Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms "AgoraEU" für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms "AgoraEU" für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818
[Bundesrat Drucksache 521/25 (Beschluss)
21.11.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Einrichtung des Programms „AgoraEU“ für den
Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU)
2021/692 und (EU) 2021/818
COM(2025) 550 final; Ratsdok. 11771/25
Der Bundesrat hat in seiner 1059. Sitzung am 21. November 2025 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission, mit dem Programm
„AgoraEU“ im Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 ein eigenständiges
Programm für die Bereiche Kultur, Medien und Werte der Union aufzusetzen.
Er begrüßt dabei insbesondere die Fortführung der Programmstränge zu Kultur
und Medien als weiterhin eigenständige Säulen des neuen Programms.
2. Der Bundesrat begrüßt die Einrichtung des AgoraEU-Fonds ausdrücklich. Mit
seinem Fokus auf Demokratie, Grundrechte, Kultur und Gleichstellung stärkt er
den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa. Besonders positiv wird die
Einbeziehung von Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und zum
Schutz gefährdeter Gruppen hervorgehoben.
3. Der Bundesrat begrüßt den Schwerpunkt auf die Stärkung der Gleichstellung.
Gleichstellung ist ein zentrales gesellschaftliches Ziel, das nicht nur die
Wettbewerbsfähigkeit fördert, sondern auch die gleichberechtigte Teilhabe am
gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben ermöglicht und das
Vertrauen in die europäischen Institutionen stärkt.
4. Der Bundesrat betont, dass Gewalt gegen Frauen, Kinder, Jugendliche,
LSBTIQ*-Personen und Menschen mit Behinderungen eine schwerwiegende
Verletzung der Grundrechte darstellt. Prävention und Bekämpfung
geschlechtsspezifischer Gewalt sind unerlässlich, um Diskriminierung und
strukturelle Benachteiligungen zu überwinden. Der Bundesrat spricht sich für eine
umfassende Umsetzung der Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention auf
allen staatlichen Ebenen aus.
5. Neben der Prävention muss der Fonds auch Schutz und Unterstützung für Opfer
geschlechtsspezifischer Gewalt sicherstellen. Dafür sind ausreichende
finanzielle Mittel erforderlich.
6. Der Bundesrat erkennt die Chancen des integrierten Förderinstruments
„AgoraEU“ an, warnt jedoch vor einer inhaltlichen Verwässerung der bisherigen
Schwerpunkte der CERV-Förderung durch die Zusammenlegung mit
„Kreatives Europa“. Der bisherige Fokus auf Rechte, Werte, Gleichstellung und
Antidiskriminierung muss erhalten bleiben.
7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass stärker kompetitive Antragsverfahren den
Zugang kleinerer zivilgesellschaftlicher Organisationen erschweren könnten.
Für eine wirksame Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit ist eine
stabile, niedrigschwellige Förderung erforderlich.
8. Der Bundesrat erkennt das mit der Zusammenlegung der Programme
verbundene Ziel der Schaffung möglicher Synergien. Er weist jedoch gleichsam darauf
hin, dass der Markenkern des bisherigen Programms Kreatives Europa nicht
verloren gehen sowie der Fokus auf die Förderung des Kultur- und
Mediensektors nicht geschwächt werden darf. Die spezifischen Bedarfe der einzelnen
Sektoren müssen im Programm Berücksichtigung finden.
9. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag der Kommission für ein
schlagkräftiges Budget des künftigen Programms. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe
und damit einhergehender sinkender Förderquoten wird die vorgeschlagene
Mittelausstattung als zweckmäßig und erforderlich erachtet. Im Sinne der
Planbarkeit und Vorhersehbarkeit regt er an, die für die Teilbereiche Kreatives
Europa, Media+ und CERV+ vorgesehenen Summen unmittelbar in der
Verordnung festzuschreiben.
10. Der Bundesrat begrüßt den im Kommissionsvorschlag enthaltenen Ansatz einer
Förderung auch bereichsübergreifender Projekte (cross-sectoral funding), da
hierdurch Synergien zwischen den verschiedenen Programmbereichen
geschaffen und andernfalls ungenutzte Potenziale gehoben werden können. Er gibt
jedoch zu bedenken, dass die für eine derartige Form der Förderung zu
verwendenden Mittel nicht festgeschrieben sind. Im Gegensatz zum bisherigen
Programm Kreatives Europa, in dem die bereichsübergreifende Förderung mit
einem eigenen Teilbudget versehen war, bleibt die Mittelzuteilung im
Kommissionsvorschlag zu AgoraEU unklar. Es ist sicherzustellen, dass die hierfür zu
verwendenden Mittel nicht einseitig zu Lasten eines Förderbereichs gehen.
11. Der Bundesrat hebt den besonderen intrinsischen Wert der Kultur hervor und
betont die Notwendigkeit, diesen klarer und seiner Wichtigkeit entsprechend im
Rechtstext zu verankern. Neben dem wirtschaftlichen Nutzen und der
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zu denen der Kultur- und Kreativsektor
zweifelsohne und in erheblichem Maße beiträgt, stehen Kunst und Kultur wie kein
anderer Bereich für die Vermittlung von Werten, gesellschaftlichem
Zusammenhalt, Resilienz und nicht zuletzt für sich selbst. Dies gilt es im
Verordnungsvorschlag entsprechend zu würdigen. Zudem muss die künstlerische und
redaktionelle Freiheit, insbesondere im Hinblick auf mögliche Kriterien für die
Mittelvergabe, gewahrt werden.
12. Der Bundesrat begrüßt die grundsätzliche Fortführung der Programme Desks,
deren dezentrale und bürgernahe Beratung und Unterstützung wesentlich zum
Erfolg des bisherigen Programms Kreatives Europa beigetragen haben. Er setzt
sich dafür ein, die bereits bestehenden Desks beizubehalten und dabei
insbesondere deren fachliche Ausrichtung und Kofinanzierung aus Programmmitteln
der Kommission aufrecht zu erhalten, was sich dem von der Kommission
vorgelegten Vorschlag in dieser Form bisher nicht entnehmen lässt.
13. Hinsichtlich der Programmdurchführung gibt der Bundesrat seiner
Verwunderung Ausdruck, dass im Vorschlag der Kommission keine fortgesetzte
Einbindung der Mitgliedstaaten durch programmbegleitende Ausschüsse vorgesehen
ist. Er fordert mit Nachdruck, dass die Programmdurchführung auch im
Rahmen von AgoraEU – entsprechend bisherig etablierter Governance-Strukturen –
von mitgliedstaatlich besetzten Programmausschüssen begleitet wird, in
welchen Expertinnen und Experten der Mitgliedstaaten sowie der für Kultur und
Medien zuständigen Regionen vertreten sind. Für das gute Gelingen des
Programms und seiner Akzeptanz in den Mitgliedstaaten ist deren Beteiligung
zentral.
14. Der Bundesrat begrüßt den von der Kommission verfolgten Ansatz zur
Vereinfachung von Verfahren, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur
Erleichterung der Antragsstellung. Vereinfachte, rechtssichere und transparente
Regelungen sind für die Attraktivität des Programms ebenso entscheidend wie
planbare und administrativ schlanke Ausschreibungs- und Vergabeverfahren.
15. Positiv bewertet werden insbesondere die geplanten Vereinfachungen bei
Antrags- und Nachweisverfahren, die insbesondere kleineren Organisationen den
Zugang zu EU-Mitteln erleichtern können.
16. Der Bundesrat hält nationale Begleitmaßnahmen für notwendig, um über neue
Förderrichtlinien zu informieren und den Zugang zu gewährleisten.
17. Er fordert die Kommission auf, die unter anderem durch die Desks und im
Programmausschuss vorgetragenen Probleme bei Antragsstellung und technischer
Abwicklung ernst zu nehmen und spürbare Verbesserungen vorzuschlagen.
18. Der Bundesrat stellt fest, dass der Kommissionsvorschlag zu AgoraEU anders
als die Verordnung des bisherigen Programms Kreatives Europa keine
konkreten Angaben zu den Indikatoren sowie zum Monitoring und zur Evaluation des
Programms enthält. Er bittet die Kommission, diese Aspekte zu konkretisieren,
insbesondere hinsichtlich der sich daraus ergebenden Rollen und
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten.
19. Das Ziel der Kommission, die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien sowie
die journalistische Qualität in Europa durch AgoraEU zu stärken, wird seitens
des Bundesrates begrüßt. Dabei ist jedoch zu betonen, dass jede Form der
finanziellen oder strukturellen Förderung die redaktionelle Unabhängigkeit der
Medien uneingeschränkt wahren muss. Auch eine Anknüpfung der Förderung
an die weiteren Ziele des Programms, insbesondere derjenigen des CERV-
Strangs, muss ausgeschlossen sein. Überdies sollte jedwede Förderung eine
möglichst plurale Medienlandschaft zum Ziel haben, damit den Bürgerinnen
und Bürgern ein breites und ausdifferenziertes Informationsangebot zur
Verfügung steht.
20. Der Bundesrat hebt die besondere Bedeutung lokaler und regionaler Medien für
die demokratische Teilhabe und Meinungsbildung hervor. Sie müssen in
besonderem Maße strukturell unterstützt werden, um dem zunehmenden Wettbewerb
insbesondere durch Online-Plattformen und KI-Anwendungen
entgegenzuwirken. Die Förderung sollte diskriminierungsfrei, inhaltsagnostisch, transparent
und unter Berücksichtigung der strukturellen Herausforderungen verschiedener
Mediengattungen erfolgen. Der Bundesrat fordert die Kommission auf,
entsprechende Förderlinien dauerhaft im EU-Haushalt zu verankern.
21. Der Bundesrat begrüßt das Engagement des öffentlich-rechtlichen
Kultursenders ARTE, das europäische Angebot weiterzuentwickeln. Eine dauerhafte und
weitere Verbreitung über die Landesgrenzen der Gründungsstaaten hinaus und
in weitere Sprachen kann nicht aus Beitragsmitteln erfolgen, sondern setzt mit
Blick auf Übersetzung und Distribution eine Förderung durch Mittel der EU
voraus. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, ARTE mit deutlich erhöhter
finanzieller Förderung in AgoraEU oder in einem anderen Teil des EU-
Haushaltsprogramms zu einer europäischeren Plattform für alle Bürgerinnen
und Bürger weiterzuentwickeln. Ziel sollte sein, ARTE als multilinguale,
digitale Plattform auszubauen, die europäische Perspektiven, Kultur und Debatten in
allen Mitgliedstaaten sichtbar macht. Hierzu sollte auch die Einbindung
weiterer nationaler Rundfunkpartner geprüft werden.
22. Der Bundesrat unterstützt die geplante Stärkung von Medienkompetenz in allen
Altersgruppen als ein zentrales Element zur Bekämpfung von Desinformation.
Bildungsinitiativen auf EU-Ebene sollten in enger Abstimmung mit den
Mitgliedstaaten entwickelt und implementiert werden. Dabei sind bestehende
nationale und regionale Programme zu berücksichtigen.
23. Der Bundesrat stellt fest, dass der Verordnungsvorschlag schwerpunktmäßig die
Gesetzgebungsbefugnisse der Länder im Kultur- und Medienbereich berührt. Er
weist die Bundesregierung deshalb darauf hin, dass die vorliegende
Stellungnahme des Bundesrates insoweit gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu
berücksichtigen ist.
24. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.]
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms "AgoraEU" für den Zeitraum 2028-2034 u (Beschlussdrucksache)