Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan zur Drohnen- und Drohnenabwehrsicherheit
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan zur Drohnen- und Drohnenabwehrsicherheit
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 146/26
11.03.26
EU - Fz - In - Vk
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan zur
Drohnen- und Drohnenabwehrsicherheit
COM(2026) 81 final, Ratsdok. 6262/26
Der Bundesrat wurde am 12. März 2026 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch
die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: AE-Nr. 231002
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EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 11.2.2026
COM(2026) 81 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND
DEN RAT
Aktionsplan zur Drohnen- und Drohnenabwehrsicherheit
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1. Einführung
Drohnen sind, unabhängig davon, ob sie in der Luft, zu Wasser oder an Land eingesetzt werden,
zu einem festen Bestandteil moderner Volkswirtschaften und Gesellschaften geworden. Als
unbemannte, automatisierte und in steigendem Maße von künstlicher Intelligenz unterstützte
Systeme bringen sie greifbare wirtschaftliche Vorteile in Bereichen wie Bauwesen, Energie,
Verkehr, Landwirtschaft, Krisenreaktion und Logistik. Seit 2019 wird der Einsatz von
Flugdrohnen in der Europäischen Union durch einen harmonisierten Rechtsrahmen geregelt.
Aufgrund ihrer zunehmend wichtigen Rolle bei Überwachung und Aufklärung sind Drohnen
auch ein Schlüsselelement für die Sicherheit Europas. Aus Sicht der europäischen Industrie
dürfte allein das Marktsegment kommerzieller Flugdrohnen im Jahr 2030 etwa 14,5 Mrd. EUR
wert sein und könnte bis 2033 einen Wert von über 50 Mrd. EUR erreichen.
Vorfälle in der letzten Zeit, bei denen Drohnen böswillig oder unverantwortlich verwendet
wurden, haben jedoch erhebliche und wachsende Sicherheitsherausforderungen für die
Union zutage gefördert. Verletzungen des Luftraums der Mitgliedstaaten, Störungen des
Flughafenbetriebs und Fast-Unfälle mit zivilen Luftfahrzeugen zeigten Schwachstellen in
unserer Sicherheitsarchitektur, auch bei der Flugsicherheit, auf, denn die Auswirkungen dieser
Vorfälle reichen weit über den Luftraum hinaus: Sie beeinträchtigen den Schutz kritischer
Infrastruktur, der Außengrenzen, von Häfen und Verkehrsknotenpunkten, des öffentlichen
Raums – auch in dichtbevölkerten Gebieten – sowie die Sicherheit des Seeverkehrs und der
Energieversorgung. Insbesondere im Energiesektor wurden Drohnen eingesetzt, um den
Betrieb von Kraftwerken, Wind- und Solaranlagen, Fernwärmesystemen und Schiffen für den
Transport von Energieträgern zu stören, was ihr Potenzial belegt, die Kontinuität der
Versorgung und die wirtschaftliche Resilienz zu untergraben. Überflüge durch nicht
identifizierte oder nicht kooperative Drohnen sorgen für eine angespanntere Sicherheitslage
und dienen als Instrumente, mit denen die Abwehrbereitschaft der Union sowie ihre Fähigkeit
zur Reaktion und zu Gegenmaßnahmen getestet werden.
Hinter diesen Sicherheitsbedrohungen und -herausforderungen verbirgt sich ein breites
Spektrum von Akteuren: staatliche und mit Staaten verbundene feindliche Akteure,
terroristische Organisationen, Netzwerke des organisierten Verbrechens und Einzelpersonen.
Die Intensität reicht dabei von kriminellem oder fahrlässigem Verhalten bis zu hybriden
Operationen und Aktivitäten militärischer Natur. Die Grenzen zwischen dem zivilen und dem
militärischen Bereich werden absichtlich verwischt. Dabei werden auch der
grenzüberschreitende Charakter des Binnenmarkts und gemeinsame Infrastruktur ausgenutzt,
weshalb die Bedrohung eines Mitgliedstaats auch eine Bedrohung der Union als Ganzes
darstellt.
Obwohl der Schutz kritischer Infrastruktur, der Außengrenzen und des öffentlichen Raums
sowie die Gewährleistung der Flugsicherheit und der maritimen Sicherheit in erster Linie den
Mitgliedstaaten obliegen, sind eine verstärkte Koordinierung, eine gemeinsame Vorsorge
und Solidarität auf EU-Ebene aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters von
Zwischenfällen mit Drohnen und ihrer erheblichen Auswirkungen unerlässlich. Eine wirksame
Reaktion erfordert einen umfassenden, koordinierten und gezielten Ansatz, bei dem die zivile
und die militärische Dimension zusammengeführt werden. Dieser Aktionsplan ist eine Reaktion
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auf die Forderungen der Mitgliedstaaten1 und des Europäischen Parlaments2, einen
einheitlichen Ansatz gegen die Bedrohungen durch den böswilligen Einsatz von Drohnen zu
entwickeln. Er soll die Mitgliedstaaten durch koordinierte Maßnahmen unterstützen, nationale
Maßnahmen ergänzen und das Vorgehen so kohärenter und wirksamer gestalten.
Dieser Aktionsplan gewährleistet einen kohärenten ressortübergreifenden Ansatz unter
uneingeschränkter Achtung der einschlägigen Zuständigkeiten und vermeidet gleichzeitig eine
Fragmentierung. Er konzentriert sich in erster Linie auf die zivile innere Sicherheit, bei der
noch bedeutende Lücken und Schlupflöcher bestehen, und richtet sich gegen das gesamte
Bedrohungsspektrum im Zusammenhang mit Drohnen, von der Vorbeugung unbeabsichtigter
oder durch Fahrlässigkeit verursachter Zwischenfälle bis zu Bedrohungen der inneren
Sicherheit der EU und hybriden Bedrohungen; dabei ergänzt und unterstützt er die Arbeiten im
Verteidigungsbereich. Der Aktionsplan enthält eine Reihe vorrangiger Maßnahmen auf zivilem
Gebiet, mit denen Vorbeugung, Erkennung und Reaktion verbessert und die zivil-militärischen
Synergien bei Bedarf gestärkt werden sollen. Er erhöht auch die Verteidigungsbereitschaft
Europas im Einklang mit den Arbeiten, die die EU und die Mitgliedstaaten im Zusammenhang
mit dem Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030 in verschiedenen Arbeitsbereichen
unternehmen.
Ein sichererer Drohnenbetrieb und ein besserer Schutz vor dem böswilligen Einsatz von
Drohnen sind Voraussetzungen für Vertrauen, öffentliche Akzeptanz und den rechtmäßigen
Einsatz von Drohnen im großen Maßstab. Mit diesem Aktionsplan wird daher auch eine
positive Agenda für Drohnen unterstützt. Indem er für mehr Sicherheit sorgt, trägt der Plan zur
Entwicklung eines wettbewerbsfähigen europäischen Drohnenmarkts bei und bietet somit
Potenzial für Innovation, Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Dieser Aktionsplan ist im Zusammenhang mit einem breiteren Spektrum von Initiativen zu
sehen, die die Kommission vorgelegt hat, um die Abwehrbereitschaft der EU und ihre
Prioritäten bei innerer Sicherheit und Verteidigung zu stärken. Angesichts der drängenden
Sicherheitsherausforderungen konzentriert sich der Aktionsplan auf Maßnahmen, die
kurzfristig umgesetzt werden können, während gleichzeitig Maßnahmen für eine längerfristige
Vorsorge konzipiert werden. Die jüngsten Bedrohungen gehen zwar größtenteils von
Flugdrohnen aus, doch deckt der Aktionsplan auch Land-, Überwasser- und
Unterwasserdrohnen samt den entsprechenden Drohnenabwehrkapazitäten sowie
Wetterballons, die gegen einige Mitgliedstaaten eingesetzt wurden, ab. Der Aktionsplan fußt
auf der Mitteilung von 20233 über die Abwehr potenzieller Bedrohungen, die von Drohnen
ausgehen, sowie auf der Drohnenstrategie 2.04, die den übergeordneten politischen Rahmen für
die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen und sicheren europäischen Drohnen-Ökosystems
bildet.
1 Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 23. Oktober 2025, Dokument EUCO 18/25.
2 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2025 zu einer geeinten Reaktion auf die jüngsten
Verletzungen des Luftraums und die jüngsten Bedrohungen der kritischen Infrastruktur der EU-Mitgliedstaaten
durch Russland (2025/2901(RSP)), Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Januar 2026 zu Drohnen
und neuen Systemen der Kriegsführung sowie zu der notwendigen Anpassung der EU an die heutigen
sicherheitspolitischen Herausforderungen (2025/2088(INI)).
3 COM(2023) 659 final.
4 COM(2022) 652 final.
3
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2. Vorsorgen: Stärkung der Resilienz der EU
Der Schwerpunkt des Aktionsplans liegt auf der Stärkung der Resilienz und der
Abwehrbereitschaft. Dies hängt erstens von der Fähigkeit Europas ab, sich an der Spitze der
technologischen Entwicklung bei Drohnen und Drohnenabwehrsystemen zu halten, aber auch
von seiner Kapazität zur Aufstockung der industriellen Produktion. Zweitens erfordert es
verstärkte Maßnahmen gegen böswillige Drohneneinsätze mit einer sicheren Integration von
Drohnen in den Luftraum und den Markt sowie verstärkte Maßnahmen zur Erhöhung der
Resilienz im Interesse des Schutzes kritischer Infrastrukturen, der Außengrenzen, des
öffentlichen Raums sowie des maritimen Bereichs.
2.1. Ausbau der technologischen Entwicklung und der industriellen Produktion
von Drohnen und Drohnenabwehrsystemen.
Drohnen entwickeln sich in Bezug auf Geschwindigkeit, Reichweite, Nutzlast, Autonomie,
Schwarmfähigkeit, Miniaturisierung und Widerstandsfähigkeit gegen elektronische
Kriegsführung rasch weiter. Drohnenabwehrsysteme müssen daher ebenfalls schnell angepasst
werden, um mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten. Es ist für die Abwehrbereitschaft
Europas von entscheidender Bedeutung, dass die Entwicklung dieser Technologien unterstützt
wird. Dies erfordert, sowohl aus ziviler als auch aus verteidigungspolitischer Sicht, die
Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen in der richtigen Höhe auf Ebene der
Mitgliedstaaten und der EU.
Die technologische Entwicklung von Drohnen und Drohnenabwehrkapazitäten wird durch EU-
Finanzierungsprogramme, insbesondere durch „Horizont Europa“ oder den Europäischen
Verteidigungsfonds, unterstützt. Mehrere Programme dienen auch speziell dazu, Start-ups und
Scale-ups beim Wachstum zu unterstützen. Hierzu zählen etwa der Accelerator des
Europäischen Innovationsrates (EIC) oder das EU-Innovationsprogramm im
Verteidigungsbereich (EUDIS) für Verteidigungsanwendungen durch besondere Hackathons
und Accelerator, das Innovationszentrum für den Verteidigungsbereich der Europäischen
Verteidigungsagentur (EDA) sowie BraveTech EU, das es ermöglicht, auf gefechtserprobten
Lösungen aus der Ukraine aufzubauen. Private Finanzmittel sollten auch mobilisiert werden,
um die Innovation und den Ausbau der Produktion zu fördern.
Es ist es jedoch dringend erforderlich, die Kohärenz zwischen den verschiedenen EU-
Instrumenten – einschließlich der Kohäsionsfonds – und den nationalen Investitionen zu
erhöhen und deren Effizienz zu verbessern, um Überschneidungen zu vermeiden, die Streuung
der Mittel zu reduzieren und bei klaren Prioritäten maximale Wirkung zu erzielen. Zu diesem
Zweck schlägt die Kommission einen neuen, koordinierten Rahmen zur Förderung der
technologischen Entwicklung und der Produktion von Drohnen sowie
Drohnenabwehrsystemen vor, der auf fünf Säulen beruht:
Erstens muss die EU schwerpunktmäßig dort investieren, wo es wirklich darauf ankommt.
Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine zivil-militärische
Bestandsaufnahme der Industrie einleiten, um die richtigen Prioritäten in Bezug auf
Technologien und Kapazitäten festzulegen. Die Erkenntnisse werden als Grundlage für die
Investitionen in die Entwicklung von Technologien, ihre Integration in Drohnen und
Drohnenabwehrsysteme und die notwendige Aufstockung der industriellen Produktion dienen.
Dies erfordert Zusammenarbeit und Informationsaustausch der Mitgliedstaaten untereinander,
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mit der Kommission in Absprache mit der Hohen Vertreterin im Rahmen ihrer jeweiligen
Zuständigkeiten sowie mit verschiedenen Akteuren auf nationaler und EU-Ebene im gesamten
zivilen und militärischen Bereich.
Zweitens muss die EU einen neuen Ansatz für die Erprobung innovativer Lösungen
verfolgen, der einen schnelleren Übergang vom Labor zum Einsatz ermöglicht. Zu diesem
Zweck sollten auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission für Reallabore5 alle
Hindernisse für die Erprobung innovativer Drohnen- und Drohnenabwehrtechnologien in
eigens dafür ausgewiesenen Gebieten innerhalb eines von einem Mitgliedstaat oder der Agentur
der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) eingerichteten befristeten und
kontrollierten Rahmens beseitigt werden. Die europäische Industrie benötigt Infrastruktur zur
Prüfung und Validierung von Drohnenabwehrlösungen. Die EU wird bestrebt sein, ein in allen
Mitgliedstaaten zur Erprobung, Demonstration, Validierung und Qualifizierung von
militärischen Systemen oder Systemen mit doppeltem Verwendungszweck eingerichtetes
Netzwerk multinationaler Test- und Kompetenzzentren für Drohnen wie das Seabed
Security Experimentation Centre (SEASEC, Experimentierzentrum für die Sicherheit des
Meeresbodens) zu stärken.
Das Drohnenabwehr-Reallabor der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) wird in ein
vollwertiges EU-Kompetenzzentrum für Drohnenabwehr umgewandelt. Das Zentrum wird
in Synergie mit dem EU-Netzwerk von Drohnentestzentren für die Zivilverteidigung
arbeiten, das sich derzeit in der Pilotphase seiner Umsetzung in Zusammenarbeit mit der
Europäischen Verteidigungsagentur befindet. Es wird – regelmäßig und im Bedarfsfall – ein
großes Erprobungs- und Validierungsprogramm für Drohnenabwehrmaßnahmen
durchführen, wobei der Schwerpunkt der ersten Testserie auf dem Schutz kritischer
Infrastruktur liegt. Die Kommission wird auch die Entwicklung einer harmonisierten Methodik
für die Prüfung von Drohnenabwehrsystemen unterstützen6 und eine Empfehlung zu
freiwilligen Leistungsanforderungen für Drohnenabwehrsysteme herausgeben.
Drittens muss durch gezielte Sicherheitsanforderungen und ein Zertifizierungssystem für
Drohnenabwehrsysteme für Klarheit und Sicherheit auf dem Markt gesorgt werden. Durch
die Einbeziehung von Sicherheitsanforderungen in die Erprobung und Validierung von
Drohnenabwehrsystemen wird sichergestellt, dass Drohnenabwehrmaßnahmen die
Flugsicherheit nicht beeinträchtigen. Die EASA sollte als die zuständige Behörde für
Flugsicherheit daher Kriterien ausarbeiten, denen Drohnenabwehrsysteme genügen müssen.
Viertens ist Interoperabilität entscheidend dafür, dass Hersteller von Drohnen und
Drohnenabwehrtechnik die Produktion sowohl für den zivilen als auch für den militärischen
Markt in den großen Maßstab überführen können; sie sorgt zudem für Flexibilität und
Betriebskontinuität und fördert eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Aufbauend auf den laufenden Arbeiten der EASA, der Europäischen Verteidigungsagentur und
der NATO zur Angleichung der zivil-militärischen Standards wird die Kommission mit
Unterstützung der Hohen Vertreterin prüfen, wie die Anwendung von Standards gefördert
5 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für
Maßnahmen zur Erleichterung des Transports von militärischer Ausrüstung, militärischen Gütern und
militärischem Personal innerhalb der Union.
6 Im Rahmen des vom Fonds für die innere Sicherheit (ISF) finanzierten Projekts „Courageous2“.
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werden kann, die sowohl für zivile als auch für militärische Drohnen- und
Drohnenabwehrtechnologien gelten.
Fünftens ist die großmaßstäbliche Herstellung von Drohnen und Drohnenabwehrsystemen
von überragender Bedeutung. Viele industrielle Akteure in der EU bauen ihre Kapazitäten in
verschiedenen Bereichen aus, auch bei Unterwasserdrohnen. Die EU muss daher in Kapazitäten
für eine Massenproduktion einsatzfähiger Drohnen und Drohnenabwehrsysteme investieren,
wobei die Bedürfnisse aufstrebender innovativer Unternehmen besonders zu berücksichtigen
ist. Die Europäische Kommission wird dafür die Möglichkeit prüfen, den bevorstehenden
Industrial Accelerator Act sowie die in Abschnitt 4 vorgestellte Initiative für gemeinsame
Einsätze zum Schutz kritischer Infrastruktur zu nutzen. Sie wird zudem Maßnahmen zur
Stärkung der Industrie im Rahmen des Programms für die Europäische Verteidigungsindustrie
dafür nutzen, die Herstellung von Drohnen und Drohnenabwehrkapazitäten in der EU wie in
Abschnitt 5 beschrieben anzukurbeln.
Die europäischen Bemühungen um den Ausbau der Produktion von Drohnen und
Drohnenabwehrtechnik müssen eine gemeinsame öffentlich-private Anstrengung sein. Die
Kommission wird die Beteiligung der Industrie ausweiten, indem sie, aufbauend auf der
Initiative für eine Drohnenallianz mit der Ukraine, zu einem Industrieforum über Drohnen
und Drohnenabwehr einlädt. Dabei wird ein großes Ökosystem zugrunde liegender und
grundlegender Technologien wie Chips, KI, Quantentechnologien sowie Cloud- und
Cybertechnologien zusammenkommen. Die Kommission wird überdies Optionen für
öffentlich-private Partnerschaften prüfen, mit denen Lücken bei Schlüsseltechnologien für die
Entwicklung und Industrialisierung von in der EU hergestellten Drohnensystemen geschlossen
werden sollen.
2.2. Verbesserung der inneren Sicherheit und der Resilienz gegenüber Drohnen
Die zunehmende Präsenz unregistrierter Drohnen in der EU erhöht das Risiko des Missbrauchs.
Gleichzeitig kann ein breites Spektrum staatlicher und nichtstaatlicher Akteure Drohnen
nutzen, da sogar handelsübliche Basismodelle mit minimalem Aufwand über strategischen
Anlagen eingesetzt werden können. Die diesen Taten inhärente Möglichkeit, sie plausibel zu
leugnen, macht sie zu einem wirksamen Vektor hybrider Bedrohungen, durch die Störungen
hervorgerufen und Anfälligkeiten ausgenutzt werden können. Es ist daher dringend
erforderlich, die Resilienzanforderungen in mehreren Bereichen zu erhöhen.
2.2.1 Sichere Integration von Drohnen in den Luftraum und in den Markt
Ende 2024 hatte die Zahl der registrierten Betreiber im Drohnenökosystem der EU zwei
Millionen überschritten, was einem Anstieg von etwa 20 % in nur einem Jahr entspricht.
Zugleich nahm der professionelle und risikoreichere Betrieb rasch zu, worin sich der steigende
organisatorische Entwicklungsstand der Betreiber widerspiegelt7. Diese rasche
Professionalisierung bestätigt, dass Drohnen eine dauerhafte und wachsende Komponente der
europäischen Luftfahrt sind, und unterstreicht gleichzeitig, dass Vertrauen, Sicherheit und
Resilienz dringend gestärkt werden müssen.
7 Die Zahl der Betriebsgenehmigungen verfünffachte sich nahezu von etwa 700 auf über 3 400, während die Zahl
der Betreiberzeugnisse für Leicht-UAS um über 60 % stieg, Zahlen: Plattform für innovative Luftmobilität der
EASA.
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Die EU hat bereits einen umfassenden Lufverkehrsrahmen für Flugdrohnen eingerichtet und
damit ein solides Fundament für die sichere Entwicklung eines rasch wachsenden Sektors
gelegt. Die sich wandelnden Sicherheitsbedrohungen und die jüngsten Vorfälle haben jedoch
die Grenzen des derzeitigen Rahmens deutlich gemacht. Die Kommission wird in enger
Zusammenarbeit mit der EASA ein Drohnensicherheitspaket vorschlagen, um den Rahmen
für Flugdrohnen an die heutigen Sicherheitsgegebenheiten anzupassen und gleichzeitig die
Bedingungen für Innovation und Marktwachstum zu erhalten. Sie wird die einschlägigen
Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte8 ändern, die auf der Verordnung zur
Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt9 beruhen. Ziel ist es, die
Möglichkeit zur Identifizierung eingesetzter Drohnen und die Rechenschaftspflicht sowohl für
Drohnenbetreiber als auch Drohnenpiloten zu stärken, auch durch erweiterte Registrierungs-
und Identifizierungsanforderungen für alle Drohnen über 100 g. Auf diese Weise wird die
Verbindung zwischen der Registrierung von Betreibern und der Nutzbarkeit von Drohnen
gestärkt, wodurch der Einsatz von Drohnen, die nicht identifiziert werden können, vermieden
wird.
Gleichzeitig erfordert die sichere Ausweitung des rechtmäßigen Drohnenbetriebs ein modernes
Verkehrsmanagementumfeld. Die EU hat bereits einen harmonisierten Rahmen für den U-
space10 geschaffen, mit dem digitale Dienste zur Unterstützung eines sicheren, automatisierten
und skalierbaren Drohnenbetriebs eingeführt wurden. Dieser Rahmen ist zwar in Kraft, seine
Einführung in den Mitgliedstaaten ist jedoch nach wie vor uneinheitlich. Die Kommission wird
daher eine aktivere Einführung von U-Space-Diensten im Einklang mit den nationalen
Prioritäten und operativen Erfordernissen fördern und unterstützen. Sie wird auch die Arbeit
mit den Mitgliedstaaten beschleunigen, um die Festlegung und digitale Veröffentlichung11
geografischer Gebiete, in denen der Drohnenbetrieb eingeschränkt oder an Bedingungen
geknüpft ist, zu verbessern. Darauf aufbauend wird die Kommission gemeinsam mit der EASA
und den Mitgliedstaaten die technischen Bedingungen für künftige Geofencing-Funktionen
bewerten, die dazu beitragen könnten, zu verhindern, dass konforme Drohnen unbeabsichtigt
in sensible Zonen oder Hochrisikogebiete geraten.
Die Kommission wird auch Maßnahmen zur Vereinfachung der Vorschriften für Drohnen
vorlegen, mit denen Flexibilität für bestimmte Operationen geschaffen werden soll12; so soll
etwa die Pflicht zur Vorabgenehmigung durch die Behörden wegfallen, und der damit
verbundene Verwaltungsaufwand soll reduziert werden. Dazu gehört auch eine mögliche
Ausweitung der Anforderungen an die Geo-Sensibilisierung auf alle Drohnen über 100 g.
Die Kommission wird sich bemühen, einschlägige EU-Finanzierungsinstrumente zu
mobilisieren, um eine wirksame und kohärente Umsetzung der oben dargelegten Maßnahmen
in der gesamten Union zu gewährleisten.
Über die oben genannten spezifischen legislativen Erfordernisse und operativen Maßnahmen
zur Stärkung der Resilienz hinaus besteht ein zentrales Element der Sicherheit darin, zu
gewährleisten, dass in der EU in Verkehr gebrachte Drohnen angemessene
Sicherheitsanforderungen erfüllen, damit rechtmäßig eingesetzte Drohnen nicht zu einem
8 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und Delegierte Verordnung (EU) 2019/945.
9 Verordnung (EU) 2018/1139 und die dazugehörigen Durchführungsrechtsakte.
10 Durchführungsverordnungen (EU) 2021/664, (EU) 2021/665 und (EU) 2021/666.
11 Beispielsweise durch die Plattform für innovative Luftmobilität der EASA.
12 Für den Betrieb in direkter Sicht (VLOS) und den Betrieb außerhalb direkter Sicht (BVLOS).
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Sicherheitsrisiko für die Bürgerinnen und Bürger der EU werden oder von böswilligen
Akteuren in Bedrohungsvektoren verwandelt werden können.
Die Kommission wird daher vorschlagen, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine
koordinierte unionsweite Bewertung der Sicherheitsrisiken von Drohnen und
Drohnenabwehrkapazitäten vorzunehmen, bei der die Risiken in der betreffenden IKT-
Lieferkette bewertet werden. Darauf könnte ein Sicherheitsinstrumentarium für Drohnen
und Drohnenabwehr folgen, in dem verhältnismäßige Maßnahmen zur Risikominderung
vorgeschlagen werden, insbesondere für den Einsatz von Drohnenabwehrsystemen in der
Umgebung kritischer Infrastrukturen.
Ab dem Beginn der vollständigen Geltung der Cyberresilienz-Verordnung im Dezember 2027
wird der Großteil der auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Drohnen verbindlichen
Sicherheitsanforderungen unterliegen, wodurch die konzeptionsintegrierte Sicherheit (security
by design) auf Produktebene gefördert wird. Angesichts der wichtigen Rolle von Halbleitern
bei der Entwicklung und dem Betrieb autonomer Systeme sollten Drohnenhersteller
vertrauenswürdige Chips in ihre Systeme verbauen, also sichere, zuverlässige und gegen
Manipulation oder Cyberbedrohungen widerstandsfähige Chips.
Auf Systemebene wird die Kommission auch an der Einführung eines EU-Gütesiegels für
zertifizierte Drohnen arbeiten, um das Vertrauen in zivile Drohnen weiter zu stärken. Das
Siegel würde sich auf eine Überprüfung durch unabhängige Dritte stützen und zusätzliche
Vertrauens- und Resilienzkriterien auf Produktebene festlegen, ohne die bestehenden EU-
Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit zu duplizieren.
Angesichts der sich rasch entwickelnden Drohnenmärkte und im Anschluss an Forderungen des
Europäischen Parlaments13 und der Mitgliedstaaten14, die fortdauernde Relevanz und
Wirksamkeit der EU-Drohnenstrategie 2.0 zu bewerten, werden im Rahmen der für 2026
vorgesehenen Überprüfung der Fortschritte eine umfassende Bestandsaufnahme der
Strategie vorgenommen, Lücken und Verzögerungen bei der Umsetzung ermittelt und bewertet,
ob die Maßnahmen weiterhin ihren Zweck erfüllen oder angepasst werden müssen,
insbesondere diejenigen, die zu Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
2.2.2 Erhöhung der Abwehrbereitschaft an den Außengrenzen, im öffentlichen Raum und
bei kritischen Infrastrukturen
Eine höhere Abwehrbereitschaft der EU erfordert erhebliche Investitionen in den Schutz
kritischer Infrastrukturen, auch im maritimen Bereich, an den Außengrenzen sowie im
öffentlichen Raum.
Bei der physischen Resilienz kritischer Infrastrukturen hat die EU einen horizontalen Rahmen
geschaffen: die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen, die die
Mitgliedstaaten verpflichtet, eine nationale Resilienzstrategie aufzustellen, Risikobewertungen
in allen elf unter die Richtlinie fallenden Sektoren vorzunehmen, ihre kritischen Einrichtungen
zu ermitteln und die erforderlichen Schritte zur Verhinderung von zu Störungen führenden
Vorfällen zu unternehmen. Die Mitgliedstaaten sollten alles daransetzen, die Richtlinie über die
Resilienz kritischer Einrichtungen unverzüglich und vollständig umzusetzen. Zur
Unterstützung der Mitgliedstaaten und kritischer Einrichtungen wird die Kommission
13 A European Lead Market for Civilian Drones – Now or Never.
14 RAT: 16054/25 REV 2.
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unverbindliche Leitlinien für Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz herausgeben, unter
anderem zur Abwehr von Bedrohungen durch Drohnen und zur Nutzung von Geofencing-
Funktionen. Die Kommission wird den dazu bereiten Mitgliedstaaten ferner einen Plan für
Stresstests der Resilienz kritischer Infrastrukturen gegen das Eindringen von Drohnen
auf der Grundlage des Modells der zuvor durchgeführten Stresstests von kritischer Infrastruktur
im Energiesektor und von Seekabeln vorschlagen.
Der maritime Bereich ist besonders anfällig für Bedrohungen und Angriffe durch Flug-,
Überwasser- und Unterwasserdrohnen. Eine bessere Lageerfassung im maritimen Bereich ist
für den Schutz kritischer maritimer Infrastrukturen und die Deckung des militärischen Bedarfs
von entscheidender Bedeutung. Einmal eingerichtet, könnten die regionalen Kabelzentren15
ausgebaut werden, damit sie weiter gefasste Funktionen im Rahmen der maritimen
Lageerfassung wahrnehmen können, wobei Drohnen eingesetzt und Bedrohungen durch
Drohnen überwacht werden sollen16 , um insbesondere die gesamte kritische maritime
Infrastruktur zu schützen.
Zu diesem Zweck wird die Kommission eine Pilotmaßnahme zur Verbesserung der
maritimen Lageerfassung einleiten. Diese Maßnahme, die von den Mitgliedstaaten im
Rahmen der regionalen Kabelzentren umgesetzt werden könnte, wird, unter Einbeziehung der
Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA), der Europäischen Agentur für die Sicherheit
des Seeverkehrs (EMSA) und von Frontex, die Zusammenarbeit der Küstenwachen fördern. Im
Zuge der Pilotmaßnahme werden auch Lücken und dringende operative Erfordernisse für die
Erkennung und Abwehr von Drohnen im maritimen Bereich ermittelt. Die Maßnahme könnte
durch EU-Verteidigungsprogramme unterstützt werden. Es wird eine enge Zusammenarbeit mit
dem Projekt MARSUR der EDA und den Meeresüberwachungssystemen der NATO
sichergestellt. Die Kommission wird auch den Einsatz von Unterwasser-Sensorikkapazitäten
unterstützen und damit zu den Kapazitäten für die Unterwasser-Lageerfassung beitragen,
welche sowohl für den Schutz kritischer Infrastruktur als auch für maritime Anwendungen im
Verteidigungsbereich nützlich sind, besonders in Gebieten, in denen Infrastrukturen bedroht
sind (etwa in der Ostsee, dem Schwarzen Meer oder in arktischen Regionen).
Der böswillige Einsatz von Drohnen kann die Kontrolle an den Außengrenzen und insbesondere
die Grenzüberwachung unmittelbar untergraben, indem er die Aufklärung von
Patrouillenmustern und Grenzübergangsstellen ermöglicht, die grenzüberschreitende
Kriminalität erleichtert und die Infrastruktur des Grenzmanagements sowie Einsätze in dessen
Rahmen beeinträchtigt. Nach dem Schengener Grenzkodex sind zivile
Drohnenabwehrmaßnahmen zum Schutz der Land- und Seegrenzen zulässig und können auf
die Sicherheitsbereiche von Flughäfen ausgedehnt werden, wenn dies notwendig ist, um die
Umgehung von Grenzkontrollen zu verhindern.
Der Schutz des öffentlichen Raums vor Bedrohungen durch nicht kooperative Drohnen steht
im Mittelpunkt des derzeitigen politischen Rahmens der Kommission für die Drohnenabwehr17.
Ziel ist es, die Strafverfolgungsbehörden mit den richtigen Kapazitäten und Schulungen
auszustatten, um auf Drohnenbedrohungen zu reagieren und Drohnen für Ziele der öffentlichen
Sicherheit wie die Kontrolle von Menschenmengen einzusetzen. Die Kommission wird im
Rahmen dieser Bemühungen ihre Maßnahmen zur Unterstützung der Strafverfolgung
15 Gemäß dem Aktionsplan für Kabelsicherheit, JOIN(2025) 9 final.
16 Wie im EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit dargelegt und im Einklang mit dem Europäischen Pakt für die
Meere sowie einschlägigen Maßnahmen im Rahmen der Strategie der Europäischen Union für maritime
Sicherheit (EUMSS).
17 Der politische Rahmen hat seinen Ursprung in der Mitteilung von 2023 über die Abwehr potenzieller
Bedrohungen, die von Drohnen ausgehen.
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intensivieren. Dabei wird sie insbesondere die Ausbildung verbessern, um den Einsatz von
Risikominderungs- und Neutralisierungsmaßnahmen zu integrieren und ihn auf die Betreiber
kritischer Infrastrukturen auszudehnen. Die bereits eingerichtete Expertengruppe für
Drohnenabwehr wird auf die einschlägigen EU-Agenturen (z. B. Frontex, Europol, EASA,
EDA) ausgeweitet. Sie wird die Ermittlung vielversprechender gemeinsamer
Drohnenabwehrlösungen unterstützen, unter anderem durch einen häufigeren Austausch von
Verschlusssachen. Um diese Arbeit zu erleichtern, wird ein zweijähriges Arbeitsprogramm für
die Expertengruppe für Drohnenabwehr entwickelt.
2.2.3 Schutz vor hybriden Bedrohungen durch andere unbemannte Bedrohungsvektoren wie
Ballons
Im vergangenen Jahr wurden mehrere Hundert Wetterballons von außerhalb der EU zu
verschiedenen illegalen Zwecken, darunter dem Schmuggel, in den Luftraum einiger
Mitgliedstaaten geschickt. Solche Ballons sind typischerweise mit SIM-Karten ausgestattet, die
nach der Landung ihren Standort übermitteln, sodass Schmuggler die Ladung bergen können.
Aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts, ihrer unvorhersehbaren windgetriebenen Flugwege,
ihrer potenziellen Betriebshöhe und ihrer Nutzlastkapazität stellen diese unbemannten Ballons
ein ernstes Sicherheitsrisiko dar, insbesondere wenn sie kritische Infrastrukturen wie Flughäfen
überfliegen, wo sie Unfälle verursachen oder Schließungen auslösen können. Ihre Erkennung
ist besonders schwierig, da Konnektivitätsmodule während des Fluges in der Regel inaktiv sind.
Schwere unbemannte Ballons stellen somit eine strategische und weitgehend unkontrollierbare
Bedrohung dar.
Mehrere Maßnahmen dieses Aktionsplans könnten nützlich sein, um Bedrohungen durch
Wetterballons zu begegnen. Es müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, damit solche
Ballons nicht mehr zu kriminellen Zwecken und, von staatlichen sowie nichtstaatlichen
Akteuren, als Instrument hybrider Kampagnen eingesetzt werden können. Die Kommission
schlägt vor, eine spezielle Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit dem
multidimensionalen Aspekt der Bedrohungen befasst und Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Konnektivität, der Überwachung des Frequenzspektrums und der Umleitung von
Flugwegen sowie andere Möglichkeiten zur Bewältigung der Bedrohungen einschließlich der
Zusammenarbeit zwischen Telekommunikationsbetreibern und den Behörden der
Mitgliedstaaten in Fragen der nationalen Sicherheit und der Verteidigung prüft. Um innovative,
schnelle und operative Lösungen zur Erhöhung der Resilienz gegenüber dieser Art von
Bedrohungen zu finden, wird die Kommission überdies gemeinsam mit den am stärksten
betroffenen Mitgliedstaaten rasch eine auftragsorientierte Aufforderung zur
Interessenbekundung an den Privatsektor, insbesondere an Start-ups, richten, um neue
Wege für den Umgang mit solchen Bedrohungen vorzuschlagen.
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Wichtige Maßnahmen zur Herstellung der Abwehrbereitschaft:
Im Bedarfsfall wird die Kommission, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, vorrangig folgende
Maßnahmen ergreifen:
Vorlage eines Vorschlags für ein Drohnensicherheitspaket spätestens im dritten
Quartal 2026, um den Rechtsrahmen rasch an neue Sicherheitsbedrohungen
anzupassen, indem
o eine Pflicht zur Registrierung für alle Betreiber kleinerer Drohnen (über 100 g)
eingeführt wird,
o die obligatorische direkte Fernidentifizierung auf kleinere Drohnen (über 100 g)
ausgeweitet wird,
o der Start von Drohnen verhindert wird, wenn keine Betreiber-
Identifizierungsnummer eingegeben wurde,
o die Rechtsvorschriften für bestimmte Operationen vereinfacht und flexibler
gestaltet werden.
Ausarbeitung, zusammen mit dazu bereiten Mitgliedstaaten, eines freiwilligen
Plans für einen Stresstest kritischer Infrastrukturen gegen das Eindringen von
Drohnen
Verabschiedung unverbindlicher CER-Leitlinien über Maßnahmen zur Erhöhung der
Resilienz kritischer Einrichtungen mit zielgerichteten Anleitungen zur Abwehr von
Gefahren durch Drohnen (zweites Quartal 2026)
Herausgabe einer Empfehlung zu freiwilligen Leistungsanforderungen an
Drohnenabwehrsysteme (viertes Quartal 2026)
Einleitung einer koordinierten Sicherheitsrisikobewertung im Hinblick auf
Drohnen und Drohnenabwehrkapazitäten mit dem Ziel der Annahme eines
Sicherheitsinstrumentariums für Drohnen spätestens im dritten Quartal 2026
Veranstaltung eines Industrieforums über Drohnen und Drohnenabwehr – des
Forums D-TECT (Drone TEch for Countering Threats, Drohnentechnik zur Abwehr
von Bedrohungen) im zweiten Quartal 2026
Unterstützung der Expansion von Start-ups im Bereich Drohnen und Drohnenabwehr
sowie des Ausbaus der Produktionskapazitäten
Sofortige Zusammenstellung einer Arbeitsgruppe mit interessierten Mitgliedstaaten,
die sich mit Bedrohungen durch Ballons befasst, und Veranstaltung eines speziellen
Hackathons zu diesem Thema im zweiten Quartal 2026, auf dem die Industrie und
die Start-up-Gemeinschaft innovative Lösungen vorschlagen können
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3. Erkennung: Ausbau der Kapazitäten zur Erkennung von Bedrohungen durch
Drohnen
Erkennung, Verfolgung und Identifizierung sind zentrale Elemente bei der Bekämpfung
böswilliger Drohnenaktivitäten. Die Fähigkeit zur Unterscheidung zwischen Freund und Feind
ist beim Filtern und Klassifizieren erkannter Drohnen entsprechend ihren Risikoprofilen
hilfreich und ermöglicht es letztlich den Sicherheitsbehörden, ihre Aufmerksamkeit und ihre
Ressourcen zielgerichtet einzusetzen. Dies erfordert eine ernsthafte Verbesserung der
Lageerfassung im Zusammenhang mit Drohnenaktivitäten, auch durch die Integration
mehrerer, derzeit nicht miteinander verbundener Informationsströme. Es erfordert auch die
Verbesserung der Erkennungskapazitäten durch die Einführung eines Mehrsensorenansatzes
und die Nutzung der technischen Entwicklung sowie von Telekommunikationsnetzwerken.
3.1. Verbesserte Lageerfassung
Das Fehlen einer integrierten Luftraumüberwachung für Drohnenaktivitäten in Verbindung mit
den inhärenten Beschränkungen der Erkennungskapazitäten ermöglicht es böswilligen
Akteuren unter Umständen, sich der Erkennung zumindest vorübergehend zu entziehen und die
Aktivitäten plausibel zu leugnen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die
Lageerfassung im Zusammenhang mit Drohnenaktivitäten zu verbessern.
Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Folgemaßnahmen mit folgenden
Zielen ergreifen:
Entwicklung eines EU-Gütesiegels für zertifizierte Drohnen bis zum vierten Quartal
2026, um die Vertrauenswürdigkeit der in Verkehr gebrachten zivilen Drohnen zu
erhöhen,
Verbesserung der Verfügbarkeit der Information zu den geografischen UAS-
Gebieten bis zum vierten Quartal 2026 und Einführung der technischen
Anforderungen an die Geofencing-Funktion bis 2027
Einrichtung eines EU-Kompetenzzentrum für Drohnenabwehr bis zum ersten
Quartal 2027 und Einführung von Prüfungsprogrammen, die Anforderungen an die
Flugsicherheit umfassen Förderung der Entwicklung eines vollständigen Standards
für eine harmonisierte Prüfmethodik zur Abwehr unbemannter Luftfahrtsysteme
Einleitung einer Pilotmaßnahme für eine bessere maritime Lageerfassung bis
2027, um Bedrohungen durch Überwasser- und Unterwasserdrohnen zu begegnen
Erweiterung der Zusammensetzung der von der Kommission geleiteten
Expertengruppe für Drohnenabwehr (CUASG) um einschlägige EU-Agenturen
(z. B. Frontex, Europol, EDA, EASA) im ersten Quartal 2026
Aktualisierung des Schulungszyklus für Strafverfolgungsbedienstete bis zum
zweiten Quartal 2026 durch Aufnahme von Risikominderungs- und
Neutralisierungsmaßnahmen
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Zunächst muss die Integration einschlägiger Daten in spezielle Sammelanzeigesysteme
unterstützt werden. Auf der Grundlage des geltenden Regelungsrahmens wie U-space sowie
künftig verschärfter Registrierungspflichten wird es möglich sein, eine Kapazität zur
Erkennung, Verfolgung und Identifizierung rechtmäßig eingesetzter Drohnen in Echtzeit zu
schaffen. Es wird nötig sei, verschiedene Informationsströme miteinander zu verbinden. Hierfür
hat Eurocontrol ein einheitliches Luftlageanzeigesystem, das CIMACT (Civil-Military Air
Traffic Management Coordination tool, Instrument zur Koordinierung der Verwaltung des
zivilen und militärischen Flugverkehrs) entwickelt, das die Erkennung und Identifizierung
potenzieller Bedrohungen durch Drohnen in Echtzeit ermöglicht. Die Kommission wird die
Entwicklung solcher Instrumente unterstützen, die Erkennungs- und Identifizierungsdaten
sowie vorgelagerte Enabler integrieren, um zwischen genehmigten und nicht kooperativen
Drohnenaktivitäten zu unterscheiden. Mit Blick auf die Zukunft könnte die Lageerfassung
durch die schrittweise Entwicklung von Lösungen für die Erkennbarkeit von Drohnen auf der
Grundlage von U-space, Registrierungen und Identifizierungsrahmen weiter verbessert werden.
Zweitens sollten die zuständigen Behörden Zugang zu den einschlägigen Daten haben. Der
EU-Regelungsrahmen für die Flugsicherheit bildet bereits die Rechtsgrundlage dafür18. Darauf
aufbauend sollten die Mitgliedstaaten praktische Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen,
dass relevante Daten zwischen den zuständigen Behörden in der Zivilluftfahrt, der
Strafverfolgung und dem Militär ausgetauscht werden. Dies würde es ermöglichen, das Ausmaß
der Bedrohungen zu überwachen und zu bewerten, eine schnellere Reaktion zu gewährleisten
und die Haftung der Betreiber von Drohnen, die die Sicherheitsmaßnahmen nicht einhalten,
durchzusetzen.
Drittens ist es von entscheidender Bedeutung, einen intensiveren Informationsaustausch
zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, um aus früheren Vorfällen besser zu lernen und
ein klares Lagebild zu erstellen. Die Kommission wird daher gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten die Möglichkeit prüfen, schrittweise eine operative, sichere,
benutzerfreundliche und vertrauenswürdige EU-Plattform für Drohnenvorfälle einzurichten,
die gegebenenfalls auf der vorgeschriebenen Meldung von Sicherheitsvorfällen und einer
bestehenden quelloffenen digitalen Plattform aufbaut. Die Plattform würde eine echtzeitnahe
Information über einschlägige Vorfälle ermöglichen und wäre für zuständige nationale
Behörden zugänglich. Sie könnte die Einrichtung einer strukturierten Datenbank nicht
genehmigter Drohnen unterstützen und von der Entwicklung eines gemeinsamen Datenformats
für Drohnenabwehrsysteme profitieren. Die Kommission wird Initiativen von Mitgliedstaaten,
die zur Verbesserung des Informationsaustausches etwa auf regionaler Ebene bereit sind,
unterstützen.
Viertens sollten die Erkennungs-, Verfolgungs- und Identifizierungsfähigkeiten auch in die
nationalen Grenzüberwachungssysteme sowie in EUROSUR19 integriert werden und zum
europäischen Lagebild beitragen, um operative Unterstützung und die koordinierte
Bewältigung grenzüberschreitender Sicherheitsvorfälle zu ermöglichen. Dies sollte
gegebenenfalls auch einschlägige Erkennungen im Zusammenhang mit Frontex-Einsätzen
umfassen. Die Kommission wird dazu bereite Mitgliedstaaten auf der Suche nach zivil-
18 Verordnung (EU) 2018/1139, Artikel 74.
19 Europäisches Grenzüberwachungssystem.
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militärischen Synergien mit militärischen Lageerfassungssystemen und Sicherheitssystemen
unter voller Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften unterstützen.
3.2. Einsatz bereichsübergreifender Sensorikkapazitäten
Die Erkennung von unrechtmäßig und potenziell böswillig eingesetzten Drohnen setzt
notwendigerweise mehrere Sensoren voraus. Die traditionelle Erkennung mittels Radar weist
besondere Merkmale auf. Mit Langstreckenradar können größere Objekte in größerer Höhe
erkannt werden, während Kurzstreckenradarsysteme schwerpunktmäßig zur Verfolgung auf
kurze Entfernung dienen. Darüber hinaus stellen verschiedene Charakteristika von Drohnen
und Drohneneinsätzen Herausforderungen dar, etwa Bodenclutter, die kleine
Radarrückstrahlfläche von Drohnen, die geringe Höhe, in der Drohnen fliegen können, und das
Risiko der Saturierung bei Drohnenschwärmen. Die Erkennung bösartiger Drohnen erfordert
folglich einen Ansatz mit mehreren Sensoren, die durch KI-gestützte Steuerungs- und
Kontrollsoftware integriert werden und eine klare Lageerfassung, insbesondere zum Schutz
kritischer Infrastruktur, erlauben.
Die laufenden technologischen Entwicklungen werden die Erkennungsfähigkeiten
verbessern. So können beispielsweise sowohl bei passiven als auch bei aktiven Radarsystemen
durch softwaredefinierte Radare im X-Band und darüber hinaus die Erkennungskapazitäten
vergrößert werden. Weitere interessante Bereiche sind akustische Sensoren, etwa KI-gestützte
akustische phasierte Array-Mikrofone, LIDAR (Light Detection and Ranging, Lasererfassung
und Entfernungsmessung) mit gepulstem Laser, Wärmebildgeräte, die die Erkennung kleiner
Wärmeschwankungen ermöglichen, und optische Sensoren.
Die EU sollte die Eigenentwicklung solcher Technologien mit doppeltem
Verwendungszweck – welche in bereichsübergreifende Sensoriksysteme integriert werden
müssen und durch modulare, verteilte, KI-gestützte Steuerung und Kontrolle sowie durch
verschlüsselte Kommunikation unterstützt werden – stärker fördern. Diese Systeme könnten
entweder zum dauerhaften Schutz kritischer Infrastruktur eingesetzt werden oder für mehr
Flexibilität auf Land- oder Seefahrzeuge montiert werden. Sie sind ihrer Konzeption nach
ziviler Natur, könnten aber vorhandene militärische Kapazitäten sinnvoll ergänzen, um die
allgemeinen Erkennungskapazitäten zu erhöhen. Interoperabilität – durch die Anwendung
anerkannter Standards – ist entscheidend für die Möglichkeit, sie modular mit vorhandenen und
künftigen Sensoren und Effektoren zu kombinieren, und für eine reibungslose Integration in
Luftverteidigungs- oder Luftraumüberwachungssysteme. Diese modularen Kapazitäten
könnten über ein gemeinsames Beschaffungsprogramm zum Schutz spezifischer kritischer
Infrastruktur sinnvoll eingeführt werden20.
3.3. Nutzung von Telekommunikationsnetzen für eine bessere Erkennung
Bestehende 5G-Telekommunikationsnetze könnten genutzt werden, um die Erkennung
von Drohnen zu verbessern und auszuweiten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten den
Aufbau einer Drohnenerkennungs- und -verfolgungskapazität mit zwei Ebenen auf Grundlage
der Mobilfunknetze unterstützen.
20 Siehe Abschnitt 4.
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Auf der ersten Ebene sollten bestehende Netzkapazitäten genutzt werden, um über die
Ermittlung von SIM-Karten mit ungewöhnlicher Identität oder unüblichen Arten der
Datenübertragung oder Aktivitäten mit dem Netz verbundene Drohnen zu erkennen.
Netzwerke sollten verhaltensbasierte Warnmeldungen abgeben, wenn sich Netzwerkressourcen
schnell und entlang unüblicher Strecken fortbewegen, und so als KI-gestützte automatisierte
Erkennungs- und Frühwarnsysteme fungieren. Diese Erkennungsmethode würde eine robuste
Partnerschaft zwischen den nationalen Behörden und den Telekommunikationsbetreibern
erfordern. Dafür bedarf es auch solider Industriepartnerschaften zwischen KI-Unternehmen und
Telekommunikationsanbietern und -betreibern sowie der vollständigen Anwendung des
Instrumentariums für die 5G-Cybersicherheit2122.
Diese Fähigkeit zur Verfolgung anhand der Verbindung könnte durch die Einführung des
Konzepts eines „digitalen Luftraums“ verstärkt werden, da mit diesem Drohnen auch in
größerer Höhe als heute eine 5G-Netzanbindung ermöglicht wird, wodurch diese auch dort
erkannt werden können. Zu diesem Zweck arbeitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten an
einem Durchführungsbeschluss zur Gewährleistung einer ausreichenden und
harmonisierten Verfügbarkeit von Frequenzen in den herkömmlichen harmonisierten
terrestrischen Mobilfunkfrequenzbändern. Dies wird einen sicheren Betrieb von Drohnen
über große Entfernungen ermöglichen. Zudem würde mit dem Durchführungsbeschluss ein
Mechanismus geschaffen, um Drohnen von anderen Nutzern zu unterscheiden, und eine
Verpflichtung eingeführt, die Anbindung an das Mobilfunknetz an eine Vorabeinstufung als
Drohne zu knüpfen.
Auf der zweiten Ebene sollte die Mobilfunksensorik genutzt werden, um nicht mit dem Netz
verbundene Drohnen zu erkennen. Dank Integrierter Kommunikation und Sensorik
(Integrated Sensing and Communication – ISAC) wird sensorbasierte Erkennung in das
Mobilfunknetz eingebunden. So werden 5G-Antennen sowie Antennen der nächsten
Generation zu Radarsensoren, die die räumliche Position eines unidentifizierten Flugobjekts,
darunter auch Ballons, erfassen können. Kurzfristig könnte diese Technologie über bestimmten
Standorten, z. B. Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, eingesetzt werden. Ein
vollständiger Einsatz in einem Gebiet oder einer größeren Region könnte die Grundlage für
digitale Zwillinge bilden, die die physische Präsenz von Objekten im Luftraum digital
darstellen. Dies könnte auch potenzielle militärische Anwendungen haben, z. B. zur Ergänzung
bestehender militärischer Luftüberwachungssysteme oder zur Erkennung von Störsendern.
ISAC wird derzeit von europäischen Telekommunikationsanbietern getestet, und es wurden
insbesondere im Zusammenhang mit 6G erste Schritte zur Standardisierung unternommen. Um
die Einführung zu beschleunigen, wird die Kommission die erforderlichen regulatorischen
Änderungen vorschlagen, mit denen beispielsweise sichergestellt wird, dass die
Frequenzzuweisung eine Sensorik ermöglicht und gleichzeitig Störungen des Luftverkehrs
minimiert werden. Die einschlägigen Bestimmungen hierzu wurden in den vor Kurzem
vorgeschlagenen Rechtsakt über digitale Netze aufgenommen. Kurzfristig wird die
Kommission ein Mandat zur Entwicklung technischer und betrieblicher Bedingungen für die
Sensorik für die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation
21 Siehe https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/cybersecurity-5g-networks-eu-toolbox-risk-mitigati
ngmeasures.
22 Im Einklang mit der Überarbeitung des Rechtsakts zur Cybersicherheit (COM(2026) 11) und dem Rechtsakt
über digitale Netze (COM(2026) 16).
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(CEPT) vorschlagen, worauf eine Änderung der Harmonisierungsentscheidung folgen würde,
die die Nutzung von Frequenzen für die Sensorik ermöglicht.
Darüber hinaus wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten prüfen, wie 5G-
Telekommunikationsnetze sowohl in der zivilen als auch der militärischen Nutzung für
dezentrale Rechenkapazitäten herangezogen werden können, wobei Edge- und Cloud-
Lösungen in Betracht gezogen werden.
Die Kommission wird Mitgliedstaaten unterstützen, die bereit sind, diese neuen
Erkennungskapazitäten unter Einsatzbedingungen zu testen und einzusetzen, um kritische
Infrastrukturen zu schützen, oder diese Erkennungskapazitäten in einem Gebiet zum Nutzen
des Militärs, der Strafverfolgungsbehörden und anderer einschlägiger Behörden auszubauen.
Ferner wird die Kommission die Ukraine ersuchen, eine Teilnahme an diesen Tätigkeiten in
Erwägung zu ziehen. Der Einsatz von Mobilfunksensorikkapazitäten entlang der Grenzen der
Mitgliedstaaten, die am stärksten von Bedrohungen durch Drohnen oder andere Flugobjekte
wie Ballons betroffen sind, könnte in Betracht gezogen werden. Es muss ein geeigneter
nationaler Governance-Rahmen für zivile und militärische Behörden, Anbieter von
Telekommunikationsausrüstung, Eigentümer von Türmen, Telekommunikationsbetreiber und
Infrastrukturbetreiber geschaffen werden, damit sichergestellt ist, dass die nationalen
Sicherheitsanforderungen klar erfüllt werden.
Wichtige Maßnahmen für die Erkennung:
Die Kommission wird nun gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vorrangig
eine Aufforderung zur Interessenbekundung für die Mitgliedstaaten, die Ukraine und
die europäischen Industriepartner in Bezug auf die Erprobung unter
Einsatzbedingungen und den Einsatz von Mobilfunk-
Drohnenerkennungskapazitäten mit doppeltem Verwendungszweck veröffentlichen
(zweites Quartal 2026), welche Folgendes umfassen:
o einen KI-gestützten Frühwarnmechanismus für bösartige mit dem Netz
verbundene Drohnen, verstärkt durch das Konzept eines digitalen Luftraums;
o die Erkennung nicht mit dem Netz verbundener Drohnen mittels
Mobilfunksensorik;
o die Einbettung von Mobilfunksensorik in bestehende und künftige militärische
Anwendungen.
mit einer Änderung der Entscheidung zur Harmonisierung der Frequenznutzung die
nötigen regulatorischen Schritte unternehmen, um die Nutzung von Frequenzen für
die Sensorik zu ermöglichen.
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4. Reaktion: Stärkere EU-weite Zusammenarbeit und Solidarität
Sobald es zu einem Vorfall kommt und eine oder mehrere bösartige Drohnen entdeckt werden,
müssen Bedrohungen unverzüglich und wirksam angegangen werden. Die praktische Reaktion
auf Vorfälle fällt angesichts der klaren Überschneidung mit Fragen der nationalen Sicherheit
und Verteidigung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten können jedoch
beim Einsatz von Kapazitäten und Lösungen zur Drohnenabwehr durch koordinierte
Maßnahmen auf EU-Ebene unterstützt werden. Dies erfordert starke zivil-militärische
Synergien sowie klar definierte und erprobte Einsatzregeln je nach Bedrohung.
4.1. Operative Synergien zwischen zivilem und militärischem Bereich
Was die kollektive Luftabwehr anbelangt, so ist für den Schutz vor konventionellen
Bedrohungen wie hochentwickelten Luft- und Raketenbedrohungen hauptsächlich die NATO
zuständig. Mit dem Aufkommen von Drohnenbedrohungen und insbesondere kostengünstigen
Systemen entwickelt sich die Luftabwehr weiter und erfordert eine zusätzliche Ebene in Form
eines Drohnenabwehrnetzwerks. Gleichzeitig kann der Schutz von Grenzen, Flughäfen,
Seehäfen, Energieinfrastruktur und sensiblen Standorten vor Billigdrohnen nicht allein auf dem
Militär beruhen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit der zivil-militärischen Koordinierung.
Drohnenabwehrkapazitäten müssen sowohl für zivile Sicherheits- als auch für
Verteidigungszwecke als ein dynamisches, anpassungsfähiges und umfassendes Netz gesehen
werden.
Sobald eine Bedrohung erkannt wird, werden nationale Protokolle aktiviert, die zu
Präventivmaßnahmen (z. B. der Schließung des Luftraums) sowie zu
Drohnenabwehrmaßnahmen führen, die einem vielfältigen Lösungskatalog entnommen
werden. Obwohl diese Verfahren auf nationaler Ebene beschlossen und durchgeführt werden,
müssen sie vor dem Hintergrund eines Szenarios grenzübergreifender oder multivektoraler
Bedrohungen, aber auch neu auftretender Bedrohungen wie Drohnenschwärmen oder
Kleinstdrohnen, einem Stresstest unterzogen werden.
Darüber hinaus erfordert die Drohnenabwehr in sehr geringer Höhe sekundenschnelle
Reaktionszeiten und eng aufeinander abgestimmte zivil-militärische Verfahren, die sich jedoch
nach wie vor von Land zu Land unterscheiden. Aufgrund der Kostenasymmetrie zwischen
Außerdem wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Folgemaßnahmen mit
folgenden Zielen ergreifen:
Verbesserung der Lageerfassung durch
o die Integration einschlägiger Daten in spezielle Sammelanzeigesysteme;
o die Prüfung einer schrittweisen Einrichtung einer EU-Plattform für
Drohnenvorfälle;
o die Integration von Erkennungs-, Verfolgungs- und
Identifizierungsfähigkeiten in die nationalen Grenzüberwachungssysteme;
o gemeinsame Datenformate für Drohnenabwehrfähigkeiten.
Nachdrückliche Ermutigung der Mitgliedstaaten, einen Rahmen für den
Informationsaustausch zwischen Zivilluftfahrtbehörden, Strafverfolgungsbehörden
und dem Militär einzurichten;
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kostengünstigen Bedrohungen und knappen Verteidigungsmitteln in Verbindung mit dem
massenhaften Einsatz und der Saturierung ist diese Fragmentierung nur schwer tragfähig.
Unterschiedliche Datenformate, Klassifizierungen und Berichtsketten verhindern ein
gemeinsames Lagebild in geringer Höhe und erschweren die Zuordnung in hybriden Szenarien.
Um diese Lücken zu schließen, sind Interoperabilität, Governance und eine rasche operative
Umsetzung in allen Ökosystemen erforderlich.
Daher ist es wichtig, dass auch auf EU-Ebene einschlägige Verfahren und
Kommunikationswege zwischen allen Akteuren festgelegt werden. In diesem Sinne wird
vorgeschlagen, mit allen maßgeblichen zivilen und militärischen Akteuren eine jährliche
Übung zur Drohnenabwehr auf EU-Ebene abzuhalten.
4.2. Unterstützung beim Einsatz von Drohnenabwehrkapazitäten
Es bedarf eines Ansatzes mit mehreren Ebenen und Effektoren (bei dem mehrere technische
Maßnahmen zur Drohnenabwehr kombiniert werden), um der großen Bandbreite an
Bedrohungen durch nicht kooperative Drohen entgegenzutreten. Abwehrmaßnahmen stützen
sich auf eine Kombination aus einer Vielzahl von Lösungen wie Jammern, Lasern,
Hochleistungsmikrowellen, Drohnenfängern, Cyberabschüssen sowie „harten“ kinetischen
Lösungen, z. B. Kampfdrohnen (einzeln oder im Schwarm), Schusswaffen sowie
Kurzstreckenraketen und -munition.
Wenn Drohnen mit einem Kommunikationsnetz verbunden sind, kann eine mögliche
Gegenmaßnahme auch die Fähigkeit sein, die Netzanbindung bösartiger Vektoren zu stören, zu
verlangsamen, zu jammen oder zu kappen, ohne die Konnektivität freundlicher Drohnen zu
beeinträchtigen. Auf Ersuchen der zuständigen nationalen Behörden sollten
Telekommunikationsbetreiber in der Lage sein, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen,
um das SIM oder das Konnektivitätsmodul zu sperren, eine gewaltsame Trennung
vorzunehmen oder Geofencing einzuleiten. Die Kommission arbeitet derzeit an einem
Durchführungsbeschluss zur Harmonisierung der operativen und technischen Bedingungen für
den sicheren Betrieb von Endgeräten wie Drohnen.
Angesichts der sich wandelnden Sicherheitslage ist es von entscheidender Bedeutung und
dringend erforderlich, dass kritische Infrastrukturen mit den neuesten
Drohnenabwehrausrüstungen und -systemen ausgestattet werden. In voller Komplementarität
mit laufenden Aktivitäten im Verteidigungsbereich wird die Kommission daher mit den
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um – beginnend mit einem Aufruf zur
Interessenbekundung – eine EU-Initiative für den Einsatz von Drohnenabwehr bei
kritischen Infrastrukturen auf den Weg zu bringen:
Erstens wird die Kommission auf der Grundlage der in Abschnitt 2 beschriebenen
Bedarfsanalyse weiterhin die Eigenentwicklung von Drohnenabwehrsystemen unterstützen
und dabei besonderes Augenmerk auf die Unterstützung innovativer und skalierbarer Ansätze
legen, insbesondere durch neue Akteure aus sowohl Verteidigungs- als auch zivilen
Ökosystemen. Vor diesem Hintergrund wird sie mit der Industrie und den Mitgliedstaaten
zusammenarbeiten, um vorrangige Investitionsbereiche im Rahmen der
Verteidigungsprogramme und zivilen Programme der EU festzulegen, damit der Ansatz im
Rahmen des künftigen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit ausgeweitet werden
kann.
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Zweitens wird die Kommission eine freiwillige EU-Initiative für die gemeinsame
Beschaffung im Bereich Drohnenabwehr für den Einsatz von Drohnenabwehrlösungen bei
kritischen Infrastrukturen vorschlagen. Ziel ist es, die Beschaffungskapazitäten der
einschlägigen EU-Agenturen (z. B. Frontex, EMSA, EFCA) zu nutzen und Synergien mit der
gemeinsamen Beschaffung (einschließlich vorkommerzielle oder innovative
Beschaffungsprogramme) zu schaffen, die von den zuständigen nationalen Ministerien
(insbesondere den Verteidigungs- oder Innenministerien) im Zusammenhang mit der
Umsetzung des ISF, des BMVI sowie des SAFE-Instruments23, des EDIP24 und der Arbeit der
Koalition für Drohnenfähigkeiten oder, auf Entscheidung der Mitgliedstaaten, der
Europäischen Drohnenabwehrinitiative, der Initiativen „Schutzschild für die Ostflanke“ und
„Luftschild“ sowie der Umsetzung der EU-Strategie für den Schwarzmeerraum und der
Plattform für maritime Sicherheit im Schwarzen Meer durchgeführt wird.
4.3. Aufbau der „Softwareebene“ von Drohnenabwehrkapazitäten
Die Erfahrungen in der Ukraine haben gezeigt, dass wirksame Drohnenabwehrfähigkeiten
zwingend auf der Grundlage eines Steuerungs- und Kontrollsystems (Command and Control –
C2) betrieben werden müssen, d. h. einer Softwareebene, in die Sensoren und Effektoren
integriert werden können. Für die Erkennung und Bekämpfung fortgeschrittener und
koordinierte Drohnenbedrohungen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die
Mitgliedstaaten gemeinsam selbstständige europäische Steuerungs- und
Kontrollkapazitäten (C2) entwickeln, die durch KI-Software betrieben werden und über ein
hohes Maß an Cybersicherheit, modernste Verschlüsselung, eine sicher an den Rändern des
Internets gespeicherte Cloud sowie Hochleistungsrechenkapazitäten verfügen. Diese C2-
Lösungen sind von Natur aus dual und auf Interoperabilität ausgelegt und sollten daher in
Synergie mit Erkennungskapazitäten arbeiten können und so konzipiert sein, dass sie mit
mehreren Effektoren gegen bösartige Drohnen agieren können. Altgeräte sollten integriert
werden können und in der Lage sein, miteinander und mit einschlägigen zivilen Systemen und
Verteidigungssystemen zu interagieren. Im Einklang mit der Strategie „KI anwenden“ sollten
die KI-Gigafabriken, die derzeit mit Unterstützung aus dem EU-Haushalt errichtet werden, die
Entwicklung solcher C2-Kapazitäten erleichtern.
4.4. Solidarität: Notfallteams für die rasche Drohnenabwehr
Bei der Abwehr von Bedrohungen oder der Sicherung bestimmter Standorte zur Vorbereitung
auf Veranstaltungen müssen sich die Mitgliedstaaten auf eine größere, rasche und skalierbare
europäische Solidarität verlassen können. Dies kommt besonders dann zum Tragen, wenn die
Art oder das Ausmaß der Bedrohungen die Reaktionsfähigkeit eines Mitgliedstaats übersteigt.
Die Kommission schlägt vor, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um Notfallteams
für die rasche Drohnenabwehr einzurichten, die, einem Ansatz des gegenseitigen Beistands
folgend, auf Ersuchen einer Behörde eines Mitgliedstaats als schnell einsatzfähige
Reserveeinheiten mit den neuesten Erkennungs- und Reaktionstechnologien eingreifen
könnten. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen könnte gegebenenfalls die
23 Verordnung (EU) 2025/1106 des Rates vom 27. Mai 2025 zur Festlegung des Instruments
„Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie“.
24 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms
für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der
zeitnahen Verfügbarkeit und Lieferung von Verteidigungsgütern, COM(2024) 150 final.
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erforderliche Unterstützung leisten. Die Kommission wird prüfen, inwiefern dies auf der
Ausweitung der Mechanismen für die Bündelung und gemeinsame Nutzung der von der EU
finanzierten Strafverfolgungsnetze25, des Sicherheitsberatungsprogramms und der EU-
Agenturen (z. B. Frontex) aufbauen kann, um eine grenzübergreifende Abdeckung und den
Einsatz mobiler Einheiten im Zusammenhang mit hochriskanten und öffentlichkeitswirksamen
Veranstaltungen unter Wahrung der Interoperabilität zu gewährleisten. Ebenso würden
Synergien mit bestehenden Fähigkeiten wie den EU-Teams für die rasche Reaktion auf hybride
Bedrohungen genutzt.
4.5. In das Grenzmanagement integrierte Drohnenabwehrkapazitäten
An den Außengrenzen der EU treten sowohl an Land- als auch an Seeabschnitten sowie im
Umland starke Drohnenbedrohungen auf. Frontex unterstützt die Mitgliedstaaten bei der
Bewältigung dieser Bedrohungen. Dabei werden Drohnen für die Grenzüberwachung im
Rahmen gemeinsamer Aktionen eingesetzt und die Interoperabilität gefördert.
Die Kommission wird Frontex bei der Organisation von Pilotprojekten im Bereich
Drohnen und Drohnenabwehr, von Live-Demonstrationen und von mit Preisen dotierten
Innovationswettbewerben in realistischen Grenzumgebungen unterstützen. Sie wird Drohnen
und Drohnenabwehrfähigkeiten stärker in die Ausbildung der ständigen Reserve integrieren.
Zudem wird Frontex praktische Leitlinien für mehrschichtige Einsatzmodelle und die
grenzüberschreitende Bearbeitung von Vorfällen bereitstellen.
Das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
(BMVI) bietet den Mitgliedstaaten Unterstützung bei der Verbesserung der Grenzüberwachung
und der Erkennung von Bedrohungen an den EU-Außengrenzen, auch in Bezug auf Drohnen
und Drohnenabwehrkapazitäten. Die Kommission hat eingegangene Anträge für eine
Ausschreibung in Bezug auf Ausrüstung mit einer Mittelausstattung von 150 Mio. EUR
geprüft. Ziel ist es, die Mitgliedstaaten beim Erwerb unbemannter Ausrüstung für die Luft- und
Seeüberwachung zu unterstützen, die letztendlich von Frontex bei gemeinsamen Aktionen
eingesetzt werden soll.
Darüber hinaus wurde im Dezember 2025 jüngst eine mit 250 Mio. EUR ausgestattete
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine bessere Sicherung der EU-
Außengrenzen auch gegen Drohnen veröffentlicht. Diese ist an Mitgliedstaaten gerichtet, die
beim Grenzmanagement einem erhöhten und komplexen Druck ausgesetzt sind, und unterstützt
sie in einem oder mehreren der folgenden drei Schwerpunktbereiche: dem direkten Erwerb von
Drohnen und Drohnenabwehrsystemen für die Außengrenzen, der Integration von Drohnen und
Drohnenabwehrsystemen in die nationalen Grenzüberwachungssysteme und dem Einsatz
innovativer Technologien und Kommunikationssysteme zur Bewältigung hybrider
Bedrohungen der Außengrenzen und Grenzübergangsstellen, auch an internationalen
Flughäfen. Um Umsetzung und Interoperabilität zu erleichtern, fördert die Kommission
koordinierte Ansätze interessierter Mitgliedstaaten, gegebenenfalls einschließlich der
Zusammenarbeit durch gemeinsame/grenzüberschreitende innovationsfördernde Beschaffung
und gemeinsame Auftragsvergabe.
25 Z. B. das Sicherheitsnetz für Hochrisikofälle (HRSN) oder ATLAS.
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4.6. Auf dem Weg zu einem EU-Rechtsrahmen zur Drohnenabwehr
Aus einer vor kurzem durchgeführten umfassenden Bestandsaufnahme der Rechtsrahmen der
Mitgliedstaaten für Drohnenabwehrsysteme geht hervor, dass die rechtlichen und operativen
Rahmenbedingungen für die Bekämpfung nicht kooperativer oder unsicherer
Drohnenaktivitäten in der Union nach wie vor stark fragmentiert sind.
Die meisten Mitgliedstaaten stützen sich auf einzelne Bestimmungen in den Rechtsvorschriften
in den Bereichen Luftfahrt, Polizei, Verteidigung und Telekommunikation, und nur wenige
haben mit der Ausarbeitung integrierter nationaler Strategien zur Drohnenabwehr begonnen. In
einigen Mitgliedstaaten gibt es überhaupt keine nationalen Vorschriften. Betreiber ziviler und
kritischer Infrastrukturen verfügen in der Regel nicht über die rechtliche Befugnis, eine
gefährliche Drohne zu neutralisieren. Aktive Risikominderungsmaßnahmen wie Jamming,
Spoofing oder ein kinetisches Eingreifen sind aufgrund strenger Vorschriften für Eingriffe ins
Frequenzspektrum und die Flugsicherheit nach wie vor dem Militär und Spezialeinheiten der
Polizei vorbehalten. Daher können einige Betreiber Bedrohungen erkennen, aber nicht wirksam
darauf reagieren, was die Neutralisierung verzögert und die Sicherheitsrisiken erhöht.
Es muss also in Erwägung gezogen werden, den Rahmen der Mitteilung von 2023 über die
Abwehr von Bedrohungen, die von Drohnen ausgehen, auf eine Reihe gemeinsamer
verbindlicher und unverbindlicher Vorschriften für die Behörden der Mitgliedstaaten
und private Betreiber auszuweiten, um die Aufgaben und Mandate aller beteiligten Akteure,
einschließlich der Eigentümer kritischer Infrastrukturen, klar zu fassen. Dies könnte
Mindestleistungsanforderungen für Drohnenabwehrsysteme, eine harmonisierte Terminologie
und Taxonomie, eine integrierte Überwachung, die Unterstützung der Plattform für die
Meldung von Vorfällen und Anreize für die Standardisierung umfassen. Dies sollte den
Mitgliedstaaten ein Mindestmaß an Resilienz bieten und ergänzend zum Rahmen für den
rechtmäßigen Einsatz von Drohnen umgesetzt werden. Zu diesem Zweck wird die Kommission
eine Machbarkeitsstudie zu möglichen Optionen für die Schaffung eines EU-Rechtsrahmens
für die Drohnenabwehr bis 2030 in Auftrag geben. Parallel dazu wird die Kommission zur
Deckung des kurzfristigen Bedarfs eine Empfehlung zur Abwehr von Bedrohungen durch
Drohnen herausgeben, in der Leitlinien für Strafverfolgungsstellen dargelegt werden.
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Wichtige Maßnahmen für die Reaktion:
Die Kommission wird nun schleunigst gemeinsam mit den Mitgliedstaaten
bis zum zweiten Quartal 2026 eine Aufforderung zur Interessenbekundung
veröffentlichen, um eine freiwillige EU-Initiative für den Einsatz von
Drohnenabwehr bei kritischen Infrastrukturen auf der Grundlage folgender
Elemente auf den Weg zu bringen:
o Überblick über den Bedarf der EU an Drohnenabwehrfähigkeiten mit
doppeltem Verwendungszweck;
o gemeinsames Pilotprogramm zur Entwicklung von
Drohnenabwehrkapazitäten;
o gemeinsame Beschaffung auf freiwilliger Basis zum Schutz kritischer
Infrastrukturen;
o Einsatz von Drohnenabwehrkapazitäten an See- und Landgrenzen (über den
mit 250 Mio. EUR ausgestatteten Aufruf zur Interessenbekundung im
Rahmen des BMVI).
im Rahmen der laufenden Einführung von KI-Gigafabriken eigenentwickelte, KI-
gestützte C2-Kapazitäten mit doppeltem Verwendungszweck für autonome
Anlagen unterstützen, um in Zukunft eigenständige Softwarelösungen einzuführen.
jährlich eine groß angelegte Drohnensicherheits- bzw. -musterübung in der EU
durchführen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und zivil-militärische
Synergien zu testen (erstmals im Herbst 2026).
Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Folgemaßnahmen mit folgenden
Zielen ergreifen:
Durchführung einer Machbarkeitsstudie für einen EU-Rechtsrahmen zur
Drohnenabwehr, mit dem ein gemeinsames Mindestmaß für die Behörden der
Mitgliedstaaten und private Betreiber kritischer Infrastrukturen aufgestellt wird.
Annahme einer Empfehlung der Kommission zur Abwehr von Bedrohungen
durch Drohnen für Strafverfolgungsstellen.
Unterstützung von Frontex bei der Nutzung von Drohnen für eine verstärkte
Grenzüberwachung durch gemeinsame Aktionen, Drohnen- und
Drohnenabwehrpilotprogramme und Live-Demonstrationen.
Bis zum vierten Quartal 2026: Prüfung der Einrichtung von Notfallteams für die
rasche Drohnenabwehr, um die Solidarität und den gegenseitigen Beistand im
Falle von Drohnenbedrohungen zu stärken.
Ermutigung der Mitgliedstaaten, einen angemessenen Rechtsrahmen zu
entwickeln, um wirksame Abhilfemaßnahmen gegen Drohnenbedrohungen zu
ermöglichen – drunter auch Abschüsse – und private Eigentümer kritischer
Infrastrukturen in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
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5. Stärkung der Verteidigungsbereitschaft Europas gegen Drohnenbedrohungen
Neben der Stärkung der Resilienz der EU gegenüber der Vielfalt an Drohnenbedrohungen muss
auch die Verteidigungsbereitschaft Europas zur Abwehr von Drohnenbedrohungen weiter
gestärkt werden, da der Einsatz von Drohnen zu einem integralen Bestandteil der modernen
Kriegsführung geworden ist. In diesem Zusammenhang zieht Europa Lehren aus dem
grundlosen Krieg in der Ukraine sowie aus dem innovativen Ökosystem, das zur raschen
Anpassung an die Dynamik des Schlachtfelds entstanden ist.
Aus verteidigungspolitischer Sicht bringt der zunehmende Einsatz von Drohnen und
Drohnenabwehrsystemen umfassendere Entwicklungen im Sicherheitsumfeld mit sich,
darunter schnellere Einsatzzeiten, Aktivitäten unterhalb der Schwelle zum bewaffneten
Konflikt und die zunehmende Interaktion zwischen zivilen und militärischen Bereichen. Diese
Entwicklungen wirken sich nicht nur auf die Durchführung militärischer Operationen aus,
sondern auch auf umfassendere Erwägungen im Zusammenhang mit dem Schutz des
Hoheitsgebiets, der Sicherung kritischer Anlagen und der allgemeinen
Verteidigungsbereitschaft.
Drohnen werden für eine Vielzahl militärischer Zwecke eingesetzt, darunter zur
Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung, für Militärschlage, zum Schutz der
Einsatzkräfte und zur logistischen Unterstützung. Gleichzeitig sind Drohnenabwehrfähigkeiten
zu einem integralen Bestandteil der Überlebensfähigkeit und der Manövrierfreiheit von
Streitkräften geworden, insbesondere in umkämpften und saturierten Gebieten.
Drohnen und Drohnenabwehrsysteme gehören zu den vorrangigen Fähigkeitenbereichen, die
von den Mitgliedstaaten ermittelt und vereinbart wurden. Im Fahrplan für die
Verteidigungsbereitschaft wurde betont, dass diese Fähigkeit prioritär aufgebaut werden
muss. Führende Nationen und andere Mitgliedstaaten haben mit Unterstützung der Hohen
Vertreterin, insbesondere dank der aktiven Koordinierungsfunktion der EDA, bereits mit der
Arbeit an Drohnen und Drohnenabwehrsystemen im Rahmen eines speziellen vorrangigen
Fähigkeitenbereichs (Priority Capability Area – PCA)begonnen, um spezifische
Fähigkeitslücken zu schließen. Andere verwandte Fähigkeiten werden in Fähigkeitsbereichen
wie Luft- und Raketenabwehr, Artillerie, elektronische Kriegsführung und künstliche
Intelligenz behandelt. Diese Koordinierungsgruppe bildet den Rahmen, in dem die
gegenseitigen Abhängigkeiten sowie die Herausforderungen im Zusammenhang mit der
Interoperabilität und operative Abhängigkeiten gemeinsam angegangen werden können. Sie
sollte als wichtigste Stelle zur Koordinierung der Bemühungen der Mitgliedstaaten zur
Verwirklichung der vereinbarten Ziele für die Verteidigungsbereitschaft dienen, unter anderem
durch die Verknüpfung der Prioritäten im Bereich Fähigkeiten mit den einschlägigen
Instrumenten zur Unterstützung der Industrie.
Was die finanzielle Unterstützung betrifft, so sollen im Rahmen des PCA Drohnen und
Drohnenabwehr die europäische Industriekapazität für Flugdrohnen mittels spezifischer Ziele
und Zeitpläne sowie unter Nutzung des Programms für die Europäische Verteidigungsindustrie
(EDIP) und des SAFE-Instruments ausgebaut und gefördert werden. Die Kommission wird ihre
Unterstützung hierfür verstärken, unter anderem durch die Kooperationsrahmen des EDIP (die
Struktur für ein europäisches Rüstungsprogramm – SEAP und das europäische
Verteidigungsvorhaben von gemeinsamem Interesse), den Dialog mit der Drohnenallianz
erleichtern und im Einklang mit den zuvor beschriebenen Maßnahmen eine Bestandsaufnahme
der Industrie vornehmen. Diese Arbeit wird in die Europäische Drohnenabwehrinitiative sowie
in die Initiative „Schutzschild für die Ostflanke“ einfließen, die im Fahrplan für die
Verteidigungsbereitschaft vorgeschlagen wurden.
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Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden die Europäische Drohnenabwehrinitiative
in Richtung der Prioritäten im Zusammenhang mit der Verteidigungsbereitschaft sowohl im
zivilen als auch im militärischen Bereich und für Anwendungen mit doppeltem
Verwendungszweck voranbringen, um die Kohärenz zwischen den fähigkeitsbezogenen,
operativen und industriellen Anstrengungen auf EU-Ebene zu fördern, und zwar als
Querschnittsaufgabe im Rahmen der laufenden Arbeiten der entsprechenden PCA-
Koalitionsbemühungen.
Diese Arbeit wird sich insbesondere auf die Erfahrungen der Ukraine auf dem Gefechtsfeld in
den Bereichen interoperable Datenverwaltungssysteme, darunter Führung und Leitung
(Integration), Erkennungssysteme (Lageerfassung) und kosteneffiziente Effektorsysteme
(Reaktion) stützen. Die Europäische Drohnenabwehrinitiative sollte einen stärker integrierten
Ansatz unterstützen, bei dem die wichtigsten operativen Abhängigkeiten entlang der gesamten
operativen Reaktionskette berücksichtigt werden. Ziel ist der Aufbau eines industriellen
Ökosystems aus Endnutzern, Innovatoren und Produktionslinien, das im Bedarfsfall Ergebnisse
liefern kann. Die Abwehr von Drohnenschwärmen erfordert modulare und interoperable
Systeme auf der Grundlage einer offenen Architektur. Solche Systeme sind auch für die
Durchführung von Gegenangriffen in weiter Entfernung von entscheidender Bedeutung. Es
sollten auch starke Synergien mit der Entwicklung von C2-Systemen mit doppeltem
Verwendungszweck zum Schutz kritischer Infrastrukturen genutzt werden. Dies wird auch zur
Initiative „Schutzschild für die Ostflanke“ in Bereichen wie dem Aufbau einer industriellen
Basis für Drohnen und Drohnenabwehrfähigkeiten, Luft- und Raketenabwehr, Frühwarnung,
C2- und Datenmanagement, Erkennungs- und Lageerfassungsfähigkeiten sowie kinetischen
nicht kinetischen Effektoren und Effektoren der elektronischen Kriegsführung beitragen.
Die Bemühungen auf europäischer Ebene sollten zu einer umfassenden europäischen
Drohnen- und Drohnenabwehrfähigkeit führen und einen mehrstufigen, allumfassenden
Ansatz über mehrere Ebenen bieten, bei dem Sensoren und Effektoren in der gesamten Union
verknüpft, Entscheidungsprozesse unterstützt und eine kontinuierliche Lageerfassung
gewährleistet werden können.
Die Fähigkeit, die Entwicklung immer fortschrittlicherer Drohnen- und
Drohnenabwehrfähigkeiten zu beschleunigen, ist ein integraler Bestandteil der
Verteidigungsbereitschaft Europas. Bislang wurden aus dem Europäischen Verteidigungsfonds
und seinen Vorläuferprogrammen insgesamt 1 Mrd. EUR für ein breites Spektrum von
Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Drohnen bereitgestellt. Die
EU plant, in den nächsten zwei Jahren weiterhin in Drohnen und Drohnenabwehrtechnologien
zu investieren, wobei 200 Mio. EUR im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds
vorgesehen sind.
Darüber hinaus sind die EU-Mitgliedstaaten im Begriff, im Rahmen des SAFE-Instruments
erheblich in den Erwerb der neuesten Drohnen und Drohnenabwehrwaffensysteme zu
investieren. Dies wird die Grenzsicherheit, die militärische Bereitschaft und die strategische
Autonomie der EU im Zusammenhang mit optional bemannten Systemen verbessern und
gleichzeitig die technologische und industrielle Basis der Verteidigung stärken und die
Abhängigkeit von Lieferanten aus Drittländern verringern.
Die EU wird auch die Entwicklung innovativer und disruptiver Akteure im Bereich Drohnen
und Drohnenabwehr für die Verteidigung beschleunigen. Mit der kommenden AGILE-
Initiative wird die Kommission ein neues Instrument für die flexible und rasche Innovation
kosteneffizienter Verteidigungsgüter und -technologien für die Streitkräfte vorschlagen. Auch
die BraveTechEU-Initiative soll Maßnahmen umfassen, die wie mit der Ukraine vereinbart auf
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die rasche Innovation von Drohnenabwehrlösungen als Reaktion auf den tatsächlichen
operativen Bedarf abzielen und gemeinsam mit der EDA vorangebracht werden. Die
Kommission erleichtert auch den Zugang zu Kapital (Beteiligungstitel) für entsprechende
Unternehmen: Diesen wird ein mit 1 Mrd. EUR ausgestatteter Fonds zugutekommen, der
derzeit gemeinsam mit der EIB/dem EIF eingerichtet wird. Darüber hinaus wird die
Kommission, wie im EU-Fahrplan zur Transformation der Verteidigungsindustrie angekündigt,
EUDIS-Tech-Allianzen ins Leben rufen, mit denen ein Netz aus Start-ups/Scale-ups und
Streitkräften im Verteidigungsbereich rund um vorrangige Fähigkeitsbereiche eingerichtet
wird. Dies wird den Unternehmen dabei helfen, den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten besser
gerecht zu werden. Eine dieser Tech-Allianzen wird sich mit Drohnen befassen.
Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten in die Kapazitäten für eine Massenproduktion von
Drohnen und Drohnenabwehrsystemen investieren, wie es im Bereich Munition geschieht, sei
es für den sofortigen aktiven Einsatz oder zur Lagerung als strategische Reserve. In diesem
Sinne und mit Zustimmung der Mitgliedstaaten wird das EDIP industrielle
Produktionskapazitäten für den Bereich Drohnen und Drohnenabwehr unterstützen, und zwar
in Synergie mit der entsprechenden Initiative für den zivilen Bereich. Im Rahmen dieser Arbeit
muss der Zugang zu kritischen Rohstoffen für die Drohnenindustrie durch die Erforschung von
Alternativen oder erforderlichenfalls durch Bevorratung sichergestellt werden. Darüber hinaus
wird die Kommission der Umsetzung des EU-Fahrplans zur Transformation der
Verteidigungsindustrie beim Aufbau von Drohnenabwehrfähigkeiten Vorrang einräumen.
Nach 2027 wird das Politikfenster „Verteidigung, Resilienz, Sicherheit und Weltraum“ des
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit in Synergie mit anderen Politikfenstern einen
stabilen und vorhersehbaren Rahmen sowie Flexibilität bieten, um auf neue Prioritäten
reagieren zu können.
Schließlich richtet die Kommission, wie im Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft
angekündigt, eine Drohnenallianz mit der Ukraine ein, um die Zusammenarbeit mit der
Ukraine zu verbessern. Diese Allianz wird Start-ups/Scale-ups, die Systeme herstellen, mit
einer Gemeinschaft von Innovatoren zusammenbringen, um auf den Erfahrungen und der
industriellen Basis der Ukraine aufzubauen. Die Endnutzer, auch die aus der Ukraine, werden
einbezogen, damit die Allianz rasch Lösungen liefern und gefechtserprobte Konzepte nutzen
kann. Sie wird auch die Arbeit in den Bereichen Standardisierung, Zertifizierung und
Interoperabilität erleichtern. Ferner wird sie zur Gründung von Joint Ventures und
öffentlichprivaten Partnerschaften in der EU und der Ukraine beitragen. Der Vorstand der Drohnenallianz
wird die Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten und Vertretern der Industrie koordinieren. Die
Allianz wird in voller Synergie mit D-TECT, dem Industrieforum über Drohnen, agieren.
Gegebenenfalls wird die Drohnenallianz auf Netzwerken, Kenntnissen und Partnerschaften
aufbauen, die durch den Investitionsrahmen für die Ukraine und die Partnerschaft zwischen der
EU und der Ukraine im weiteren Sinne gewonnen wurden.
Parallel dazu wird eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine bei
der Sicherung und Diversifizierung der Lieferketten von entscheidender Bedeutung sein,
um Engpässe bei der Drohnenproduktion zu überwinden und insbesondere Kapazitätspuffer
und die Verfügbarkeit kritischer elektronischer Komponenten sicherzustellen. Dies wird
insbesondere im Rahmen der Taskforce EU-Ukraine zur industriellen Zusammenarbeit im
Verteidigungsbereich vorangebracht.
Darüber hinaus sollte die Europäische Union unter Einsatz der vollen Bandbreite an
einschlägigen Instrumenten und Initiativen (einschließlich der Prüfung der Nutzung der EFF
und der EUMAM) Anreize und Unterstützung für den Austausch und für
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Schulungsprogramme zwischen der Ukraine und den Mitgliedstaaten für
Drohnenpiloten, ‐ingenieure und ‐wartungsspezialisten bieten.
6. Internationale Zusammenarbeit
Die Verbesserung der Sicherheit der EU vor Drohnenbedrohungen kann nur in einem breiteren
Kontext und in Zusammenarbeit mit Partnern ins Auge gefasst werden. Die Zusammenarbeit
mit der Ukraine ist für diesen Aktionsplan von zentraler Bedeutung. Viele der geplanten
Maßnahmen werden im Rahmen einer intensiven Partnerschaft mit der Ukraine und in allen
Aktionsbereichen umgesetzt, was sowohl der Ukraine als auch der EU zugutekäme.
Mit dem Aktionsplan wird in Anerkennung der Tatsache, dass die Partner der EU denselben
Drohnenbedrohungen ausgesetzt sind, eine gezielte Zusammenarbeit mit engen Nachbarn wie
dem Vereinigten Königreich, Norwegen, der Schweiz, Island sowie Moldau, den Partnern im
Westbalkan, im Mittelmeerraum, im Schwarzmeerraum und anderen Partnern, mit denen die
Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der EU übereinstimmen, ermöglicht. Die EU hat ein
starkes Interesse daran, die erforderlichen Kooperationsmechanismen mit Partnern
einzurichten, insbesondere da der Schutz kritischer Infrastrukturen grenzübergreifende Aspekte
beinhalten kann. Insbesondere muss ein Frühwarnmechanismus zwischen Partnern angepeilt
werden, sobald eine Bedrohung festgestellt wird.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Bereich Drohnen und
Drohnenabwehrmaßnahmen ist für die rasche und effiziente Umsetzung des Aktionsplans von
entscheidender Bedeutung. Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden einen
regelmäßigen und strukturierten Austausch mit der NATO pflegen, um die gegenseitige
Wichtige Maßnahmen für die Verteidigungsbereitschaft
Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse
vorrangig
ihre Unterstützung für die Mitgliedstaaten im vorrangigen Fähigkeitsbereich
Drohnen und Drohnenabwehr intensivieren, unter anderem durch die Förderung
von Konvergenz und Synergien zwischen der PCA-Koalitionsarbeit und den damit
verbundenen laufenden fähigkeitsbezogenen Bemühungen sowie durch Instrumente
wie das europäische Verteidigungsvorhaben von gemeinsamem Interesse und die
SEAP. Diese Bemühungen werden den Rahmen für die Europäische
Drohnenabwehrinitiative und die Initiative „Schutzschild für die Ostflanke“ bilden
die rasche Industrialisierung von Drohnen-/Drohnenabwehrlösungen für
Verteidigungszwecke unterstützen
die Initiative für eine Drohnenallianz mit der Ukraine auf den Weg bringen, um
Anreize für den Aufbau eines innovativen industriellen Ökosystems zu schaffen.
Anreize und Unterstützung für den Austausch und für Schulungsprogramme
zwischen der Ukraine und den Mitgliedstaaten für Drohnenpiloten, ‐ingenieure und
‐wartungsspezialisten schaffen.
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Integration potenzieller Lösungen zur Drohnenabwehr mit doppeltem Verwendungszweck zu
ermitteln, Doppelarbeit zu vermeiden und Synergien zu maximieren.
7. Schlussfolgerung
Die EU muss rasch und entschlossen handeln, um ein starkes Zeichen für Solidarität und Einheit
zu setzen. Die in diesem Aktionsplan festgelegten Maßnahmen sind als Beitrag auf EU-Ebene
konzipiert, um unverzüglich und kurzfristig auf das Kontinuum von Bedrohungen der EU durch
Drohnen zu reagieren. Mit dem Aktionsplan wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, in dessen
Rahmen sowohl die Frage des Schutzes kritischer Infrastrukturen und der Außengrenzen
behandelt als auch vorgeschlagen wird, die erforderlichen Rechtsvorschriften anzupassen, um
die Sicherheit vor Drohnen zu verbessern und die neuesten technologischen Entwicklungen
einzusetzen, damit Drohnen besser erkannt und besser auf sie reagiert werden kann.
Der Aktionsplan sollte als dynamischer Prozess betrachtet werden, der an verschiedene Arten
von Bedrohungen sowie deren Entwicklung angepasst wird. Bei den vorgeschlagenen
Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge an die Mitgliedstaaten für verstärkte gemeinsame
Maßnahmen und Zusammenarbeit auf der Grundlage des Grundsatzes der gemeinsamen
Verantwortung, um das Thema in seiner Gesamtheit zu behandeln. Nach der Annahme dieses
Aktionsplans beabsichtigt die Kommission, eine intensive und strukturierte Diskussion über
alle vorgeschlagenen Maßnahmen mit den interessierten Parteien – darunter die Industrie, das
Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten – aufzunehmen, um die klare Priorisierung der
Maßnahmen festzuschreiben.
Zu diesem Zweck zieht die Kommission in Betracht, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen
strategischen Mechanismus zur Koordinierung der Umsetzung des Aktionsplans einzurichten,
der die verschiedenen Dimensionen miteinander verbindet und eine enge Zusammenarbeit mit
dem Rat sicherstellt. Vor diesem Hintergrund fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf,
einen nationalen Koordinator für die Drohnensicherheit zu benennen, dessen Aufgabe es
sein wird, die nationale Umsetzung dieses Aktionsplans zu überwachen, zu fördern und zu
unterstützen. Ein solcher Mechanismus sollte die bestehenden Plattformen für die technische
Zusammenarbeit in diesem Bereich unberührt lassen. Die Kommission wird jährlich einen
Fortschrittsbericht auf der Grundlage freiwilliger Beiträge der Mitgliedstaaten veröffentlichen,
um die Umsetzung des Aktionsplans zu überwachen.
Drucksache 146/26- 27 -
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan zur Drohnen- und Drohnenabwehrsicherheit KOM(2026) 81 endg.; (Unterrichtung)