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zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2026 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034

dip / drucksache 10.06.2026 · WP 21 · 21/6382 · Entschließungsantrag · Original ↗

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zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2026 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 Entschließungsantrag der Abgeordneten Janina Böttger, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Maren Kaminski, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2026 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Vorschläge der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 sowie zur stärkeren Bündelung von Förderinstrumenten im Rahmen nationaler und regionaler Partnerschaftspläne (NRPP) greifen tief in die bestehende Architektur der europäischen Kohäsions-, Sozial- und Strukturpolitik ein. Der Deutsche Bundestag teilt die Einschätzungen und berücksichtigt die Beschlüsse des Bundesrates, insbesondere vom 8. Mai 2026 und vom 21. November 2025, sowie die Subsidaritätsrüge des Bundesrates gegenüber der Europäischen Kommission, wonach die vorgesehene Reform zu einer erheblichen Zentralisierung von Entscheidungs- und Steuerungskompetenzen führen können und die föderale Mitwirkung der Länder sowie die Rolle der Regionen geschwächt zu werden drohen. Der Bundestag sieht die Gefahr, dass durch eine stärkere Konzentration der Mittelsteuerung auf nationale Ebenen regionale Bedarfe unzureichend berücksichtigt werden, bewährte Strukturen der Kohäsionspolitik geschwächt werden, die Partnerschaftsprinzipien der Europäischen Union eingeschränkt werden und Kommunen, Regionen und zivilgesellschaftliche Akteure geringeren Zugang zu Fördermitteln erhalten. Der Bundestag unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik, der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+), Programme zur Armutsbekämpfung, zur sozialen Inklusion, zur Integration benachteiligter Gruppen sowie zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse eigenständige und verlässliche Förderinstrumente bleiben müssen. Der Bundestag nimmt die Stellungnahmen der Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände ernst. Diese weisen darauf hin, dass eine übermäßige Zentralisierung zulasten Deutscher Bundestag Drucksache 21/6382 21. Wahlperiode 10.06.2026 lokaler sozialer Infrastruktur gehen kann, soziale Träger Planungssicherheit benötigen, die direkte Beteiligung der Zivilgesellschaft an Programmplanung und Mittelvergabe erhalten bleiben muss und soziale Ziele im MFR nicht hinter industrie-, sicherheitsoder wettbewerbspolitischen Prioritäten zurücktreten dürfen. Der Bundestag bekräftigt die Bedeutung des europäischen Partnerschaftsprinzips gemäß den europäischen Verträgen und Verordnungen. Länder, Kommunen, Sozialpartner und zivilgesellschaftliche Organisationen müssen weiterhin verbindlich in Planung, Umsetzung und Kontrolle europäischer Förderprogramme eingebunden bleiben. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich auf Ebene der EU, bei den Verhandlungen zum MFR dafür einzusetzen, dass a) die Schwächung der Mitwirkungsrechte der Länder, Regionen und Kommunen im Rahmen der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) beim Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2026 abgelehnt wird; b) der Gestaltungsspielraum in den laufenden Verhandlungsrunden des Bundes und der Länder zur Ausgestaltung und Umsetzung der NRPP ausgeweitet wird; c) die im Wege der Subsidiaritätsrüge gegenüber der Kommission geäußerten Bedenken des Bundesrates sowie die Beschlüsse des Bundesrates gegen eine Aushöhlung regionaler Zuständigkeiten in der europäischen Kohäsions- und Strukturpolitik in den Verhandlungen auf europäischer Ebene berücksichtigt werden; d) das Partnerschaftsprinzip einschließlich der verbindlichen Beteiligung von Ländern, Kommunen, Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen ausdrücklich abgesichert wird; e) es zu keiner stärkeren Zentralisierung der Mittelsteuerung bei der Europäischen Kommission und auf nationalstaatlicher Ebene kommt; f) die direkte Zugänglichkeit europäischer Fördermittel für regionale und lokale Akteurinnen und Akteure sowie Träger sozialer Dienstleistungen erhalten bleibt; g) in den Verhandlungen soziale Infrastruktur, Daseinsvorsorge und gemeinnützige Träger als tragende Säulen des europäischen Zusammenhalts ausdrücklich berücksichtigt werden; h) Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und der Kohäsionspolitik sowie Programme zur Armutsbekämpfung, sozialen Integration und Förderung benachteiligter Gruppen weiterhin zweckgebunden und sichtbar ausgewiesen bleiben; i) der Reformprozess des EU-Haushalts transparent, nachvollziehbar und demokratisch legitimiert erfolgt; 2. den Deutschen Bundestag und den Bundesrat fortlaufend, frühzeitig und umfassend über den Stand der Verhandlungen zu informieren und die Länder gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes eng einzubeziehen. Berlin, den 9. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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