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Niedrigwasser und Gütertransporte auf der Elbe (Antwort zu Drs. 21/1986)

dip / drucksache 21.10.2025 · WP 21 · 21/2348 · Antwort · Original ↗

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Niedrigwasser und Gütertransporte auf der Elbe (Antwort zu Drs. 21/1986) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2348 21. Wahlperiode 21.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Tarek Al-Wazir, Linda Heitmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1986 – Niedrigwasser und Gütertransporte auf der Elbe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Elbe ist als einer der letzten weitgehend naturnahen Ströme Mitteleuropas von enormer Bedeutung für den Wasserhaushalt und die Artenvielfalt. Sie beherbergt den größten Teil der noch in Deutschland vorkommenden Hartholzauen. Die Elbe gehört zu den ökologisch wertvollsten, zu den artenreichsten und zugleich am stärksten gefährdeten Biotopen unserer Landschaft. Fast die gesamte Länge der Elbe und ihrer begleitenden Auen sind als Natura-2000-Gebiete ausgewiesen. Zugleich ist die Elbe Bundeswasserstraße und die Binnenschifffahrt im Verkehrsträgervergleich eines der klimafreundlichsten Transportmittel. Jedoch hat die Elbe in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung für den Gütertransport verloren. Häufige Niedrigwasserperioden führen dazu, dass eine planbare und verlässliche Schifffahrt auf der Elbe, insbesondere hinter Hamburg, nur noch schwer möglich ist. Berichten zufolge hat im Februar 2025 die wohl letzte verbliebene Binnenschifffahrtsreederei auf tschechischer Seite, die ČSPL (Rhenus Partners hip-ČSPL, sro), Insolvenz angemeldet (vgl. www.csp l.cz/). Damit stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmaß künftig überhaupt noch eine nennenswerte Güter- und auch generell gewerbliche Schifffahrt auf der Elbe wird betrieben werden können. Bis 2021 wurden die Gütertransporte auf der Elbe an der Zählstelle Magdeburg statistisch erfasst, sowohl nach Anzahl der Schiffe als auch nach transportierten Gütern. Diese Erhebungen wurden nach Kenntnis der Fragestellenden eingestellt, sodass eine kontinuierliche statistische Erfassung von Gütertransporten über die letzten Jahrzehnte unterbrochen wurde. Aktuelle, transparent nachvollziehbare und verlässliche Daten über die Binnenschifffahrt auf der Elbe aus einer Hand fehlen derzeit. Parallel wird seit Jahren über den Ausbau einzelner Hafenstandorte, etwa des Containerhafens Riesa, diskutiert. Trotz geplanter Investitionen legen dort laut dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) Sachsen und dem örtlichen Bürgerverein Riesa 2018 e. V. seit geraumer Zeit keine Containerschiffe mehr an. Nach Kenntnis der Fragestellenden werden auch Planungen zur Vertiefung einzelner Abschnitte der Elbe weitergeführt, obwohl be- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 20. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. lastbare Bedarfs- und Kosten-Nutzen-Analysen fehlen und mit dem Elbe- Seitenkanal (ESK) bereits eine leistungsfähige Alternative besteht. Zudem werden seit November 2024 direkt an der Kernzone eines Natura-2000-Gebiets in der Elbaue bei Steckby Baumaßnahmen durchgeführt, die nach bisherigem Informationsstand der Fragestellenden eine bessere Schiffbarkeit ermöglichen sollen. Dies wirft jedoch die Frage auf, wie solche Eingriffe in den natürlichen Flusslauf mit europäischem und nationalem Naturschutzrecht vereinbar sind und inwieweit dadurch geschützte Lebensräume und Arten gefährdet werden. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen zur aktuellen und künftigen Rolle der Elbe für die Binnenschifffahrt, insbesondere auch in Hinblick auf Großraum- und Schwerguttransporte.  1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Binnenschifffahrtsreederei ČSPL im Februar Insolvenz angemeldet und zum 30. April 2025 den Geschäftsbetrieb aufgelöst hat, die Belegschaft entlassen wurde und die verbliebenen Schiffe verschrottet oder verkauft worden sind? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.  2. Sind der Bundesregierung die Ursachen für die Insolvenz dieser Reederei bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.  3. Welche Reedereien wollen nach Kenntnis der Bundesregierung künftig Binnenschifffahrt auf der Elbe betreiben, mit welchen Schiffen, Gütermengen (Tonnen), Güterart, Ziel- und Ausgangsorten ist nach Ansicht der Bundesregierung zu rechnen? Im Bereich der Binnenschifffahrt sind unter anderem folgende Reedereien bekannt: Dettmer Reederei GmbH & Co. KG, Reederei Ed-Line, Deutsche Binnenreederei/Rhenus DBR, Deutsche Transportgenossenschaft DTG, Schub- und Schleppreederei U. Golka GmbH & Co. KG, Evropská vodní doprava (EVD), Börde Container Feeder GmbH sowie zahlreiche Partikuliere. Darüber hinaus sind verschiedene kleinere Unternehmen und selbstständige Betreiber mit einem bis vier Binnenschiffen aktiv. Des Weiteren verkehren auf der Elbe Unternehmen der Fahrgastkabinen- und Tagesausflugsschifffahrt wie z. B. Nicko Cruises mit der „Katharina von Bora“, „Frederic Chopin“, „Princess“ und „Thurgau Saxonia“, DSC Touristik (Hapag Lloyd) mit der „Johannes Brahms“, Swiss Excellence River Cruise GmbH mit der „Excellence Coral“, Reederei CroisiEurope mit „Elbe Princesse 1“, PLAN- TOURS Kreuzfahrten mit der „Sanssouci“, Scylla Tours mit der „Swiss Ruby“, Liberté Flussreisen mit der „Liberté“, Viking Cruises mit der „Viking Beyla“ und „Viking Astrild“. Als Tagesausflugsreedereien mit örtlichem Einsatzgebiet je nach Heimathafen sind die Weiße Flotte Sachsen GmbH (Sächsische Dampfschifffahrt in Dresden), die Magdeburger Weiße Flotte, die Reedereien Kaiser, Pickran, Wilcke, Randel, Serrahn, Bergedorfer Schifffahrtslinie, Heckert und Kaiser Wilhelm auf der Elbe im Einsatz. Die Auswahl der eingesetzten Schiffe erfolgt nach Bedarf und Verfügbarkeit. Daten zu Gütern und Transportwegen werden durch das Statistische Bundesamt erfasst und ausgewertet.  4. Welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Elbe als Transportweg angewiesen, in welchem Umfang bzw. mit welcher Häufigkeit fanden Transporte in den Jahren von 2020 bis gegenwärtig statt (bitte nach Jahren und Unternehmen aufschlüsseln), welche Größe, welches Gewicht und welche Ausmaße haben bzw. hatten die Güter, und welche Fahrrinnentiefen werden bzw. wurden benötigt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.  5. Welche jährlichen Frachten wurden von 1990 bis 2005 und von 2010 bis gegenwärtig getrennt nach den Elbeabschnitten a) Lauenburg bis Magdeburg und b) Magdeburg bis Schmilka auf der Elbe transportiert? Information hierzu sind u. a. auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie dem Portal TraVis der Bundesanstalt für Wasserbau verfügbar. www.travis.baw.de, www.gesamtkonzept-elbe.de, www.gdws.wsv.bund.de/DE/service/statistik/statistik -node.html, www.gdws.wsv.bund.de/DE/service/statistik/Verkehrsberichte_Archiv.html?n n=956190, www.gdws.wsv.bund.de/DE/service/statistik/Statistik_Archiv.html?nn=95 6190, www.destatis.de/DE/ Home/_inhalt.html  6. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umschläge der klassischen Massenguttransporte in den Elbehäfen hierbei auf Bahn, Lkw und Elbelastschifffahrt? Information hierzu sind u. a. auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes sowie des Bundesamts für Logistik und Mobilität verfügbar. www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Transport-Verkehr/Guet erverkehr/_inhalt.html www.balm.bund.de/DE/Themen/Verkehrswirtschaft/Marktbeobachtung/Jahres berichte/jahresberichte.html  7. Welche alternativen Transportwege werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Zeiten von Niedrigwasser genutzt? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.  8. Welche Frachten wurden von 2010 bis gegenwärtig jährlich auf dem Elbe-Seitenkanal transportiert? Informationen hierzu finden sich in den Verkehrsberichten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. www.gdws.wsv.bund.de/DE/service/statistik/Statistik_Archiv.html?nn=956190 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  9. Aus welchen Gründen wurde – nach Kenntnis der Fragestellenden – die Erhebung des Gütertransports an der Zählstelle Magdeburg ausgesetzt, wann wird die Erhebung des Gütertransports wieder aufgenommen, und wenn dies nicht geplant ist, mit welcher Begründung? Die statistische Erfassung wurde nicht eingestellt, sondern aufgrund begrenzter Ressourcen eingeschränkt durchgeführt. Die dadurch erhobenen Daten geben kein verlässliches Bild der tatsächlichen Verkehre wieder. Aus diesem Grund wurde auf eine Veröffentlichung verzichtet. Derzeit erfolgt die Umstellung auf ein digitales, kamerabasiertes System. Damit können künftig neben der Güterschifffahrt auch Freizeit- und Personenverkehre sowie Groß- und Schwertransporte systematisch erfasst werden. 10. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung künftig erfasst werden, ob und in welchem Umfang noch Binnenschifffahrt auf der Elbe stattfindet, und wie plant die Bundesregierung diese Daten der Öffentlichkeit nachvollziehbar zugänglich zu machen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Im Übrigen erfolgt eine Erfassung der Verkehre neben der Zählstelle in Magdeburg auch an der Schleuse Geesthacht und zukünftig nach erfolgreichem Abschluss der Arbeiten und Inbetriebnahme der automatisierten Erfassung an der Elbe in Prossen. 11. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Wasserstandsdaten und Abflüsse des gültigen Bezugswasserstands (Gleichwertiger Wasserstand (GlW) 2010), auf deren Grundlage aktuelle Planungs- und Baumaßnahmen durchgeführt werden, aus dem Zeitraum von 1991 bis 2010 stammen und dass sich seither die Niedrigwasserextreme hinsichtlich Dauer und Intensität für die Schiffbarkeit der Elbe weiter ungünstig entwickelt haben? Der Gleichwertige Wasserstand GlW2010 beschreibt als niedriger Bezugswasserstand eine theoretische Wasserspiegellage entlang des Flusses, bei der eine gleichwertige Nutzbarkeit über den gesamten Streckenverlauf der deutschen Binnenelbe zu gewährleisten ist. Er ist vom sich tatsächlich einstellenden Abflussverhalten unabhängig. Der jeweilige GlW mit einem auf den GlW bezogenen Tiefenziel beschreibt die durch die Verwaltung zu unterhaltende maximale Höhenlage der Gewässersohle (Soll-Sohle). Der GlW der Elbe wird regelmäßig überprüft, zuletzt turnusmäßig 2022 mit hydrologischen Daten bis 2020. Aufgrund verschiedener Faktoren wurde im hydrologischen Fachgutachten empfohlen, eine Anpassung des GlW zu verschieben. Eine erneute Überprüfung ist vorgesehen. 12. An wie vielen Tagen wurde der GlW 2010 in der Periode 2011 bis gegenwärtig in jedem Jahr unterschritten (bitte nach Elbstrecken und Jahren aufschlüsseln)? Der GlW an der Elbe wird anhand des GlQ 2010 (Gleichwertiger Abfluss) bestimmt. Aktuell liegen die Jahre 2014 – 2024 aufbereitet vor. E1 E2 E3 E4 E5 E6 E7 E8 E9 Jahr Unterschreitungstage GlQ 2010 (Gleichwertiger Abfluss) 2024 30 35 31 57 14 32 24 16 12 2023 80 91 88 118 74 106 93 65 58 2022 17 24 21 60 49 86 64 69 69 2021 2 6 2 6 0 0 0 0 0 2020 43 63 53 64 74 84 70 55 55 2019 109 126 125 139 134 157 148 106 103 2018 175 200 185 184 181 189 183 176 171 2017 66 82 67 29 18 42 29 8 0 2016 36 38 36 28 31 35 35 31 29 2015 117 134 129 115 101 110 106 81 72 2014 15 42 17 6 2 10 1 0 0 13. An wie vielen Tagen wurde in denselben Jahren die angestrebte Fahrrinnentiefe von 1,40 Meter unterschritten (bitte nach Elbstrecken und Jahren aufschlüsseln)? Es wird auf ELWIS, den Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice der deutschen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, verwiesen. www.elwis.de/DE/dynamisch/Ft/Start 14. Ist der GlW 2010, der laut deutsch-tschechischem Regierungsabkommen regelmäßig alle zehn Jahre aktualisiert werden soll, im Jahr 2020 aktualisiert worden? a) Wenn nein, mit welcher Begründung? b) Für welchen Zeitpunkt ist die nächste Aktualisierung vorgesehen? Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Prognosen, wie sich die Unterhaltskosten zur Erreichung des GlW für den Zeitraum von 2025 bis 2050 unter den aktualisierten Abflussbedingungen entwickeln wird? Der GlW ist ein Bezugswasserstand, auf den bezogen ein Tiefenziel zur Festlegung der zu unterhaltenden Gewässersohle definiert wird. Er wird nicht „erreicht“, sondern rechnerisch ermittelt. 16. Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut dem BUND Sachsen und dem örtlichen Bürgerverein Riesa 2018 e. V. seit über vier Jahren keine Container mehr im Hafen Riesa von Binnenschiffen und auf Binnenschiffe umgeschlagen worden sind? Ja. 17. Sind der Bundesregierung Hafenstandorte ohne Kanalanbindung an der Mittel- und Oberelbe bekannt, wo noch regelmäßiger Containerumschlag von und auf Schiffe stattfindet (bitte Angaben zur Anzahl der umgeschlagenen Container in TEU machen und nach Häfen und Jahren (2020 bis 2024) aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine derartigen Hafenstandorte bekannt. 18. Wie hoch sind die Kosten für den geplanten Ausbau des Containerhafens in Riesa, und wie hoch ist die Förderung durch den Bund? a) Gibt es eine aktuelle Bedarfsanalyse, die berücksichtigt, dass laut dem BUND Sachsen und dem örtlichen Bürgerverein Riesa 2018 e. V. kein Containerumschlag mehr von dem und auf das Schiff stattfindet? b) Was ist das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse, und wie bewertet die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit des geplanten Ausbaus des Containerhafens Riesa? Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet. Es wurden Zuwendungen in Höhe von bis zu 18,85 Mio. Euro für den Neubau einer trimodalen KV-Umschlaganlage im Hafen Riesa, dort im „Alten Hafen“ (Südufer des Hafenbeckens), bewilligt. Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben ist 2024 ergangen. Ein Änderungsantrag liegt vor und wird derzeit geprüft. Ausweislich des vorliegenden Änderungsantrags ist Containerumschlag von dem und auf das Schiff geplant. Entsprechende Angaben wurden vorgelegt. Da sich der Änderungsantrag in Prüfung befindet, kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 19. Beabsichtigt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) bzw. die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Fördermittel zu bewilligen, auch wenn kein trimodaler Umschlag bzw. kein Umschlag über die Wasserstraße stattfindet? Der Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH (SBO) verfügt über einen Zuwendungsbescheid aus 2012 und hat damit Anspruch auf Förderung. Preissteigerungen, geänderte Planungen und neue gesetzliche Vorgaben sind Teil des Änderungsantrags. Auch bei Verzicht auf den Wasserstraßenumschlag bleibt der Schienenumschlag förderfähig, da er zur Verkehrsverlagerung beiträgt. 20. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich Binnenschifffahrt auf der Elbe angesichts der gravierenden und zunehmenden Niedrigwasserperioden gewährleistet werden? Mit Einführung des Gesamtkonzepts Elbe als strategischem Handlungsrahmen wurde ein Unterhaltungsziel von 1,4  m Tiefe unter einem Bezugswasserstand festgelegt. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes arbeitet daran, die Binnenelbe entlang ihres gesamten Verlaufs dauerhaft nutzbar zu machen. Freizeit- und Personenschifffahrt sowie Groß- und Schwertransporte kommen mit vergleichsweise geringen Wasserständen aus. 21. Welche konkreten Baumaßnahmen werden seit November 2024 im Bereich des Naturschutzgebietes (NSG) Steckby-Lödderitzer Forst am Elbkilometer 280 durchgeführt, und welchem Zweck dienen sie? Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahme zwischen Elbe-km 279,850 und 280,500 wurden acht schadhafte Buhnen am linken Ufer instandgesetzt. Gemäß Maßnahmenoptionen des Gesamtkonzepts Elbe zur ökologischen Optimierung der Strombauwerke wurden eine Buhne als Knickbuhne und zwei Buhnen mit durchströmbaren Senken im Landanschlussbereich hergestellt. 22. Wenn Frage 21 mit Ja beantwortet wird, welche Kosten verursachen diese Baumaßnahmen insgesamt? Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich voraussichtlich auf ca. 1,2 Mio. Euro. 23. Wenn Frage 21 mit Ja beantwortet wird, wie bewertet die Bundesregierung ggf. diese Maßnahmen in Hinblick auf die Verpflichtungen nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und den Schutzstatus des Natura-2000- Gebiets? Der Nachweis, dass mit der oben genannten Unterhaltungsmaßnahme keine Verschlechterung der Erhaltungszustände von in § 3 Absatz 4 NSG-VO genannten Lebensräumen und Arten einhergeht, wurde im Rahmen der Benehmensherstellung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde erbracht. 24. Wenn Frage 21 mit Ja beantwortet wird, welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die dort vorkommenden Lebensraumtypen und Arten? Die im Rahmen der Benehmensherstellung durchgeführte Überprüfung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL, der Arten nach Anhang II FFH -RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie ergab, dass mit der Instandsetzung der Buhnen im oben genannten Elbabschnitt aufgrund des baulichen Umfangs sowie der optimierten Bautechnik und des Bauablaufs keine Veränderungen oder Störungen verbunden sind, die erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sowie ihrer maßgeblichen Bestandteile hervorrufen. 25. a) Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der kontinuierlichen Ausbaggerungen zur Erreichung der Fahrrinnentiefe zwischen Hamburg und der Elbmündung auf Naturschutz und Artenvielfalt ein? b) Gibt es laufende oder geplante Maßnahmen der Bundesregierung, um insbesondere dem Sauerstoffmangel, der vor allem in den Trockenmonaten zu Fischsterben in der Elbe führen kann, entgegenzuwirken, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 25a und 25b werden gemeinsam beantwortet. Die Auswirkungen von Unterhaltungsbaggerungen für verkehrliche und wasserwirtschaftliche Zwecke werden im Vorhinein regelmäßig hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen, auch auf das Ökosystem Tideelbe bewertet und mögliche Minderungsmaßnahmen ergriffen. So können negative Auswirkungen vermieden werden. Beispielhaft seien hier zeitliche und räumliche Einschränkungen der Baggerungen zum Schutz der Finte während der sensiblen Laichzeiten oder ein Aussetzen der Baggerungen bei Unterschreitung bestimmter Sauerstoffgehalte genannt. 26. Wenn Frage 21 mit Ja beantwortet wird, welche Auswirkungen auf die Gütertransporte auf der Elbe erwartet die Bundesregierung in den nächsten zehn Jahren durch die Baumaßnahmen im Bereich des Naturschutzgebietes Steckby-Lödderitzer Forst? Die genannte Maßnahme liegt im Abschnitt E4 der Elbe, also zwischen der tschechischen Grenze bzw. Dresden und dem Wasserstraßenkreuz Magdeburg. Sie dient der Herstellung und Aufrechterhaltung des aktuellen verkehrlichen Unterhaltungsziels und gewährleistet damit die durchgehende Nutzbarkeit der Binnenelbe für den Schiffsverkehr. Die Auswirkungen auf die Gütertransporte hängt neben den verfügbaren Fahrrinnentiefen von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. 27. Wenn Frage 21 mit Ja beantwortet wird, wurden für die Maßnahmen Umweltverträglichkeitsprüfungen bzw. Verträglichkeitsprüfungen nach Artikel 6 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie durchgeführt? a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht? b) Wurde eine Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde eingeholt? c) Wurde die zuständige Naturschutzbehörde über die Baumaßnahmen informiert? d) Warum wurden die Baumaßnahmen während der Brutzeit durchgeführt? Die Fragen 27 bis 27d werden gemeinsam beantwortet. Verkehrliche und wasserwirtschaftliche Unterhaltungsmaßnahmen fallen nicht in den Anwendungsbereich des UVPG, eine Prüfung für diese Maßnahme war daher nicht erforderlich. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung war nicht durchzuführen, da die Überprüfung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL, der Arten nach Anhang II FFH-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie ergab, dass mit den geplanten Unterhaltungsmaßnahmen keine Veränderungen oder Störungen verbunden sind, die erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sowie ihrer maßgeblichen Bestandteile hervorrufen. Für die Maßnahme wurde im Voraus das naturschutzrechtliche Benehmen gemäß § 3 Absatz 5 BNatSchG i. V. m. § 17 Absatz 1 BNatSchG hergestellt. Im Rahmen der hoheitlichen Unterhaltung bedarf der Bund keiner landesrechtlichen Erlaubnisse, Genehmigungen oder Bewilligungen (vgl. § 7 Absatz 3 Satz 1 WaStrG). Der zeitliche Verlauf der Maßnahme wurde mit der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe und der unteren Naturschutzbehörde des Salzlandkreises abgestimmt. 28. Welche ggf. weiteren wasserbaulichen Maßnahmen (zur Verbesserung der Schiffbarkeit) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Natura-2000-Gebieten entlang der Elbe geplant? Alle geplanten Maßnahmen sind im Arbeitsplan zum Gesamtkonzept Elbe (GKE) öffentlich einsehbar. 29. Wie hat sich die Tiefenerosion, die zur weiteren Austrocknung der Landschaft führt und das größte ökologische Problem der Flusslandschaft Elbe darstellt, in den letzten zehn Jahren entwickelt im Vergleich zum Jahr 1888 (Fortführung der Wasserspiegellagenentwicklung über den Vergleichszeitraum 1888/2024)? Auswertungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Umsetzung des Sohlstabilisierungskonzeptes“ zur Entwicklung der Sohllage in der Erosionsstrecke der Binnenelbe zeigen weiterhin ein sehr heterogenes Bild. In einzelnen Abschnitten, insbesondere zwischen Elbe-km 178,5–200 und 204–245, sind punktuell negative Sohlhöhenentwicklungen von lokal ca. 10 cm (2017–2024) zu beobachten. In anderen Bereichen zeigt sich die mittlere Sohllage relativ stabil oder weist sogar Aufhöhungen auf. Damit erzielt die stattfindende Geschiebezugabe generell die gewünschten Effekte. Da Maßnahmen, die die Transportkapazitäten signifikant verringern oder das Geschiebedargebot erhöhen (Pilotmaßnahme Klöden, alternative Geschiebezugabemethoden) derzeit noch in Planung sind, muss die Geschiebezugabe kontinuierlich fortgeführt werden. 30. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Tiefenerosion der Elbe zu stoppen und um die Austrocknung natürlicher und landwirtschaftlich genutzter Flächen zu stoppen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Das „Sohlstabilisierungskonzept für die Elbe von Mühlberg bis zur Saalemündung“ ist in der Erosionsstrecke der Binnenelbe Planungsgrundlage für alle Unterhaltungsmaßnahmen der WSV und Pilotprojekte. Zusätzlich wird der zwischen Bund und Ländern abgestimmte Untersuchungsauftrag „Analyse zur Umsetzbarkeit eines Stopps bzw. einer Rückführung der anthropogen verursachten Tiefenerosion der Flusssohle der deutschen Binnenelbe (Grundlagenermittlung)“ bearbeitet. 31. Welche Unterhaltskosten fielen in den Jahren 2010 bis gegenwärtig für die Elbe an, und wie verteilen sich diese auf die Elbabschnitte Lauenburg–Magdeburg und Magdeburg–Schmilka? Die in der Anlage 1 dargestellten Ausgaben beziehen sich auf die Unterhaltung der Regelungsbauwerke (Buhnen, Leitwerke und Deckwerke) sowie die an Dritte vergebenen Geschiebezugaben und -baggerungen.* * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2348 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 32. Wie begründet die Bundesregierung a) die Unterhaltung und b) erhaltende Baumaßnahmen der Strecke zwischen Lauenburg (Einmündung des Elbe-Seitenkanals) und Magdeburg, vor dem Hintergrund, dass eine sichere ganzjährig befahrbare Schifffahrtsstrecke durch den Elbe- Seitenkanal zur Verfügung steht? Elbe-Seitenkanal (ESK) und Binnenelbe verbinden gemeinsam den Hamburger Hafen mit dem Binnenwasserstraßennetz und ergänzen sich verkehrsstrategisch. Ihre kombinierte Nutzung ermöglicht eine verlässliche Hinterlandanbindung, da streckenbezogene Defizite ausgeglichen werden können. Der Elbe- Seitenkanal bietet konstante Wasserverhältnisse und eine kürzere Strecke, während die Binnenelbe größere Schiffe und schleusenfreie Fahrt erlaubt. Bei Sperrungen des Kanals kann die Elbe den Verkehr übernehmen – und umgekehrt bei Niedrigwasser der ESK. So entsteht ein flexibles und zuverlässiges Transportsystem für die Binnenschifffahrt. Unterhaltung u. Erhaltung der Regelungsbauwerke u. Sohle der BWaStr. Elbe hier: Ausgaben aus Kap. 1203 in den Jahren 2010 - 2024 Jahr Sohle Zusammen Unterhaltung Erhaltung Zusammen Geschiebe- Sohle und Bauwerke (incl. Gehölzpflege) (nur Bauwerke) bewirtschaftung (Euro) (Euro) (Euro) (Euro) (Euro) 2010 905.737 2.992.082 3.897.819 2.562.658 6.460.477 2011 230.537 3.128.734 3.359.271 1.499.242 4.858.513 2012 196.469 1.566.984 1.763.453 915.102 2.678.555 2013 368.219 2.594.920 2.963.139 259.565 3.222.704 2014 318.686 2.125.460 2.444.146 1.076.762 3.520.908 2015 304.489 2.175.588 2.480.077 830.145 3.310.222 2016 339.963 2.873.174 3.213.137 1.274.840 4.487.977 2017 416.924 1.755.360 2.172.284 1.310.711 3.482.995 2018 303.026 3.427.452 3.730.478 162.367 3.892.845 2019 385.181 4.505.320 4.890.501 738.654 5.629.155 2020 600.217 1.981.558 2.581.775 472.053 3.053.828 2021 271.112 502.207 773.319 329.435 1.102.754 2022 182.845 2.400.646 2.583.491 1.556.603 4.140.094 2023 340.639 312.891 653.530 2.938.327 3.591.857 2024 218.865 1.109.445 1.328.310 4.009.540 5.337.850 Gesamt 5.382.909 33.451.822 38.834.731 19.936.003 58.770.734 Jahr Sohle Zusammen Unterhaltung Erhaltung Zusammen Geschiebe- Sohle und Bauwerke (incl. Gehölzpflege) (nur Bauwerke) bewirtschaftung (Euro) (Euro) (Euro) (Euro) (Euro) 2010 210.924 2.103.188 2.314.112 0 2.314.112 2011 135.885 2.418.268 2.554.153 0 2.554.153 2012 92.256 3.526.412 3.618.668 0 3.618.668 2013 29.625 1.259.254 1.288.879 0 1.288.879 2014 40.361 1.772.966 1.813.327 0 1.813.327 2015 84.114 2.332.545 2.416.659 0 2.416.659 2016 62.069 1.670.770 1.732.839 0 1.732.839 2017 98.493 1.467.537 1.566.030 0 1.566.030 2018 45.162 955.045 1.000.207 0 1.000.207 2019 62.575 1.710.290 1.772.865 0 1.772.865 2020 94.905 599.095 694.000 0 694.000 2021 156.113 768.464 924.577 0 924.577 2022 48.156 1.563.559 1.611.715 0 1.611.715 2023 74.610 1.812.470 1.887.080 0 1.887.080 2024 44.583 372.034 416.617 682.084 1.098.701 Gesamt 1.279.831 24.331.894 25.611.725 682.084 26.293.810 Gesamt (Beide Relationen) 6.662.740 57.783.716 64.446.456 20.618.087 85.064.544 Relation Schmilka - Magdeburg Relation Magdeburg - Lauenburg Regelungsbauwerke Regelungsbauwerke Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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