Geschäfte mit Individuellen Gesundheitsleistungen einschränken - Patientinnen und Patienten schützen
Text
Geschäfte mit Individuellen Gesundheitsleistungen einschränken - Patientinnen und Patienten schützen
Antrag
der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt,
Desiree Becker, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara
Bünger, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Ates Gürpinar, Mareike
Hermeier, Luke Hoß, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Jan
Köstering, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Bodo Ramelow,
Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Geschäfte mit Individuellen Gesundheitsleistungen einschränken –
Patientinnen und Patienten schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Patient*innen müssen darauf vertrauen können, dass allein ihre Gesundheit im
Zentrum bei einer medizinischen Behandlung steht. Doch immer häufiger werden sie damit
konfrontiert, Leistungen trotz ihrer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) selbst finanzieren zu müssen (Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL).
Verkauft werden diese Leistungen regelmäßig mit der Begründung, dass sie
medizinisch sinnvoll seien und der Leistungskatalog der GKV hier lückenhaft sei. Die
wissenschaftlich fundierte Bewertung der gängigen IGeL sagt etwas anderes: Die
allermeisten sind überflüssig, einige können mehr schaden als nutzen1.
Gerade im Bereich der Frauengesundheit wird diese Problematik sichtbar. Häufig sind
Frauen sozioökonomisch schlechter gestellt als Männer, gleichzeitig werden ihnen fast
doppelt so oft IGeL-Leistungen verkauft. Allein in der Gynäkologie nehmen
hochgerechnet jährlich 7,5 Millionen Frauen IGeL in Anspruch. Die drei meistgenannten
IGeL in diesem Fachgebiet sind Früherkennungsuntersuchungen.2
Für sehr viele IGeL liegen nicht genügend Daten vor, um Aussagen über den Nutzen
oder den Schaden treffen zu können. Das ist auch oft der Grund, warum die Leistungen
nicht Teil der GKV-Versorgung sind. Es gibt zweifellos Leistungen, die als IGeL ihre
Berechtigung haben. Hier sind zum Beispiel Sportuntersuchungen, Reiseimpfungen
oder Tattoo-Entfernungen zu nennen. Alle Leistungen jedoch, die notwendig sind, um
Krankheiten zu verhüten, zu lindern oder zu heilen, sollten Teil des Leistungskatalogs
der GKV sein. Es gibt allerdings Probleme, neue Untersuchungs- und Behandlungs-
1 www.igel-monitor.de/presse/pressemitteilungen/2025-08-19-igel-koennen-mehr-schaden-als-nuetzen-auf-
klaerung-ueber-schadensrisiko-unzureichend.html
2 www.igel-monitor.de/fileadmin/Downloads/Presse/2024_12_03_PK_IGeL_Report_2024/IGeL-Be-
richt_2024_lang.pdf
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6793
21. Wahlperiode 30.06.2026
methoden (NUB) ausreichend schnell zu bewerten und bei positiver Beurteilung als
Leistungsanspruch der Versicherten zu verankern.
Besonders bedenklich sind bekannt gewordene Praktiken, bei denen der Kauf einer
IGeL Voraussetzung dafür ist, dass Kassenpatient*innen überhaupt zeitnah einen
Termin bekommen3. Dies käme praktisch Schmiergeldzahlungen für die Terminvergabe
gleich und stellt nach der bekannten Bevorzugung von Privatversicherten4 eine neue
Qualität der selektiven Terminvergabe nach der Einträglichkeit dar. Sehr
problematisch ist auch, wenn Kassenleistungen als Privatleistung, also IGeL, verkauft werden5.
Patient*innen müssen für IGeL als Privatleistung erheblich mehr bezahlen als die
Krankenkassen für die gleiche Leistung.
Bereits seit vielen Jahren werden IGeL im politischen Raum problematisiert.6, 7 Doch
seitdem ist nichts geschehen, um Gesundheitsschädigungen und Geschäftemacherei
zulasten der Patient*innen wirksam zu verhindern. Die schon damals kritisierte
Zunahme des IGeL-Angebots hält seitdem weiter an8. Dabei sind ausgerechnet einige der
am häufigsten erbrachten IGeL negativ bewertet worden.
Vielfach wird zudem die Aufklärung in Bezug auf Risiken, Nutzen und Kosten als
unzureichend kritisiert9. Zur gleichen Zeit arbeiten Unternehmen, die Geräte,
Labortests und Präparate für IGeL herstellen, eng mit Ärzt*innen zusammen, weil sie auf
diese Weise ihre Produkte entwickeln und testen können. Diese Zusammenarbeit
verleiht den Produkten Glaubwürdigkeit und erhöht ihre Chancen auf dem Markt. Als
Marketinginstrument dienen sogenannte „Produktinformationen“, die oftmals auf
Praxishomepages, in Broschüren oder im „Wartezimmer-TV“ beworben werden.10 Von
verschiedener Seite werden teils weitreichende Einschränkungen von IGeL gefordert.
11, 12, 13
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der
1. gewährleistet, dass neue und bei Bedarf bestehende Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden schnell auf ihren Nutzen untersucht und bei positiver Bewertung
in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden und hierbei der Nutzen
auch in Subgruppen sowie eine individuelle Risikoabwägung berücksichtigt
werden;
2. sicherstellt, dass Maßnahmen ohne Nutzennachweis oder bei negativem Nutzen-
Schaden-Verhältnis nicht bei gesetzlich Versicherten, auch nicht als
Privatleistung, erbracht werden dürfen;
3 www.vzbv.de/sites/default/files/2025-09/25-07-18_Bericht_Selbstzahlerleistung_Freigegeben.pdf
4 www.rwi-essen.de/presse/wissenschaftskommunikation/pressemitteilungen/detail/fachaerzte-
bevorzugenprivatpatienten
5 www.vzbv.de/pressemitteilungen/kassenleistung-als-selbstzahlerleistung-verkauft-das-geschaeft-mit-igel
6 Bundestagsdrucksache 17/9061
7 Bundestagsdrucksache 17/6489
8 www.igel-monitor.de/presse/pressemitteilungen/2024-12-03-igel-report-2024-24-milliarden-euro-setzen-
arztpraxen-pro-jahr-mit-fragwuerdigen-igel-um.html
9 www.igel-monitor.de/presse/pressemitteilungen/2025-08-19-igel-koennen-mehr-schaden-als-nuetzen-auf-
klaerung-ueber-schadensrisiko-unzureichend.html
10 www.igel-monitor.de/ueber-igel/beteiligte/hersteller.html
11 https://patientenbeauftragter.de/2024/04/15/statement-des-patientenbeauftragten-stefan-schwartze-mdb-
zuden-individuellen-gesundheitsleistungen-igel/
12 www.vdaeae.de/2024/pressemitteilung-vom-11-4-2024-vdaeae-unterstuetzt-forderung-nach-igel-verbot/
13 www.vzbv.de/pressemitteilungen/profit-statt-versorgung-patientinnen-zahlen-fuer-kassenleistungen-
teilsaus
3. eine Positivliste von sinnvollen nichttherapeutischen und nichtdiagnostischen
Leistungen erstellt, die auf Wunsch der Versicherten als Selbstzahlerleistungen
erbracht werden können (zum Beispiel Sporttauglichkeitsatteste, 3D-Ultraschall
von Föten, ästhetische Behandlungen wie Zahnbleaching, Reiseimpfungen);
4. bis zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen sofort sicherstellt, dass
a) für alle IGeL ein standardisiertes, barrierearmes und evidenzbasiertes
Aufklärungsblatt ausgehändigt und auf Wunsch digital zugesandt wird, in dem
die wissenschaftliche Bewertung der Maßnahme, der Grund, warum sie
nicht auf Kassenkosten erbracht wird und der zulässige Kostenrahmen
verständlich dargelegt werden,
b) die Informationsblätter zu allen IGeL, die in der Praxis angeboten werden,
gut sichtbar ausgehängt werden sowie die Daten in die
Praxisverwaltungssysteme sowie die elektronische Patientenakte (ePA) eingespeist werden,
c) eine Bedenkzeit zwischen Angebot und Durchführung von mindestens 3
Tagen eingeräumt werden muss,
d) ein schriftlicher Behandlungsvertrag vereinbart wird, der auch die Angaben
des Aufklärungsblattes enthält,
e) nicht mehr als der einfache Satz laut Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) für
die Leistung berechnet werden darf (Steigerungsfaktor 1,0),
f) die Erbringung von IGeL nicht auf die vorgeschriebene Mindestsprechzeit
für die kassenärztliche Tätigkeit angerechnet und das wirksam überprüft
wird,
g) IGeL nicht innerhalb der regulären Kassensprechzeiten erbracht werden,
h) für IGeL ein Werbeverbot gilt,
i) „Fortbildungen“ für Ärzt*innen, die die Umsatzerhöhung durch IGeL
thematisieren, nicht als fachliche Fortbildungen anerkannt werden können,
j) die gesetzlichen Krankenkassen keine privaten Zusatzversicherungen für
IGeL vermitteln dürfen,
k) jede IGeL-Maßnahme inkl. Preis an den Medizinischen Dienst Bund
gemeldet, das Leistungsgeschehen statistisch ausgewertet und dem Deutschen
Bundestag zugeleitet sowie der Öffentlichkeit zugänglich macht wird,
l) heute bereits illegale Praktiken wie kurzfristige Terminvergabe nur bei
IGeL-Zustimmung oder Erbringung von Kassenleistungen als IGeL (siehe
oben) konsequent verfolgt werden,
m) Ärzt*innen, die IGeL-Leistungen missbräuchlich, irreführend oder unter
Druck verkaufen, wirksam sanktioniert werden.
Berlin, den 23. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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