Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026 - 2030
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026 - 2030
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 193/26
31.03.26
EU - AIS - DS - FSFJ - G -
In - K - R - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die
Gleichstellung der Geschlechter 2026 - 2030
COM(2026) 113 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 117/20 = AE-Nr. 200146
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 5.3.2026
COM(2026) 113 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030
{SWD(2026) 82 final}
1
1. Einleitung
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundwert der EU und ein gemeinsames
Anliegen der Organe der Europäischen Union, der Regierungen sowie der Öffentlichkeit1. Die
EU hat erhebliche Fortschritte erzielt auf dem Weg zu einer Union der Gleichheit und ist
weltweit eine Vorreiterin im Bereich der Frauenrechte. Die europäische Bevölkerung kann
sich auf einige der weltweit fortschrittlichsten Rechtsvorschriften zum Schutz ihrer Rechte und
zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt stützen.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist unverzichtbar für die Verwirklichung der
strategischen Ziele der EU, die die Wahrung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit,
die Förderung des sozialen Zusammenhalts sowie die Stärkung von Sicherheit und
Wettbewerbsfähigkeit umfassen. Gleiche Rechte und Chancen für Frauen und Männer in all
ihrer Vielfalt sind von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der lebendigen
Demokratie in Europa, die Stärkung der Repräsentativität, der institutionellen Legitimität und
der demokratischen Entscheidungsprozesse. Durch Ungleichheit bleiben Talente ungenutzt,
berufliche Laufbahnen werden behindert und die Produktivität verringert. Die Förderung der
Gleichstellung der Geschlechter in der EU könnte bis 2050 zu einem Anstieg des Pro-
Kopf-BIP um 9,6 % und zur Schaffung von 10,5 Millionen zusätzlichen Arbeitsplätzen
führen2.
Durch zunehmende Gegenreaktionen gegen die Gleichstellung der Geschlechter sind hart
erkämpfte Fortschritte gefährdet, und das Ziel eines geschlechtergerechten Europas ist noch
nicht erreicht3. In diesem Zusammenhang bekräftigte die Kommission ihr entschiedenes
Engagement für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in dem im März 2025
angenommenen Fahrplan für die Frauenrechte. Alle 27 Mitgliedstaaten, die Organe der EU
sowie zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft und internationale Organisationen
unterstützten die Ziele dieses Fahrplans.
Die vorliegende Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter baut auf den
Errungenschaften der Vorgängerregelung4 auf, und mit ihr wird die langfristige Vision des
Fahrplans für die Frauenrechte in die Tat umgesetzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass
die EU zur Verwirklichung des Ziels für nachhaltige Entwicklung Nummer 5 zur
Geschlechtergleichstellung bis 2030, zu den erneuerten Zielen der Aktionsplattform von
Peking und zu den Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau beiträgt. Zu diesem Zweck werden in dieser Strategie
konkrete Maßnahmen für jeden der acht Grundsätze des Fahrplans für die Frauenrechte
vorgeschlagen, wobei die Gleichstellung der Geschlechter sowohl innerhalb der EU als auch
1 Siehe Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 EUV, Artikel 8, 10, 19 und 157 AEUV sowie Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union.
2 Studie des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen mit dem Titel „Economic benefits of gender equality in the European Union“.
3 Gleichstellungsindex 2025 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen.
4 Die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter – Europäische
Kommission.
2
weltweit im Mittelpunkt des Handelns der EU steht5. Im Rahmen der Strategie wird ein
zweigleisiger Ansatz verfolgt, bei dem gezielte Maßnahmen mit systematischem Gender
Mainstreaming in allen Politikbereichen kombiniert werden.
Die Gleichstellung der Geschlechter kommt allen zugute: Es geht darum, das Potenzial von
Frauen und Männern zum Wohl der gesamten Gesellschaft voll auszuschöpfen. Mit dieser
Strategie soll die Gleichstellung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen in all ihrer
Vielfalt erreicht werden. Die entscheidende Rolle von Männern und Jungen als Akteure und
Begünstigte der Gleichstellung der Geschlechter wird anerkannt6. Es wird ein
intersektioneller Ansatz zur Gleichstellung der Geschlechter verfolgt, indem berücksichtigt
wird, dass sich das biologische und soziale Geschlecht mit anderen
Diskriminierungsmerkmalen überschneiden, was zu besonderen Ungleichheiten und
einzigartigen Diskriminierungserfahrungen führt7.
Diese Strategie wird zusammen mit anderen Strategien der Union der Gleichheit umgesetzt,
um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Menschen ihren Lebensweg frei wählen,
sich entfalten und eine Führungsrolle übernehmen können, unabhängig von ihrem
Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, ihrem Alter oder ihrer sexuellen Ausrichtung8. Diese Strategie war das Ergebnis
eines inklusiven Konsultationsprozesses, an dem Bürgerinnen und Bürger, Mitgliedstaaten,
Organe der Europäischen Union, Sozialpartner, Gleichstellungsstellen sowie internationale
Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligt waren9. Sowohl der Rat als
auch das Europäische Parlament forderten die Kommission auf, eine Strategie für die
Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2026-2030 vorzulegen10.
2. Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Frauenrechte
Grundsatz 1 des Fahrplans: Leben ohne geschlechtsspezifische Gewalt – Recht auf
Sicherheit und Würde
Geschlechtsspezifische Gewalt stellt nicht nur eine Verletzung der Grundrechte dar, sondern
ist auch eine ernsthafte Bedrohung für die gemeinsame Sicherheit der EU, da dadurch die
Sicherheit, Würde und Gleichheit der einzelnen Menschen und der Gemeinschaften
untergraben wird. Jede dritte Frau in der EU ist im Laufe ihres Lebens Opfer
geschlechtsspezifischer Gewalt geworden. Häusliche Gewalt ist eine weitverbreitete Form der
5 Im Einklang mit dem Ziel der schrittweisen Integration werden Bewerberländer und mögliche Bewerberländer für den Beitritt zur EU in die
einschlägigen Maßnahmen einbezogen und in ähnlicher Weise wie die Mitgliedstaaten an der Strategie beteiligt.
6 Drei von vier Europäerinnen und Europäern sind der Ansicht, dass auch Männer von der Gleichstellung der Geschlechter profitieren:
Geschlechterstereotypen – Dezember 2024 – Eurobarometer-Umfrage.
7 Besonderes Augenmerk wird in der Strategie auf Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen,
Frauen aus sozioökonomisch schwächeren Verhältnissen, junge und ältere Frauen sowie LBTIQ+-Frauen gelegt.
8 Siehe Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen, Strategie gegen Rassismus, Strategie für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen, Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma.
9 Öffentliche Konsultation und Aufforderung zur Stellungnahme zur Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030.
10 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2025 zu der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2025
(2024/2125(INI)); Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Stärkung der wirtschaftlichen Stellung und finanzielle Unabhängigkeit der Frau
als Weg zu einer substanziellen Gleichstellung der Geschlechter“ (8957/24).
3
geschlechtsspezifischen Gewalt, und jede fünfte Frau in der EU hat körperliche oder sexuelle
Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner, einen Verwandten oder ein anderes Mitglied ihres
Haushalts erfahren. Allzu oft führt häusliche Gewalt zur extremsten Form der Gewalt gegen
Frauen: dem Femizid, durch den in der EU jede Woche 18 Frauen ums Leben kommen11. Viele
Kinder leiden ebenfalls unter geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, sei es als direkte
Opfer oder als Zeugen. Die Auseinandersetzung mit Einstellungen und Verhaltensweisen
ist unerlässlich, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern, und die Einbeziehung von
Männern und Jungen ist dabei von wesentlicher Bedeutung.
Geschlechtsspezifische Cybergewalt stellt eine schnell zunehmende Bedrohung für Frauen
und Mädchen dar, insbesondere aufgrund der raschen Verbreitung von nicht einvernehmlichen
intimen Inhalten im Internet, der Schwierigkeiten, solche illegalen Inhalte entfernen zu lassen,
und hasserfüllten und Gewalt beinhaltenden Drohungen online. Aus einigen Studien geht
hervor, dass 98 % aller Deepfakes im Internet pornografischer Natur sind und in 99 % davon
Frauen dargestellt werden12. Dies schadet der Integrität von Frauen und zwingt viele dazu, sich
aus dem Online-Umfeld, aus Online-Debatten und der digitalen Wirtschaft zurückzuziehen,
wodurch die Demokratie und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefährdet werden. Die
Kommission wird der Rolle der künstlichen Intelligenz bei der Erstellung und Verbreitung
sexuell expliziter, schädlicher Deepfakes und Deepnudes besondere Aufmerksamkeit widmen.
Die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist das
wichtigste Instrument der EU zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Mit der
Richtlinie wird ein solider Rechtsrahmen für die Verhütung von Gewalt und den Schutz der
Opfer in der gesamten EU bereitgestellt. Darin werden die Straftatbestände der weiblichen
Genitalverstümmelung, der Zwangsheirat und verschiedener Formen geschlechtsspezifischer
Cybergewalt13 unter Strafe gestellt. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei
der möglichst raschen Umsetzung der Richtlinie (Frist: 14. Juni 2027) und der anschließenden
effektiven Anwendung unterstützen, unter anderem durch die Organisation von Workshops zur
Anwendung der Richtlinie und Maßnahmen zum bilateralen Austausch. Besondere
Aufmerksamkeit gilt den Bestimmungen zu Straftaten im Zusammenhang mit Cybergewalt,
der Entfernung illegaler Inhalte, zugänglichen Online-Meldekanälen und spezialisierten
Diensten für Opfer von Cyberstraftaten.
Die Kommission wird nationale Reformen unterstützen, mit denen Definitionen von
Vergewaltigung auf der Grundlage des Begriffs des Einverständnisses eingeführt werden.
Aufbauend auf ihrem Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
aus dem Jahr 2022, der eine EU-weite Definition von Vergewaltigung enthielt, wird die
Kommission ihre Bestandsaufnahme der rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU
aktualisieren, um weitere Maßnahmen, einschließlich legislativer Maßnahmen, zu
ermitteln, mit denen sichergestellt wird, dass Sex ohne Einverständnis in der gesamten
11 Siehe Vorsätzlich getötete Opfer nach Täter-Opfer-Beziehung und Geschlecht [crim_hom_vrel].
12 Siehe Bericht von Security Hero aus dem Jahr 2023.
13 Nicht-einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material, Cyberstalking, Cybermobbing und Aufstachelung zu
Gewalt oder Hass im Internet.
4
EU als Vergewaltigung definiert wird. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten
– gegebenenfalls durch die Bereitstellung von Leitlinien – auch bei der Umsetzung von
Artikel 35 der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen unterstützen, wonach sie
Aufklärungsmaterial bereitstellen und verbreiten müssen, um das Bewusstsein dafür zu
fördern, dass das Einverständnis freiwillig als Ergebnis des freien Willens einer Person, des
gegenseitigen Respekts sowie des Rechts auf sexuelle Unversehrtheit und körperliche
Autonomie erteilt werden muss.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auch bei der Ausarbeitung ihrer nationalen
Aktionspläne für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt14 unterstützen, die bis Juni 2029 vorliegen müssen. Die Umsetzung der
Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und der nationalen Aktionspläne wird
durch den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt, unter
anderem durch das Programm für gegenseitiges Lernen im Bereich der Gleichstellung der
Geschlechter und das Netz zur Verhütung von geschlechtsspezifischer und häuslicher
Gewalt.
Darüber hinaus wird durch die Opferschutzrichtlinie15 sichergestellt, dass Opfer
geschlechtsspezifischer Gewalt einen besseren Zugang zu integrierten Unterstützungsdiensten
und Prozesskostenhilfe erhalten, die Anzeige von Straftaten erleichtert wird, ihre
personenbezogenen Daten besser geschützt und die Schutzmaßnahmen verstärkt werden.
Strafverfolgungsbehörden und Justizbehörden spielen eine wichtige Rolle bei der Verhütung
und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Femizid. Der Ausbau ihrer Kapazitäten, Risiken
frühzeitig zu erkennen und einzugreifen, ist entscheidend, um die Sicherheit der Opfer
sicherzustellen und Straffreiheit zu beenden. Die Kommission wird daher an der Ausarbeitung
von Leitlinien für die Verhütung, Aufdeckung, effiziente Bearbeitung und strafrechtliche
Verfolgung von Fällen von Gewalt gegen Frauen mitwirken und auf diese Weise Synergien
mit den Netzen, Aktivitäten und Fachkenntnissen der EU-Agenturen, insbesondere Europol,
Eurojust und CEPOL, schaffen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird die Kommission prüfen, wie
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden erleichtert
werden kann, die insbesondere für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Cybergewalt
erforderlich ist, an der häufig Täter, Opfer, Plattformen und Server, die sich in verschiedenen
gerichtlichen Zuständigkeiten befinden, beteiligt sind. Dies ist unerlässlich, um zu verhindern,
dass Täter Lücken in der gerichtlichen Zuständigkeit ausnutzen und sich ihrer strafrechtlichen
Verantwortung entziehen, sodass den Opfern kein wirksamer Schutz oder Rechtsbehelf zur
Verfügung steht.
Im Gesetz über digitale Dienste wird geschlechtsspezifische Gewalt als systemisches Risiko
anerkannt16, das Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-
Suchmaschinen bewerten und mindern müssen. In diesem Zusammenhang untersucht die
14 Artikel 39 der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
15 Siehe „Die EU stärkt Schutz und Unterstützung der Opfer von Straftaten“ – Consilium.
16 Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe d des Gesetzes über digitale Dienste.
5
Kommission beispielsweise, ob der Anbieter von X die Risiken für die Verbreitung illegaler
Inhalte wie manipulierter sexuell expliziter Bilder im Zusammenhang mit der Einführung von
Grok-KI-Funktionen ordnungsgemäß bewertet und gemindert hat. Die Kommission führt
außerdem laufende Untersuchungen gegen die Anbieter von vier Online-Plattformen durch, die
pornografische Inhalte verbreiten, um darauf hinzuwirken, dass Minderjährige keinen Zugang
zu solchen Inhalten haben. Die Kommission wird weiterhin dafür sorgen, dass diese Fälle
streng verfolgt und die Rechtsvorschriften insgesamt konsequent durchgesetzt werden.
Zu diesem Zweck wird die Kommission auch ihre Arbeiten zur Risikoüberwachung und
Beweiserhebung im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste fortsetzen, unter anderem
durch spezielle Studien zur Unterstützung der Bewertung systemischer Risiken im
Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt. Parallel dazu wird die Kommission einen
strukturierten Regulierungsdialog mit sehr großen Online-Plattformen führen, um die
Einhaltung der Vorschriften zu verbessern. Auf der Grundlage einer Risikoanalyse und in
Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden wird die Kommission alle verfügbaren
Instrumente einsetzen, um die wirksame Minderung der Risiken geschlechtsspezifischer
Gewalt sicherzustellen, einschließlich der Herausgabe von Leitlinien für sehr große Online-
Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen, sofern dies erforderlich ist. Solche
Leitlinien sind im Gesetz über digitale Dienste vorgesehen und wurden erarbeitet, damit in
ihrem Rahmen bewährte Verfahren aufgezeigt und mögliche Maßnahmen in Bezug auf
bestimmte Risiken – in diesem Fall solche im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer
Gewalt – empfohlen werden können. Mithilfe dieser Leitlinien kann die Kommission
festlegen, welche Maßnahmen die Anbieter von sehr großen Online-Plattformen und sehr
großen Online-Suchmaschinen ihrer Ansicht nach ergreifen sollten, um ihren Verpflichtungen
aus dem Gesetz über digitale Dienste nachzukommen.
Ebenso wird die Kommission die Umsetzung der im Gesetz über digitale Dienste
vorgesehenen Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen aus dem Jahr 2025
weiterverfolgen, in denen die Kommission die Maßnahmen erläutert, die Anbieter von Online-
Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, ergreifen sollten, um ein hohes Maß an
Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige auf ihren Diensten sicherzustellen,
einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung der unerwünschten Verbreitung von
sexualisierten oder intimen Inhalten von Kindern. Die Kommission hat Auskunftsersuchen
gestellt und wird weiterhin mit mehreren Anbietern sehr großer Online-Plattformen
zusammenarbeiten, um zu ermitteln, wie diese die Risiken des Herunterladens illegaler oder
schädlicher Apps, einschließlich sogenannter „Nudify“-Apps, durch die Nutzerinnen und
Nutzer bewältigen.
Die Kommission wird außerdem darauf hinwirken, die Möglichkeiten für vertrauenswürdige
Hinweisgeber in Bezug auf geschlechtsspezifische Cybergewalt auszubauen, um
sicherzustellen, dass mehr solcher Inhalte an die Anbieter von Online-Plattformen gemeldet
werden. Sie wird Leitlinien zu vertrauenswürdigen Hinweisgebern herausgeben, um deren
Rolle bei der Bekämpfung illegaler Inhalte, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt, zu
6
verdeutlichen. Diese Leitlinien werden auch dazu beitragen, die Pflichten der Anbieter von
Online-Plattformen in Bezug auf Meldungen vertrauenswürdiger Hinweisgeber zu präzisieren.
Ein weiterer Schwerpunktbereich ist der Schutz von Kindern, die Opfer
geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind. Die Kommission wird für die Durchsetzung
der EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Opfern im Kindesalter sorgen. Diese Bestrebungen
werden durch einen Aktionsplan zum Schutz von Kindern vor Kriminalität verstärkt, der
auch dazu beitragen wird, die Gewalt gegen Mädchen zu bekämpfen und das digitale Umfeld
für sie sicherer zu machen. Die Kommission hat außerdem ihren Aktionsplan gegen
Cybermobbing vorgestellt, in dem sie darauf hinweist, dass Frauen und Mädchen in
unverhältnismäßig hohem Maße von Cybermobbing betroffen sind, und die Mitgliedstaaten
auffordert, umfassende nationale Maßnahmen gegen Cybermobbing einzuführen.
Die meisten Opfer von Menschenhandel sind Frauen und Mädchen, die hauptsächlich zum
Zwecke der sexuellen Ausbeutung verschleppt werden17. Die geänderte Richtlinie zur
Bekämpfung des Menschenhandels umfasst einen geschlechtersensiblen Ansatz und eine
verstärkte Reaktion. Im Jahr 2026 wird die Kommission eine neue Strategie vorlegen, in deren
Rahmen die neuen Herausforderungen und Bedürfnisse bei der Verhütung und Bekämpfung
des Menschenhandels und dem Schutz seiner Opfer, insbesondere von Frauen und Kindern,
angegangen werden sollen.
Aussagekräftige Daten sind für eine wirksame Bekämpfung aller Aspekte
geschlechtsspezifischer Gewalt von grundlegender Bedeutung. Die Kommission wird eine
zweite, erweiterte Runde der EU-weiten Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt
finanzieren, die sich auch auf neue Formen von Cybergewalt erstreckt und von Eurostat
durchgeführt wird. Die Kommission und das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen
(EIGE) werden die Mitgliedstaaten zudem dabei unterstützen, die Erhebung von
Verwaltungsdaten über geschlechtsspezifische Gewalt zu verbessern.
Die Kommission wird weiterhin Mittel zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt im
Rahmen des Aktionsbereichs „Daphne“ des Programms „Bürgerinnen und Bürger,
Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) mit einem Budget von 200 Mio. EUR für den
Zeitraum 2021-2027 bereitstellen18. Die Kommission beabsichtigt, dies im Rahmen des
vorgeschlagenen Programms AgoraEU im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034
fortzusetzen, wobei die interinstitutionellen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind.
Außerdem wird die Kommission die langfristige Auswirkung der Projekte unterstützen,
indem sie die Sichtbarkeit ihrer Ergebnisse und den Austausch zwischen den Projektpartnern
fördert sowie Maßnahmen für eine Ausweitung der Aktivitäten ermittelt.
17 Eurostat (Trafficking in human beings statistics – Statistics Explained).
18 Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle in dieser Strategie genannten Mittel auf Mittel aus dem bis 2027 laufenden
Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Eine künftige Finanzierung im Rahmen des MFR 2028-2034 ist noch nicht bestätigt, da die
interinstitutionellen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind.
7
All diese Anstrengungen werden zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens des
Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) beitragen, dem die EU im Jahr 2023 beigetreten ist.
Es ist von entscheidender Bedeutung, auf die Umsetzung des Übereinkommens hinzuwirken,
unter anderem durch Folgemaßnahmen zum Basisbewertungsbericht 2027 der unabhängigen
Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und
durch die Umsetzung der nachfolgenden Empfehlungen. Die Kommission wiederholt ferner
ihre Aufforderung an alle Mitgliedstaaten, das Übereinkommen von Istanbul als
wichtigsten internationalen Rahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu ratifizieren
und vollständig umzusetzen.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Überwachung der
nationalen Pläne und Ausarbeitung von Leitlinien für Strafverfolgungsbehörden und
Staatsanwaltschaften, auch im Hinblick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
(2026-2030)
Aktualisierung der Bestandsaufnahme der rechtlichen Rahmenbedingungen für
Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Vergewaltigung in der gesamten EU auf der
Grundlage des Begriffs des Einverständnisses im Hinblick auf die Festlegung weiterer EU-
Maßnahmen (2027)
Fortsetzung eines strukturierten Regulierungsdialogs mit sehr großen Online-Plattformen
über geschlechtsspezifische Cybergewalt und Unterstützung beim Aufbau der
Möglichkeiten für vertrauenswürdige Hinweisgeber
Unterstützung bei der Durchführung der nächsten EU-Erhebung über
geschlechtsspezifische Gewalt (2027-2028) und der Erhebung von Verwaltungsdaten
(2026-2030)
***
Grundsatz 2 des Fahrplans: Höchste Standards für die körperliche und geistige Gesundheit
Geschlechtsspezifische Ungleichheiten haben erhebliche Auswirkungen auf den Zugang
zur Gesundheitsversorgung. Frauen sind beim Zugang zur Gesundheitsversorgung von einer
Reihe geschlechtsspezifischer Hindernisse betroffen und leiden unter einem Mangel an
geschlechtersensibler medizinischer Forschung, Diagnostik und Behandlung19. So fehlt
beispielsweise das Bewusstsein dafür, dass sich die Risiken und Symptome einiger
Krankheiten, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, zwischen Männern und Frauen unterscheiden.
Außerdem fehlt dieses Thema häufig in den Lehrplänen der medizinischen Ausbildung.
Geschlechtsspezifische Normen, die mit traditioneller Männlichkeit verbunden sind, können
sich auch in negativer Weise auf die Gesundheit von Männern und Jungen auswirken, unter
anderem indem dadurch die Inanspruchnahme von Hilfe erschwert und die Bereitschaft zu
19 Siehe beispielsweise Gleichstellungsindex 2021 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, thematischer Schwerpunkt
Gesundheit.
8
schädlichen Verhaltensweisen erhöht wird. Darüber hinaus werden durch sich
überschneidende Ungleichheiten die Hindernisse für den Zugang zur Gesundheitsversorgung
verstärkt und können zu Diskriminierung bei der Behandlung führen, z. B. für Frauen mit
Behinderungen, Migrantinnen, Frauen in finanziell prekären Situationen, LBTIQ+-Frauen,
Roma-Frauen oder Frauen in ländlichen und abgelegenen Gebieten.
Um die Gesundheit von Frauen zu fördern, muss die Ausbildung von Angehörigen der
Gesundheitsberufe verbessert werden. Geschlechtsspezifische Inhalte in Lehrplänen für
medizinische, pflegerische und andere Gesundheitsberufe während des gesamten Ausbildungs-
und Berufslebens können darauf hinwirken, dass Angehörige der Gesundheitsberufe bessere
Kenntnisse darüber erlangen, wie verschiedene Krankheiten bei Frauen auftreten, wie
geschlechtsspezifische Risikofaktoren die Behandlungsergebnisse beeinflussen und wie
strukturelle Vorbehalte zu Fehldiagnosen und verzögerter Behandlung beitragen.
Es bestehen nach wie vor Herausforderungen bei der Förderung des Zugangs von Frauen zu
sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten. Der
Zugang zu Verhütungsmitteln ist in der EU nach wie vor uneinheitlich, und alternative
Verhütungsmethoden für Männer sind noch nicht ausreichend entwickelt. Außerdem stehen zu
vielen Frauen und Mädchen keine erschwinglichen Menstruationsprodukte zur
Verfügung20. Gesundheitliche Aspekte und Erkrankungen von Frauen wie Menstruation,
Menopause, Endometriose und postnatale Depression werden in der medizinischen
Forschung und Behandlung nicht ausreichend berücksichtigt21.
Im Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020 und Horizont Europa) hat
die Kommission die Geschlechterperspektive in der medizinischen Forschung
durchgängig berücksichtigt und gezielte Mittel für frauenspezifische Gesundheitsthemen
wie Endometriose und polyzystisches Ovarialsyndrom bereitgestellt22. Zudem hat sie
veranlasst, die Geschlechterperspektive in Europas Plan gegen den Krebs23 und in das
Gesundheitspaket, darunter auch in den Safe Hearts Plan, einzubeziehen.
Die Kommission wird gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine neue
Initiative starten, um Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit
der Gesundheitsversorgung von Frauen, auch für jene mit Behinderungen, zu erkunden. Im
Rahmen des Projekts werden der Austausch bewährter Verfahren zur Verbesserung der
Überwachung und Analyse geschlechtsspezifischer Ungleichheiten ermöglicht, politische
Entscheidungsträgerinnen und -träger bei der Festlegung von Prioritäten unterstützt und
evidenzbasierte Lösungen für die Gesundheit von Frauen angeboten. Die Ergebnisse können
20 Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments 2025 mit dem Titel „Addressing menstrual poverty in the EU“.
21 Siehe beispielsweise Bericht des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „Gender Inequalities in Medical Research,
Drug Development and Access to Care“.
22 Bis 2025 hat die EU im Rahmen der Programme „Horizont 2020“ und „Horizont Europa“ über 2 Mrd. EUR in mehr als 1 000 Projekte
investiert, deren Schwerpunkt auf der Gesundheit von Frauen lag. Siehe EU Research and Innovation on Women’s health.
23 Siehe Analytical report 2026 | ECIR – European Cancer Inequalities Registry (Europäisches Register der Ungleichheiten bei der
Krebsbekämpfung).
9
dazu beitragen, Gender Mainstreaming in allen gesundheitsbezogenen Initiativen,
einschließlich der von der EU finanzierten Gesundheitsforschung, zu stärken.
Die Kommission wird auch eine Studie über die makro- und mikroökonomischen und
gesellschaftlichen Vorteile finanzieren, die sich aus der Beseitigung des
Gesundheitsgefälles bei Frauen im Zusammenhang mit bestimmten Beschwerden wie der
Menopause ergeben. Um sicherzustellen, dass Arzneimittel für alle Menschen sicher und
wirksam sind, wird die Kommission gemeinsam mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur
die Durchführbarkeit der Entwicklung einer systematischen geschlechtersensiblen Prüfung
im Produktlebenszyklus der Humanmedizin, einschließlich Forschung und Entwicklung,
untersuchen. Dies wird auf der Arbeit an geschlechtersensiblen klinischen Prüfungen im
Rahmen der Initiative zur Beschleunigung klinischer Prüfungen in der EU aufbauen, da durch
das EU-Arzneimittelrecht, einschließlich der Richtlinie zur Schaffung eines
Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel, sichergestellt wird, dass nur Arzneimittel, die
die Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit erfüllen, für alle Patientinnen und
Patienten zugelassen werden. Ferner muss bei der vorgeschlagenen Überarbeitung der
Verordnung über klinische Prüfungen im Rahmen des Biotech-Rechtsakts der EU beachtet
werden, wie sichergestellt werden kann, dass bei den Prüfungen die Vielfalt der
Bevölkerung berücksichtigt und die Behandlungen für gefährdete Gruppen verbessert
werden. Außerdem werden Frauen, die schwanger werden oder beginnen zu stillen, nicht
automatisch von der Teilnahme an einer Prüfung ausgeschlossen. Die Kommission wird auch
einen geschlechtergerechten Ansatz verfolgen, wenn es darum geht, den Zugang und die
Verfügbarkeit von medizinischen Gegenmaßnahmen wie Impfstoffen, Therapeutika,
Diagnostika und persönlicher Schutzausrüstung sicherzustellen.
Unter uneingeschränkter Achtung der Verträge und insbesondere der Verantwortung der
Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik, einschließlich bioethischer
Fragen, und für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung
beabsichtigt die Kommission, eine Bestandsaufnahme der Verfahren und internationalen
Rahmen in diesem Bereich vorzunehmen, um die Gesundheit von Frauen zu schützen, indem
sie die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Zugang von
Frauen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten
unterstützt und ergänzt. Sie plant zudem die Entwicklung eines Rahmens und einer
Methodik für die systematische Datenerhebung, um die Evidenzbasis im Bereich der
sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte zu verbessern.
Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission, Initiativen zu unterstützen, die darauf abzielen,
den Zugang zu Verhütungsmitteln in der EU zu verbessern, um so die Verfügbarkeit und
Zugänglichkeit zu erhöhen.
Ferner legte die Kommission im Februar 2026 ihre Antwort auf die Europäische
Bürgerinitiative (EBI) „My Voice My Choice: Für einen Zugang zu sicheren Abtreibungen“
vor. In der Antwort wird zur Kenntnis genommen, dass unsichere Abtreibungen eine
Angelegenheit der öffentlichen Gesundheit sind, und es wird betont, dass die Mitgliedstaaten,
10
wenn sie dies wünschen, den Europäischen Sozialfonds+ nutzen können, um den
gleichberechtigten Zugang zu rechtmäßig verfügbaren und erschwinglichen sicheren
Abtreibungsdienstleistungen zu verbessern.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
Einleitung einer neuen Initiative zur Gesundheit von Frauen gemeinsam mit der
Weltgesundheitsorganisation (2026)
Einleitung einer Studie über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile, die sich
aus der Beseitigung des Gesundheitsgefälles bei Frauen im Zusammenhang mit bestimmten
Beschwerden, wie etwa der Menopause, ergeben (2028)
Unterstützung der gesundheitspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der
sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte durch eine
Bestandsaufnahme der Verfahren und internationalen Rahmen (2028)
Umsetzung der Antwort der Kommission auf die Europäische Bürgerinitiative „My Voice
My Choice: Für einen Zugang zu sicheren Abtreibungen“ (2026-2027)
***
Grundsatz 3 des Fahrplans: Lohngleichheit, Stärkung der wirtschaftlichen Stellung und
finanzielle Unabhängigkeit
Frauen verdienen in der EU immer noch durchschnittlich 12 % weniger pro Stunde als
Männer24, was die anhaltenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern auf dem
Arbeitsmarkt verdeutlicht. Um hier Abhilfe zu schaffen, müssen Ungerechtigkeiten beseitigt
und die EU-Verträge und die Charta der Grundrechte umgesetzt werden25, damit das
wirtschaftliche Potenzial einer verbesserten Gleichstellung der Geschlechter erschlossen
werden kann.
Die Entgelttransparenz-Richtlinie ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur
Bekämpfung der Entgeltdiskriminierung und der Unterbewertung der von Frauen dominierten
Berufe, die die grundlegenden Ursachen des geschlechtsspezifischen Entgeltgefälles sind. Die
Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei der wirksamen und rechtzeitigen
Umsetzung dieser Richtlinie unterstützen. In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut
für Gleichstellungsfragen wird sie im Jahr 2026 ein Instrumentarium zur
geschlechtsneutralen Bewertung und Einstufung von Arbeitsplätzen veröffentlichen. Das
Instrumentarium wird maßgeschneiderte Instrumente umfassen, die kleinen und mittleren
Unternehmen bei der internen Durchführung dieser Prozesse helfen, ohne dass sie externe
Beratung in Anspruch nehmen müssen. Außerdem wird die Kommission zusätzliche Mittel
bereitstellen, um die Umsetzung der Richtlinie zu unterstützen, und einen Workshop zur
Frage der Umsetzung der Richtlinie für die Sozialpartner organisieren.
24 The gender pay gap situation in the EU – Europäische Kommission.
25 Artikel 157 AEUV und Artikel 23 der Charta der Grundrechte.
11
Zudem wird in der Entgelttransparenz-Richtlinie auf die Bestimmungen der Richtlinien über
die öffentliche Auftragsvergabe von 2014 verwiesen und die Mitgliedstaaten werden
verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die
Wirtschaftsteilnehmer bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen ihren Pflichten im
Zusammenhang mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts nachkommen26.
Frauen in der gesamten EU haben zudem Schwierigkeiten beim Zugang zu Investitionen,
wodurch von Frauen geführte Unternehmen erheblich behindert werden. Von 100 EUR
Risikokapitalinvestitionen gehen weniger als 3 EUR an von Frauen geführte Teams und nur
15 EUR an gemischtgeschlechtliche Teams27. Die Beseitigung dieser geschlechtsspezifischen
Investitionslücke ist für die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung.
Überdies ist die Beseitigung der geschlechtsspezifischen Unterschiede in der
Finanzkompetenz28 wichtig für die Förderung des Unternehmertums und der
Investitionstätigkeit von Frauen sowie für die Stärkung der Rolle von Frauen bei finanziellen
Entscheidungen.
Gleichstellungsorientierte Finanzierungsziele in Durchführungsvereinbarungen für EU-
Investitionsfinanzierung spielen eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung des Zugangs
zu Finanzmitteln. Aufbauend auf den Erfahrungen der Europäischen Investitionsbank (EIB) –
einem Durchführungspartner im Rahmen von InvestEU, der das derzeitige Ziel einer
gleichstellungsorientierten Finanzierung von 25 % weit übertroffen hat – wird die
Kommission vorschlagen, die gleichstellungsorientierten Ziele im Rahmen künftiger
Finanzierungsprogramme weiter auszuweiten. In Zusammenarbeit mit der EIB-Gruppe wird
die Kommission weitere Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu Finanzmitteln für
Unternehmerinnen in der EU zu verbessern und den Frauenanteil im Finanzsektor zu erhöhen
(z. B. durch das Gender Finance Lab). Mit künftigen Programmen wie dem Europäischen
Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (die interinstitutionellen Verhandlungen sind noch nicht
abgeschlossen) könnte auch die von Frauen geführte Unternehmensentwicklung unterstützt
und das Unternehmertum von Frauen gefördert werden. Darüber hinaus wird die Umsetzung
der Strategie zur Förderung der Finanzkompetenz darauf abzielen, den
geschlechtergerechten Ansatz zu verstärken. Im Rahmen der Initiative „Architektur für
interaktive Problemlösung durch Zusammenwirken von Daten- und Wissensbasen“
(ESTEAM), mit der die digitalen und unternehmerischen Kompetenzen von Frauen und
Mädchen verbessert werden sollen, werden bis 2028 etwa 10 000 Mädchen und Frauen
ausgebildet.
Ferner wird die Kommission einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2004/113/EU
zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim
Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen veröffentlichen und
einen Stresstest bezüglich der Richtlinie 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der
26 Gender-responsive Public Procurement: Step-by-step toolkit | Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen.
27 Bericht der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „The gender investment
gap affecting both women-led companies and women-led investment funds“.
28 Quelle: Eurostat Monitoring the level of financial literacy in the EU – Juli 2023 – Eurobarometer-Umfrage.
12
Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit
ausüben, durchführen. Ziel ist es, zu ermitteln, warum die Richtlinien derzeit nicht ausreichend
genutzt werden, obwohl in beiden Bereichen nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die
Gleichstellung der Geschlechter bestehen. Damit wird eine umfassende Faktengrundlage für
künftige Maßnahmen zur Beseitigung von Lücken im Anwendungsbereich und bei der
Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften geschaffen.
Frauen, insbesondere Frauen in Situationen besonderer Schutzbedürftigkeit, sind in der
gesamten EU einem erhöhten Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung ausgesetzt. So
haben beispielsweise Alleinerziehende, überwiegend Frauen, finanzielle Schwierigkeiten und
sind doppelt so häufig von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht wie die allgemeine
Bevölkerung. In der Empfehlung des Rates für eine angemessene Mindestsicherung zur
Gewährleistung einer aktiven Inklusion werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dafür zu
sorgen, dass auf Antrag die Mindestsicherung auch einzelnen Haushaltsmitgliedern gewährt
werden kann. Durch solche individuellen Leistungen können die Gleichstellung der
Geschlechter, die Einkommenssicherheit und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen
gefördert werden. Mit Blick auf die Zukunft beabsichtigt die Kommission, eine deutliche
Geschlechterperspektive in die erste EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut
aufzunehmen.
Im Einklang mit dem Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum wird die
Kommission eine Empfehlung des Rates zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem
Wohnungsmarkt vorschlagen, um die Erhebung inklusiver Daten zu fördern und
schutzbedürftige Personen in prekären Wohnverhältnissen zu unterstützen, darunter
Alleinerziehende (mehrheitlich Frauen), ältere Menschen (Frauen leben länger) und Opfer
geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Kommission wird auch eine Studie über Ungleichheit
und Diskriminierung im Wohnungswesen veröffentlichen und dabei einen intersektionalen
Ansatz berücksichtigen.
Viele Frauen in der EU sind von Armut im Zusammenhang mit Menstruation und
Menopause betroffen. Obwohl ermäßigte Mehrwertsteuersätze nicht auf
einkommensschwache Gruppen (oder andere bestimmte Gruppen) ausgerichtet werden
können, wurde durch die Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie im Jahr 2022 den
Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, einen ermäßigten Satz oder einen Satz von 0 %
auf Hygieneartikel für Frauen anzuwenden. Andere mögliche Maßnahmen, die besser auf
Bedürftige ausgerichtet werden können, sind unter anderem die kostenlose Bereitstellung von
Menstruationsprodukten oder die Organisation der kostenlosen Verteilung an bestimmte
Gruppen. Die Kommission wird einen Austausch bewährter Verfahren über Maßnahmen
zur wirksamen Bekämpfung der Armut im Zusammenhang mit Menstruation und
Menopause auf nationaler Ebene organisieren.
13
Das geschlechtsspezifische Rentengefälle liegt in der EU nach wie vor bei 25 %29, was dazu
beiträgt, dass ältere Frauen einem größeren Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung
ausgesetzt sind als ältere Männer. In der Strategie für Generationengerechtigkeit wird
hervorgehoben, wie durch die Ungleichheiten bei Beschäftigung, Entlohnung und
Betreuungspflichten die geschlechtsspezifischen Diskrepanzen bei der Einkommenssicherheit
und den Renten im späteren Leben vergrößert werden. Es sind weitere Anstrengungen
erforderlich, um die Ursachen des geschlechtsspezifischen Rentengefälles, einschließlich
Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit, Teilzeitbeschäftigung und unzureichender Ersparnisse,
anzugehen und die Gestaltung des Rentensystems anzupassen, um das Gefälle zu beseitigen.
Zu diesem Zweck wird die Kommission untersuchen, wie die Arbeitsmarktergebnisse und
die einschlägigen Merkmale des Rentensystems, die das geschlechtsspezifische
Rentengefälle bedingen, angegangen werden können, und sie wird eine Bestandsaufnahme
über den Austausch bewährter Verfahren zur Beseitigung des Gefälles erstellen und den
Austausch unterstützen. Die Kommission wird die Überwachung des Rentengefälles und seiner
Ursachen im Rahmen des sozialpolitischen Scoreboards intensivieren und Empfehlungen im
Rahmen des Europäischen Semesters vorlegen. Außerdem wird der Grundsatz der
Chancengleichheit von Frauen und Männern beim Erwerb von Rentenansprüchen im Rahmen
der europäischen Säule sozialer Rechte umgesetzt. Die Kommission wird im Jahr 2027 im
Bericht über einen angemessenen Sozialschutz im Alter auch eine Analyse der Situation
älterer Frauen und des geschlechtsspezifischen Gefälles bei Rentenleistungen und Armut
vorlegen.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
Veröffentlichung eines Instrumentariums zur geschlechtsneutralen Bewertung und
Einstufung von Arbeitsplätzen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für
Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Sozialpartner bei der Umsetzung der
Entgelttransparenz-Richtlinie (2026)
Veröffentlichung eines Berichts über die Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des
Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der
Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (2029) und Durchführung eines Stresstests
bezüglich der Richtlinie 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der
Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit
ausüben (2028)
Erstellung einer Bestandsaufnahme über den Austausch bewährter Verfahren zur
Beseitigung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles und Unterstützung des Austauschs
sowie Untersuchung von Möglichkeiten zur Beseitigung der Ursachen dieses Gefälles
(2026-2030)
***
29 Quelle: Eurostat, Nachrichtenartikel mit dem Titel „Women’s pension 25 % lower than men’s in 2024“.
14
Grundsatz 4 des Fahrplans: Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Gleichstellung
der Geschlechter bei Pflege- und Betreuungsaufgaben
Vielen Frauen fällt es schwer, ihr Berufs- und Privatleben miteinander in Einklang zu
bringen, da sie nach wie vor den größeren Teil der unbezahlten Betreuungs- und
Haushaltsaufgaben wahrnehmen. Mehr als doppelt so viele Frauen (41 %) wie Männer
(20 %) in der EU wenden mehr als 35 Stunden pro Woche für die Kinderbetreuung auf30.
Betreuungs- und Pflegeaufgaben sind einer der Hauptgründe, warum Frauen in Teilzeit arbeiten
oder nicht erwerbstätig sind31. Eine stärkere Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären
Gründen und flexiblen Arbeitsregelungen durch Väter und männliche pflegende/betreuende
Angehörige ist von entscheidender Bedeutung, um dieses geschlechtsspezifische Gefälle bei
Pflege- und Betreuungsaufgaben zu beseitigen, und wird dazu beitragen, dass Männer ihre
Rechte besser wahrnehmen können. Darüber hinaus haben viele Familien trotz erheblicher
Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität in den Auf- und Ausbau von
Kinderbetreuungsleistungen32 immer noch keinen Zugang zu hochwertiger und
erschwinglicher frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung oder zu
Langzeitpflegediensten, wodurch die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt behindert wird.
Im Pflege- und Betreuungssektor selbst herrscht eine starke geschlechtsspezifische
Segregation mit strukturell niedrigen Löhnen und schwierigen Arbeitsbedingungen, die
geschlechtergerechte Maßnahmen erfordern.
In der Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung ist ein Rahmen für hochwertige,
erschwingliche und zugängliche Pflege- und Betreuungsdienste festgelegt, und dadurch wird
die Situation sowohl für Pflege- und Betreuungspersonen als auch für Pflege- und
Betreuungsbedürftige verbessert. Mit der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben wird ein solider Rechtsrahmen geschaffen, um die Verfügbarkeit flexibler
Arbeitsregelungen und angemessener bezahlter Urlaubsansprüche aus familiären Gründen für
Eltern und pflegende/betreuende Angehörige sicherzustellen und Väter zu ermutigen,
Vaterschaftsurlaub und Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch zu nehmen. In dem
Vorschlag für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik ist die Möglichkeit vorgesehen, dass die
Mitgliedstaaten Unterstützungsleistungen für Vertretungsdienste für landwirtschaftliche
Betriebe bereitstellen, damit Landwirtinnen und Landwirte Elternurlaub und Urlaub für die
Pflege von Familienangehörigen in Anspruch nehmen können. Mit der Empfehlung des Rates
zu den Barcelona-Zielen für 2030 haben sich die Mitgliedstaaten zu Zielen für die Teilnahme
an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie zu Standards für Qualität und
Erschwinglichkeit verpflichtet. In ähnlicher Weise haben sich die Mitgliedstaaten mit der
Empfehlung des Rates über den Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger
Langzeitpflege verpflichtet, die Dienstleistungen zu verbessern und die Herausforderungen
für die Arbeitskräfte anzugehen.
30 Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, Sharing Care_Closing the Gender Gaps Survey_2024.
31 Siehe Eurofound-Forschungsbericht aus Jahr 2025 mit dem Titel „Unpaid care in the EU“.
32 Aufbau- und Resilienzscoreboard – Thematische Analyse – Equality 2023.
15
Die Kommission wird die Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben durch alle Mitgliedstaaten bewerten und bis 2028 darüber Bericht erstatten.
Diesem Bericht werden zwei Studien über den Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen
für Selbstständige sowie über die Wechselwirkungen zwischen dem in der Richtlinie
vorgesehenen Urlaub und anderen Arten von Urlaub aus familiären Gründen beigefügt. Die
Kommission wird sich auch mit hartnäckigen Stereotypen befassen, die dazu führen, dass
Männer Urlaub nicht in Anspruch nehmen, und die Überwachung der Inanspruchnahme
von Urlaub durch Männer unterstützen, indem sie die Mitgliedstaaten auffordert, den
Rahmen der Indikatoren für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben anzunehmen, der
gemeinsam in den beratenden Ausschüssen des Rates (Beschäftigung und Soziales)
ausgearbeitet wurde33. Parallel dazu wird die Kommission Berichte über die Umsetzung der
Empfehlung des Rates zu den Barcelona-Zielen und über die Umsetzung der Empfehlung
des Rates zur Langzeitpflege vorlegen. Außerdem wird sich das EU-Demografieforum mit
den Aspekten der Gleichstellung der Geschlechter im Zusammenhang mit der demografischen
Entwicklung befassen und sich dabei auf Daten aus dem Demografiebericht stützen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt nach wie vor den Arbeitsbedingungen im Pflege- und
Betreuungssektor. Dieser von Frauen dominierte Sektor ist gekennzeichnet durch niedrige
Löhne, eine höhere Prävalenz prekärer Arbeitsverträge als in anderen Sektoren, unzureichende
Arbeitszeitregelungen, fehlende Tarifvereinbarungen und mangelnden Zugang zu Aus- und
Weiterbildung. Auf europäischer Ebene wurde ein Ausschuss für den sektoralen sozialen
Dialog eingerichtet, um den sozialen Dialog in diesem Sektor zu unterstützen. Besonders
gefährdet sind Hausangestellte, die häufig einen Migrationshintergrund haben. Die
Kommission fordert daher die Mitgliedstaaten auf, das IAO-Übereinkommen Nr. 189 über
menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte zu ratifizieren und umzusetzen.
Um die im Rahmen der Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung erzielten Fortschritte
zu überprüfen, wird die Kommission einen Umsetzungsdialog zum Thema Pflege und
Betreuung durchführen. Im Rahmen dieses Dialogs werden die Fortschritte bei der
Bereitstellung von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, Langzeitpflegediensten,
gerechten Arbeitsbedingungen und Ausbildung im Pflege- und Betreuungssektor überprüft.
Der Dialog wird in den Europäischen Deal für Pflege und Betreuung einfließen, der eine
starke Geschlechterperspektive beinhalten wird. Darin wird ein umfassendes Maßnahmenpaket
zur Bewältigung der Herausforderungen für den Pflege- und Betreuungssektor und der
Arbeitskräfte festgelegt. Dazu gehören die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der
beruflichen Entwicklung von Pflegekräften sowie die Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und
Qualität der Pflege. Im Deal für Pflege und Betreuung wird auch eine gleichberechtigte
Beteiligung von Männern und Frauen an der formellen und informellen Pflege und Betreuung
gefördert, und es werden Investitionen in die Pflege und Betreuung sowie die Möglichkeiten,
die sich durch die Digitalisierung und verschiedene Geschäftsmodelle ergeben, untersucht, um
eine faire Beschäftigung und eine hochwertige Pflege und Betreuung zu fördern.
33 Siehe Monitoring and benchmarking frameworks – Employment, Social Affairs and Inclusion.
16
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
Veröffentlichung eines Berichts über die Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben (2028)
Veröffentlichung von Berichten über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu
frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung und der Empfehlung des Rates zur
Langzeitpflege (2027)
Vorlage eines umfassenden Europäischen Deals für Pflege und Betreuung (2027)
***
Grundsatz 5 des Fahrplans: Gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten und angemessene
Arbeitsbedingungen
Das EU-Kernziel für 2030 im Bereich Beschäftigung sieht eine Halbierung des
geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälles vor. Dennoch ist die Beschäftigungsquote
von Frauen nach wie vor 10 Prozentpunkte niedriger als die von Männern34. Allein dieses
Gefälle führte Schätzungen zufolge zu einem Verlust von 390 Mrd. EUR für die EU-
Wirtschaft im Jahr 202335. Das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle ist auf
verschiedene Hindernisse und Anreizstrukturen zurückzuführen, z. B. in den nationalen
Steuersystemen, auf fehlende flexible Arbeitsregelungen und ungleiche Entlohnung. Aufgrund
von Geschlechterstereotypen werden viele Frauen und Männer daran gehindert, ihre
beruflichen Ziele zu verfolgen, und es kommt zu von Männern und Frauen dominierten
Bereichen. Besonders ausgeprägt ist das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle bei
Müttern, Migrantinnen und Roma-Frauen, Frauen mit Behinderungen sowie Frauen in
ländlichen Gebieten.
Die Kommission wird die geschlechtsspezifische und intersektionelle Perspektive bei
Maßnahmen im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte stärken, auch um die
Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Sie wird auch weiterhin Vielfalt und
Inklusion durch die EU-Plattform der Chartas der Vielfalt fördern, den Dialog erleichtern
und Leitlinien bereitstellen, unter anderem zu inklusiven Einstellungspraktiken.
Der Aufstieg von Frauen in die oberen Führungsebenen wird durch Geschlechterstereotypen,
Diskriminierung, Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit (im Zusammenhang mit Pflege- und
Betreuungsaufgaben) und fehlende flexible Arbeitsregelungen behindert. Die Richtlinie zur
Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den
Leitungsorganen von Unternehmen ist ein wichtiger Rechtsrahmen für die Beseitigung der
unausgewogenen Verhältnisse der Geschlechter in der Unternehmensführung. Im Jahr 2026
wird die Kommission über die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen berichten, die
gleichermaßen wirksam sind und es ermöglichen, die Anwendung des in der Richtlinie
festgelegten leistungsbasierten Auswahlverfahrens auszusetzen. Die Kommission wird bis
34 Gender statistics – Statistics Explained – Eurostat.
35 Pressemitteilung von Eurofound aus dem Jahr 2025 mit dem Titel „Mind the Gap! The Gender Employment Gap Cost Europe Over €390
Billion in 2023“.
17
2029 eine umfassende Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz der Richtlinie vorlegen.
Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und bei der Teilhabe ist auch
in der öffentlichen Verwaltung von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die
Politikgestaltung die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt36. Innerhalb ihrer eigenen
Organisation hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, um Geschlechterparität in
Führungspositionen zu erreichen, was dazu geführt hat, dass 49 % der Führungspositionen
mit Frauen besetzt sind, gegenüber 40 % im Jahr 2019. Dieser Erfolg wird durch gezielte
Maßnahmen aufrechterhalten werden, da die Konsolidierung der Fortschritte nach wie vor eine
politische Priorität ist.
Frauen sind in verschiedenen Branchen und bei verschiedenen Arten von Tätigkeiten auch
arbeitsplatzspezifischen Risiken ausgesetzt, unter anderem Frauen, die ihre Arbeit an
mobilen und saisonalen Arbeitsplätzen verrichten. Jede dritte Frau in der EU hat am
Arbeitsplatz sexuelle Belästigung erfahren, wobei dieser Anteil bei Frauen im Alter von 18
bis 29 Jahren sogar 41,6 % beträgt37. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nach den EU-
Rechtsvorschriften verboten38, aber es fehlt an speziellen Mechanismen zur Prävention,
Meldung und Unterstützung der Opfer. Die EU verfügt zwar über einen soliden Rahmen für
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, aber es sind weitere Maßnahmen erforderlich, um
sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als psychosoziales Risiko zu verhindern und zu
beseitigen, einschließlich möglicher legislativer Maßnahmen. Im Rahmen des Rechtsakts für
hochwertige Arbeitsplätze wird die Kommission auf der Grundlage der Antworten der
Sozialpartner im Rahmen der ersten Phase der Konsultation39 und unter Berücksichtigung der
noch nicht abgeschlossenen zweiten Phase der Konsultation Maßnahmen zur wirksameren
Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Erwägung ziehen. Der künftige
strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wird
ebenfalls eine Gelegenheit für einen umfassenderen geschlechtergerechten Ansatz bieten, auch
in Bezug auf Gewalt durch Dritte. Das von der Europäischen Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) entwickelte interaktive Online-Tool zur
Gefährdungsbeurteilung von sexueller Belästigung und Gewalt durch Dritte bietet
Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und -nehmern praktische Unterstützung bei der
Verhütung und Aufdeckung von sexueller Belästigung. Im Jahr 2027 wird die EU-OSHA
außerdem eine Kampagne für gesunde Arbeitsplätze zum Thema psychische Gesundheit am
Arbeitsplatz und Prävention psychosozialer Risiken, einschließlich sexueller Belästigung und
Gewalt, einleiten.
Die Kommission wird außerdem ihre Anstrengungen zur Beseitigung von Mobbing und
sexueller Belästigung in ihrer eigenen öffentlichen Verwaltung fortsetzen. Dabei wird sie auf
36 Während im EU-Durchschnitt in den obersten Ebenen der nationalen öffentlichen Verwaltungen nahezu Geschlechterparität herrscht (48 %
Frauen in leitenden Positionen des öffentlichen Dienstes), bestehen zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin erhebliche Unterschiede (zwischen
26 % und 63 % Frauen): Indikator: National administrations: top two tiers of administrators by function of government | Datenbank für
Gender-Statistiken | Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen.
37 Das IAO-Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt befasst sich ebenfalls mit
geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung. Bislang haben 13 EU-Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifiziert.
38 Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in
Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung).
39 Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze – Erste Phase der Konsultation.
18
der Arbeit der Hauptvertrauensperson und dem erneuerten Rahmen zur Bekämpfung von
Belästigung aufbauen, indem sie entsprechend den Verpflichtungen der EU gemäß dem
Übereinkommen von Istanbul spezielle Aktionspläne zur Prävention von Belästigung und zur
Bewältigung der Auswirkungen häuslicher Gewalt am Arbeitsplatz umsetzt.
Durch die künstliche Intelligenz entstehen zudem neue Risiken für Frauen, etwa in Form
von geschlechtsspezifischen Vorbehalten bei Einstellungen, Bewertungen oder
algorithmischem Management. Im Rahmen der Verordnung über künstliche Intelligenz
werden Anbietern und Betreibern von Hochrisiko-KI-Systemen in den Bereichen
Beschäftigung, Arbeitnehmermanagement und Selbstständigkeit Verpflichtungen auferlegt.
Bestimmte Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen müssen eine Grundrechte-
Folgenabschätzung durchführen, um mögliche Risiken zu ermitteln und zu bewerten, die von
Hochrisiko-KI-Systemen für die Grundrechte, einschließlich der Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts, ausgehen können. Im Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze hat die
Kommission das algorithmische Management und KI am Arbeitsplatz als mögliche Bereiche
für Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit dem Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze
ermittelt.
Unausgewogene Verhältnisse der Geschlechter, die in bestimmten Sektoren besonders
ausgeprägt sind, werden durch spezifische Initiativen wie das Politikprogramm für die
digitale Dekade, den Konzeptentwurf für das Baugewerbe, das Netz der EU für Vielfalt
und Inklusion in der Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie, die Plattform „Frauen im
Verkehrssektor“ und das Netz von Ambassadors for #DiversityInTransport angegangen.
Die Kommission wird auch neue geschlechtergerechte Initiativen auf den Weg bringen, um
Ungleichgewichte in anderen Sektoren zu beseitigen, z. B. eine Plattform für Frauen in der
Landwirtschaft, eine EU-Künstlercharta und einen Aktionsplan für Frauen in Forschung,
Innovation und Start-up-Unternehmen. Die Kommission wird überdies eine EU-Umfrage
über Vielfalt und Inklusion in den Bereichen Verteidigung, Industrie und Raumfahrt
durchführen.
Normen müssen für die gesamte Bevölkerung, auch für Frauen, inklusiv sein. Die Kommission
wird die Förderung inklusiver Normensetzung fortsetzen, indem sie die Erstellung eines
repräsentativen Datensatzes der EU-Bevölkerung unterstützt und auf der Study on the
inclusiveness of anthropometrics in European harmonised standards (Studie über die
Inklusivität der Anthropometrie in harmonisierten europäischen Normen) aufbaut. Im
Zusammenhang mit dem bevorstehenden Europäischen Produktrechtsakt wird die
Kommission bestrebt sein, die gesamte Vielfalt der Bevölkerung der EU zu fördern, und daher
geschlechtsspezifische Elemente in den einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften,
insbesondere bei der Normensetzung, berücksichtigen. Ferner wird sie das Europäische
Normungssystem auffordern, Elemente, die sich direkt auf Frauen auswirken, angemessen zu
berücksichtigen, und sie wird weiterhin die gleichberechtigte Vertretung von Frauen in den
Führungsgremien der Europäischen Normungsorganisationen fördern.
19
Ferner wird die Kommission die vollständige Umsetzung der Verordnung über die
allgemeine Produktsicherheit im Hinblick auf die ausdrückliche Einbeziehung von
geschlechtsspezifischen Aspekten in die Bewertung der Sicherheit von Produkten weiter
unterstützen und dabei berücksichtigen, dass biologische und physiologische Unterschiede
Einfluss darauf haben können, wie sich Risiken auf Frauen auswirken. Die Kommission wird
insbesondere die geschlechtersensible Produktsicherheit durch Orientierungshilfen und einen
gezielten Austausch mit Behörden und Wirtschaftsakteuren unterstützen.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
Vorlage einer Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz der Richtlinie zur Gewährleistung
einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von
Unternehmen (2029)
Erwägung von Maßnahmen zur wirksameren Bekämpfung von sexueller Belästigung am
Arbeitsplatz im Zusammenhang mit dem Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze (2026)
und dem künftigen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz (2028)
Vorlage eines Aktionsplans für Frauen in Forschung, Innovation und Start-up-
Unternehmen (2026)
Aufforderung an das Europäische Normungssystem, alle Elemente, die sich unmittelbar
auf Frauen auswirken, in angemessener Weise zu berücksichtigen (2026-2030)
***
Grundsatz 6 des Fahrplans: Hochwertige sowie inklusive allgemeine und berufliche
Bildung
Alle Mädchen und Jungen sollten die Möglichkeit haben, ihre beruflichen Wünsche frei zu
verwirklichen, aber häufig sind sie mit geschlechtsspezifischen Herausforderungen im
Bildungsbereich konfrontiert, was zu ungleichen Bildungsergebnissen führt.
Geschlechterstereotypen beeinflussen die Bildungsentscheidungen, was lebenslange Folgen
hat und zur beruflichen Segregation beiträgt. Geschlechtersensible Bildung kann ein
wirklich transformatives Instrument sein, um geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu
bekämpfen und sicherzustellen, dass alle Kinder in der EU unabhängig von ihrem Geschlecht
Zugang zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung haben. Die
Gewährleistung des Zugangs und der Abbau von Hindernissen sind besonders wichtig für
Mädchen und Jungen aus unterrepräsentierten Gruppen, einschließlich derjenigen, die einer
ethnischen Minderheit angehören, aus sozioökonomisch schwächeren Verhältnissen kommen
oder einen Migrationshintergrund haben, sowie für Kinder mit Behinderungen. Im Rahmen des
strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
allgemeinen und beruflichen Bildung 2021-2030 wird die Kommission die Mitgliedstaaten
weiterhin dabei unterstützen, diese Ziele unter voller Achtung ihrer Zuständigkeiten in diesem
Bereich zu erreichen.
Die wirksame Bekämpfung geschlechtsspezifischer Ungleichgewichte in der Bildung erfordert
gezielte Maßnahmen in strategischen Sektoren wie den MINT-Fächern (Mathematik,
20
Informatik, Naturwissenschaften und Technik), in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Das
Interesse an diesen Fächern muss von frühester Kindheit an gefördert werden. Die Kommission
wird 2026 ein umfassendes Bildungspaket vorlegen, um den Erwerb von
Grundkompetenzen – einschließlich Mathematik, Naturwissenschaften und digitaler
Kompetenzen – zu stärken. Zusammen mit der von der Kommission vorgeschlagenen und vom
Europäischen Innovations- und Technologieinstitut im Rahmen des Strategieplans für die
Bildung in MINT-Fächern geleiteten Initiative „Girls Go STEM“ wird sie zur
Verwirklichung des übergeordneten Ziels beitragen, bis 2028 eine Million Mädchen für MINT-
Fächer zu gewinnen. Die Förderung von Frauen in MINT-Fächern ist eines der drei Hauptziele
des Strategieplans. Ein europäisches MINKT-Exekutivgremium wird zu strategischen Fragen
beraten, unter anderem zu der Frage, wie erfolgreiche Verfahren durchgängig berücksichtigt
werden können, um mehr Mädchen und Frauen für MINT-Fächer zu begeistern.
Gleichzeitig muss mehr Gewicht auf die Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen
Bedürfnisse von Jungen gelegt werden, die in allen EU-Ländern seltener zu den Lernenden mit
Spitzenleistungen gehören. Die Kommission wird das Konzept „Boys in HEAL“ (Gesundheit,
Bildung, Verwaltung, Alphabetisierung) fördern. Sie wird ein Handbuch mit Informationen
über evidenzbasierte Lösungen zum Abbau geschlechtsspezifischer Unterschiede bei der
Studienwahl und den Bildungsergebnissen veröffentlichen. Darauf aufbauend wird die
Kommission eine Initiative in Erwägung ziehen, mit der dazu beigetragen werden soll, mehr
Jungen und Männer für diese Studienfächer und Branchen zu gewinnen. Die Kommission wird
außerdem Lehrkräfte und Schulen bei der Bekämpfung von Geschlechterstereotypen
besser unterstützen, indem sie die Ausarbeitung und Förderung von Material zu diesem
Thema fördert, z. B. durch die European School Education Platform und Erasmus+-
Projekte.
In der Hochschulausbildung sind Männer unterrepräsentiert, und Frauen schneiden bei den
Bildungsabschlüssen tendenziell besser ab als Männer. Die Kommission wird weitere
Initiativen in Betracht ziehen, um die Zugänglichkeit der Hochschulausbildung zu
verbessern und sicherzustellen, dass ein breites Spektrum von Lernenden einen
Hochschulabschluss erwerben kann.
Kultur und Sport sind wirksame Mittel zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen im
Bildungsbereich und darüber hinaus. Auf EU-Ebene wird bei mehreren Initiativen die Kultur
zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter eingesetzt, während die Sportpolitik Frauen
als Vorbilder fördert und dazu beiträgt, die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der
körperlichen Betätigung zu verringern. Die Kommission wird auf Gender Mainstreaming in
diesen Bereichen hinwirken, insbesondere im Rahmen der Europäischen Woche des Sports, der
#BeActive EU Sport Awards, des Sportbereichs von Erasmus+ und der strategischen Vision
für den Sport in Europa, um so das europäische Sportmodell zu stärken.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
21
Vorlage eines Bildungspakets, das dazu beiträgt, mehr Mädchen für MINT-Fächer
(Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und -Berufe zu gewinnen
(2026)
Förderung des Konzepts „Boys in HEAL“ (Gesundheit, Bildung, Verwaltung,
Alphabetisierung) (2026-2030) und Veröffentlichung eines Handbuchs mit Informationen
zum Abbau geschlechtsspezifischer Unterschiede bei der Studienwahl und den
Bildungsergebnissen (2028)
Unterstützung bei der Ausarbeitung und Förderung von Material zur Bekämpfung von
Geschlechterstereotypen für Schulen und Lehrkräfte
***
Grundsatz 7 des Fahrplans: Aktive, gleichberechtigte und gefahrlose Teilhabe am
öffentlichen und politischen Leben
Die bestehenden Machtstrukturen halten Frauen von einer uneingeschränkten,
gleichberechtigten und konstruktiven Teilhabe und der Übernahme einer Führungsrolle in der
Politik und im öffentlichen Leben ab. Nur ein Drittel der nationalen Parlaments- und
hochrangigen Ministerposten in der EU sind mit Frauen besetzt. Ferner ist bei den Wahlen
zum Europäischen Parlament 2024 der Anteil der Frauen, die in das Europäische Parlament
gewählt werden, auf unter 40 % gesunken40. Frauen in der Politik sind auch häufig das Ziel
von Angriffen auf ihre Qualifikationen, Erfahrungen und Fähigkeiten, wobei Desinformation
eingesetzt wird, um ihre Glaubwürdigkeit zu untergraben, ihre Legitimität infrage zu stellen
und sowohl die öffentliche Unterstützung als auch ihre politische Teilhabe zu verhindern41. Ein
Drittel der Frauen in der Politik, die Cybergewalt ausgesetzt sind, ziehen sich aus den sozialen
Medien zurück42. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Journalistinnen ist ebenfalls
weitverbreitet, wobei Journalistinnen häufiger im Internet zur Zielscheibe werden und
bösartigen und sexualisierten Angriffen ausgeliefert sind43. Der gegen Frauen gerichtete Hass
und die Gewalt, mit denen Frauen in der Politik und im öffentlichen Leben konfrontiert sind,
untergraben ihre Grundrechte und das Fundament der Demokratie.
Auf EU-Ebene sind europäische politische Parteien und europäische Stiftungen gemäß der
Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und
europäischer politischer Stiftungen verpflichtet, Informationen über die ausgewogene
Vertretung von Frauen und Männern in ihren Mitgliedern und Leitungsgremien zu
veröffentlichen. In der Empfehlung der Kommission für inklusive und stabile
Wahlverfahren werden die nationalen politischen Parteien aufgefordert, Kandidatenlisten mit
einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis aufzustellen, und es werden Maßnahmen zur
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Hetze gegen politisch aktive Frauen gefördert. Die
Kommission wird ihre Bestandsaufnahme der rechtlichen und politischen Maßnahmen in
40 Siehe Bericht der Kommission über die Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 (COM(2025) 287 final).
41 Siehe Gemeinsame Forschungsstelle: „Shut up and do the dishes! Toxicity and Gender in Digital Political Spaces: Evidence from the 2024
European Elections“ (2025).
42 Studie des Rates der Gemeinden und Regionen Europas aus dem Jahr 2024 mit dem Titel „WOMEN IN POLITICS – Local and European
Trends“.
43 OSZE-Bericht aus dem Jahr 2021 mit dem Titel „Violence Against Women Journalists and Politicians“.
22
den Mitgliedstaaten zur Förderung der Teilhabe und Führungsrolle von Frauen in Politik,
öffentlicher Verwaltung und Parlamenten aktualisieren und dabei die neuesten bewährten
Verfahren einbeziehen. Sie wird bewährte Verfahren und erzielte Fortschritte bewerten und
damit die Grundlage für mögliche weitere Maßnahmen schaffen.
Wie im Europäischen Schutzschild für die Demokratie angekündigt, wird die Kommission
eine Empfehlung der Kommission zur Sicherheit in der Politik für politische Kandidatinnen
und Kandidaten und gewählte Vertreterinnen und Vertreter in Bezug auf Offline- und Online-
Bedrohungen, auch hinsichtlich Desinformation, sowie einen speziellen Leitfaden für bewährte
Verfahren vorlegen. Dabei wird Frauen besondere Aufmerksamkeit gewidmet, da sie
unverhältnismäßig stark betroffen sind. Zu den Maßnahmen werden auch Coaching,
Mentoring und Networking für Politikerinnen, Schulungen für politische Führungskräfte
und Sensibilisierungsmaßnahmen gehören.
Die Kommission nimmt Desinformationsangriffe gegen Frauen in der Politik sehr ernst. Der
im Gesetz über digitale Dienste verankerte Verhaltenskodex zur Bekämpfung von
Desinformation ist in dieser Hinsicht ein wichtiges Instrument. Im Rahmen des künftigen
AgoraEU-Programms (die Annahme steht noch aus) könnte die Kommission Mittel zur
Unterstützung von Frauen in der Politik bereitstellen, z. B. zur Bekämpfung von Hass im
Internet. In der Strategie für die innere Sicherheit „ProtectEU“ wird hervorgehoben, dass
die Schulung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Einsatz von
Rechtsinstrumenten zur Entfernung illegaler Online-Inhalte wichtig ist, unter anderem zur
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Cybergewalt.
Durch Anti-Gender-Narrative, illegale Online-Inhalte und deren künstliche Verstärkung wird
der demokratische Raum der EU bedroht44, unter anderem indem die Polarisierung zwischen
jungen Frauen und Männern vorangetrieben wird45. Studien zufolge wird dies von gut
ausgestatteten globalen Bewegungen gefördert und finanziert46 und zunehmend durch
ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme ausgenutzt. Im Rahmen des
Programms „Horizont Europa“ hat die Kommission Forschungsarbeiten unterstützt, um
Desinformation und Hetze entgegenzuwirken, die Ursachen der Polarisierung zu ergründen
und gegen Anti-Gender-Narrative vorzugehen. Die Kommission wird eine Studie über die
Netze, Sphären und Narrative im Internet, die sich an junge Männer und Jungen richten,
sowie über deren mögliche Verbindungen zu antidemokratischen Kräften und
Hassbewegungen in Auftrag geben. Die Kommission wird auch ihre Zusammenarbeit mit
Organisationen der Zivilgesellschaft und Initiativen zum Aufbau von Gemeinschaften
verstärken, die gegen Informationsmanipulation und geschlechtsspezifische Desinformation
vorgehen, unter anderem durch Gespräche am Runden Tisch mit Männern und Jungen. Zudem
wird die Kommission im Rahmen des EU-Wissenszentrums zur Prävention von
44 ProtectEU –eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit (COM(2025) 148 final).
45 Kurzbericht der Gemeinsamen Forschungsstelle mit dem Titel „Gender Attitudes in the EU:Uneven Progress and Partial Polarisation“
(2025).
46 Datta, Neil, The Next Wave: How Religious Extremism Is Regaining Power | EPF (2025).
23
Radikalisierung eine gemeinsame Veranstaltung für politische Entscheidungsträgerinnen
und -träger, Fachleute, Forscherinnen und Forscher sowie Akteure der Zivilgesellschaft
zum Thema Frauenfeindlichkeit und Incel-Ideologie unter jungen Menschen organisieren.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
Vorlage einer Empfehlung der Kommission zur Sicherheit in der Politik (2026)
Aktualisierung der Bestandsaufnahme der rechtlichen und politischen Maßnahmen zur
Förderung der Teilhabe und Führungsrolle von Frauen in Politik, öffentlicher Verwaltung
und Parlamenten (2027)
Durchführung einer Studie über die Netze, Sphären und Narrative im Internet, die sich an
junge Männer und Jungen richten (2028)
***
Grundsatz 8 des Fahrplans: Institutionelle Mechanismen zur Durchsetzung der
Gleichstellung der Geschlechter
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter können nur dann wirksam
sein, wenn sie von Institutionen und Prozessen unterstützt werden, durch die die
Gleichstellung der Geschlechter und die durchgängige Berücksichtigung einer
Gleichstellungsperspektive in allen Politikbereichen gefördert werden. Das Europäische
Institut für Gleichstellungsfragen wird 2026 einen Helpdesk für Gender Mainstreaming
einrichten, um die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung auf der
Ebene der Mitgliedstaaten weiter zu unterstützen. Darüber hinaus wird die Kommission die
Behörden der Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten und bei der Ausarbeitung von
Leitlinien zum Gender Mainstreaming unterstützen, einschließlich der Berücksichtigung des
Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung. Die Kommission wird ebenfalls ihre
Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinien über Standards für
Gleichbehandlungsstellen fortsetzen.
Um Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen der EU zu fördern, auch in
bereichsübergreifenden Bereichen wie der Klima- und Umweltpolitik, wird die Kommission
weiter auf den Fortschritten aufbauen, die die Task-Force für Gleichheitspolitik mit dem Netz
der Gleichstellungskoordinatorinnen und -koordinatoren in allen Generaldirektionen und
Dienststellen sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) erzielt hat. Außerdem
wurden in den Kabinetten der einzelnen Kommissionsmitglieder Gleichstellungskontaktstellen
benannt.
Die Gleichstellung der Geschlechter wird weiterhin mit EU-Mitteln gefördert. Im Rahmen
des CERV-Programms wird die Kommission auch nach wie vor Organisationen der
Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Behörden bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften
und -Strategien zur Gleichstellung der Geschlechter unterstützen. Ferner bekräftigt die
Kommission ihre Zusage, über das Programm „Horizont Europa“ spezielle Forschungsarbeiten
zur Gleichstellung der Geschlechter zu finanzieren, bei denen ein intersektioneller Ansatz
verfolgt wird. Sie wird auch weiterhin die obligatorische Berücksichtigung der
Geschlechterdimension in Forschungs- und Innovationsinhalten unterstützen.
24
Die Umsetzung des MFR 2028-2034 (die interinstitutionellen Verhandlungen sind noch nicht
abgeschlossen) bietet eine wichtige Gelegenheit, Gender Mainstreaming im EU-Haushalt
zu stärken. Durch die vorgeschlagene Leistungsverordnung wird die Gleichstellung der
Geschlechter zu einem horizontalen Grundsatz für die meisten Finanzierungsprogramme der
EU, einschließlich der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne. Mit der
Leistungsverordnung wird zudem ein kohärenter Rahmen für die durchgängige
Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter in der gesamten EU eingeführt, und
zwar durch eine Methode zur Verfolgung der EU-Ausgaben, mit denen die Gleichstellung der
Geschlechter gefördert wird, und durch die Aufschlüsselung der Leistungsindikatoren nach
Geschlecht. Die Kommission beabsichtigt, bis Ende 2026 technische Leitlinien für die
Methode zur Verfolgung vorzulegen47. Ferner findet die Gleichstellung der Geschlechter im
Rahmen des Europäischen Semesters nach wie vor Berücksichtigung, damit dringende
Herausforderungen für die Gleichstellung der Geschlechter ermittelt und angegangen werden
können.
Der Europäische Ausschuss der Regionen spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung der
politischen Teilhabe von Frauen in Städten und Regionen, und die lokalen und regionalen
Behörden sind für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der
gleichberechtigten politischen Vertretung sehr wichtig. Ebenso bündelt der Europäische
Wirtschafts- und Sozialausschuss das Engagement der Sozialpartner und der Organisationen
der Zivilgesellschaft für die Gleichstellung der Geschlechter, die ein Grundpfeiler der
Demokratie, der sozialen Gerechtigkeit und des integrativen Wachstums ist.
Die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist von
zentraler Bedeutung. Die Kommission wird weiterhin Mittel für feministische Organisationen
und Frauenrechtsorganisationen bereitstellen, sowohl im Rahmen des laufenden CERV-
Programms als auch im Rahmen des vorgeschlagenen Programms AgoraEU (die
interinstitutionellen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen). Die Kommission wird die
Vertretung der Zivilgesellschaft im Beratenden Ausschuss für Chancengleichheit von
Frauen und Männern stärken und einen regelmäßigen und strukturierten Rahmen für den
Dialog über den Schutz und die Förderung der Werte der EU im Rahmen der Plattform
der Zivilgesellschaft48 schaffen. Dadurch wird die Widerstandsfähigkeit der Organisationen
der Zivilgesellschaft, darunter auch von Organisationen, die sich für die Gleichstellung der
Geschlechter einsetzen, gestärkt. Die Kommission wird insbesondere die Zusammenarbeit
mit Organisationen ausweiten, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen
und Männer und Jungen einbeziehen und unterstützen.
Eine evidenzbasierte Politik der Gleichstellung der Geschlechter erfordert aussagekräftige,
nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Daten, und die Kommission verpflichtet sich, diese
systematisch zu erheben. Die anstehende Empfehlung zu Gleichstellungsdaten wird eine
47 Die Annahme von Artikel 7 Absatz 3 des Vorschlags für eine Verordnung zur Festlegung eines Ausgabenverfolgungs- und
Leistungsrahmens für den Haushalt sowie anderer horizontaler Vorschriften für die Programme und Tätigkeiten der Union (COM(2025) 545
final vom 16.7.2025) steht noch aus.
48 Siehe EU-Strategie für die Zivilgesellschaft (COM(2025) 790 final).
25
Empfehlung enthalten, wonach die Daten nach Geschlecht und anderen
Diskriminierungsgründen aufzuschlüsseln sind.
Auch Maßnahmen der Krisenvorsorge müssen geschlechtergerecht ausgestaltet werden.
Wie in der Strategie für eine Union der Krisenvorsorge festgestellt, können Frauen und
Mädchen von Krisen und Notfällen unverhältnismäßig stark betroffen sein. So führen
beispielsweise extreme Wetterereignisse bei schwangeren oder älteren Frauen zu
schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen, einschließlich eines erhöhten Risikos der
Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthalts. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird die
Kommission Vielfalt und Inklusion bei den Schulungsmaßnahmen und Operationen im
Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union weiterhin durchgängig
berücksichtigen, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung eines ausgewogenen
Geschlechterverhältnisses liegen wird.
Stadtplanung birgt ein großes Potenzial für die Förderung der Gleichstellung der
Geschlechter, denn in ihrem Rahmen kann sichergestellt werden, dass öffentliche Räume für
Frauen und Mädchen sicher sind und dass Infrastrukturen und Dienstleistungen wie Pflege-
und Betreuungsdienste sowie öffentliche Verkehrsmittel an ihre Bedürfnisse angepasst
werden49. In der EU-Agenda für Städte 2025 werden die geschlechtsspezifischen
Herausforderungen der Stadtplanung hervorgehoben und Möglichkeiten aufgezeigt, wie diese
Fragen gemeinsam mit den Städten weiter vorangebracht werden können, z. B. durch die
künftige EU-Plattform „Städte“. Die Kommission wird auch weiterhin lokale Behörden, die
sich für Inklusion einsetzen, durch die Verleihung des Preises „Europäische Hauptstädte für
Integration und Vielfalt“ unterstützen und auszeichnen.
Um die Verwirklichung der Grundsätze des Fahrplans für die Frauenrechte auf
nationaler Ebene voranzubringen, fordert die Kommission alle Mitgliedstaaten auf, bis
Ende 2027 nationale Aktionspläne für die Gleichstellung der Geschlechter aufzustellen.
Das Programm für gegenseitiges Lernen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter
und die hochrangige Gruppe für Gender Mainstreaming bieten hervorragende Plattformen
für den Austausch bewährter Verfahren und die Überwachung der Umsetzung dieser Strategie
und der nationalen Pläne.
Die Kommission wird die Umsetzung aller Strategien im Rahmen der Union der Gleichheit
überwachen und darüber Bericht erstatten, wozu auch eine Bestandsaufnahme der im Rahmen
dieser Strategie erzielten Fortschritte und die Nachverfolgung ihrer Maßnahmen gehören. Die
Kommission wird auch eine Kommunikationskampagne zur Union der Gleichheit
einleiten, die eine starke geschlechtsspezifische Dimension und einen intersektionalen Ansatz
umfassen wird, und im Rahmen von Horizont Europa ein Forschungs- und
Innovationsnetzwerk für eine Union der Gleichheit ins Leben rufen.
49 Siehe die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen – Schluss mit geschlechtsspezifischer Gewalt – Städte und Regionen
als Vorreiter (2024) sowie die globale Initiative von UN Women mit dem Titel „Safe Cities and Safe Public Spaces for Women and Girls“
(2025).
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Wichtigste Maßnahmen der Kommission:
Sicherstellung von Gender Mainstreaming bei der Umsetzung des nächsten MFR (2028-
2034) (die Annahme steht noch aus)
Vorlage einer technischen Leitlinie zur Verfolgung der Ausgaben im Bereich der
Gleichstellung der Geschlechter (2026)
Stärkung der Vertretung der Zivilgesellschaft im Beratenden Ausschuss für
Chancengleichheit von Frauen und Männern (2026)
3. Gleichstellung der Geschlechter im auswärtigen Handeln der Union
Kein Land der Welt ist derzeit auf Kurs, die vollständige Gleichstellung der Geschlechter bis
2030 zu erreichen. Die Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter geraten in vielen
Teilen der Welt zunehmend ins Stocken und werden wieder rückgängig gemacht, da bewaffnete
Konflikte auf Rekordniveau, demokratische Rückschritte, geopolitische Fragmentierung und
die sich beschleunigenden Auswirkungen des Klimawandels das weltweite Sicherheitsumfeld
umgestalten. Die Streichung der Mittel für die Gleichstellung der Geschlechter gefährdet die
Aussichten auf menschliche Entwicklung, einschließlich des Zugangs von Frauen zu sexueller
und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten. Ein Drittel der Frauen
weltweit ist körperlicher oder sexueller Gewalt ausgesetzt, und mehr als 200 Millionen Frauen
und Mädchen sind von Genitalverstümmelung betroffen50. Die Rechte der Frauen werden in
Konflikten, in denen Frauen zunehmend von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind,
stark beeinträchtigt. Frauen sind auch stärker von klimabedingten Katastrophen,
Ernährungsunsicherheit und Ressourcenknappheit bedroht, während die Ungleichheit
zwischen den Geschlechtern die Auswirkungen von ökologischen Herausforderungen noch
verstärkt. Die Anerkennung der sich überschneidenden Auswirkungen von Klimawandel,
Konflikten, Vertreibung und Migration auf Frauen und Mädchen, die Bereitstellung von
geschlechtergerechter Unterstützung für Erholung und Wiederaufbau und die Unterstützung
von Frauenrechtsorganisationen sind wesentliche Elemente, um die grundlegenden Ursachen
von Fragilität zu bekämpfen und die gesellschaftliche Krisenvorsorge und Resilienz gegenüber
Krisen zu stärken.
Die EU ist nach wie vor entschlossen, der Gleichstellung der Geschlechter und der
Beseitigung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt in ihrem auswärtigen Handeln
Vorrang einzuräumen, um die Fortschritte bei der Erfüllung internationaler Verpflichtungen,
einschließlich der Erklärung und Aktionsplattform von Peking, zu beschleunigen. Die
Umsetzung des Aktionsplans für die Gleichstellung (GAP) III bis Ende 2027 wird ein
wichtiger Schritt in diese Richtung sein. Die Kommission wird eine öffentliche Konsultation
der Interessenträger einleiten, um einen neuen politischen Rahmen auszuarbeiten, den
Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) IV für den Zeitraum 2028-2034, der gemeinsam
mit der Hohen Vertreterin angenommen werden soll. Auf der Grundlage der Konsultationen
50 WHO 2024 – Violence against women statistics.
27
und der gewonnenen Erkenntnisse werden im GAP IV Prioritäten und Initiativen im Bereich
des auswärtigen Handelns festgelegt. Die EU-Delegationen in Drittländern und die EU-
Missionen werden sie umsetzen.
In den bilateralen Menschenrechtsdialogen mit Nicht-EU-Ländern und regionalen
Organisationen werden weiterhin Gleichstellungsaspekte berücksichtigt, um
geschlechtergerechte Maßnahmen und die Haushaltsplanung in den Partnerländern zu
unterstützen. In ihren Wahlbeobachtungen wird die EU weiterhin prüfen, inwieweit Frauen
uneingeschränkt, gleichberechtigt und konstruktiv am politischen und öffentlichen Leben
teilhaben können. Die EU wird auch die Verbesserung des Zugangs von Frauen zu
menschenwürdigen Arbeitsplätzen, Unternehmertum und Einkommenssicherheit fördern und
gleichzeitig im Rahmen von Global Gateway umfassendere Vorteile für Gesundheit,
Ernährungssicherheit und Ernährung erzielen. Die Gleichstellung der Geschlechter, die
Stärkung der Rolle der Frau sowie die allgemeine und berufliche Bildung sind
bereichsübergreifende Prioritäten des Pakts für den Mittelmeerraum.
Das Engagement der EU für einen wirksamen Multilateralismus ist unverzichtbar, um
Frieden, Wohlstand, Sicherheit und die Achtung der Menschenrechte für alle zu wahren. Die
EU wird sich weiterhin aktiv an der Wiederbelebung der Kommission der Vereinten Nationen
für die Rechtsstellung der Frau beteiligen und diese unterstützen und sich weiterhin für die
Gleichstellung der Geschlechter in anderen einschlägigen Menschenrechtsgremien der
Vereinten Nationen einsetzen.
Im Einklang mit der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit wird der Gleichstellung der
Geschlechter bei den Anstrengungen der Kommissionsdienststellen und des EAD, den Frieden
vor dem Hintergrund der weltweit zunehmenden Unsicherheit und Konflikte zu fördern, eine
entscheidende Bedeutung zukommen. Ein erneuerter EU-Aktionsplan für Frauen, Frieden
und Sicherheit soll 2027 vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee gebilligt
werden. Die EU wird die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit nach wie vor systematisch
in ihre Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften einbeziehen.
Die Kommission setzt sich weiterhin für eine geschlechtergerechte, grundsatz- und
bedarfsorientierte humanitäre Hilfe und für die Unterstützung von Opfern
geschlechtsspezifischer Gewalt in humanitären Notsituationen ein, einschließlich derjenigen,
die von intersektioneller Diskriminierung betroffen sind. Die Kommission wird 2026 eine
spezielle neue Leitinitiative – SHIELD (Sexual and Reproductive Health in Emergencies
and Life in Dignity – Sexuelle und reproduktive Gesundheit in Notsituationen und Leben
in Würde) – auf den Weg bringen, deren Schwerpunkt darauf liegt, den Zugang zu
sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten zu
verbessern und Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt zu unterstützen. Diese
Verpflichtung wird in der bevorstehenden Mitteilung über humanitäre Hilfe verankert
werden. Die Kommission wird auch die Gleichstellungspolitik der EU im Bereich der
humanitären Hilfe im Hinblick auf ihre Aktualisierung bewerten.
28
Darüber hinaus ist die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Einklang mit dem
in der überarbeiteten Erweiterungsmethodik von 2020 festgelegten Grundsatz „Wesentliches
zuerst“ ein zentraler Aspekt der Arbeit der Kommission mit den Bewerberländern und
möglichen Bewerberländern. Die Kommission wird weiterhin die Angleichung der
Rechtsvorschriften der Bewerberländer an den EU-Besitzstand im Bereich der Gleichstellung
der Geschlechter und die einschlägigen internationalen Standards bewerten und Unterstützung
leisten, um auf die vollständige Umsetzung hinzuwirken. Ferner wird die EU im Rahmen der
Östlichen Partnerschaft die Partnerländer nach wie vor bei der Förderung der Gleichstellung
der Geschlechter unterstützen. Diese Prioritäten werden auch weiterhin in der finanziellen
Unterstützung der EU zum Ausdruck kommen, insbesondere durch das Instrument für
Heranführungshilfe (IPA) III und das Instrument für Nachbarschaft,
Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI).
Die Gleichstellung der Geschlechter ist nach wie vor ein fester Bestandteil der
Handelspolitik der EU. Die Kommission wird weiterhin Bestimmungen zur Gleichstellung
der Geschlechter in Handelsabkommen aufnehmen. In den Ländern, die im Rahmen des
Allgemeinen Präferenzsystems der EU begünstigt werden, wird die Kommission die
Überwachung der Einhaltung der internationalen Menschenrechtsübereinkommen fortsetzen.
Die Kommission wird außerdem Anfang 2027 gemeinsam mit dem Internationalen
Handelszentrum einen praktischen Leitfaden für politische Entscheidungsträgerinnen und -
träger zur Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Handelspolitik veröffentlichen.
Angesichts der Auswirkungen der in diesem Abschnitt vorgeschlagenen Maßnahmen auf die
Außenbeziehungen der EU werden diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem EAD im
Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben durchgeführt.
Wichtigste Maßnahmen:
Einleitung des Aktionsplans für die Gleichstellung (GAP) IV (2028-2034)
Einleitung des EU-Aktionsplans für Frauen, Frieden und Sicherheit (2028-2034)
Einleitung der Initiative SHIELD (Sexual and Reproductive Health in Emergencies and
Life in Dignity – Sexuelle und reproduktive Gesundheit in Notsituationen und Leben in
Würde), mit Schwerpunkt auf dem Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und
den damit verbundenen Rechten und der Unterstützung von Überlebenden
geschlechtsspezifischer Gewalt (2026)
4. Schlussfolgerung
Mit dieser Strategie verpflichtet sich die Kommission, ein Vorbild für die Gleichstellung der
Geschlechter in einer sich rasch ändernden Welt zu bleiben. Obwohl die Gleichstellung der
Geschlechter in vielen Ländern zunehmend unter Druck gerät, wird die Kommission weiterhin
konkrete Schritte unternehmen, um sie voranzubringen. Bürgerinnen und Bürger der EU
unterstützen die Gleichstellung der Geschlechter und sehen sie als Vorteil für die Gesellschaft
29
an. Wie im Fahrplan für die Frauenrechte dargelegt, bleibt die Verwirklichung einer
geschlechtergerechten Gesellschaft das Ziel der Kommission. Mit dieser Strategie sagt die
Kommission zu, bei der Förderung der Grundsätze des Fahrplans sowohl innerhalb der EU als
auch in ihrem auswärtigen Handeln eine Führungsrolle zu übernehmen. Sie wird dafür Sorge
tragen, dass der Besitzstand im Bereich Gleichstellung der Geschlechter und der
Nichtdiskriminierung in der gesamten EU vollständig umgesetzt und angewendet wird.
Gleichstellung der Geschlechter kann nur erreicht werden, wenn alle gemeinsam dafür
eintreten: Diese Strategie ist daher auch eine erneute Aufforderung an alle Verbündeten,
sich gemeinsam für die Gleichstellung der Geschlechter einzusetzen. Konkrete und
nachhaltige Fortschritte erfordern eine Zusammenarbeit zwischen den Organen der EU und
den Mitgliedstaaten sowie mit Sozialpartnern und Frauenrechtsorganisationen. Die
Kommission wird auf internationaler Ebene mit allen Partnern zusammenarbeiten, die sich für
die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, mit Ländern außerhalb der EU, einschließlich
Bewerberländern und möglichen Bewerberländern für den Beitritt zur EU, sowie mit
internationalen Organisationen.
Drucksache 193/26 - 30 -
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Unterrichtung)