Zölle durch positive Anreize für die USA senken
Text
Zölle durch positive Anreize für die USA senken
[Antrag
der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Kay Gottschalk, Jörn König, Christian
Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana
Zimmer, Thomas Korell, Gerold Otten, Heinrich Koch, Jan Wenzel Schmidt,
Udo Theodor Hemmelgarn, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph Birghan, René
Bochmann, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Hans-Jürgen Goßner, Mirco
Hanker, Stefan Henze, Karsten Hilse, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Malte
Kaufmann, Rocco Kever, Knuth Meyer-Soltau, Denis Pauli, Tobias Matthias
Peterka, Arne Raue, Volker Scheurell, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt,
Mathias Weiser, Sven Wendorf, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Zölle durch positive Anreize für die USA senken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die von den USA gegen die deutsche bzw. europäische Wirtschaft verhängten
Zölle schaden insbesondere unserer exportorientierten Wirtschaft. Es ist
erforderlich, weitere Verhandlungen mit der US-Regierung über eine Rücknahme der
Zölle herbeizuführen.
2. Eine Reaktion auf die derzeitigen und zukünftige US-Zölle muss eine Eskalation
des Handelskonflikts vermeiden, bei dem jede Seite die jeweils letzten Zölle mit
höheren oder weiteren Zöllen beantwortet. Dies ist nicht nur notwendig, weil eine
Eskalation der exportorientierten deutschen Wirtschaft überproportional schadet,
sondern auch, weil Dritte einen Nutzen aus den steigenden wirtschaftlichen
Schäden in der EU und in den USA ziehen würden.
3. Bei den gegen Deutschland, die EU und viele andere Länder der Welt seitens der
USA erhobenen Zölle handelt es sich nicht um reziproke Zölle. Die US-Zölle sind
vollkommen unabhängig von bestehenden EU-Zöllen gegen die USA erhoben
worden. Als Berechnungsgrundlage für die US-Zölle dienten Defizite in der US-
Handelsbilanz, denen im Rahmen der US-Zahlungsbilanz Überschüsse in der US-
Kapitalbilanz gegenüberstehen. Die Kapitalbilanzüberschüsse (spiegelbildlich:
Leistungs- samt Handelsbilanzdefizite) der USA informieren über den allgemein
bekannten Umstand, dass internationale Investoren erheblich US-Finanzprodukte
nachfragen.
4. Eine passive Reaktionsmöglichkeit auf die US-Zölle besteht darin, tatsächliche
Handelsbarrieren der EU und Deutschlands gegenüber den USA zügig
abzubauen. Dies sind vor allem faktische Zölle wie der sogenannte „CO2-
Grenzausgleichsmechanismus“ sowie noch vorhandene Zölle der EU-Zollunion gegen US-
Produkte.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3313
21. Wahlperiode 16.12.2025
5. Eine andere passive Reaktionsmöglichkeit auf die US-Zölle besteht darin, US-
Unternehmen mit dem zügigen Abbau von Bürokratie entgegenzukommen.
Hierzu gehört vor allem bürokratisches EU-Recht wie der „Digital Services Act“,
der die freie Rede innerhalb der EU einschränkt, oder die
Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Lieferkettenrichtlinie, die europäische und US-amerikanische
Unternehmen belasten.
6. Eine weitere passive Reaktionsmöglichkeit auf die US-Zölle besteht darin,
validen Kritikpunkten der US-Regierung Rechnung zu tragen und beispielsweise
Regularien für Unternehmen zur Erreichung ideologischer Ziele wie Diversität,
Gleichheit etc. abzuschaffen.1
7. Eine Option für eine aktive handelspolitische Reaktion der EU und Deutschlands
für den Fall der Erhebung weiterer US-Zölle besteht in der Vorbereitung
reziproker Gegenzölle. Durch eine klare Kopplung von Gegenzöllen an US-Zölle
bestimmt die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika damit die Höhe der
gegen sie erhobenen Zölle selbst und hat einen Anreiz, keine weiteren Zölle zu
erheben bzw. vorhandene Zölle zurückzunehmen.
8. Die Kombination aus einer Reihe passiver Reaktionen und der Vorbereitung einer
aktiven Reaktionsmöglichkeit bietet der US-Regierung positive Anreize und baut
Druck auf, keine weiteren oder höhere Zölle zu erheben und sich zu weiteren
Verhandlungen über die Senkung und Rücknahme der verhängten Zölle
bereitzuerklären.
9. Flankierend muss die Verhandlungsposition Deutschlands und der EU gegenüber
den USA gestärkt werden, indem bestehende internationale Handelsbarrieren mit
anderen Staaten abgebaut werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. der US-Regierung Anreize zur Senkung der Zölle gegen die EU und Deutschland
zu geben und hierfür
a) auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der US-Administration die Senkung
der noch bestehenden EU-Zölle auf US-Importe auf 0 Prozent in Aussicht
gestellt wird, sofern der derzeitig gegen EU-Importe erhobene Basiszollsatz,
der MFN-Zollsatz sowie insbesondere die sektoralen und warenspezifischen
Zölle („Section 232 tariffs“) seitens der USA deutlich gesenkt werden;
b) weitere bestehende Handelshemmnisse wie beispielsweise den faktischen
EU-CO2-Zoll bzw. den sogenannten CO2-Grenzausgleichsmechanismus
(CBAM) auf EU-Ebene abzuschaffen;
c) der US-Regierung mit dem Abbau bürokratischer Beschränkungen der
freien Rede entgegenzukommen, wie dem Digital Services Act und dem
entsprechenden nationalen Umsetzungsgesetz;
d) gezielt US-Unternehmen mit dem Abbau von Bürokratie
entgegenzukommen, die Unternehmen mit Berichtspflichten belastet, wie die
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD);
e) valide Kritikpunkte der US-Regierung an der EU und an Deutschland
konstruktiv aufzunehmen und beispielsweise sämtliche Regularien für
Unternehmen zur Erreichung ideologischer Ziele wie Diversität, Gleichheit etc.
(DEI), wie das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) und das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) samt entsprechender Beauftragter im
Unternehmen sowie das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), abzuschaf-
1 www.handelsblatt.com/politik/deutschland/diversitaet-jetzt-verschickt-trump-seine-woke-warnung-auch-
indeutschland/100118675.html
fen und Unternehmen aktiv dabei zu unterstützen, sich von
unwirtschaftlichen und gesellschaftszersetzenden DEI-Elementen zu befreien;
2. auf EU-Ebene für den Fall der Erhebung weiterer US-Zölle geeignete reziproke
Gegenzölle in Höhe der gegen Deutschland und die EU erhobenen Zölle
vorzubereiten. Diese sollen in Höhe und Umfang an die von den USA erhobenen Zölle
angepasst sein und mit den US-Zöllen steigen oder sinken. Diese Gegenzölle
sollten dabei jedoch mit einem zeitlichen Abstand von einem Monat eingeführt
werden, um der US-Regierung die Möglichkeit zu geben, ihre Zölle proaktiv
zurückzunehmen;
3. flankierend zu den direkten Maßnahmen zur Senkung der US-Zölle die
wirtschaftliche Abhängigkeit deutscher Unternehmen vom US-Absatzmarkt zu
reduzieren und eine Zusammenarbeit zur weltweiten Förderung von Freihandel als
Antwort auf protektionistische Tendenzen der aktuellen US-Handelspolitik zu
initiieren und hierfür so schnell wie möglich
a) dem Deutschen Bundestag zügig Gesetzentwürfe zur Ratifizierung aller
Handelsabkommen zur Beratung vorzulegen, die fertig verhandelt sind;
b) auf EU-Ebene laufende Verhandlungen zu Handelsabkommen zu
unterstützen, um die Verhandlungen abzuschließen;
c) auf EU-Ebene die Aufnahme von Verhandlungen zu neuen
Handelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften zu unterstützen.
Berlin, den 16. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Zu II. 1:
Die asymmetrischen US-Zölle belasten die europäische und insbesondere die deutsche Wirtschaft erheblich. Die
derzeit vereinbarten Zölle können die deutsche Wirtschaft bis 2028 jährlich durchschnittlich 16 Milliarden Euro
bzw. 0,4 Prozent des BIP kosten.2 Dass die hohen Zölle auf Stahl und Aluminium sowie Produkte mit Stahl- und
Aluminiumanteil in der Zollvereinbarung zwischen EU und USA im Juli nicht verringert wurden, belastet
Exporteure und Importeure zusätzlich. Das aktuelle Abkommen kann daher keine langfristige Lösung darstellen.
Um weitere Verhandlungen zu ermöglichen und eine langfristige Lösung des Handelskonflikts zu erreichen, ist
es notwendig, der US-Regierung Anreize zu bieten, die zu einer Rücknahme der Zölle führen könnten. Solche
Anreize schaffen zugleich klare wirtschaftliche Vorteile für die USA und bilden die Grundlage für eine faire und
offene Handelsbeziehung zwischen der EU und den USA. Ziel ist es, durch eine Kombination von Anreizen eine
Deeskalation des Handelskonflikts zu erreichen, ohne die Interessen Deutschlands zu beeinträchtigen.
Der Abbau von Handelsbarrieren und verbleibender EU-Zölle und US-Importe bietet der US-Regierung eine
konkrete wirtschaftliche Belohnung für eine Rücknahme der US-Zölle. Der Handel zwischen der EU und den
USA wird dadurch erleichtert, was beiden Seiten zugutekommt, da es sich entgegen der von der US-Regierung
vorgebrachten Ansicht beim internationalen Handel nicht um ein Nullsummen- sondern um ein Plussummenspiel
handelt. Der US-Wirtschaft kommt dabei zugute, dass ihre Produkte auf dem europäischen Markt
wettbewerbsfähiger werden, was zu einer Steigerung der Exporte führen kann.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, andere Handelshemmnisse wie den sogenannten CO2-
Grenzausgleichsmechanismus auf EU-Ebene abzuschaffen. Der „CO2-Grenzausgleichsmechanismus“ ist eine Handelsbarriere, die den Im-
2 IW Köln, 07.08.2025 (www.iwkoeln.de/studien/galina-kolev-schaefer-michael-huether-kosten-der-aktuellen-us-zollpolitik.html)
port von amerikanischen Produkten beeinträchtigt. Eine Abschaffung würde ein weiteres Signal der Bereitschaft
zur Zusammenarbeit senden und die US-Regierung dazu ermutigen, ihrerseits Zölle abzubauen. So könnte eine
Win-Win-Situation entstehen, bei der beide Seiten von einem offenen und fairen Handel profitieren.
Ein konsequenter Abbau von Bürokratie- und Berichtspflichten wie der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung und
der EU-Lieferkettenrichtlinie stärkt nicht nur die Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen,
sondern erleichtert auch US-Unternehmen den Zugang zum europäischen Markt. Auch der Digital Services Act stellt
eine bürokratische Belastung für US-Unternehmen dar und wird von der US-Regierung kritisiert, da er die freie
Rede und die Meinungs- und Informationsfreiheit in sozialen Netzwerken einschränkt. Ein Abbau dieser
bürokratischen Hürden dient als Anreiz zur Senkung der US-Zölle, um einen insgesamt faireren Handel zu
ermöglichen und kann zudem eine Grundlage für eine bessere Zusammenarbeit schaffen.
Bestandteil einer Verbesserung der Zusammenarbeit kann auch die Aufnahme valider Kritikpunkte der US-
Regierung an ideologischen Regularien für Unternehmen sein. Die US-Regierung unter US-Präsident Donald
Trump äußerte in der Vergangenheit immer wieder Kritik an regulativen Anforderungen zur Erreichung
ideologischer Ziele wie Diversität und Gleichstellung, die als „Woke“ bezeichnet werden. Die Abschaffung solcher
Regularien für Unternehmen könnte ebenfalls zur Entschärfung des Handelskonflikts beitragen.
Zu II. 2:
Die Forderung, auf EU-Ebene gezielte und reziproke Gegenzölle für den Fall einer weiteren Eskalation des
Zollkonflikts vorzubereiten, begründet sich darauf, dass die US-Regierung einseitig und ohne unmittelbaren
Zusammenhang mit bestehenden tarifären Handelshemmnissen Zölle gegen deutsche und europäische Produkte
verhängt hat. Die Zölle stellen eine unfaire Handelsbarriere und eine protektionistische Abweichung vom
multilateralen Handelssystem dar und beeinträchtigen zentrale Wirtschaftssektoren in Deutschland und der EU,
insbesondere die Automobilindustrie.
Reziproke Gegenzölle sind ein bewährtes Mittel der internationalen Handelspolitik, um ausgewogene und faire
Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Gleichzeitig wird durch die Vorbereitung solcher Gegenzölle politischer
Druck auf die US-Regierung aufgebaut, von einer weiteren Eskalation des Zollkonflikts abzusehen, ihre eigene
Zollpolitik zu überdenken und ihre Verantwortung für die daraus resultierenden Handelskonflikte und
wirtschaftlichen Schäden auch für die USA selbst zu berücksichtigen. Ziel ist dabei nicht die Eskalation, sondern die
Wiederherstellung fairer Rahmenbedingungen auf Augenhöhe.
Die Umsetzung der Gegenzölle sollte daher frühestens nach einem Monat erfolgen. Diese Frist eröffnet der US-
Regierung die Möglichkeit, ihre Zölle freiwillig zurückzunehmen oder in Verhandlungen über ihren Abbau
einzutreten. Dies signalisiert die Bereitschaft der EU und Deutschlands zu einer diplomatischen Lösung und
Deeskalation.
Zu II. 3:
Die Forderung, begleitend zu den Maßnahmen zur Senkung der US-Zölle die wirtschaftliche Abhängigkeit
deutscher Unternehmen vom US-Absatzmarkt zu reduzieren und eine weltweite Freihandelsfront als Antwort auf
protektionistische Tendenzen der aktuellen US-Handelspolitik zu initiieren, soll die langfristige
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sichern und ihre geopolitische Resilienz stärken. Der Ausbau der
Handelsbeziehungen ermöglicht es Deutschland und der EU, ihre außenwirtschaftlichen Interessen besser zu vertreten und
gleichzeitig langfristig ein Gegengewicht zu unilateralen protektionistischen Maßnahmen Dritter zu etablieren.
Die hohe Konzentration deutscher Exporte auf den US-Markt stellt in Zeiten zunehmender handelspolitischer
Spannungen ein Risiko dar. Handelskonflikte könnten nicht nur zu Marktzugangsbarrieren und höheren
Produktionskosten führen, sondern auch die langfristige Planbarkeit und Stabilität deutscher Unternehmen
beeinträchtigen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, ist es notwendig, alternative Märkte zu erschließen und die
Diversifizierung der Exportmärkte voranzutreiben.
Die zügige Ratifizierung und der Abschluss bestehender Handelsabkommen bieten der EU und Deutschland die
Möglichkeit, die Handelsbeziehungen auf eine breitere und stabilere Grundlage zu stellen, indem der
Marktzugang für europäische und deutsche Unternehmen auf globaler Ebene erweitert wird. Die schnelle Umsetzung
dieser Abkommen stärkt die Verhandlungsposition der EU und Deutschlands und signalisiert, dass Deutschland
handlungsfähig und bereit ist, seine Wirtschaftsinteressen proaktiv zu verteidigen.
Parallel sollten laufende Verhandlungen zu Handelsabkommen beschleunigt und neue Verhandlungen über
Handels- und Rohstoffpartnerschaften initiiert werden, damit Deutschland seine Handelsbeziehungen diversifizieren
und neue, aufstrebende Märkte erschließen kann. Insbesondere im Bereich kritischer Rohstoffe könnten neue
Partnerschaften die Versorgungssicherheit und die Unabhängigkeit von unvorhersehbaren Handelskonflikten
oder geopolitischen Spannungen verbessern.
Die Stärkung internationaler Handelsbeziehungen und die Förderung freier Märkte sichert die
Handlungsfähigkeit und Position Deutschlands in einer zunehmend fragmentierten globalen Wirtschaftsordnung, eröffnet neue
Wachstumsperspektiven und verringert die einseitige Abhängigkeit von einzelnen Märkten. Damit wird nicht nur
eine Absicherung gegen protektionistische Maßnahmen geschaffen, sondern auch ein Beitrag zur Stabilisierung
globaler Lieferketten und zur Förderung nachhaltigen Wohlstands in Deutschland geleistet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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