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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/696, (EU) 2023/588 und (EU) [EDIP]

dip / drucksache 30.03.2026 · WP 21 · zu488/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/696, (EU) 2023/588 und (EU) [EDIP] Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 488/25 (Beschluss) 30.03.26 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/696, (EU) 2023/588 und (EU) [EDIP] C(2026) 2107 final EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 24.3.2026 C(2026) 2107 final Herrn Dr. Andreas Bovenschulte Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 D-10117 BERLIN Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783, zur Aufhebung von Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2021/696 und (EU) 2023/588 und zur Änderung der Verordnung (EU) [EDIP] (COM(2025) 555 final). Der Vorschlag ist Teil des Pakets zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), das sich für den Zeitraum 2028-2034 auf fast 2 Billionen EUR beläuft. Er soll sicherstellen, dass die Förderung mit EU-Mitteln einfacher und flexibler wird und eine strategischere Ausrichtung bekommt. Der EU-Haushalt soll an die neuen geopolitischen Gegebenheiten angepasst werden und somit dazu beitragen, dass Europa resilienter und sicherer wird und eine Führungsrolle einnehmen kann. Mit dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) wird ein vereinfachter Finanzierungsrahmen eingeführt, in dem mehrere bestehende Programme zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit zusammengeführt werden. Der Schwerpunkt der zusammengeführten Fonds verteilt sich auf vier Politikbereiche, in denen der ECF wirken soll („Sauberer Wandel und Dekarbonisierung der Industrie“, „Gesundheit, Biotechnologie, Landwirtschaft und Bioökonomie“, „Digitale Führungsrolle“ und „Resilienz und Sicherheit, Verteidigungsindustrie und Weltraum“). Das entspricht den strategischen Prioritäten der EU und wird mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern, auf der Grundlage der Empfehlungen des Draghi-Berichts1 und des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit2 erhebliche Vereinfachungen für die Projektträger, schnellere Verfahren und einen Bürokratieabbau mit sich bringen. 1 The future of European competitiveness, Bericht von Mario Draghi, September 2024, https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/draghi-report_en. 2 COM(2025) 30 final. zu Drucksache 488/25 (Beschluss) Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat die strategische Ausrichtung des Vorschlags und seine wichtigsten Merkmale, etwa die enge Verknüpfung des ECF mit dem vorgeschlagenen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation („Horizont Europa“)3, unterstützt. Die Kommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat das Ziel der Vereinfachung, auch mittels eines einheitlichen Regelwerks, begrüßt. Die Kommission möchte auf in der Stellungnahme geäußerte Zweifel eingehen und hier die Gelegenheit ergreifen, einige Punkte zu ihrem Vorschlag klarzustellen, womit sie die Bedenken des Bundesrates auszuräumen hofft. So wurde in der Stellungnahme erstens angemerkt, dass der Investitionsprozess nicht gradlinig verläuft und eine effektive Förderung der Grundlagenforschung erforderlich ist; außerdem wurde Kritik an der unklaren Governance-Struktur für die Abstimmung zwischen ECF und Horizont Europa geäußert. Auch erkennt die Kommission die Stichhaltigkeit der Ausführungen des Bundesrates zur Rolle der Hochschulen inklusive der Europäischen Hochschulallianzen sowie der außeruniversitären Forschungseinrichtungen an. In diesem Zusammenhang weist die Kommission darauf hin, dass gerade mit einer Verflechtung zwischen ECF und Horizont Europa der gesamte Investitionsprozess unterstützt werden könnte, zu dem unter anderem die Anfangsphasen der Grundlagen- und der angewandten Forschung, die Stadien des Scale-ups und der industriellen Einführung sowie die großmaßstäbliche Herstellung, die industrielle Reife und die Internationalisierung zählen (siehe Artikel 2 Absatz 1 Nummer 11 des Vorschlags). Mit der von der Kommission vorgeschlagenen Architektur kann, wie in Erwägungsgrund 4 des Vorschlags angemerkt, dem nichtlinearen Verlauf des Investitionsprozesses Rechnung getragen werden; dafür können in der Programmplanungsphase konkrete synergetische Maßnahmen vorgesehen werden. In der Praxis würde damit gewährleistet, dass die europäische Industrie die von der Union finanzierten Forschungsergebnisse für weitere Innovationen und die Produktion in Europa nutzt. Darüber hinaus wird diese enge Verknüpfung in dem Vorschlag ausdrücklich dargelegt, nämlich in Form eines einheitlichen Regelwerks und einer gemeinsamen, koordinierten Toolbox, einer gemeinsamen Governance sowie der Vereinheitlichung des Anwendungsbereichs, der ECF-Arbeitsprogramme und der Leistungs- und Überwachungsrahmen, die mit der Leistungsverordnung – die alle Programme des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) abdeckt – eingerichtet werden. Insbesondere werden die ECF-Arbeitsprogramme in den vier Politikbereichen relevante Verbundforschungs- und Innovationstätigkeiten – dem ECF-Vorschlag zufolge in eigenen speziellen Teilen – umfassen, die im Rahmen von Horizont Europa finanziert werden. Ferner wird die Bedeutung von Kompetenzen und die Rolle der Hochschulen und anderer wichtiger Akteure in dem Vorschlag anerkannt. Der Vorschlag sieht Maßnahmen zur Unterstützung der Kompetenzentwicklung vor, mit denen enge Verbindungen zwischen Hochschulen, Berufsbildungsanbietern, angewandter Forschung 3 COM(2025) 543 final. zu Drucksache 488/25 (Beschluss) und Unternehmen für eine flexible, innovative und wettbewerbsfähige Wirtschaft aufgebaut werden sollen. Zweitens nimmt die Kommission den Standpunkt des Bundesrates zu der Bedeutung regionaler Ansätze und den Herausforderungen, die sich kleinen und mittleren Unternehmen stellen, sowie die Forderung in Bezug auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass der ECF so konzipiert wurde, dass er allen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Standort in der Union zur Verfügung steht. Insbesondere wird er durch schnellere Verfahren, unter anderem aufgrund der Einführung eines einheitlichen Regelwerks und eines gemeinsamen Wettbewerbsfähigkeitssiegels, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Start-ups und Scale-ups den Zugang zu Finanzierungen erleichtern. Zudem werden im Rahmen des ECF eine horizontale Projektberatung, das EU-Netzwerk für Unternehmen, andere Formen der Unterstützung für Unternehmen sowie gezielte Maßnahmen für KMU angeboten, um die Beteiligung von KMU zu erhöhen und die Kompetenzentwicklung zu fördern. Indessen gehört der Vorschlag zu einem umfassenderen Paket für den neuen MFR, dessen Elemente jeweils auf spezifische politische Ziele und Prioritäten ausgerichtet sind. Während der ECF die Wettbewerbsfähigkeit der EU erhöhen soll, ist es nach Artikel 7 des Vorschlags an der Kommission und den Mitgliedstaaten, die Koordinierung und Kohärenz zwischen dem ECF und den Plänen für nationale und regionale Partnerschaft zu erleichtern, in deren Mittelpunkt die Regionen stehen werden. Das ist besonders relevant im Hinblick auf die gemeinsamen Wettbewerbsprioritäten in ausgewählten Schlüsselbereichen und Projekte, die von strategischer Bedeutung und von gemeinsamem europäischen Interesse sind. Dabei ist zu beachten, dass die Kohäsionspolitik mit dem Vorschlag für Pläne für nationale und regionale Partnerschaft (NRPP) modernisiert werden soll, damit die regionalen Unterschiede weiter zurückgehen und die Regionen wettbewerbsfähiger werden. Und schließlich nimmt die Kommission das Anliegen des Bundesrates zur Kenntnis, dass das Bemühen um Vereinfachung nicht – etwa durch zusätzliche Vorgaben oder nachrangige Rechtsakte – konterkariert werden darf. Nach Artikel 12 des ECF- Vorschlags erfolgt die Umsetzung des ECF im Wege von Arbeitsprogrammen, und in Artikel 15 wird festgelegt, wie die Komitologieregeln auf die Arbeitsprogramme anzuwenden sind. Wichtig ist, dass in diesem Rahmen die Mitgliedstaaten, etwa über die Programmausschüsse, angemessen in die Governance des ECF einbezogen werden. Die Kommission betont, dass sich der Vorschlag auf die Erfahrungen mit dem derzeitigen MFR stützt. Es gilt, das richtige Gleichgewicht zwischen Planbarkeit für die Begünstigten und ausreichender Flexibilität zu finden, damit der Fonds zukunftssicher ist und sich mit schnelleren und schlankeren Verfahren an neue Erfordernisse und Prioritäten anpassen lässt. Die vorstehenden Erläuterungen stützen sich auf den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, der derzeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Erörterung vorliegt. Die Stellungnahme wurde den zu Drucksache 488/25 (Beschluss) Vertretern der Kommission bei den laufenden Verhandlungen der gesetzgebenden Organe übermittelt und wird in diese Erörterungen einfließen. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung Stéphane Séjourné Maroš Šefčovič Exekutiv-Vizepräsident Mitglied der Kommission zu Drucksache 488/25 (Beschluss)

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