zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2026 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034
Text
zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2026 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Janina Böttger, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Maik
Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Maren Kaminski, Jan
Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada
Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der
Fraktion Die Linke
zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler
zum Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2026 in Brüssel
hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum
Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre
2028 bis 2034
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Vorschläge der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen
(MFR) 2028–2034 sowie zur stärkeren Bündelung von Förderinstrumenten im
Rahmen nationaler und regionaler Partnerschaftspläne (NRPP) greifen tief in die
bestehende Architektur der europäischen Kohäsions-, Sozial- und Strukturpolitik ein.
Der Deutsche Bundestag teilt die Einschätzungen und berücksichtigt die Beschlüsse
des Bundesrates, insbesondere vom 8. Mai 2026 und vom 21. November 2025, sowie
die Subsidaritätsrüge des Bundesrates gegenüber der Europäischen Kommission,
wonach die vorgesehene Reform zu einer erheblichen Zentralisierung von Entscheidungs-
und Steuerungskompetenzen führen können und die föderale Mitwirkung der Länder
sowie die Rolle der Regionen geschwächt zu werden drohen.
Der Bundestag sieht die Gefahr, dass durch eine stärkere Konzentration der
Mittelsteuerung auf nationale Ebenen regionale Bedarfe unzureichend berücksichtigt werden,
bewährte Strukturen der Kohäsionspolitik geschwächt werden, die
Partnerschaftsprinzipien der Europäischen Union eingeschränkt werden und Kommunen, Regionen und
zivilgesellschaftliche Akteure geringeren Zugang zu Fördermitteln erhalten.
Der Bundestag unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik, der Europäische Sozialfonds
Plus (ESF+), Programme zur Armutsbekämpfung, zur sozialen Inklusion, zur
Integration benachteiligter Gruppen sowie zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse
eigenständige und verlässliche Förderinstrumente bleiben müssen.
Der Bundestag nimmt die Stellungnahmen der Gewerkschaften und
Wohlfahrtsverbände ernst. Diese weisen darauf hin, dass eine übermäßige Zentralisierung zulasten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6382
21. Wahlperiode 10.06.2026
lokaler sozialer Infrastruktur gehen kann, soziale Träger Planungssicherheit benötigen,
die direkte Beteiligung der Zivilgesellschaft an Programmplanung und Mittelvergabe
erhalten bleiben muss und soziale Ziele im MFR nicht hinter industrie-,
sicherheitsoder wettbewerbspolitischen Prioritäten zurücktreten dürfen.
Der Bundestag bekräftigt die Bedeutung des europäischen Partnerschaftsprinzips
gemäß den europäischen Verträgen und Verordnungen. Länder, Kommunen,
Sozialpartner und zivilgesellschaftliche Organisationen müssen weiterhin verbindlich in
Planung, Umsetzung und Kontrolle europäischer Förderprogramme eingebunden bleiben.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich auf Ebene der EU, bei den Verhandlungen zum MFR dafür einzusetzen, dass
a) die Schwächung der Mitwirkungsrechte der Länder, Regionen und
Kommunen im Rahmen der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPP)
beim Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2026 abgelehnt wird;
b) der Gestaltungsspielraum in den laufenden Verhandlungsrunden des Bundes
und der Länder zur Ausgestaltung und Umsetzung der NRPP ausgeweitet
wird;
c) die im Wege der Subsidiaritätsrüge gegenüber der Kommission geäußerten
Bedenken des Bundesrates sowie die Beschlüsse des Bundesrates gegen eine
Aushöhlung regionaler Zuständigkeiten in der europäischen Kohäsions- und
Strukturpolitik in den Verhandlungen auf europäischer Ebene berücksichtigt
werden;
d) das Partnerschaftsprinzip einschließlich der verbindlichen Beteiligung von
Ländern, Kommunen, Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen
Organisationen ausdrücklich abgesichert wird;
e) es zu keiner stärkeren Zentralisierung der Mittelsteuerung bei der
Europäischen Kommission und auf nationalstaatlicher Ebene kommt;
f) die direkte Zugänglichkeit europäischer Fördermittel für regionale und
lokale Akteurinnen und Akteure sowie Träger sozialer Dienstleistungen
erhalten bleibt;
g) in den Verhandlungen soziale Infrastruktur, Daseinsvorsorge und
gemeinnützige Träger als tragende Säulen des europäischen Zusammenhalts
ausdrücklich berücksichtigt werden;
h) Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und der Kohäsionspolitik
sowie Programme zur Armutsbekämpfung, sozialen Integration und
Förderung benachteiligter Gruppen weiterhin zweckgebunden und sichtbar
ausgewiesen bleiben;
i) der Reformprozess des EU-Haushalts transparent, nachvollziehbar und
demokratisch legitimiert erfolgt;
2. den Deutschen Bundestag und den Bundesrat fortlaufend, frühzeitig und
umfassend über den Stand der Verhandlungen zu informieren und die Länder gemäß
Artikel 23 des Grundgesetzes eng einzubeziehen.
Berlin, den 9. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
Relationen
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- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsd (Zugehöriger Vorgang: Antrag zur Mitwirkung des BT in EU-Angelegenheiten)