Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828
Text
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 204/26
17.04.26
DS
Beschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023
über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang
und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung
(EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 26. März 2026 zu dem
von ihm verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der Verordnung
(EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen
Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der
Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828
– Drucksachen 21/2998, 21/3508, 21/4998 – die beigefügte Entschließung
unter Buchstabe b auf Drucksache 21/4998 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt eine stetig wachsende Zahl komplexer Aufgaben,
die sich nicht zuletzt aus neuen europäischen Verordnungen und Richtlinien ergeben. Auch
im Rahmen des vorliegenden Durchsetzungsgesetzes wurde sie als zentrale Behörde für die
Anwendung und Durchsetzung des Data Act benannt.
Eine ausreichende technische und personelle Ausstattung ist Voraussetzung dafür, dass die
Bundesnetzagentur ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen und als Beratungs- und
Durchsetzungsinstanz fungieren kann. Es ist demnach notwendig, die Funktionsfähigkeit dieser zentralen
Regulierungsbehörde dauerhaft sicherzustellen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel auf,
1. dass die in der Begründung unter „VII. Befristung; Evaluierung“ vorgesehene nächste
umfassende Evaluierung der mit diesem Gesetz festgelegten nationalen Aufsichts- und
Behördenstruktur noch in dieser Wahlperiode, spätestens 2028, erfolgen soll;
2. im Rahmen dieser und zukünftiger umfassender Evaluierung zu prüfen, ob im Rahmen der
Berechnungen des personellen Mehrbedarfs ggfs. eine bedarfsorientierte Nachsteuerung
erforderlich ist, insbesondere vor dem Hintergrund des tatsächlichen Beratungsbedarfs
von Unternehmen und Verbrauchern durch die Bundesnetzagentur;
3. sicherzustellen, dass die Bundesnetzagentur für die Erfüllung ihrer Aufgaben über die
notwendigen IT-Sachmittel und Personalressourcen verfügt.
zu Drucksache 204/26 - 2 -
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vor (Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT)