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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

dip / drucksache 17.04.2026 · WP 21 · zu204/26 · Beschluss · Original ↗

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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 204/26 17.04.26 DS Beschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 26. März 2026 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 – Drucksachen 21/2998, 21/3508, 21/4998 – die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 21/4998 angenommen. I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt eine stetig wachsende Zahl komplexer Aufgaben, die sich nicht zuletzt aus neuen europäischen Verordnungen und Richtlinien ergeben. Auch im Rahmen des vorliegenden Durchsetzungsgesetzes wurde sie als zentrale Behörde für die Anwendung und Durchsetzung des Data Act benannt. Eine ausreichende technische und personelle Ausstattung ist Voraussetzung dafür, dass die Bundesnetzagentur ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen und als Beratungs- und Durchsetzungsinstanz fungieren kann. Es ist demnach notwendig, die Funktionsfähigkeit dieser zentralen Regulierungsbehörde dauerhaft sicherzustellen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf, 1. dass die in der Begründung unter „VII. Befristung; Evaluierung“ vorgesehene nächste umfassende Evaluierung der mit diesem Gesetz festgelegten nationalen Aufsichts- und Behördenstruktur noch in dieser Wahlperiode, spätestens 2028, erfolgen soll; 2. im Rahmen dieser und zukünftiger umfassender Evaluierung zu prüfen, ob im Rahmen der Berechnungen des personellen Mehrbedarfs ggfs. eine bedarfsorientierte Nachsteuerung erforderlich ist, insbesondere vor dem Hintergrund des tatsächlichen Beratungsbedarfs von Unternehmen und Verbrauchern durch die Bundesnetzagentur; 3. sicherzustellen, dass die Bundesnetzagentur für die Erfüllung ihrer Aufgaben über die notwendigen IT-Sachmittel und Personalressourcen verfügt. zu Drucksache 204/26 - 2 -

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