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Risikomanagement bei humanitären Projekten in Gebieten unter Kontrolle islamistischer Gruppen

dip / drucksache 20.08.2026 · WP 21 · 21/7667 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Risikomanagement bei humanitären Projekten in Gebieten unter Kontrolle islamistischer Gruppen Deutscher Bundestag Drucksache 21/7667 21. Wahlperiode 20.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Heinrich Koch, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Gauland, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann Martel, Martina Uhr und der Fraktion der AfD Risikomanagement bei humanitären Projekten in Gebieten unter Kontrolle islamistischer Gruppen Humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten erfolgt regelmäßig unter schwierigen Bedingungen. Gleichzeitig besteht das öffentliche Interesse, sicherzustellen, dass deutsche Steuermittel weder unmittelbar noch mittelbar extremistischen oder terroristischen Strukturen zugutekommen. Im Zusammenhang mit der Förderung humanitärer Projekte in Syrien durch das Auswärtige Amt bestanden Bedenken, ob diese Gelder in Gebiete gelangt sein könnten, die von jihadistischen Gruppen wie der Al‑Nusra-Front (heute HTS) kontrolliert wurden. „Vor zehn Jahren herrschte aber in Nordsyrien die jihadistische Al‑Nusra-Front, eine Vorläuferorganisation der heutigen syrischen [Übergangs-] Regierung. Es sei deshalb davon auszugehen, dass diese Islamisten ‚einen Teil dieser Gelder eingetrieben haben könnten‘, sagt die Terrorismusexpertin Rebecca Schönenbach der NZZ. Sie äußert den Verdacht einer ‚ indirekten Terrorfinanzierung‘ durch das Auswärtige Amt“ (www.nzz.ch/deutschla nd/politik/foerdergelder-fuer-den-terror-bundesrechnungshof-ruegt-auswaertige s-amt-ld.10008527, zuletzt abgerufen am: 31. Juli 2026). Auch im Zusammenhang mit humanitärer Hilfe in Gaza bestehen Bedenken, ob die Hamas von diesen Hilfsgeldern profitieren könnte (vgl. www.tagesspiegel.de/internationales/g eld-aus-deutschland-und-der-eu-werden-die-hilfszahlungen-nach-gaza-gestrich en-10600393.html, zuletzt aufgerufen am: 31. Juli 2026 sowie www.cicero.de/a ussenpolitik/entwicklungshilfe-terror-hamas-gaza, zuletzt aufgerufen am: 31. Juli 2026). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche verbindlichen Kriterien gelten aktuell für humanitäre und andere Projekte in Gebieten unter Kontrolle nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen?  2. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko indirekter Mittelabflüsse durch lokale Steuern, Zölle oder Abgaben von humanitären Gütern durch entsprechende Organisationen an die eigene Klientel, Zweckentfremdung von humanitären Gütern etc. (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  3. Liegen der Bundesregierung Hinweise auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller thematisierten potenziellen Missstände vor, und wenn ja, wann, welche Staaten und Organisationen betreffend?  4. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung gegebenenfalls getroffen, um solche Risiken zu minimieren (vgl. Frage 3)?  5. Welche Nachweise müssen Zuwendungsempfänger bei humanitären Projekten in Gebieten unter Kontrolle islamistischer Gruppen erbringen, um einen potenziellen missbräuchlichen Mittelabfluss zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  6. Welche externen Prüfungen finden während laufender humanitärer Projekte in Gebieten unter Kontrolle islamistischer Gruppen im Auftrag der Bundesregierung statt, um einen potenziellen missbräuchlichen Mittelabfluss zu vermeiden (bitte ausführen)?  7. Welche Sanktionen drohen den Fördergeldempfängern bei Verstößen gegebenenfalls (vgl. Frage 6, bitte ausführen)?  8. Wie häufig wurden in den vergangenen zehn Jahren humanitäre Projekte in Gebieten unter Kontrolle islamistischer Gruppen wegen entsprechender Risiken geprüft, und wie viele Projekte wurden dadurch gegebenenfalls gestoppt (bitte nach Jahren und Projekten auflisten)?  9. Welche internationalen Standards (der UN, EU, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder anderer) legt die Bundesregierung ihrer Risikobewertung gegebenenfalls zugrunde (vgl. Frage 8, bitte ausführen)? 10. Wie wird durch die Bundesregierung bei der Risikobewertung zwischen humanitärem Zugang und Sicherheitsrisiken abgewogen (vgl. Frage 9, bitte ausführen)? 11. Welche Rolle spielen Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden bei dieser Abwägung (vgl. Frage 10, bitte ausführen)? 12. In welchem Umfang und mit welchen Summen fördert die Bundesregierung gegebenenfalls humanitäre Projekte von christlichen Nichtregierungsorganisationen (wie beispielsweise CSI (Christian Solidarity International), Open Doors etc.) in Syrien, im Irak und in anderen Staaten (bitte nach Organisation, Land und Fördersumme aufschlüsseln)? Berlin, den 19. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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