Niedrigwasser und Gütertransporte auf der Elbe (Antwort zu Drs. 21/1986)
Text
Niedrigwasser und Gütertransporte auf der Elbe (Antwort zu Drs. 21/1986)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2348
21. Wahlperiode 21.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Tarek Al-Wazir, Linda
Heitmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1986 –
Niedrigwasser und Gütertransporte auf der Elbe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Elbe ist als einer der letzten weitgehend naturnahen Ströme Mitteleuropas
von enormer Bedeutung für den Wasserhaushalt und die Artenvielfalt. Sie
beherbergt den größten Teil der noch in Deutschland vorkommenden
Hartholzauen.
Die Elbe gehört zu den ökologisch wertvollsten, zu den artenreichsten und
zugleich am stärksten gefährdeten Biotopen unserer Landschaft. Fast die
gesamte Länge der Elbe und ihrer begleitenden Auen sind als Natura-2000-Gebiete
ausgewiesen.
Zugleich ist die Elbe Bundeswasserstraße und die Binnenschifffahrt im
Verkehrsträgervergleich eines der klimafreundlichsten Transportmittel. Jedoch hat
die Elbe in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung für den
Gütertransport verloren. Häufige Niedrigwasserperioden führen dazu, dass eine
planbare und verlässliche Schifffahrt auf der Elbe, insbesondere hinter
Hamburg, nur noch schwer möglich ist. Berichten zufolge hat im Februar 2025 die
wohl letzte verbliebene Binnenschifffahrtsreederei auf tschechischer Seite, die
ČSPL (Rhenus Partners hip-ČSPL, sro), Insolvenz angemeldet (vgl. www.csp
l.cz/). Damit stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmaß künftig
überhaupt noch eine nennenswerte Güter- und auch generell gewerbliche
Schifffahrt auf der Elbe wird betrieben werden können.
Bis 2021 wurden die Gütertransporte auf der Elbe an der Zählstelle
Magdeburg statistisch erfasst, sowohl nach Anzahl der Schiffe als auch nach
transportierten Gütern. Diese Erhebungen wurden nach Kenntnis der
Fragestellenden eingestellt, sodass eine kontinuierliche statistische Erfassung von
Gütertransporten über die letzten Jahrzehnte unterbrochen wurde. Aktuelle,
transparent nachvollziehbare und verlässliche Daten über die Binnenschifffahrt auf
der Elbe aus einer Hand fehlen derzeit.
Parallel wird seit Jahren über den Ausbau einzelner Hafenstandorte, etwa des
Containerhafens Riesa, diskutiert. Trotz geplanter Investitionen legen dort laut
dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) Sachsen und
dem örtlichen Bürgerverein Riesa 2018 e. V. seit geraumer Zeit keine
Containerschiffe mehr an. Nach Kenntnis der Fragestellenden werden auch
Planungen zur Vertiefung einzelner Abschnitte der Elbe weitergeführt, obwohl be-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 20. Oktober 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lastbare Bedarfs- und Kosten-Nutzen-Analysen fehlen und mit dem Elbe-
Seitenkanal (ESK) bereits eine leistungsfähige Alternative besteht.
Zudem werden seit November 2024 direkt an der Kernzone eines
Natura-2000-Gebiets in der Elbaue bei Steckby Baumaßnahmen durchgeführt, die
nach bisherigem Informationsstand der Fragestellenden eine bessere
Schiffbarkeit ermöglichen sollen. Dies wirft jedoch die Frage auf, wie solche
Eingriffe in den natürlichen Flusslauf mit europäischem und nationalem
Naturschutzrecht vereinbar sind und inwieweit dadurch geschützte Lebensräume
und Arten gefährdet werden.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen zur aktuellen und künftigen
Rolle der Elbe für die Binnenschifffahrt, insbesondere auch in Hinblick auf
Großraum- und Schwerguttransporte.
1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Binnenschifffahrtsreederei
ČSPL im Februar Insolvenz angemeldet und zum 30. April 2025 den
Geschäftsbetrieb aufgelöst hat, die Belegschaft entlassen wurde und die
verbliebenen Schiffe verschrottet oder verkauft worden sind?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
2. Sind der Bundesregierung die Ursachen für die Insolvenz dieser Reederei
bekannt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
3. Welche Reedereien wollen nach Kenntnis der Bundesregierung künftig
Binnenschifffahrt auf der Elbe betreiben, mit welchen Schiffen,
Gütermengen (Tonnen), Güterart, Ziel- und Ausgangsorten ist nach Ansicht
der Bundesregierung zu rechnen?
Im Bereich der Binnenschifffahrt sind unter anderem folgende Reedereien
bekannt: Dettmer Reederei GmbH & Co. KG, Reederei Ed-Line, Deutsche
Binnenreederei/Rhenus DBR, Deutsche Transportgenossenschaft DTG, Schub-
und Schleppreederei U. Golka GmbH & Co. KG, Evropská vodní doprava
(EVD), Börde Container Feeder GmbH sowie zahlreiche Partikuliere. Darüber
hinaus sind verschiedene kleinere Unternehmen und selbstständige Betreiber
mit einem bis vier Binnenschiffen aktiv.
Des Weiteren verkehren auf der Elbe Unternehmen der Fahrgastkabinen- und
Tagesausflugsschifffahrt wie z. B. Nicko Cruises mit der „Katharina von Bora“,
„Frederic Chopin“, „Princess“ und „Thurgau Saxonia“, DSC Touristik (Hapag
Lloyd) mit der „Johannes Brahms“, Swiss Excellence River Cruise GmbH mit
der „Excellence Coral“, Reederei CroisiEurope mit „Elbe Princesse 1“, PLAN-
TOURS Kreuzfahrten mit der „Sanssouci“, Scylla Tours mit der „Swiss Ruby“,
Liberté Flussreisen mit der „Liberté“, Viking Cruises mit der „Viking Beyla“
und „Viking Astrild“. Als Tagesausflugsreedereien mit örtlichem Einsatzgebiet
je nach Heimathafen sind die Weiße Flotte Sachsen GmbH (Sächsische
Dampfschifffahrt in Dresden), die Magdeburger Weiße Flotte, die Reedereien Kaiser,
Pickran, Wilcke, Randel, Serrahn, Bergedorfer Schifffahrtslinie, Heckert und
Kaiser Wilhelm auf der Elbe im Einsatz.
Die Auswahl der eingesetzten Schiffe erfolgt nach Bedarf und Verfügbarkeit.
Daten zu Gütern und Transportwegen werden durch das Statistische Bundesamt
erfasst und ausgewertet.
4. Welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
Elbe als Transportweg angewiesen, in welchem Umfang bzw. mit
welcher Häufigkeit fanden Transporte in den Jahren von 2020 bis
gegenwärtig statt (bitte nach Jahren und Unternehmen aufschlüsseln), welche
Größe, welches Gewicht und welche Ausmaße haben bzw. hatten die Güter,
und welche Fahrrinnentiefen werden bzw. wurden benötigt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
5. Welche jährlichen Frachten wurden von 1990 bis 2005 und von 2010 bis
gegenwärtig getrennt nach den Elbeabschnitten a) Lauenburg bis
Magdeburg und b) Magdeburg bis Schmilka auf der Elbe transportiert?
Information hierzu sind u. a. auf den Internetseiten des Statistischen
Bundesamtes, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie dem Portal
TraVis der Bundesanstalt für Wasserbau verfügbar.
www.travis.baw.de,
www.gesamtkonzept-elbe.de,
www.gdws.wsv.bund.de/DE/service/statistik/statistik -node.html,
www.gdws.wsv.bund.de/DE/service/statistik/Verkehrsberichte_Archiv.html?n
n=956190,
www.gdws.wsv.bund.de/DE/service/statistik/Statistik_Archiv.html?nn=95
6190,
www.destatis.de/DE/ Home/_inhalt.html
6. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umschläge
der klassischen Massenguttransporte in den Elbehäfen hierbei auf Bahn,
Lkw und Elbelastschifffahrt?
Information hierzu sind u. a. auf den Internetseiten des Statistischen
Bundesamtes sowie des Bundesamts für Logistik und Mobilität verfügbar.
www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Transport-Verkehr/Guet
erverkehr/_inhalt.html
www.balm.bund.de/DE/Themen/Verkehrswirtschaft/Marktbeobachtung/Jahres
berichte/jahresberichte.html
7. Welche alternativen Transportwege werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Zeiten von Niedrigwasser genutzt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Welche Frachten wurden von 2010 bis gegenwärtig jährlich auf dem
Elbe-Seitenkanal transportiert?
Informationen hierzu finden sich in den Verkehrsberichten der Wasserstraßen-
und Schifffahrtsverwaltung.
www.gdws.wsv.bund.de/DE/service/statistik/Statistik_Archiv.html?nn=956190
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
9. Aus welchen Gründen wurde – nach Kenntnis der Fragestellenden – die
Erhebung des Gütertransports an der Zählstelle Magdeburg ausgesetzt,
wann wird die Erhebung des Gütertransports wieder aufgenommen, und
wenn dies nicht geplant ist, mit welcher Begründung?
Die statistische Erfassung wurde nicht eingestellt, sondern aufgrund begrenzter
Ressourcen eingeschränkt durchgeführt. Die dadurch erhobenen Daten geben
kein verlässliches Bild der tatsächlichen Verkehre wieder. Aus diesem Grund
wurde auf eine Veröffentlichung verzichtet. Derzeit erfolgt die Umstellung auf
ein digitales, kamerabasiertes System. Damit können künftig neben der
Güterschifffahrt auch Freizeit- und Personenverkehre sowie Groß- und
Schwertransporte systematisch erfasst werden.
10. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung künftig erfasst werden, ob
und in welchem Umfang noch Binnenschifffahrt auf der Elbe stattfindet,
und wie plant die Bundesregierung diese Daten der Öffentlichkeit
nachvollziehbar zugänglich zu machen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Im Übrigen erfolgt eine Erfassung der Verkehre neben der Zählstelle in
Magdeburg auch an der Schleuse Geesthacht und zukünftig nach erfolgreichem
Abschluss der Arbeiten und Inbetriebnahme der automatisierten Erfassung an der
Elbe in Prossen.
11. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Wasserstandsdaten und
Abflüsse des gültigen Bezugswasserstands (Gleichwertiger Wasserstand
(GlW) 2010), auf deren Grundlage aktuelle Planungs- und
Baumaßnahmen durchgeführt werden, aus dem Zeitraum von 1991 bis 2010
stammen und dass sich seither die Niedrigwasserextreme hinsichtlich Dauer
und Intensität für die Schiffbarkeit der Elbe weiter ungünstig entwickelt
haben?
Der Gleichwertige Wasserstand GlW2010 beschreibt als niedriger
Bezugswasserstand eine theoretische Wasserspiegellage entlang des Flusses, bei der eine
gleichwertige Nutzbarkeit über den gesamten Streckenverlauf der deutschen
Binnenelbe zu gewährleisten ist. Er ist vom sich tatsächlich einstellenden
Abflussverhalten unabhängig. Der jeweilige GlW mit einem auf den GlW
bezogenen Tiefenziel beschreibt die durch die Verwaltung zu unterhaltende maximale
Höhenlage der Gewässersohle (Soll-Sohle).
Der GlW der Elbe wird regelmäßig überprüft, zuletzt turnusmäßig 2022 mit
hydrologischen Daten bis 2020. Aufgrund verschiedener Faktoren wurde im
hydrologischen Fachgutachten empfohlen, eine Anpassung des GlW zu
verschieben. Eine erneute Überprüfung ist vorgesehen.
12. An wie vielen Tagen wurde der GlW 2010 in der Periode 2011 bis
gegenwärtig in jedem Jahr unterschritten (bitte nach Elbstrecken und
Jahren aufschlüsseln)?
Der GlW an der Elbe wird anhand des GlQ 2010 (Gleichwertiger Abfluss)
bestimmt. Aktuell liegen die Jahre 2014 – 2024 aufbereitet vor.
E1 E2 E3 E4 E5 E6 E7 E8 E9
Jahr Unterschreitungstage GlQ 2010 (Gleichwertiger Abfluss)
2024 30 35 31 57 14 32 24 16 12
2023 80 91 88 118 74 106 93 65 58
2022 17 24 21 60 49 86 64 69 69
2021 2 6 2 6 0 0 0 0 0
2020 43 63 53 64 74 84 70 55 55
2019 109 126 125 139 134 157 148 106 103
2018 175 200 185 184 181 189 183 176 171
2017 66 82 67 29 18 42 29 8 0
2016 36 38 36 28 31 35 35 31 29
2015 117 134 129 115 101 110 106 81 72
2014 15 42 17 6 2 10 1 0 0
13. An wie vielen Tagen wurde in denselben Jahren die angestrebte
Fahrrinnentiefe von 1,40 Meter unterschritten (bitte nach Elbstrecken und
Jahren aufschlüsseln)?
Es wird auf ELWIS, den Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice der
deutschen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, verwiesen.
www.elwis.de/DE/dynamisch/Ft/Start
14. Ist der GlW 2010, der laut deutsch-tschechischem Regierungsabkommen
regelmäßig alle zehn Jahre aktualisiert werden soll, im Jahr 2020
aktualisiert worden?
a) Wenn nein, mit welcher Begründung?
b) Für welchen Zeitpunkt ist die nächste Aktualisierung vorgesehen?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Prognosen, wie sich
die Unterhaltskosten zur Erreichung des GlW für den Zeitraum von 2025
bis 2050 unter den aktualisierten Abflussbedingungen entwickeln wird?
Der GlW ist ein Bezugswasserstand, auf den bezogen ein Tiefenziel zur
Festlegung der zu unterhaltenden Gewässersohle definiert wird. Er wird nicht
„erreicht“, sondern rechnerisch ermittelt.
16. Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut dem BUND Sachsen und dem
örtlichen Bürgerverein Riesa 2018 e. V. seit über vier Jahren keine
Container mehr im Hafen Riesa von Binnenschiffen und auf Binnenschiffe
umgeschlagen worden sind?
Ja.
17. Sind der Bundesregierung Hafenstandorte ohne Kanalanbindung an der
Mittel- und Oberelbe bekannt, wo noch regelmäßiger Containerumschlag
von und auf Schiffe stattfindet (bitte Angaben zur Anzahl der
umgeschlagenen Container in TEU machen und nach Häfen und Jahren (2020 bis
2024) aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind keine derartigen Hafenstandorte bekannt.
18. Wie hoch sind die Kosten für den geplanten Ausbau des Containerhafens
in Riesa, und wie hoch ist die Förderung durch den Bund?
a) Gibt es eine aktuelle Bedarfsanalyse, die berücksichtigt, dass laut
dem BUND Sachsen und dem örtlichen Bürgerverein Riesa 2018
e. V. kein Containerumschlag mehr von dem und auf das Schiff
stattfindet?
b) Was ist das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse, und wie bewertet
die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit des geplanten Ausbaus
des Containerhafens Riesa?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Es wurden Zuwendungen in Höhe von bis zu 18,85 Mio. Euro für den Neubau
einer trimodalen KV-Umschlaganlage im Hafen Riesa, dort im „Alten Hafen“
(Südufer des Hafenbeckens), bewilligt. Der Planfeststellungsbeschluss für das
Vorhaben ist 2024 ergangen. Ein Änderungsantrag liegt vor und wird derzeit
geprüft. Ausweislich des vorliegenden Änderungsantrags ist
Containerumschlag von dem und auf das Schiff geplant. Entsprechende Angaben wurden
vorgelegt. Da sich der Änderungsantrag in Prüfung befindet, kann hierzu keine
Aussage getroffen werden.
19. Beabsichtigt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) bzw.
die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS),
Fördermittel zu bewilligen, auch wenn kein trimodaler Umschlag bzw. kein
Umschlag über die Wasserstraße stattfindet?
Der Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH (SBO) verfügt über einen
Zuwendungsbescheid aus 2012 und hat damit Anspruch auf Förderung.
Preissteigerungen, geänderte Planungen und neue gesetzliche Vorgaben sind Teil des
Änderungsantrags. Auch bei Verzicht auf den Wasserstraßenumschlag bleibt
der Schienenumschlag förderfähig, da er zur Verkehrsverlagerung beiträgt.
20. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich
Binnenschifffahrt auf der Elbe angesichts der gravierenden und zunehmenden
Niedrigwasserperioden gewährleistet werden?
Mit Einführung des Gesamtkonzepts Elbe als strategischem Handlungsrahmen
wurde ein Unterhaltungsziel von 1,4 m Tiefe unter einem Bezugswasserstand
festgelegt. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes arbeitet
daran, die Binnenelbe entlang ihres gesamten Verlaufs dauerhaft nutzbar zu
machen. Freizeit- und Personenschifffahrt sowie Groß- und Schwertransporte
kommen mit vergleichsweise geringen Wasserständen aus.
21. Welche konkreten Baumaßnahmen werden seit November 2024 im
Bereich des Naturschutzgebietes (NSG) Steckby-Lödderitzer Forst am
Elbkilometer 280 durchgeführt, und welchem Zweck dienen sie?
Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahme zwischen Elbe-km 279,850 und
280,500 wurden acht schadhafte Buhnen am linken Ufer instandgesetzt. Gemäß
Maßnahmenoptionen des Gesamtkonzepts Elbe zur ökologischen Optimierung
der Strombauwerke wurden eine Buhne als Knickbuhne und zwei Buhnen mit
durchströmbaren Senken im Landanschlussbereich hergestellt.
22. Wenn Frage 21 mit Ja beantwortet wird, welche Kosten verursachen
diese Baumaßnahmen insgesamt?
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich voraussichtlich auf ca.
1,2 Mio. Euro.
23. Wenn Frage 21 mit Ja beantwortet wird, wie bewertet die
Bundesregierung ggf. diese Maßnahmen in Hinblick auf die Verpflichtungen nach der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und den Schutzstatus des Natura-2000-
Gebiets?
Der Nachweis, dass mit der oben genannten Unterhaltungsmaßnahme keine
Verschlechterung der Erhaltungszustände von in § 3 Absatz 4 NSG-VO
genannten Lebensräumen und Arten einhergeht, wurde im Rahmen der
Benehmensherstellung mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde erbracht.
24. Wenn Frage 21 mit Ja beantwortet wird, welche Auswirkungen erwartet
die Bundesregierung auf die dort vorkommenden Lebensraumtypen und
Arten?
Die im Rahmen der Benehmensherstellung durchgeführte Überprüfung der
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL, der Arten nach Anhang II FFH
-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Artikel 4 Absatz 2 der
Vogelschutzrichtlinie ergab, dass mit der Instandsetzung der Buhnen im oben genannten
Elbabschnitt aufgrund des baulichen Umfangs sowie der optimierten
Bautechnik und des Bauablaufs keine Veränderungen oder Störungen verbunden sind,
die erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sowie ihrer
maßgeblichen Bestandteile hervorrufen.
25. a) Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der
kontinuierlichen Ausbaggerungen zur Erreichung der Fahrrinnentiefe zwischen
Hamburg und der Elbmündung auf Naturschutz und Artenvielfalt
ein?
b) Gibt es laufende oder geplante Maßnahmen der Bundesregierung, um
insbesondere dem Sauerstoffmangel, der vor allem in den
Trockenmonaten zu Fischsterben in der Elbe führen kann, entgegenzuwirken,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 25a und 25b werden gemeinsam beantwortet.
Die Auswirkungen von Unterhaltungsbaggerungen für verkehrliche und
wasserwirtschaftliche Zwecke werden im Vorhinein regelmäßig hinsichtlich ihrer
möglichen Auswirkungen, auch auf das Ökosystem Tideelbe bewertet und
mögliche Minderungsmaßnahmen ergriffen. So können negative Auswirkungen
vermieden werden. Beispielhaft seien hier zeitliche und räumliche
Einschränkungen der Baggerungen zum Schutz der Finte während der sensiblen
Laichzeiten oder ein Aussetzen der Baggerungen bei Unterschreitung bestimmter
Sauerstoffgehalte genannt.
26. Wenn Frage 21 mit Ja beantwortet wird, welche Auswirkungen auf die
Gütertransporte auf der Elbe erwartet die Bundesregierung in den
nächsten zehn Jahren durch die Baumaßnahmen im Bereich des
Naturschutzgebietes Steckby-Lödderitzer Forst?
Die genannte Maßnahme liegt im Abschnitt E4 der Elbe, also zwischen der
tschechischen Grenze bzw. Dresden und dem Wasserstraßenkreuz Magdeburg.
Sie dient der Herstellung und Aufrechterhaltung des aktuellen verkehrlichen
Unterhaltungsziels und gewährleistet damit die durchgehende Nutzbarkeit der
Binnenelbe für den Schiffsverkehr. Die Auswirkungen auf die Gütertransporte
hängt neben den verfügbaren Fahrrinnentiefen von der wirtschaftlichen
Entwicklung ab.
27. Wenn Frage 21 mit Ja beantwortet wird, wurden für die Maßnahmen
Umweltverträglichkeitsprüfungen bzw. Verträglichkeitsprüfungen nach
Artikel 6 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie durchgeführt?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
b) Wurde eine Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde
eingeholt?
c) Wurde die zuständige Naturschutzbehörde über die Baumaßnahmen
informiert?
d) Warum wurden die Baumaßnahmen während der Brutzeit
durchgeführt?
Die Fragen 27 bis 27d werden gemeinsam beantwortet.
Verkehrliche und wasserwirtschaftliche Unterhaltungsmaßnahmen fallen nicht
in den Anwendungsbereich des UVPG, eine Prüfung für diese Maßnahme war
daher nicht erforderlich. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung war nicht
durchzuführen, da die Überprüfung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL,
der Arten nach Anhang II FFH-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und
Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie ergab, dass mit den geplanten
Unterhaltungsmaßnahmen keine Veränderungen oder Störungen verbunden sind, die
erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sowie ihrer maßgeblichen
Bestandteile hervorrufen. Für die Maßnahme wurde im Voraus das
naturschutzrechtliche Benehmen gemäß § 3 Absatz 5 BNatSchG i. V. m. § 17 Absatz 1
BNatSchG hergestellt. Im Rahmen der hoheitlichen Unterhaltung bedarf der
Bund keiner landesrechtlichen Erlaubnisse, Genehmigungen oder
Bewilligungen (vgl. § 7 Absatz 3 Satz 1 WaStrG).
Der zeitliche Verlauf der Maßnahme wurde mit der
Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe und der unteren Naturschutzbehörde des Salzlandkreises
abgestimmt.
28. Welche ggf. weiteren wasserbaulichen Maßnahmen (zur Verbesserung
der Schiffbarkeit) sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
Natura-2000-Gebieten entlang der Elbe geplant?
Alle geplanten Maßnahmen sind im Arbeitsplan zum Gesamtkonzept Elbe
(GKE) öffentlich einsehbar.
29. Wie hat sich die Tiefenerosion, die zur weiteren Austrocknung der
Landschaft führt und das größte ökologische Problem der Flusslandschaft
Elbe darstellt, in den letzten zehn Jahren entwickelt im Vergleich zum Jahr
1888 (Fortführung der Wasserspiegellagenentwicklung über den
Vergleichszeitraum 1888/2024)?
Auswertungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Umsetzung des
Sohlstabilisierungskonzeptes“ zur Entwicklung der Sohllage in der Erosionsstrecke der
Binnenelbe zeigen weiterhin ein sehr heterogenes Bild. In einzelnen Abschnitten,
insbesondere zwischen Elbe-km 178,5–200 und 204–245, sind punktuell
negative Sohlhöhenentwicklungen von lokal ca. 10 cm (2017–2024) zu beobachten.
In anderen Bereichen zeigt sich die mittlere Sohllage relativ stabil oder weist
sogar Aufhöhungen auf. Damit erzielt die stattfindende Geschiebezugabe
generell die gewünschten Effekte. Da Maßnahmen, die die Transportkapazitäten
signifikant verringern oder das Geschiebedargebot erhöhen (Pilotmaßnahme
Klöden, alternative Geschiebezugabemethoden) derzeit noch in Planung sind, muss
die Geschiebezugabe kontinuierlich fortgeführt werden.
30. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Tiefenerosion der Elbe
zu stoppen und um die Austrocknung natürlicher und landwirtschaftlich
genutzter Flächen zu stoppen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
Das „Sohlstabilisierungskonzept für die Elbe von Mühlberg bis zur
Saalemündung“ ist in der Erosionsstrecke der Binnenelbe Planungsgrundlage für alle
Unterhaltungsmaßnahmen der WSV und Pilotprojekte. Zusätzlich wird der
zwischen Bund und Ländern abgestimmte Untersuchungsauftrag „Analyse zur
Umsetzbarkeit eines Stopps bzw. einer Rückführung der anthropogen
verursachten Tiefenerosion der Flusssohle der deutschen Binnenelbe
(Grundlagenermittlung)“ bearbeitet.
31. Welche Unterhaltskosten fielen in den Jahren 2010 bis gegenwärtig für
die Elbe an, und wie verteilen sich diese auf die Elbabschnitte
Lauenburg–Magdeburg und Magdeburg–Schmilka?
Die in der Anlage 1 dargestellten Ausgaben beziehen sich auf die Unterhaltung
der Regelungsbauwerke (Buhnen, Leitwerke und Deckwerke) sowie die an
Dritte vergebenen Geschiebezugaben und -baggerungen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2348 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
32. Wie begründet die Bundesregierung a) die Unterhaltung und b)
erhaltende Baumaßnahmen der Strecke zwischen Lauenburg (Einmündung des
Elbe-Seitenkanals) und Magdeburg, vor dem Hintergrund, dass eine
sichere ganzjährig befahrbare Schifffahrtsstrecke durch den Elbe-
Seitenkanal zur Verfügung steht?
Elbe-Seitenkanal (ESK) und Binnenelbe verbinden gemeinsam den Hamburger
Hafen mit dem Binnenwasserstraßennetz und ergänzen sich
verkehrsstrategisch. Ihre kombinierte Nutzung ermöglicht eine verlässliche
Hinterlandanbindung, da streckenbezogene Defizite ausgeglichen werden können. Der Elbe-
Seitenkanal bietet konstante Wasserverhältnisse und eine kürzere Strecke,
während die Binnenelbe größere Schiffe und schleusenfreie Fahrt erlaubt. Bei
Sperrungen des Kanals kann die Elbe den Verkehr übernehmen – und umgekehrt bei
Niedrigwasser der ESK. So entsteht ein flexibles und zuverlässiges
Transportsystem für die Binnenschifffahrt.
Unterhaltung u. Erhaltung der Regelungsbauwerke u. Sohle der BWaStr. Elbe
hier: Ausgaben aus Kap. 1203 in den Jahren 2010 - 2024
Jahr Sohle Zusammen
Unterhaltung Erhaltung Zusammen Geschiebe- Sohle und Bauwerke
(incl. Gehölzpflege) (nur Bauwerke) bewirtschaftung
(Euro) (Euro) (Euro) (Euro) (Euro)
2010 905.737 2.992.082 3.897.819 2.562.658 6.460.477
2011 230.537 3.128.734 3.359.271 1.499.242 4.858.513
2012 196.469 1.566.984 1.763.453 915.102 2.678.555
2013 368.219 2.594.920 2.963.139 259.565 3.222.704
2014 318.686 2.125.460 2.444.146 1.076.762 3.520.908
2015 304.489 2.175.588 2.480.077 830.145 3.310.222
2016 339.963 2.873.174 3.213.137 1.274.840 4.487.977
2017 416.924 1.755.360 2.172.284 1.310.711 3.482.995
2018 303.026 3.427.452 3.730.478 162.367 3.892.845
2019 385.181 4.505.320 4.890.501 738.654 5.629.155
2020 600.217 1.981.558 2.581.775 472.053 3.053.828
2021 271.112 502.207 773.319 329.435 1.102.754
2022 182.845 2.400.646 2.583.491 1.556.603 4.140.094
2023 340.639 312.891 653.530 2.938.327 3.591.857
2024 218.865 1.109.445 1.328.310 4.009.540 5.337.850
Gesamt 5.382.909 33.451.822 38.834.731 19.936.003 58.770.734
Jahr Sohle Zusammen
Unterhaltung Erhaltung Zusammen Geschiebe- Sohle und Bauwerke
(incl. Gehölzpflege) (nur Bauwerke) bewirtschaftung
(Euro) (Euro) (Euro) (Euro) (Euro)
2010 210.924 2.103.188 2.314.112 0 2.314.112
2011 135.885 2.418.268 2.554.153 0 2.554.153
2012 92.256 3.526.412 3.618.668 0 3.618.668
2013 29.625 1.259.254 1.288.879 0 1.288.879
2014 40.361 1.772.966 1.813.327 0 1.813.327
2015 84.114 2.332.545 2.416.659 0 2.416.659
2016 62.069 1.670.770 1.732.839 0 1.732.839
2017 98.493 1.467.537 1.566.030 0 1.566.030
2018 45.162 955.045 1.000.207 0 1.000.207
2019 62.575 1.710.290 1.772.865 0 1.772.865
2020 94.905 599.095 694.000 0 694.000
2021 156.113 768.464 924.577 0 924.577
2022 48.156 1.563.559 1.611.715 0 1.611.715
2023 74.610 1.812.470 1.887.080 0 1.887.080
2024 44.583 372.034 416.617 682.084 1.098.701
Gesamt 1.279.831 24.331.894 25.611.725 682.084 26.293.810
Gesamt (Beide
Relationen) 6.662.740 57.783.716 64.446.456 20.618.087 85.064.544
Relation Schmilka - Magdeburg
Relation Magdeburg - Lauenburg
Regelungsbauwerke
Regelungsbauwerke
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ISSN 0722-8333]
Relationen
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