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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034

dip / drucksache 29.04.2026 · WP 21 · zu333/25(B)(3) · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss) 29.04.26 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 COM(2025) 570 final; Ratsdok. 11690/25 Drucksache: 333/25 in Verbindung mit b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 COM(2025) 571 final Drucksache: 334/25 in Verbindung mit c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 COM(2025) 574 final; Ratsdok. 11705/25 Drucksache: 335/25 und zu 335/25 Herrn Regierenden Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 D - 10117 Berlin EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 24.4.2026 C(2026) 2776 final Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu - der Mitteilung „Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034“ (COM(2025) 570 final), - dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den MFR 2028-2034 (COM(2025) 571 final) und dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der EU (COM(2025) 574 final). Die Kommission begrüßt, dass es der Bundesrat ebenfalls für erforderlich hält, mit dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) wirksam auf Herausforderungen im Zusammenhang mit Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigungsfähigkeit, Sicherheit, grünem und digitalem Wandel und Resilienz der EU zu reagieren. All diesen Zielen wird im vorgeschlagenen MFR mit einem flexibleren, einfacheren und wirkungsvolleren Haushalt Rechnung getragen. Die Kommission nimmt das Anliegen des Bundesrates zur Kenntnis, dass Programmplanung, Verhandlungen und Zuständigkeit bei den Regionen verbleiben sollten. Der MFR wird die von den Mitgliedstaaten und Regionen ausgeführten EU- Mittel im Rahmen einer kohärenten Strategie, deren Schwerpunkt auf wirtschaftlichem, sozialem und territorialem Zusammenhalt, Agrar- und Fischereipolitik sowie Sicherheit liegt, zu Plänen für nationale und regionale Partnerschaften (NRP-Pläne) zusammenführen. Anders als mit einem Pauschalansatz können auf diese Weise maßgeschneiderte, an die nationalen und regionalen Bedürfnisse und Herausforderungen angepasste Lösungen gefunden und zugleich die Synergien zwischen den Politikbereichen gestärkt werden, was eine schnellere und flexiblere Unterstützung ermöglicht, die derzeitigen Vorschriften vereinfacht und die Verwaltungskosten auf allen Ebenen senkt. In der modernisierten Kohäsionspolitik wird unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips und aufbauend auf der geteilten Mittelverwaltung und dem Partnerschaftsprinzip weiterhin ein ortsbezogener Multi-Level-Governance-Ansatz verfolgt. Die Regionen werden die Politik weiterhin wie bisher umsetzen und sich direkt mit der Kommission in Verbindung setzen bzw. direkt mit ihr verhandeln können. Die NRP-Pläne sollen nationale, sektorale sowie gegebenenfalls regionale und territoriale zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss) Kapitel umfassen. Jeder Mitgliedstaat kann seinen Plan im Einklang mit seinen eigenen administrativen und institutionellen Gegebenheiten gestalten. Durch den Vorschlag wird sichergestellt, dass die Zuständigkeit für die Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im Falle von NRP-Plänen mit spezifischen regionalen Kapiteln bei den regionalen Behörden verbleibt. Der Vorschlag enthält auch Garantien dafür, dass Regionen nicht finanziell benachteiligt werden, wenn es bei der Umsetzung von Reformen, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen, zu Verzögerungen kommt. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat dem leistungsbasierten Ansatz der NRP-Pläne kritisch gegenübersteht. Mit dem Vorschlag für NRP-Pläne sollen eine Vereinfachung und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt werden, indem ein einfacheres und effizienteres Durchführungssystem geschaffen wird, das schnellere Auszahlungen sowie die Bereitstellung von Mitteln aufgrund des Erreichens von Zwischenzielen und Zielwerten (z. B. Projektauswahl oder Abschluss einer Teilinvestition) ermöglicht, ohne dass der vollständige Abschluss abgewartet werden muss. Dadurch wird die Rechenschaftspflicht gewährleistet und gleichzeitig werden bessere Ergebnisse erzielt. Die Kommission nimmt die durch den Bundesrat geäußerten Bedenken hinsichtlich der Kompetenzen der Kommission im Zusammenhang mit der Mittelauszahlung zur Kenntnis. Die Kommission versichert dem Bundesrat, dass der Auszahlungsmechanismus für die NRP-Pläne auf der vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommenen Verordnung beruhen wird. Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass die Umsetzung vereinfacht werden muss. Im Vorschlag für den nächsten MFR müssen die nationalen und regionalen Behörden weniger Programmplanungsdokumente erstellen. Durch die NRP-Pläne werden die Vorschriften vereinfacht; vorgesehen ist den Plänen inhärenter Spielraum, durch den ihre Überarbeitung vereinfacht wird, sowie der Aufbau einer Reserve auf EU-Ebene, mit der ohne komplexe und langwierige Änderungen der Rechtsvorschriften auf Krisen und neu entstehende Prioritäten reagiert werden kann. Dank der NRP-Pläne können auch die Synergien zwischen den Politikbereichen gestärkt werden, was eine schnellere und flexiblere Unterstützung, eine Vereinfachung der geltenden Vorschriften und einen Rückgang der Verwaltungskosten auf allen Ebenen ermöglicht. Dies wäre nicht möglich, wenn die betreffenden Politikbereiche entkoppelt würden. Die Kommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Fortführung von Interreg als eigenständiges Programm positiv sieht. Über den Interreg-Plan mit regionalen Kapiteln wird weiterhin die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit unterstützt. Die Kommission nimmt die Bedenken hinsichtlich der Mittelausstattung der Kohäsionspolitik zur Kenntnis und weist darauf hin, dass dieser wichtige Politikbereich im nächsten MFR weiterhin bestmöglich unterstützt wird. Die Kommission begrüßt ferner die Zustimmung des Bundesrates zu der Aufstockung der Mittel für Erasmus+, AgoraEU und für die Fazilität „Connecting Europe“ und zu dem Beitritt der Bewerberländer sowie zu der fortgesetzten finanziellen Unterstützung für die zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss) Ukraine und zu den Prioritäten des Plans „Bereitschaft 2030“. Die Kommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat der streng an die Rechtsstaatlichkeit geknüpften Konditionalität im nächsten MFR sowie dem Vorschlag der Kommission, an der Einkommensstützung für die Landwirtschaft festzuhalten, positiv gegenübersteht. Die Kommission teilt die Auffassung, dass die Kohäsions- und Agrarpolitik für die Förderung der regionalen Entwicklung von zentraler Bedeutung sind. Die neue Struktur sorgt unter anderem durch einen zweckgebundenen Betrag von mindestens 293,7 Mrd. EUR für Vorhersehbarkeit und Stabilität für die Landwirte. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten zusätzlich auf die rund 450 Mrd. EUR zugreifen, die für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt einschließlich der Fischerei und der ländlichen Gemeinschaften vorgesehen sind. Um künftige Marktstörungen zu beheben, sind im Rahmen des einheitlichen Sicherheitsnetzes zusätzliche Mittel in Höhe von 6,3 Mrd. EUR und damit doppelt so viele Mittel wie in der derzeitigen Agrarreserve vorgesehen. Darüber hinaus hat die Kommission vorgeschlagen, ein „Ziel für den ländlichen Raum“ einzuführen, wonach die Mitgliedstaaten und Regionen über den zweckgebundenen GAP- Betrag hinaus mindestens 10 % der Mittel eines jeden NRPP für ländliche Gebiete aufwenden müssen. Um sicherzustellen, dass der Landwirtschaft und den ländlichen Gemeinschaften zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, werden außerdem 45 Mrd. EUR der nicht zugewiesenen Mittel von Beginn der Programmplanung an bereitgestellt. Die Kommission ist erfreut über die Unterstützung des Bundesrates für den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und das künftige Programm „Horizont Europa“. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass die vorgeschlagene Zweckbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und von „Horizont Europa“ durch eine Verordnung zugunsten bestimmter Sektoren die Fähigkeit der EU untergraben würde, rasch auf sich verändernde Prioritäten zu reagieren und neue Technologien zu unterstützen. Die Kommission nimmt den Standpunkt des Bundesrates zum Entwurf des Vorschlags für „Horizont Europa“ zur Kenntnis und würdigt sein starkes Engagement für die Unabhängigkeit der Forschung. Dies ist der Grund, insbesondere die Unabhängigkeit des Europäischen Forschungsrats zu wahren und die angewandte Forschung zu gesellschaftlichen Fragen weiterzuentwickeln. Darüber hinaus hielt es die Kommission als Reaktion auf die im Draghi-Bericht erhobene Forderung, die Innovationslücke in der EU zu schließen, für unerlässlich, eine strategische Verbindung zwischen den Fördermitteln für die angewandte Forschung (im Rahmen von „Horizont Europa“) und jenen Fördermitteln vorzuschlagen, die der Vermarktung der Forschungsergebnisse in Bereichen dienen, die einen unmittelbaren Beitrag zu den Wettbewerbszielen der EU leisten. Dank dieser neuen Verbindung wird die EU Projekte auf dem gesamten Investitionspfad – von der Forschung bis zur Expansion, Produktion und Einführung – fördern können. Eine effiziente und wirksame Governance-Struktur wird die Umsetzung von „Horizont Europa“ und des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit unterstützen. zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss) Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat Bedenken aufgrund unzureichender Investitionen in den Naturschutz hegt. Der Vorschlag für den nächsten MFR zielt auf eine Stärkung der Umwelt- und Klimaziele im gesamten MFR, einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik, ab. Insbesondere ist ein Ausgabenziel von 35 % für Klima und Umwelt für den gesamten EU-Haushalt vorgesehen. In Bezug auf die NRP-Pläne, die die Gemeinsame Agrarpolitik umfassen, wurde das Ausgabenziel für Klima und Umwelt auf 43 % festgelegt. Die Kommission nimmt die Ansicht des Bundesrates in Bezug auf die Integration des LIFE-Programms zur Kenntnis. Die Kommission versichert dem Bundesrat, dass die derzeit durch LIFE geförderten Ziele und Maßnahmen im nächsten MFR fortgeführt werden. Denkbar ist eine Förderung im Rahmen der NRP-Pläne, der EU-Fazilität und des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit. Über die NRP-Pläne könnten strategische Klima- und Umweltprojekte unterstützt werden, die eine nationale oder regionale Dimension aufweisen. Aus der EU-Fazilität wiederum werden voraussichtlich LIFE-Maßnahmen – etwa strategische Naturschutzprojekte, strategische integrierte Projekte oder strategische Aktionsprojekte – gefördert, die auf umweltpolitische Prioritäten mit grenzüberschreitender oder transnationaler Dimension ausgerichtet sind. Aus dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit schließlich erhalten solche LIFE-Maßnahmen Unterstützung, die der Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit dienen, z. B. Projekte in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie oder Wassereffizienz. Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für das Mindestausgabenziel von 14 % für soziale Belange und die Wohnungsbauförderung. In dieser Hinsicht ist die Förderung sozialen und erschwinglichen Wohnraums eines der spezifischen Ziele der NRP-Pläne. Die Kommission möchte dem Bundesrat ferner versichern, dass die Sozial- und Beschäftigungspolitik im Mittelpunkt der NRP-Pläne stehen und es klare Bestimmungen zur Unterstützung der vollständigen Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte sowie zu hochwertiger Beschäftigung, Kompetenzen und sozialer Inklusion in allen Mitgliedstaaten, Regionen und Sektoren geben wird. Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass der MFR Vorhersehbarkeit für Begünstigte, Partner und Interessenträger mit der Flexibilität kombinieren muss, die erforderlich ist, um auf sich wandelnde Bedürfnisse zu reagieren. Der Vorschlag für den nächsten MFR baut auf den Erfahrungen des laufenden Zeitraums auf. Er sorgt für Vorhersehbarkeit durch Obergrenzen, zweckgebundene Mittel und eine transparente Programmplanung und bietet gleichzeitig mehr Flexibilität zwischen und innerhalb von Programmen, bei der Durchführung und durch angemessenere Spielräume. Die Kommission nimmt den Standpunkt des Bundesrates zur gemeinsamen Mittelaufnahme zur Kenntnis. Die Kommission versichert dem Bundesrat, dass der EU- Haushalt 2028-2034 Vorschläge für Darlehensprogramme umfasst, die an den Kapitalmärkten finanziert werden sollen, wobei den Darlehensnehmern die Rückzahlung des Kapitalbetrags obliegt. zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss) Die Kommission nimmt den Standpunkt des Bundesrates zu dem vorgeschlagenen Krisenmechanismus zur Kenntnis. Wie die letzten Jahre gezeigt haben, ereignen sich immer häufiger immer schwerere Krisen. Daher sollte ein neuer Mechanismus eingerichtet werden, der es der Union ermöglicht, im Zeitraum des kommenden MFR auf derartige Ereignisse zu reagieren. Es wird eine eigene Eigenmittelobergrenze von 0,25 % des BNE der Union vorgeschlagen, um die EU strukturell zu befähigen, den Mitgliedstaaten im Falle schwerer Krisen, schwerer Notlagen oder der ernsten Gefahr solcher Krisen oder Notlagen finanzielle Unterstützung zu bieten. Die Kommission versichert dem Bundesrat, dass der Mechanismus nur aktiviert würde, wenn der Rat dies nach Zustimmung des Europäischen Parlaments beschließt. Anschließend würden der Rat und das Europäische Parlament in aller Regel gemeinsam über die Durchführungsmodalitäten entscheiden. Der Mechanismus kann nur für Darlehen an Mitgliedstaaten genutzt werden, nicht für nicht rückzahlbare Unterstützung. In Bezug auf die Eigenmittel begrüßt die Kommission, dass der Bundesrat in Bezug auf die Herausforderungen, mit denen die EU-Politik derzeit konfrontiert ist, zur selben Einschätzung gelangt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des EU-Haushalts muss den Ambitionen der EU gerecht werden. Der Vorschlag vom 16. Juli 2025 enthält diverse neue Eigenmittel, die geeignet sind, den künftigen Finanzierungsbedarf der EU zu decken. Die Kommission freut sich insbesondere über die Anerkennung durch den Bundesrat, dass Eigenmittel auf der Grundlage der Menge an nicht gesammelten Elektro- und Elektronikgeräten die Kreislaufwirtschaft stärken und die Verfügbarkeit kritischer Rohstoffe erhöhen werden. In Bezug auf den Unternehmensbeitrag für Europa (CORE) nimmt die Kommission den Standpunkt des Bundesrates zur Kenntnis und weist darauf hin, dass mit dem Vorschlag der Forderung der Interinstitutionellen Vereinbarung von 2020 nachgekommen wird, künftig Eigenmittel vom Unternehmenssektor zu erheben. Die Höhe des Pauschalbeitrags, der jährlich von den betroffenen Unternehmen zu zahlen ist, wurde so festgelegt, dass er nur einen sehr geringen Teil ihres Umsatzes (höchstens 0,1 %) ausmachen und somit sehr wahrscheinlich keine Auswirkungen auf ihre wirtschaftliche Lebensfähigkeit oder die europäische Wettbewerbsfähigkeit haben wird. Der EU- Binnenmarkt, die Ausweitung von Handelsabkommen, faire Wettbewerbsvorschriften, gemeinsame Normen und harmonisierte Vorschriften bieten Unternehmen Jahr für Jahr ein einzigartiges Geschäftsumfeld. Darüber hinaus erhalten europäische Unternehmen auch aus dem kommenden MFR Unterstützung, insbesondere über den neuen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit. Durch die Aufhebung der Beschränkungen der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage soll in erster Linie das Eigenmittelsystem vereinfacht und angeglichen werden. Die Kommission erinnert daran, dass die derzeitige Begrenzung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage nur in wenigen Mitgliedstaaten gilt, zu denen die Bundesrepublik Deutschland nicht zählt. In Bezug auf die Kürzung des Anteils der traditionellen Eigenmittel, den die Mitgliedstaaten zur Deckung ihrer Erhebungskosten einbehalten, stimmt die Kommission zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss) zu, dass die Zollbehörden eine besondere Rolle beim Schutz des Binnenmarktes spielen. Aus diesem Grund hat die Kommission eine ehrgeizige Reform der Zollunion vorgeschlagen, um die Effizienz der Zollbehörden zu erhöhen, indem sie sie unter anderem durch die neu eingerichtete EU-Zollbehörde, die als Risikomanagementinstanz auf EU-Ebene fungiert und die EU-Zolldatenplattformen betreiben wird, unterstützt. Gemäß dem Vorschlag der Kommission würden beide vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert. In diesem Zusammenhang würde das vorgeschlagene „Binnenmarkt- und Zollprogramm“ Mittel für den Binnenmarkt und die Zollunion bereitstellen, unter anderem um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verwaltungsbehörden in den Bereichen Zoll, Steuern und Betrugsbekämpfung zu fördern. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung Maroš Šefčovič Piotr Serafin Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss)

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