Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss)
29.04.26
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur
a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament,
den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der
Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034
COM(2025) 570 final; Ratsdok. 11690/25
Drucksache: 333/25
in Verbindung mit
b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des
Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034
COM(2025) 571 final
Drucksache: 334/25
in Verbindung mit
c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das
Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur
Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053
COM(2025) 574 final; Ratsdok. 11705/25
Drucksache: 335/25 und zu 335/25
Herrn Regierenden Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
D - 10117 Berlin
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 24.4.2026
C(2026) 2776 final
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu
- der Mitteilung „Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft –
der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034“ (COM(2025) 570 final),
- dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den MFR 2028-2034
(COM(2025) 571 final) und dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über
das Eigenmittelsystem der EU (COM(2025) 574 final).
Die Kommission begrüßt, dass es der Bundesrat ebenfalls für erforderlich hält, mit dem
neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) wirksam auf Herausforderungen im
Zusammenhang mit Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigungsfähigkeit, Sicherheit, grünem
und digitalem Wandel und Resilienz der EU zu reagieren. All diesen Zielen wird im
vorgeschlagenen MFR mit einem flexibleren, einfacheren und wirkungsvolleren Haushalt
Rechnung getragen.
Die Kommission nimmt das Anliegen des Bundesrates zur Kenntnis, dass
Programmplanung, Verhandlungen und Zuständigkeit bei den Regionen verbleiben
sollten. Der MFR wird die von den Mitgliedstaaten und Regionen ausgeführten EU-
Mittel im Rahmen einer kohärenten Strategie, deren Schwerpunkt auf wirtschaftlichem,
sozialem und territorialem Zusammenhalt, Agrar- und Fischereipolitik sowie Sicherheit
liegt, zu Plänen für nationale und regionale Partnerschaften (NRP-Pläne)
zusammenführen. Anders als mit einem Pauschalansatz können auf diese Weise
maßgeschneiderte, an die nationalen und regionalen Bedürfnisse und
Herausforderungen angepasste Lösungen gefunden und zugleich die Synergien zwischen
den Politikbereichen gestärkt werden, was eine schnellere und flexiblere Unterstützung
ermöglicht, die derzeitigen Vorschriften vereinfacht und die Verwaltungskosten auf allen
Ebenen senkt. In der modernisierten Kohäsionspolitik wird unter uneingeschränkter
Achtung des Subsidiaritätsprinzips und aufbauend auf der geteilten Mittelverwaltung und
dem Partnerschaftsprinzip weiterhin ein ortsbezogener Multi-Level-Governance-Ansatz
verfolgt. Die Regionen werden die Politik weiterhin wie bisher umsetzen und sich direkt
mit der Kommission in Verbindung setzen bzw. direkt mit ihr verhandeln können. Die
NRP-Pläne sollen nationale, sektorale sowie gegebenenfalls regionale und territoriale
zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss)
Kapitel umfassen. Jeder Mitgliedstaat kann seinen Plan im Einklang mit seinen eigenen
administrativen und institutionellen Gegebenheiten gestalten. Durch den Vorschlag wird
sichergestellt, dass die Zuständigkeit für die Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen
im Falle von NRP-Plänen mit spezifischen regionalen Kapiteln bei den regionalen
Behörden verbleibt. Der Vorschlag enthält auch Garantien dafür, dass Regionen nicht
finanziell benachteiligt werden, wenn es bei der Umsetzung von Reformen, die nicht in
ihre Zuständigkeit fallen, zu Verzögerungen kommt.
Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat dem leistungsbasierten Ansatz
der NRP-Pläne kritisch gegenübersteht. Mit dem Vorschlag für NRP-Pläne sollen eine
Vereinfachung und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt werden, indem ein
einfacheres und effizienteres Durchführungssystem geschaffen wird, das schnellere
Auszahlungen sowie die Bereitstellung von Mitteln aufgrund des Erreichens von
Zwischenzielen und Zielwerten (z. B. Projektauswahl oder Abschluss einer
Teilinvestition) ermöglicht, ohne dass der vollständige Abschluss abgewartet werden
muss. Dadurch wird die Rechenschaftspflicht gewährleistet und gleichzeitig werden
bessere Ergebnisse erzielt. Die Kommission nimmt die durch den Bundesrat geäußerten
Bedenken hinsichtlich der Kompetenzen der Kommission im Zusammenhang mit der
Mittelauszahlung zur Kenntnis. Die Kommission versichert dem Bundesrat, dass der
Auszahlungsmechanismus für die NRP-Pläne auf der vom Europäischen Parlament und
vom Rat angenommenen Verordnung beruhen wird.
Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass die Umsetzung
vereinfacht werden muss. Im Vorschlag für den nächsten MFR müssen die nationalen
und regionalen Behörden weniger Programmplanungsdokumente erstellen. Durch die
NRP-Pläne werden die Vorschriften vereinfacht; vorgesehen ist den Plänen inhärenter
Spielraum, durch den ihre Überarbeitung vereinfacht wird, sowie der Aufbau einer
Reserve auf EU-Ebene, mit der ohne komplexe und langwierige Änderungen der
Rechtsvorschriften auf Krisen und neu entstehende Prioritäten reagiert werden kann.
Dank der NRP-Pläne können auch die Synergien zwischen den Politikbereichen gestärkt
werden, was eine schnellere und flexiblere Unterstützung, eine Vereinfachung der
geltenden Vorschriften und einen Rückgang der Verwaltungskosten auf allen Ebenen
ermöglicht. Dies wäre nicht möglich, wenn die betreffenden Politikbereiche entkoppelt
würden.
Die Kommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Fortführung von
Interreg als eigenständiges Programm positiv sieht. Über den Interreg-Plan mit
regionalen Kapiteln wird weiterhin die grenzübergreifende, transnationale und
interregionale Zusammenarbeit unterstützt. Die Kommission nimmt die Bedenken
hinsichtlich der Mittelausstattung der Kohäsionspolitik zur Kenntnis und weist darauf
hin, dass dieser wichtige Politikbereich im nächsten MFR weiterhin bestmöglich
unterstützt wird.
Die Kommission begrüßt ferner die Zustimmung des Bundesrates zu der Aufstockung der
Mittel für Erasmus+, AgoraEU und für die Fazilität „Connecting Europe“ und zu dem
Beitritt der Bewerberländer sowie zu der fortgesetzten finanziellen Unterstützung für die
zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss)
Ukraine und zu den Prioritäten des Plans „Bereitschaft 2030“. Die Kommission nimmt
erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat der streng an die Rechtsstaatlichkeit geknüpften
Konditionalität im nächsten MFR
sowie dem Vorschlag der Kommission, an der Einkommensstützung für die
Landwirtschaft festzuhalten, positiv gegenübersteht. Die Kommission teilt die
Auffassung, dass die Kohäsions- und Agrarpolitik für die Förderung der regionalen
Entwicklung von zentraler Bedeutung sind. Die neue Struktur sorgt unter anderem durch
einen zweckgebundenen Betrag von mindestens 293,7 Mrd. EUR für Vorhersehbarkeit
und Stabilität für die Landwirte. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten zusätzlich
auf die rund 450 Mrd. EUR zugreifen, die für den wirtschaftlichen, sozialen und
territorialen Zusammenhalt einschließlich der Fischerei und der ländlichen
Gemeinschaften vorgesehen sind. Um künftige Marktstörungen zu beheben, sind im
Rahmen des einheitlichen Sicherheitsnetzes zusätzliche Mittel in Höhe von 6,3 Mrd. EUR
und damit doppelt so viele Mittel wie in der derzeitigen Agrarreserve vorgesehen.
Darüber hinaus hat die Kommission vorgeschlagen, ein „Ziel für den ländlichen Raum“
einzuführen, wonach die Mitgliedstaaten und Regionen über den zweckgebundenen GAP-
Betrag hinaus mindestens 10 % der Mittel eines jeden NRPP für ländliche Gebiete
aufwenden müssen. Um sicherzustellen, dass der Landwirtschaft und den ländlichen
Gemeinschaften zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, werden außerdem 45 Mrd. EUR
der nicht zugewiesenen Mittel von Beginn der Programmplanung an bereitgestellt.
Die Kommission ist erfreut über die Unterstützung des Bundesrates für den
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und das künftige Programm
„Horizont Europa“. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass die vorgeschlagene
Zweckbindung von Mitteln des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und von
„Horizont Europa“ durch eine Verordnung zugunsten bestimmter Sektoren die Fähigkeit
der EU untergraben würde, rasch auf sich verändernde Prioritäten zu reagieren und
neue Technologien zu unterstützen.
Die Kommission nimmt den Standpunkt des Bundesrates zum Entwurf des Vorschlags für
„Horizont Europa“ zur Kenntnis und würdigt sein starkes Engagement für die
Unabhängigkeit der Forschung. Dies ist der Grund, insbesondere die Unabhängigkeit
des Europäischen Forschungsrats zu wahren und die angewandte Forschung zu
gesellschaftlichen Fragen weiterzuentwickeln. Darüber hinaus hielt es die Kommission
als Reaktion auf die im Draghi-Bericht erhobene Forderung, die Innovationslücke in der
EU zu schließen, für unerlässlich, eine strategische Verbindung zwischen den
Fördermitteln für die angewandte Forschung (im Rahmen von „Horizont Europa“) und
jenen Fördermitteln vorzuschlagen, die der Vermarktung der Forschungsergebnisse in
Bereichen dienen, die einen unmittelbaren Beitrag zu den Wettbewerbszielen der EU
leisten. Dank dieser neuen Verbindung wird die EU Projekte auf dem gesamten
Investitionspfad – von der Forschung bis zur Expansion, Produktion und Einführung –
fördern können. Eine effiziente und wirksame Governance-Struktur wird die Umsetzung
von „Horizont Europa“ und des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit
unterstützen.
zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss)
Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat Bedenken aufgrund
unzureichender Investitionen in den Naturschutz hegt. Der Vorschlag für den nächsten
MFR zielt auf eine Stärkung der Umwelt- und Klimaziele im gesamten MFR,
einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik, ab. Insbesondere ist ein Ausgabenziel von
35 % für Klima und Umwelt für den gesamten EU-Haushalt vorgesehen. In Bezug auf die
NRP-Pläne, die die Gemeinsame Agrarpolitik umfassen, wurde das Ausgabenziel für
Klima und Umwelt auf 43 % festgelegt.
Die Kommission nimmt die Ansicht des Bundesrates in Bezug auf die Integration des
LIFE-Programms zur Kenntnis. Die Kommission versichert dem Bundesrat, dass die
derzeit durch LIFE geförderten Ziele und Maßnahmen im nächsten MFR fortgeführt
werden. Denkbar ist eine Förderung im Rahmen der NRP-Pläne, der EU-Fazilität und
des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit. Über die NRP-Pläne könnten
strategische Klima- und Umweltprojekte unterstützt werden, die eine nationale oder
regionale Dimension aufweisen. Aus der EU-Fazilität wiederum werden voraussichtlich
LIFE-Maßnahmen – etwa strategische Naturschutzprojekte, strategische integrierte
Projekte oder strategische Aktionsprojekte – gefördert, die auf umweltpolitische
Prioritäten mit grenzüberschreitender oder transnationaler Dimension ausgerichtet sind.
Aus dem Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit schließlich erhalten solche
LIFE-Maßnahmen Unterstützung, die der Förderung von Innovation und
Wettbewerbsfähigkeit dienen, z. B. Projekte in den Bereichen Kreislaufwirtschaft,
Bioökonomie oder Wassereffizienz.
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für das
Mindestausgabenziel von 14 % für soziale Belange und die Wohnungsbauförderung. In
dieser Hinsicht ist die Förderung sozialen und erschwinglichen Wohnraums eines der
spezifischen Ziele der NRP-Pläne. Die Kommission möchte dem Bundesrat ferner
versichern, dass die Sozial- und Beschäftigungspolitik im Mittelpunkt der NRP-Pläne
stehen und es klare Bestimmungen zur Unterstützung der vollständigen Umsetzung der
Europäischen Säule sozialer Rechte sowie zu hochwertiger Beschäftigung, Kompetenzen
und sozialer Inklusion in allen Mitgliedstaaten, Regionen und Sektoren geben wird.
Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass der MFR
Vorhersehbarkeit für Begünstigte, Partner und Interessenträger mit der Flexibilität
kombinieren muss, die erforderlich ist, um auf sich wandelnde Bedürfnisse zu reagieren.
Der Vorschlag für den nächsten MFR baut auf den Erfahrungen des laufenden Zeitraums
auf. Er sorgt für Vorhersehbarkeit durch Obergrenzen, zweckgebundene Mittel und eine
transparente Programmplanung und bietet gleichzeitig mehr Flexibilität zwischen und
innerhalb von Programmen, bei der Durchführung und durch angemessenere
Spielräume.
Die Kommission nimmt den Standpunkt des Bundesrates zur gemeinsamen
Mittelaufnahme zur Kenntnis. Die Kommission versichert dem Bundesrat, dass der EU-
Haushalt 2028-2034 Vorschläge für Darlehensprogramme umfasst, die an den
Kapitalmärkten finanziert werden sollen, wobei den Darlehensnehmern die Rückzahlung
des Kapitalbetrags obliegt.
zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss)
Die Kommission nimmt den Standpunkt des Bundesrates zu dem vorgeschlagenen
Krisenmechanismus zur Kenntnis. Wie die letzten Jahre gezeigt haben, ereignen sich
immer häufiger immer schwerere Krisen. Daher sollte ein neuer Mechanismus
eingerichtet werden, der es der Union ermöglicht, im Zeitraum des kommenden MFR auf
derartige Ereignisse zu reagieren. Es wird eine eigene Eigenmittelobergrenze von
0,25 % des BNE der Union vorgeschlagen, um die EU strukturell zu befähigen, den
Mitgliedstaaten im Falle schwerer Krisen, schwerer Notlagen oder der ernsten Gefahr
solcher Krisen oder Notlagen finanzielle Unterstützung zu bieten. Die Kommission
versichert dem Bundesrat, dass der Mechanismus nur aktiviert würde, wenn der Rat dies
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments beschließt. Anschließend würden der
Rat und das Europäische Parlament in aller Regel gemeinsam über die
Durchführungsmodalitäten entscheiden. Der Mechanismus kann nur für Darlehen an
Mitgliedstaaten genutzt werden, nicht für nicht rückzahlbare Unterstützung.
In Bezug auf die Eigenmittel begrüßt die Kommission, dass der Bundesrat in Bezug auf
die Herausforderungen, mit denen die EU-Politik derzeit konfrontiert ist, zur selben
Einschätzung gelangt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des EU-Haushalts muss den
Ambitionen der EU gerecht werden. Der Vorschlag vom 16. Juli 2025 enthält diverse
neue Eigenmittel, die geeignet sind, den künftigen Finanzierungsbedarf der EU zu
decken. Die Kommission freut sich insbesondere über die Anerkennung durch den
Bundesrat, dass Eigenmittel auf der Grundlage der Menge an nicht gesammelten
Elektro- und Elektronikgeräten die Kreislaufwirtschaft stärken und die Verfügbarkeit
kritischer Rohstoffe erhöhen werden.
In Bezug auf den Unternehmensbeitrag für Europa (CORE) nimmt die Kommission den
Standpunkt des Bundesrates zur Kenntnis und weist darauf hin, dass mit dem Vorschlag
der Forderung der Interinstitutionellen Vereinbarung von 2020 nachgekommen wird,
künftig Eigenmittel vom Unternehmenssektor zu erheben. Die Höhe des
Pauschalbeitrags, der jährlich von den betroffenen Unternehmen zu zahlen ist, wurde so
festgelegt, dass er nur einen sehr geringen Teil ihres Umsatzes (höchstens 0,1 %)
ausmachen und somit sehr wahrscheinlich keine Auswirkungen auf ihre wirtschaftliche
Lebensfähigkeit oder die europäische Wettbewerbsfähigkeit haben wird. Der EU-
Binnenmarkt, die Ausweitung von Handelsabkommen, faire Wettbewerbsvorschriften,
gemeinsame Normen und harmonisierte Vorschriften bieten Unternehmen Jahr für Jahr
ein einzigartiges Geschäftsumfeld. Darüber hinaus erhalten europäische Unternehmen
auch aus dem kommenden MFR Unterstützung, insbesondere über den neuen
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit.
Durch die Aufhebung der Beschränkungen der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage
soll in erster Linie das Eigenmittelsystem vereinfacht und angeglichen werden. Die
Kommission erinnert daran, dass die derzeitige Begrenzung der
Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage nur in wenigen Mitgliedstaaten gilt, zu denen die
Bundesrepublik Deutschland nicht zählt.
In Bezug auf die Kürzung des Anteils der traditionellen Eigenmittel, den die
Mitgliedstaaten zur Deckung ihrer Erhebungskosten einbehalten, stimmt die Kommission
zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss)
zu, dass die Zollbehörden eine besondere Rolle beim Schutz des Binnenmarktes spielen.
Aus diesem Grund hat die Kommission eine ehrgeizige Reform der Zollunion
vorgeschlagen, um die Effizienz der Zollbehörden zu erhöhen, indem sie sie unter
anderem durch die neu eingerichtete EU-Zollbehörde, die als Risikomanagementinstanz
auf EU-Ebene fungiert und die EU-Zolldatenplattformen betreiben wird, unterstützt.
Gemäß dem Vorschlag der Kommission würden beide vollständig aus dem EU-Haushalt
finanziert. In diesem Zusammenhang würde das vorgeschlagene „Binnenmarkt- und
Zollprogramm“ Mittel für den Binnenmarkt und die Zollunion bereitstellen, unter
anderem um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verwaltungsbehörden in den
Bereichen Zoll, Steuern und Betrugsbekämpfung zu fördern.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Maroš Šefčovič Piotr Serafin
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
zu (3) Drucksache 333/25 (Beschluss)
Relationen
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