Industrial Accelerator Act und Small-Modular-Reactor-Förderarchitektur der Europäischen Union und deren Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6589)
Text
Industrial Accelerator Act und Small-Modular-Reactor-Förderarchitektur der Europäischen Union und deren Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6589)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6942
21. Wahlperiode 07.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann,
Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6589 –
Industrial Accelerator Act und Small-Modular-Reactor-Förderarchitektur der
Europäischen Union und deren Auswirkungen auf den Industriestandort
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Union befindet sich nach Ansicht der Fragesteller
gegenwärtig in einem tiefgreifenden industriepolitischen Paradigmenwechsel. Mit dem
geplanten Industrial Accelerator Act (IAA) sowie flankierenden Maßnahmen
wie der gezielten Förderung strategischer Technologien und der politisch
gesteuerten Lenkung öffentlicher Nachfrage („Buy European“) wird die
bisherige ordnungspolitische Architektur der Union grundlegend neu ausgerichtet (ge
rmany.representation.ec.europa.eu/news/made-eu-eu-kommission-legt-industr
ial-accelerator-act-vor-2026-03-04_de).
Zentrale Instrumente dieser Neuausrichtung sind insbesondere Local-Content-
Vorgaben, also die Kopplung öffentlicher Aufträge an europäische
Wertschöpfungsanteile sowie die systematische Bevorzugung CO2-armer
Produktionsweisen. Konkretisiert wird das Gerüst „IAA“ gemäß EU-Kurzinformation
vom 6. Mai 2026 durch die zentralen Säulen: Genehmigungsbeschleunigung,
„low-carbon“- und „union-origin“-Vorgaben, sowie das FDI (Foreign Direct
Investment)-Regime (www.eurofer.eu/publications/position-papers/
industrialaccelerator-act).
Diese Maßnahmen stehen nach Auffassung der Fragesteller in einem
offenkundigen Spannungsverhältnis zu den tragenden Grundprinzipien der
Europäischen Union, die sich aus dem Primärrecht ableiten, insbesondere: dem
Binnenmarktprinzip (Artikel 26 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV)), den Grundfreiheiten des Waren-, Personen-,
Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs (Artikel 28 ff., 45 ff., 49 ff., 56 ff. AEUV),
dem Grundsatz des unverfälschten Wettbewerbs (Artikel 101 ff. AEUV), dem
Leitbild einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb (Artikel 119
AEUV), sowie der nichtdiskriminierenden öffentlichen Beschaffung
(Richtlinie 2014/24/EU).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
6. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die selektive Bevorzugung bestimmter Technologien, Produktionsweisen und
Wertschöpfungsketten wird durch die European Industrial Alliance on Small
Modular Reactors (SMR) weiter verstärkt (sustainablefutures.linklaters.com/p
ost/102mmpc/european-commission-backs-homegrown-small-modular-reacto
rs-to-boost-eu-energy-sec). Die Europäische Kommission hat damit eine
industriepolitische Förderarchitektur etabliert, die auf die Marktreife nuklearer
Technologien bis etwa 2030 abzielt und gezielt europäische Lieferketten
sowie Investitionsströme in diesem Bereich bündelt.
In Kombination mit dem IAA entsteht nach Ansicht der Fragesteller somit ein
politisch geschaffener Leitmarkt für CO2-arme Technologien in der EU, in
dem Kernenergie eine Schlüsselrolle im Produktionsprozess zukommt.
Hieraus ergibt sich eine strukturelle Verschiebung industrieller Wertschöpfung
innerhalb der Europäischen Union zugunsten jener Mitgliedstaaten, die über
bestehende Nuklearindustrien verfügen. Insbesondere Frankreich ist aufgrund
einer integrierten nuklearen Wertschöpfungskette in einer systematisch
begünstigten Position, während andere Mitgliedstaaten – insbesondere
Deutschland – mangels eigener industrieller Basis faktisch auf die Rolle von
Nachfragern reduziert werden könnten.
Diese Entwicklung fällt nach Wahrnehmung der Fragesteller in eine Phase
zunehmender industriepolitischer Spannungen. Führende Vertreter der deutschen
Industrie warnen bereits vor einer beschleunigten Deindustrialisierung. So
erklärte Katherina Reiche öffentlich, die deutsche Industrie „blute aus“ und die
Deindustrialisierung beschleunige sich (vgl. WELT-Interview, 2026: www.wel
t.de/wirtschaft/article69d61ecffd8469dba0a119b7/katherina-reiche-unsere-ind
ustrie-blutet-aus-die-deindustrialisierung-beschleunigt-sich.html).
Eine aktuelle Umfrage der Industrie- und Handelskammern zeigt zudem, dass
55 Prozent der Unternehmen mit steigender Bürokratie, 43 Prozent mit
höheren Kosten und lediglich 42 Prozent mit möglichen Wettbewerbsvorteilen
durch den IAA rechnen (www.ihk.de/lippe-detmold/hauptnavigation/
beratenund-informieren/innovation-und-digitalisierung/aktuelles2/industrial-accelerat
or-act-kritik-6989426).
Vor diesem Hintergrund ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller
erhebliche ordnungspolitische, wettbewerbliche und standortökonomische
Fragestellungen. Insbesondere stellt sich ihnen die Frage, ob Deutschland durch die
Kombination aus energiepolitischem Sonderweg, steigenden CO2-Kosten und
fehlender Einbindung in zentrale industriepolitische Wertschöpfungsketten der
EU strukturell benachteiligt wird, während es gleichzeitig über europäische
Finanzierungsmechanismen zur Förderung industrieller Strukturen in anderen
Mitgliedstaaten beiträgt.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den mittlerweile veröffentlichten
Verordnungsvorschlag KOM(2026)100 zum Industrial Accelerator Act
sowie den weiteren Zeitplan nach Ablauf der Subsidiaritätsfrist am 19. Juni
2026?
Die Positionierung der Bundesregierung zum Industrial Accelerator Act (IAA)
ist noch nicht abgeschlossen. Eine Gesamtbewertung kann nicht abgegeben
werden. Der in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vorgegebene
Zeitplan ist eine Forderung der Mitgliedstaaten.
2. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung erarbeitet
hinsichtlich der Vereinbarkeit des IAA, der SMR-Allianz sowie der „Buy
European“-Vorgaben mit den grundlegenden Prinzipien der
Europäischen Union, insbesondere Wettbewerb, Technologieneutralität und
offene Märkte, und wenn ja, wie lautet diese?
Der allgemeine Meinungsbildungsprozess der Bunderegierung zu „Buy
European“-Vorgaben ist noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich setzt sich die
Bunderegierung bei der Ausgestaltung für einen „Made-with Europe“-Ansatz unter
Einbezug von Freihandelspartnern ein.
Die Europäische Industrieallianz für kleine modulare Reaktoren (European
Industrial Alliance on Small Modular Reactors, kurz SMR Alliance) ist eine von
der EU-Kommission ins Leben gerufene öffentlich-private Plattform. Ihr
Hauptziel ist es, die Entwicklung und den Einsatz von kleinen, neuartigen
Atomkraftwerken in der EU bis Anfang der 2030er-Jahre zu beschleunigen.
3. Erkennt die Bundesregierung im IAA gegebenenfalls eine systematische
Abkehr vom Prinzip des unverfälschten Wettbewerbs hin zu einer
politisch gesteuerten Allokation industrieller Wertschöpfung bzw. aktiver
Industriepolitik, und wenn ja, inwieweit?
Der IAA hat zum Ziel europäische Wertschöpfung in der EU in bestimmten
strategischen Technologien bzw. Sektoren durch die Einführung von
Leitmärkten zu stärken. Die Nutzung von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien sowie
die freiwillige Nutzung von EU-Präferenzkriterien in der öffentlichen Vergabe
und Förderung ist bereits vor dem Industrial Accelerator Act möglich.
4. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur
Einführung von Local-Content-Vorgaben (Buy European) im Hinblick auf
bestehende WTO (World Trade Organization)-Verpflichtungen und
mögliche internationale Handelskonflikte, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Bundesregierung setzt sich für eine Ausgestaltung von Local-Content-
Regelungen ein, die handelspolitische und -rechtliche Belange berücksichtigt.
Verpflichtungen aus dem Recht der Welthandelsorganisation (World Trade
Organization – WTO) und Freihandelsabkommen sowie die Vermeidung von
Handelskonflikten spielen dabei eine wichtige Rolle.
5. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung
gegebenenfalls daraus, dass öffentliche Beschaffung im Rahmen des IAA
funktional von einem wettbewerbsorientierten Vergabeinstrument zu einem
industriepolitischen Steuerungsinstrument umgewidmet wird,
insbesondere durch die Verknüpfung mit Local-Content-Vorgaben und CO2‑
Kriterien, hat sie sich zu dieser Entwicklung im Hinblick auf Preisniveau,
Innovationsdynamik und Wettbewerbsintensität innerhalb der EU eine
eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.
6. Welche konkreten Sektoren und Wertschöpfungsbereiche werden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des IAA für öffentliche
Beschaffung durch Local-Content-Vorgaben und CO2‑Kriterien prioritär
gefördert (insbesondere im Bereich sogenannter erneuerbarer Energien,
Batterietechnologie, Wasserstoff, Elektromobilität sowie CO2-armer
Materialien und Vorprodukte), und nach welchen Kriterien erfolgt die
Einordnung dieser Produktionsbereiche als „CO2‑arm“, insbesondere bei
traditionell emissionsintensiven Industrien wie der Grundstoffproduktion
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), welche konkreten positiven
Auswirkungen erwartet die Bundesregierung gegebenenfalls aus der
ausdrücklichen Einbeziehung der Industriebereiche Beton, Stahl,
Aluminium, Elektrofahrzeuge und Netto-Null-Technologien in die „low-
carbon“- und „union-origin“-Kriterien des IAA (vgl. EU-Kurzinformation
vom 4. Mai 2026) insbesondere im Hinblick auf industrielle
Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftskraft in der EU?
Im KOM-Vorschlag zum IAA gelten low-carbon-Kriterien und local-content
Anforderungen gemeinsam für Aluminium, Beton und Mörtel. Ferner gelten
low-carbon-Anforderungen für Stahl, der in Gebäuden, Infrastruktur und
Kraftfahrzeugen verbaut wird. Im IAA ist vorgesehen, dass das low-carbon-
Kriterium für Bauprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2024/3110 und für alle
anderen Produkte gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1781 definiert
wird.
7. Inwieweit erkennt die Bundesregierung in der gezielten Fokussierung
des IAA auf ausgewählte „Netto-Null-Technologien“ gegebenenfalls
eine weitere Maßnahme zur Abkehr vom Prinzip der
Technologieneutralität hin zu einer politisch definierten Sektorpriorisierung?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im IAA der Net-Zero-Industry Act
insgesamt angepasst wird, der eine Vielzahl von Netto-Null Technologien
behandelt.
8. Inwieweit könnten die im IAA vorgesehenen „low-carbon“-Kriterien
nach Auffassung der Bundesregierung zu strukturellen
Wettbewerbsvorteilen für Mitgliedstaaten mit kernenergiegestützter Stromerzeugung
führen, wenn vergleichbare CO2-Emissionswerte in anderen
Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland – nur durch deutlich kostenintensivere
Produktionsverfahren wie Carbon Capture and Storage (CCS),
Wasserstoffnutzung oder erhöhte Stromkosten erreicht werden können?
Es kann aus Sicht der Bundesregierung keine pauschale Aussage über etwaige
Wettbewerbsvorteile in Mitgliedstaaten mit kernenergiegestützter
Stromerzeugung als Folge der vorgesehenen „low-carbon“-Kriterien getroffen werden. Der
Endkundenpreis von Strom in den europäischen Mitgliedstaaten hängt unter
anderem stark vom nationalen Stromerzeugungsangebot, der Flexibilität der
Nachfrage, Importmöglichkeiten und der Netzinfrastruktur ab. Hinzu kommen
nationale Steuern, Abgaben und Umlagen, sowie Subventionen. Die
Bundesregierung begreift die vorgesehenen Kriterien als Anreiz für die Entwicklung
CO2-freier, bedarfsgerechter Technologien im Sinne einer technologieoffenen
Innovationsstrategie.
9. Welche quantitativen Unterschiede bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Stromgestehungskosten, industriellen Produktionskosten
und CO2-Intensität zwischen Deutschland und kernenergiegestützten
Volkswirtschaften innerhalb der EU?
Industrielle Produktionskosten hängen von verschiedenen Faktoren ab; die
Verfügbarkeit und der Preis von Energie ist ein Faktor von mehreren. Auch
entsprechen die Stromgestehungskosten unterschiedlicher
Erzeugungstechnologien nicht den tatsächlichen Strompreisen. Dies gilt insbesondere für die
industriellen Verbraucher. Denn selbst innerhalb einzelner Strommärkte
unterscheiden sich die Stromkosten von Unternehmen deutlich in Abhängigkeit vom
Verbrauchsverhalten, dem Gesamtverbrauch, der Netzanschlussebene, aber auch in
Abhängigkeit vom spezifischen Produktionsprozess. Stromkostenunterschiede
auf Unternehmensebene lassen sich insofern nicht direkt auf Unterschiede im
Erzeugungsmix auf nationaler Ebene zurückführen.
10. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der Preis der
industriellen Produktionsstunde im Durchschnitt in Frankreich im Vergleich zu
Deutschland, und welche strukturellen Ursachen erklären etwaige
Differenzen aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls?
Das Statistische Bundesamt stellt Statistiken u. a. zu einem EU-Vergleich von
Arbeitskosten je geleistete Stunde zur Verfügung (www.destatis.de/Europa/DE/
Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Arbeitsmarkt/EU_HoeheArbeitskoste
n.html, Stand: 24. Juni). Demnach lagen die Arbeitskosten je geleistete Stunde
im Jahr 2025 im Verarbeitenden Gewerbe (NACE C) in Deutschland bei
49,50 Euro, in Frankreich bei 47,10 Euro. Unterschiede ergeben sich unter
anderem durch Lohnnebenkosten, der Art der Lohnfindung und der Arbeitszeit.
11. Inwieweit führt nach Auffassung der Bundesregierung die Kombination
aus EU-ETS (EU-Emissionshandel), nationaler CO₂-Bepreisung und
energiepolitischem Sonderweg Deutschlands gegebenenfalls zu einer
strukturellen Wettbewerbsbenachteiligung energieintensiver Industrien?
Der EU-Emissionshandel gewährleistet gleiche Wettbewerbsbedingungen
innerhalb der EU. Im globalen Wettbewerb bietet der CO2-Grenzausgleich
(CBAM) Schutz vor Carbon Leakage in erfassten Sektoren, etwa der Stahl- und
Zementindustrie.
12. Hat die Bundesregierung eigene Berechnungen erstellt, in welchem
Umfang in der deutschen Automobilindustrie Umstellungskosten in
Lieferketten und Fertigungsprozessen sowie zusätzliche Bürokratiekosten
anfallen könnten, um den „Made-in-Europe“-Kriterien des IAA zu
entsprechen, wonach Fahrzeuge, die künftig in der EU endmontiert werden,
bereits sechs Monate nach Inkrafttreten zu 70 Prozent wertmäßig dem
„union-origin“-Kriterium entsprechen sollen, und welcher zusätzliche
bürokratische, personelle und technische Aufwand entsteht
gegebenenfalls nach Auffassung der Bundesregierung aufseiten der öffentlichen
Verwaltung durch die Kontrolle, Zertifizierung und fortlaufende
Überprüfung dieser Herkunfts- und Komponentenanforderungen?
Aufgrund eingeschränkter Daten (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) hat die
Bundesregierung keine eigenen Berechnungen erstellt.
Die Folgenabschätzung der EU-Kommission vom 4. März 2026 (SWD(2026)
71 final) legt auf Seite 31 ff. die geschätzten Anpassungskosten für
Automobilhersteller und öffentliche Verwaltungen dar.
13. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet, und
wenn ja, wie lautet diese, zur Kritik der Wirtschaftsvereinigung Stahl,
wonach Stahl zwar zu 25 Prozent emissionsarm sein muss, jedoch keinen
„union-origin“-Vorgaben unterliegen soll in Bezug auf deren
Argumentation, und welche Gründe sprechen für eine Unionsursprungsregelung
auch für Stahl (www.wvstahl.de/pressemitteilungen/industrial-accelerato
r-act-bleibt-weit-hinter-dem-notwendigen-zurueck/)?
Die Bundesregierung nimmt den Verweis der EU-Kommission auf die kürzlich
vorgeschlagene Handelsmaßnahme zur Eindämmung der negativen
handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf dem Stahlmarkt der
Union und die daraus resultierende Entscheidung, keine Einführung einer
europäischen Präferenz für Stahl vorzusehen, zur Kenntnis. Die Bundesregierung
setzt sich für die Aufnahme von local-content-Vorgaben bei Stahl bei der
öffentlichen Förderung ein. Hinsichtlich der Anwendung dieser Anforderungen in
der öffentlichen Beschaffung ist die Positionierung der Bundesregierung noch
nicht abgeschlossen.
14. Fließen nach Schätzung der Bundesregierung deutsche Beitragsmittel
über den EU-Haushalt oder den Recovery-Fonds mittelbar in die
Förderung der SMR-Industrie in anderen EU-Mitgliedstaaten (insbesondere
Frankreich, Polen, Tschechien), und wenn ja, in welcher Höhe?
Nach derzeitigem Stand und Kenntnis der Bundesregierung fließen deutsche
Beitragsmittel nicht mittelbar in eine gezielte Förderung der SMR-Industrie. Im
laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen (2021 bis 2027) ist die Förderung von
SMR-Technologien prinzipiell ausgeschlossen. Im Rahmen des Euratom
Forschungs- und Ausbildungsprogramms werden jedoch auch unter anderem
Forschungsarbeiten zu SMR-Technologien gefördert. Die Bundesregierung setzt
sich dafür ein, dass diese Forschung entsprechend der Zielsetzung der
zugrundeliegenden Euratom-Verordnung ausschließlich der Erhöhung der
Verbesserung der nuklearen Sicherheit, der Sicherungsmaßnahmen und des
Strahlenschutzes dient.
15. Kann die Bundesregierung darlegen, dass Deutschland nicht über EU-
Finanzierungsmechanismen industrielle Wertschöpfung in anderen
Mitgliedstaaten fördert, ohne selbst in vergleichbarem Umfang daran zu
partizipieren, und wenn ja, wie kann sie dies darlegen?
Die Bundesregierung setzt sich in ihrer Verhandlungsposition zum kommenden
MFR dafür ein, dass im Sinne eines modernisierten MFR und unter der
Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips und der Finanzierungsverantwortung der
Mitgliedstaaten Ausgaben mit europäischem Mehrwert, einschließlich investiver
Zukunfts-, Innovations- und Transformationsausgaben und der Finanzierung
europäischer öffentlicher Güter, priorisiert werden. Im Übrigen stellt aus Sicht
der Bundesregierung der europäische Binnenmarkt und die ihn unterstützenden
Haushaltsinstrumente kein statisches Nullsummenspiel dar, sondern generieren
dynamische, systemische Effekte, an denen alle Mitgliedstaaten der EU
partizipieren.
16. Inwieweit teilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Einschätzung,
dass die Kombination aus IAA und SMR-Förderarchitektur keine
strukturelle Bevorzugung nuklear geprägter Volkswirtschaften, insbesondere
Frankreichs, darstellt (bitte begründen) (www.tagesschau.de/wissen/tech
nologie/mini-akw-atomkraft-kraftwerke-energiemix-100.html, nordictec-
shop.eu/blog/post/frankreich--atomkraftwerke-atomenergie)?
Derzeit existiert keine eigenständige europäische SMR-Förderstruktur. Die
Verhandlungen zum künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2028 laufen
noch, weswegen dazu keine abschließenden Aussagen möglich sind.
17. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Investitionsentscheidungen deutscher Industrieunternehmen bereits aufgrund
steigender Energiepreise, CO2-Kosten und regulatorischer
Rahmenbedingungen vermieden, abgesagt oder verschoben, und führt die
Bundesregierung hierüber Statistiken?
Amtliche Daten zu Hintergründen von Investitionsentscheidungen in
Unternehmen liegen nicht vor und werden von der Bundesregierung auch nicht
systematisch erfasst.
18. Stellt die SMR-Förderarchitektur der EU aus Sicht der Bundesregierung
eine indirekte industriepolitische Begünstigung einzelner Mitgliedstaaten
dar, und wenn ja, in welchem Umfang?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer
Industriepolitik innerhalb der EU, bei der einzelne Staaten als
Technologieanbieter und andere primär als Absatzmärkte fungieren?
Eine EU-Industriepolitik, bei der EU-Mitgliedstaaten in Technologieanbieter
oder Absatzmärkte unterteilt werden, gibt es nicht.
20. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung gegebenenfalls aus
der gezielten Förderung „grüner“ Leitmärkte im Rahmen des IAA auf die
sektorale und geografische Verteilung industrieller Wertschöpfung
innerhalb der EU, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verlagerung
hin zu Mitgliedstaaten mit bestehenden technologischen,
energiepolitischen oder regulatorischen Standortvorteilen?
Der Vorschlag der EU-Kommission zum IAA trifft keine Vorgaben zu
sektoraler und geografischer Verteilung industrieller Wertschöpfung, sondern schafft
einen EU-weit einheitlichen Anwendungsrahmen. Investitionsentscheidungen
werden durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt und liegen in der Hoheit der
Unternehmen.
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von
Industrieverbänden, wonach der IAA zusätzliche Bürokratie, steigende
Kosten und Wettbewerbsverzerrung verursacht (bdi.eu/de/articles/presse/
iaa-buerokratie-risiko-statt-wachstumstreiber)?
Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass die
Anforderungen praktikabel und bürokratiearm ausgestaltet sind.
22. Wie erklärt die Bundesregierung ihre im laufenden Verhandlungsprozess
zum IAA erkennbar unterschiedliche Haltung zu „union-origin“- und
EU-Präferenzregelungen, indem sie entsprechende Vorgaben in einzelnen
Bereichen – etwa im Stahlsektor – unterstützt, zugleich jedoch in
anderen Bereichen Vorbehalte gegen Eingriffe in Vergaberecht und
ausländische Direktinvestitionen äußert, und wie kann Kritik der
Wirtschaftsverbände im Hinblick auf diese Diskrepanzen entkräftet werden (www.ih
k.de/lippe-detmold/hauptnavigation/beraten-und-informieren/
innovationund-digitalisierung/aktuelles2/industrial-accelerator-act-kritik-6989426)?
23. Warum setzt sich die Bundesregierung trotz eigener Vorbehalte gegen
umfassende EU-Präferenzregelungen lediglich für eine begrenzte
Anwendung bei öffentlicher Förderung ein, nicht jedoch grundsätzlich
gegen „union-origin“-Kriterien (www.kielinstitut.de/de/publikationen/ak
tuelles/der-industrial-accelerator-act-der-eu-zukunftsorientierung-staer
ken/)?
Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt den im KOM-Vorschlag zum IAA vorgesehenen
Ansatz, dass bei EU-Präferenz Handelspartner berücksichtigt werden. Dies
steht nicht im Widerspruch zur Diskussion der technologischen
Anwendungsfälle.
24. Welche konkreten Kriterien sollen nach Auffassung der Bundesregierung
für die Ausweisung sogenannter Industrial Accelerator Areas gelten,
welche konkreten Standorte oder Regionen innerhalb Deutschlands
kommen hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich in
Betracht, und welche Auswirkungen erwartet sie hierdurch auf
Wettbewerbsgleichheit, Investitionsströme und die geografische Verteilung
industrieller Wertschöpfung innerhalb der Europäischen Union?
Die Bundesregierung setzt sich für eine freiwillige Ausweisung von Industrial
Accelerator Areas ein. Die Ausweisung von Regionen liegt in der Hoheit der
Bundesländer.
25. Betrachtet die Bundesregierung diese „Industrial Accelerator Areas“ als
weiteren Schritt hin zu einer politisch gesteuerten Industrie- und
Standortpolitik innerhalb der Europäischen Union, wenn ja, inwieweit, und
welche zusätzlichen bürokratischen sowie fiskalischen Belastungen
könnten nach Auffassung der Bundesregierung hierdurch gegebenenfalls
auf Mitgliedstaaten, Länder, Kommunen und Behörden zukommen (bd
i.eu/de/articles/presse/iaa-buerokratie-risiko-statt-wachstumstreiber)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 20 verwiesen.
26. Betrachtet die Bundesregierung die im Rahmen des IAA vorgesehenen
Vorgaben für ausländische Direktinvestitionen, insbesondere
Eigentumsbegrenzungen auf maximal 49 Prozent, Joint-Venture-Verpflichtungen,
EU-Arbeitskräfte- und Zulieferquoten sowie Eingriffe in Fragen
geistigen Eigentums, als Abkehr von den bisherigen Grundsätzen offener
Märkte und freier Investitionsbedingungen innerhalb der Europäischen
Union, wenn ja, inwieweit, und welche Auswirkungen erwartet sie
hierdurch gegebenenfalls insbesondere auf die wirtschaftlichen Beziehungen
zum Handelspartner China, vor dem Hintergrund, dass sich die
vorgesehenen Regelungen faktisch vor allem auf chinesische Investitionen in
strategischen Industriebereichen auswirken dürften (www.imk-boeckle
r.de/de/drei-fragen-an--15384-75416.htm), (www.kielinstitut.de/de/publi
kationen/aktuelles/der-industrial-accelerator-act-der-eu-zukunftsorientier
ung-staerken/)?
Die Bundesregierung hat die Prüfung der von der Europäischen Kommission
vorgeschlagenen Investitionsvorgaben noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich
teilt sie das Ziel möglichst werthaltiger Auslandsinvestitionen in der
Europäischen Union, beispielsweise in Bezug auf lokale Wertschöpfung,
Technologiediffusion oder Beschäftigungseffekte Zugleich ist entscheidend, dass Europa
und Deutschland attraktive Investitionsstandorte bleiben. Es muss sichergestellt
werden, dass die IAA-Vorgaben die angestrebten Ziele erreichen, kein
unnötiger bürokratischer Aufwand für Investoren und Behörden entsteht und
Verfahren nicht unnötig verlängert werden. Über die mutmaßlichen Auswirkungen
des derzeit noch in der Diskussion befindlichen IAA auf die wirtschaftlichen
Beziehungen zu Drittstaaten liegen der Bundesregierung keine belastbaren
Erkenntnisse vor.
27. Welche konkreten Änderungen am derzeit diskutierten Entwurf des IAA
hält die Bundesregierung gegebenenfalls für erforderlich, um eine
Aushöhlung der Binnenmarktprinzipien sowie eine politisch gesteuerte
Fehlallokation von Kapital zu verhindern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
28. Welche konkreten Vorschläge und Verhandlungspositionen bringt die
Bundesregierung gegebenenfalls in die laufenden Verhandlungen zum
Industrial Accelerator Act ein, um den strukturellen Wettbewerbsnachteil
des Industriestandorts Deutschland auszugleichen, der sich aus der
energiepolitischen Entscheidung gegen die Nutzung der Kernenergie ergibt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
29. Teilt die Bundesregierung die öffentlich geäußerte Einschätzung von
Katherina Reiche, wonach die deutsche Industrie „ausblute“ und sich die
Deindustrialisierung beschleunige (www.welt.de/wirtschaft/article69d61
ecffd8469dba0a119b7/katherina-reiche-unsere-industrie-blutet-aus-die-d
eindustrialisierung-beschleunigt-sich.html), und welche konkreten
Gegenmaßnahmen leitet sie ggf. hieraus ab?
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie hat in dem zitierten Artikel so
wie bei anderen Gelegenheiten insbesondere auf entsprechende Gefahren
hingewiesen und gleichzeitig Maßnahmen dargestellt, mit denen diesen
Entwicklungen begegnet werden kann.
30. Inwieweit bewertet die Bundesregierung die verstärkte Förderung von
Kernfusion, wie sie von Katherina Reiche öffentlich unterstützt wird
(www.windbranche.de/news/nachrichten/artikel-39586-was-wirtschafts
ministerin-katherina-reiche-uberraschend-auf-einer-ol-und-
gaskonferenzin-den-usa-fordert), als industriepolitisch tragfähige Strategie,
insbesondere vor dem Hintergrund der technologischen Unsicherheiten, langen
Entwicklungszeiträume (über 2040 hinaus) sowie der bislang nicht
abschließend quantifizierbaren Kosten?
Bei der Kernfusion handelt es sich um eine Schlüsselstrategie im Rahmen der
Hightech-Agenda Deutschland der Bundesregierung.
Die staatliche Flankierung der Kernfusion stellt eine strategische Investition in
die technologische Souveränität, künftige Wertschöpfungsbasis des
Industriestandortes und zur Sicherung künftiger Energiebedarfe dar. Durch eine
Kombination von forschungs-, innovations- und industriepolitischer Förderung will
die Bundesregierung dazu beitragen, dass die Kernfusion am Standort
Deutschland durch private Unternehmen möglichst frühzeitig Realität wird.
31. Welche strategische Gesamtlinie verfolgt die Bundesregierung
gegebenenfalls, um sicherzustellen, dass Deutschland unter den veränderten
industriepolitischen Rahmenbedingungen nicht dauerhaft an industrieller
Wertschöpfung, technologischer Souveränität und wirtschaftlicher
Substanz verliert?
Deutschland soll ein starker Industriestandort bleiben. Die Grundlage hierfür ist
eine wettbewerbsfähige und innovative Wirtschaft und Industrie. Im
Vordergrund stehen für die Bundesregierung dabei horizontale Maßnahmen und
strukturelle Reformen. Die Bundesregierung hat bereits erste substanzielle
Reformen auf den Weg gebracht, unter anderem eine Verbesserung der steuerlichen
Rahmenbedingungen für private Investitionen durch die Einführung eines
Investitionsboosters und die Absenkung der Körperschaftsteuer ab dem Jahr
2028, Maßnahmen zur Entlastung von hohen Energiekosten, die
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren u. a. durch den
Wohnungsbauturbo oder die Reform des Bürgergeldes. Strukturelle Reformen, die das
Potenzialwachstum stärken, stehen auch in weiteren Politikbereichen im Fokus
der Bundesregierung. Zugleich sind gezielte Maßnahmen auf deutscher und
europäischer Ebene zur Stärkung der Wirtschaftssicherheit erforderlich.
32. Betrachtet die Bundesregierung das Zusammenwirken der Zerstörung der
Nord-Stream-Infrastruktur, der politischen Nichtnutzung bestehender
Energieoptionen sowie der steigenden Kosten der Energiewende als eine
mögliche Mitverursachung der aktuellen energie- und
industriepolitischen Belastungssituation in Deutschland, die nun durch die globale
Verknappung der Energie im Rahmen des aktuellen Irankonflikts nach
Auffassung der Fragesteller länger andauern könnte, und sieht die
Bundesregierung gegebenenfalls Planungsfehler, die zur Vernachlässigung der
Sorgfalts- und Vorsorgepflichten in der Vergangenheit für Deutschland
führten?
Die Energiepolitik der Bundesregierung muss die gesetzlichen Vorgaben, z. B.
aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, einhalten und für Versorgungssicherheit
sorgen unter Einhaltung der Klimaschutzziele sowie der Berücksichtigung von
Kosteneffizienz.
Die wirtschaftliche Schwächephase der vergangenen Jahre hatte
multifaktorielle Determinanten. Wie alle anderen Faktorpreisunterschiede auch, können
relative Energiepreisunterschiede zwischen Deutschland und anderen Standorten
zu Änderungen der Wettbewerbssituation führen. Die globale Natur der
Energiepreisänderungen infolge des Irankrieges spricht jedoch tendenziell gegen
eine einseitige Benachteiligung Deutschlands, auch wenn gegebenenfalls
Unterschiede in der Branchenstruktur naturgemäß zu einer stärkeren Betroffenheit
von Standorten mit hohen Anteilen an energieintensiver Produktion führen
können.
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