Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/817 und (EU) 2021/888
Text
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/817 und (EU) 2021/888
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 520/25
26.09.25
EU - AIS - FSFJ - Fz - K - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung
des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen
(EU) 2021/817 und (EU) 2021/888
COM(2025) 549 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden
an den Beratungen beteiligt.
Hinweis: Drucksache 234/18 = AE-Nr. 180549;
Drucksache 280/18 = AE-Nr. 180607
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 16.7.2025
COM(2025) 549 final
2025/0222 (COD)
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Einrichtung des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 und zur
Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/817 und (EU) 2021/888
{SWD(2025) 550-551} - {SEC(2025) 547}
BEGRÜNDUNG
1. KONTEXT DES VORSCHLAGS
Gründe und Ziele
Politischer Kontext
In den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätigt die Union die
umfassendsten Investitionen in Humankapital. Das Ziel dieser Investitionen ist es,
Kompetenzen zu fördern, Bindungen in ganz Europa aufzubauen und die Grundlage für eine
resiliente und von Zusammenhalt geprägte Europäische Union zu schaffen, in der die
Bürgerinnen und Bürger von frühester Kindheit an mit den richtigen Fähigkeiten und
Kompetenzen ausgestattet werden und eine gemeinsame europäische Identität in all ihrer
Vielfalt annehmen können. Diese Bereiche sind auch die Triebkräfte für soziale
Gerechtigkeit, nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit und tragen maßgeblich zu
vielen allgemeinen politischen Prioritäten der EU wie etwa der Vorsorge und dem grünen und
dem digitalen Wandel bei.
Die Bedeutung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport für die Zukunft
Europas spiegelt sich in der jüngsten politischen Agenda und in den strategischen Berichten
der EU wider.
In der Strategischen Agenda für Europa 2024-20291 erklärten die Staats- und Regierungschefs
der EU Investitionen in Kompetenzen, Aus- und Weiterbildung zu einer Priorität und
erkannten an, dass die Bildung in einer Zeit, in der sich der globale Wettbewerb sowie die
politischen und sozialen Unterschiede verschärfen, eine verbindende Kraft und das
Fundament ist, auf dem Europa seine strategische Autonomie, seine wirtschaftliche Stärke,
seine Demokratie und seinen Zusammenhalt aufbauen muss.
In den politischen Leitlinien 2024-2029 betont Präsidentin von der Leyen, Europa brauche
„einen Quantensprung – weit mehr und ambitioniertere Maßnahmen auf allen
Qualifikationsebenen und für alle Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung. Dies ist
gleichermaßen wichtig für die berufliche Laufbahn und die beruflichen Aussichten der
Menschen wie für unsere Wettbewerbsfähigkeit.“ Darüber hinaus kündigte die Präsidentin an,
„eine Union der Kompetenzen2 [zu] schaffen, die sich auf Investitionen, Erwachsenenbildung
und lebenslanges Lernen, den Erhalt von Kompetenzen und die Anerkennung verschiedener
Bildungswege konzentriert, damit die Menschen überall in der Union arbeiten können“, und
„Erasmus+ [zu] stärken – auch für die berufliche Bildung –, sodass mehr Personen teilnehmen
können. Dies ist überaus wichtig für die Menschen, damit sie Kompetenzen erwerben,
gemeinsame Erfahrungen sammeln und einander besser verstehen können. Dies wird als Teil
eines umfassenderen Einsatzes dafür geschehen, jungen Menschen mehr Freiheit und
Verantwortung in unseren Gesellschaften und Demokratien zu geben.“ Sie versprach, dass sie
„weiter auf einen europäischen Abschluss hinarbeiten“ werde. Die Präsidentin betonte ferner,
dass sie sicherstellen möchte, dass „junge Menschen ihre Stimme – ihre eigene Stimme –
nutzen können, um unsere Zukunft mitzugestalten“.
1 Strategische Agenda 2024-2029, Europäischer Rat vom 27. Juni 2024
(https://www.consilium.europa.eu/media/4aldqfl2/2024_557_new-strategic-agenda.pdf).
2 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der
Kompetenzen, COM(2025) 90 final.
In seiner Entschließung vom 16. Januar 2024 zur Durchführung des Programms Erasmus+3
betonte das Europäische Parlament, dass „das Programm eine treibende Kraft für den
Europäischen Bildungsraum ist und auch weiterhin auf zukünftige Trends im Bereich der
Bildung reagieren sollte, um mit dem gesellschaftlichen und technologischen Wandel Schritt
zu halten“, und dass das Programm „von entscheidender Bedeutung ist, um ein europäisches
Zugehörigkeitsgefühl … zu fördern“.
In den beiden zentralen Berichten, die eingehende Analysen und Einblicke in die Zukunft der
Europäischen Union liefern, dem Bericht von Enrico Letta4 und dem Bericht von Mario
Draghi5, wird hervorgehoben, wie wichtig Investitionen in Bildung und Kompetenzen sind,
einschließlich der Schlüsselrolle, die dem Programm Erasmus+ dabei zukommt. Darüber
hinaus kommt Sauli Niinistö6 in seinem Bericht zu dem Schluss, dass die
Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft und der Gesellschaften der Union, insbesondere in
Sektoren, die für die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stabilität
von entscheidender Bedeutung sind, beispielsweise der Bildung, angesichts potenzieller
Krisen großen Ausmaßes, wie militärischer Konflikte und Katastrophen, von größter
Bedeutung ist.
Das Programm Erasmus+ geht Hand in Hand mit dem in der Mitteilung „Die Union der
Kompetenzen“7 vom 5. März 2025 zum Ausdruck gebrachten Ziel, hochwertige, inklusive
und anpassungsfähige Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der
Kompetenzen zu unterstützen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, sowie den
Europäischen Bildungsraum (EBR), eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Union der
Kompetenzen weiterzuentwickeln. Damit wird die Grundlage für den lebenslangen
Kompetenzerwerb gelegt und ein echter gemeinsamer Raum für hochwertige und inklusive
Bildung und lebenslanges Lernen über Grenzen hinweg geschaffen.
Die EU hat im Laufe der Jahre im Rahmen verschiedener Programme finanzielle Mittel zur
Bewältigung von Herausforderungen in den Bereichen Kompetenzen, allgemeine und
berufliche Bildung, Jugend, Freiwilligentätigkeit und Sport bereitgestellt. Im Mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 wurde die Unterstützung vor allem über Erasmus+, das
Europäische Solidaritätskorps, den Europäischen Sozialfonds+, und das Rahmenprogramm
für Forschung und Innovation Horizont Europa bereitgestellt. Der Vorschlag für den nächsten
MFR zielt darauf ab, Komplexitäten, Schwächen und Rigiditäten, die derzeit in den
allgemeinen Finanzierungsinstrumenten der Union vorhanden sind, mit einem langfristigen
Haushalt, der zielgenauer, einfacher, mit weniger Programmen ausgestattet und
wirkungsvoller ist, zu beseitigen.
Ursachen der Herausforderungen/Probleme
Die EU steht in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport vor
großen Herausforderungen. Europa braucht Menschen, die über die erforderlichen
Fähigkeiten und Kompetenzen für Leben und Beruf, für die persönliche Entfaltung sowie für
eine nachhaltigere, resilientere und digitalere Wirtschaft und Gesellschaft verfügen.
Investitionen in die Entwicklung dieser Fähigkeiten sind für ein wohlhabendes, von
3 Durchführung des Programms Erasmus+ 2021-2027, (2023/2002(INI)),
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0007_DE.html.
4 Much more than a market, Enrico Letta, April 2024.
5 Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit: Bericht von Mario Draghi, September 2024.
6 Safer Together – Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness, Sauli
Niinistö, 2024.
7 Die Union der Kompetenzen, COM(2025) 90 final.
Zusammenhalt geprägtes und wettbewerbsfähiges Europa von entscheidender Bedeutung.
Heutzutage haben die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung Schwierigkeiten, den
Menschen ein Mindestmaß an Grundfertigkeiten zu vermitteln und die erforderlichen Fach-
und Sozialkompetenzen in allen Lebensphasen zu fördern. Der Erwerb bereichsübergreifender
Fähigkeiten und Kompetenzen wie Flexibilität, Resilienz, Empathie, Vertrauen, Offenheit,
kritisches Denken, digitale Kompetenz und Medienkompetenz sowie Teamarbeit wird ebenso
wichtig sein, um den Einzelnen in die Lage zu versetzen, Veränderungen voranzutreiben, sich
in einer vom raschen Wandel geprägten Welt zu entfalten und eine bessere psychische
Gesundheit und mehr Wohlbefinden zu erlangen. Diese Kompetenzen verbessern auch die
Beschäftigungsfähigkeit und tragen dazu bei, die Resilienz der Gesellschaft zu steigern und
ein stärkeres Europa aufzubauen, das besser für Krisen gerüstet ist. Europa ist bei den
Grundkompetenzen im Rückstand8, und die Quote der unterdurchschnittlichen Leistungen hat
im Vergleich zur letzten internationalen Schulleistungsstudie der OECD (PISA) des
Jahres 2018 in den Bereichen Mathematik (-18 Punkte), Lesen (-12 Punkte) und
Naturwissenschaften (-3,4 Punkte) deutlich zugenommen. Die EU bringt nicht genügend
qualifizierte Hochschul- und Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen hervor, sodass
fast vier von fünf Arbeitgebern Schwierigkeiten haben, Arbeitskräfte mit den richtigen
Qualifikationen zu finden.9 Insgesamt hat der Arbeits- und Fachkräftemangel in allen
Mitgliedstaaten zugenommen, was sich auf die Fähigkeit der EU auswirkt, dem grünen und
dem digitalen Wandel – und damit ihrer Wettbewerbsfähigkeit – gerecht zu werden. In der
Union bestehen nach wie vor Unterschiede in Bezug auf das Niveau und den Zugang zu
hochwertiger und inklusiver formaler und nichtformaler Bildung, auch in ländlichen und
entlegenen Gebieten, wodurch sich wirtschaftliche, soziale und territoriale Ungleichheiten
verschärfen. Darüber hinaus gibt es nach wie vor geschlechtsspezifische Diskrepanzen: Fast
doppelt so viele Männer wie Frauen studieren Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften
und Technik (MINT).
Es besteht eindeutig die Notwendigkeit, diese kompetenzbezogenen Probleme zu lösen und
ein günstiges Umfeld zu schaffen, das von frühester Kindheit an bessere Lernergebnisse für
alle fördert und die Lernenden langfristig zum Erfolg bringt.
Die strategische Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der EU hängt auch von ihrer Fähigkeit
ab, Talente zu fördern, anzuziehen und zu binden, insbesondere angesichts des globalen
Wettbewerbs. Die Union muss zudem der Entwicklung der allgemeinen und beruflichen
Bildung Vorrang einräumen, sodass fortgeschrittene Kompetenzen, einschließlich digitaler,
technischer und bereichsübergreifender Kompetenzen, erworben werden können.
Die Herausforderung im Bereich der Kompetenzen geht über rein wirtschaftliche Erwägungen
hinaus und bezieht sich auf die Notwendigkeit einer gesunden, resilienten, engagierten,
geeinten und gerüsteten Gesellschaft. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, Menschen
von frühester Kindheit an mit lebensbegleitenden Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten,
die es ihnen ermöglichen, sich in der komplexen und sich rasch wandelnden Welt, in der wir
leben, zurechtzufinden, sich zu engagieren und eine aktive Rolle in der Gesellschaft und in
demokratischen Prozessen zu übernehmen. Das Vertrauen junger Menschen in gleiche
Chancen ist stark zurückgegangen; in den letzten zehn Jahren war ein Rückgang um
16 Prozentpunkte zu verzeichnen.10 Viele fühlen sich aufgrund ihres sozioökonomischen
8 „Report of PISA 2022 study outlines worsening educational performance and deeper inequality“ |
Europäischer Bildungsraum.
9 Eurobarometer-Umfrage, November 2023, data.europa.eu.
10 Eurobarometer-Umfrage FL502 zu Jugend und Demokratie im Europäischen Jahr der Jugend,
https://europa.eu/eurobarometer/surveys/detail/2282.
Status, ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung, einer
Behinderung oder ihrer politischen Ansichten ausgegrenzt, insbesondere Menschen mit
geringeren Chancen oder Menschen, die in ländlichen oder entlegenen Gebieten leben: 24 %
(fast 18 Millionen) der jungen Menschen in der Union sind von Armut oder sozialer
Ausgrenzung bedroht; immer noch befinden sich 11 % der jungen Menschen im Alter von 15
bis 29 Jahren weder in einem Beschäftigungsverhältnis noch in einer Ausbildung. Der Mangel
an erschwinglichem Wohnraum verschärft diese Probleme weiter und schränkt den Zugang
junger Menschen zu Bildung und Lernmobilität ein.
Junge Menschen beteiligen sich in der Regel weniger an institutioneller Politik und anderen
demokratischen Prozessen als andere Altersgruppen und deutlich weniger als junge Menschen
in der Vergangenheit.11 Sie können bei ihrer Teilhabe an der Demokratie auf Hindernisse
stoßen, wie beispielsweise unzureichende Kenntnis ihrer demokratischen Rechte, schwieriger
Zugang zu Informationen und begrenzte Beteiligung an Entscheidungsprozessen.
Demokratische Institutionen und Prozesse selbst können für junge Menschen unzugänglich
und unattraktiv sein. Diese Herausforderungen, einschließlich der vielfältigen
Qualifikationsanforderungen, können nicht allein durch formale allgemeine und berufliche
Bildung bewältigt werden. Nichtformales und informelles Lernen, die Teilnahme an
Aktivitäten wie Freiwilligentätigkeiten oder Sport bieten einen zusätzlichen Mehrwert. Sie
können den Menschen wertvolle Möglichkeiten bieten, Kenntnisse, Fähigkeiten,
Einstellungen und Verhaltensweisen zu entwickeln, die ihnen dabei helfen, sich entfalten und
zu aktiven und engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu werden. Die Möglichkeiten für
solche Maßnahmen sind jedoch begrenzt, was sich, insbesondere bei jungen Menschen,
nachteilig auf die Entwicklung des Sozialkapitals auswirkt.
Beitrag und Ziele des Programms
Das künftige Programm kann durch Lernmöglichkeiten für alle und durch den Aufbau von
Kapazitäten mittels Zusammenarbeit und politischer Unterstützung zur Bewältigung dieser
Herausforderungen beitragen.
Die Lernmobilität ab einem frühen Alter steht im Mittelpunkt des Programms Erasmus+. Das
Programm ermöglicht Lernenden den Zugang zu unterschiedlichen und vielfältigen
Lernumgebungen, neuen Lehr- und Ausbildungsmethoden, institutionellen
Rahmenbedingungen und unterschiedlichen sozialen Umfeldern. Durch diese Erfahrungen
können die Teilnehmenden nicht nur ihr Fachwissen erweitern, sondern auch kritisches
Denken, Problemlösungs- und Kommunikationsfähigkeiten entwickeln und Resilienz,
Anpassungsfähigkeit, Autonomie und Selbstvertrauen stärken. Diese Kompetenzen sind in
hohem Maße auf die Berufswelt übertragbar, erhöhen die Beschäftigungsfähigkeit und
fördern eine qualifizierte und wettbewerbsfähige Arbeitskräftebasis. Für das Personal
verbessert die Lernmobilität die berufliche Entwicklung, die Vernetzung und die
Möglichkeiten der Zusammenarbeit und führt zu qualitativ besseren Lehrmethoden. Dies ist
insbesondere in der heutigen Bildungslandschaft, in der die Attraktivität der Lehrtätigkeit auf
allen Ebenen gesteigert und die berufliche Weiterbildung gefördert werden muss, von
entscheidender Bedeutung.
Ziel ist es, im Einklang mit der Empfehlung des Rates „Europa in Bewegung – Lernmobilität
für alle“12 so früh wie möglich eine Lernmobilität für alle zu verwirklichen und
11 Studie des Europäischen Parlaments: Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen in
Europa – Verbesserung und Erleichterung der Einbeziehung junger Menschen, 2023.
12 Empfehlung des Rates vom 13. Mai 2024 „Europa in Bewegung“ – Lernmobilität für alle (ABl. C, C/2024/3364,
14.6.2024).
sicherzustellen, dass entsprechende Angebote in allen Bereichen der allgemeinen und
beruflichen Bildung sowie in den Bereichen Jugend und Sport zugänglich sind. Die
Maßnahmen der EU werden dazu beitragen, Mobilitätshindernisse zu beseitigen, indem
ausreichende Finanzmittel und Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt werden, um die
Vielfalt zu fördern und einen gleichberechtigten Zugang für alle Menschen unabhängig von
ihrem kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen oder geografischen Hintergrund oder etwaigen
besonderen Bedürfnissen sicherzustellen.
Durch die Förderung der Mobilität und flankierende Unterstützungsmaßnahmen sollte das
künftige Programm Erasmus+ seinen Beitrag zur fünften Grundfertigkeit – dem
demokratischen Bürgersinn – und zur Entwicklung eines europäischen Identitätsgefühls und
eines Engagements für die Werte der EU verstärken. Das Programm ist ein Grundpfeiler für
die Förderung der demokratischen und gesellschaftlichen Teilhabe, indem Bürgersinn und
Engagement in allen Programmbereichen – insbesondere in der schulischen Bildung –
integriert werden, eine bessere Abstimmung mit neuen Prioritäten wie Vorsorge erreicht wird
und das volle Potenzial des Sports erschlossen wird, insbesondere durch Ausweitung der
Mobilitätsmaßnahmen im Sportbereich auf Trainerinnen und Trainer sowie Sportlerinnen und
Sportler.
Durch das Angebot von Freiwilligentätigkeiten und Aktivitäten, um sich zu engagieren und
Solidarität zum Ausdruck zu bringen, wird das Programm die Entwicklung einer Kultur der
Solidarität, der Fürsorge und des Verständnisses unter den Bürgerinnen und Bürgern,
insbesondere den jüngsten Generationen, weiter fördern und zur Stärkung der sozialen
Inklusion und des sozialen Zusammenhalts beitragen. Um Solidarität mit bedürftigen
Menschen in Drittländern zu fördern, umfasst dieser Vorschlag auch das Europäische
Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe, das im Programmplanungszeitraum 2021-2027 im
Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps unterstützt wird. Das Europäische
Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe fördert Freiwilligentätigkeiten im Rahmen
langfristiger humanitärer Hilfsmaßnahmen und Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit nach Krisen, die darauf abzielen, menschliches Leid zu
verhindern und zu lindern, die Menschenwürde dauerhaft zu wahren, die
Katastrophenvorsorge zu verbessern und das Katastrophenrisiko zu reduzieren, Soforthilfe,
Rehabilitation und Entwicklung miteinander zu verknüpfen und zur Stärkung der Resilienz
schutzbedürftiger oder von Katastrophen betroffener Gemeinschaften beizutragen und ihre
Fähigkeit, Krisen zu bewältigen und deren Folgen zu überwinden, zu verbessern.
Das Programm sollte auch Studierende dabei unterstützen, sich in kritischen Sektoren zu
engagieren, und weiterhin Innovation und Exzellenz in den Systemen der allgemeinen und
beruflichen Bildung fördern, auch bei der Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen in
strategischen Bereichen, um den Fachkräftemangel in Europa zu beheben und die Attraktivität
der Union für Talente aus der EU und der ganzen Welt zu steigern.
Die Unterstützung und Erleichterung der länderübergreifenden und internationalen
Zusammenarbeit zwischen Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche
Bildung, Jugend und Sport ist von entscheidender Bedeutung für die Bewältigung der
vorstehend beschriebenen Herausforderungen und ermöglicht es Organisationen, Fachwissen
zu bündeln und komplementäre Stärken, die in den Einrichtungen allein nicht verfügbar sind,
zu vereinen. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Organisationen der
allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Jugend- und Sportorganisationen fördert das
notwendige Lernen voneinander und den Austausch bewährter Verfahren. Sie erleichtert auch
die Vernetzung, indem Organisationen und ihr Personal die Möglichkeit erhalten, neue
Ansätze und Methoden kennenzulernen und ihre eigene Fähigkeit zur Bereitstellung
hochwertiger Lehr-, Ausbildungs- und Lernangebote zu verbessern. Um die Wirksamkeit der
Maßnahmen des Programms in diesem Bereich zu erhöhen, sollte der Schwerpunkt der
Kooperationsaktivitäten verfeinert werden, unter anderem durch die Überprüfung der
Finanzierungsmodelle, eine stärkere Berücksichtigung der Relevanz der betroffenen
Zielgruppen und eine umfassendere Fokussierung auf Kapazitäts- und Qualitätssteigerung.
Mit dem Programm sollte die Unterstützung für die Zusammenarbeit im schulischen Bereich
verstärkt werden, indem Schulallianzen gefördert, Hindernisse für die Zusammenarbeit und
Mobilität beseitigt und weiterhin Möglichkeiten geboten werden, die die Einführung des
Gütesiegels für einen gemeinsamen europäischen Hochschulabschluss sowie einen möglichen
gemeinsamen europäischen Hochschulabschluss begünstigen, um die Zahl der
länderübergreifenden gemeinsamen Studienprogramme zu erhöhen.
Das Programm wird ferner eine langfristige strategische transnationale Zusammenarbeit auf
institutioneller Ebene im Rahmen wichtiger Leitinitiativen ermöglichen und als Prüfstand für
innovative Instrumente dienen, die die Verbindungen zum Privatsektor vertiefen und eine
nachhaltige Wirkung sowie einen nachhaltigen Wandel fördern. Durch nachhaltige
Unterstützung und einen klaren strategischen Kurs werden Partnerschaften für Exzellenz und
Innovation unmittelbar auf neue politische Prioritäten ausgerichtet sein, die sich aus der
Union der Kompetenzen, dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit13, dem Deal für eine
saubere Industrie14 und der Strategie zur Krisenvorsorge15 ergeben.
Das Programm wird die Politikgestaltung auf europäischer Ebene unterstützen und dazu
beitragen, politische Maßnahmen zu entwickeln, die auf europäischer, nationaler, regionaler
und systemischer Ebene Modernisierungen und Reformen in den Bereichen allgemeine und
berufliche Bildung, Jugend und Sport auslösen können. Es kann zur Entwicklung und
Verbreitung von Kompetenzen beitragen, unter anderem durch eine Initiative zur Förderung
von Grundkompetenzen und die Verbesserung der Qualitätssicherung, der Transparenz, der
Anerkennung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen, ihrer Digitalisierung sowie
der Validierung des nichtformalen und informellen Lernens, des Kompetenzmanagements
und der Beratung. Das Programm sollte auch die Wirkung, den Umfang, die Zugänglichkeit
und die Nachhaltigkeit erhöhen, insbesondere durch Stärkung der Synergien mit anderen
Finanzierungsprogrammen und ‑instrumenten der Union wie dem nächsten EU-
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont Europa, dem Europäischen Fonds
für Wettbewerbsfähigkeit, Europa in der Welt sowie den Plänen für national-regionale
Partnerschaften im Rahmen des nächsten MFR.
Die internationale Dimension des Programms ist als grundlegendes und übergreifendes
Element für das Lernen, die Zusammenarbeit und den politischen Dialog von großer
Bedeutung. Insbesondere müssen Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten durch ihre
Beteiligung an dem Programm und unter anderem durch die Erleichterung ihrer Assoziierung
mit wichtigen EU-Initiativen wie dem europäischen Bildungsraum und der Union der
Kompetenzen näher an ihr Ziel herangeführt werden, ein EU-Mitgliedstaat zu werden. Auch
die Prioritäten anderer Instrumente wie „Europa in der Welt“ müssen unterstützt werden,
insbesondere im Zusammenhang mit der Global-Gateway-Strategie.
Das Programm sollte vereinfacht und für ein breiteres Publikum, darunter auch kleinere und
weniger erfahrene Organisationen, leichter zugänglich gemacht werden, insbesondere durch
13 Mitteilung „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“, COM(2025) 30 final.
14 Mitteilung „Der Deal für eine saubere Industrie: Ein gemeinsamer Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit
und Dekarbonisierung“, COM(2025) 85 final.
15 Gemeinsame Mitteilung über eine Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge,
JOIN(2025) 130 final.
die Beseitigung einiger Hindernisse, indem die Verwaltungsverfahren für einige Maßnahmen
geändert werden, um sie näher an die Praxis heranzuführen. Das Programm wird relevanter,
attraktiver und inklusiver werden, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, Lernende mit
geringeren Chancen durch weitere Maßnahmen zur Erleichterung ihrer Teilnahme und
Aktivitäten, die besser auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, zu erreichen.
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
Der Vorschlag steht vollständig im Einklang mit der Union der Kompetenzen, einer
übergreifenden Strategie, die sich auf Investitionen, Erwachsenenbildung und lebenslanges
Lernen, berufliche Aus- und Weiterbildung, die Erhaltung und Anerkennung von
Kompetenzen sowie die Verbesserung der Erfassung von Daten über Kompetenzen
konzentriert. Sie bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit der EU in den Bereichen
Bildungs- und Kompetenzpolitik und unterstützt die Entwicklung des Humankapitals der EU,
um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Der Vorschlag unterstützt die Union der
Kompetenzen, indem durch ihn deren Ziele, wie etwa der Aktionsplan für Grundkompetenzen
und der Strategieplan für die Bildung in MINT-Fächern, umgesetzt werden. Diese stellen
darauf ab, Grundkompetenzen zu verbessern, Möglichkeiten für lebenslanges Lernen zu
bieten und die in der europäischen Wirtschaft benötigten Kompetenzen und Talente
anzuziehen und zu binden. Darüber hinaus wird das Programm die Umsetzung der
strategischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung
in Europa insgesamt unterstützen, einschließlich der ihr zugrunde liegenden
sektorspezifischen Agenden in den Bereichen Schulbildung, Erwachsenenbildung,
berufliche Aus- und Weiterbildung und Hochschulbildung.
Der Vorschlag steht im Einklang mit den Zielen des Europäischen Bildungsraums, der die
Grundlage für den lebenslangen Kompetenzerwerb ist und die Zusammenarbeit und das Peer-
Learning zwischen den Ländern unterstützt. Der Europäische Bildungsraum fördert eine
hochwertige und inklusive allgemeine und berufliche Bildung für alle, erleichtert die
grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung von Lernergebnissen und unterstützt die
Mobilität von Lernenden aller Altersgruppen. Mit dem Aktionsplan für digitale Bildung, der
Teil des europäischen Bildungsraums ist, wird die Entwicklung der digitalen Bildung in allen
EU-Mitgliedstaaten weiter gefördert, um die Menschen mit den digitalen Fähigkeiten und
Kompetenzen auszustatten, die für den digitalen Wandel erforderlich sind. Der Vorschlag
steht auch im Einklang mit der Empfehlung des Rates „Europa in Bewegung“, einem
Baustein des europäischen Bildungsraums, um Lernmobilität für alle zu ermöglichen.
Zudem entspricht er der EU-Jugendstrategie16, dem politischen Rahmen im Bereich Jugend
für den Zeitraum 2019–2027, der sich auf die Säulen „Beteiligung, Begegnung und
Befähigung“ stützt. Die Strategie zielt darauf ab, die Teilhabe junger Menschen am
demokratischen Leben sowie ihr soziales und bürgerschaftliches Engagement zu fördern und
sicherzustellen, dass alle jungen Menschen über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um
sich in die Gesellschaft einbringen zu können.
Im Bereich des Sports steht der Vorschlag im Einklang mit den Zielen des EU-Arbeitsplans
für den Sport17 (2024-2027), in dem ein strategischer Ansatz dargelegt wird, der die Rolle
16 Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu
einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019-2027
(ABl. C 456 vom 18.12.2018).
17 Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum
Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (1. Juli 2024 – 31. Dezember 2027) (ABl. C,
C/2024/3527, 3.6.2024).
des Sports für den sozialen Zusammenhalt, die Förderung des Wohlbefindens, den Aufbau
inklusiver Gemeinschaften, die Stärkung der kulturellen Bindungen und die Förderung der
Solidarität zwischen den Menschen anerkennt. Im Arbeitsplan werden Integrität,
Nachhaltigkeit und soziale Inklusion im Sport priorisiert, indem die grenzübergreifende
Zusammenarbeit und der Austausch bewährter Verfahren gefördert werden.
Ferner wird das Programm zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige
Entwicklung und deren Zielen beitragen, vor allem zum Nachhaltigkeitsziel Nr. 4, mit dem
eine inklusive, gerechte und hochwertige Bildung sowie die Förderung des lebenslangen
Lernens für alle angestrebt werden.
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
Die Initiative steht im Einklang mit den übergeordneten politischen Prioritäten der
Kommission für den Zeitraum 2024-202918, nämlich: 1) Die Menschen unterstützen, unsere
Gesellschaften und unser Sozialmodell stärken; 2) Unsere Demokratie schützen und unsere
Werte wahren; 3) Ein neuer Plan für nachhaltigen Wohlstand und nachhaltige
Wettbewerbsfähigkeit in Europa; 4) Eine neue Ära für europäische Verteidigung und
Sicherheit; 5) Europa in der Welt und 6) Unsere Lebensqualität erhalten:
Ernährungssicherheit, Wasser und Natur. Sie wird auch zur Stärkung des sozialen und
territorialen Zusammenhalts innerhalb der EU und zur Generationengerechtigkeit beitragen.
18 https://commission.europa.eu/priorities-2024-2029_de.
Synergien mit Maßnahmen zur Priorität „Die Menschen unterstützen, unsere
Gesellschaften und unser Sozialmodell stärken“
Das Programm wird dazu beitragen, die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer
Rechte19 in die Praxis umzusetzen und die Leitinitiativen der Europäischen
Kompetenzagenda20 zu verwirklichen, um Einzelpersonen und Unternehmen dabei zu
unterstützen, mehr und bessere Kompetenzen zu entwickeln und diese zu nutzen,
einschließlich des Kompetenzpakts, der darauf abzielt, einschlägige private und öffentliche
Interessenträger zu mobilisieren und Anreize dafür zu schaffen, Partnerschaften einzugehen
und Maßnahmen zur lebenslangen Kompetenzentwicklung zu ergreifen. Das Programm steht
überdies im Einklang mit der künftigen Europäischen Strategie für die berufliche Aus-
und Weiterbildung, mit der die Attraktivität, Exzellenz und Inklusivität der beruflichen Aus-
und Weiterbildung gesteigert werden sollen. Besondere Aufmerksamkeit wird im Rahmen des
Programms der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter gewidmet, beispielsweise
der stärkeren Beteiligung von Mädchen und Frauen an MINT-Fächern, unter anderem durch
den Ansatz „MINKT“ (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik),
der den Zielen des Fahrplans für Frauenrechte und der Strategie für die Gleichstellung
der Geschlechter entspricht. Im Einklang mit der Strategie für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen, der Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen, der Strategie
zur Gleichstellung der Geschlechter, dem Aktionsplan gegen Rassismus und dem
Strategischen Rahmen für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma21 wird
das Programm auch Unterschiede in Bezug auf den Zugang und die Nutzung durch
unterrepräsentierte Gruppen im Rahmen einer Union der Gleichheit angehen. Der Vorschlag
unterstützt auch die Europäische Garantie für Kinder und die EU-Kinderrechtsstrategie,
die einen umfassenden Rahmen für den Schutz und die Förderung der Rechte aller Kinder
bilden.
Synergien mit Maßnahmen zum Schutz unserer Demokratie und Wahrung unserer
Werte
Das Programm und insbesondere sein Schwerpunkt auf Lernmobilität, auch in jüngerem
Alter, werden weiter zur Entwicklung eines europäischen Identitätsgefühls, zum Engagement
für die Werte der EU und zur Förderung der demokratischen und gesellschaftlichen Teilhabe
im Einklang mit dem künftigen Europäischen Schutzschild für die Demokratie beitragen,
der einen strategischen Rahmen für den Schutz, die Stärkung und die Förderung der
Demokratie in der EU bieten wird, wobei der Schwerpunkt auf jungen Menschen liegt. Das
Programm wird der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und dem Sport
Ressourcen zur Verfügung stellen, um die politische Bildung besser zu verankern und alle
erforderlichen Kompetenzen (z. B. kritisches Denken, Medienkompetenz, digitale
Kompetenzen) im Rahmen des lebenslangen Lernens zu entwickeln, sodass die Menschen
19 Insbesondere der erste Grundsatz (Jede Person hat das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und
lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form) und der vierte Grundsatz (Jede Person
hat Recht auf frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verbesserung der Beschäftigungs- oder
Selbstständigkeitsaussichten. Dazu gehört das Recht auf Unterstützung bei der Arbeitssuche, bei
Fortbildung und Umschulung).
20 Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und
Resilienz (COM(2020) 274 final).
21 Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 (COM(2021) 101); Strategie für
die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020–2025 (COM(2020) 698); EU-Aktionsplan gegen
Rassismus 2020-2025 (COM(2020) 565); Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion
und Teilhabe der Roma 2020–2030 (COM(2020) 620).
aktiv und verantwortungsbewusst an unseren Gesellschaften teilhaben können. Das Programm
wird auch die Schaffung von Möglichkeiten und Mechanismen für eine sinnvolle
Partizipation junger Menschen, auch an Debatten und Entscheidungsprozessen, unterstützen.
Synergien mit Maßnahmen für nachhaltigen Wohlstand und nachhaltige
Wettbewerbsfähigkeit in Europa
Das Programm wird die Entwicklung hochwertiger, inklusiver und anpassungsfähiger
Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kompetenzen als Beitrag zur
Wettbewerbsfähigkeit der Union im Einklang mit der Mitteilung der Kommission „Ein
Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“22 unterstützen. Es steht auch vollständig im
Einklang mit der Säule des Industrieplans zum Grünen Deal 2023 zu grünen und digitalen
Kompetenzen23, dem Deal für eine saubere Industrie24 2025, dem daran anschließenden
Aktionsplan für erschwingliche Energie25, in dem gefordert wird, Kompetenzen in
strategischen Sektoren wie Energie zu stärken, dem Aktionsplan „KI-Kontinent“ und der
Strategie „KI anwenden“ sowie mit der Säule des Europäischen Pakts für die Meere26 zur
Förderung von Forschung, Wissen, Kompetenzen und Innovation rund um die Meere.
Darüber hinaus unterstützt der Vorschlag die Mitteilung über die Spar- und
Investitionsunion27, in der eine EU-weite Strategie zur Vermittlung von Finanzwissen
vorgesehen ist.
Synergien mit Maßnahmen zur europäischen Verteidigung und Sicherheit
Im Einklang mit der Europäischen Strategie für eine Union der Krisenvorsorge wird
Erasmus+ Vorsorge, Resilienz, politische Bildung sowie das gesellschaftliche und
demokratische Engagement durch einen Bottom-up-Ansatz fördern und Organisationen und
Einrichtungen dazu ermutigen, Finanzmittel zu beantragen und digitale Kompetenz und
Medienkompetenz, kritisches Denken, bürgerschaftliches Engagement, demokratische Werte
und bürgerschaftliches Lernen zu fördern. Freiwilligentätigkeit ist auch für die Förderung
einer Kultur der inklusiven Vorsorge und der gesellschaftlichen Resilienz von entscheidender
Bedeutung. Der Vorschlag steht ferner im Einklang mit der Mitteilung über eine Vision für
eine europäische Weltraumwirtschaft28, die zum Erwerb der einschlägigen
sektorspezifischen Kompetenzen beiträgt.
Synergien mit Maßnahmen zur Priorität „Europa in der Welt“
Das künftige Programm wird die im Rahmen des Programms „Europa in der Welt“
finanzierten Maßnahmen ergänzen. Darüber hinaus wird es dazu beitragen, weltweit Talente
anzuziehen und den Einfluss und die Attraktivität der EU als vertrauenswürdiger Partner auf
der Weltbühne zu stärken. Das künftige Programm Erasmus+ wird die Beteiligung von
Drittländern und die Unterstützung internationaler Partnerschaften umfassen, wodurch
Synergien und ein Beitrag zu den außenpolitischen Maßnahmen der EU ermöglicht werden.
22 Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU, COM(2025) 30 final.
23 Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter, COM(2023) 62.
24 Der Deal für eine saubere Industrie, COM(2025) 85.
25 Aktionsplan für erschwingliche Energie, COM(2025) 79.
26 Der Europäische Pakt für die Meere, COM(2025) 281.
27 Mitteilung über die Spar- und Investitionsunion, COM(2025) 124.
28 Eine Vision für die europäische Weltraumwirtschaft, COM(2025) 336.
Synergien mit Maßnahmen zur Erhaltung der Lebensqualität: Ernährungssicherheit,
Wasser und Natur
Der Vorschlag steht ebenfalls im Einklang mit der Priorität „Unsere Lebensqualität erhalten:
Ernährungssicherheit, Wasser und Natur“ und der Vision für Landwirtschaft und
Ernährung29, indem er einen Beitrag zum Erwerb der Kompetenzen leistet, die in
Schlüsselsektoren benötigt werden, um ein wettbewerbsfähiges und widerstandsfähiges
Agrar- und Ernährungssystem aufzubauen und unsere biologische Vielfalt zu schützen.
2. RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
• Rechtsgrundlage
Das Programm Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport ist
aufgrund der in den Artikeln 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) festgelegten Ziele gerechtfertigt. Sie verleihen der Union eine
unterstützende Zuständigkeit, einen Beitrag zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden
Bildung, zur Durchführung einer Politik der beruflichen Bildung, zur Entwicklung des
Jugendaustauschs, zur Ermutigung junger Menschen, sich am demokratischen Leben in
Europa zu beteiligen sowie zur Förderung der europäischen Dimension des Sports zu leisten.
Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Programmsauf die Unterstützung
solidarischer Tätigkeiten zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und zur
Umsetzung humanitärer Hilfsmaßnahmen in Drittländern stützt sich der Vorschlag auch auf
Artikel 214 Absatz 5 AEUV, der die Einrichtung eines Europäischen Freiwilligenkorps für
humanitäre Hilfe, eines Rahmens für gemeinsame Beiträge junger Europäerinnen und
Europäer zu Maßnahmen der humanitären Hilfe der Union sowie der Vorschriften und
Verfahren für die Arbeitsweise des Korps vorsieht.
• Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)
Obgleich die Mitgliedstaaten weiterhin für den Inhalt und die Organisation ihrer Politik in den
betreffenden Bereichen verantwortlich sind, sind die festgestellten Herausforderungen allen
Mitgliedstaaten gemeinsam und/oder sie verfügen über eine erhebliche transnationale
Dimension, die Lösungen, Koordinierung und Unterstützung auf EU-Ebene erfordert, um
wirksam angegangen werden zu können. Maßnahmen der EU können die Zusammenarbeit,
den Kapazitätsaufbau und das Lernen voneinander sowie grenzüberschreitende Maßnahmen
erleichtern und letztlich das Potenzial der betreffenden Sektoren optimieren.
Das Programm zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Mobilität und den Kapazitätsaufbau
durch Zusammenarbeit zu verbessern und politische Entwicklungen mit einer europäischen
Dimension zu unterstützen. Aufgrund des länderübergreifenden Charakters, des großen
Umfangs und des breiten geografischen Anwendungsbereichs der geförderten Maßnahmen
sowie ihrer starken internationalen Dimension können diese Ziele jedoch von den
Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden. So sind beispielsweise die
grenzüberschreitende Lernmobilität oder Freiwilligentätigkeiten auf bilateraler Ebene
komplexer zu organisieren, und es ist für einzelne Mitgliedstaaten schwierig, sie für alle
zugänglich zu machen. Die Halbzeitevaluierung von Erasmus+ hat gezeigt, dass Initiativen
einzelner Organisationen oder einzelner Mitgliedstaaten in den Bereichen allgemeine und
berufliche Bildung, Jugend und Sport zwar auf nationaler Ebene wirksam sind, jedoch nicht
29 Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung – Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und
Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten, COM(2025) 75.
über die erforderliche Reichweite und den erforderlichen Umfang verfügen, um eine
europaweite Wirkung zu erzielen. Darüber hinaus ist die Gesamtwirkung der Initiativen
einzelner Länder bzw. sektorübergreifender Initiativen im Vergleich zum derzeitigen
Erasmus+-Programm begrenzt. Ebenso bestätigt die Evaluierung des Europäischen
Solidaritätskorps, dass das Korps eine wesentliche Rolle spielt und in einigen Ländern die
einzige Möglichkeit für junge Menschen darstellt, eine Freiwilligentätigkeit und Solidarität
auszuüben.
Zudem wird das Programm Erasmus+ durch die Ausweitung seines Anwendungsbereichs auf
Freiwilligentätigkeiten, unter anderem durch die Integration des Europäischen
Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe, für junge Menschen in der gesamten Union und
darüber hinaus eine zentrale Anlaufstelle zu den Möglichkeiten der EU bieten. Derzeit sind
diese nur über separate Mechanismen zugänglich. Erasmus+ wird daher sicherstellen, dass
alle jungen Menschen in der Union gleiche Chancen haben, auf ein breiteres Spektrum von
Aktivitäten zuzugreifen, und den Zugang zu ihnen erleichtern. Die Nutzung der
Möglichkeiten des Europäischen Solidaritätskorps im Rahmen von Erasmus+ wird auch dazu
beitragen, das Bewusstsein für die Chancen zu schärfen, die jungen Menschen und
Organisationen, die mit ihnen arbeiten, zur Verfügung stehen, und ihnen mehr Sichtbarkeit
verleihen.
Der Mehrwert von EU-Mitteln in den vom Programm abgedeckten Politikbereichen wurde
von den Teilnehmern der von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation zum
neuen MFR weithin anerkannt, wobei die überwiegende Mehrheit dessen Bedeutung
hervorhob.
• Verhältnismäßigkeit
Dieser Vorschlag erstreckt sich in konzentrierter und effizienter Weise auf alle Bereiche der
allgemeinen und beruflichen Bildung – Schulbildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung
und Erwachsenenbildung – sowie Jugend, Freiwilligentätigkeit und Sport. Er stärkt die
bewährten Maßnahmen, deren Wirkung durch die Halbzeitevaluierungen von Erasmus+ und
des Europäischen Solidaritätskorps belegt wird. Die bestehenden Maßnahmen werden
gestrafft, einschließlich einer Konsolidierung der Maßnahmen von Erasmus+ und der aus dem
Europäischen Solidaritätskorps integrierten Maßnahmen. Dadurch wird Doppelarbeit
reduziert, und die Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Evaluierungen und Konsultationen der Interessenträger neu ausgerichtet. Die Nutzung
flexibler Formate wird kontinuierlich gefördert, um die Reichweite des Programms zu
vergrößern.
Es wird eine begrenzte Anzahl neuer Maßnahmen eingeführt, um neuen Herausforderungen
und politischen Prioritäten gerecht zu werden (z. B. Europäische Schulallianzen und
Erasmus+-Stipendien in strategischen Bereichen). Diese Maßnahmen scheinen auch am
besten geeignet, um das Programm inklusiver und wirksamer zu gestalten.
Die vorgeschlagenen Änderungen bauen auf der bestehenden Programmarchitektur auf,
behalten dieselben Arten von Maßnahmen für Einzelpersonen, Organisationen und Systeme
bei und zielen darauf ab, die Wirkung der Programmeinführung zu verbessern und zu
verstärken, wobei die bestehenden wirksamen Durchführungsmechanismen des
Vorläuferprogramms genutzt werden. Daher geht diese Initiative nicht über das hinaus, was
zum Erreichen der angestrebten Ziele notwendig ist.
• Wahl des Instruments
Das vorgeschlagene Instrument ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates.
3. ERGEBNISSE DER RÜCKBLICKENDEN EVALUIERUNG, DER
KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER
FOLGENABSCHÄTZUNG
• Rückblickende Evaluierung/Eignungsprüfung bestehender Rechtsvorschriften
Erasmus+
Die abschließende Evaluierung des Programms 2014-2020 und die Zwischenevaluierung des
Programms 2021-202730 ergaben, dass Erasmus+ bei allen zentralen Evaluierungskriterien
sehr gut abschneidet und seine Ziele wirksam erreicht. Mit beiden Programmgenerationen
konnte ein starker europäischer Mehrwert erzielt sowie ein wichtiger Beitrag in den Bereichen
allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport geleistet werden.
Trotz der negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat Erasmus+ die Lernmobilität
im Ausland mit mehr als 6,2 Millionen Teilnehmern im Zeitraum 2014-2020 und rund
1,6 Millionen Teilnehmenden im Zeitraum 2021-2023 gefördert und damit zur Verbesserung
ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen beigetragen. Zudem wurden im Rahmen des Programms
2014-2020 mehr als 136 000 verschiedene Organisationen und im Zeitraum 2021-2023 mehr
als 77 000 Organisationen finanziell gefördert, um ihre Zusammenarbeit zu unterstützen und
ihre Verfahren zu verbessern.
Erasmus+ geht weit über das hinaus, was einzelne Länder auf nationaler oder internationaler
Ebene erreichen könnten. Die Vorteile ergeben sich aus den Möglichkeiten, die das
Programm für die persönliche, bildungsbezogene und berufliche Entwicklung von Lernenden
und Personal, für die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Organisationen und für die
Politikgestaltung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
bereitstellt. Das Programm bietet seinen Teilnehmern im Vergleich zu jenen, die nicht daran
teilnehmen, erhebliche Vorteile. Ohne Erasmus+ würden die Vorteile des Programms für
Einzelpersonen und Organisationen drastisch verringert. Grenzüberschreitende Tätigkeiten in
den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport würden in mehreren
Ländern, insbesondere auf den Gebieten Jugend und Sport, fast vollständig zum Erliegen
kommen. Im Rahmen von Erasmus+ wird mehr als die Hälfte der Mobilität zum Erwerb von
Leistungspunkten in den Mitgliedstaaten und in der Hälfte der EU-Länder mehr als 90 % der
kurzfristigen Mobilität finanziert.
Darüber hinaus wird im Rahmen des Programms auf neue Anforderungen im Zusammenhang
mit neuen technologischen Entwicklungen reagiert und es steht mit den Politikbereichen und
Prioritäten des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit im Einklang, insbesondere in
Bezug auf das Aufkommen generativer künstlicher Intelligenz und die Vermittlung von
Kompetenzen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Wie in den Draghi- und
Letta-Berichten hervorgehoben wurde, investiert das Programm Erasmus+ in die Entwicklung
der Kompetenzen, die benötigt werden, um den EU-Binnenmarkt und die Industriezweige der
Union zukunftsfähig zu machen und die Herausforderungen im Bereich der
Wettbewerbsfähigkeit zu bewältigen. Die Finanzierung der Lernmobilität, die im Mittelpunkt
des Programms steht, erscheint von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die
30 COM(2025) 395, SWD(2025) 186, 15.7.2025.
jüngeren Generationen über die richtigen Kompetenzen verfügen, um die Herausforderungen
eines sich rasch wandelnden Umfelds zu meistern. Das Programm ist zudem inklusiver
geworden, und der Anteil der Menschen mit geringeren Chancen unter den Teilnehmenden
konnte von rund 10 % im Zeitraum 2014-2020 auf 15 % im Jahr 2023 gesteigert werden.
Trotz der eindeutigen Fortschritte wurden bei der Evaluierung nach wie vor bestehende
Hindernisse für die Beteiligung von Menschen mit geringeren Chancen ermittelt. Erasmus+
sollte daher weiterhin die dringendsten Herausforderungen im Bereich der Barrierefreiheit
angehen und seine Reichweite bei Teilnehmenden mit geringeren Chancen weiter vergrößern.
Eine weitere Präzisierung der Begriffsbestimmung „Menschen mit geringeren Chancen“ und
klarere Leitlinien zu den verfügbaren Maßnahmen zur Förderung ihrer Teilnahme würden
ebenfalls die Inklusion fördern.
Die Überprüfung der Finanzierungsregeln, einfachere Berichterstattungsverfahren und die
Straffung der verschiedenen Maßnahmen und Bereiche sollten bewertet werden, um den
Zugang für kleine und erstmals unterstützte Organisationen zu vereinfachen. Die Evaluierung
ergab ferner, dass alternative Finanzierungsmöglichkeiten vereinfacht, die Übertragung von
Mitteln zwischen Instrumenten erleichtert und Barrieren zwischen den verschiedenen
operativen Methoden und Finanzierungsregeln abgebaut werden müssen, um mehr Synergien
zwischen Erasmus+ und anderen Instrumenten zu schaffen und die Ausweitung der Projekte
zu fördern. Dies sollte auch durch eine bessere Verbreitung der Projektergebnisse erreicht
werden.
Die Evaluierung zeigt den internationalen Mehrwert des Programms, der für die Förderung
der Werte der EU, das interkulturelle Lernen, die Sensibilisierung für bürgerschaftliches und
aktives Engagement, aber auch für die Erleichterung des Peer-Learning und die Übertragung
europäischer Fachkenntnisse in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und
Sport in andere Regionen von wesentlicher Bedeutung ist.
Bei der Evaluierung von Erasmus+ wurden Möglichkeiten aufgezeigt, die Kohärenz mit dem
Europäischen Solidaritätskorps zu verbessern und mögliche Überschneidungen zu beseitigen,
die Gesamteffizienz zu steigern und die Verständlichkeit für die Interessenträger zu erhöhen.
Europäisches Solidaritätskorps
Die abschließende Evaluierung des Programms 2018-2020 und die Zwischenevaluierung des
Programms 2021-202731 ergaben, dass das Europäische Solidaritätskorps bei allen fünf
Evaluierungskriterien (Relevanz, Effizienz, Wirksamkeit, Kohärenz, EU-Mehrwert) gut
abschneidet. Das Europäische Solidaritätskorps trägt den grundlegenden Bedürfnissen der
europäischen Gesellschaft Rechnung, indem es die Bürgerbeteiligung sowie Inklusion und
Vielfalt fördert. Mit dem Programm wird ein Gemeinschaftsgefühl gefördert, lokale
Initiativen werden neu belebt und eine breitere globale Perspektive wird unterstützt. Teilhabe
trägt zur Verbesserung der persönlichen und beruflichen Kompetenzen, der Lernfähigkeiten
sowie zum sozialen Bewusstsein und Bürgersinn bei. Das Programm hat zudem durchgängig
seine Ziele in Bezug auf Teilnehmende mit geringeren Chancen erreicht (30 % in den Jahren
2022 und 2023). Die Ergebnisse der Evaluierung bestätigen, dass das Europäische
Solidaritätskorps eine wesentliche Rolle spielt und in einigen Ländern für junge Menschen die
einzige Möglichkeit darstellt, um eine Freiwilligentätigkeit und Solidarität auszuüben. Es
wurden einige Bereiche ermittelt, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Zu den wichtigsten
Empfehlungen gehören i) Verbesserung der Identifizierung von Menschen mit geringeren
Chancen, um ihre weitere Einbeziehung in das Programm zu erleichtern, ii) Abstimmung der
31 COM(2025) 144 final, SWD(2025) 75, 1.4.2025.
Programmziele und der Finanzierung, iii) Beseitigung der Unterschiede bei der geografischen
Verteilung der Ergebnisse und Auswirkungen, iv) Verbesserung der Visaregelungen für
Drittstaatsangehörige, v) Verbesserung der IT- und Überwachungsinstrumente und vi)
Klärung des Zwecks des Aktionsbereichs „Humanitäre Hilfe“. In Anbetracht der Ambitionen
und Ziele des Programms hat sich die Finanzierung im Allgemeinen als sehr begrenzt
herausgestellt. Das Programm ergänzt EU-Programme wie Erasmus+, doch sind die
tatsächlichen Synergien eher begrenzt, was darauf hindeutet, dass stärker strukturierte
Anstrengungen erforderlich sind.
In der Evaluierung wird ein Bereich hervorgehoben, in dem potenziell Doppelarbeit geleistet
wird: die Jugendaktivitäten im Rahmen von Erasmus+ und die Solidaritätsprojekte, die im
Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps finanziert werden. Beide unterstützen von jungen
Menschen geleitete Initiativen, die von informellen Gruppen junger Menschen durchgeführt
werden, um aktiven Bürgersinn und Eigeninitiative zu fördern. Solidaritätsprojekte haben eine
stärkere Solidaritätskomponente, da sie vor allem lokale solidarische Bottom-up-Maßnahmen
unterstützen, um wichtige Herausforderungen in den Gemeinschaften zu bewältigen, in denen
die jungen Menschen, die das Projekt durchführen, leben. Dennoch deuten die zahlreichen
gemeinsamen Aktionsbereiche darauf hin, dass über mögliche Überschneidungen
nachgedacht werden muss. Auch die Unterstützungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die
Qualität der Umsetzung der beiden Programme zu verbessern, stellen Beispiele für mögliche
Überschneidungen dar. Beide Maßnahmen werden von denselben im Jugendbereich tätigen
nationalen Agenturen umgesetzt und finanzieren sehr ähnliche Tätigkeiten, die sich oft an
dieselben Zielgruppen richten. Diese Tätigkeiten bieten Möglichkeiten für die Ausschöpfung
von Synergien zwischen den Programmen und könnten auch im Hinblick auf Skaleneffekte
und Effizienzsteigerungen geprüft werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Europäische Solidaritätskorps Erasmus+ ergänzt,
indem es jungen Menschen außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung
Erfahrungen im Bereich Freiwilligentätigkeit und Solidarität ermöglicht. Die Evaluierungen
von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps bestätigen den Erfolg der Programme
und unterstreichen ihre Wirksamkeit. Es wurden zwar keine größeren strukturellen oder
umsetzungsbezogenen Probleme festgestellt, doch wird empfohlen, die Vereinfachung und
Inklusion fortzusetzen, die internationale Dimension zu stärken und Überschneidungen und
Synergien zwischen den beiden Programmen zu berücksichtigen.
Das künftige Instrument wird daher auf den Erfolgen und Stärken aufbauen. Es wird den
Herausforderungen der EU in Bezug auf nachhaltigen Wohlstand und nachhaltige
Wettbewerbsfähigkeit, Fachkräftemangel, soziale Inklusion und Demokratie, aber auch der
Forderung nach mehr Inklusion, größerer Wirkung und Vereinfachung besser gerecht werden.
• Konsultation der Interessenträger
Zwischen März 2024 und Mai 2025 fanden Konsultationen statt, um Beiträge zahlreicher
Interessenträger einzuholen. Diese Tätigkeiten umfassten eine öffentliche Konsultation, zwei
Workshops mit nationalen Behörden und nationalen Agenturen, eine groß angelegte
Konferenz der Interessenträger (mit nationalen Behörden, nationalen Agenturen,
Dachorganisationen, Begünstigten und Teilnehmenden des Programms Erasmus+ und des
Europäischen Solidaritätskorps sowie Vertreterinnen und Vertretern der Unionsorgane) und
Ad-hoc-Konsultationen.
Die öffentliche Konsultation wurde zwischen dem 12. Februar und dem 7. Mai 2025
durchgeführt und ergab 5845 Antworten. Die Ergebnisse dieser Konsultation wurden bei der
Folgenabschätzung für die EU-Programme in den Bereichen grenzüberschreitende Bildung,
Jugend, Kultur, Medien, Werte und Zivilgesellschaft im Rahmen des MFR für den Zeitraum
nach 2027 berücksichtigt.
Die Antworten bestätigten deutlich, dass die EU auch weiterhin eine wichtige Rolle bei der
Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und der Unterstützung demokratischer
und sozialer Ziele einnimmt. In den Antworten wurde die „Unterstützung für Studien-
/Ausbildungsaufenthalte im Ausland“ von 81 % der Bürgerinnen und Bürger und 70 % der
Organisationen als „sehr wichtig“ eingestuft. Diese Priorität stand häufig im Zusammenhang
mit dem umfassenderen Thema der langfristigen Investitionen in Kompetenzen,
Beschäftigungsfähigkeit und europäische Identität. Die Befragten verknüpften Lernmobilität
nicht nur mit Bildungsvorteilen, sondern auch mit sozialer Integration, bürgerschaftlichem
Engagement und der Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Viele verwiesen auf die Rolle von
EU-Mitteln bei der Förderung des Austauschs von Studierenden, der beruflichen Bildung, des
Lernens von Sprachen und grenzüberschreitender Partnerschaften als Hebel für die
Entwicklung einer inklusiveren und wettbewerbsfähigeren Gesellschaft. Für den „Schutz der
Demokratie und die Förderung demokratischer Normen“ sprachen sich 80 % der Bürgerinnen
und Bürger und 72 % der Organisationen aus, was eine hohe Übereinstimmung zwischen den
individuellen und den institutionellen Interessenträgern zeigt.
Das Engagement junger Menschen hat sich in der Konsultation als wichtiger Punkt
herausgestellt. Fast 50 % der Befragten waren jünger als 30 Jahre, und diese Altersgruppe
sprach sich durchweg für die Finanzierung von Initiativen aus, die demokratisches
Engagement, Gleichstellung, Mobilität und bürgerschaftliche Zusammenarbeit fördern. Ihre
Rückmeldungen deckten sich weitgehend mit den strategischen Schwerpunktbereichen der
Kommission für junge Menschen, einschließlich der im Rahmen der Initiative „Jugendcheck“
hervorgehobenen Bereiche. Ihr Interesse veranschaulichte auch ein ausgeprägtes Bewusstsein
für die wertebasierten und grenzüberschreitenden Elemente der EU-Programmplanung und ihr
starkes Engagement dafür.
Die Antworten auf die öffentliche Konsultation bestätigten auch, dass die EU-Finanzierung in
den abgedeckten Bereichen einen Mehrwert gegenüber der Finanzierung auf nationaler,
lokaler oder regionaler Ebene bietet. So waren 79 % der Befragten der Ansicht, dass „der
Schutz der Demokratie und die Förderung demokratischer Normen“ ein Bereich sei, in dem
die EU-Finanzierung weitgehend einen Mehrwert bietet.
Auf die Frage, welche Hindernisse der vollständigen Verwirklichung der Ziele des EU-
Haushalts in den Politikbereichen im Wege stehen, begrüßten die Befragten im Allgemeinen
den Fokus der Kommission auf eine effizientere Finanzierung, jedoch nicht auf Kosten von
„Identität“ und „Vertrauen“ unter Wahrung der thematischen Klarheit und der
Eigenverantwortung der Interessenträger. Quantitative Ergebnisse zeigen, dass die in allen
Gruppen am häufigsten angeführten Hindernisse der Verwaltungsaufwand (von 52 % der
Bürgerinnen und Bürger und 58 % der Organisationen genannt) sowie komplexe,
finanzierungsspezifische Einhaltungsvorschriften (von 50 % der Bürgerinnen und Bürger und
53 % der Organisationen genannt) waren. Diese Probleme spiegeln nicht nur Bedenken
hinsichtlich der Komplexität der Rechtsvorschriften wider, sondern auch hinsichtlich der
Fragmentierung der Instrumente und der mangelnden Effizienz bei der Umsetzung. Als
weitere Hindernisse wurden die mangelnde Flexibilität bei der Umverteilung von Ressourcen
als Reaktion auf den sich abzeichnenden Bedarf (von 32 % der Bürgerinnen und Bürger und
32 % der Organisationen genannt), Verzögerungen bei der Programmdurchführung und der
Auszahlung der Mittel sowie unzureichende Kommunikation oder mangelnde Klarheit der
Finanzierungsmöglichkeiten angeführt. Insbesondere Behörden und
Nichtregierungsorganisationen (NRO) hoben Verzögerungen als eine der Ursachen für die
geringere Wirkung und Glaubwürdigkeit vor Ort hervor.
Die anderen Konsultationen ergaben auch eine einstimmige Unterstützung für die
Fortsetzung und Verbesserung des Programms Erasmus+ und der im Rahmen des
Europäischen Solidaritätskorps gebotenen Möglichkeiten, wobei deren entscheidende Rolle
bei der Stärkung der Werte der EU, der Förderung der Kompetenzentwicklung und der
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben wurde. Die Interessenträger betonten,
wie wichtig die Programmstabilität in Bezug auf die Gesamtarchitektur und die
Durchführungsmechanismen ist und dass die Mobilität als Kernstück des Programms erhalten
bleiben sollte. In den Rückmeldungen wird auch der Wert der Leitinitiativen wie der
Allianzen der Initiative „Europäische Hochschulen“, der Zentren der beruflichen Exzellenz
und der Erasmus+-Lehrkräfteakademien sowie die Bedeutung von Investitionen in diese
Initiativen hervorgehoben.
Hinsichtlich der wichtigsten Herausforderungen für das künftige Programm zeigen die
erhobenen Daten, dass die Interessenträger zwar die im laufenden
Programmplanungszeitraum eingeführten Vereinfachungsmaßnahmen begrüßen, in diesem
Bereich jedoch noch Raum für weitere Verbesserungen besteht, beispielsweise durch eine
Straffung der Programmvorschriften und einer weiteren Verringerung des
Verwaltungsaufwands. Bei den Konsultationen wurde hervorgehoben, dass sich die
Interessenträger dafür einsetzen, den Bedürfnissen von Menschen mit geringeren Chancen
umfassender gerecht zu werden, und dass die ausgeprägte Inklusionsdimension des
Programms weiter ausgebaut werden müsse, sodass die am stärksten benachteiligten
Zielgruppen wirksam erreicht werden und die Beteiligung von Basisorganisationen und neuen
Organisationen erleichtert wird. Einige Interessenträger forderten auch einen Wechsel der Art
der Mittelverwaltung von der direkten zur indirekten Mittelverwaltung, um für bestimmte
Maßnahmen, beispielsweise die Jean-Monnet-Aktionen (in anderen Bereichen als der
Hochschulbildung) und die Partnerschaften für die Zusammenarbeit (im Bereich des Sports)
den Zugang zu vereinfachen den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Darüber hinaus betonten die Interessenträger, wie wichtig Synergien zwischen den
verschiedenen EU-Instrumenten sind. Dazu gehört auch eine verbesserte Koordinierung durch
die Europäische Kommission auf europäischer Ebene. Es wurden eine starke internationale
Dimension, verstärkte und verbesserte Kommunikation und Information, eine
Folgenabschätzung sowie die Erhebung und Nutzung von Daten gefordert.
Insgesamt lieferten die Interessenträger wertvolle Beiträge dazu, wie auf den erzielten
Fortschritten aufgebaut und die verbleibenden Herausforderungen bewältigt werden können,
um den langfristigen Erfolg der Möglichkeiten, die Erasmus+ und das Europäischen
Solidaritätskorps bieten, sicherzustellen.
• Externes Expertenwissen
Die Kommission stützte sich auf die Ergebnisse und Empfehlungen der
Halbzeitevaluierungen von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps, die sich auf
das Fachwissen externer Auftragnehmer stützten, sowie auf andere überprüfte Studien und
externe Berichte.
• Folgenabschätzung
Der Vorschlag war Gegenstand einer Folgenabschätzung, die im Rahmen der Vorbereitungen
für den nächsten MFR durchgeführt wurde. Diese umfasste EU-Mittel für
grenzüberschreitende allgemeine und berufliche Bildung und Solidarität, junge Menschen,
Medien, Kultur- und Kreativsektor, Werte und die Zivilgesellschaft.
In der Folgenabschätzung hat die Kommission mehrere alternative politische Optionen
geprüft, um den Herausforderungen in den vom Cluster abgedeckten Sektoren zu begegnen,
und ermittelt, welche Option den Politikbereichen und Prioritäten der Kommission am besten
dient. Die verschiedenen Optionen schlossen sich gegenseitig aus. Eine Option bestand darin,
die bestehenden Programme Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps als
eigenständige Programme fortzuführen und dabei schrittweise einige Verbesserungen
einzuführen. Eine zweite Option bestand in der Zusammenführung von Erasmus+ und des
Europäischen Solidaritätskorps, zwei Programmen, die das gemeinsame Hauptziel verfolgen,
zu hochwertigem lebenslangem Lernen beizutragen, die Fertigkeiten und
Schlüsselkompetenzen aller Menschen für Leben und Beruf zu verbessern und gleichzeitig
das gesellschaftliche Engagement, die politische Bildung, die Solidarität und die soziale
Inklusion zu fördern. Eine dritte Option war die vollständige Integration der derzeit von
Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps abgedeckten Maßnahmen sowie der unter
das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) und das
Programm „Kreatives Europa“ fallenden Maßnahmen in einem einzigen Instrument.
Andere Optionen wurden ebenfalls in Betracht gezogen, aber frühzeitig verworfen. Eine
Option bestand darin, die Unionsfinanzierung in den Bereichen, die derzeit unter Erasmus+
und das Europäische Solidaritätskorps fallen, einzustellen, wurde jedoch angesichts der
Bedeutung der Probleme in den betreffenden Sektoren, des Stellenwerts dieser Politikbereiche
in den politischen Leitlinien und des Mehrwerts der Unionsmaßnahmen, der durch die
jeweiligen Halbzeitevaluierungen bestätigt wurde, verworfen.
Die wichtigsten potenziellen Auswirkungen der drei in die engere Wahl gezogenen Optionen
(Kontinuität, vollständige Integration und zielorientierte Zusammenführung) wurden anhand
ihrer sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Dimension analysiert. Soweit relevant,
wurden im Rahmen der Analyse auch Kosten und Nutzen, Auswirkungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit, kleine Unternehmen und die Digitalisierung sowie der Beitrag zu den
Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung untersucht. Darüber hinaus
wurden die Optionen anhand ihrer Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und
Verhältnismäßigkeit unter Anwendung der sozialen Multikriterienbewertung beurteilt.
Die Bewertung der Optionen und ihrer Auswirkungen hat gezeigt, dass eine Integration auf
der Grundlage politischer Ziele (zielorientierte Zusammenführung) im Vergleich zu den
beiden anderen Optionen ein größeres Potenzial bieten würde. Sie würde eine bessere
Koordinierung, gezielte Flexibilität und eine wirksamere Nutzung des Unionshaushalts
ermöglichen, ohne den politischen Schwerpunkt oder die Zugänglichkeit zu beeinträchtigen.
Dieses Finanzierungsinstrument wird einen umfassenderen Ansatz und ein kohärentes
Angebot an formalen, nichtformalen und informellen Möglichkeiten für junge Menschen
bieten, mit dem Ziel, die Kompetenzentwicklung, das Engagement, die Vorsorge und den
sozialen Zusammenhalt zu fördern. Europa muss sicherstellen, dass junge Menschen über ein
Mindestmaß an Grundfertigkeiten und digitalen Kompetenzen verfügen, und die
erforderlichen Fach- und Sozialkompetenzen in allen Lebensphasen fördern. Dies gilt sowohl
für die berufliche als auch für die persönliche Entwicklung. Dies ist von entscheidender
Bedeutung, da fast 18 Millionen junge Menschen in der EU von sozialer Ausgrenzung bedroht
sind32 und fast die Hälfte von ihnen im Jahr 2024 über aktuelle emotionale oder psychosoziale
Probleme berichtete33. Europa muss sich auch mit dem unzureichenden Wissen junger
Menschen, insbesondere über ihre demokratischen Rechte, dem schwierigen Zugang zu
32 Im Jahr 2024 waren 24,2 % aller Kinder unter 18 Jahren (19,5 Millionen Kinder) in der EU von Armut
und sozialer Ausgrenzung bedroht. Quelle: Eurostat-Online-Datenbank (Code: ILC_peps01n)
[ilc_peps01n] – Von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen nach Alter und Geschlecht.
33 Eurobarometer-Umfrage FL545, Mai 2024, Jugend und Demokratie.
Informationen, der begrenzten Beteiligung an Entscheidungsprozessen und der allgemeinen
politischen Debatte befassen. Die Bewältigung all dieser Herausforderungen ist für ein
wohlhabendes, gewappnetes und von Zusammenhalt geprägtes Europa von entscheidender
Bedeutung, kann jedoch nicht allein durch formale Bildung erreicht werden.
Freiwilligentätigkeiten und andere Formen des nichtformalen und informellen Lernens sind
eine wertvolle Ergänzung zur formalen Bildung. In Bezug auf die Umsetzung würde die
Finanzierung durch die Union durch die Vereinheitlichung der Interventionslogik für diese
Bereiche (die vor allem durch Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps abgedeckt
werden) erheblich gestrafft und vereinfacht, was zu mehr Effizienz, Skaleneffekten und einem
geringeren Verwaltungsaufwand führen würde.
Das neue Instrument wird, wie in den Evaluierungen aufgezeigt, auf dem Erfolg der laufenden
Programme und den bewährten Verfahren des aktuellen MFR aufbauen. Es bietet die
Möglichkeit, grenzüberschreitende und gemeinsame Herausforderungen besser anzugehen,
Finanzierungslücken auf Ebene der Mitgliedstaaten zu schließen und die Kohärenz zwischen
Innen- und Außenpolitik zu verbessern und zugleich Synergien, Effizienz und Wirksamkeit
zu fördern und Überschneidungen zu verringern.
Auf der Grundlage der Leitlinien für bessere Rechtsetzung wurde diese Folgenabschätzung
dem Ausschuss für Regulierungskontrolle (RSB) zur Qualitätskontrolle vorgelegt. Der
Ausschuss für Regulierungskontrolle gab am 13. Juni 2025 eine Stellungnahme zu der
Folgenabschätzung ab. Darin machte er eine Reihe von Anmerkungen und gab Empfehlungen
zum Anwendungsbereich, zur Problemdefinition und zur Verwendung von Bewertungen, zu
Interventionslogik und Programmzielen, zum Vergleich der Optionen und zur Kosten-Nutzen-
Analyse, Governance, Kohärenz sowie zur künftigen Überwachung und Bewertung. Die
Folgenabschätzung zu diesem Legislativvorschlag wurde entsprechend den Anmerkungen des
Ausschusses überarbeitet.
• Vereinfachung
Mit dem Vorschlag werden mehrere Vereinfachungen eingeführt.
Für Einzelpersonen, insbesondere für junge Menschen
Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs und die Einbeziehung von Freiwilligen- und
Solidaritätsprojekten werden mit der Initiative alle Möglichkeiten der EU für junge Menschen
in einem einzigen Programm zusammengefasst. Der Vorschlag etabliert somit eine zentrale
Anlaufstelle im Hinblick auf EU-Finanzierungsmöglichkeiten für junge Menschen und
diejenigen, die in der Union und im Ausland mit jungen Menschen arbeiten, und erleichtert
ihnen den Zugang zu diesen Möglichkeiten.
Für Antragsteller und Begünstigte
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Kohärenz zu verbessern und die Programmstruktur zu
straffen, indem die Maßnahmen zur Zusammenarbeit und politischen Unterstützung
gebündelt, Maßnahmen neu geordnet (beispielsweise durch Zusammenführung aller
Kooperationsmöglichkeiten für Organisationen oder durch Zusammenlegung der
Unterstützung für Plattformen mit anderen Instrumenten und Maßnahmen, um die
Politikentwicklung und die Programmdurchführung zu unterstützen) und die überflüssigen
Kapitel in jedem Bereich gestrichen werden. Maßnahmen, die ähnliche Ziele verfolgen und
sich überschneiden, werden zusammengefasst (z. B. die Lernmobilität von
Hochschulstudierenden und Hochschulpersonal). Dies wird Klarheit hinsichtlich der
angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten der Union schaffen und es potenziellen
Antragstellern erleichtern, sich zurechtzufinden und die für sie relevanten Möglichkeiten zu
ermitteln.
Darüber hinaus wird die Initiative die Hindernisse beseitigen, denen Basisorganisationen
sowie kleine oder erstmalig unterstützte Organisationen gegenüberstehen, und ihre
Reichweite erhöhen, indem die Art der Mittelverwaltung für einige Maßnahmen geändert
wird (z. B. bei den derzeitigen Jean-Monnet-Maßnahmen in anderen Bereichen als der
Hochschulbildung oder den Partnerschaften für die Zusammenarbeit im Bereich des Sports).
Zudem werden Partnerschaften eingeführt, die Finanzhilfen von sehr geringem Wert erhalten
und bei denen der Verwaltungsaufwand für die Antragsteller erheblich geringer sein wird.
Die Nutzung von Akkreditierungssystemen wird den Organisationen weiterhin einen
strukturierten Rahmen für eine kontinuierliche Verbesserung und einen vereinfachten Zugang
zu Finanzmitteln bieten, was letztlich die langfristige Planung erleichtert, die Qualität der
Tätigkeiten steigert und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessert. Es sollen in
größtmöglichem Umfang vereinfachte Finanzhilfen in Form von Pauschalbeträgen, Kosten je
Einheit und Pauschalsätzen gewährt werden.
Darüber hinaus werden Anstrengungen unternommen, um die Verfahren für die
Antragstellung und die Berichterstattung insgesamt zu vereinfachen und die Vorschriften zu
harmonisieren, wobei die Verhältnismäßigkeit zwischen der Höhe der Finanzhilfe und den
Anforderungen gewährleistet wird.
Für Interessenträger, die das Programm durchführen (nationale Behörden, nationale
Agenturen, Europäische Kommission)
Indem zwei Programme, die mit ähnlichen Verfahren arbeiten und sich in verschiedenen
Bereichen (z. B. Arbeitsprogramm, Überwachung, Kommunikation) überschneiden, unter
einem Rahmen zusammengeführt werden, wird der Vorschlag eine erhebliche Vereinfachung
mit sich bringen, die zu mehr Effizienz, einem geringeren Verwaltungsaufwand und
geringeren Durchführungskosten führt. Dies wird eine effizientere Ressourcennutzung sowohl
für die Europäische Kommission als auch für die Mitgliedstaaten und Drittländer, die eine
Assoziierung mit dem Programm beantragen, d. h. für die Durchführungsstellen, ermöglichen.
• Grundrechte
Der Vorschlag steht im Einklang mit den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische
Union verankerten Werten der Union und achtet diese. Die Ziele der vorgeschlagenen
Initiative stehen in engem Zusammenhang mit der Förderung der Grundrechte und der
Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Wie im Jahresbericht 2024
über die Anwendung der Charta der Grundrechte34 ausführlich dargelegt, trägt
Erasmus+ 2021-2027 in allen Bereichen des Programms zur Wahrung der Grundrechte bei.
Ebenso wird dieser Vorschlag zur Förderung und zum Schutz der Rechte beitragen, die in
Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten), Artikel 11 (Freiheit der Meinungsäußerung und
Informationsfreiheit), Artikel 13 (Freiheit von Kunst und Wissenschaft, einschließlich der
akademischen Freiheit), Artikel 14 (Recht auf Bildung), Artikel 15 (Berufsfreiheit und Recht
zu arbeiten), Artikel 20 (Gleichheit vor dem Gesetz), Artikel 21 (Nichtdiskriminierung),
Artikel 22 (Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen), Artikel 23 (Gleichheit von
Frauen und Männern), Artikel 24 (Rechte des Kindes), Artikel 26 (Integration von Menschen
mit Behinderungen), Artikel 31 (Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen), Artikel 33
(Familien- und Berufsleben) und den Artikeln 39 bis 46 (Bürgerrechte) der Charta verankert
sind. Dies wird vor allem durch die Finanzierung von Vorhaben und Initiativen erreicht, die
zur praktischen Anwendung dieser Grundrechte beitragen.
34 Finanzierung der Förderung, des Schutzes und der Durchsetzung der Grundrechte, Jahresbericht 2024
über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, COM(2024) 456.
4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Siehe Anhang.
5. WEITERE ANGABEN
• Durchführungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und
Berichterstattungsmodalitäten
Diese Initiative wird anhand des gemeinsamen Leistungsrahmens für den Haushalt für die
Zeit nach 2027 überwacht. Der Leistungsrahmen sieht einen Durchführungsbericht während
der Durchführungsphase des Programms sowie eine rückblickende Evaluierung gemäß
Artikel 34 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 vor. Die Evaluierung erfolgt
im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für bessere Rechtsetzung und stützt sich auf
Indikatoren, die für die Ziele des Programms maßgeblich sind.
Die Kommission wird dem Europäischen Parlament, dem Rat und allen anderen relevanten
EU-Organen regelmäßig Bericht erstatten.
Ein erheblicher Teil des Programms wird in indirekter Mittelverwaltung, vor allem von
nationalen Agenturen, durchgeführt. Die übrigen Teile des Programms werden in direkter
Mittelverwaltung durchgeführt, zumeist durch eine Exekutivagentur unter der Aufsicht der für
das Programm zuständigen Kommissionsdienststellen.
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Die Verordnung enthält die Bestimmungen für ein Programm Erasmus+, das die Bereiche
allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport abdeckt und in das die Maßnahmen
integriert wurden, die das Europäische Solidaritätskorps, einschließlich des Europäischen
Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe, im Rahmen des MFR 2021-2027 bietet. Damit wird
ein umfassendes EU-Instrument geschaffen, das zu hochwertigem lebenslangem Lernen und
zur Verbesserung der Fertigkeiten und Schlüsselkompetenzen aller Menschen für Leben und
Beruf beiträgt und gleichzeitig gesellschaftliches Engagement, politische Bildung, Solidarität
und soziale Inklusion fördert. Das Programm ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung
der Umsetzung der Unionspolitik in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung,
Jugend und Sport. Die spezifischen Ziele sind maßnahmenbezogen.
In Kapitel I – „Allgemeine Bestimmungen“ wird der Gegenstand der vorgeschlagenen
Verordnung festgelegt, Begriffe für die Zwecke dieser Verordnung werden definiert und die
allgemeinen Ziele sowie die Einzelziele des Programms benannt.
Das Programm gliedert sich in eine Säule „Lernmöglichkeiten für alle“ und eine Säule
„Kapazitätsaufbau“, die die Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen und
die Unterstützung der Politikgestaltung in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen
Bildung sowie Jugend und Sport umfasst.
In Kapitel II – „Interventionsbereich“ werden die zur Erreichung der Ziele der
vorgeschlagenen Verordnung geplanten Maßnahmen aufgeführt. Im Rahmen der
Lernmöglichkeiten für alle wird das Programm zum einen die Lernmobilität in allen
Bereichen sowie Freiwilligentätigkeiten im Jugendbereich und zum anderen Möglichkeiten
zur Förderung von Talenten und Exzellenz unterstützen. Es umfasst auch das Europäische
Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe. Dieser Aktionsbereich beinhaltet auch eine neue
Vision zur Ausweitung der Mobilität, um sicherzustellen, dass alle jungen Europäerinnen und
Europäer die Möglichkeit erhalten, in einem frühen Alter, in dem Werte und Einstellungen
geprägt werden, Erfahrungen im Rahmen von Erasmus+ zu sammeln, sowie neue
Möglichkeiten (Erasmus+-Stipendien), die den Studierenden ein Studium in strategischen
Bildungsbereichen ermöglichen, und bestehende Möglichkeiten, die aus Gründen der
Kohärenz und Klarheit in diesen Aktionsbereich übertragen werden, einschließlich Erasmus-
Mundus-Stipendien und Jean-Monnet-Maßnahmen im Bereich der Hochschulbildung, zu
nutzen.
In Kapitel III – „Inklusion und Vielfalt“ wird der Schwerpunkt des Programms auf Inklusion
und Vielfalt sowie auf Maßnahmen und Instrumente gelegt, um mehr Teilnehmende mit
geringeren Chancen zu erreichen.
In Kapitel IV – „Finanzbestimmungen“ wird die Mittelausstattung des Programms für den
Programmzeitraum und die geplanten Formen der Unionsfinanzierung festgelegt. Ferner ist
vorgesehen, dass ein zusätzlicher Finanzbeitrag im Rahmen anderer Instrumente bereitgestellt
werden sollte. In diesem Kapitel werden auch die Formen und die Funktionsweisen von
Synergien mit anderen Fonds und Ressourcen dargelegt. Darüber hinaus enthält dieses
Kapitel einige spezifische Vorschriften für die direkte und indirekte Mittelverwaltung,
beispielsweise für die Zuweisung von Mitteln im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung.
In Kapitel V – „Teilnahme am Programm“ sind die Kriterien für die teilnehmenden Länder
festgelegt. Es wird festgelegt, welche Drittländer sich ganz oder teilweise und unter welchen
Bedingungen mit dem Programm assoziieren können. In dem Kapitel wird auch geregelt,
welche Einrichtungen für eine Förderung in Betracht kommen.
In Kapitel VI – „Programmplanung“ ist festgelegt, dass das Programm anhand von
Arbeitsprogrammen durchgeführt wird.
In Kapitel VII – „Information, Kommunikation und Verbreitung“ werden die Anforderungen
an alle betroffenen Akteure im Hinblick auf die Verbreitung von Informationen sowie die
Bewerbung und Begleitung aller durch das Programm unterstützten Maßnahmen festgelegt.
Kapitel VIII – „Verwaltungs- und Prüfsystem“ enthält die Bestimmungen für die Einrichtung
und Arbeitsweise der Durchführungsstellen des Programms. Der vorgeschlagene
Durchführungsmechanismus ist eine Kombination aus indirekter und direkter
Mittelverwaltung. Die Kombination der Verwaltungsmethoden baut auf den bestehenden
Strukturen des laufenden Programms auf. Die nationalen Agenturen verwalten den größten
Teil der Mittel des Programms. In diesem Kapitel wird auch das erforderliche
Aufsichtssystem festgelegt, um sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zum Schutz der
finanziellen Interessen der Union bei der Durchführung der nach dieser Verordnung
finanzierten Maßnahmen vorgesehen sind.
Kapitel IX – „Übergangs- und Schlussbestimmungen“ – enthält die notwendigen
Bestimmungen, um den Übergang zwischen den Programmen sicherzustellen. In den
Schlussbestimmungen ist das Datum des Inkrafttretens der vorgeschlagen Verordnung
festgelegt, die in allen ihren Teilen verbindlich sein und in allen Mitgliedstaaten unmittelbar
gelten wird.
2025/0222 (COD)
Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Einrichtung des Programms Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034 und zur
Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/817 und (EU) 2021/888
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die
Artikel 165 Absatz 4, 166 Absatz 4 und 214 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses35,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen36,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Union muss ihre Bürgerinnen und Bürger ab einem frühen Alter unterstützen und
vorbereiten, damit sie die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben, die sie
für den Erfolg beim Lernen, im Beruf und im Alltag benötigen. Dazu braucht die
Union leistungsstarke, flexible, innovative und inklusive Systeme der allgemeinen und
beruflichen Bildung, die in der Lage sind, Talente zu fördern, anzuziehen und zu
binden, mit dem Tempo und dem Umfang des laufenden gesellschaftlichen, digitalen,
ökologischen und wirtschaftlichen Wandels Schritt zu halten, auf die demografischen
Herausforderungen und den Qualifikationsbedarf der Gesellschaft und der Wirtschaft
zu reagieren, Qualifikationslücken zu schließen und den Bedarf der Industrie in
kritischen Sektoren zu decken.
(2) Die Union ist eine Wertegemeinschaft, die in der Geschichte und Identität Europas
verwurzelt und im Vertrag über die Europäische Union verankert ist. Das Verständnis
dieser Werte, einschließlich der Grundrechte und der Demokratie, ist eine
grundlegende Lebenskompetenz und von entscheidender Bedeutung für die
Partizipation an der politischen Debatte und der Entscheidungsfindung. Maßnahmen in
den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tragen dazu bei,
den Bürgerinnen und Bürgern die Fähigkeiten und Kompetenzen an die Hand zu
geben, die sie benötigen, um sich zu entfalten, aktiv und sinnvoll am demokratischen
Leben und an der Gesellschaft insgesamt teilzuhaben, und sie helfen Menschen, sich
für gemeinsame Werte zu engagieren und sie zu verteidigen.
35 ABl. C … vom …, S. .
36 ABl. C … vom …, S. .
(3) Die Union ist auf Solidarität sowohl zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern als auch
zwischen den Mitgliedstaaten gegründet. An diesem allgemeingültigen Wert orientiert
sich das Handeln der Union, und er sorgt für die notwendige Einigkeit, damit
gesellschaftliche Herausforderungen bewältigt werden können, wozu die Menschen in
der Praxis bereit sind, ihren Beitrag zu leisten, insbesondere durch
Freiwilligentätigkeit.
(4) Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass alle Menschen unabhängig von ihrem
persönlichen, sozialen, wirtschaftlichen oder kulturellen Hintergrund die Möglichkeit
haben, ab einem frühen Alter, in dem Werte und Einstellungen geprägt werden und in
dem die Menschen für neue Erfahrungen und Einflüsse besonders empfänglich sind,
Mobilitätserfahrungen im Ausland zu sammeln. Ein früher Kontakt mit
unterschiedlichen Umgebungen, Kulturen, Sprachen und Lebensweisen kann dazu
beitragen, Stereotype abzubauen, das interkulturelle Verständnis zu fördern und Werte
wie Respekt, Toleranz und Solidarität zu vermitteln und so zu einem geeinteren und
harmonischeren Europa beizutragen.
(5) Der Aufbau inklusiver, von Zusammenhalt geprägter und resilienter Gesellschaften
und die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Union erfordern Investitionen in
Lernmöglichkeiten für alle Menschen, unabhängig von ihrem Hintergrund und ihren
Mitteln, in die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den in diesem
Bereich tätigen Organisationen sowie in die Entwicklung innovativer politischer
Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.
Solche Investitionen leisten auch einen Beitrag zur Stärkung der europäischen
Identität, der Grundrechte und Werte sowie zu einer demokratischeren Union.
(6) Im Einklang mit der Europäischen Strategie für eine Union der Krisenvorsorge37
sollten Vorsorge, Resilienz, Teilhabe am demokratischen Leben und
bürgerschaftliches Engagement durch einen Bottom-up-Ansatz gefördert werden, mit
dem Organisationen und Institutionen ermutigt werden, eine Schlüsselrolle bei der
Förderung der digitalen Kompetenz und Medienkompetenz, des kritischen Denkens,
des bürgerschaftlichen Engagements und des Lernens über Demokratie und
Bürgerschaft einzunehmen. Die Menschen und Gemeinschaften in der gesamten
Union müssen sich aktiv dafür einsetzen, Krisen zu verhindern und ausreichend darauf
vorbereitet zu sein.
(7) Gemeinsamkeiten bei den Aktionsbereichen und Zielen des Europäischen
Solidaritätskorps für den Zeitraum 2021-2027 und des Programms Erasmus+
verdeutlichen das Potenzial für mehr Synergien und mehr regulatorische Kohärenz.
Durch die Zusammenführung aller Möglichkeiten in den Bereichen Lernmobilität,
Freiwilligentätigkeit, Zusammenarbeit und aktive Bürgerschaft entsteht eine zentrale
Anlaufstelle für alle Angebote, die die Union für junge Menschen und im
Jugendbereich tätige Organisationen bereitstellt, und ermöglicht so einen besser
koordinierten und wirksameren Ansatz sowie einen leichteren Zugang für potenzielle
Teilnehmende und Begünstigte.
(8) In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Erasmus+ für den Zeitraum 2028-2034,
das Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (im
Folgenden „Programm“), als Nachfolgeprogramm der Programme Erasmus+ für den
37 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische
Strategie für eine Union der Krisenvorsorge (JOIN(2025) 130 final).
Zeitraum 2021-202738 und Europäisches Solidaritätskorps39 einzurichten, das
Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
umfasst und mit dem das Europäische Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe
eingerichtet wird.
(9) Die Erfahrungen haben gezeigt, dass in einem sich rasch wandelnden wirtschaftlichen,
sozialen und geopolitischen Umfeld mehr Flexibilität beim Mehrjährigen
Finanzrahmen und den entsprechenden Ausgabenprogrammen der Union vonnöten ist.
Zu diesem Zweck und im Einklang mit den Zielen des Programms Erasmus+ sollte die
Finanzierung den sich wandelnden politischen Belangen und den Prioritäten der
Union, wie sie in den von der Kommission veröffentlichten einschlägigen
Dokumenten, in den Schlussfolgerungen des Rates und Entschließungen des
Europäischen Parlaments festgelegt sind, gebührend Rechnung tragen und gleichzeitig
eine ausreichende Vorhersehbarkeit für den Haushaltsvollzug gewährleisten.
(10) Das Programm sollte die Umsetzung der Union der Kompetenzen40 und der
allgemeinen strategischen Rahmen für die politische Zusammenarbeit der Union im
Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der politischen
Agenden für Schulbildung, Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und
Erwachsenenbildung, einschließlich Weiterbildung und Umschulung, unterstützen,
sodass die Bürgerinnen und Bürger in allen Lebensphasen Kompetenzen und
Fähigkeiten entwickeln können, um sich in der Gesellschaft zu entfalten.
(11) Im Einklang mit der EU-Jugendstrategie41, der Europäischen Jugendarbeitsagenda42
und der Mitteilung von 2024 über das Vermächtnis des Europäischen Jahres der
Jugend 202243 sollte das Programm eine sinnvolle Beteiligung von jungen Menschen
und Jugendorganisationen an der Entscheidungsfindung und Politikgestaltung, die
durchgängige Berücksichtigung der Belange junger Menschen in allen
Politikbereichen, die Validierung nichtformalen und informellen Lernens, hochwertige
Jugendarbeit und die Kompetenzentwicklung von Jugendarbeiterinnen und -arbeitern
unterstützen. Das Programm wird weiterhin alle jungen Menschen dabei unterstützen,
an Lernmobilität und nichtformaler Lernmobilität, einschließlich
Jugendaustauschprogrammen und Jugendaktivitäten, teilzunehmen, um die jungen
Menschen zu motivieren und in die Lage zu versetzen, Kompetenzen für das Leben
und ihre berufliche Zukunft zu erwerben und weiterzuentwickeln, aktive Bürgerinnen
und Bürger zu werden und am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, demokratischen
38 Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur
Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend
und Sport (ABl. L 189 vom 28.5.2021).
39 Verordnung (EU) 2021/888 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur
Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps (ABl. L 202 vom 8.6.2021).
40 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Die Union der
Kompetenzen (COM(2025) 90 final).
41 Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu
einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019-2027
(ABl. C 456 vom 18.12.2018, ST/14944/2018/INIT).
42 Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu
dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda (2020/C 415/01; ABl. C 415
vom 1.12.2020).
43 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Europäischen Jahr der Jugend 2022
(COM(2024) 1 final, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/txt/?uri=celex:52024dc0001).
und politischen Leben teilzuhaben, sie in das europäische Projekt einzubinden und
zum Aufbau einer inklusiven, wettbewerbsfähigen und widerstandsfähigen Union
beizutragen.
(12) Das Programm sollte für alle die Teilnahme an sportlichen und körperlichen
Aktivitäten im Einklang mit dem EU-Arbeitsplan für den Sport 2024-202744 fördern.
Daher ist es erforderlich, den Fokus insbesondere auf den Breitensport zu richten und
die wichtige Rolle des Sports bei der Förderung einer gesunden Lebensweise,
zwischenmenschlicher Beziehungen, sozialer Inklusion und der Gleichstellung sowie
des gesellschaftlichen Zusammenhalts anzuerkennen.
(13) Der digitale Wandel hat Gesellschaft und Wirtschaft verändert und wirkt sich immer
stärker auf das tägliche Leben aus; es zeigt sich, dass ein höheres Maß an Bereitschaft
und Kapazität für den digitalen Wandel im Bereich der allgemeinen und beruflichen
Bildung erforderlich ist und dass in der gesamten Union dringend digitale
Kompetenzen entwickelt werden müssen.
(14) Formales, informelles und nichtformales Lernen spielen eine wesentliche Rolle bei der
Bekämpfung des Klimawandels, für die Sensibilisierung der Menschen und bei der
Vermittlung der Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen, die für eine Änderung des
persönlichen Verhaltens erforderlich sind. Das Programm wird dazu beitragen, die
Menschen in die Lage zu versetzen, in ihren jeweiligen Gemeinschaften zu handeln
und die für einen erfolgreichen sauberen Wandel erforderlichen Kompetenzen im
Einklang mit dem Deal für eine saubere Industrie aufzubauen.
(15) Die internationale Dimension des Programms sollte darauf abzielen, Möglichkeiten für
Lernmobilität, Zusammenarbeit und politischen Dialog mit nicht mit dem Programm
assoziierten Drittländern zu bieten und dabei auf den Erfahrungen früherer Programme
aufzubauen, auch um zur Wettbewerbsfähigkeit der Union beizutragen und zugleich
den Schutz der wirtschaftlichen Sicherheitsinteressen der Union sicherzustellen. Um
die Wirkung dieser Maßnahmen zu verstärken, ist es wichtig, die Synergien zwischen
dem Programm und „Europa in der Welt“ zu verbessern und dabei der Erweiterung der
Union, der Global-Gateway-Strategie und den politischen Rahmen für allgemeine und
berufliche Bildung, Jugend und Sport Rechnung zu tragen.
(16) Das Programm sollte Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten näher an ihr Ziel
des Beitritts zur Union heranführen. Es sollte Stabilität, Partnerschaften und
Kompetenzentwicklung mit Ländern in der weiteren Nachbarschaft fördern, unter
anderem durch die Stärkung der Beziehungen zum Mittelmeerraum. Durch die
Zusammenarbeit mit anderen Ländern auf der ganzen Welt sollte das Programm auch
Talente weltweit anziehen und Partnerschaften gestalten, um insbesondere die
Wettbewerbsfähigkeit der Union zu fördern. Das Programm sollte Länder dabei
unterstützen, ihre Einrichtungen und Organisationen zu modernisieren und generell die
Qualität und Inklusivität in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend
und Sport durch internationale Partnerschaften zu verbessern.
(17) Die Durchführung des Programms sollte sich an den Grundsätzen und Werten der
Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der
Rechtsstaatlichkeit sowie der Solidarität orientieren, die in Artikel 2 des Vertrags über
44 Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum
Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (1. Juli 2024 – 31. Dezember 2027) (ABl.
C/2024/3527, 3.6.2024).
die Europäische Union verankert sind bzw. in der Präambel der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union genannt werden. Daher ist es von wesentlicher
Bedeutung, dass alle am Programm beteiligten Parteien diese Grundsätze und Werte
achten. Das Programm sollte auch die Grundsätze der Leitlinien der EU für die
Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes (2017) und des Artikels 9 des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen sowie die Strategien der Union der Gleichheit achten.
(18) Das Programm sollte insbesondere junge Menschen ermutigen, am demokratischen
Leben Europas teilzuhaben, unter anderem, indem es Aktivitäten fördert, die zur
politischen Bildung beitragen, es sollte die für das bürgerschaftliche Engagement
erforderlichen Kompetenzen vermitteln und darauf abstellen, dass junge Menschen
sich in der Zivilgesellschaft engagieren und lernen, sich in diese einzubringen, und
damit das Bewusstsein für die gemeinsamen europäischen Werte, einschließlich der
Grundrechte schärfen, die Interaktion mit Entscheidungsträgern auf lokaler, nationaler
und europäischer Ebene erleichtern und zum Prozess der europäischen Integration
beitragen. Das Programm sollte auch die Schaffung von Möglichkeiten und
Mechanismen für eine sinnvolle Beteiligung junger Menschen unterstützen.
(19) Das Programm sollte jungen Menschen und Organisationen zugängliche, inklusive
und sichere Möglichkeiten bieten, sich solidarisch zu zeigen, indem es ihnen hilft,
Gemeinschaften zu unterstützen und gesellschaftliche Herausforderungen zu
bewältigen und gleichzeitig wertvolle Erfahrungen und Kompetenzen für ihre
persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit zu erwerben.
(20) Eine Freiwilligentätigkeit innerhalb und außerhalb der Union ist eine bereichernde
Erfahrung in einem nichtformalen und informellen Lernkontext, die es jungen
Menschen ermöglicht, Solidarität zu zeigen und sich an Aktivitäten zu beteiligen, die
zur Bewältigung gesellschaftlicher und humanitärer Herausforderungen beitragen, und
gleichzeitig ihre persönliche, soziale, bildungsbezogene und berufliche Entwicklung,
ihren aktiven Bürgersinn, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ihre
Beschäftigungsfähigkeit zu fördern. Das Programm sollte daher auch
Freiwilligentätigkeiten im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps, einschließlich
des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe, unterstützen. Diese
Maßnahmen wurden im Programmplanungszeitraum 2021-2027 im Rahmen des
Programms für das Europäische Solidaritätskorps umgesetzt.
(21) Um die Solidarität und die Sichtbarkeit der humanitären Hilfe und der
Entwicklungszusammenarbeit unter den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu
verbessern, ist es notwendig, die Solidarität der Mitgliedstaaten und der mit dem
Programm assoziierten Drittländer mit Drittländern, die nicht assoziiert und von
Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Risiken betroffen sind,
weiterzuentwickeln. Das Europäische Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe sollte zu
einer koordinierten bedarfsorientierten Reaktion der Union beitragen und wird gemäß
den in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften und Verfahren umgesetzt.
(22) Junge Menschen, insbesondere solche mit geringeren Chancen, sollten weiterhin die
Gelegenheit erhalten, im Rahmen einer informellen und nichtformalen
Bildungsmaßnahme eine erste Reiseerfahrung durch Europa zu machen, um ihr Gefühl
der Zugehörigkeit zur Union zu stärken und es ihnen zu ermöglichen, die kulturelle
und sprachliche Vielfalt der Union zu entdecken.
(23) Im Bereich des Sports sollte das Programm durch Mobilitätsmöglichkeiten und
Kapazitätsaufbau – einschließlich Zusammenarbeit – gemeinsame europäische Werte,
Freiwilligentätigkeit sowie Innovation und Kompetenzentwicklung im und durch den
Sport fördern. Das Programm sollte auch verantwortungsvolle Governance, Sicherheit
und Integrität im Sport, die Sportdiplomatie und Breitensportorganisationen fördern
sowie jungen Menschen in ganz Europa die Möglichkeit bieten, an
grenzüberschreitenden Sportinitiativen teilzunehmen, um dadurch die persönliche
Entwicklung, den kulturellen Austausch, die Solidarität und das Engagement für die
Gemeinschaft zu fördern.
(24) Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur Union der Kompetenzen und zum
Europäischen Bildungsraum, indem es das Fundament für den lebenslangen Erwerb
von Fähigkeiten und Kompetenzen legt und einen echten gemeinsamen Raum für
hochwertige Bildung und lebenslanges Lernen über Grenzen hinweg schafft. Die
Union der Kompetenzen zielt darauf ab, die Bemühungen um eine hochwertige
allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen zu verstärken, indem sie
grundlegende und fortgeschrittene Kompetenzen vermittelt und Menschen
Möglichkeiten zur regelmäßigen Aktualisierung und zum Erwerb neuer und
zukunftsorientierter Kompetenzen bietet, was den Austausch von Kompetenzen und
die Einstellung von Fachkräften durch Unternehmen in der gesamten EU sowie die
Gewinnung, Förderung und Bindung von Spitzenkräften für Europa erleichtert. Im
Einklang mit der Union der Kompetenzen sollte das Programm auch der Bedeutung
von unternehmerischer Bildung und Finanzkompetenz Rechnung tragen.
(25) Es ist wichtig, den Zugang zu Bildung, Lehre und Forschung über die EU, ihre Werte
und die Unionsbürgerschaft zu fördern und auszuweiten. Angesichts der
Herausforderungen, vor denen die Union heute steht, ist die Förderung eines
europäischen Zugehörigkeitsgefühls und Engagements besonders wichtig. Das
Programm sollte weiterhin zum Lernen über Fragen der europäischen Integration,
einschließlich der künftigen Herausforderungen und Chancen der Union, beitragen,
um die Debatte über diese Fragen und die Entwicklung von Exzellenz in Studien zur
europäischen Integration zu fördern.
(26) Das Lernen von Fremdsprachen trägt zum gegenseitigen Verständnis zwischen
Menschen und Kulturen bei und fördert die Mobilität innerhalb der Union und darüber
hinaus, denn Sprachkompetenzen sind wichtige Fertigkeiten für Alltag und Beruf.
Daher sollte das Programm das Lernen von Sprachen, gegebenenfalls einschließlich
der nationalen Gebärdensprachen, fördern. Um einen breiten und inklusiven Zugang
zum Programm zu gewährleisten, sollte Mehrsprachigkeit ein wesentlicher Grundsatz
bei der Durchführung des Programms sein.
(27) Europa steht vor einer wachsenden Herausforderung, wenn es darum geht, den Bedarf
an qualifizierten Fachkräften in strategischen und sich weiterentwickelnden Sektoren
wie saubere und kreislauforientierte Technologien, Verkehr, Energie, Resilienz der
Wasserversorgung, Gesundheitsversorgung, digitale Technologien, Luft- und
Raumfahrt und Verteidigung zu decken. Um diesem zentralen Bedarf gerecht zu
werden, ist es von entscheidender Bedeutung, talentierte Menschen in diesen
Bereichen auszubilden, anzuwerben und zu binden. Im Einklang mit der Union der
Kompetenzen sollte das Programm unter anderem Studierende aus der EU dabei
unterstützen, ein Studium in solchen kritischen Sektoren aufzunehmen, und zugleich
Spitzenkräfte für Europa anziehen, indem die Attraktivität der allgemeinen und
beruflichen Bildung erhöht und Stipendien für Studierende angeboten werden, unter
anderem Erasmus-Mundus-Stipendien. Dies würde dazu beitragen, den
Qualifikationsbedarf auf dem Arbeitsmarkt zu decken, auch in Wirtschaftszweigen, in
denen ein erheblicher Personalmangel herrscht.
(28) Die Zusammenarbeit ermöglicht den Austausch von Verfahren und den Aufbau von
Kapazitäten und führt somit zu besseren Ergebnissen und Leistungen sowie zu
Effizienzgewinnen durch die Bündelung von Ressourcen und Wissen. Das Programm
sollte daher Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau unterstützen, die die Zusammenarbeit
zwischen Einrichtungen und Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und
berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, auf verschiedenen Ebenen verstärken.
Auf diese Weise wird die grundlegende Rolle anerkannt, die Institutionen und
Organisationen zukommt, wenn es darum geht, Einzelpersonen mit den Kenntnissen,
Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten, die in einer sich wandelnden Welt
benötigt werden, und die in diesem Bereich tätigen Einrichtungen und Organisationen
dabei zu unterstützen, ihr Innovationspotenzial, ihre Kreativität und ihren
Unternehmergeist, insbesondere in der digitalen Wirtschaft, angemessen zu entfalten.
(29) Das Programm sollte die langfristige strategische Zusammenarbeit auf institutioneller
Ebene unterstützen, um Exzellenz, Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität aufzubauen
und einen nachhaltigen und systemischen Wandel in der allgemeinen und beruflichen
Bildung sowie bei den Jugend- und Sportorganisationen und -einrichtungen im
Einklang mit den Prioritäten der EU herbeizuführen, unter anderem durch die
Bereitstellung von Testumgebungen für innovative Instrumente der allgemeinen und
beruflichen Bildung und der Kompetenzentwicklung sowie durch die Förderung der
Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Industrie. Das Programm sollte weiterhin die
Arbeit der Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der
Mitgliedstaaten unterstützen, um verbleibende Hindernisse für die transnationale
Zusammenarbeit zu beseitigen und das Angebot an länderübergreifenden
gemeinsamen Studienprogrammen zu vervielfachen und so zu einem gemeinsamen
europäischen Hochschulabschluss45 beizutragen.
(30) Das Programm sollte die Kernaufgabe der Allianz der Initiative „Europäische
Hochschulen“ im Bereich der Bildung unterstützen, sodass durch langfristige
Maßnahmen auf Unionsebene eine effizientere systemische Wirkung erzielt werden
kann, insbesondere um die Exzellenz zu stärken, die Fragmentierung zu verringern
und die Attraktivität und Inklusivität der Hochschulbildungssysteme in der Union zu
erhöhen, innovative Instrumente zur Verbesserung der Qualität des Lernens und
Lehrens zu entwickeln, zukunftsorientierte Fähigkeiten und Kompetenzen (u. a. in den
Bereichen KI, Cybersicherheit, Nachhaltigkeit, MINT) aufzubauen, einschließlich der
bereits im Rahmen der Union der Kompetenzen ermittelten Sektoren, und zwar durch
relevante und zukunftssichere Lehrpläne, pädagogische Innovationen, gemeinsame
Abschlüsse, lebenslanges Lernen, Microcredentials, und um die Förderung und
Anwerbung von Talenten und die transnationale Zusammenarbeit im Bildungswesen,
auch mit Unternehmen und der Industrie, zu erleichtern.
(31) Im Einklang mit den einschlägigen Rahmen und Instrumenten der Union sollte das
Programm zur Entwicklung und Verbreitung von Kompetenzen beitragen, unter
anderem durch eine Initiative zur Förderung von Grundkompetenzen und die
Verbesserung der Qualitätssicherung, der Transparenz, der Anerkennung von
Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen, ihrer Digitalisierung sowie der
Validierung des nichtformalen und informellen Lernens, des Kompetenzmanagements
45 Entschließung des Rates über ein Gütesiegel für einen „gemeinsamen europäischen
Hochschulabschluss“ und über die nächsten Schritte in Richtung eines möglichen gemeinsamen
europäischen Hochschulabschlusses: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und der
Attraktivität des europäischen Hochschulwesens (ABl. C, C/2025/2939, 22.5.2025).
und der Beratung. Daher sollte das Programm auch nationale und europaweite
Kontaktstellen und Netzwerke unterstützen, die den Austausch in Europa und darüber
hinaus sowie die Entwicklung flexibler Lernpfade zwischen unterschiedlichen
Sektoren der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit sowie
zwischen formalen und nichtformalen Lernumgebungen ermöglichen, auch durch die
Förderung von Microcredential-Systemen.
(32) Benutzerfreundliche Online-Plattformen und Tools für die virtuelle Zusammenarbeit
können bei der Umsetzung der Politik in den Bereichen allgemeine und berufliche
Bildung und Jugend in Europa und darüber hinaus eine wichtige Rolle spielen. Um die
Nutzung von Aktivitäten zur virtuellen Zusammenarbeit zu intensivieren, sollte das
Programm eine systematischere und kohärentere Nutzung von Online-Plattformen
unterstützen. Zudem sollte es durch Digitalisierung Mobilitätsprozesse erleichtern und
unterstützen.
(33) Das Programm sollte so konzipiert sein, dass Inklusion, Vielfalt und
Chancengleichheit gefördert werden, indem der Zugang zu Mobilität,
Freiwilligentätigkeiten und Lernen in der gesamten Union und darüber hinaus
ausgeweitet wird, damit alle Menschen in vollem Umfang von einer
lebensverändernden Erfahrung profitieren können.
(34) Das Programm sollte eine Reihe von Maßnahmen vorsehen, die den Zugang für
Menschen mit geringeren Chancen erleichtern, diesem Zugang entgegenstehende
Hindernisse – auch finanzieller Art – beseitigen und als Grundlage für weitere
Anwendungsleitlinien dienen. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem gezielte
finanzielle Unterstützung, barrierefreie Lernformate, Wohnhilfe, vorbereitende
Tätigkeiten und Unterstützung für Teilnehmer mit geringeren Chancen vor, während
und nach ihrer Teilnahme am Programm; es sollten benutzerfreundliche und
barrierefreie Dokumente in verschiedenen Sprachen verfügbar sein sowie
Unterstützungsmaßnahmen für Personal, das sich speziell mit Inklusion und Vielfalt in
Organisationen befasst, und Sensibilisierungsmaßnahmen für potenzielle
Teilnehmende mit geringeren Chancen, auch in ländlichen und entlegenen Gebieten.
Darüber hinaus sollte das Programm es gestatten, bei der Gewährung von Finanzhilfen
hochwertigen Projekten Vorrang einzuräumen, die sich aktiv mit der Inklusion und
Einbeziehung von Teilnehmenden mit geringeren Chancen befassen.
(35) Damit das Programm für erstmals unterstützte Organisationen und für Organisationen
mit geringer Verwaltungskapazität zugänglicher und für Begünstigte leichter zu
handhaben ist, sollte das Programm die Maßnahmen zur Vereinfachung von Verfahren
in jeder Umsetzungsphase verstärken.
(1) Mit dieser Verordnung wird eine indikative Finanzausstattung für das Programm
festgesetzt. Für die Zwecke dieser Verordnung werden die jeweiligen Preise auf der
Grundlage eines festen Deflators von 2 % berechnet.
(37) Angesichts der Vielfalt der vom Programm abgedeckten Bereiche sollte das Bestreben,
dass junge Menschen und der Sport einen sinnvollen Beitrag zu den Zielen des
Programms leisten und dass es seine Zielgruppen erreicht, beibehalten werden.
(38) Die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des
Rates46 findet auf dieses Programm Anwendung. Sie regelt die Aufstellung und den
Vollzug des Gesamthaushaltsplans der Union und enthält unter anderem
Bestimmungen zu Finanzhilfen, Preisen, nichtfinanziellen Zuwendungen,
Auftragsvergabe, indirekter Mittelverwaltung, finanziellem Beistand,
Finanzierungsinstrumenten, Haushaltsgarantien und zum Schutz der finanziellen
Interessen der Union.
(39) Gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509, der Verordnung (EU, Euratom)
Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates47, der Verordnung (EG,
Euratom) Nr. 2988/95 des Rates48, der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des
Rates49 und der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates50 sollen die finanziellen
Interessen der Union geschützt werden, indem verhältnismäßige Maßnahmen unter
anderem zur Prävention, Aufdeckung, Behebung und Untersuchung von
Unregelmäßigkeiten und Betrug, zur Einziehung entgangener, rechtsgrundlos
gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls
verwaltungsrechtliche Sanktionen ergriffen werden. Insbesondere kann das
Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gemäß Verordnung (EU, Euratom)
Nr. 883/2013 sowie Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 Untersuchungen
einschließlich Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchführen, um festzustellen,
ob Betrug oder Korruption oder eine sonstige rechtswidrige Handlung zum Nachteil
der finanziellen Interessen der Union vorliegt. Gemäß der Verordnung (EU)
2017/1939 kann die Europäische Staatsanwaltschaft (im Folgenden „EUStA“) Betrug
und sonstige gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete rechtswidrige
Handlungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments
und des Rates51 untersuchen und strafrechtlich verfolgen. Nach der Verordnung (EU,
Euratom) 2024/2509 ist jede Person oder Stelle, die Unionsmittel erhält, verpflichtet,
uneingeschränkt am Schutz der finanziellen Interessen der Union mitzuwirken, der
Kommission, dem OLAF, der EUStA und dem Europäischen Rechnungshof die
erforderlichen Rechte und den Zugang zu gewähren und sicherzustellen, dass an der
Ausführung von Unionsmitteln beteiligte Dritte gleichwertige Rechte gewähren.
(40) Zur Vereinfachung der Anforderungen für die Begünstigten sollten in größtmöglichem
Umfang vereinfachte Kostenoptionen in Form von Pauschalbeträgen, Kosten je
46 Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September
2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L, 2024/2509,
26.9.2024).
47 Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung
(OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des
Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates (ABl. L 248 vom 18.9.2013, S. 1).
48 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der
finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1).
49 Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen
und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der
Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten (ABl. L 292 vom
15.11.1996, S. 2).
50 Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten
Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 283 vom
31.10.2017, S. 1).
51 Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die
strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (ABl.
L 198 vom 28.7.2017, S. 29).
Einheit und Pauschalsätzen gewährt werden. Die vereinfachten Kostenoptionen zur
Förderung der Lernmobilität im Rahmen des Programms sollten die Lebenshaltungs-
und Aufenthaltskosten im Aufnahmeland berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten sollten
darin bestärkt werden, diese Finanzhilfen gemäß ihren einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften von Steuern und Sozialabgaben zu befreien; Finanzhilfen, die
Personen von öffentlichen oder privaten Rechtsträgern gewährt werden, sollten ebenso
behandelt werden.
(41) Es sollte gewährleistet werden, dass die Programme 2021-2027 ordnungsgemäß
abgeschlossen werden, insbesondere in Bezug auf die Fortführung mehrjähriger
Verwaltungsvereinbarungen, zum Beispiel zur Finanzierung technischer und
administrativer Hilfe. Ab dem 1. Januar 2028 sollte die technische und administrative
Hilfe erforderlichenfalls die Verwaltung von Maßnahmen gewährleisten, die im
Rahmen der Programme 2021-2027 bis zum 31. Dezember 2027 nicht abgeschlossen
wurden.
(42) Im Einklang mit Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (im Folgenden „AEUV“) sollte das Programm der besonderen Situation der in
jenem Artikel genannten Gebiete in äußerster Randlage Rechnung tragen,
einschließlich Maßnahmen zur Erleichterung ihrer Teilnahme am Programm.
(43) Gemäß Artikel 85 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2021/1764 des Rates52 können in
einem überseeischen Land oder Gebiet niedergelassene Personen und Einrichtungen
vorbehaltlich der Bestimmungen und Ziele des Programms und aller spezifischen
Regelungen, die für den mit dem Land oder Gebiet verbundenen Mitgliedstaat gelten,
aus dem Programm finanziell unterstützt werden.
(44) Das Programm soll gemäß der Verordnung (EU) [XXX]* des Europäischen
Parlaments und des Rates [Leistung], durchgeführt werden, in der die Regeln für die
Ausgabenverfolgung und der Leistungsrahmen für den Haushalt sowie Regeln für die
einheitliche Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher
Beeinträchtigungen“ bzw. des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter gemäß
Artikel 33 Absatz 2 Buchstaben d und f der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509,
Regeln für die Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf die Leistung von
Unionsprogrammen und -maßnahmen, Regeln für die Einrichtung eines Förderportals
der Union, Regeln für die Evaluierung von Programmen sowie andere horizontale
Bestimmungen, die für alle Unionsprogramme gelten – etwa bezüglich Informationen,
Kommunikation und Sichtbarkeit – festgelegt sind.
(45) Um einen möglichst hohen Mehrwert zu erzielen sowie den Umfang und die Wirkung
von Investitionen zu steigern, sollten – auch durch unterstützende Mechanismen –
Synergien insbesondere zwischen dem Programm und anderen
Finanzierungsinstrumenten der Union angestrebt werden. Mit dem Programm sollten
auch Synergien angestrebt werden, die die Zusammenarbeit zwischen dem
Bildungswesen und dem Privatsektor stärken.
(46) Das Programm sollte eine vollständige und teilweise Assoziierung von Drittländern
ermöglichen. Das Programm sollte auch die Teilnahme von nicht mit dem Programm
assoziierten Drittländern unterstützen, wenn diese Länder im Arbeitsprogramm
52 Beschluss (EU) 2021/1764 des Rates vom 5. Oktober 2021 über die Assoziierung der überseeischen
Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der
Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee-
Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands) (ABl. L 355 vom 7.10.2021, S. 6).
aufgeführt sind, wenn ihre Teilnahme zur Verwirklichung der Ziele des Programms
beiträgt und für die Durchführung der Maßnahme von wesentlicher Bedeutung ist.
(47) Eine angemessene und inklusive Öffentlichkeitsarbeit und die Bekanntmachung der
durch das Programm geförderten Möglichkeiten sollten auf lokaler, nationaler und
unionsweiter Ebene sichergestellt werden, wobei die wichtigsten Zielgruppen des
Programms und gegebenenfalls ein breites Spektrum anderer Zielgruppen zu
berücksichtigen sind. Darüber hinaus sollten die Kommission und die durchführenden
Stellen den Austausch bewährter Verfahren und Projektergebnisse ermöglichen und
Rückmeldungen zum Programm einholen.
(48) Das Programm sollte das Potenzial ehemaliger Teilnehmender des Programms
Erasmus+ mobilisieren und damit zusammenhängende Tätigkeiten unterstützen, indem
es sie dazu anhält, für das Programm zu werben.
(49) Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Verwaltung des Programms zu
straffen und Skaleneffekte zu erzielen, unter anderem durch die Begrenzung und
Verringerung der Zahl der nationalen Agenturen.
(50) Die Verordnungen (EU) Nr. 2021/81753 und (EU) 2021/88854 sollten mit Wirkung
zum 1. Januar 2028 aufgehoben werden.
(51) Um die Kontinuität bei der Bereitstellung von Unterstützung in dem betreffenden
Politikbereich zu gewährleisten und die Durchführung ab Beginn des MFR 2028-2034
zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am 1. Januar 2028 in Kraft treten und ab
diesem Tag gelten.
53 Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur
Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend
und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1).
54 Verordnung (EU) 2021/888 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur
Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der
Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014 (ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 32).
HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Gegenstand
Mit dieser Verordnung wird Erasmus+, das Aktionsprogramm der Union für Maßnahmen in
den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie in den Bereichen Jugend und Sport
(im Folgenden „Programm“), eingerichtet; ferner werden die Ziele des Programms, seine
Mittelausstattung für den Zeitraum 2028-2034, die Arten der Unionsfinanzierung sowie die
Regeln für die Bereitstellung dieser Finanzierung festgelegt. Zudem wird mit dieser
Verordnung das Europäische Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe eingerichtet.
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
1. „erwachsene Lernende“ Personen, die von der allgemeinen und beruflichen
Erstausbildung abgegangen sind oder sie abgeschlossen haben und nun formalem,
nichtformalem oder informellem Lernen nachgehen, einschließlich NEET;
2. „Erwachsenenbildung“ jede Form des formalen, nichtformalen oder informellen
Lernens für Erwachsene; dies umfasst Möglichkeiten zur Kompetenzentwicklung,
Weiterbildung und Umschulung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie
die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Förderung der aktiven Teilhabe an
der Gesellschaft;
3. „Breitensport“ körperliche Freizeitaktivitäten, die regelmäßig auf
nichtprofessioneller Ebene durch Menschen aller Altersgruppen zu Gesundheits-,
Bildungs- oder sozialen Zwecken ausgeübt werden;
4. „Hochschuleinrichtung“ eine Einrichtung, an der gemäß den regionalen, nationalen
oder internationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten akademische Grade
oder andere anerkannte Qualifikationen der Tertiärstufe von gesicherter Qualität
erworben werden können, ungeachtet der Bezeichnung der Einrichtung, oder eine
vergleichbare Einrichtung der Tertiärstufe, die von den nationalen/regionalen
Behörden im jeweiligen Hoheitsgebiet oder von der Europäischen Kommission als
zur Teilnahme am Programm berechtigt angesehen wird;
5. „Hochschulstudierende“ Personen, die an einer Hochschuleinrichtung auf Bachelor-,
Master-, Doktoranden- oder einem gleichwertigen Niveau – einschließlich in
Kurzstudiengängen – eingeschrieben sind, sowie Personen, die vor Kurzem einen
Abschluss an einer solchen Einrichtung erworben haben;
6. „Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe“ Freiwilligentätigkeiten zur
Unterstützung langfristiger Maßnahmen der humanitären Hilfe und der
Entwicklungszusammenarbeit im Anschluss an Krisen in nicht mit dem Programm
assoziierten Drittländern, mit denen bedarfsorientierte Hilfe geleistet wird, um
menschliches Leid zu verhindern und zu lindern und angesichts von Krisen dauerhaft
die Menschenwürde zu wahren, und die Maßnahmen umfassen, die abzielen auf die
Verbesserung der Katastrophenvorsorge und die Reduzierung des
Katastrophenrisikos, auf die Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und
Entwicklung sowie auf die Stärkung der Resilienz und der Fähigkeit
schutzbedürftiger oder von Katastrophen betroffener Gemeinschaften, Krisen zu
bewältigen und ihre Folgen zu überwinden;
7. „informelles Lernen“ Lernen durch alltägliche Aktivitäten und Erfahrungen, das in
Bezug auf Ziele, Zeit oder Lernunterstützung nicht organisiert oder strukturiert ist; es
kann aus Sicht der Lernenden unbeabsichtigt sein;
8. „gemeinsames Studienprogramm“ ein von verschiedenen Hochschuleinrichtungen
aus zwei oder mehr Ländern gemeinsam koordiniertes und angebotenes Programm,
das zur Verleihung eines gemeinsamen Abschlusses führt;
9. „lebenslanges Lernen“ alle Formen des Lernens – ob formal, nichtformal oder
informell – während des gesamten Lebens, die zu einer Verbesserung oder
Aktualisierung von Kenntnissen, Fertigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen
führen, einschließlich des Erwerbs von Microcredentials oder der Teilhabe an der
Gesellschaft in persönlicher, staatsbürgerlicher, kultureller, sozialer oder
beschäftigungsbezogener Hinsicht, beispielsweise durch Bereitstellung von
Beratungs- und Orientierungsdiensten; es umfasst frühkindliche Betreuung, Bildung
und Erziehung, allgemeine Bildung, berufliche Aus- und Weiterbildung,
Hochschulbildung, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit sowie Lernumgebungen
außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung und fördert
üblicherweise sektorenübergreifende Zusammenarbeit und flexible Lernwege;
10. „Lernmobilität“ den physischen Ortswechsel einer Person in ein anderes Land als das
Land ihres Wohnsitzes mit dem Ziel, dort zu studieren, eine Aus- oder Weiterbildung
zu absolvieren, zu lehren oder einer nichtformalen oder informellen Lernaktivität
nachzugehen;
11. „nichtformales Lernen“ Lernen, das außerhalb der formalen allgemeinen und
beruflichen Bildung im Rahmen von Aktivitäten, die in Bezug auf Lernziele und
Lernzeit geplant sind, stattfindet und bei dem die Lernenden in irgendeiner Form
unterstützt werden;
12. „Menschen mit geringeren Chancen“ Menschen, die aus wirtschaftlichen, sozialen,
kulturellen, geografischen oder gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres
Migrationshintergrunds, wegen einer Behinderung oder Lernschwierigkeiten oder
aus anderen Gründen, einschließlich solcher, die gemäß Artikel 21 der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union eine Diskriminierung darstellen könnten, mit
Hindernissen konfrontiert sind, wodurch sie keinen effektiven Zugang zu
Möglichkeiten im Rahmen des Programms haben;
13. „Schülerinnen und Schüler“ Personen, die zu Bildungszwecken eine Einrichtung
besuchen, die allgemeine Bildung auf allen Ebenen von der frühkindlichen Bildung,
Betreuung und Erziehung bis zur Sekundarstufe II anbietet, sowie Personen, die
außerhalb einer Bildungseinrichtung unterrichtet werden und die von den
zuständigen Behörden in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet als zur Teilnahme an dem
Programm als Schülerin bzw. Schüler berechtigt angesehen werden;
14. „Personal“ Personen, die entweder beruflich oder freiwillig Aufgaben der
allgemeinen oder beruflichen Bildung oder des nichtformalen und informellen
Lernens auf allen Ebenen, einschließlich des Sports, erfüllen; hierzu zählen
akademisches Personal, Lehrkräfte, Schulleitungen, Jugendarbeiterinnen und -
arbeiter, Personal im Sportbereich, in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und
Erziehung tätiges Personal, nicht pädagogisch tätiges Personal und andere
regelmäßig in der Lernunterstützung tätige Fachkräfte;
15. „Drittland“ ein Land, das kein Mitgliedstaat der EU ist;
16. „Lernende in der beruflichen Bildung“ Personen, die an einem Programm der
beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung auf allen Ebenen von der sekundären bis
zur postsekundären Bildung teilnehmen, sowie Personen, die kürzlich ein solches
Programm abgeschlossen oder eine Qualifikation im Rahmen eines solchen
Programms erworben haben;
17. „Freiwilligentätigkeit“ eine unbezahlte Tätigkeit, die sich mit gesellschaftlichen oder
humanitären Herausforderungen befasst und eine ausgeprägte Lernkomponente
aufweist;
18. „junge Menschen“ im Bereich Jugend Personen im Alter von 13 bis 30 Jahren;
19. „Jugendarbeiterinnen und -arbeiter“ Personen, die entweder beruflich oder freiwillig
im Bereich des nichtformalen Lernens tätig sind und die junge Menschen in ihrer
persönlichen sozialen und beruflichen Entwicklung sowie der Entwicklung ihrer
Kompetenzen unterstützen; dazu gehören Personen, die Aktivitäten im Bereich der
Jugendarbeit planen, leiten, koordinieren und durchführen;
Artikel 3
Ziele des Programms
(1) Das allgemeine Ziel des Programms besteht darin, zum Aufbau eines
widerstandsfähigen, wettbewerbsfähigen und kohäsiven Europas beizutragen, indem
es hochwertiges lebenslanges Lernen und die Verbesserung von Fertigkeiten und
Kompetenzen für das Leben und für Beschäftigungsmöglichkeiten für alle unterstützt
und gleichzeitig die Werte der Union, demokratische und gesellschaftliche Teilhabe,
Solidarität, soziale Inklusion und Chancengleichheit in der EU und darüber hinaus
fördert. Das Programm ist ein Schlüsselinstrument zur Verwirklichung der Union der
Kompetenzen, zur Entwicklung des europäischen Bildungsraums und zur
Unterstützung der Umsetzung der strategischen Zusammenarbeit auf europäischer
Ebene im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich ihrer
sektorspezifischen Zielsetzungen.
Das Programm wird die jugendpolitische Zusammenarbeit voranbringen und die
europäische Dimension des Sports weiterentwickeln. Ziel ist es, ein inklusiveres,
stärker geeintes und robusteres Europa zu fördern, und zwar durch die Befähigung
junger Menschen, die Stärkung von Gemeinschaftsbindungen und die Förderung der
Solidarität durch sinnvolles Engagement und Zusammenarbeit. Der Sport spielt eine
Schlüsselrolle als Triebfeder für soziale Inklusion, Gesundheit, Bildung und
Gemeinschaftsentwicklung. Das Programm ist darauf ausgerichtet, durch
Investitionen in Jugend, Freiwilligentätigkeiten und Sport stärkere und besser
vernetzte Gesellschaften aufzubauen, das bürgerschaftliche und demokratische
Engagement zu fördern und zum sozialen Zusammenhalt auf allen Ebenen
beizutragen.
(2) Mit dem Programm werden die folgenden Einzelziele verfolgt:
a) Unterstützung der Verbesserung von Bildung, Fertigkeiten und
Kompetenzen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für den
Arbeitsmarkt und für die berufliche Entwicklung und die persönliche
Entfaltung der Menschen sowie ihres Beitrags zu einer
wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und von Zusammenhalt geprägten
Gesellschaft;
b) Förderung eines Bewusstseins der europäischen Identität und des aktiven
Bürgersinns, Verstärkung der Solidarität und der aktiven Teilhabe an der
Gesellschaft und der Demokratie, Herbeiführen einer positiven
gesellschaftlichen Wirkung, stärkerer Resilienz und einer besseren
Fähigkeit, Risiken unterschiedlicher Art zu antizipieren, zu verhindern
und darauf zu reagieren;
c) Förderung von Qualität, Inklusion, Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit,
Kreativität, Innovation, Exzellenz und grenzüberschreitender
Zusammenarbeit, um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit Europas
in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend
und des Sports global zu stärken;
d) Bestärken und Befähigen junger Menschen, berufliche und persönliche
Kompetenzen zu erwerben und zu entwickeln sowie aktiv an der
Gesellschaft und der Demokratie teilzuhaben, sowie Einbindung junger
Menschen in das europäische Projekt;
e) Unterstützung der Politikentwicklung, auch für die Zirkulation von
Kompetenzen, um Reformen und die Modernisierung auf Systemebene
zu beschleunigen, und zwar in allen Bereichen der allgemeinen und
beruflichen Bildung und im Jugend- und Sportbereich, sodass die
Systeme wirksamer, widerstandsfähiger und inklusiver werden;
f) Schaffung niederschwelliger Möglichkeiten für junge Menschen, sich an
solidarischen und humanitären Tätigkeiten zu beteiligen, die positive
gesellschaftliche Veränderungen in der Union und darüber hinaus
bewirken (Letzteres durch die Einrichtung des Europäischen
Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe) und ihnen gleichzeitig die
Verbesserung und formale Validierung ihrer Kompetenzen ermöglichen
und ihr kontinuierliches Engagement als aktive Bürgerinnen und Bürger
erleichtern;
g) Förderung des europäischen Sportmodells durch Investitionen in den
Breitensport, insbesondere Freiwilligentätigkeiten, durch die
Gewährleistung der Barrierefreiheit, die Förderung der Teilhabe, den
Schutz der Integrität und die Unterstützung von Good Governance sowie
durch die Stärkung der sozialen, pädagogischen und
gemeinschaftsbezogenen Rolle des Sports durch Maßnahmen, die auf den
Aufbau eines fairen, inklusiven und nachhaltigen Sportsystems in ganz
Europa abstellen.
(3) Die Ziele des Programms werden mittels der folgenden Säulen verfolgt, die im
Wesentlichen entweder transnationalen oder internationalen Charakter haben:
a) Lernmöglichkeiten für alle;
b) Unterstützung des Kapazitätsaufbaus.
KAPITEL II
INTERVENTIONSBEREICH
ABSCHNITT 1
LERNMÖGLICHKEITEN FÜR ALLE
Artikel 4
Möglichkeiten für Lernmobilität und Freiwilligentätigkeit
(1) Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wird mit dem Programm
Folgendes unterstützt:
a) Lernmobilität von Hochschulstudierenden und Hochschulpersonal,
b) Lernmobilität von Lernenden und Personal in der beruflichen Bildung,
c) Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften,
einschließlich des Personals in der frühkindlichen Betreuung, Bildung
und Erziehung,
d) Lernmobilität von erwachsenen Lernenden und Personal in der
Erwachsenenbildung.
(1) Im Jugendbereich wird mit dem Programm Folgendes unterstützt:
a) Lernmobilität junger Menschen, einschließlich DiscoverEU, Aktivitäten
zur Unterstützung der Beteiligung junger Menschen und der
Lernmobilität von Jugendarbeiterinnen und -arbeitern,
b) Freiwilligentätigkeit im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps,
einschließlich des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe.
(2) Im Sportbereich unterstützt das Programm die Lernmobilität von Sportlerinnen und
Sportlern und im Breitensport tätigen Personen sowie die Lernmobilität von
Sportpersonal.
(3) Die Lernmobilität nach diesem Artikel kann von Folgendem begleitet werden:
a) Unterstützung des Lehrens und Lernens über die EU, einschließlich der
europäischen Integration, der europäischen Werte und der
Unionsbürgerschaft,
b) Maßnahmen wie sprachliche Unterstützung, vorbereitende Besuche,
Schulungen und virtuelle Zusammenarbeit.
Artikel 5
Möglichkeiten zur Entwicklung von Talenten und Exzellenz
Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wird mit dem Programm Folgendes
unterstützt:
a) Erasmus+-Stipendien in strategischen Bildungsbereichen, auch im
Rahmen von gemeinsamen Studienprogrammen,
b) Erasmus-Mundus-Stipendien,
c) Jean-Monnet-Maßnahmen im Bereich der Hochschulbildung,
d) Unterstützung der folgenden Jean-Monnet-Einrichtungen, die ein Ziel
von europäischem Interesse verfolgen: Europäisches Hochschulinstitut in
Florenz, einschließlich dessen School of Transnational Governance,
Europakolleg (Brügge, einschließlich des Ablegers in Tirana und der
Campus Natolin), Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung in
Maastricht, Europäische Rechtsakademie in Trier, Europäische Agentur
für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung in Odense und
Internationales Zentrum für europäische Bildung in Nizza.
ABSCHNITT 2
UNTERSTÜTZUNG DES KAPAZITÄTSAUFBAUS
Artikel 6
Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
Das Programm unterstützt Folgendes:
a) Kooperationspartnerschaften einschließlich kleinerer Partnerschaften, um
einen breiteren und inklusiveren Zugang zum Programm zu gewähren,
b) Partnerschaften für Exzellenz und Innovation, aufbauend auf den
Allianzen der Initiativen „Europäische Hochschulen“, Exzellenzzentren
für die berufliche Aus- und Weiterbildung, Europäischen
Lehrkräfteakademien, Europäischen Schulallianzen, gemeinsamen
Studienprogrammen, der Initiative „Europäische Jugend vereint“ und
Allianzen zur Zusammenarbeit im Sport.
Artikel 7
Unterstützung der Politikentwicklung
Das Programm unterstützt Folgendes:
a) Erprobung, Vorbereitung und Umsetzung der politischen Agenden und
Instrumente der Union in den Bereichen Kompetenzen, allgemeine und
berufliche Bildung, Jugend und Sport55,
b) Programmdurchführung, einschließlich Synergien mit und Unterstützung
von anderen Politikbereichen und Programmen der Union, Online-
Plattformen, Instrumenten für die virtuelle Zusammenarbeit und
Instrumenten zur Erleichterung der Lernmobilität,
c) Verbreitung und Kommunikation.
55 Insbesondere: Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR), europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung
in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET), europäisches Register für Qualitätssicherung in der
Hochschulbildung (EQAR), Europäisches Netzwerk von Informationszentren für akademische Mobilität und für
die Anerkennung akademischer Abschlüsse und Leistungen (ENIC) und Netz der nationalen Informationszentren
für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC), Euroguidance, gemeinsamer Rahmen für die Bereitstellung
besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass), Eurydice-Netz, nationale Koordinatoren für
Erwachsenenbildung, zentrale und nationale Unterstützungsdienste für Online-Plattformen, Europäischer
Hochschulraum (EHR) und nationale Informationsstellen für die Werdegang-Nachverfolgung, Jugend-Wiki-Netz,
Eurodesk-Netz, Europäisches Jugendforum, Youthpass, nationale Arbeitsgruppen zur Umsetzung des EU-
Jugenddialogs und nationale Koordinierungsstellen, die die Europäische Woche des Sports auf nationaler Ebene
umsetzen,
KAPITEL III
INKLUSION UND VIELFALT
Artikel 8
Unterstützungsmaßnahmen für Inklusion und Vielfalt
(1) Bei der Durchführung dieser Verordnung stellen die Kommission, die
Mitgliedstaaten und die mit dem Programm assoziierten Drittländer für einen
inklusiven Ansatz bei allen Tätigkeiten sicher.
(4) Die Kommission, die Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer
ergreifen wirksame Maßnahmen zur Förderung von Inklusion, Vielfalt und Fairness,
Solidarität und Chancengleichheit, um insbesondere die Teilnahme von Menschen
mit geringeren Chancen am Programm sicherzustellen.
(5) Die Kommission unterstützt den Zugang zum Programm ab einem frühen Alter und
unabhängig vom sozioökonomischen Hintergrund. Um dies zu erreichen, sorgt sie
für die Bereitstellung von Maßnahmen zur Erleichterung der Beteiligung von
Menschen mit geringeren Chancen, gegebenenfalls einschließlich finanzieller
Unterstützungsmechanismen.
(6) Die Kommission kann auf der Grundlage objektiver Kriterien die Mechanismen zur
finanziellen Unterstützung anpassen, um den Zugang für Menschen mit geringeren
Chancen zu verbessern, oder sie kann die in Artikel 19 genannten nationalen
Agenturen dazu ermächtigen.
(7) Die Kosten der Maßnahmen zur Erleichterung oder Förderung der Teilnahme von
Menschen mit geringeren Chancen dürfen nicht als Begründung dafür dienen, einen
Antrag im Rahmen des Programms abzulehnen.
(8) Die in Artikel 19 genannten nationalen Agenturen erstellen oder aktualisieren
gegebenenfalls nationale Aktionspläne für Inklusion und Vielfalt auf der Grundlage
des Rahmens und unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen
Herausforderungen beim Zugang zum Programm im nationalen Kontext. Die
nationalen Pläne für Inklusion und Vielfalt sind integraler Bestandteil der
Planungsdokumente der nationalen Agenturen gemäß Artikel 19 Absatz 2.
(9) Die Kommission überwacht regelmäßig die Umsetzung der Maßnahmen in den
Bereichen Inklusion und Vielfalt, einschließlich der nationalen Pläne für Inklusion
und Vielfalt.
KAPITEL IV
FINANZBESTIMMUNGEN
Artikel 9
Mittelausstattung
(1) Die indikative Finanzausstattung für die Durchführung des Programms wird für den
Zeitraum von 2028-2034 auf 40 827 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen festgesetzt.
(2) Zusätzlich zu dem in Absatz 1 dieses Artikels genannten Betrag und zur Förderung
der internationalen Dimension des Programms wird auf Grundlage der Verordnung
(EU) [XXX]* des Europäischen Parlaments und des Rates [Europa in der Welt] ein
zusätzlicher Finanzbeitrag bereitgestellt, um Maßnahmen zu unterstützen, die im
Einklang mit der vorliegenden Verordnung durchgeführt und verwaltet werden.
Dieser Beitrag muss mit einem einheitlichen Programmplanungsdokument im
Einklang stehen, das gemäß der Verordnung (EU) XXX [Europa in der Welt] erstellt
wurde.
(10) Über 2034 hinaus können Mittel zur Deckung notwendiger Ausgaben sowie Mittel
für die Verwaltung von Maßnahmen, die bis zum Ende des Programms noch nicht
abgeschlossen sind, in den Unionshaushalt eingesetzt werden.
(11) Die in den Absätzen 1 und 2 genannte Finanzausstattung und die Beträge der
zusätzlichen Mittel gemäß Artikel 10 können auch für technische und administrative
Hilfe bei der Durchführung des Programms verwendet werden, z. B. für
Vorbereitungs-, Überwachungs-, Kontroll-, Prüfungs- und Evaluierungstätigkeiten,
spezifische und betriebliche IT-Systeme und -Plattformen, Informations- und
Kommunikationstätigkeiten einschließlich institutioneller Kommunikation zu den
politischen Prioritäten der Union sowie für jegliche sonstige technische und
administrative Hilfe oder Personalausgaben, die der Kommission bei der Verwaltung
des Programms entstehen.
Artikel 10
Zusätzliche Mittel
(1) Mitgliedstaaten, Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union, Drittländer,
internationale Organisationen, internationale Finanzinstitutionen oder sonstige Dritte
können zusätzliche Finanzbeiträge oder nichtfinanzielle Beiträge zu dem Programm
leisten. Zusätzliche Finanzbeiträge gelten als externe zweckgebundene Einnahmen
im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 Buchstaben a, d oder e oder im Sinne des
Artikels 21 Absatz 5 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509.
(12) Mittel, die Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zugeteilt
wurden, können – auf deren Antrag – im Rahmen des Programms bereitgestellt
werden. Die Kommission führt diese Mittel direkt oder indirekt gemäß Artikel 62
Absatz 1 Buchstabe a oder c der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 aus. Sie
werden zusätzlich zu dem in Artikel 9 Absatz 1 genannten Betrag bereitgestellt.
Diese Mittel werden zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats verwendet. Ist die
Kommission für dem Programm auf diese Weise zur Verfügung gestellte Mittel
keine rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der direkten oder indirekten
Mittelverwaltung eingegangen, so können die entsprechenden nicht gebundenen
Mittel auf Antrag des betreffenden Mitgliedstaats auf eines oder mehrere der
jeweiligen ursprünglichen Programme oder deren Nachfolgeprogramme
rückübertragen werden.
Artikel 11
Alternative, kombinierte und kumulative Finanzierung
(1) Das Programm wird in Synergie mit anderen Programmen der Union durchgeführt.
Auch Maßnahmen, für die aus einem anderen Programm ein Unionsbeitrag
bereitgestellt wurde, können einen Beitrag aus dem Programm erhalten. Die
Vorschriften des jeweiligen Unionsprogramms gelten für den entsprechenden
Beitrag; alternativ können auf alle Beiträge einheitliche Regeln angewandt werden,
wobei in dem Fall eine einzige rechtliche Verpflichtung eingegangen werden kann.
Wird der Unionsbeitrag auf Grundlage der förderfähigen Kosten geleistet, so darf die
kumulierte Unterstützung aus dem Unionshaushalt die förderfähigen Gesamtkosten
der Maßnahme nicht übersteigen; sie kann anteilig auf der Grundlage der Unterlagen,
in denen die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt sind, berechnet werden.
(13) Gewährungsverfahren im Rahmen des Programms können unter direkter oder
indirekter Mittelverwaltung gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, Organen,
Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, Drittländern, internationalen
Organisationen, internationalen Finanzinstituten oder sonstigen Dritten („an dem
gemeinsamen Gewährungsverfahren beteiligte Partner“) durchgeführt werden,
vorausgesetzt, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Union gewährleistet
ist. Derartige Verfahren unterliegen einheitlichen Regeln und ziehen eine einzige
rechtliche Verpflichtung nach sich. Zu diesem Zweck können die an dem
gemeinsamen Gewährungsverfahren beteiligten Partner dem Programm gemäß
Artikel 10 Mittel zur Verfügung stellen bzw. gegebenenfalls im Einklang mit
Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 mit der
Durchführung des Gewährungsverfahrens betraut werden. Bei gemeinsamen
Gewährungsverfahren können Vertreter der an dem gemeinsamen
Gewährungsverfahren beteiligten Partner auch Mitglieder des in Artikel 153
Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 genannten
Evaluierungsausschusses sein.
Artikel 12
Ausführung und Formen der Unionsfinanzierung
(1) Das Programm wird gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 in direkter
Mittelverwaltung oder in indirekter Mittelverwaltung mit Stellen durchgeführt, die in
Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c der genannten Verordnung aufgeführt sind.
(14) Die in einem Mitgliedstaat in indirekter Mittelverwaltung eingesetzten Mittel werden
auf folgender Grundlage zugewiesen:
a) Bevölkerung und Lebenshaltungskosten in dem betreffenden
Mitgliedstaat,
b) Entfernung zwischen den Hauptstädten der Mitgliedstaaten,
c) Leistung, berechnet auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Daten.
(15) Die Kommission präzisiert diese Kriterien und die ihnen zugrunde liegenden
Formeln in den Arbeitsprogrammen nach Artikel 15.
(16) Unionsmittel können in jeder in der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509
vorgesehenen Form bereitgestellt werden, insbesondere in Form von Finanzhilfen,
Preisen, Auftragsvergabe und nichtfinanziellen Zuwendungen.
(17) Werden Unionsmittel in Form von Finanzhilfen bereitgestellt, so werden die Mittel
gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 als nicht mit Kosten verknüpfte
Finanzierung oder, sofern dies erforderlich ist, im Wege vereinfachter
Kostenoptionen bereitgestellt. Eine Finanzierung kann nur dann in Form einer
Erstattung der tatsächlichen förderfähigen Kosten erfolgen, wenn die Ziele einer
Maßnahme nicht auf andere Weise erreicht werden können.
(18) Für den Zweck des Artikels 153 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509
kann sich der Evaluierungsausschuss ganz oder teilweise aus unabhängigen externen
Sachverständigen zusammensetzen.
(19) Bei Rechtsträgern des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen und Organisationen
in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, die in den
vorangegangenen zwei Jahren mehr als 50 % ihrer jährlichen Einnahmen aus
öffentlichen Quellen bezogen haben, wird davon ausgegangen, dass sie über die
erforderlichen finanziellen und operativen Kapazitäten verfügen, um Aktivitäten im
Rahmen des Programms durchzuführen. Es wird nicht von ihnen verlangt, diese
Kapazitäten durch weitere Unterlagen nachzuweisen.
KAPITEL V
TEILNAHME AM PROGRAMM
Artikel 13
Mit dem Programm assoziierte Drittländer
(1) Die folgenden Drittländer können sich durch vollständige oder teilweise
Assoziierung an dem Programm beteiligen, soweit das mit den in Artikel 3
dargelegten Zielen und mit den einschlägigen internationalen Vereinbarungen oder
Beschlüssen, die im Rahmen dieser Vereinbarungen getroffen wurden und für sie
gelten, im Einklang steht:
a) Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die dem
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, sowie europäische
Mikrostaaten;
b) beitretende Länder, Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten;
c) Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik;
d) andere Drittländer.
(20) Die Assoziierungsabkommen für die Teilnahme am Programm
a) gewährleisten, dass die Beiträge des an dem Programm teilnehmenden
Drittlands in einem ausgewogenen Verhältnis zum Nutzen für das Land stehen;
b) legen die Bedingungen für die Teilnahme an den Programmen fest,
einschließlich der Berechnung der finanziellen Beiträge zu den einzelnen
Programmen, die sich aus einem operativen Beitrag und einer
Teilnahmegebühr zusammensetzen, sowie zu den allgemeinen
Verwaltungskosten des Programms;
c) übertragen dem Drittland keine Entscheidungsbefugnis in dem Programm;
d) gewährleisten die Rechte der Union, die Wirtschaftlichkeit der
Haushaltsführung sicherzustellen und ihre finanziellen Interessen zu schützen;
e) sorgen gegebenenfalls für den Schutz der Sicherheit und der Interessen der
Union im Bereich der öffentlichen Ordnung.
Für die Zwecke von Buchstabe d gewährt das Drittland die erforderlichen Rechte
und den Zugang gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 und der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 und garantiert, dass
Vollstreckungsbeschlüsse zur Verhängung einer Geldstrafe auf der Grundlage von
Artikel 299 AEUV sowie Urteile und Anordnungen des Gerichtshofs der
Europäischen Union unmittelbar vollstreckbar sind.
Artikel 14
Förderfähigkeit
(1) Die Förderfähigkeitskriterien werden mit Blick auf die Verwirklichung der in
Artikel 3 der vorliegenden Verordnung genannten Ziele im Einklang mit der
Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 festgelegt.
(21) Bei Gewährungsverfahren im Rahmen der direkten oder indirekten Mittelverwaltung
kommen einer oder mehrere der folgenden Rechtsträger für den Erhalt von
Unionsmitteln infrage:
a) in einem Mitgliedstaat niedergelassene Rechtsträger,
b) in einem assoziierten Drittland niedergelassene Rechtsträger,
c) internationale Organisationen,
d) sonstige in nicht assoziierten Drittländern niedergelassene Rechtsträger,
sofern die Finanzierung solcher Rechtsträger für die Durchführung der
Maßnahme wesentlich ist und zur Verwirklichung der in Artikel 3
festgelegten Ziele beiträgt.
(22) Ergänzend zu Artikel 168 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU, Euratom)
2024/2509 können sich in Artikel 13 Absatz 1 genannte assoziierte Drittländer
gegebenenfalls an etwaigen Auftragsvergabemechanismen nach Artikel 168
Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 beteiligen und diese
nutzen. Die Vorschriften für Mitgliedstaaten gelten sinngemäß für teilnehmende
assoziierte Drittländer.
(23) Gewährungsverfahren, die sich auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung
auswirken, insbesondere in Bezug auf strategische Vermögenswerte und Interessen
der Union oder ihrer Mitgliedstaaten, werden gemäß Artikel 136 der Verordnung
(EU, Euratom) 2024/2509 beschränkt.
(24) Im Arbeitsprogramm gemäß Artikel 110 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509
oder in den Unterlagen zu dem Gewährungsverfahren können die in der vorliegenden
Verordnung festgelegten Förderfähigkeitskriterien näher erläutert oder zusätzliche
Förderfähigkeitskriterien für bestimmte Maßnahmen festgelegt werden.
KAPITEL VI
PROGRAMMPLANUNG
Artikel 15
Arbeitsprogramm
Die Umsetzung des Programms erfolgt im Wege von Arbeitsprogrammen im Sinne des
Artikels 110 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509.
KAPITEL VII
KOMMUNIKATION UND VERBREITUNG
Artikel 16
Information, Kommunikation und Verbreitung
(1) Die in Artikel 19 genannten nationalen Agenturen entwickeln in Zusammenarbeit
mit der Kommission eine konsistente Kommunikationsstrategie für eine wirksame
Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse der
Aktivitäten, die im Rahmen der von ihnen verwalteten Maßnahmen des Programms
gefördert wurden. Die in Artikel 18 genannten nationalen Behörden unterstützen die
nationalen Agenturen bei der Nutzung der Ergebnisse von Projekten mit hohem
Wirkungspotenzial.
(25) Die in Artikel 19 genannten nationalen Agenturen unterstützen die Kommission bei
der Wahrnehmung der allgemeinen Aufgabe, Informationen über das Programm,
einschließlich Informationen zu den auf nationaler und Unionsebene verwalteten
Maßnahmen und Tätigkeiten, und seine Ergebnisse zu verbreiten. Die nationalen
Agenturen informieren die einschlägigen Zielgruppen über die in ihrem Land
durchgeführten Maßnahmen und Tätigkeiten.
(26) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen und Tätigkeiten werden im
Einklang mit der Verordnung (EU) [XXX]* des Europäischen Parlaments und des
Rates [Leistung] durchgeführt, in der die Vorschriften für die Ausgabenverfolgung
und der Leistungsrahmen für den Haushalt sowie die für alle Unionsprogramme
geltenden Vorschriften in Bezug auf Informations-, Kommunikations- und
Sichtbarkeitsverpflichtungen, insbesondere auch die Pflichten der Begünstigten und
Durchführungspartner, festgelegt sind.
KAPITEL VIII
VERWALTUNGS- UND PRÜFSYSTEM
Artikel 17
Modalitäten der indirekten Mittelverwaltung auf nationaler Ebene
(1) Gemäß Artikel 157 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU, Euratom)
2024/2509 erfordert die Durchführung des Programms im Rahmen der indirekten
Mittelverwaltung die Benennung einer nationalen Behörde und einer nationalen
Agentur wie in den Artikeln 18 und 19 vorgesehen.
(2) Sowohl die nationale Behörde als auch die nationale Agentur gelten als ausführende
Stellen im Sinne von A
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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