Entschließung des Bundesrates "Effizienz durch Deregulierung" zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des Vergaberechts
Text
Entschließung des Bundesrates "Effizienz durch Deregulierung" zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des Vergaberechts
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 250/26
30.04.26
Antrag
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates "Effizienz durch Deregulierung"
zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des
Vergaberechts
Die Ministerpräsidentin Schwerin, 29. April 2026
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem
Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates „Effizienz durch Deregulierung“ zur
Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des Vergaberechts
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026
aufzunehmen und den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Schwesig
Entschließung des Bundesrates „Effizienz durch Deregulierung“ zur
Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des Vergaberechts
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, das Vergaberecht zu
reformieren und zu deregulieren. In einer Zeit zunehmender wirtschaftlicher Volatilität und
komplexer Projektabläufe stößt das starre Korsett des geltenden Rechtsrahmens jedoch immer
häufiger an seine Grenzen.
Hierfür bedarf es einer mutigen Deregulierung des Vergaberechts. Daher fordert der
Bundesrat die Bundesregierung auf,
1. Maßnahmen zu ergreifen, die in einem vereinfachten Verfahren die rechtssichere Vergabe
an den Zweitplatzierten nach Insolvenz oder Kündigung des Erstplatzierten des
ursprünglichen Wettbewerbs ermöglicht und
2. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die EU-Schwellenwerte um
mindestens das Zehnfache angehoben werden.
Begründung:
Allgemein
Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ ist ein erster wichtiger
Schritt für eine Vereinfachung, Flexibilisierung, Beschleunigung und Digitalisierung des
nationalen Vergaberechts getan.
Zahlreiche Bespiele aus der Praxis zeigen, dass das nationale wie das europäische
Vergaberecht weitaus umfangreicher vereinfacht und entbürokratisiert werden müssen. Die
Bundesregierung ist daher aufgefordert, hier weitere und ambitionierte Schritte zu gehen. Nur so lassen
sich die Investitionsbedarfe schnell auflösen und die dringend notwendigen
Wachstumsimpulse setzen.
Im Einzelnen
Zu 1. Vereinfachung von Vergaben nach Insolvenz oder Kündigung eines
Auftragnehmers
Insbesondere starre Vergaberegeln bei Insolvenzen oder Kündigungen von Auftragnehmern
führen oft zu kostspieligen Projektstopps. Eine konsequente Deregulierung muss hier
ansetzen. Die Einführung einer rechtssicheren „Nachrücker-Regelung“ für Zweitplatzierte eliminiert
redundante Neuausschreibungen und spart massiv Verwaltungsressourcen.
Diese Vereinfachung nutzt das bereits vorliegende Wettbewerbsergebnis, sichert den
nahtlosen Projektfortgang und schützt öffentliche Haushalte vor unnötigen Mehrkosten. Statt
prozessualer Starre rückt die Handlungsfähigkeit der Verwaltung in den Fokus für eine moderne,
ergebnisorientierte Vergabepraxis, die auch der Wirtschaft entgegenkommt.
Ziel ist die Schaffung einer rechtssicheren „Nachrücker-Automatik“, um den direkten Rückgriff
auf den Zweitplatzierten des ursprünglichen Wettbewerbs zu legitimieren, ohne den
administrativen Overhead eines neuen Verfahrens zu produzieren.
Diese Vereinfachung ist kein Selbstzweck, sondern eine notwendige Antwort auf die
Erfordernisse einer modernen Staatsverwaltung. Sie dient der konsequenten Deregulierung, indem sie
redundante Prüfprozesse eliminiert und die bereits erbrachte Markterkundung des ersten
Verfahrens nachhaltig nutzt. Indem der Fokus von formalistischer Prozessstrenge hin zu
ergebnisorientierter Handlungsfähigkeit gerichtet wird, wird die zügige Fortführung von bereits
begonnenen Baumaßnahmen gefördert, öffentliche Haushalte vor vermeidbaren Mehrkosten
geschützt und die Resilienz des öffentlichen Sektors gegenüber unvorhersehbaren
Marktereignissen gestärkt.
Zur Realisierung dieser erforderlichen und gebotenen Anpassung des Vergaberechts muss §
132 GWB als die zentrale Norm für Änderungen nach erteiltem Zuschlag um einen neuen
Tatbestand ergänzt werden, der den Auftragnehmerwechsel zum Zweitplatzierten explizit
erlaubt, wenn der Erstplatzierte wegen Insolvenz oder schwerer Verfehlung (Kündigung)
ausscheidet.
Zu 2. Anhebung der EU-Schwellenwerte
Das EU-Vergaberecht ist für komplexe Großprojekte konzipiert, nicht für
Standardbeschaffungen. Die aktuelle Teuerung hat dazu geführt, dass bereits Routineaufträge in ein
hochkomplexes Verfahren gezwungen werden, das enorme personelle und finanzielle Kapazitäten beim
öffentlichen Auftraggeber bindet. Die EU-Schwellenwerte für Bau- und Planungsleistungen
sind anzupassen, d.h. um mindestens das Zehnfache anzuheben. Auf Grund der enormen
allgemeinen Baukostensteigerungen der letzten Jahre, zusätzlichen baukostenerhöhenden
Anforderungen für den Umwelt- und Klimaschutz und in Abhängigkeit von den Baupreisen
entsprechend gestiegener Honorarkosten für Planungsleistungen fallen zunehmend Vergaben
unter das aufwändige EU-Vergaberechtsregime. Neben dem hohen Aufwand beim
öffentlichen Auftraggeber besteht gleichzeitig ein höheres Risiko von
Vergaberechtsnachprüfungsverfahren. Dies wiederum birgt ein steigendes Risiko für die Aufhebung von Vergabeverfahren,
eine Verlängerung der Vergabeverfahren und im Ergebnis eine zeitliche Verschiebung der
Baufertigstellung.
Durch die inzwischen erfolgte Erhöhung der Wertgrenzen auf Bundes- und insbesondere auf
Länderebene sind die Weichen auf nationaler Ebene gestellt. Daneben ist jedoch auch eine
spürbare Anhebung der EU-Schwellenwerte erforderlich, um die bestehenden
Investitionsherausforderungen zu meistern und die Bauwirtschaft zu stärken.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Investitionsvorhaben wird die Bundesregierung
daher aufgefordert, sich in den dafür bestimmten europäischen und auch
darüberhinausgehenden Gremien für die Anhebung der Schwellenwerte für Bauleistungen und für
Planungsleistungen einzusetzen.
Drucksache 250/26 - 2 -
Relationen
- authored ← Mecklenburg-Vorpommern
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Effizienz durch Deregulierung" zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des Vergaberechts (Länderantrag)