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Entschließung des Bundesrates "Effizienz durch Deregulierung" zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des Vergaberechts

dip / drucksache 30.04.2026 · WP 21 · 250/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Effizienz durch Deregulierung" zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des Vergaberechts Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 250/26 30.04.26 Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entschließung des Bundesrates "Effizienz durch Deregulierung" zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des Vergaberechts Die Ministerpräsidentin Schwerin, 29. April 2026 des Landes Mecklenburg-Vorpommern An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates „Effizienz durch Deregulierung“ zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des Vergaberechts zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 aufzunehmen und den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Manuela Schwesig Entschließung des Bundesrates „Effizienz durch Deregulierung“ zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des Vergaberechts Der Bundesrat möge beschließen: Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, das Vergaberecht zu reformieren und zu deregulieren. In einer Zeit zunehmender wirtschaftlicher Volatilität und komplexer Projektabläufe stößt das starre Korsett des geltenden Rechtsrahmens jedoch immer häufiger an seine Grenzen. Hierfür bedarf es einer mutigen Deregulierung des Vergaberechts. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, 1. Maßnahmen zu ergreifen, die in einem vereinfachten Verfahren die rechtssichere Vergabe an den Zweitplatzierten nach Insolvenz oder Kündigung des Erstplatzierten des ursprünglichen Wettbewerbs ermöglicht und 2. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die EU-Schwellenwerte um mindestens das Zehnfache angehoben werden. Begründung: Allgemein Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ ist ein erster wichtiger Schritt für eine Vereinfachung, Flexibilisierung, Beschleunigung und Digitalisierung des nationalen Vergaberechts getan. Zahlreiche Bespiele aus der Praxis zeigen, dass das nationale wie das europäische Vergaberecht weitaus umfangreicher vereinfacht und entbürokratisiert werden müssen. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, hier weitere und ambitionierte Schritte zu gehen. Nur so lassen sich die Investitionsbedarfe schnell auflösen und die dringend notwendigen Wachstumsimpulse setzen. Im Einzelnen Zu 1. Vereinfachung von Vergaben nach Insolvenz oder Kündigung eines Auftragnehmers Insbesondere starre Vergaberegeln bei Insolvenzen oder Kündigungen von Auftragnehmern führen oft zu kostspieligen Projektstopps. Eine konsequente Deregulierung muss hier ansetzen. Die Einführung einer rechtssicheren „Nachrücker-Regelung“ für Zweitplatzierte eliminiert redundante Neuausschreibungen und spart massiv Verwaltungsressourcen. Diese Vereinfachung nutzt das bereits vorliegende Wettbewerbsergebnis, sichert den nahtlosen Projektfortgang und schützt öffentliche Haushalte vor unnötigen Mehrkosten. Statt prozessualer Starre rückt die Handlungsfähigkeit der Verwaltung in den Fokus für eine moderne, ergebnisorientierte Vergabepraxis, die auch der Wirtschaft entgegenkommt. Ziel ist die Schaffung einer rechtssicheren „Nachrücker-Automatik“, um den direkten Rückgriff auf den Zweitplatzierten des ursprünglichen Wettbewerbs zu legitimieren, ohne den administrativen Overhead eines neuen Verfahrens zu produzieren. Diese Vereinfachung ist kein Selbstzweck, sondern eine notwendige Antwort auf die Erfordernisse einer modernen Staatsverwaltung. Sie dient der konsequenten Deregulierung, indem sie redundante Prüfprozesse eliminiert und die bereits erbrachte Markterkundung des ersten Verfahrens nachhaltig nutzt. Indem der Fokus von formalistischer Prozessstrenge hin zu ergebnisorientierter Handlungsfähigkeit gerichtet wird, wird die zügige Fortführung von bereits begonnenen Baumaßnahmen gefördert, öffentliche Haushalte vor vermeidbaren Mehrkosten geschützt und die Resilienz des öffentlichen Sektors gegenüber unvorhersehbaren Marktereignissen gestärkt. Zur Realisierung dieser erforderlichen und gebotenen Anpassung des Vergaberechts muss § 132 GWB als die zentrale Norm für Änderungen nach erteiltem Zuschlag um einen neuen Tatbestand ergänzt werden, der den Auftragnehmerwechsel zum Zweitplatzierten explizit erlaubt, wenn der Erstplatzierte wegen Insolvenz oder schwerer Verfehlung (Kündigung) ausscheidet. Zu 2. Anhebung der EU-Schwellenwerte Das EU-Vergaberecht ist für komplexe Großprojekte konzipiert, nicht für Standardbeschaffungen. Die aktuelle Teuerung hat dazu geführt, dass bereits Routineaufträge in ein hochkomplexes Verfahren gezwungen werden, das enorme personelle und finanzielle Kapazitäten beim öffentlichen Auftraggeber bindet. Die EU-Schwellenwerte für Bau- und Planungsleistungen sind anzupassen, d.h. um mindestens das Zehnfache anzuheben. Auf Grund der enormen allgemeinen Baukostensteigerungen der letzten Jahre, zusätzlichen baukostenerhöhenden Anforderungen für den Umwelt- und Klimaschutz und in Abhängigkeit von den Baupreisen entsprechend gestiegener Honorarkosten für Planungsleistungen fallen zunehmend Vergaben unter das aufwändige EU-Vergaberechtsregime. Neben dem hohen Aufwand beim öffentlichen Auftraggeber besteht gleichzeitig ein höheres Risiko von Vergaberechtsnachprüfungsverfahren. Dies wiederum birgt ein steigendes Risiko für die Aufhebung von Vergabeverfahren, eine Verlängerung der Vergabeverfahren und im Ergebnis eine zeitliche Verschiebung der Baufertigstellung. Durch die inzwischen erfolgte Erhöhung der Wertgrenzen auf Bundes- und insbesondere auf Länderebene sind die Weichen auf nationaler Ebene gestellt. Daneben ist jedoch auch eine spürbare Anhebung der EU-Schwellenwerte erforderlich, um die bestehenden Investitionsherausforderungen zu meistern und die Bauwirtschaft zu stärken. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Investitionsvorhaben wird die Bundesregierung daher aufgefordert, sich in den dafür bestimmten europäischen und auch darüberhinausgehenden Gremien für die Anhebung der Schwellenwerte für Bauleistungen und für Planungsleistungen einzusetzen. Drucksache 250/26 - 2 -

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