Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/696, (EU) 2023/588 und (EU) [EDIP]
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/696, (EU) 2023/588 und (EU) [EDIP]
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 488/25 (Beschluss)
30.03.26
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF),
einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und
Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung
der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697
und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU)
2021/696, (EU) 2023/588 und (EU) [EDIP]
C(2026) 2107 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 24.3.2026
C(2026) 2107 final
Herrn Dr. Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
D-10117 BERLIN
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen
Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur
Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU)
2021/783, zur Aufhebung von Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2021/696 und (EU)
2023/588 und zur Änderung der Verordnung (EU) [EDIP] (COM(2025) 555 final).
Der Vorschlag ist Teil des Pakets zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), das
sich für den Zeitraum 2028-2034 auf fast 2 Billionen EUR beläuft. Er soll sicherstellen,
dass die Förderung mit EU-Mitteln einfacher und flexibler wird und eine strategischere
Ausrichtung bekommt. Der EU-Haushalt soll an die neuen geopolitischen Gegebenheiten
angepasst werden und somit dazu beitragen, dass Europa resilienter und sicherer wird
und eine Führungsrolle einnehmen kann. Mit dem Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit (ECF) wird ein vereinfachter Finanzierungsrahmen eingeführt, in
dem mehrere bestehende Programme zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
zusammengeführt werden. Der Schwerpunkt der zusammengeführten Fonds verteilt sich
auf vier Politikbereiche, in denen der ECF wirken soll („Sauberer Wandel und
Dekarbonisierung der Industrie“, „Gesundheit, Biotechnologie, Landwirtschaft und
Bioökonomie“, „Digitale Führungsrolle“ und „Resilienz und Sicherheit,
Verteidigungsindustrie und Weltraum“). Das entspricht den strategischen Prioritäten
der EU und wird mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern, auf der
Grundlage der Empfehlungen des Draghi-Berichts1 und des Kompasses für
Wettbewerbsfähigkeit2 erhebliche Vereinfachungen für die Projektträger, schnellere
Verfahren und einen Bürokratieabbau mit sich bringen.
1 The future of European competitiveness, Bericht von Mario Draghi, September 2024,
https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/draghi-report_en.
2 COM(2025) 30 final.
zu Drucksache 488/25 (Beschluss)
Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat die strategische Ausrichtung des
Vorschlags und seine wichtigsten Merkmale, etwa die enge Verknüpfung des ECF mit
dem vorgeschlagenen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation („Horizont
Europa“)3, unterstützt. Die Kommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat
das Ziel der Vereinfachung, auch mittels eines einheitlichen Regelwerks, begrüßt. Die
Kommission möchte auf in der Stellungnahme geäußerte Zweifel eingehen und hier die
Gelegenheit ergreifen, einige Punkte zu ihrem Vorschlag klarzustellen, womit sie die
Bedenken des Bundesrates auszuräumen hofft.
So wurde in der Stellungnahme erstens angemerkt, dass der Investitionsprozess nicht
gradlinig verläuft und eine effektive Förderung der Grundlagenforschung erforderlich
ist; außerdem wurde Kritik an der unklaren Governance-Struktur für die Abstimmung
zwischen ECF und Horizont Europa geäußert. Auch erkennt die Kommission die
Stichhaltigkeit der Ausführungen des Bundesrates zur Rolle der Hochschulen inklusive
der Europäischen Hochschulallianzen sowie der außeruniversitären
Forschungseinrichtungen an.
In diesem Zusammenhang weist die Kommission darauf hin, dass gerade mit einer
Verflechtung zwischen ECF und Horizont Europa der gesamte Investitionsprozess
unterstützt werden könnte, zu dem unter anderem die Anfangsphasen der Grundlagen-
und der angewandten Forschung, die Stadien des Scale-ups und der industriellen
Einführung sowie die großmaßstäbliche Herstellung, die industrielle Reife und die
Internationalisierung zählen (siehe Artikel 2 Absatz 1 Nummer 11 des Vorschlags). Mit
der von der Kommission vorgeschlagenen Architektur kann, wie in Erwägungsgrund 4
des Vorschlags angemerkt, dem nichtlinearen Verlauf des Investitionsprozesses
Rechnung getragen werden; dafür können in der Programmplanungsphase konkrete
synergetische Maßnahmen vorgesehen werden. In der Praxis würde damit gewährleistet,
dass die europäische Industrie die von der Union finanzierten Forschungsergebnisse für
weitere Innovationen und die Produktion in Europa nutzt.
Darüber hinaus wird diese enge Verknüpfung in dem Vorschlag ausdrücklich dargelegt,
nämlich in Form eines einheitlichen Regelwerks und einer gemeinsamen, koordinierten
Toolbox, einer gemeinsamen Governance sowie der Vereinheitlichung des
Anwendungsbereichs, der ECF-Arbeitsprogramme und der Leistungs- und
Überwachungsrahmen, die mit der Leistungsverordnung – die alle Programme des
neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) abdeckt – eingerichtet werden. Insbesondere
werden die ECF-Arbeitsprogramme in den vier Politikbereichen relevante
Verbundforschungs- und Innovationstätigkeiten – dem ECF-Vorschlag zufolge in eigenen
speziellen Teilen – umfassen, die im Rahmen von Horizont Europa finanziert werden.
Ferner wird die Bedeutung von Kompetenzen und die Rolle der Hochschulen und
anderer wichtiger Akteure in dem Vorschlag anerkannt. Der Vorschlag sieht
Maßnahmen zur Unterstützung der Kompetenzentwicklung vor, mit denen enge
Verbindungen zwischen Hochschulen, Berufsbildungsanbietern, angewandter Forschung
3 COM(2025) 543 final.
zu Drucksache 488/25 (Beschluss)
und Unternehmen für eine flexible, innovative und wettbewerbsfähige Wirtschaft
aufgebaut werden sollen.
Zweitens nimmt die Kommission den Standpunkt des Bundesrates zu der Bedeutung
regionaler Ansätze und den Herausforderungen, die sich kleinen und mittleren
Unternehmen stellen, sowie die Forderung in Bezug auf den Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der
ECF so konzipiert wurde, dass er allen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und
ihrem Standort in der Union zur Verfügung steht. Insbesondere wird er durch schnellere
Verfahren, unter anderem aufgrund der Einführung eines einheitlichen Regelwerks und
eines gemeinsamen Wettbewerbsfähigkeitssiegels, kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU), Start-ups und Scale-ups den Zugang zu Finanzierungen erleichtern.
Zudem werden im Rahmen des ECF eine horizontale Projektberatung, das EU-Netzwerk
für Unternehmen, andere Formen der Unterstützung für Unternehmen sowie gezielte
Maßnahmen für KMU angeboten, um die Beteiligung von KMU zu erhöhen und die
Kompetenzentwicklung zu fördern. Indessen gehört der Vorschlag zu einem
umfassenderen Paket für den neuen MFR, dessen Elemente jeweils auf spezifische
politische Ziele und Prioritäten ausgerichtet sind. Während der ECF die
Wettbewerbsfähigkeit der EU erhöhen soll, ist es nach Artikel 7 des Vorschlags an der
Kommission und den Mitgliedstaaten, die Koordinierung und Kohärenz zwischen dem
ECF und den Plänen für nationale und regionale Partnerschaft zu erleichtern, in deren
Mittelpunkt die Regionen stehen werden. Das ist besonders relevant im Hinblick auf die
gemeinsamen Wettbewerbsprioritäten in ausgewählten Schlüsselbereichen und Projekte,
die von strategischer Bedeutung und von gemeinsamem europäischen Interesse sind.
Dabei ist zu beachten, dass die Kohäsionspolitik mit dem Vorschlag für Pläne für
nationale und regionale Partnerschaft (NRPP) modernisiert werden soll, damit die
regionalen Unterschiede weiter zurückgehen und die Regionen wettbewerbsfähiger
werden.
Und schließlich nimmt die Kommission das Anliegen des Bundesrates zur Kenntnis, dass
das Bemühen um Vereinfachung nicht – etwa durch zusätzliche Vorgaben oder
nachrangige Rechtsakte – konterkariert werden darf. Nach Artikel 12 des ECF-
Vorschlags erfolgt die Umsetzung des ECF im Wege von Arbeitsprogrammen, und in
Artikel 15 wird festgelegt, wie die Komitologieregeln auf die Arbeitsprogramme
anzuwenden sind. Wichtig ist, dass in diesem Rahmen die Mitgliedstaaten, etwa über die
Programmausschüsse, angemessen in die Governance des ECF einbezogen werden.
Die Kommission betont, dass sich der Vorschlag auf die Erfahrungen mit dem
derzeitigen MFR stützt. Es gilt, das richtige Gleichgewicht zwischen Planbarkeit für die
Begünstigten und ausreichender Flexibilität zu finden, damit der Fonds zukunftssicher ist
und sich mit schnelleren und schlankeren Verfahren an neue Erfordernisse und
Prioritäten anpassen lässt.
Die vorstehenden Erläuterungen stützen sich auf den ursprünglichen Vorschlag der
Kommission, der derzeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dem Europäischen
Parlament und dem Rat zur Erörterung vorliegt. Die Stellungnahme wurde den
zu Drucksache 488/25 (Beschluss)
Vertretern der Kommission bei den laufenden Verhandlungen der gesetzgebenden
Organe übermittelt und wird in diese Erörterungen einfließen.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Stéphane Séjourné Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsident Mitglied der Kommission
zu Drucksache 488/25 (Beschluss)
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