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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms "AgoraEU" für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818

dip / drucksache 21.11.2025 · WP 21 · 521/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms "AgoraEU" für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818 [Bundesrat Drucksache 521/25 (Beschluss) 21.11.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms „AgoraEU“ für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818 COM(2025) 550 final; Ratsdok. 11771/25 Der Bundesrat hat in seiner 1059. Sitzung am 21. November 2025 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, mit dem Programm „AgoraEU“ im Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 ein eigenständiges Programm für die Bereiche Kultur, Medien und Werte der Union aufzusetzen. Er begrüßt dabei insbesondere die Fortführung der Programmstränge zu Kultur und Medien als weiterhin eigenständige Säulen des neuen Programms. 2. Der Bundesrat begrüßt die Einrichtung des AgoraEU-Fonds ausdrücklich. Mit seinem Fokus auf Demokratie, Grundrechte, Kultur und Gleichstellung stärkt er den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa. Besonders positiv wird die Einbeziehung von Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und zum Schutz gefährdeter Gruppen hervorgehoben. 3. Der Bundesrat begrüßt den Schwerpunkt auf die Stärkung der Gleichstellung. Gleichstellung ist ein zentrales gesellschaftliches Ziel, das nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit fördert, sondern auch die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben ermöglicht und das Vertrauen in die europäischen Institutionen stärkt. 4. Der Bundesrat betont, dass Gewalt gegen Frauen, Kinder, Jugendliche, LSBTIQ*-Personen und Menschen mit Behinderungen eine schwerwiegende Verletzung der Grundrechte darstellt. Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sind unerlässlich, um Diskriminierung und strukturelle Benachteiligungen zu überwinden. Der Bundesrat spricht sich für eine umfassende Umsetzung der Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention auf allen staatlichen Ebenen aus. 5. Neben der Prävention muss der Fonds auch Schutz und Unterstützung für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sicherstellen. Dafür sind ausreichende finanzielle Mittel erforderlich. 6. Der Bundesrat erkennt die Chancen des integrierten Förderinstruments „AgoraEU“ an, warnt jedoch vor einer inhaltlichen Verwässerung der bisherigen Schwerpunkte der CERV-Förderung durch die Zusammenlegung mit „Kreatives Europa“. Der bisherige Fokus auf Rechte, Werte, Gleichstellung und Antidiskriminierung muss erhalten bleiben. 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass stärker kompetitive Antragsverfahren den Zugang kleinerer zivilgesellschaftlicher Organisationen erschweren könnten. Für eine wirksame Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit ist eine stabile, niedrigschwellige Förderung erforderlich. 8. Der Bundesrat erkennt das mit der Zusammenlegung der Programme verbundene Ziel der Schaffung möglicher Synergien. Er weist jedoch gleichsam darauf hin, dass der Markenkern des bisherigen Programms Kreatives Europa nicht verloren gehen sowie der Fokus auf die Förderung des Kultur- und Mediensektors nicht geschwächt werden darf. Die spezifischen Bedarfe der einzelnen Sektoren müssen im Programm Berücksichtigung finden. 9. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission für ein schlagkräftiges Budget des künftigen Programms. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe und damit einhergehender sinkender Förderquoten wird die vorgeschlagene Mittelausstattung als zweckmäßig und erforderlich erachtet. Im Sinne der Planbarkeit und Vorhersehbarkeit regt er an, die für die Teilbereiche Kreatives Europa, Media+ und CERV+ vorgesehenen Summen unmittelbar in der Verordnung festzuschreiben. 10. Der Bundesrat begrüßt den im Kommissionsvorschlag enthaltenen Ansatz einer Förderung auch bereichsübergreifender Projekte (cross-sectoral funding), da hierdurch Synergien zwischen den verschiedenen Programmbereichen geschaffen und andernfalls ungenutzte Potenziale gehoben werden können. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die für eine derartige Form der Förderung zu verwendenden Mittel nicht festgeschrieben sind. Im Gegensatz zum bisherigen Programm Kreatives Europa, in dem die bereichsübergreifende Förderung mit einem eigenen Teilbudget versehen war, bleibt die Mittelzuteilung im Kommissionsvorschlag zu AgoraEU unklar. Es ist sicherzustellen, dass die hierfür zu verwendenden Mittel nicht einseitig zu Lasten eines Förderbereichs gehen. 11. Der Bundesrat hebt den besonderen intrinsischen Wert der Kultur hervor und betont die Notwendigkeit, diesen klarer und seiner Wichtigkeit entsprechend im Rechtstext zu verankern. Neben dem wirtschaftlichen Nutzen und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zu denen der Kultur- und Kreativsektor zweifelsohne und in erheblichem Maße beiträgt, stehen Kunst und Kultur wie kein anderer Bereich für die Vermittlung von Werten, gesellschaftlichem Zusammenhalt, Resilienz und nicht zuletzt für sich selbst. Dies gilt es im Verordnungsvorschlag entsprechend zu würdigen. Zudem muss die künstlerische und redaktionelle Freiheit, insbesondere im Hinblick auf mögliche Kriterien für die Mittelvergabe, gewahrt werden. 12. Der Bundesrat begrüßt die grundsätzliche Fortführung der Programme Desks, deren dezentrale und bürgernahe Beratung und Unterstützung wesentlich zum Erfolg des bisherigen Programms Kreatives Europa beigetragen haben. Er setzt sich dafür ein, die bereits bestehenden Desks beizubehalten und dabei insbesondere deren fachliche Ausrichtung und Kofinanzierung aus Programmmitteln der Kommission aufrecht zu erhalten, was sich dem von der Kommission vorgelegten Vorschlag in dieser Form bisher nicht entnehmen lässt. 13. Hinsichtlich der Programmdurchführung gibt der Bundesrat seiner Verwunderung Ausdruck, dass im Vorschlag der Kommission keine fortgesetzte Einbindung der Mitgliedstaaten durch programmbegleitende Ausschüsse vorgesehen ist. Er fordert mit Nachdruck, dass die Programmdurchführung auch im Rahmen von AgoraEU – entsprechend bisherig etablierter Governance-Strukturen – von mitgliedstaatlich besetzten Programmausschüssen begleitet wird, in welchen Expertinnen und Experten der Mitgliedstaaten sowie der für Kultur und Medien zuständigen Regionen vertreten sind. Für das gute Gelingen des Programms und seiner Akzeptanz in den Mitgliedstaaten ist deren Beteiligung zentral. 14. Der Bundesrat begrüßt den von der Kommission verfolgten Ansatz zur Vereinfachung von Verfahren, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Erleichterung der Antragsstellung. Vereinfachte, rechtssichere und transparente Regelungen sind für die Attraktivität des Programms ebenso entscheidend wie planbare und administrativ schlanke Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. 15. Positiv bewertet werden insbesondere die geplanten Vereinfachungen bei Antrags- und Nachweisverfahren, die insbesondere kleineren Organisationen den Zugang zu EU-Mitteln erleichtern können. 16. Der Bundesrat hält nationale Begleitmaßnahmen für notwendig, um über neue Förderrichtlinien zu informieren und den Zugang zu gewährleisten. 17. Er fordert die Kommission auf, die unter anderem durch die Desks und im Programmausschuss vorgetragenen Probleme bei Antragsstellung und technischer Abwicklung ernst zu nehmen und spürbare Verbesserungen vorzuschlagen. 18. Der Bundesrat stellt fest, dass der Kommissionsvorschlag zu AgoraEU anders als die Verordnung des bisherigen Programms Kreatives Europa keine konkreten Angaben zu den Indikatoren sowie zum Monitoring und zur Evaluation des Programms enthält. Er bittet die Kommission, diese Aspekte zu konkretisieren, insbesondere hinsichtlich der sich daraus ergebenden Rollen und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten. 19. Das Ziel der Kommission, die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien sowie die journalistische Qualität in Europa durch AgoraEU zu stärken, wird seitens des Bundesrates begrüßt. Dabei ist jedoch zu betonen, dass jede Form der finanziellen oder strukturellen Förderung die redaktionelle Unabhängigkeit der Medien uneingeschränkt wahren muss. Auch eine Anknüpfung der Förderung an die weiteren Ziele des Programms, insbesondere derjenigen des CERV- Strangs, muss ausgeschlossen sein. Überdies sollte jedwede Förderung eine möglichst plurale Medienlandschaft zum Ziel haben, damit den Bürgerinnen und Bürgern ein breites und ausdifferenziertes Informationsangebot zur Verfügung steht. 20. Der Bundesrat hebt die besondere Bedeutung lokaler und regionaler Medien für die demokratische Teilhabe und Meinungsbildung hervor. Sie müssen in besonderem Maße strukturell unterstützt werden, um dem zunehmenden Wettbewerb insbesondere durch Online-Plattformen und KI-Anwendungen entgegenzuwirken. Die Förderung sollte diskriminierungsfrei, inhaltsagnostisch, transparent und unter Berücksichtigung der strukturellen Herausforderungen verschiedener Mediengattungen erfolgen. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, entsprechende Förderlinien dauerhaft im EU-Haushalt zu verankern. 21. Der Bundesrat begrüßt das Engagement des öffentlich-rechtlichen Kultursenders ARTE, das europäische Angebot weiterzuentwickeln. Eine dauerhafte und weitere Verbreitung über die Landesgrenzen der Gründungsstaaten hinaus und in weitere Sprachen kann nicht aus Beitragsmitteln erfolgen, sondern setzt mit Blick auf Übersetzung und Distribution eine Förderung durch Mittel der EU voraus. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, ARTE mit deutlich erhöhter finanzieller Förderung in AgoraEU oder in einem anderen Teil des EU- Haushaltsprogramms zu einer europäischeren Plattform für alle Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. Ziel sollte sein, ARTE als multilinguale, digitale Plattform auszubauen, die europäische Perspektiven, Kultur und Debatten in allen Mitgliedstaaten sichtbar macht. Hierzu sollte auch die Einbindung weiterer nationaler Rundfunkpartner geprüft werden. 22. Der Bundesrat unterstützt die geplante Stärkung von Medienkompetenz in allen Altersgruppen als ein zentrales Element zur Bekämpfung von Desinformation. Bildungsinitiativen auf EU-Ebene sollten in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten entwickelt und implementiert werden. Dabei sind bestehende nationale und regionale Programme zu berücksichtigen. 23. Der Bundesrat stellt fest, dass der Verordnungsvorschlag schwerpunktmäßig die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder im Kultur- und Medienbereich berührt. Er weist die Bundesregierung deshalb darauf hin, dass die vorliegende Stellungnahme des Bundesrates insoweit gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen ist. 24. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.]

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