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Zölle durch positive Anreize für die USA senken

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 21/3313 · Antrag · Original ↗

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Zölle durch positive Anreize für die USA senken [Antrag der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Kay Gottschalk, Jörn König, Christian Douglas, Hauke Finger, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Thomas Korell, Gerold Otten, Heinrich Koch, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Alexander Arpaschi, Dr. Christoph Birghan, René Bochmann, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Hans-Jürgen Goßner, Mirco Hanker, Stefan Henze, Karsten Hilse, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Knuth Meyer-Soltau, Denis Pauli, Tobias Matthias Peterka, Arne Raue, Volker Scheurell, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Mathias Weiser, Sven Wendorf, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Zölle durch positive Anreize für die USA senken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Die von den USA gegen die deutsche bzw. europäische Wirtschaft verhängten Zölle schaden insbesondere unserer exportorientierten Wirtschaft. Es ist erforderlich, weitere Verhandlungen mit der US-Regierung über eine Rücknahme der Zölle herbeizuführen. 2. Eine Reaktion auf die derzeitigen und zukünftige US-Zölle muss eine Eskalation des Handelskonflikts vermeiden, bei dem jede Seite die jeweils letzten Zölle mit höheren oder weiteren Zöllen beantwortet. Dies ist nicht nur notwendig, weil eine Eskalation der exportorientierten deutschen Wirtschaft überproportional schadet, sondern auch, weil Dritte einen Nutzen aus den steigenden wirtschaftlichen Schäden in der EU und in den USA ziehen würden. 3. Bei den gegen Deutschland, die EU und viele andere Länder der Welt seitens der USA erhobenen Zölle handelt es sich nicht um reziproke Zölle. Die US-Zölle sind vollkommen unabhängig von bestehenden EU-Zöllen gegen die USA erhoben worden. Als Berechnungsgrundlage für die US-Zölle dienten Defizite in der US- Handelsbilanz, denen im Rahmen der US-Zahlungsbilanz Überschüsse in der US- Kapitalbilanz gegenüberstehen. Die Kapitalbilanzüberschüsse (spiegelbildlich: Leistungs- samt Handelsbilanzdefizite) der USA informieren über den allgemein bekannten Umstand, dass internationale Investoren erheblich US-Finanzprodukte nachfragen. 4. Eine passive Reaktionsmöglichkeit auf die US-Zölle besteht darin, tatsächliche Handelsbarrieren der EU und Deutschlands gegenüber den USA zügig abzubauen. Dies sind vor allem faktische Zölle wie der sogenannte „CO2- Grenzausgleichsmechanismus“ sowie noch vorhandene Zölle der EU-Zollunion gegen US- Produkte. Deutscher Bundestag Drucksache 21/3313 21. Wahlperiode 16.12.2025 5. Eine andere passive Reaktionsmöglichkeit auf die US-Zölle besteht darin, US- Unternehmen mit dem zügigen Abbau von Bürokratie entgegenzukommen. Hierzu gehört vor allem bürokratisches EU-Recht wie der „Digital Services Act“, der die freie Rede innerhalb der EU einschränkt, oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Lieferkettenrichtlinie, die europäische und US-amerikanische Unternehmen belasten. 6. Eine weitere passive Reaktionsmöglichkeit auf die US-Zölle besteht darin, validen Kritikpunkten der US-Regierung Rechnung zu tragen und beispielsweise Regularien für Unternehmen zur Erreichung ideologischer Ziele wie Diversität, Gleichheit etc. abzuschaffen.1 7. Eine Option für eine aktive handelspolitische Reaktion der EU und Deutschlands für den Fall der Erhebung weiterer US-Zölle besteht in der Vorbereitung reziproker Gegenzölle. Durch eine klare Kopplung von Gegenzöllen an US-Zölle bestimmt die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika damit die Höhe der gegen sie erhobenen Zölle selbst und hat einen Anreiz, keine weiteren Zölle zu erheben bzw. vorhandene Zölle zurückzunehmen. 8. Die Kombination aus einer Reihe passiver Reaktionen und der Vorbereitung einer aktiven Reaktionsmöglichkeit bietet der US-Regierung positive Anreize und baut Druck auf, keine weiteren oder höhere Zölle zu erheben und sich zu weiteren Verhandlungen über die Senkung und Rücknahme der verhängten Zölle bereitzuerklären. 9. Flankierend muss die Verhandlungsposition Deutschlands und der EU gegenüber den USA gestärkt werden, indem bestehende internationale Handelsbarrieren mit anderen Staaten abgebaut werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. der US-Regierung Anreize zur Senkung der Zölle gegen die EU und Deutschland zu geben und hierfür a) auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der US-Administration die Senkung der noch bestehenden EU-Zölle auf US-Importe auf 0 Prozent in Aussicht gestellt wird, sofern der derzeitig gegen EU-Importe erhobene Basiszollsatz, der MFN-Zollsatz sowie insbesondere die sektoralen und warenspezifischen Zölle („Section 232 tariffs“) seitens der USA deutlich gesenkt werden; b) weitere bestehende Handelshemmnisse wie beispielsweise den faktischen EU-CO2-Zoll bzw. den sogenannten CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf EU-Ebene abzuschaffen; c) der US-Regierung mit dem Abbau bürokratischer Beschränkungen der freien Rede entgegenzukommen, wie dem Digital Services Act und dem entsprechenden nationalen Umsetzungsgesetz; d) gezielt US-Unternehmen mit dem Abbau von Bürokratie entgegenzukommen, die Unternehmen mit Berichtspflichten belastet, wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD); e) valide Kritikpunkte der US-Regierung an der EU und an Deutschland konstruktiv aufzunehmen und beispielsweise sämtliche Regularien für Unternehmen zur Erreichung ideologischer Ziele wie Diversität, Gleichheit etc. (DEI), wie das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) samt entsprechender Beauftragter im Unternehmen sowie das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), abzuschaf- 1 www.handelsblatt.com/politik/deutschland/diversitaet-jetzt-verschickt-trump-seine-woke-warnung-auch- indeutschland/100118675.html fen und Unternehmen aktiv dabei zu unterstützen, sich von unwirtschaftlichen und gesellschaftszersetzenden DEI-Elementen zu befreien; 2. auf EU-Ebene für den Fall der Erhebung weiterer US-Zölle geeignete reziproke Gegenzölle in Höhe der gegen Deutschland und die EU erhobenen Zölle vorzubereiten. Diese sollen in Höhe und Umfang an die von den USA erhobenen Zölle angepasst sein und mit den US-Zöllen steigen oder sinken. Diese Gegenzölle sollten dabei jedoch mit einem zeitlichen Abstand von einem Monat eingeführt werden, um der US-Regierung die Möglichkeit zu geben, ihre Zölle proaktiv zurückzunehmen; 3. flankierend zu den direkten Maßnahmen zur Senkung der US-Zölle die wirtschaftliche Abhängigkeit deutscher Unternehmen vom US-Absatzmarkt zu reduzieren und eine Zusammenarbeit zur weltweiten Förderung von Freihandel als Antwort auf protektionistische Tendenzen der aktuellen US-Handelspolitik zu initiieren und hierfür so schnell wie möglich a) dem Deutschen Bundestag zügig Gesetzentwürfe zur Ratifizierung aller Handelsabkommen zur Beratung vorzulegen, die fertig verhandelt sind; b) auf EU-Ebene laufende Verhandlungen zu Handelsabkommen zu unterstützen, um die Verhandlungen abzuschließen; c) auf EU-Ebene die Aufnahme von Verhandlungen zu neuen Handelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften zu unterstützen. Berlin, den 16. Dezember 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Zu II. 1: Die asymmetrischen US-Zölle belasten die europäische und insbesondere die deutsche Wirtschaft erheblich. Die derzeit vereinbarten Zölle können die deutsche Wirtschaft bis 2028 jährlich durchschnittlich 16 Milliarden Euro bzw. 0,4 Prozent des BIP kosten.2 Dass die hohen Zölle auf Stahl und Aluminium sowie Produkte mit Stahl- und Aluminiumanteil in der Zollvereinbarung zwischen EU und USA im Juli nicht verringert wurden, belastet Exporteure und Importeure zusätzlich. Das aktuelle Abkommen kann daher keine langfristige Lösung darstellen. Um weitere Verhandlungen zu ermöglichen und eine langfristige Lösung des Handelskonflikts zu erreichen, ist es notwendig, der US-Regierung Anreize zu bieten, die zu einer Rücknahme der Zölle führen könnten. Solche Anreize schaffen zugleich klare wirtschaftliche Vorteile für die USA und bilden die Grundlage für eine faire und offene Handelsbeziehung zwischen der EU und den USA. Ziel ist es, durch eine Kombination von Anreizen eine Deeskalation des Handelskonflikts zu erreichen, ohne die Interessen Deutschlands zu beeinträchtigen. Der Abbau von Handelsbarrieren und verbleibender EU-Zölle und US-Importe bietet der US-Regierung eine konkrete wirtschaftliche Belohnung für eine Rücknahme der US-Zölle. Der Handel zwischen der EU und den USA wird dadurch erleichtert, was beiden Seiten zugutekommt, da es sich entgegen der von der US-Regierung vorgebrachten Ansicht beim internationalen Handel nicht um ein Nullsummen- sondern um ein Plussummenspiel handelt. Der US-Wirtschaft kommt dabei zugute, dass ihre Produkte auf dem europäischen Markt wettbewerbsfähiger werden, was zu einer Steigerung der Exporte führen kann. Zusätzlich wird vorgeschlagen, andere Handelshemmnisse wie den sogenannten CO2- Grenzausgleichsmechanismus auf EU-Ebene abzuschaffen. Der „CO2-Grenzausgleichsmechanismus“ ist eine Handelsbarriere, die den Im- 2 IW Köln, 07.08.2025 (www.iwkoeln.de/studien/galina-kolev-schaefer-michael-huether-kosten-der-aktuellen-us-zollpolitik.html) port von amerikanischen Produkten beeinträchtigt. Eine Abschaffung würde ein weiteres Signal der Bereitschaft zur Zusammenarbeit senden und die US-Regierung dazu ermutigen, ihrerseits Zölle abzubauen. So könnte eine Win-Win-Situation entstehen, bei der beide Seiten von einem offenen und fairen Handel profitieren. Ein konsequenter Abbau von Bürokratie- und Berichtspflichten wie der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung und der EU-Lieferkettenrichtlinie stärkt nicht nur die Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen, sondern erleichtert auch US-Unternehmen den Zugang zum europäischen Markt. Auch der Digital Services Act stellt eine bürokratische Belastung für US-Unternehmen dar und wird von der US-Regierung kritisiert, da er die freie Rede und die Meinungs- und Informationsfreiheit in sozialen Netzwerken einschränkt. Ein Abbau dieser bürokratischen Hürden dient als Anreiz zur Senkung der US-Zölle, um einen insgesamt faireren Handel zu ermöglichen und kann zudem eine Grundlage für eine bessere Zusammenarbeit schaffen. Bestandteil einer Verbesserung der Zusammenarbeit kann auch die Aufnahme valider Kritikpunkte der US- Regierung an ideologischen Regularien für Unternehmen sein. Die US-Regierung unter US-Präsident Donald Trump äußerte in der Vergangenheit immer wieder Kritik an regulativen Anforderungen zur Erreichung ideologischer Ziele wie Diversität und Gleichstellung, die als „Woke“ bezeichnet werden. Die Abschaffung solcher Regularien für Unternehmen könnte ebenfalls zur Entschärfung des Handelskonflikts beitragen. Zu II. 2: Die Forderung, auf EU-Ebene gezielte und reziproke Gegenzölle für den Fall einer weiteren Eskalation des Zollkonflikts vorzubereiten, begründet sich darauf, dass die US-Regierung einseitig und ohne unmittelbaren Zusammenhang mit bestehenden tarifären Handelshemmnissen Zölle gegen deutsche und europäische Produkte verhängt hat. Die Zölle stellen eine unfaire Handelsbarriere und eine protektionistische Abweichung vom multilateralen Handelssystem dar und beeinträchtigen zentrale Wirtschaftssektoren in Deutschland und der EU, insbesondere die Automobilindustrie. Reziproke Gegenzölle sind ein bewährtes Mittel der internationalen Handelspolitik, um ausgewogene und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Gleichzeitig wird durch die Vorbereitung solcher Gegenzölle politischer Druck auf die US-Regierung aufgebaut, von einer weiteren Eskalation des Zollkonflikts abzusehen, ihre eigene Zollpolitik zu überdenken und ihre Verantwortung für die daraus resultierenden Handelskonflikte und wirtschaftlichen Schäden auch für die USA selbst zu berücksichtigen. Ziel ist dabei nicht die Eskalation, sondern die Wiederherstellung fairer Rahmenbedingungen auf Augenhöhe. Die Umsetzung der Gegenzölle sollte daher frühestens nach einem Monat erfolgen. Diese Frist eröffnet der US- Regierung die Möglichkeit, ihre Zölle freiwillig zurückzunehmen oder in Verhandlungen über ihren Abbau einzutreten. Dies signalisiert die Bereitschaft der EU und Deutschlands zu einer diplomatischen Lösung und Deeskalation. Zu II. 3: Die Forderung, begleitend zu den Maßnahmen zur Senkung der US-Zölle die wirtschaftliche Abhängigkeit deutscher Unternehmen vom US-Absatzmarkt zu reduzieren und eine weltweite Freihandelsfront als Antwort auf protektionistische Tendenzen der aktuellen US-Handelspolitik zu initiieren, soll die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sichern und ihre geopolitische Resilienz stärken. Der Ausbau der Handelsbeziehungen ermöglicht es Deutschland und der EU, ihre außenwirtschaftlichen Interessen besser zu vertreten und gleichzeitig langfristig ein Gegengewicht zu unilateralen protektionistischen Maßnahmen Dritter zu etablieren. Die hohe Konzentration deutscher Exporte auf den US-Markt stellt in Zeiten zunehmender handelspolitischer Spannungen ein Risiko dar. Handelskonflikte könnten nicht nur zu Marktzugangsbarrieren und höheren Produktionskosten führen, sondern auch die langfristige Planbarkeit und Stabilität deutscher Unternehmen beeinträchtigen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, ist es notwendig, alternative Märkte zu erschließen und die Diversifizierung der Exportmärkte voranzutreiben. Die zügige Ratifizierung und der Abschluss bestehender Handelsabkommen bieten der EU und Deutschland die Möglichkeit, die Handelsbeziehungen auf eine breitere und stabilere Grundlage zu stellen, indem der Marktzugang für europäische und deutsche Unternehmen auf globaler Ebene erweitert wird. Die schnelle Umsetzung dieser Abkommen stärkt die Verhandlungsposition der EU und Deutschlands und signalisiert, dass Deutschland handlungsfähig und bereit ist, seine Wirtschaftsinteressen proaktiv zu verteidigen. Parallel sollten laufende Verhandlungen zu Handelsabkommen beschleunigt und neue Verhandlungen über Handels- und Rohstoffpartnerschaften initiiert werden, damit Deutschland seine Handelsbeziehungen diversifizieren und neue, aufstrebende Märkte erschließen kann. Insbesondere im Bereich kritischer Rohstoffe könnten neue Partnerschaften die Versorgungssicherheit und die Unabhängigkeit von unvorhersehbaren Handelskonflikten oder geopolitischen Spannungen verbessern. Die Stärkung internationaler Handelsbeziehungen und die Förderung freier Märkte sichert die Handlungsfähigkeit und Position Deutschlands in einer zunehmend fragmentierten globalen Wirtschaftsordnung, eröffnet neue Wachstumsperspektiven und verringert die einseitige Abhängigkeit von einzelnen Märkten. Damit wird nicht nur eine Absicherung gegen protektionistische Maßnahmen geschaffen, sondern auch ein Beitrag zur Stabilisierung globaler Lieferketten und zur Förderung nachhaltigen Wohlstands in Deutschland geleistet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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