Risikomanagement bei humanitären Projekten in Gebieten unter Kontrolle islamistischer Gruppen
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Risikomanagement bei humanitären Projekten in Gebieten unter Kontrolle islamistischer Gruppen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7667
21. Wahlperiode 20.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Heinrich Koch, Stefan Keuter, Dr. Malte
Kaufmann, Dr. Alexander Gauland, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn,
Rocco Kever, Denis Pauli, Johann Martel, Martina Uhr und der Fraktion der AfD
Risikomanagement bei humanitären Projekten in Gebieten unter Kontrolle
islamistischer Gruppen
Humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten erfolgt regelmäßig unter
schwierigen Bedingungen. Gleichzeitig besteht das öffentliche Interesse,
sicherzustellen, dass deutsche Steuermittel weder unmittelbar noch mittelbar
extremistischen oder terroristischen Strukturen zugutekommen.
Im Zusammenhang mit der Förderung humanitärer Projekte in Syrien durch das
Auswärtige Amt bestanden Bedenken, ob diese Gelder in Gebiete gelangt sein
könnten, die von jihadistischen Gruppen wie der Al‑Nusra-Front (heute HTS)
kontrolliert wurden. „Vor zehn Jahren herrschte aber in Nordsyrien die
jihadistische Al‑Nusra-Front, eine Vorläuferorganisation der heutigen syrischen
[Übergangs-] Regierung. Es sei deshalb davon auszugehen, dass diese
Islamisten ‚einen Teil dieser Gelder eingetrieben haben könnten‘, sagt die
Terrorismusexpertin Rebecca Schönenbach der NZZ. Sie äußert den Verdacht einer ‚
indirekten Terrorfinanzierung‘ durch das Auswärtige Amt“ (www.nzz.ch/deutschla
nd/politik/foerdergelder-fuer-den-terror-bundesrechnungshof-ruegt-auswaertige
s-amt-ld.10008527, zuletzt abgerufen am: 31. Juli 2026). Auch im
Zusammenhang mit humanitärer Hilfe in Gaza bestehen Bedenken, ob die Hamas von
diesen Hilfsgeldern profitieren könnte (vgl. www.tagesspiegel.de/internationales/g
eld-aus-deutschland-und-der-eu-werden-die-hilfszahlungen-nach-gaza-gestrich
en-10600393.html, zuletzt aufgerufen am: 31. Juli 2026 sowie www.cicero.de/a
ussenpolitik/entwicklungshilfe-terror-hamas-gaza, zuletzt aufgerufen am:
31. Juli 2026).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche verbindlichen Kriterien gelten aktuell für humanitäre und andere
Projekte in Gebieten unter Kontrolle nichtstaatlicher bewaffneter
Gruppen?
2. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko indirekter Mittelabflüsse
durch lokale Steuern, Zölle oder Abgaben von humanitären Gütern durch
entsprechende Organisationen an die eigene Klientel, Zweckentfremdung
von humanitären Gütern etc. (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Liegen der Bundesregierung Hinweise auf die in der Vorbemerkung der
Fragesteller thematisierten potenziellen Missstände vor, und wenn ja,
wann, welche Staaten und Organisationen betreffend?
4. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung gegebenenfalls
getroffen, um solche Risiken zu minimieren (vgl. Frage 3)?
5. Welche Nachweise müssen Zuwendungsempfänger bei humanitären
Projekten in Gebieten unter Kontrolle islamistischer Gruppen erbringen, um
einen potenziellen missbräuchlichen Mittelabfluss zu vermeiden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Welche externen Prüfungen finden während laufender humanitärer
Projekte in Gebieten unter Kontrolle islamistischer Gruppen im Auftrag der
Bundesregierung statt, um einen potenziellen missbräuchlichen
Mittelabfluss zu vermeiden (bitte ausführen)?
7. Welche Sanktionen drohen den Fördergeldempfängern bei Verstößen
gegebenenfalls (vgl. Frage 6, bitte ausführen)?
8. Wie häufig wurden in den vergangenen zehn Jahren humanitäre Projekte
in Gebieten unter Kontrolle islamistischer Gruppen wegen entsprechender
Risiken geprüft, und wie viele Projekte wurden dadurch gegebenenfalls
gestoppt (bitte nach Jahren und Projekten auflisten)?
9. Welche internationalen Standards (der UN, EU, Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder anderer) legt
die Bundesregierung ihrer Risikobewertung gegebenenfalls zugrunde (vgl.
Frage 8, bitte ausführen)?
10. Wie wird durch die Bundesregierung bei der Risikobewertung zwischen
humanitärem Zugang und Sicherheitsrisiken abgewogen (vgl. Frage 9,
bitte ausführen)?
11. Welche Rolle spielen Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden bei
dieser Abwägung (vgl. Frage 10, bitte ausführen)?
12. In welchem Umfang und mit welchen Summen fördert die
Bundesregierung gegebenenfalls humanitäre Projekte von christlichen
Nichtregierungsorganisationen (wie beispielsweise CSI (Christian Solidarity
International), Open Doors etc.) in Syrien, im Irak und in anderen Staaten
(bitte nach Organisation, Land und Fördersumme aufschlüsseln)?
Berlin, den 19. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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