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Soziales Europa - Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern

dip / drucksache 16.04.2026 · WP 21 · 21/5394 · Antrag · Original ↗

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Soziales Europa - Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern Antrag der Abgeordneten Janina Böttger, Desiree Becker, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Maik Brückner, Clara Bünger, Agnes Conrad, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Christian Görke, Luke Hoß, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Bodo Ramelow, Lea Reisner, Zada Salihović, David Schliesing, Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Soziales Europa – Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union (EU) legt für die Jahre 2028 bis 2034 die zur Verfügung stehenden Finanzmittel der EU fest. Zugleich werden im MFR das maximale Haushaltsvolumen der EU-Jahresbudgets sowie die Obergrenzen der einzelnen Ausgabenrubriken und somit die Struktur und die Gewichtung der politischen Prioritäten der EU festgelegt. Gerade in Zeiten tiefgreifender sozialer, wirtschaftlicher und geopolitischer Umbrüche entscheidet der MFR darüber, ob die EU ihrem Anspruch gerecht wird, sozialen Zusammenhalt zu sichern, regionale Ungleichheiten abzubauen und gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern. Die durch die Europäische Kommission geplante Bündelung zahlreicher EU- Förderprogramme verschiebt die Prioritäten des Haushalts immer weiter weg vom zivilen Ansatz zugunsten der Stärkung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit dem Ziel militärischer Aufrüstung sowie industriepolitischer Wettbewerbsfähigkeit. Betroffen sind insbesondere Fonds für Soziales, regionale und ländliche Entwicklung, Agrarpolitik, sowie Umwelt- und Klimaschutz, die nicht mehr als eigenständige Ausgleichsinstrumente nebeneinanderstehen, sondern innerhalb eines gemeinsamen Topfs um begrenzte Mittel konkurrieren. Das Budget für Aufrüstung soll verfünffacht, das für militärische Mobilität verzehnfacht werden. Währenddessen werden für den sozialen Bereich, sowie für regionale und ländliche Entwicklungen Kürzungen in Höhe von mindestens 20 % erwartet. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Ausgaben erleichtert politische Umschichtungen und verwischt die bisherige Zweckbindung sozialer und regionaler Fördermittel. Gerade diese sind jedoch nach Art. 174 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein Kernbestandteil des europäischen Projekts, weil sie soziale Teilhabe und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen sichern sollen. Diese Zusammenführung der bislang eigenständigen Fonds in sogenannte Nationale und Regionale Partnerschaftspläne (NRPP) stellt eine Nationalisierung des europäi- Deutscher Bundestag Drucksache 21/5394 21. Wahlperiode 16.04.2026 schen Projekts und Zentralisierung der Entscheidungen dar. Statt der notwendigen Vereinfachung und Entbürokratisierung der EU-Förderpolitik würde eine weitere neue Verwaltungsstruktur aufgebaut. Über Jahrzehnte haben die Bundesländer, Kommunen und Projektträger in Deutschland umfassende Expertise im Umgang mit EU-Mitteln aufgebaut und ein tiefes Verständnis für regionale Herausforderungen entwickelt. Dieses Wissen darf nicht verloren gehen. Statt zusätzliche Bürokratie zu schaffen, sollten die bestehenden Strukturen konsequent genutzt werden. Regionale Perspektiven und konkrete Bedarfe müssen weiterhin maßgeblich sein – andernfalls drohen langfristig Fehlentscheidungen und eine ineffiziente Verwendung der Mittel. Soziale Projekte sowie Maßnahmen zur ländlichen und regionalen Entwicklung würden in ein bürokratisches Wettbewerbssystem gezwungen, das Kennzahlen höher gewichtet als die tatsächliche gesellschaftliche Wirkung. Erfahrungen aus der Förderpraxis zeigen, dass der vorgeschlagene leistungsbasierte Ansatz der Mittelauszahlung gerade die Arbeit mit besonders benachteiligten Gruppen strukturell benachteiligen würde. In Deutschland leisten die kohäsionspolitischen Förderprogramme einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des im Grundgesetz (Art. 72 Abs. 2) verankerten Auftrags, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Eine Schwächung dieser Politik zugunsten einer sicherheits- und rüstungszentrierten Haushaltslogik würde daher nicht nur soziale Ungleichheiten verschärfen, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz europäischer Politik untergraben. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich in Verhandlungen auf EU-Ebene und in Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten klar wie folgt zu positionieren: 1. Sich für ein verbindliches Budget für den Europäischen Sozialfonds auszusprechen und zu fordern, dass das Budget eigenständig verwaltet, von Agrar- und sonstigen Kohäsionsmitteln getrennt und zweckgebunden für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte verwendet wird. Diese darf das inflationsangepasste Budget des Europäischen Sozialfonds (ESF+) der laufenden Förderperiode nicht unterschreiten; 2. sich für eine Förderungslogik auszusprechen, die strukturschwache und besonders vom Strukturwandel betroffene Regionen, sowie ländliche Räume weiterhin gezielt unterstützt. Beruhen Förderkategorien auf zu grobflächigen Durchschnittswerten, drohen einzelne Regionen, insbesondere Ostdeutschland, in strukturelle Entwicklungslücken zu fallen; 3. die Umwidmung von Mitteln für Soziales, sowie regionaler und ländlicher Entwicklung zugunsten militärischer Ausgaben abzulehnen. Sofern an der vorgeschlagenen Verwaltungsstruktur der NRPP festgehalten wird, sollen die darin enthaltenen Mittel ausschließlich zivilen Zwecken zugutekommen; 4. die Anwendung des leistungsbasierten Ansatzes der Mittelvergabe für den sozialen Bereich abzulehnen. Das Erreichen starrer quantitativer Meilensteine wird der Arbeit mit präventiven und innovativen Maßnahmen, sowie der Unterstützung besonders vulnerabler Gruppen nicht gerecht. Spezielle Förderkriterien für am stärksten benachteiligte Personen, wie im EhAP Plus, müssen weiterhin gesichert sein. Gemeinnützige Träger dürfen nicht mit unkalkulierbaren finanziellen Rückforderungs- und Haftungsrisiken belastet werden. Eine Koppelung der Mittelauszahlung an Reformauflagen, die zu Sozialkürzungen, Deregulierung oder einer Schwächung sozialstaatlicher Sicherungssysteme führen, ist abzulehnen. Stattdessen muss ein zweckgebundenes Sozialbudget kosten- und bedarfsorientiert ausgezahlt werden; 5. sich dafür einzusetzen, dass Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für Integrations- und Bildungsmaßnahmen verwendet werden, statt für die Abwehr von Menschen an den EU-Außengrenzen im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets; 6. konkrete und verbindliche Zielvorgaben und Förderkriterien eines eigenständigen Sozialbudgets einzufordern: Mindestens 30 % für soziale Inklusion, jeweils mindestens 5 % für Kindergarantie, Jugendgarantie und zur Bekämpfung materieller Deprivation. Darüber hinaus sollen über das Gesamtvolumen eines jeden NRPP mindestens 25 % der Umsetzung der Europäischen Säule der sozialen Rechte investiert werden; 7. sich für die Beibehaltung und Erhöhung gesonderter Interventionssätze für die planungssichere Unterstützung vulnerabler Gruppen einzusetzen. Die EU- Kofinanzierung muss für sozial-innovative Projekte und benachteiligte Gruppen mindestens 90 %, für unternehmensbezogene Projekte mindestens 70 % betragen. Angesichts angespannter Haushaltslagen ist ihre Umsetzung sonst gravierend gefährdet; 8. sich für eine verbindliche und kodifizierte Mitwirkung von Regionen, Kommunen, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft sowie des Europäischen Parlaments bei der Entwicklung der NRPP und der darin gesteckten Ziele und Meilensteine für die Mittelauszahlung einzusetzen. Von diesen muss auch die Auswahl und Bewertung, finanzielle Verwaltung und Überwachung von EU-finanzierten Projekten im Rahmen der bestehenden Verwaltungs- und Zuständigkeitsstrukturen mitentschieden werden. Berlin, den 14. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Der von der EU-Kommission am 16. Juli 2025 vorgelegte Entwurf für den MFR 2028–2034 soll ein Gesamtvolumen von 1,98 Billionen Euro (laufende Preise) vorsehen. Der Finanzrahmen würde grundlegend umstrukturiert: Die bisherigen 52 Fonds sollen zu 16 Fonds in vier Säulen zusammengelegt werden. Die erste Säule würde über sogenannte NRPP umgesetzt und Bereiche wie regionale und ländliche Entwicklung, Soziales, Agrarpolitik sowie Migration und Grenzmanagement bündeln. Davon betroffen wären insbesondere der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFAF), der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), der Kohäsionsfonds, sowie der Europäische Sozialfonds (ESF+). Mit einem NRPP je Mitgliedstaat schlägt die Kommission zudem eine starke Nationalisierung der Planung und Mittelvergabe vor. Die Investitionsschwerpunkte würden künftig zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaat vereinbart – statt wie bisher dezentral über operationelle Programme durch die Regionen. Ein Verlust der bisherigen Zuständigkeiten der Länder würde nicht nur regionale Bedarfe unzureichend abbilden, sondern auch die über mehrere Förderperioden aufgebaute fachliche Expertise und kommunale Verankerung schwächen. Eine demokratische Teilhabe von Regionen, Kommunen, Sozial- und zivilgesellschaftlichen Partnern sowie des Europäischen Parlaments an der Mittelplanung und -verwaltung bildet die Brücke zwischen konkreten Bedarfen, wirksamer Mittelverwendung und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit ihrer staatlichen Institutionen. Deutschland würde für seinen NRPP rund 68 Milliarden Euro erhalten. Davon wären bereits etwa 4 Milliarden Euro für Migration, Grenzschutz und innere Sicherheit festgelegt. Die Direktzahlungen für Landwirte (bisher erste Säule der GAP) blieben mit rund 33 Milliarden Euro eigenständig abgesichert. Auch für die interregionale Zusammenarbeit und für Fischerei könnten kleinere, feste Beträge ausgegeben werden. Eine verbindliche Zweckbindung für die Politikbereiche regionale Entwicklung, Förderung ländlicher Räume und Soziales fehlt. Stattdessen wird ein Ausgabeziel von nur 14 % der verbleibenden ungebundenen Mittel für Soziales formuliert. Zudem sollen 10 % für die Entwicklung ländlicher Räume aufgewandt werden. Diese Zielwerte sind unverbindlich und gegenseitig deckungsfähig. Sie verschleiern ein deutliches Abschmelzen der verfügbaren Ressourcen für sozialen und regionalen Zusammenhalt in Europa. Kommunen und Träger stehen bei der Aufbringung ihrer Eigenanteile unter enormem finanziellem Druck. Ohne höhere EU-Kofinanzierungssätze wären diese Eigenanteile künftig nicht mehr leistbar, EU-Mittel würden nicht abgerufen, und Projekte würden enden. Maßgebend für die Zuteilung kohäsionspolitischer Mittel, insbesondere aus ESF+ und EFRE, ist aktuell die Kategorisierung in weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen basierend auf dem BIP/Kopf einer Region. So können gezielt insbesondere die ostdeutschen Länder stärker unterstützt werden. Die Aufweichung dieser Logik würde eine Benachteiligung der Regionen bedeuten, die auf Strukturmittel am stärksten angewiesen sind. Zukünftig sollen Auszahlungen zudem an das Erreichen von Meilensteinen und die Umsetzung von Reformen unter Kontrolle der Kommission geknüpft werden. Bei Nichterreichen wären Träger Haftungs- und Rückzahlungsrisiken ausgesetzt. Entsprechend droht eine Einschränkung der Innovationsoffenheit von Projekten, eine verminderte Planungssicherheit der Akteure und eine schärfere Konkurrenz zwischen Politikfeldern. Besonders vulnerable Gruppen wie Wohnungslose, benachteiligte Jugendliche und einkommensarme Menschen könnten aus den Förderprogrammen herausfallen. Der steigende Begründungs- und Nachweisaufwand würde insbesondere ehrenamtliche Träger sowie Strukturen in verwaltungsschwachen Regionen benachteiligen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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