Industrial Accelerator Act und Small-Modular-Reactor-Förderarchitektur der Europäischen Union und deren Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland
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Industrial Accelerator Act und Small-Modular-Reactor-Förderarchitektur der Europäischen Union und deren Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6589
21. Wahlperiode 22.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard,
Raimond Scheirich, Stefan Henze und der Fraktion der AfD
Industrial Accelerator Act und Small-Modular-Reactor-Förderarchitektur der
Europäischen Union und deren Auswirkungen auf den Industriestandort
Deutschland
Die Europäische Union befindet sich nach Ansicht der Fragesteller gegenwärtig
in einem tiefgreifenden industriepolitischen Paradigmenwechsel. Mit dem
geplanten Industrial Accelerator Act (IAA) sowie flankierenden Maßnahmen wie
der gezielten Förderung strategischer Technologien und der politisch
gesteuerten Lenkung öffentlicher Nachfrage („Buy European“) wird die bisherige
ordnungspolitische Architektur der Union grundlegend neu ausgerichtet (https://ge
rmany.representation.ec.europa.eu/news/made-eu-eu-kommission-legt-industria
l-accelerator-act-vor-2026-03-04_de).
Zentrale Instrumente dieser Neuausrichtung sind insbesondere Local-Content-
Vorgaben, also die Kopplung öffentlicher Aufträge an europäische
Wertschöpfungsanteile sowie die systematische Bevorzugung CO2-armer
Produktionsweisen. Konkretisiert wird das Gerüst „IAA“ gemäß EU-Kurzinformation vom
6. Mai 2026 durch die zentralen Säulen: Genehmigungsbeschleunigung,
„lowcarbon“- und „union-origin“-Vorgaben, sowie das FDI (Foreign Direct
Investment)-Regime (www.eurofer.eu/publications/position-papers/industrial-a
ccelerator-act).
Diese Maßnahmen stehen nach Auffassung der Fragesteller in einem
offenkundigen Spannungsverhältnis zu den tragenden Grundprinzipien der Europäischen
Union, die sich aus dem Primärrecht ableiten, insbesondere: dem
Binnenmarktprinzip (Artikel 26 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV)), den Grundfreiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und
Kapitalverkehrs (Artikel 28 ff., 45 ff., 49 ff., 56 ff. AEUV), dem Grundsatz des
unverfälschten Wettbewerbs (Artikel 101 ff. AEUV), dem Leitbild einer
offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb (Artikel 119 AEUV), sowie der
nichtdiskriminierenden öffentlichen Beschaffung (Richtlinie 2014/24/EU).
Die selektive Bevorzugung bestimmter Technologien, Produktionsweisen und
Wertschöpfungsketten wird durch die European Industrial Alliance on Small
Modular Reactors (SMR) weiter verstärkt (https://sustainablefutures.linklater
s.com/post/102mmpc/european-commission-backs-homegrown-small-
modularreactors-to-boost-eu-energy-sec). Die Europäische Kommission hat damit eine
industriepolitische Förderarchitektur etabliert, die auf die Marktreife nuklearer
Technologien bis etwa 2030 abzielt und gezielt europäische Lieferketten sowie
Investitionsströme in diesem Bereich bündelt.
In Kombination mit dem IAA entsteht nach Ansicht der Fragesteller somit ein
politisch geschaffener Leitmarkt für CO2-arme Technologien in der EU, in dem
Kernenergie eine Schlüsselrolle im Produktionsprozess zukommt. Hieraus
ergibt sich eine strukturelle Verschiebung industrieller Wertschöpfung innerhalb
der Europäischen Union zugunsten jener Mitgliedstaaten, die über bestehende
Nuklearindustrien verfügen. Insbesondere Frankreich ist aufgrund einer
integrierten nuklearen Wertschöpfungskette in einer systematisch begünstigten
Position, während andere Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland –
mangels eigener industrieller Basis faktisch auf die Rolle von Nachfragern reduziert
werden könnten.
Diese Entwicklung fällt nach Wahrnehmung der Fragesteller in eine Phase
zunehmender industriepolitischer Spannungen. Führende Vertreter der deutschen
Industrie warnen bereits vor einer beschleunigten Deindustrialisierung. So
erklärte Katherina Reiche öffentlich, die deutsche Industrie „blute aus“ und die
Deindustrialisierung beschleunige sich (vgl. WELT-Interview, 2026: www.wel
t.de/wirtschaft/article69d61ecffd8469dba0a119b7/katherina-reiche-unsere-indu
strie-blutet-aus-die-deindustrialisierung-beschleunigt-sich.html).
Eine aktuelle Umfrage der Industrie- und Handelskammern zeigt zudem, dass
55 Prozent der Unternehmen mit steigender Bürokratie, 43 Prozent mit höheren
Kosten und lediglich 42 Prozent mit möglichen Wettbewerbsvorteilen durch
den IAA rechnen (www.ihk.de/lippe-detmold/hauptnavigation/beraten-und-info
rmieren/innovation-und-digitalisierung/aktuelles2/industrial-accelerator-act-krit
ik-6989426).
Vor diesem Hintergrund ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller
erhebliche ordnungspolitische, wettbewerbliche und standortökonomische
Fragestellungen. Insbesondere stellt sich ihnen die Frage, ob Deutschland durch die
Kombination aus energiepolitischem Sonderweg, steigenden CO2-Kosten und
fehlender Einbindung in zentrale industriepolitische Wertschöpfungsketten der
EU strukturell benachteiligt wird, während es gleichzeitig über europäische
Finanzierungsmechanismen zur Förderung industrieller Strukturen in anderen
Mitgliedstaaten beiträgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den mittlerweile veröffentlichten
Verordnungsvorschlag KOM(2026)100 zum Industrial Accelerator Act sowie
den weiteren Zeitplan nach Ablauf der Subsidiaritätsfrist am 19. Juni
2026?
2. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung erarbeitet
hinsichtlich der Vereinbarkeit des IAA, der SMR-Allianz sowie der „Buy
European“-Vorgaben mit den grundlegenden Prinzipien der Europäischen
Union, insbesondere Wettbewerb, Technologieneutralität und offene
Märkte, und wenn ja, wie lautet diese?
3. Erkennt die Bundesregierung im IAA ggf. eine systematische Abkehr vom
Prinzip des unverfälschten Wettbewerbs hin zu einer politisch gesteuerten
Allokation industrieller Wertschöpfung bzw. aktiver Industriepolitik, und
wenn ja, inwieweit?
4. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur
Einführung von Local-Content-Vorgaben (Buy European) im Hinblick auf
bestehende WTO (World Trade Organization)-Verpflichtungen und
mögliche internationale Handelskonflikte, und wenn ja, wie lautet diese?
5. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung ggf.
daraus, dass öffentliche Beschaffung im Rahmen des IAA funktional von
einem wettbewerbsorientierten Vergabeinstrument zu einem
industriepolitischen Steuerungsinstrument umgewidmet wird, insbesondere durch die
Verknüpfung mit Local-Content-Vorgaben und CO2-Kriterien, hat sie sich
zu dieser Entwicklung im Hinblick auf Preisniveau, Innovationsdynamik
und Wettbewerbsintensität innerhalb der EU eine eigene Auffassung
erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
6. Welche konkreten Sektoren und Wertschöpfungsbereiche werden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des IAA für öffentliche
Beschaffung durch Local-Content-Vorgaben und CO2-Kriterien prioritär
gefördert (insbesondere im Bereich sogenannter erneuerbarer Energien,
Batterietechnologie, Wasserstoff, Elektromobilität sowie CO2-armer
Materialien und Vorprodukte), und nach welchen Kriterien erfolgt die
Einordnung dieser Produktionsbereiche als „CO2‑arm“, insbesondere bei
traditionell emissionsintensiven Industrien wie der Grundstoffproduktion (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), welche konkreten positiven
Auswirkungen erwartet die Bundesregierung ggf. aus der ausdrücklichen
Einbeziehung der Industriebereiche Beton, Stahl, Aluminium, Elektrofahrzeuge
und Netto-Null-Technologien in die „low-carbon“- und „union-origin“-
Kriterien des IAA (vgl. EU-Kurzinformation vom 4. Mai 2026)
insbesondere im Hinblick auf industrielle Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit
und Wirtschaftskraft in der EU?
7. Inwieweit erkennt die Bundesregierung in der gezielten Fokussierung des
IAA auf ausgewählte „Netto-Null-Technologien“ ggf. eine weitere
Maßnahme zur Abkehr vom Prinzip der Technologieneutralität hin zu einer
politisch definierten Sektorpriorisierung?
8. Inwieweit könnten die im IAA vorgesehenen „low-carbon“-Kriterien nach
Auffassung der Bundesregierung zu strukturellen Wettbewerbsvorteilen
für Mitgliedstaaten mit kernenergiegestützter Stromerzeugung führen,
wenn vergleichbare CO2-Emissionswerte in anderen Mitgliedstaaten –
insbesondere Deutschland – nur durch deutlich kostenintensivere
Produktionsverfahren wie Carbon Capture and Storage (CCS),
Wasserstoffnutzung oder erhöhte Stromkosten erreicht werden können?
9. Welche quantitativen Unterschiede bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Stromgestehungskosten, industriellen Produktionskosten
und CO2-Intensität zwischen Deutschland und kernenergiegestützten
Volkswirtschaften innerhalb der EU?
10. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der Preis der
industriellen Produktionsstunde im Durchschnitt in Frankreich im Vergleich zu
Deutschland, und welche strukturellen Ursachen erklären etwaige
Differenzen aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls?
11. Inwieweit führt nach Auffassung der Bundesregierung die Kombination
aus EU-ETS (EU-Emissionshandel), nationaler CO₂-Bepreisung und
energiepolitischem Sonderweg Deutschlands ggf. zu einer strukturellen
Wettbewerbsbenachteiligung energieintensiver Industrien?
12. Hat die Bundesregierung eigene Berechnungen erstellt, in welchem
Umfang in der deutschen Automobilindustrie Umstellungskosten in
Lieferketten und Fertigungsprozessen sowie zusätzliche Bürokratiekosten anfallen
könnten, um den „Made-in-Europe“-Kriterien des IAA zu entsprechen,
wonach Fahrzeuge, die künftig in der EU endmontiert werden, bereits
sechs Monate nach Inkrafttreten zu 70 Prozent wertmäßig dem
„unionorigin“-Kriterium entsprechen sollen, und welcher zusätzliche
bürokratische, personelle und technische Aufwand entsteht ggf. nach Auffassung
der Bundesregierung aufseiten der öffentlichen Verwaltung durch die
Kontrolle, Zertifizierung und fortlaufende Überprüfung dieser Herkunfts-
und Komponentenanforderungen?
13. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet, und
wenn ja, wie lautet diese, zur Kritik der Wirtschaftsvereinigung Stahl,
wonach Stahl zwar zu 25 Prozent emissionsarm sein muss, jedoch keinen
„union-origin“-Vorgaben unterliegen soll in Bezug auf deren
Argumentation, und welche Gründe sprechen für eine Unionsursprungsregelung auch
für Stahl (www.wvstahl.de/pressemitteilungen/industrial-accelerator-act-b
leibt-weit-hinter-dem-notwendigen-zurueck/)?
14. Fließen nach Schätzung der Bundesregierung deutsche Beitragsmittel über
den EU-Haushalt oder den Recovery-Fonds mittelbar in die Förderung der
SMR-Industrie in anderen EU-Mitgliedstaaten (insbesondere Frankreich,
Polen, Tschechien), und wenn ja, in welcher Höhe?
15. Kann die Bundesregierung darlegen, dass Deutschland nicht über EU-
Finanzierungsmechanismen industrielle Wertschöpfung in anderen
Mitgliedstaaten fördert, ohne selbst in vergleichbarem Umfang daran zu
partizipieren, und wenn ja, wie kann sie dies darlegen?
16. Inwieweit teilt die Bundesregierung ggf. die Einschätzung, dass die
Kombination aus IAA und SMR-Förderarchitektur keine strukturelle
Bevorzugung nuklear geprägter Volkswirtschaften, insbesondere Frankreichs,
darstellt (bitte begründen) (www.tagesschau.de/wissen/technologie/mini-ak
w-atomkraft-kraftwerke-energiemix-100.html, https://nordictec-shop.eu/bl
og/post/frankreich--atomkraftwerke-atomenergie)?
17. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Investitionsentscheidungen deutscher Industrieunternehmen bereits aufgrund
steigender Energiepreise, CO2-Kosten und regulatorischer
Rahmenbedingungen vermieden, abgesagt oder verschoben, und führt die
Bundesregierung hierüber Statistiken?
18. Stellt die SMR-Förderarchitektur der EU aus Sicht der Bundesregierung
eine indirekte industriepolitische Begünstigung einzelner Mitgliedstaaten
dar, und wenn ja, in welchem Umfang?
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer
Industriepolitik innerhalb der EU, bei der einzelne Staaten als Technologieanbieter
und andere primär als Absatzmärkte fungieren?
20. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung ggf. aus der
gezielten Förderung „grüner“ Leitmärkte im Rahmen des IAA auf die sektorale
und geografische Verteilung industrieller Wertschöpfung innerhalb der
EU, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verlagerung hin zu
Mitgliedstaaten mit bestehenden technologischen, energiepolitischen oder
regulatorischen Standortvorteilen?
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von
Industrieverbänden, wonach der IAA zusätzliche Bürokratie, steigende
Kosten und Wettbewerbsverzerrung verursacht (https://bdi.eu/de/articles/p
resse/iaa-buerokratie-risiko-statt-wachstumstreiber)?
22. Wie erklärt die Bundesregierung ihre im laufenden Verhandlungsprozess
zum IAA erkennbar unterschiedliche Haltung zu „union-origin“- und EU-
Präferenzregelungen, indem sie entsprechende Vorgaben in einzelnen
Bereichen – etwa im Stahlsektor – unterstützt, zugleich jedoch in anderen
Bereichen Vorbehalte gegen Eingriffe in Vergaberecht und ausländische
Direktinvestitionen äußert, und wie kann Kritik der Wirtschaftsverbände
im Hinblick auf diese Diskrepanzen entkräftet werden (www.ihk.de/
lippedetmold/hauptnavigation/beraten-und-informieren/innovation-und-digitali
sierung/aktuelles2/industrial-accelerator-act-kritik-6989426)?
23. Warum setzt sich die Bundesregierung trotz eigener Vorbehalte gegen
umfassende EU-Präferenzregelungen lediglich für eine begrenzte
Anwendung bei öffentlicher Förderung ein, nicht jedoch grundsätzlich gegen
„union-origin“-Kriterien (www.kielinstitut.de/de/publikationen/aktuelles/
der-industrial-accelerator-act-der-eu-zukunftsorientierung-staerken/)?
24. Welche konkreten Kriterien sollen nach Auffassung der Bundesregierung
für die Ausweisung sogenannter Industrial Accelerator Areas gelten,
welche konkreten Standorte oder Regionen innerhalb Deutschlands
kommen hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich in Betracht,
und welche Auswirkungen erwartet sie hierdurch auf
Wettbewerbsgleichheit, Investitionsströme und die geografische Verteilung industrieller
Wertschöpfung innerhalb der Europäischen Union?
25. Betrachtet die Bundesregierung diese „Industrial Accelerator Areas“ als
weiteren Schritt hin zu einer politisch gesteuerten Industrie- und
Standortpolitik innerhalb der Europäischen Union, wenn ja, inwieweit, und welche
zusätzlichen bürokratischen sowie fiskalischen Belastungen könnten nach
Auffassung der Bundesregierung hierdurch ggf. auf Mitgliedstaaten,
Länder, Kommunen und Behörden zukommen (https://bdi.eu/de/articles/press
e/iaa-buerokratie-risiko-statt-wachstumstreiber)?
26. Betrachtet die Bundesregierung die im Rahmen des IAA vorgesehenen
Vorgaben für ausländische Direktinvestitionen, insbesondere
Eigentumsbegrenzungen auf maximal 49 Prozent, Joint-Venture-Verpflichtungen,
EU-Arbeitskräfte- und Zulieferquoten sowie Eingriffe in Fragen geistigen
Eigentums, als Abkehr von den bisherigen Grundsätzen offener Märkte
und freier Investitionsbedingungen innerhalb der Europäischen Union,
wenn ja, inwieweit, und welche Auswirkungen erwartet sie hierdurch ggf.
insbesondere auf die wirtschaftlichen Beziehungen zum Handelspartner
China, vor dem Hintergrund, dass sich die vorgesehenen Regelungen
faktisch vor allem auf chinesische Investitionen in strategischen
Industriebereichen auswirken dürften (www.imk-boeckler.de/de/drei-fragen-an--1538
4-75416.htm), (www.kielinstitut.de/de/publikationen/aktuelles/der-industr
ial-accelerator-act-der-eu-zukunftsorientierung-staerken/)?
27. Welche konkreten Änderungen am derzeit diskutierten Entwurf des IAA
hält die Bundesregierung ggf. für erforderlich, um eine Aushöhlung der
Binnenmarktprinzipien sowie eine politisch gesteuerte Fehlallokation von
Kapital zu verhindern?
28. Welche konkreten Vorschläge und Verhandlungspositionen bringt die
Bundesregierung ggf. in die laufenden Verhandlungen zum Industrial
Accelerator Act ein, um den strukturellen Wettbewerbsnachteil des
Industriestandorts Deutschland auszugleichen, der sich aus der energiepolitischen
Entscheidung gegen die Nutzung der Kernenergie ergibt?
29. Teilt die Bundesregierung die öffentlich geäußerte Einschätzung von
Katherina Reiche, wonach die deutsche Industrie „ausblute“ und sich die
Deindustrialisierung beschleunige (www.welt.de/wirtschaft/article69d61e
cffd8469dba0a119b7/katherina-reiche-unsere-industrie-blutet-aus-die-dei
ndustrialisierung-beschleunigt-sich.html), und welche konkreten
Gegenmaßnahmen leitet sie ggf. hieraus ab?
30. Inwieweit bewertet die Bundesregierung die verstärkte Förderung von
Kernfusion, wie sie von Katherina Reiche öffentlich unterstützt wird
(www.windbranche.de/news/nachrichten/artikel-39586-was-wirtschaftsmi
nisterin-katherina-reiche-uberraschend-auf-einer-ol-und-gaskonferenz-
inden-usa-fordert), als industriepolitisch tragfähige Strategie, insbesondere
vor dem Hintergrund der technologischen Unsicherheiten, langen
Entwicklungszeiträume (über 2040 hinaus) sowie der bislang nicht
abschließend quantifizierbaren Kosten?
31. Welche strategische Gesamtlinie verfolgt die Bundesregierung ggf., um
sicherzustellen, dass Deutschland unter den veränderten
industriepolitischen Rahmenbedingungen nicht dauerhaft an industrieller
Wertschöpfung, technologischer Souveränität und wirtschaftlicher Substanz verliert?
32. Betrachtet die Bundesregierung das Zusammenwirken der Zerstörung der
Nord-Stream-Infrastruktur, der politischen Nichtnutzung bestehender
Energieoptionen sowie der steigenden Kosten der Energiewende als eine
mögliche Mitverursachung der aktuellen energie- und industriepolitischen
Belastungssituation in Deutschland, die nun durch die globale
Verknappung der Energie im Rahmen des aktuellen Irankonflikts nach Auffassung
der Fragesteller länger andauern könnte, und sieht die Bundesregierung
ggf. Planungsfehler, die zur Vernachlässigung der Sorgfalts- und
Vorsorgepflichten in der Vergangenheit für Deutschland führten?
Berlin, den 18. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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