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Industrial Accelerator Act und Small-Modular-Reactor-Förderarchitektur der Europäischen Union und deren Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6589)

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6942 · Antwort · Original ↗

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Industrial Accelerator Act und Small-Modular-Reactor-Förderarchitektur der Europäischen Union und deren Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6589) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6942 21. Wahlperiode 07.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6589 – Industrial Accelerator Act und Small-Modular-Reactor-Förderarchitektur der Europäischen Union und deren Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union befindet sich nach Ansicht der Fragesteller gegenwärtig in einem tiefgreifenden industriepolitischen Paradigmenwechsel. Mit dem geplanten Industrial Accelerator Act (IAA) sowie flankierenden Maßnahmen wie der gezielten Förderung strategischer Technologien und der politisch gesteuerten Lenkung öffentlicher Nachfrage („Buy European“) wird die bisherige ordnungspolitische Architektur der Union grundlegend neu ausgerichtet (ge rmany.representation.ec.europa.eu/news/made-eu-eu-kommission-legt-industr ial-accelerator-act-vor-2026-03-04_de). Zentrale Instrumente dieser Neuausrichtung sind insbesondere Local-Content- Vorgaben, also die Kopplung öffentlicher Aufträge an europäische Wertschöpfungsanteile sowie die systematische Bevorzugung CO2-armer Produktionsweisen. Konkretisiert wird das Gerüst „IAA“ gemäß EU-Kurzinformation vom 6. Mai 2026 durch die zentralen Säulen: Genehmigungsbeschleunigung, „low-carbon“- und „union-origin“-Vorgaben, sowie das FDI (Foreign Direct Investment)-Regime (www.eurofer.eu/publications/position-papers/ industrialaccelerator-act). Diese Maßnahmen stehen nach Auffassung der Fragesteller in einem offenkundigen Spannungsverhältnis zu den tragenden Grundprinzipien der Europäischen Union, die sich aus dem Primärrecht ableiten, insbesondere: dem Binnenmarktprinzip (Artikel 26 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)), den Grundfreiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs (Artikel 28 ff., 45 ff., 49 ff., 56 ff. AEUV), dem Grundsatz des unverfälschten Wettbewerbs (Artikel 101 ff. AEUV), dem Leitbild einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb (Artikel 119 AEUV), sowie der nichtdiskriminierenden öffentlichen Beschaffung (Richtlinie 2014/24/EU). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die selektive Bevorzugung bestimmter Technologien, Produktionsweisen und Wertschöpfungsketten wird durch die European Industrial Alliance on Small Modular Reactors (SMR) weiter verstärkt (sustainablefutures.linklaters.com/p ost/102mmpc/european-commission-backs-homegrown-small-modular-reacto rs-to-boost-eu-energy-sec). Die Europäische Kommission hat damit eine industriepolitische Förderarchitektur etabliert, die auf die Marktreife nuklearer Technologien bis etwa 2030 abzielt und gezielt europäische Lieferketten sowie Investitionsströme in diesem Bereich bündelt. In Kombination mit dem IAA entsteht nach Ansicht der Fragesteller somit ein politisch geschaffener Leitmarkt für CO2-arme Technologien in der EU, in dem Kernenergie eine Schlüsselrolle im Produktionsprozess zukommt. Hieraus ergibt sich eine strukturelle Verschiebung industrieller Wertschöpfung innerhalb der Europäischen Union zugunsten jener Mitgliedstaaten, die über bestehende Nuklearindustrien verfügen. Insbesondere Frankreich ist aufgrund einer integrierten nuklearen Wertschöpfungskette in einer systematisch begünstigten Position, während andere Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland – mangels eigener industrieller Basis faktisch auf die Rolle von Nachfragern reduziert werden könnten. Diese Entwicklung fällt nach Wahrnehmung der Fragesteller in eine Phase zunehmender industriepolitischer Spannungen. Führende Vertreter der deutschen Industrie warnen bereits vor einer beschleunigten Deindustrialisierung. So erklärte Katherina Reiche öffentlich, die deutsche Industrie „blute aus“ und die Deindustrialisierung beschleunige sich (vgl. WELT-Interview, 2026: www.wel t.de/wirtschaft/article69d61ecffd8469dba0a119b7/katherina-reiche-unsere-ind ustrie-blutet-aus-die-deindustrialisierung-beschleunigt-sich.html). Eine aktuelle Umfrage der Industrie- und Handelskammern zeigt zudem, dass 55 Prozent der Unternehmen mit steigender Bürokratie, 43 Prozent mit höheren Kosten und lediglich 42 Prozent mit möglichen Wettbewerbsvorteilen durch den IAA rechnen (www.ihk.de/lippe-detmold/hauptnavigation/ beratenund-informieren/innovation-und-digitalisierung/aktuelles2/industrial-accelerat or-act-kritik-6989426). Vor diesem Hintergrund ergeben sich nach Auffassung der Fragesteller erhebliche ordnungspolitische, wettbewerbliche und standortökonomische Fragestellungen. Insbesondere stellt sich ihnen die Frage, ob Deutschland durch die Kombination aus energiepolitischem Sonderweg, steigenden CO2-Kosten und fehlender Einbindung in zentrale industriepolitische Wertschöpfungsketten der EU strukturell benachteiligt wird, während es gleichzeitig über europäische Finanzierungsmechanismen zur Förderung industrieller Strukturen in anderen Mitgliedstaaten beiträgt.  1. Wie bewertet die Bundesregierung den mittlerweile veröffentlichten Verordnungsvorschlag KOM(2026)100 zum Industrial Accelerator Act sowie den weiteren Zeitplan nach Ablauf der Subsidiaritätsfrist am 19. Juni 2026? Die Positionierung der Bundesregierung zum Industrial Accelerator Act (IAA) ist noch nicht abgeschlossen. Eine Gesamtbewertung kann nicht abgegeben werden. Der in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vorgegebene Zeitplan ist eine Forderung der Mitgliedstaaten.  2. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Positionierung erarbeitet hinsichtlich der Vereinbarkeit des IAA, der SMR-Allianz sowie der „Buy European“-Vorgaben mit den grundlegenden Prinzipien der Europäischen Union, insbesondere Wettbewerb, Technologieneutralität und offene Märkte, und wenn ja, wie lautet diese? Der allgemeine Meinungsbildungsprozess der Bunderegierung zu „Buy European“-Vorgaben ist noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich setzt sich die Bunderegierung bei der Ausgestaltung für einen „Made-with Europe“-Ansatz unter Einbezug von Freihandelspartnern ein. Die Europäische Industrieallianz für kleine modulare Reaktoren (European Industrial Alliance on Small Modular Reactors, kurz SMR Alliance) ist eine von der EU-Kommission ins Leben gerufene öffentlich-private Plattform. Ihr Hauptziel ist es, die Entwicklung und den Einsatz von kleinen, neuartigen Atomkraftwerken in der EU bis Anfang der 2030er-Jahre zu beschleunigen.  3. Erkennt die Bundesregierung im IAA gegebenenfalls eine systematische Abkehr vom Prinzip des unverfälschten Wettbewerbs hin zu einer politisch gesteuerten Allokation industrieller Wertschöpfung bzw. aktiver Industriepolitik, und wenn ja, inwieweit? Der IAA hat zum Ziel europäische Wertschöpfung in der EU in bestimmten strategischen Technologien bzw. Sektoren durch die Einführung von Leitmärkten zu stärken. Die Nutzung von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien sowie die freiwillige Nutzung von EU-Präferenzkriterien in der öffentlichen Vergabe und Förderung ist bereits vor dem Industrial Accelerator Act möglich.  4. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur Einführung von Local-Content-Vorgaben (Buy European) im Hinblick auf bestehende WTO (World Trade Organization)-Verpflichtungen und mögliche internationale Handelskonflikte, und wenn ja, wie lautet diese? Die Bundesregierung setzt sich für eine Ausgestaltung von Local-Content- Regelungen ein, die handelspolitische und -rechtliche Belange berücksichtigt. Verpflichtungen aus dem Recht der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) und Freihandelsabkommen sowie die Vermeidung von Handelskonflikten spielen dabei eine wichtige Rolle.  5. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung gegebenenfalls daraus, dass öffentliche Beschaffung im Rahmen des IAA funktional von einem wettbewerbsorientierten Vergabeinstrument zu einem industriepolitischen Steuerungsinstrument umgewidmet wird, insbesondere durch die Verknüpfung mit Local-Content-Vorgaben und CO2‑ Kriterien, hat sie sich zu dieser Entwicklung im Hinblick auf Preisniveau, Innovationsdynamik und Wettbewerbsintensität innerhalb der EU eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.  6. Welche konkreten Sektoren und Wertschöpfungsbereiche werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des IAA für öffentliche Beschaffung durch Local-Content-Vorgaben und CO2‑Kriterien prioritär gefördert (insbesondere im Bereich sogenannter erneuerbarer Energien, Batterietechnologie, Wasserstoff, Elektromobilität sowie CO2-armer Materialien und Vorprodukte), und nach welchen Kriterien erfolgt die Einordnung dieser Produktionsbereiche als „CO2‑arm“, insbesondere bei traditionell emissionsintensiven Industrien wie der Grundstoffproduktion (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), welche konkreten positiven Auswirkungen erwartet die Bundesregierung gegebenenfalls aus der ausdrücklichen Einbeziehung der Industriebereiche Beton, Stahl, Aluminium, Elektrofahrzeuge und Netto-Null-Technologien in die „low- carbon“- und „union-origin“-Kriterien des IAA (vgl. EU-Kurzinformation vom 4. Mai 2026) insbesondere im Hinblick auf industrielle Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftskraft in der EU? Im KOM-Vorschlag zum IAA gelten low-carbon-Kriterien und local-content Anforderungen gemeinsam für Aluminium, Beton und Mörtel. Ferner gelten low-carbon-Anforderungen für Stahl, der in Gebäuden, Infrastruktur und Kraftfahrzeugen verbaut wird. Im IAA ist vorgesehen, dass das low-carbon- Kriterium für Bauprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2024/3110 und für alle anderen Produkte gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1781 definiert wird.  7. Inwieweit erkennt die Bundesregierung in der gezielten Fokussierung des IAA auf ausgewählte „Netto-Null-Technologien“ gegebenenfalls eine weitere Maßnahme zur Abkehr vom Prinzip der Technologieneutralität hin zu einer politisch definierten Sektorpriorisierung? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im IAA der Net-Zero-Industry Act insgesamt angepasst wird, der eine Vielzahl von Netto-Null Technologien behandelt.  8. Inwieweit könnten die im IAA vorgesehenen „low-carbon“-Kriterien nach Auffassung der Bundesregierung zu strukturellen Wettbewerbsvorteilen für Mitgliedstaaten mit kernenergiegestützter Stromerzeugung führen, wenn vergleichbare CO2-Emissionswerte in anderen Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland – nur durch deutlich kostenintensivere Produktionsverfahren wie Carbon Capture and Storage (CCS), Wasserstoffnutzung oder erhöhte Stromkosten erreicht werden können? Es kann aus Sicht der Bundesregierung keine pauschale Aussage über etwaige Wettbewerbsvorteile in Mitgliedstaaten mit kernenergiegestützter Stromerzeugung als Folge der vorgesehenen „low-carbon“-Kriterien getroffen werden. Der Endkundenpreis von Strom in den europäischen Mitgliedstaaten hängt unter anderem stark vom nationalen Stromerzeugungsangebot, der Flexibilität der Nachfrage, Importmöglichkeiten und der Netzinfrastruktur ab. Hinzu kommen nationale Steuern, Abgaben und Umlagen, sowie Subventionen. Die Bundesregierung begreift die vorgesehenen Kriterien als Anreiz für die Entwicklung CO2-freier, bedarfsgerechter Technologien im Sinne einer technologieoffenen Innovationsstrategie.  9. Welche quantitativen Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Stromgestehungskosten, industriellen Produktionskosten und CO2-Intensität zwischen Deutschland und kernenergiegestützten Volkswirtschaften innerhalb der EU? Industrielle Produktionskosten hängen von verschiedenen Faktoren ab; die Verfügbarkeit und der Preis von Energie ist ein Faktor von mehreren. Auch entsprechen die Stromgestehungskosten unterschiedlicher Erzeugungstechnologien nicht den tatsächlichen Strompreisen. Dies gilt insbesondere für die industriellen Verbraucher. Denn selbst innerhalb einzelner Strommärkte unterscheiden sich die Stromkosten von Unternehmen deutlich in Abhängigkeit vom Verbrauchsverhalten, dem Gesamtverbrauch, der Netzanschlussebene, aber auch in Abhängigkeit vom spezifischen Produktionsprozess. Stromkostenunterschiede auf Unternehmensebene lassen sich insofern nicht direkt auf Unterschiede im Erzeugungsmix auf nationaler Ebene zurückführen. 10. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der Preis der industriellen Produktionsstunde im Durchschnitt in Frankreich im Vergleich zu Deutschland, und welche strukturellen Ursachen erklären etwaige Differenzen aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls? Das Statistische Bundesamt stellt Statistiken u. a. zu einem EU-Vergleich von Arbeitskosten je geleistete Stunde zur Verfügung (www.destatis.de/Europa/DE/ Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Arbeitsmarkt/EU_HoeheArbeitskoste n.html, Stand: 24. Juni). Demnach lagen die Arbeitskosten je geleistete Stunde im Jahr 2025 im Verarbeitenden Gewerbe (NACE C) in Deutschland bei 49,50 Euro, in Frankreich bei 47,10 Euro. Unterschiede ergeben sich unter anderem durch Lohnnebenkosten, der Art der Lohnfindung und der Arbeitszeit. 11. Inwieweit führt nach Auffassung der Bundesregierung die Kombination aus EU-ETS (EU-Emissionshandel), nationaler CO₂-Bepreisung und energiepolitischem Sonderweg Deutschlands gegebenenfalls zu einer strukturellen Wettbewerbsbenachteiligung energieintensiver Industrien? Der EU-Emissionshandel gewährleistet gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU. Im globalen Wettbewerb bietet der CO2-Grenzausgleich (CBAM) Schutz vor Carbon Leakage in erfassten Sektoren, etwa der Stahl- und Zementindustrie. 12. Hat die Bundesregierung eigene Berechnungen erstellt, in welchem Umfang in der deutschen Automobilindustrie Umstellungskosten in Lieferketten und Fertigungsprozessen sowie zusätzliche Bürokratiekosten anfallen könnten, um den „Made-in-Europe“-Kriterien des IAA zu entsprechen, wonach Fahrzeuge, die künftig in der EU endmontiert werden, bereits sechs Monate nach Inkrafttreten zu 70 Prozent wertmäßig dem „union-origin“-Kriterium entsprechen sollen, und welcher zusätzliche bürokratische, personelle und technische Aufwand entsteht gegebenenfalls nach Auffassung der Bundesregierung aufseiten der öffentlichen Verwaltung durch die Kontrolle, Zertifizierung und fortlaufende Überprüfung dieser Herkunfts- und Komponentenanforderungen? Aufgrund eingeschränkter Daten (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) hat die Bundesregierung keine eigenen Berechnungen erstellt. Die Folgenabschätzung der EU-Kommission vom 4. März 2026 (SWD(2026) 71 final) legt auf Seite 31 ff. die geschätzten Anpassungskosten für Automobilhersteller und öffentliche Verwaltungen dar. 13. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, zur Kritik der Wirtschaftsvereinigung Stahl, wonach Stahl zwar zu 25 Prozent emissionsarm sein muss, jedoch keinen „union-origin“-Vorgaben unterliegen soll in Bezug auf deren Argumentation, und welche Gründe sprechen für eine Unionsursprungsregelung auch für Stahl (www.wvstahl.de/pressemitteilungen/industrial-accelerato r-act-bleibt-weit-hinter-dem-notwendigen-zurueck/)? Die Bundesregierung nimmt den Verweis der EU-Kommission auf die kürzlich vorgeschlagene Handelsmaßnahme zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf dem Stahlmarkt der Union und die daraus resultierende Entscheidung, keine Einführung einer europäischen Präferenz für Stahl vorzusehen, zur Kenntnis. Die Bundesregierung setzt sich für die Aufnahme von local-content-Vorgaben bei Stahl bei der öffentlichen Förderung ein. Hinsichtlich der Anwendung dieser Anforderungen in der öffentlichen Beschaffung ist die Positionierung der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. 14. Fließen nach Schätzung der Bundesregierung deutsche Beitragsmittel über den EU-Haushalt oder den Recovery-Fonds mittelbar in die Förderung der SMR-Industrie in anderen EU-Mitgliedstaaten (insbesondere Frankreich, Polen, Tschechien), und wenn ja, in welcher Höhe? Nach derzeitigem Stand und Kenntnis der Bundesregierung fließen deutsche Beitragsmittel nicht mittelbar in eine gezielte Förderung der SMR-Industrie. Im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen (2021 bis 2027) ist die Förderung von SMR-Technologien prinzipiell ausgeschlossen. Im Rahmen des Euratom Forschungs- und Ausbildungsprogramms werden jedoch auch unter anderem Forschungsarbeiten zu SMR-Technologien gefördert. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass diese Forschung entsprechend der Zielsetzung der zugrundeliegenden Euratom-Verordnung ausschließlich der Erhöhung der Verbesserung der nuklearen Sicherheit, der Sicherungsmaßnahmen und des Strahlenschutzes dient. 15. Kann die Bundesregierung darlegen, dass Deutschland nicht über EU- Finanzierungsmechanismen industrielle Wertschöpfung in anderen Mitgliedstaaten fördert, ohne selbst in vergleichbarem Umfang daran zu partizipieren, und wenn ja, wie kann sie dies darlegen? Die Bundesregierung setzt sich in ihrer Verhandlungsposition zum kommenden MFR dafür ein, dass im Sinne eines modernisierten MFR und unter der Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips und der Finanzierungsverantwortung der Mitgliedstaaten Ausgaben mit europäischem Mehrwert, einschließlich investiver Zukunfts-, Innovations- und Transformationsausgaben und der Finanzierung europäischer öffentlicher Güter, priorisiert werden. Im Übrigen stellt aus Sicht der Bundesregierung der europäische Binnenmarkt und die ihn unterstützenden Haushaltsinstrumente kein statisches Nullsummenspiel dar, sondern generieren dynamische, systemische Effekte, an denen alle Mitgliedstaaten der EU partizipieren. 16. Inwieweit teilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Einschätzung, dass die Kombination aus IAA und SMR-Förderarchitektur keine strukturelle Bevorzugung nuklear geprägter Volkswirtschaften, insbesondere Frankreichs, darstellt (bitte begründen) (www.tagesschau.de/wissen/tech nologie/mini-akw-atomkraft-kraftwerke-energiemix-100.html, nordictec- shop.eu/blog/post/frankreich--atomkraftwerke-atomenergie)? Derzeit existiert keine eigenständige europäische SMR-Förderstruktur. Die Verhandlungen zum künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2028 laufen noch, weswegen dazu keine abschließenden Aussagen möglich sind. 17. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Investitionsentscheidungen deutscher Industrieunternehmen bereits aufgrund steigender Energiepreise, CO2-Kosten und regulatorischer Rahmenbedingungen vermieden, abgesagt oder verschoben, und führt die Bundesregierung hierüber Statistiken? Amtliche Daten zu Hintergründen von Investitionsentscheidungen in Unternehmen liegen nicht vor und werden von der Bundesregierung auch nicht systematisch erfasst. 18. Stellt die SMR-Förderarchitektur der EU aus Sicht der Bundesregierung eine indirekte industriepolitische Begünstigung einzelner Mitgliedstaaten dar, und wenn ja, in welchem Umfang? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer Industriepolitik innerhalb der EU, bei der einzelne Staaten als Technologieanbieter und andere primär als Absatzmärkte fungieren? Eine EU-Industriepolitik, bei der EU-Mitgliedstaaten in Technologieanbieter oder Absatzmärkte unterteilt werden, gibt es nicht. 20. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung gegebenenfalls aus der gezielten Förderung „grüner“ Leitmärkte im Rahmen des IAA auf die sektorale und geografische Verteilung industrieller Wertschöpfung innerhalb der EU, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verlagerung hin zu Mitgliedstaaten mit bestehenden technologischen, energiepolitischen oder regulatorischen Standortvorteilen? Der Vorschlag der EU-Kommission zum IAA trifft keine Vorgaben zu sektoraler und geografischer Verteilung industrieller Wertschöpfung, sondern schafft einen EU-weit einheitlichen Anwendungsrahmen. Investitionsentscheidungen werden durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt und liegen in der Hoheit der Unternehmen. 21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Industrieverbänden, wonach der IAA zusätzliche Bürokratie, steigende Kosten und Wettbewerbsverzerrung verursacht (bdi.eu/de/articles/presse/ iaa-buerokratie-risiko-statt-wachstumstreiber)? Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass die Anforderungen praktikabel und bürokratiearm ausgestaltet sind. 22. Wie erklärt die Bundesregierung ihre im laufenden Verhandlungsprozess zum IAA erkennbar unterschiedliche Haltung zu „union-origin“- und EU-Präferenzregelungen, indem sie entsprechende Vorgaben in einzelnen Bereichen – etwa im Stahlsektor – unterstützt, zugleich jedoch in anderen Bereichen Vorbehalte gegen Eingriffe in Vergaberecht und ausländische Direktinvestitionen äußert, und wie kann Kritik der Wirtschaftsverbände im Hinblick auf diese Diskrepanzen entkräftet werden (www.ih k.de/lippe-detmold/hauptnavigation/beraten-und-informieren/ innovationund-digitalisierung/aktuelles2/industrial-accelerator-act-kritik-6989426)? 23. Warum setzt sich die Bundesregierung trotz eigener Vorbehalte gegen umfassende EU-Präferenzregelungen lediglich für eine begrenzte Anwendung bei öffentlicher Förderung ein, nicht jedoch grundsätzlich gegen „union-origin“-Kriterien (www.kielinstitut.de/de/publikationen/ak tuelles/der-industrial-accelerator-act-der-eu-zukunftsorientierung-staer ken/)? Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt den im KOM-Vorschlag zum IAA vorgesehenen Ansatz, dass bei EU-Präferenz Handelspartner berücksichtigt werden. Dies steht nicht im Widerspruch zur Diskussion der technologischen Anwendungsfälle. 24. Welche konkreten Kriterien sollen nach Auffassung der Bundesregierung für die Ausweisung sogenannter Industrial Accelerator Areas gelten, welche konkreten Standorte oder Regionen innerhalb Deutschlands kommen hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich in Betracht, und welche Auswirkungen erwartet sie hierdurch auf Wettbewerbsgleichheit, Investitionsströme und die geografische Verteilung industrieller Wertschöpfung innerhalb der Europäischen Union? Die Bundesregierung setzt sich für eine freiwillige Ausweisung von Industrial Accelerator Areas ein. Die Ausweisung von Regionen liegt in der Hoheit der Bundesländer. 25. Betrachtet die Bundesregierung diese „Industrial Accelerator Areas“ als weiteren Schritt hin zu einer politisch gesteuerten Industrie- und Standortpolitik innerhalb der Europäischen Union, wenn ja, inwieweit, und welche zusätzlichen bürokratischen sowie fiskalischen Belastungen könnten nach Auffassung der Bundesregierung hierdurch gegebenenfalls auf Mitgliedstaaten, Länder, Kommunen und Behörden zukommen (bd i.eu/de/articles/presse/iaa-buerokratie-risiko-statt-wachstumstreiber)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 20 verwiesen. 26. Betrachtet die Bundesregierung die im Rahmen des IAA vorgesehenen Vorgaben für ausländische Direktinvestitionen, insbesondere Eigentumsbegrenzungen auf maximal 49 Prozent, Joint-Venture-Verpflichtungen, EU-Arbeitskräfte- und Zulieferquoten sowie Eingriffe in Fragen geistigen Eigentums, als Abkehr von den bisherigen Grundsätzen offener Märkte und freier Investitionsbedingungen innerhalb der Europäischen Union, wenn ja, inwieweit, und welche Auswirkungen erwartet sie hierdurch gegebenenfalls insbesondere auf die wirtschaftlichen Beziehungen zum Handelspartner China, vor dem Hintergrund, dass sich die vorgesehenen Regelungen faktisch vor allem auf chinesische Investitionen in strategischen Industriebereichen auswirken dürften (www.imk-boeckle r.de/de/drei-fragen-an--15384-75416.htm), (www.kielinstitut.de/de/publi kationen/aktuelles/der-industrial-accelerator-act-der-eu-zukunftsorientier ung-staerken/)? Die Bundesregierung hat die Prüfung der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Investitionsvorgaben noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich teilt sie das Ziel möglichst werthaltiger Auslandsinvestitionen in der Europäischen Union, beispielsweise in Bezug auf lokale Wertschöpfung, Technologiediffusion oder Beschäftigungseffekte Zugleich ist entscheidend, dass Europa und Deutschland attraktive Investitionsstandorte bleiben. Es muss sichergestellt werden, dass die IAA-Vorgaben die angestrebten Ziele erreichen, kein unnötiger bürokratischer Aufwand für Investoren und Behörden entsteht und Verfahren nicht unnötig verlängert werden. Über die mutmaßlichen Auswirkungen des derzeit noch in der Diskussion befindlichen IAA auf die wirtschaftlichen Beziehungen zu Drittstaaten liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 27. Welche konkreten Änderungen am derzeit diskutierten Entwurf des IAA hält die Bundesregierung gegebenenfalls für erforderlich, um eine Aushöhlung der Binnenmarktprinzipien sowie eine politisch gesteuerte Fehlallokation von Kapital zu verhindern? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 28. Welche konkreten Vorschläge und Verhandlungspositionen bringt die Bundesregierung gegebenenfalls in die laufenden Verhandlungen zum Industrial Accelerator Act ein, um den strukturellen Wettbewerbsnachteil des Industriestandorts Deutschland auszugleichen, der sich aus der energiepolitischen Entscheidung gegen die Nutzung der Kernenergie ergibt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 29. Teilt die Bundesregierung die öffentlich geäußerte Einschätzung von Katherina Reiche, wonach die deutsche Industrie „ausblute“ und sich die Deindustrialisierung beschleunige (www.welt.de/wirtschaft/article69d61 ecffd8469dba0a119b7/katherina-reiche-unsere-industrie-blutet-aus-die-d eindustrialisierung-beschleunigt-sich.html), und welche konkreten Gegenmaßnahmen leitet sie ggf. hieraus ab? Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie hat in dem zitierten Artikel so wie bei anderen Gelegenheiten insbesondere auf entsprechende Gefahren hingewiesen und gleichzeitig Maßnahmen dargestellt, mit denen diesen Entwicklungen begegnet werden kann. 30. Inwieweit bewertet die Bundesregierung die verstärkte Förderung von Kernfusion, wie sie von Katherina Reiche öffentlich unterstützt wird (www.windbranche.de/news/nachrichten/artikel-39586-was-wirtschafts ministerin-katherina-reiche-uberraschend-auf-einer-ol-und- gaskonferenzin-den-usa-fordert), als industriepolitisch tragfähige Strategie, insbesondere vor dem Hintergrund der technologischen Unsicherheiten, langen Entwicklungszeiträume (über 2040 hinaus) sowie der bislang nicht abschließend quantifizierbaren Kosten? Bei der Kernfusion handelt es sich um eine Schlüsselstrategie im Rahmen der Hightech-Agenda Deutschland der Bundesregierung. Die staatliche Flankierung der Kernfusion stellt eine strategische Investition in die technologische Souveränität, künftige Wertschöpfungsbasis des Industriestandortes und zur Sicherung künftiger Energiebedarfe dar. Durch eine Kombination von forschungs-, innovations- und industriepolitischer Förderung will die Bundesregierung dazu beitragen, dass die Kernfusion am Standort Deutschland durch private Unternehmen möglichst frühzeitig Realität wird. 31. Welche strategische Gesamtlinie verfolgt die Bundesregierung gegebenenfalls, um sicherzustellen, dass Deutschland unter den veränderten industriepolitischen Rahmenbedingungen nicht dauerhaft an industrieller Wertschöpfung, technologischer Souveränität und wirtschaftlicher Substanz verliert? Deutschland soll ein starker Industriestandort bleiben. Die Grundlage hierfür ist eine wettbewerbsfähige und innovative Wirtschaft und Industrie. Im Vordergrund stehen für die Bundesregierung dabei horizontale Maßnahmen und strukturelle Reformen. Die Bundesregierung hat bereits erste substanzielle Reformen auf den Weg gebracht, unter anderem eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für private Investitionen durch die Einführung eines Investitionsboosters und die Absenkung der Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028, Maßnahmen zur Entlastung von hohen Energiekosten, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren u. a. durch den Wohnungsbauturbo oder die Reform des Bürgergeldes. Strukturelle Reformen, die das Potenzialwachstum stärken, stehen auch in weiteren Politikbereichen im Fokus der Bundesregierung. Zugleich sind gezielte Maßnahmen auf deutscher und europäischer Ebene zur Stärkung der Wirtschaftssicherheit erforderlich. 32. Betrachtet die Bundesregierung das Zusammenwirken der Zerstörung der Nord-Stream-Infrastruktur, der politischen Nichtnutzung bestehender Energieoptionen sowie der steigenden Kosten der Energiewende als eine mögliche Mitverursachung der aktuellen energie- und industriepolitischen Belastungssituation in Deutschland, die nun durch die globale Verknappung der Energie im Rahmen des aktuellen Irankonflikts nach Auffassung der Fragesteller länger andauern könnte, und sieht die Bundesregierung gegebenenfalls Planungsfehler, die zur Vernachlässigung der Sorgfalts- und Vorsorgepflichten in der Vergangenheit für Deutschland führten? Die Energiepolitik der Bundesregierung muss die gesetzlichen Vorgaben, z. B. aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, einhalten und für Versorgungssicherheit sorgen unter Einhaltung der Klimaschutzziele sowie der Berücksichtigung von Kosteneffizienz. Die wirtschaftliche Schwächephase der vergangenen Jahre hatte multifaktorielle Determinanten. Wie alle anderen Faktorpreisunterschiede auch, können relative Energiepreisunterschiede zwischen Deutschland und anderen Standorten zu Änderungen der Wettbewerbssituation führen. Die globale Natur der Energiepreisänderungen infolge des Irankrieges spricht jedoch tendenziell gegen eine einseitige Benachteiligung Deutschlands, auch wenn gegebenenfalls Unterschiede in der Branchenstruktur naturgemäß zu einer stärkeren Betroffenheit von Standorten mit hohen Anteilen an energieintensiver Produktion führen können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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