Ärztliche Personalbemessung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in Krankenhäusern
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Ärztliche Personalbemessung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in Krankenhäusern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7677
21. Wahlperiode 20.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Linda
Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ärztliche Personalbemessung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten
ärztlichen Personalausstattung in Krankenhäusern
Mit dem beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde der
§ 137m des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gestrichen. Damit hat
sich die Bundesregierung folglich zumindest vorerst von einer gesetzlich
verbindlichen Einführung von flächendeckenden ärztlichen
Personalbemessungsinstrumenten verabschiedet. Statt eine politische Mitverantwortung des Bundes
für eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu betonen, wird auf die
Eigenverantwortung und Organisationshoheit der Krankenhäuser verwiesen. Aus Sicht
der Fragestellenden kann dies insbesondere vor dem Hintergrund der
Einsparungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu einer massiven
Personalreduktion in den Krankenhäusern beitragen, wie auch eine Prognose
des Instituts für Healthcare Business (hcb) zeigt (www.dkgev.de/fileadmin/Me
diapool/1_DKG/1.7_Presse/1.7.1_Pressemitteilungen/2026/2026-04-29_PM_D
KG_zur_Kabinettsbeschluss_Anlage_1_Berechnung_hcb.pdf).
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurden
wichtige Schritte in Richtung einer modernen und bedarfsgerechten
Krankenhausversorgung gemacht, die auf Leistungsgruppen und einheitlichen
Qualitätskriterien basiert. Damit wurde das Ziel verfolgt, die Qualität der stationären
Versorgung langfristig zu sichern und die Krankenhauslandschaft stärker an
den medizinischen Erfordernissen und den Versorgungsbedarfen der Menschen
auszurichten. Die Erfüllung dieser Anforderungen setzt voraus, dass
Krankenhäuser dauerhaft über eine ausreichende personelle Ausstattung verfügen.
Ursprünglich wurde das Bundesministerium für Gesundheit durch den nun
entfallenen § 137m SGB V dazu verpflichtet, ein Konzept zur Ermittlung einer
bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in Krankenhäusern zu
erproben. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6533 zum „Ärztlichen Personalbemessungsinstrument
der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK)“ erklärt, dass das erprobte Instrument in
seiner derzeitigen Form nicht für eine verpflichtende und bundesweite
Einführung geeignet sei. Unklar bleibt aus Sicht der Fragestellenden gerade vor dem
Hintergrund des eingangs erwähnten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes,
ob die Bundesregierung noch irgendein Interesse an der (Weiter-)Entwicklung
eines Instruments zur Bemessung einer bedarfsgerechten ärztlichen
Personalausstattung hat, auch wenn es gegebenenfalls keinen verpflichtenden, sondern
nur empfehlenden Charakter haben sollte. Unklar bleibt auch, anhand welcher
wissenschaftlich begründbaren und bundesweit vergleichbaren Kriterien die
Bundesregierung die Frage einer bedarfsgerechten ärztlichen
Personalausstattung in den Krankenhäusern beurteilen will.
Die Frage der ärztlichen Personalausstattung gewinnt durch die Umsetzung der
Krankenhausreform weiter an Bedeutung. Die Zuordnung von
Leistungsgruppen, die Einhaltung von Qualitätsanforderungen sowie die transparente
Information von Patientinnen und Patienten, etwa durch den Bundes-Klinik-Atlas,
setzen belastbare Erkenntnisse über die erforderliche und tatsächliche
personelle Ausstattung der Krankenhäuser voraus.
Wissenschaftliche Untersuchungen weisen seit Jahren auf einen
Zusammenhang zwischen der personellen Ausstattung von Krankenhäusern im Bereich
von Pflege und Ärzteschaft und der Qualität der stationären Versorgung hin. So
zeigen Studien Zusammenhänge zwischen der Personalausstattung und
relevanten Aspekten wie Mortalität, Komplikationsraten, der Dauer stationärer
Aufenthalte sowie der Patientensicherheit (https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/article
s/PMC7910697/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte (bitte jeweils als Vollzeitäquivalente und
als Personen angeben) arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte
jeweils mit Angabe der Datenquelle und der zugehörigen gesetzlichen
Erhebungsgrundlage) derzeit in deutschen Krankenhäusern insgesamt sowie
differenziert nach Fachärztinnen und Fachärzten bzw. Nichtfachärztinnen
und Nichtfachärzten, nach Fachgebieten, Geschlecht, Altersgruppen,
Bundesländern und nach Krankenhausträgern (kommunal, frei gemeinnützig,
privat)?
2. Wie hat sich die Zahl der ärztlichen Vollzeitäquivalente in deutschen
Krankenhäusern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte
insgesamt und nach Fachgebieten und Bundesländern sowie nach
Fachärztinnen und Fachärzten angeben), und welche wesentlichen Ursachen sieht
die Bundesregierung für diese Entwicklung?
3. Wie hat sich der Anteil ärztlicher Teilzeitstellen in deutschen
Krankenhäusern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte insgesamt und nach
Fachgebieten und Bundesländern sowie nach Fachärztinnen und
Fachärzten angeben), und welche wesentlichen Ursachen sieht die
Bundesregierung für diese Entwicklung?
4. Wie hat sich die Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte in den deutschen
Krankenhäusern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte insgesamt
und getrennt nach Geschlechtern, Fachgebieten und Bundesländern
darstellen)?
5. Welche Entwicklung der Zahl der im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und
Ärzte beziehungsweise ärztlichen Vollzeitäquivalente erwartet die
Bundesregierung bis zum Jahr 2035 insgesamt sowie differenziert nach
Fachgebieten, Bundesländern und Krankenhausträgern?
6. Welche Fachgebiete beziehungsweise Leistungsbereiche weisen nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit die größten personellen Engpässe
auf, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
7. Wie sieht die Bundesregierung den zukünftigen Personalbedarf im
Bereich der Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte (bitte insgesamt
und getrennt nach Fachgebieten angeben), und welche Auswirkungen
erwartet die Bundesregierung aufgrund des demografischen Wandels sowie
der Altersstruktur der Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte auf
die Deckung dieses Bedarfs?
8. Welche Daten zur ärztlichen Personalausstattung werden derzeit durch das
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) (vgl. § 135d,
§ 137m SGB V) und das Statistische Bundesamt bzw. die Landesämter für
Statistik (vgl. Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV)) oder andere
Einrichtungen erhoben beziehungsweise verarbeitet, welche dieser Daten
liegen der Bundesregierung vor, und welche Daten erhält die
Bundesregierung ergänzend von den Ländern?
9. Hält die Bundesregierung die Datenlage im Hinblick auf die ärztliche
Personalausstattung deutscher Krankenhäuser derzeit für ausreichend, und
wenn nein, welche Defizite sieht die Bundesregierung?
10. Plant die Bundesregierung, die Datenerhebung zur ärztlichen
Personalausstattung künftig auszuweiten oder zusätzliche Daten zu erheben, um
Aussagen über die tatsächliche ärztliche Besetzung und das Verhältnis
zwischen Ist-Besetzung und dem ärztlichen Personalbedarf treffen zu können,
und wenn ja, welche?
11. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer bedarfsgerechten
ärztlichen Personalausstattung bei der Vergabe von Leistungsgruppen im
Rahmen der Krankenhausreform bei?
12. Wie sieht die Bundesregierung die Auswirkungen der
Leistungsgruppenplanung und der Ambulantisierung (Hybrid-DRG (Diagnosis Related
Groups)) auf die ärztliche Weiterbildung und damit auf den ärztlichen
Nachwuchs, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung
eventuell negativen Effekten entgegenwirken?
13. Warum werden Informationen zur personellen Ausstattung im Verhältnis
zum Leistungsumfang bei Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern
trotz der Erhebung gemäß § 135d Absatz 3 SGB V nicht im Bundes-
Klinik-Atlas veröffentlicht, und plant die Bundesregierung hierzu
Änderungen?
14. Hält die Bundesregierung die Informationen im Bundes-Klinik-Atlas zu
den einzelnen Krankenhäusern und ihren Fachabteilungen für die
Bevölkerung bereits für ausreichend, und wenn nein, welche zusätzlichen
Informationen hält die Bundesregierung im Bundes-Klinik-Atlas für
erforderlich?
15. Welche Informationen hält die Bundesregierung insbesondere für
erforderlich, damit sich Patientinnen und Patienten ein klares Bild über die
vorhandenen ärztlichen und sonstigen personellen Voraussetzungen für eine
qualitativ hochwertige Versorgung in den Krankenhäusern und ihren
einzelnen Abteilungen verschaffen können?
16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer bedarfsgerechten
ärztlichen Personalausstattung in Krankenhäusern im Hinblick auf die
Patientensicherheit, die Qualität der medizinischen Versorgung sowie die
Arbeitsbedingungen und die langfristige Bindung von Ärztinnen und Ärzten
im Krankenhaus bei, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für
ihr gesundheitspolitisches Handeln?
17. Hält die Bundesregierung ein valides Instrument zur ärztlichen
Personalbemessung grundsätzlich und damit unabhängig von der Verbindlichkeit
seines Einsatzes für ein geeignetes und notwendiges Werkzeug, und wenn
nein, auf welchem alternativen Weg will die Bundesregierung Hinweise
darauf erlangen, ob in den einzelnen Krankenhäusern die personelle
Grundlage für eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung sowie für
gute Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte besteht, und um
Vergleiche zwischen Krankenhäusern zu ermöglichen?
18. Welche Verantwortung sieht die Bundesregierung bei sich selbst zur
Sicherstellung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in
Krankenhäusern, welche Verantwortung sieht sie bei den
Krankenhausträgern und welche gegebenenfalls bei den Ländern, und wie sollen diese
Verantwortlichkeiten nach Auffassung der Bundesregierung
ineinandergreifen?
19. Wie definiert die Bundesregierung eine bedarfsgerechte ärztliche
Personalausstattung, anhand welcher objektiven Kriterien soll diese künftig
festgestellt werden, und welche Institution soll diese Kriterien nach
Auffassung der Bundesregierung entwickeln bzw. fortschreiben?
20. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung künftig bundesweit
einheitlich überprüft werden, ob Krankenhäuser tatsächlich über eine
bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung verfügen, und welche Folgen
sollen sich gegebenenfalls daraus ergeben, wenn Krankenhäuser diese
Anforderungen dauerhaft nicht erfüllen?
21. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb der
laufenden Legislaturperiode, um eine bundesweit belastbare Grundlage
für die Ermittlung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung
zu schaffen?
22. Schließt die Bundesregierung eine bundesweite Einführung des ärztlichen
Personalbemessungsinstruments der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK
nach einer Überarbeitung des Instruments auch in Zukunft aus, und wenn
ja, aus welchen Gründen?
23. Beabsichtigt die Bundesregierung, das Instrument ÄPS-BÄK gemeinsam
mit der Bundesärztekammer weiterzuentwickeln, bzw. will die
Bundesregierung die Bundesärztekammer dabei unterstützen, das ÄPS-BÄK
weiterzuentwickeln, und wenn ja, in welcher Form, und innerhalb welches
zeitlichen Rahmens?
24. Wenn Frage 23 verneint wird, welche alternativen Verfahren oder
Instrumente zur Ermittlung einer bedarfsgerechten ärztlichen
Personalausstattung sollen entwickelt oder geprüft werden, und welchen Umgang mit den
Anforderungen in § 137m SGB V plant die Bundesregierung dann?
25. Welche Anforderungen muss ein zukünftiges Instrument unabhängig von
der Frage einer verpflichtenden oder fakultativen Einführung nach
Auffassung der Bundesregierung erfüllen, damit insbesondere die Kriterien einer
bundesweiten Einführbarkeit, einer ausreichenden Datenqualität und
bundesweiten Vergleichbarkeit, der Eignung als Qualitätskriterium, eines
vertretbaren Einführungs- und Nutzungsaufwandes sowie einer weitgehend
digitalisierten und automatisierten Datenerhebung erfüllt werden können?
26. Teilt die Bundesregierung die etwa von der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG) geäußerte Einschätzung, dass durch den
Kostendruck in den Krankenhäusern, der sich durch das GKV-
Beitragsstabilisierungsgesetz noch verstärkt hat, rund 10 Prozent der
Stellen in den deutschen Krankenhäusern verloren gehen können und dabei
das ärztliche Personal am stärksten betroffen sein könnte (www.dkgev.de/
fileadmin/Mediapool/3_Service/3.5._Publikationen___Downloads/3.5.1._
das_Krankenhaus/388-389-Politik-hcb-6-2026.pdf), und würde eine
solche Entwicklung die Behandlungsqualität in den Krankenhäusern nach
Ansicht der Bundesregierung gefährden, und wenn ja, könnte ein
ärztliches Personalbemessungsinstrument hier eine qualitätssichernde Funktion
entwickeln?
27. Welche Staaten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
verbindliche Instrumente oder gesetzliche Vorgaben zur Ermittlung
beziehungsweise Sicherstellung einer bedarfsgerechten ärztlichen
Personalausstattung in Krankenhäusern?
28. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen
dieser Staaten hinsichtlich der Einführung und Ausgestaltung entsprechender
Instrumente, und inwieweit beabsichtigt sie, diese Erkenntnisse bei der
Weiterentwicklung der ärztlichen Personalbemessung in Deutschland zu
berücksichtigen?
Berlin, den 10. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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