Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/817 und (EU) 2021/888
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/817 und (EU) 2021/888
Bundesrat zu Drucksache 520/25 (Beschluss)
23.02.26
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 und zur
Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/817 und (EU) 2021/888
C(2026) 1190 final
Herrn Andreas BOVENSCHULTE
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin – DEUTSCHLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 18.2.2026
C(2026) 1190 final
Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrates,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 {COM(2025) 549 final}. Die
Kommission weiß die Unterstützung des Bundesrates für dieses Leitprogramm zu
schätzen.
Der Vorschlag für die Erasmus+-Verordnung für den Zeitraum nach 2027 ist Teil des
ehrgeizigen und dynamischen Pakets zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), das die
Kommission am 16. Juli 2025 vorgelegt hat und mit dem sie ihre Investitionen in
Bildung, Kompetenzen und Werte verstärkt.
Erasmus+ ist ein wichtiges Instrument zum Ausbau der für die Zukunft erforderlichen
Fähigkeiten und Kompetenzen, zur Förderung von hochwertigem lebenslangem Lernen
und zur Stärkung gemeinsamer europäischer Werte. Das Programm ist gut etabliert,
weithin anerkannt und hat seinen Mehrwert in der gesamten Europäischen Union
wiederholt unter Beweis gestellt. Vor diesem Hintergrund baut der Vorschlag der
Kommission für das künftige Programm Erasmus+ auf den Erfolgen und Stärken des
aktuellen Programms auf, verbessert diese und führt einige Neuerungen ein.
Die Kommission hat in der Tat einen schlanken Entwurf für eine Erasmus+-Verordnung
im Einklang mit den Grundsätzen für die Vereinfachung des gesamten MFR vorgelegt.
Der Rechtsrahmen bildet zwar die Grundlage für die zu fördernden Maßnahmen, jedoch
wird die detaillierte Durchführung des Programms in enger Zusammenarbeit mit den
Interessenträgern, darunter nationale Behörden, nationale Agenturen, Hochschulen,
Berufsbildungseinrichtungen, Schulen, Jugend- und Sportorganisationen,
weiterentwickelt, um möglichst wirksame und wertvolle Möglichkeiten zu schaffen.
Den Interessenträgern und den Evaluierungsergebnissen zufolge sind Flexibilität und
Anpassungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Dies hat die Kommission
aufgegriffen, indem sie etwa feste Mittelzuweisungen in der Verordnung vermieden hat,
zu Drucksache 520/25 (Beschluss)
um mehr Anpassungsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit auf neue Anforderungen zu
ermöglichen. Gleichzeitig setzt sich die Kommission weiterhin dafür ein, dass diese
Flexibilität mit der für eine wirksame Programmplanung und -durchführung
erforderlichen Vorhersehbarkeit in Einklang gebracht wird.
Die Kommission möchte dem Bundesrat zudem versichern, dass der Vereinfachung
Priorität eingeräumt wird. Dies entspricht einer klaren Forderung der Interessenträger
und wurde als zentraler Bereich für Verbesserungen bei der Zwischenbewertung des
Programms Erasmus+ ermittelt. Die Kommission setzt sich daher entschlossen für eine
Verringerung des Verwaltungsaufwands ein, was, wie der Bundesrat zu Recht hervorhebt,
für eine wirksame Durchführung des Programms unerlässlich ist.
Die Kommission begrüßt die Bedeutung, die der Bundesrat der sozialen Inklusion
beimisst. Das derzeitige Programm hat die Dimension „Inklusion und Vielfalt“ bereits
erheblich gestärkt. Mit Blick auf den nächsten MFR wird Erasmus+ seine Bemühungen
zur Beseitigung der Hindernisse für Menschen mit geringeren Chancen weiter
verstärken, unter anderem durch den Ausbau der Unterstützung von frühester Kindheit
an und in allen Bereichen.
Die Kommission begrüßt ferner die Unterstützung des Bundesrats für Maßnahmen zum
Kapazitätsaufbau und für den EU-Jugenddialog, ein wichtiges Instrument, mit dem
jungen Menschen mehr Mitsprache bei der EU-Politikgestaltung und mehr Einfluss auf
Entscheidungen, die sie betreffen, eingeräumt wird, und nimmt den Vorschlag zur
Kenntnis, das Europäische Solidaritätskorps umzubenennen.
In Bezug auf die Erasmus+-Stipendien in strategischen Bildungsbereichen nimmt die
Kommission die Bedenken des Bundesrats zur Kenntnis. Die Kommission ist jedoch
zuversichtlich, dass diese neue Maßnahme die Relevanz und Wirkung des Programms
steigern und die Bemühungen Europas unterstützen kann, Talente für Wirtschaftszweige,
die für den Wohlstand wichtig sind, zu gewinnen. Diese Stipendien sollen dazu beitragen,
den wachsenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu decken und den Lernenden
gleichzeitig die für eine erfolgreiche Ausbildung, Berufslaufbahn und Lebensgestaltung
erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu vermitteln. Die Kommission
spricht sich jedoch dafür aus, bei der weiteren Festlegung detaillierter Einzelheiten in
der Verordnung – wie z. B. den strategischen Bereichen – Vorsicht walten zu lassen, um
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit zu gewährleisten und so auf neue Anforderungen
und vorrangige Bereiche reagieren zu können, die sich im Laufe des
Programmplanungszeitraums bis 2034 ergeben können.
Die Stellungnahmen des Bundesrats zur Rolle und zu den Zuständigkeiten der
Mitgliedstaaten nimmt die Kommission zur Kenntnis. Die Rolle der Mitgliedstaaten
bleibt bei der Gestaltung und Durchführung von Erasmus+ unverzichtbar, einschließlich
neuer Initiativen, die durch das Programm unterstützt werden sollen. Die Kommission ist
jedoch der Auffassung, dass diese Rolle im Rahmen des MFR durch geeignete andere
Mechanismen als das Ausschussverfahren wirksam wahrgenommen werden kann. Die
Kommission möchte dem Bundesrat versichern, dass sie die Zuständigkeiten der
Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der
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Europäischen Union uneingeschränkt achtet und weiterhin eng mit ihnen
zusammenarbeiten wird.
Die vorstehenden Erläuterungen stützen sich auf den ursprünglichen Vorschlag der
Kommission, der derzeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dem Europäischen
Parlament und dem Rat zur Erörterung vorliegt. Die Stellungnahme des Bundesrats
wurde den Vertretern der Kommission im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit den
gesetzgebenden Organen übermittelt und wird in diese Erörterungen einfließen.
Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen
Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Roxana Mînzatu Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsidentin Mitglied der Kommission
zu Drucksache 520/25 (Beschluss)- 3 -
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