmen. Dass es im Rahmen von Fußballspielen – sowie in geringerem Ausmaß auch beim Eishockey und im Einzelfall beim Basketball – zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Fans verschiedener Teams oder aber zwischen Fans und Polizei oder Ordnungsdienst kommt, ist nicht von der Hand zu weisen. Die Rolle, die die Polizei selbst bei diesen Zusammenstößen spielt, wird jedoch von verschiedenen Seiten äußert unterschiedlich bewertet. Sehen Pressemitteilungen der Polizei in der Regel einseitig die Fans als Verantwortliche, äußern sich Fanvertreter:innen, aber zunehmend auch die Vereine selbst häufig differenzierter und nehmen die Polizei in Mitverantwortung. So heißt es beispielweise in einer gemeinsamen Stellungnahme von Präsidium und Geschäftsführung von Hertha BSC nach den Vorfällen rund um das Spiel des Vereins gegen den FC Schalke 04 am 17.01.2026, bei denen es 52 Verletzte (31 Fans, 21 Polizist:innen) gegeben hatte: „In den vergangenen Monaten ist aus unterschiedlichen Perspektiven wiederholt der Eindruck entstanden, dass Einsatzkonzepte und polizeiliche Präsenz von Fans als zunehmend konfrontativ und in der Gesamtheit an Spieltagen, insbesondere am gestrigen Spieltag, nicht mehr durchgängig deeskalierend wahrgenommen worden sind. Diese Wahrnehmung teilt auch Hertha BSC und hat entsprechende Beobachtungen wiederholt gegenüber der Polizei adressiert“ (www.hert- habsc.com/de/nachrichten/2026/01/stellungnahme-bscs04-2526). Abschließend heißt es in derselben Stellungnahme: „Hertha BSC verurteilt jede Form von Gewalt ausdrücklich und sieht Deeskalation, Dialog und gegenseitigen Respekt als zentrale Grundlage für sichere und friedliche Spieltage.“ Genau das, also Deeskalation, Dialog und gegenseitiger Respekt, ist der einzig gangbare Weg hin zu einem Sport und einem Stadionerlebnis, an dem alle gleichberechtigt teilhaben können. Deeskalation bedeutet, polizeiliche Maßnahmen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren, statt immer neue Maßnahmen zur Repression und zur Überwachung einzuführen, die Fans unter Generalverdacht stellen und in ihren Grundrechten einschränken. Dialog bedeutet, mit allen Beteiligten, also auch mit den Fans, gleichberechtigt und auf Augenhöhe zu kommunizieren, um gemeinsam Lösungen zu finden – auch für schwierige Themen wie den Einsatz von Pyrotechnik. Gegenseitiger Respekt bedeutet, demokratische Teilhabe nicht nur zu ermöglichen, sondern auch zu fördern – durch bewährte Methoden wie die soziale Arbeit in Fanprojekten, aber auch durch neue Initiativen gegen Diskriminierung, für Inklusion und zugunsten sozial oder finanziell benachteiligter Teile der Bevölkerung. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, im Bereich Fußball und Fankultur ein deutliches Zeichen der Deeskalation zu setzen, d. h., a) einen Gesetzentwurf für eine grundsätzliche Reform der Datei „Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts gemäß § 13 vorzulegen, der aa) sicherstellt, dass die Namen von Fußballfans nur dann gespeichert werden, wenn sie wegen einer Gewalttat verurteilt wurden, und eine Regelung zur automatischen Löschung der Namen, jeweils nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums, der sich der Länge nach am Strafmaß orientiert, enthält, bb) eine Informationspflicht seitens der verantwortlichen Behörde gegenüber den in die Datei „Gewalttäter Sport“ Aufgenommenen bei Aufnahme, Löschung oder sonstiger Statusänderung einführt, cc) die Weitergabe von Daten aus der Datei „Gewalttäter Sport“ durch das Bundeskriminalamt an ausländische oder supranationale Sicherheitsbehörden über bereits bestehende europa- oder völkerrechtlich bestehende Verpflichtungen hinaus ausschließlich in Fällen erlaubt, bei denen gegen die Betroffenen ein Ausreiseverbot verhängt wurde, b) sich im Rahmen der Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, dass die Länderpolizeien Maßnahmen ergreifen, die aa) gemeinsam mit dem DFB und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH die Wirksamkeit von bundesweiten Stadionverboten auch hinsichtlich der Verdrängung von Gewaltstraftaten in das räumliche Umfeld und zu Grundrechtswirkungen solcher Verbote evaluiert, bb) geltende Gesetze und Vorschriften mit dem Ziel überprüfen, gemäß dem Rechtsgrundsatz nulla poena sine culpa Kollektivstrafen und Bestrafungen ohne Verurteilung, also etwa präventive Stadionverbote oder kollektive Betretungsverbote, wie sie im Kontext von Fußballspielen immer wieder vorkommen, zukünftig auszuschließen, cc) eine gleichberechtigte Einbeziehung der beteiligten Vereine in die Entscheidung über sogenannte Hochrisikospiele und damit verbunden das Ausmaß der polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der Veranstaltung einführen (da hier meist Vereine aus verschiedenen Bundesländern beteiligt sind und bei der Anreise unter Umständen weitere von Fans durchquert werden, ist hier eine bundeseinheitliche Lösung angebracht), dd) ein gesetzliches Verbot der Nutzung von KI-gestützter Überwachungstechnologie zur Verhaltenserkennung oder Software zur biometrischen Gesichtserkennung im Umfeld von oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel verankern, c) die Förderung von Sportveranstaltungen mit personalisiertem Ticketing oder digitalen Identifikationspflichten zu beenden, d) einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem aa) ein Absatz 4 in § 258a StGB eingefügt wird, der Falschaussagen von Polizeibeamt:innen vor Gericht, die geeignet sind oder zum Ziel haben, die Bestrafung von anderen Polizeibeamt:innen für von ihnen begangene Gewaltstraftaten zu vereiteln, aufgrund der besonderen Verantwortung von Polizeibeamt:innen für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung, als einen besonders schweren Fall definiert, der mit einer Mindeststrafe von einem Jahr geahndet wird, bb) an geeigneter Stelle ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter:innen von Fanprojekten bezüglich der personenbezogenen Informationen, die ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden sind, eingeführt wird mit dem Ziel, die präventive Arbeit der sozialarbeiterischen Fanprojekte zu schützen und auch weiterhin zu ermöglichen; 2. Maßnahmen zu ergreifen, um einen gleichberechtigten Dialog auf Augenhöhe zwischen allen Beteiligten zu fördern, d. h., a) die Einrichtung einer Expert:innenkommission unter Berücksichtigung aller Interessenvertreter und der ausdrücklichen Einbeziehung von Fanorganisationen, deren Aufgabe es ist, eine bundeseinheitliche Handhabung für das Thema Pyrotechnik zu finden und Vorschläge für mögliche Pilotprojekte zur legalen Nutzung von Pyrotechnik in Fußballstadien zu entwerfen, b) die Einrichtung einer Expert:innenkommission unter Berücksichtigung aller Stakeholder und der ausdrücklichen Einbeziehung von Fanorganisationen, deren Aufgabe es ist, Vorschläge für deeskalierende Polizeitaktiken bei Einsätzen im Kontext von Fußballspielen oder anderen Sportgroßveranstaltungen zu erarbeiten mit dem Ziel, die Zahl von Verletzten auf allen Seiten zu reduzieren, durch verbesserte Kommunikation gewaltförmigen Auseinandersetzungen vorzubeugen und durch den Abbau unnötig hoher Polizeipräsenz die ohnehin durch Mehrarbeit überlasteten Polizeikräfte spürbar zu entlasten, c) sich im Rahmen der Innenministerkonferenz für ein Moratorium für jegliche Verschärfungen im Bereich der Innen- und Sicherheitspolitik, die den Bereich des Fußballs und der Fankultur betreffen, einzusetzen, bis eine von der Bundesregierung einzuberufende trilaterale Kommission gemeinsame Vorschläge für ein weiteres, die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigendes Vorgehen vorgelegt hat. Diese soll sich zusammensetzen aus Vertreter:innen von Bundes- und Landesregierungen als Dienstherrinnen der Polizeien, den den Spielbetrieb organisierenden Verbänden unter Einbeziehung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH sowie den wesentlichen Fandachverbänden einschließlich der Fanhilfen. Beratend hinzugezogen werden sollen die Koordinierungsstelle Fanprojekte und die Bundesarbeitsgemeinschaft Fanprojekte; 3. Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, gegenseitigen Respekt und demokratische Teilhabe im Bereich des organisierten Teamsports und der ihn umgebenden Fankultur zu fördern, d. h., a) die Auflage eines Projektfonds zur Deckung von vorhandenen Bedarfslücken bei sozialarbeiterischen Fanprojekten im Fußball durch Bundesmittel, b) die Prüfung eines möglichen Bedarfs der Einrichtung sozialarbeiterischer Fanprojekte analog zum Männerfußball auch im Frauenfußball sowie in anderen Teamsportarten wie Eishockey und Basketball, c) einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Verpflichtung der kommerziellen Spielbetriebe und Sportverbände vorsieht, mit einem Prozent aller erzielten Einnahmen aus der Vermarktung von Übertragungsrechten für von ihnen durchgeführte Sportveranstaltungen Projekte innerhalb oder im nahen Umfeld des Sports zu fördern. Diese sollen geeignet sein, die zentralen Werte des Grundgesetzes (GG), allen voran die Wahrung der Würde und gleicher Rechte aller Menschen (Menschenwürdeprinzip aus Artikel 1 GG), Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zu fördern. Die entsprechenden Gelder sollen von einer gemeinnützigen Stiftung verwaltet werden. Über die Vergabe soll ein Gremium entscheiden, in dem Sportverbände, Fanorganisationen und Athlet:innen gegenüber möglichen anderen Mitgliedern gemeinsam über eine Stimmenmehrheit verfügen, um eine Mittelvergabe im Sinne des Sports zu gewährleisten, d) die Einführung verbindlicher Richtlinien für die Förderung von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen von Sportstätten durch die Bundesregierung, die eine in Beschaffenheit und Ausmaß den Bedürfnissen von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen gerecht werdende weitgehende Barrierefreiheit auch im Publikumsbereich zur notwendigen Bedingung für eine Förderung machen, e) die Einrichtung eines durch Bundesmittel und Verbände gemeinsam finanzierten Archivs der Fankultur, das die für die Gesellschaft so herausragende Bedeutung der Fankultur in Fußball und anderen Teamsportarten würdigt, indem sie sie dokumentiert, archiviert, wissenschaftlich auswertet und in Form von Ausstellungen und Bildungsarbeit der Öffentlichkeit zugänglich macht, f) eine bundesweite Aufklärungskampagne mit dem Ziel, mehr Menschen aus in Vereinsgremien im Sport unterrepräsentierten Gruppen – insbesondere Frauen – für die Mitarbeit in Vereinsgremien zu gewinnen. Diese soll flankiert werden mit durch Bundesmittel finanzierte und durch adäquate Bildungsträger in Abstimmung mit den Sportverbänden durchgeführte Qualifizierungsmaßnahmen, die Mitglieder der entsprechenden Zielgruppen auf die Übernahme von Führungspositionen in Sportvereinen vorbereitet. Berlin, den 5. Mai 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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