Zukunft der Elbe als Wasserstraße, Staustufen, Schleusen, Schiffbarkeit und mögliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Tschechien
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Zukunft der Elbe als Wasserstraße, Staustufen, Schleusen, Schiffbarkeit und mögliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Tschechien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6460
21. Wahlperiode 12.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Bochmann, Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle, Lars
Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze, Leif-Erik Holm,
Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto Strauß, Andreas
Mayer, Carsten Becker und der Fraktion der AfD
Zukunft der Elbe als Wasserstraße, Staustufen, Schleusen, Schiffbarkeit und
mögliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Tschechien
Die Elbe ist eine der wichtigsten Bundeswasserstraßen und zugleich eine der
letzten weitgehend frei fließenden Flüsse Europas. Während Deutschland seit
Jahrzehnten auf einen sogenannten sanften Ausbau setzt, verfolgt Tschechien
eine deutlich wirtschaftsorientiertere Strategie und plant bzw. realisiert
Staustufen, wie die Staustufe Děčín (https://de.wikipedia.org/wiki/Staustufe_D%C4%
9B%C4%8D%C3%ADn), mit Schleusen, zur Sicherstellung einer ganzjährigen
Schiffbarkeit (www.rvc.gov.cz/stavby/plavebni-stupen-decin).
Denn die „Elbe führt immer seltener ausreichend Wasser – selbst im Frühjahr,
wenn früher Schneeschmelze und Regen für hohe Wasserstände sorgten“,
räumt selbst der Staustufenplänen gegenüber kritisch eingestellte Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein (www.bund-sachsen.de/servic
e/presse/detail/news/tschechische-staustufenplaene-kein-nutzen-fuer-die-schifff
ahrt/).
Unbefahrbarkeit von deutschen Bundeswasserstraßen führt nach Auffassung
der Fragesteller zu erheblichen Ausfällen und damit zu Wettbewerbsnachteilen
für deutsche Häfen, Unternehmen und die Binnenschifffahrt. Gleichzeitig wird
der Verkehr zunehmend auf Straße und Schiene verlagert, mit entsprechenden
Belastungen für Infrastruktur, Umwelt und Steuerzahler.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die
derzeitige Politik der Bundesregierung den Anforderungen einer modernen,
leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur noch gerecht wird (www.mz.de/mitteldeutschlan
d/sachsen-anhalt/elbe-in-not-warum-der-groesste-fluss-sachsen-anhalts-
immertiefer-sinkt-und-was-dagegen-getan-wird-4228340, www.zeit.de/2021/18/
elbeniedrigwasser-fluss-naturschutz-klimawandel-vertiefung/seite-2).
Obwohl die derzeitige Entwicklung nicht ausschließt, dass die Elbe ihre
Funktion als verlässliche Wasserstraße zunehmend verliert, schließt die
Bundesregierung im Festhalten an ein Eckpunktepapier vom 5. März 2013 den Bau
von Staustufen in der deutschen Binnenelbe aus, wie die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 78 des Abgeordneten René Bochmann auf
Bundestagsdrucksache 20/10791 zeigt. Gleichzeitig investiert die Tschechische Republik
gezielt in den Ausbau ihrer Infrastruktur, um wirtschaftliche Vorteile zu
sichern. Es stellt sich den Fragestellern daher die grundsätzliche Frage, ob
Deutschland weiterhin an einer restriktiven Politik festhalten kann, ohne
langfristig Wettbewerbsnachteile in Kauf zu nehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Schiffbarkeit der Elbe im
Jahresdurchschnitt (Tage mit ausreichender Fahrrinnentiefe), und wie hat
sich diese in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung
entwickelt?
2. Welche konkreten wirtschaftlichen Schäden entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung durch Niedrigwasserperioden auf der Elbe für Häfen,
Industrie und Logistikunternehmen?
3. In welchem Umfang sieht die Bundesregierung ggf. Wettbewerbsnachteile
für deutsche Standorte gegenüber Tschechien, das aktiv in den Ausbau der
Elbe investiert?
4. Aus welchen konkreten Gründen lehnt die Bundesregierung den Bau von
Staustufen mit Schleusen an der Elbe derzeit ab (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
5. Hält die Bundesregierungen die Voraussetzungen, Annahmen und
klimatischen Bedingungen vom März 2013 derzeitig noch für aktuell (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; wenn ja, weshalb, und wenn nein, was
schlussfolgert sie daraus)?
6. Welche rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus EU-Recht, stehen einem
Ausbau der Elbe mit Staustufen ggf. entgegen, und welche Spielräume
bestehen nach Auffassung der Bundesregierung?
7. Welche Kosten sind in den letzten zehn Jahren für
Unterhaltungsmaßnahmen auf der Elbe (z. B. Baggerungen, Buhnenbau, Sedimentmanagement)
angefallen, und wie bewertet die Bundesregierung deren Wirksamkeit?
8. Welche Auswirkungen hätte der Bau von Staustufen nach Kenntnis der
Bundesregierung auf:
a) die Schiffbarkeit?
b) die Energieerzeugung (Wasserkraft)?
c) den Hochwasserschutz?
9. Wie bewertet die Bundesregierung den möglichen Zielkonflikt zwischen
Naturschutz (insbesondere Auenlandschaften) und wirtschaftlicher
Nutzung der Elbe?
10. Plant die Bundesregierung, ihre bisherige Strategie zu überdenken und,
analog zu Tschechien, stärker auf infrastrukturelle Maßnahmen zur
Sicherung der Schiffbarkeit zu setzen, und wenn ja, inwieweit (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 26. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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