Soziales Europa - Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern
Text
Soziales Europa - Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern
Antrag
der Abgeordneten Janina Böttger, Desiree Becker, Doris Achelwilm,
Gökay Akbulut, Maik Brückner, Clara Bünger, Agnes Conrad, Katrin Fey,
Vinzenz Glaser, Christian Görke, Luke Hoß, Maren Kaminski, Ferat Koçak,
Jan Köstering, Sonja Lemke, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu
Özdemir, Bodo Ramelow, Lea Reisner, Zada Salihović, David Schliesing,
Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Isabelle Vandre, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat, Janine Wissler, Anne Zerr
und der Fraktion Die Linke
Soziales Europa – Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union (EU) legt für die Jahre
2028 bis 2034 die zur Verfügung stehenden Finanzmittel der EU fest. Zugleich werden
im MFR das maximale Haushaltsvolumen der EU-Jahresbudgets sowie die
Obergrenzen der einzelnen Ausgabenrubriken und somit die Struktur und die Gewichtung der
politischen Prioritäten der EU festgelegt. Gerade in Zeiten tiefgreifender sozialer,
wirtschaftlicher und geopolitischer Umbrüche entscheidet der MFR darüber, ob die EU
ihrem Anspruch gerecht wird, sozialen Zusammenhalt zu sichern, regionale
Ungleichheiten abzubauen und gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern.
Die durch die Europäische Kommission geplante Bündelung zahlreicher EU-
Förderprogramme verschiebt die Prioritäten des Haushalts immer weiter weg vom zivilen
Ansatz zugunsten der Stärkung der gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik mit dem Ziel militärischer Aufrüstung sowie industriepolitischer
Wettbewerbsfähigkeit. Betroffen sind insbesondere Fonds für Soziales, regionale und ländliche
Entwicklung, Agrarpolitik, sowie Umwelt- und Klimaschutz, die nicht mehr als
eigenständige Ausgleichsinstrumente nebeneinanderstehen, sondern innerhalb eines
gemeinsamen Topfs um begrenzte Mittel konkurrieren. Das Budget für Aufrüstung soll
verfünffacht, das für militärische Mobilität verzehnfacht werden. Währenddessen
werden für den sozialen Bereich, sowie für regionale und ländliche Entwicklungen
Kürzungen in Höhe von mindestens 20 % erwartet. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit
der Ausgaben erleichtert politische Umschichtungen und verwischt die bisherige
Zweckbindung sozialer und regionaler Fördermittel. Gerade diese sind jedoch nach
Art. 174 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein
Kernbestandteil des europäischen Projekts, weil sie soziale Teilhabe und gleichwertige
Lebensverhältnisse in allen Regionen sichern sollen.
Diese Zusammenführung der bislang eigenständigen Fonds in sogenannte Nationale
und Regionale Partnerschaftspläne (NRPP) stellt eine Nationalisierung des europäi-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5394
21. Wahlperiode 16.04.2026
schen Projekts und Zentralisierung der Entscheidungen dar. Statt der notwendigen
Vereinfachung und Entbürokratisierung der EU-Förderpolitik würde eine weitere neue
Verwaltungsstruktur aufgebaut. Über Jahrzehnte haben die Bundesländer, Kommunen
und Projektträger in Deutschland umfassende Expertise im Umgang mit EU-Mitteln
aufgebaut und ein tiefes Verständnis für regionale Herausforderungen entwickelt.
Dieses Wissen darf nicht verloren gehen. Statt zusätzliche Bürokratie zu schaffen, sollten
die bestehenden Strukturen konsequent genutzt werden. Regionale Perspektiven und
konkrete Bedarfe müssen weiterhin maßgeblich sein – andernfalls drohen langfristig
Fehlentscheidungen und eine ineffiziente Verwendung der Mittel.
Soziale Projekte sowie Maßnahmen zur ländlichen und regionalen Entwicklung
würden in ein bürokratisches Wettbewerbssystem gezwungen, das Kennzahlen höher
gewichtet als die tatsächliche gesellschaftliche Wirkung. Erfahrungen aus der
Förderpraxis zeigen, dass der vorgeschlagene leistungsbasierte Ansatz der Mittelauszahlung
gerade die Arbeit mit besonders benachteiligten Gruppen strukturell benachteiligen
würde.
In Deutschland leisten die kohäsionspolitischen Förderprogramme einen wesentlichen
Beitrag zur Umsetzung des im Grundgesetz (Art. 72 Abs. 2) verankerten Auftrags,
gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Eine Schwächung dieser Politik
zugunsten einer sicherheits- und rüstungszentrierten Haushaltslogik würde daher nicht
nur soziale Ungleichheiten verschärfen, sondern auch den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die Akzeptanz europäischer Politik untergraben.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich in Verhandlungen auf EU-Ebene und in Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten
klar wie folgt zu positionieren:
1. Sich für ein verbindliches Budget für den Europäischen Sozialfonds
auszusprechen und zu fordern, dass das Budget eigenständig verwaltet, von Agrar- und
sonstigen Kohäsionsmitteln getrennt und zweckgebunden für die Umsetzung der
Europäischen Säule sozialer Rechte verwendet wird. Diese darf das
inflationsangepasste Budget des Europäischen Sozialfonds (ESF+) der laufenden
Förderperiode nicht unterschreiten;
2. sich für eine Förderungslogik auszusprechen, die strukturschwache und
besonders vom Strukturwandel betroffene Regionen, sowie ländliche Räume weiterhin
gezielt unterstützt. Beruhen Förderkategorien auf zu grobflächigen
Durchschnittswerten, drohen einzelne Regionen, insbesondere Ostdeutschland, in
strukturelle Entwicklungslücken zu fallen;
3. die Umwidmung von Mitteln für Soziales, sowie regionaler und ländlicher
Entwicklung zugunsten militärischer Ausgaben abzulehnen. Sofern an der
vorgeschlagenen Verwaltungsstruktur der NRPP festgehalten wird, sollen die darin
enthaltenen Mittel ausschließlich zivilen Zwecken zugutekommen;
4. die Anwendung des leistungsbasierten Ansatzes der Mittelvergabe für den
sozialen Bereich abzulehnen. Das Erreichen starrer quantitativer Meilensteine wird der
Arbeit mit präventiven und innovativen Maßnahmen, sowie der Unterstützung
besonders vulnerabler Gruppen nicht gerecht. Spezielle Förderkriterien für am
stärksten benachteiligte Personen, wie im EhAP Plus, müssen weiterhin gesichert
sein. Gemeinnützige Träger dürfen nicht mit unkalkulierbaren finanziellen
Rückforderungs- und Haftungsrisiken belastet werden. Eine Koppelung der
Mittelauszahlung an Reformauflagen, die zu Sozialkürzungen, Deregulierung oder einer
Schwächung sozialstaatlicher Sicherungssysteme führen, ist abzulehnen.
Stattdessen muss ein zweckgebundenes Sozialbudget kosten- und bedarfsorientiert
ausgezahlt werden;
5. sich dafür einzusetzen, dass Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds (AMIF) für Integrations- und Bildungsmaßnahmen verwendet werden, statt
für die Abwehr von Menschen an den EU-Außengrenzen im Rahmen des neuen
Migrations- und Asylpakets;
6. konkrete und verbindliche Zielvorgaben und Förderkriterien eines eigenständigen
Sozialbudgets einzufordern: Mindestens 30 % für soziale Inklusion, jeweils
mindestens 5 % für Kindergarantie, Jugendgarantie und zur Bekämpfung materieller
Deprivation. Darüber hinaus sollen über das Gesamtvolumen eines jeden NRPP
mindestens 25 % der Umsetzung der Europäischen Säule der sozialen Rechte
investiert werden;
7. sich für die Beibehaltung und Erhöhung gesonderter Interventionssätze für die
planungssichere Unterstützung vulnerabler Gruppen einzusetzen. Die EU-
Kofinanzierung muss für sozial-innovative Projekte und benachteiligte Gruppen
mindestens 90 %, für unternehmensbezogene Projekte mindestens 70 % betragen.
Angesichts angespannter Haushaltslagen ist ihre Umsetzung sonst gravierend
gefährdet;
8. sich für eine verbindliche und kodifizierte Mitwirkung von Regionen,
Kommunen, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft sowie des Europäischen Parlaments
bei der Entwicklung der NRPP und der darin gesteckten Ziele und Meilensteine
für die Mittelauszahlung einzusetzen. Von diesen muss auch die Auswahl und
Bewertung, finanzielle Verwaltung und Überwachung von EU-finanzierten
Projekten im Rahmen der bestehenden Verwaltungs- und Zuständigkeitsstrukturen
mitentschieden werden.
Berlin, den 14. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Der von der EU-Kommission am 16. Juli 2025 vorgelegte Entwurf für den MFR 2028–2034 soll ein
Gesamtvolumen von 1,98 Billionen Euro (laufende Preise) vorsehen. Der Finanzrahmen würde grundlegend umstrukturiert:
Die bisherigen 52 Fonds sollen zu 16 Fonds in vier Säulen zusammengelegt werden. Die erste Säule würde über
sogenannte NRPP umgesetzt und Bereiche wie regionale und ländliche Entwicklung, Soziales, Agrarpolitik
sowie Migration und Grenzmanagement bündeln. Davon betroffen wären insbesondere der Europäische
Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER), der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFAF), der Europäische Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE), der Kohäsionsfonds, sowie der Europäische Sozialfonds (ESF+).
Mit einem NRPP je Mitgliedstaat schlägt die Kommission zudem eine starke Nationalisierung der Planung und
Mittelvergabe vor. Die Investitionsschwerpunkte würden künftig zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaat
vereinbart – statt wie bisher dezentral über operationelle Programme durch die Regionen.
Ein Verlust der bisherigen Zuständigkeiten der Länder würde nicht nur regionale Bedarfe unzureichend abbilden,
sondern auch die über mehrere Förderperioden aufgebaute fachliche Expertise und kommunale Verankerung
schwächen. Eine demokratische Teilhabe von Regionen, Kommunen, Sozial- und zivilgesellschaftlichen
Partnern sowie des Europäischen Parlaments an der Mittelplanung und -verwaltung bildet die Brücke zwischen
konkreten Bedarfen, wirksamer Mittelverwendung und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die
Handlungsfähigkeit ihrer staatlichen Institutionen.
Deutschland würde für seinen NRPP rund 68 Milliarden Euro erhalten. Davon wären bereits etwa 4 Milliarden
Euro für Migration, Grenzschutz und innere Sicherheit festgelegt. Die Direktzahlungen für Landwirte (bisher
erste Säule der GAP) blieben mit rund 33 Milliarden Euro eigenständig abgesichert. Auch für die interregionale
Zusammenarbeit und für Fischerei könnten kleinere, feste Beträge ausgegeben werden. Eine verbindliche
Zweckbindung für die Politikbereiche regionale Entwicklung, Förderung ländlicher Räume und Soziales fehlt.
Stattdessen wird ein Ausgabeziel von nur 14 % der verbleibenden ungebundenen Mittel für Soziales formuliert. Zudem
sollen 10 % für die Entwicklung ländlicher Räume aufgewandt werden. Diese Zielwerte sind unverbindlich und
gegenseitig deckungsfähig. Sie verschleiern ein deutliches Abschmelzen der verfügbaren Ressourcen für sozialen
und regionalen Zusammenhalt in Europa.
Kommunen und Träger stehen bei der Aufbringung ihrer Eigenanteile unter enormem finanziellem Druck. Ohne
höhere EU-Kofinanzierungssätze wären diese Eigenanteile künftig nicht mehr leistbar, EU-Mittel würden nicht
abgerufen, und Projekte würden enden.
Maßgebend für die Zuteilung kohäsionspolitischer Mittel, insbesondere aus ESF+ und EFRE, ist aktuell die
Kategorisierung in weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen basierend
auf dem BIP/Kopf einer Region. So können gezielt insbesondere die ostdeutschen Länder stärker unterstützt
werden. Die Aufweichung dieser Logik würde eine Benachteiligung der Regionen bedeuten, die auf
Strukturmittel am stärksten angewiesen sind.
Zukünftig sollen Auszahlungen zudem an das Erreichen von Meilensteinen und die Umsetzung von Reformen
unter Kontrolle der Kommission geknüpft werden. Bei Nichterreichen wären Träger Haftungs- und
Rückzahlungsrisiken ausgesetzt. Entsprechend droht eine Einschränkung der Innovationsoffenheit von Projekten, eine
verminderte Planungssicherheit der Akteure und eine schärfere Konkurrenz zwischen Politikfeldern. Besonders
vulnerable Gruppen wie Wohnungslose, benachteiligte Jugendliche und einkommensarme Menschen könnten
aus den Förderprogrammen herausfallen. Der steigende Begründungs- und Nachweisaufwand würde
insbesondere ehrenamtliche Träger sowie Strukturen in verwaltungsschwachen Regionen benachteiligen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsd (Zugehöriger Vorgang: Antrag zur Mitwirkung des BT in EU-Angelegenheiten)