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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/817 und (EU) 2021/888

dip / drucksache 23.02.2026 · WP 21 · zu520/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/817 und (EU) 2021/888 Bundesrat zu Drucksache 520/25 (Beschluss) 23.02.26 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/817 und (EU) 2021/888 C(2026) 1190 final Herrn Andreas BOVENSCHULTE Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin – DEUTSCHLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.2.2026 C(2026) 1190 final Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrates, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 {COM(2025) 549 final}. Die Kommission weiß die Unterstützung des Bundesrates für dieses Leitprogramm zu schätzen. Der Vorschlag für die Erasmus+-Verordnung für den Zeitraum nach 2027 ist Teil des ehrgeizigen und dynamischen Pakets zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), das die Kommission am 16. Juli 2025 vorgelegt hat und mit dem sie ihre Investitionen in Bildung, Kompetenzen und Werte verstärkt. Erasmus+ ist ein wichtiges Instrument zum Ausbau der für die Zukunft erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen, zur Förderung von hochwertigem lebenslangem Lernen und zur Stärkung gemeinsamer europäischer Werte. Das Programm ist gut etabliert, weithin anerkannt und hat seinen Mehrwert in der gesamten Europäischen Union wiederholt unter Beweis gestellt. Vor diesem Hintergrund baut der Vorschlag der Kommission für das künftige Programm Erasmus+ auf den Erfolgen und Stärken des aktuellen Programms auf, verbessert diese und führt einige Neuerungen ein. Die Kommission hat in der Tat einen schlanken Entwurf für eine Erasmus+-Verordnung im Einklang mit den Grundsätzen für die Vereinfachung des gesamten MFR vorgelegt. Der Rechtsrahmen bildet zwar die Grundlage für die zu fördernden Maßnahmen, jedoch wird die detaillierte Durchführung des Programms in enger Zusammenarbeit mit den Interessenträgern, darunter nationale Behörden, nationale Agenturen, Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen, Schulen, Jugend- und Sportorganisationen, weiterentwickelt, um möglichst wirksame und wertvolle Möglichkeiten zu schaffen. Den Interessenträgern und den Evaluierungsergebnissen zufolge sind Flexibilität und Anpassungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Dies hat die Kommission aufgegriffen, indem sie etwa feste Mittelzuweisungen in der Verordnung vermieden hat, zu Drucksache 520/25 (Beschluss) um mehr Anpassungsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit auf neue Anforderungen zu ermöglichen. Gleichzeitig setzt sich die Kommission weiterhin dafür ein, dass diese Flexibilität mit der für eine wirksame Programmplanung und -durchführung erforderlichen Vorhersehbarkeit in Einklang gebracht wird. Die Kommission möchte dem Bundesrat zudem versichern, dass der Vereinfachung Priorität eingeräumt wird. Dies entspricht einer klaren Forderung der Interessenträger und wurde als zentraler Bereich für Verbesserungen bei der Zwischenbewertung des Programms Erasmus+ ermittelt. Die Kommission setzt sich daher entschlossen für eine Verringerung des Verwaltungsaufwands ein, was, wie der Bundesrat zu Recht hervorhebt, für eine wirksame Durchführung des Programms unerlässlich ist. Die Kommission begrüßt die Bedeutung, die der Bundesrat der sozialen Inklusion beimisst. Das derzeitige Programm hat die Dimension „Inklusion und Vielfalt“ bereits erheblich gestärkt. Mit Blick auf den nächsten MFR wird Erasmus+ seine Bemühungen zur Beseitigung der Hindernisse für Menschen mit geringeren Chancen weiter verstärken, unter anderem durch den Ausbau der Unterstützung von frühester Kindheit an und in allen Bereichen. Die Kommission begrüßt ferner die Unterstützung des Bundesrats für Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und für den EU-Jugenddialog, ein wichtiges Instrument, mit dem jungen Menschen mehr Mitsprache bei der EU-Politikgestaltung und mehr Einfluss auf Entscheidungen, die sie betreffen, eingeräumt wird, und nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, das Europäische Solidaritätskorps umzubenennen. In Bezug auf die Erasmus+-Stipendien in strategischen Bildungsbereichen nimmt die Kommission die Bedenken des Bundesrats zur Kenntnis. Die Kommission ist jedoch zuversichtlich, dass diese neue Maßnahme die Relevanz und Wirkung des Programms steigern und die Bemühungen Europas unterstützen kann, Talente für Wirtschaftszweige, die für den Wohlstand wichtig sind, zu gewinnen. Diese Stipendien sollen dazu beitragen, den wachsenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu decken und den Lernenden gleichzeitig die für eine erfolgreiche Ausbildung, Berufslaufbahn und Lebensgestaltung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu vermitteln. Die Kommission spricht sich jedoch dafür aus, bei der weiteren Festlegung detaillierter Einzelheiten in der Verordnung – wie z. B. den strategischen Bereichen – Vorsicht walten zu lassen, um Flexibilität und Anpassungsfähigkeit zu gewährleisten und so auf neue Anforderungen und vorrangige Bereiche reagieren zu können, die sich im Laufe des Programmplanungszeitraums bis 2034 ergeben können. Die Stellungnahmen des Bundesrats zur Rolle und zu den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten nimmt die Kommission zur Kenntnis. Die Rolle der Mitgliedstaaten bleibt bei der Gestaltung und Durchführung von Erasmus+ unverzichtbar, einschließlich neuer Initiativen, die durch das Programm unterstützt werden sollen. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass diese Rolle im Rahmen des MFR durch geeignete andere Mechanismen als das Ausschussverfahren wirksam wahrgenommen werden kann. Die Kommission möchte dem Bundesrat versichern, dass sie die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der 3 Europäischen Union uneingeschränkt achtet und weiterhin eng mit ihnen zusammenarbeiten wird. Die vorstehenden Erläuterungen stützen sich auf den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, der derzeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Erörterung vorliegt. Die Stellungnahme des Bundesrats wurde den Vertretern der Kommission im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit den gesetzgebenden Organen übermittelt und wird in diese Erörterungen einfließen. Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung Roxana Mînzatu Maroš Šefčovič Exekutiv-Vizepräsidentin Mitglied der Kommission zu Drucksache 520/25 (Beschluss)- 3 -

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