Energieversorgung sichern - Bezahlbar, erneuerbar und dezentral
Text
Energieversorgung sichern - Bezahlbar, erneuerbar und dezentral
Antrag
der Abgeordneten Jörg Cezanne, Lorenz Gösta Beutin, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Desiree Becker, Violetta Bock,
Janina Böttger, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl,
Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf,
Caren Lay, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Zada
Salihović, David Schliesing, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre,
Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Energieversorgung sichern – Bezahlbar, erneuerbar und dezentral
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bundesregierung legt mit dem Kabinettsbeschluss am 13. Mai 2026 zum Strom-
Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) ein Gesetz vor, das den
Neubau von Gaskraftwerken subventioniert, während klimafreundliche Alternativen
wie Batteriespeicher benachteiligt werden. Damit gefährdet die Bundesregierung nicht
nur Klimaziele, sondern auch fairen Wettbewerb, Kosteneffizienz und eine krisenfeste
Energieversorgung. Zugleich führen die Weichenstellungen der Bundesregierung zu
einer massiven Erhöhung der Strompreise für die Bevölkerung.
Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit müssen indes von Anfang an zusammen
gedacht werden. Eine Energiepolitik, die Haushalte und Unternehmen mit steigenden
Kosten belastet, während Klimaziele verfehlt werden, ist weder ökologisch noch sozial
zu verantworten.
Notwendig ist deshalb eine Kraftwerksstrategie, die auf folgenden Grundsätzen
beruht: Energieversorgung als öffentliche Daseinsvorsorge, dezentrale Strukturen statt
staatlich garantierter Rendite für Konzerne, Flexibilität und Effizienz statt fossiler
Überkapazitäten sowie eine Finanzierung, welche die Verbraucherinnen, Verbraucher
und Unternehmen entlastet, statt sie über neue Umlagen weiter zu belasten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Entwurf des StromVKG sowie die EEG-Novelle und das Netzpaket so
abzuändern, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung aller
Sektoren beschleunigt und konsequent vorangebracht werden;
2. den Entwurf des StromVKG so abzuändern, dass
a) der Ausstieg aus fossilen Gasen vorbereitet wird, um die Stromproduktion
aus Gas, die um ein Vielfaches teurer ist als die Stromproduktion aus
Erneuerbaren, so weit wie möglich und so schnell wie möglich zu reduzieren,
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6360
21. Wahlperiode 09.06.2026
b) die Stromerzeugung an den Leitmotiven Bezahlbarkeit sowie
Klimaneutralität ausgerichtet wird,
c) der Vorrang von Flexibilität und Speichern vor fossilen Kapazitäten und
Wasserstoffkraftwerken garantiert wird,
d) vornehmlich dezentrale, innovative Lösungen wie z. B. erneuerbare
Energieparks gefördert werden, sodass sowohl netzdienliches Verhalten der
Erzeuger als auch die Versorgungssicherheit durch Vollversorgung durch das
Koppeln verschiedener erneuerbarer Technologien vor Ort zu einem
Verbund (Wind-, Solaranlagen, Speicher, Elektrolyseure und
Rückverstromung) angereizt wird und so der Netzausbaubedarf und -kosten reduziert
werden,
e) möglichst wenige Gasreservekraftwerke gefördert werden, deren maximale
jährliche Betriebsstundenzahl beispielsweise 500 bis 800 umfasst, um
sicherzustellen, dass Gasreservekraftwerke nur für die wenigen Tage im Jahr
einer möglichen Dunkelflaute eingesetzt werden,
f) die Zerstörung des zukünftigen Geschäfts für Speicher- und
Flexibilitätslösungen durch Gaskraftwerke ohne Laufzeitbegrenzung verhindert wird,
sodass jenseits der eher selten auftretenden Dunkelflauten in Zeiten geringer
Ökostromeinspeisung Großbatterien, Autobatterien, Heimspeicher,
Lastmanagement (flexible Nachfrage) und andere steuerbare Kapazitäten voll zum
Zuge kommen,
g) Überkapazitäten bei Gaskraftwerken vermieden werden, indem die
Potenziale der Energieeinsparung durch Effizienzmaßnahmen berücksichtigt
werden,
h) im Sinne der Bezahlbarkeit die Finanzierung der Umstellung auf ökologisch
nachhaltige Stromerzeugung und die vollständige Finanzierung von
zusätzlicher steuerbarer Leistung aus dem Kernhaushalt sichergestellt wird und so
die Einführung einer neuen Umlage abgewendet wird, welche durch
Verbraucherinnen und Verbraucher über die Stromrechnung zu entrichten wäre,
i) die Akteursvielfalt gefördert und die Beteiligung von Stadtwerken und
Energiegenossenschaften sichergestellt wird, sodass der dezentrale Ansatz, die
Akzeptanz der Energiewende sowie die lokale Wertschöpfung gestärkt
werden,
j) eine verbindliche, frühzeitige Umstellung auf grünen Wasserstoff
vorgegeben wird, um so den Hochlauf dieser Branche und einen geordneten
Ausstieg aus fossilen Gasen sicherzustellen,
k) CCS (CO2-Abscheidung und -Speicherung, englisch carbon capture and
storage) als Dekarbonisierungsoption für Gaskraftwerke untersagt wird,
l) die Flexibilisierung von Biogasanlagen gefördert und als
Dekarbonisierungsoption für Gaskraftwerke verankert wird, sodass Biogas als ein
flexibler Energieträger für die Stromproduktion genutzt werden kann, wenn Sonne
und Wind temporär ausfallen,
m) die parlamentarische Mitbestimmung für den Ausbaupfad zusätzlicher,
steuerbarer Kapazitäten dauerhaft sicherstellt und
n) Potenziale der Geothermie ambitioniert berücksichtigt werden;
3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes
einrichtet, um
a) flexible Reservekraftwerke in öffentlicher Hand zu betreiben,
b) die Laufzeitbegrenzung der Gaskraftwerke sowie ihre frühzeitige
Dekarbonisierung aktiv steuern zu können,
c) durch die Bundesbeteiligung eine günstigere Finanzierung der
Reservekraftwerke sicherstellen zu können,
d) Stadtwerke und Energiegenossenschaften strategisch zu beteiligen,
e) die Überführung der vier Übertragungsnetzbetreiber in die öffentliche Hand
anzustreben und so Transparenz bei der Netzplanung herzustellen sowie die
Netzentgelte für alle zu senken;
4. unverzüglich eine Biomassestrategie dem Bundestag vorzulegen, die
a) sicherstellt, dass nachhaltig nutzbare Biomasse, die nur sehr begrenzt
verfügbar ist, in denjenigen Sektoren zum Einsatz kommt, in denen sie am
effizientesten und systemdienlichsten eingesetzt werden kann,
b) gewährleistet, dass der Großteil der Biomasse, die derzeit noch im Bereich
der Gebäudewärme und im Verkehr (E-Fuels) genutzt wird, etwa im
industriellen Bereich zum Einsatz kommt, in dem eine Elektrifizierung nur schwer
oder noch nicht möglich ist,
c) die geplanten Gesetzesänderungen durch das
Gebäudemodernisierungsgesetz, wonach zukünftig noch mehr Biogas im Gebäudesektor verheizt
werden soll, nicht weiterverfolgt,
d) sicherstellt, dass nur so wenig landwirtschaftliche Fläche wie nötig für die
energetische Biomassenutzung ausweist;
5. einen Gesetzentwurf für die Aufteilung der einheitlichen Stromgebotszone
vorzulegen, um
a) den Ausbau von Speichern, erneuerbaren Energien netzdienlich anzureizen,
b) komplizierte Korrekturmechanismen wie den Südbonus für
Kraftwerkstandorte effizient abzulösen,
c) entsprechenden Forderungen der EU-Energieregulierungsbehörde ACER,
weiten Teilen der Wissenschaft sowie der Expertenkommission zum
Energiewende-Monitoring der Bundesregierung nachzukommen.
Berlin, den 9. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Durch den Ausbau erneuerbarer Energien und den Rückbau konventioneller Kraftwerke verändert sich die
Stromversorgung grundlegend. Zentrale Steuerungsgröße für die Versorgungssicherheit ist die sogenannte
Residuallast, also der Strombedarf, der nach Abzug der Einspeisung von Erneuerbaren Energien wie Windkraft und
Photovoltaik durch steuerbare Kraftwerke gedeckt werden muss. Sie lag im Jahr 2024 bei knapp 67 GW; bis zum
Jahr 2031 wird durch die Elektrifizierung von Wärme, Verkehr und Industrie ein Anstieg auf rund 110 GW
erwartet.
Die maximale Residuallast fällt jedoch nur in sogenannten Dunkelflauten an: Zeiträume von mehr als 24 Stunden,
in denen Wind und Solar weniger als die Hälfte des Strombedarfs decken. Im Jahr 2024 trat dies lediglich fünfmal
auf; die längste Dunkelflaute dauerte knapp neun Tage. Für diese Extremsituationen braucht es steuerbare
Leistung und damit auch zusätzliche Gaskraftwerke als Absicherung, Großbatteriespeicher können bis dato nur zur
Spitzenlastglättung beitragen.
Entscheidend ist jedoch: Diese Kraftwerke dürfen nicht zum Regelfall werden. Werden Gaskraftwerke dauerhaft
und großflächig eingesetzt, verdrängen sie Investitionen in Batteriespeicher, Lastflexibilität und erneuerbare
Energien und untergraben damit genau die Technologien, die langfristig eine bezahlbare, klimafreundliche,
unabhängige Versorgung sichern können. Ihr Einsatz muss daher konsequent auf Dunkelflauten begrenzt bleiben.
Aus Gründen der Versorgungssicherheit und der Kosteneffizienz sollten die Reservekraftwerke in öffentlicher
Hand betrieben werden und mögliche Gewinne in den Bundeshaushalt zurückfließen. Energieversorgung ist
Daseinsvorsorge. Es ist die Aufgabe des Staates diese Versorgung sicher und zu moderaten Preisen bereitzustellen.
Zu diesem Zweck könnte eine öffentlich finanzierte, bundeseigene Infrastrukturgesellschaft
gemeinwohlorientierten Zielen, wie der ökologischen und günstigen Stromproduktion, verschrieben werden. Aufgrund von
Risikominimierung könnte sie im Vergleich zu privaten Unternehmen auf deutlich günstigere Kapitalkosten des
Bundes zurückgreifen. Über ein solches Modell ließe sich zudem eine umlagebasierte Finanzierung von vornherein
vermeiden. Eine neue Umlage würde Strom verteuern und so die Umstellung von Gas auf effiziente elektrische
Anwendungen erschweren.
Zu II.1. f): Zukünftige Geschäftsmodelle für Speicher und Flexibilitätslösungen könnten dadurch zerstört
werden, wenn zusätzliche Gaskraftwerke ohne eine maximale jährliche Betriebsstundenzahl gefördert werden. Denn
jenseits der eher selten auftretenden Dunkelflauten müssen in Zeiten geringer Ökostromeinspeisung
Großbatterien, Autobatterien, Heimspeicher, Lastmanagement (flexible Nachfrage) und andere steuerbare Kapazitäten voll
zum Zuge kommen. So lassen sich zum einen die Strommengen aus den Leistungsspitzen der
Ökostromerzeugung in Tageszeiten mit geringer Erneuerbaren-Ausbeute verschieben, und zum anderen Teile der
Stromnachfrage in Zeiten hoher Erzeugung verlegen. Energiedienstleister, die solche Speicher- und Flexibilitätslösungen
anbieten, befürchten im Falle eines ungebremsten Gaskraftwerkseinsatzes zurecht um ihre Geschäftsmodelle, die
uns jeden Tag näher an eine 100-Prozent-Erneuerbaren-Welt bringen können. Unter dem Vorwand der
Kostenreduktion zerstört die Bundesregierung hier einen Zukunftsmarkt, anstatt die Laufzeit für fossile Gaskraftwerke
zu begrenzen.
Zu II.1. g): Überkapazitäten bei Gaskraftwerken sollten vermieden werden, indem die Potenziale der
Energieeinsparung durch Effizienzmaßnahmen berücksichtigt werden. Die günstigste Kilowattstunde ist die, die gar
nicht produziert werden muss. Effizienzmaßnahmen müssen viel schneller vorangebracht werden, auch um
langfristige Überkapazitäten in der Energieerzeugung zu vermeiden. Studien zufolge können etwa 40 Prozent des
Endenergiebedarfs in der deutschen Industrie durch Maßnahmen der Energieeffizienz eingespart werden
(www.hs-niederrhein.de/swk-e2/detailansicht-nachrichten/deutsche-industrie-kann-40-prozent-endenergie-und-
29-milliarden-euro-pro-jahr-einsparen-neue-studie-zeigt-potenzial-von-effizienzmassnahmen/). Zudem hätten
mit 28 Prozent ein erheblicher Teil dieser Investitionen sehr geringe Amortisationszeiten von weniger als drei
Jahren. Im Gebäudebereich muss der Energiebedarf durch einen sozialverträglichen, verbindlichen
Sanierungsfahrplan stetig gesenkt werden. Sinkt der Energiebedarf in Gänze, sink direkt der Bedarf am Ausbau von
Erneuerbaren Energien, Gas- bzw. Wasserstoffkraftwerken, Speichern und Stromnetzen. Das spart Geld und schont
die Umwelt.
Zu II.1. h): Im Sinne der Bezahlbarkeit sollte die Finanzierung zusätzlicher steuerbarer Leistung vollständig aus
dem Kernhaushalt statt über eine neue Umlage, die durch Verbraucherinnen und Verbraucher über die
Stromrechnung zu entrichten wäre, erfolgen. Um die Elektrifizierung in den Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie
zügig und sozialverträglich voranzutreiben, ist die dauerhafte Senkung der Stromkosten unerlässlich. Eine neue
Umlage bewirkt genau das Gegenteil. Sie verteuert Strom und erschwert so die Umstellung von Gas auf effiziente
elektrische Anwendungen. Insbesondere zusätzlich benötigte brennstoffbasierte Kraftwerke mit vorgegebenen
eng limitierten Laufzeiten sollten, soweit es Vorgaben aus der EU erlauben, so lange aus Haushaltsmitteln - und
nicht über Umlagen - finanziert werden, bis gerechte Refinanzierungsmodelle innerhalb eines grundlegend neu
geordneten Strommarktes entwickelt wurden.
Zu II.1. k) CCS (CO2-Abscheidung und -Speicherung, englisch carbon capture and storage) als
Dekarbonisierungsoption für Gaskraftwerke muss untersagt werden. Diese riskante, energieintensive und schon aus
technischen Gründen nicht mit einem flexiblen Energiesystem kompatible CCS-Technologie verhindert eine
Dekarbonisierung des Stromsektors und verstetigt fossile Abhängigkeiten. Darüber hinaus könnte CCS als
Dekarbonisierungsoption für Gaskraftwerke den Hochlauf von grünem Wasserstoff gefährden. Da CCS eine geringe
Technologiereife hat, besteht die Gefahr, dass „CCS-ready“-Kraftwerke Subventionen erhalten und dann ohne
Umstellung auf Wasserstoff verlängert unvermindert Emissionen verursachen. Nicht zuletzt kommen Fachleute zu der
Einschätzung, dass CCS an Gaskraftwerken aufgrund der geringen CO2-Konzentration im Abgasstrom ohnehin
zu den teuersten Optionen dieser Risikotechnologie gehören würde (www.rosalux.de/news/id/53599/ccs-der-
ungedeckte-scheck-der-fossilen-energielobby).
Zu II.1. l) Die Flexibilisierung von Biogasanlagen sollte gefördert werden. Ebenso sollte die Umstellung auf
Biogas für Gaskraftwerke als Dekarbonisierungsoption verankert werden. Biogas ist ein flexibler Energieträger,
der für die Stromproduktion genutzt werden kann, wenn Sonne und Wind temporär ausfallen. Biogas hat somit
das Potenzial bislang erdgasbasierte Stromerzeugung teilweise zu ersetzen. Eine Studie im Auftrag des
Fachverbandes Biogas schätzt, dass Biogas den Einsatz von Erdgas zur flexiblen Stromerzeugung je nach Szenario bis
im Jahr 2035 zu gut 32 bis 55 Prozent substituieren könnte (https://izes.eu/wp-content/uploads/20251125-IZES-
FvB-Studie-web.pdf). Doch immer noch viel zu viele Biogasanlagen in Deutschland laufen kontinuierlich – 24/7
– statt flexibel. Die energetische Nutzung von Biomasse sollte möglichst nur für unvermeidbare Bioabfälle und
stofflich nicht mehr verwertbare organische Reststoffe in Frage kommen. Die Anhebung des Maisdeckels ist das
falsche Signal, der Maisdeckel müsste gesenkt werden.
Zu II.1. m) Die parlamentarische Mitbestimmung für den Ausbaupfad zusätzlicher, steuerbarer Kapazitäten muss
sichergestellt werden. Gemäß einem internen Dokument der Bundesregierung sollen die geplanten Kapazitäten
für die technologieoffenen Ausschreibungen 2027 und 2029 per Verordnung, d. h. ohne Gesetzesverfahren im
Bundestag festgeschrieben werden. Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
könnten somit weitere Gaskraftwerke über die 10 GW hinaus ohne parlamentarische Kontrolle planen.
Zu II.1. n) Die Bundesregierung sollte die Potenziale der Geothermie stärker berücksichtigten. Das Potenzial der
tiefen Geothermie in Deutschland liegt bei rund einem Viertel des Gesamtwärmebedarfs (www.bundestag.de/
resource/blob/1121378/Stellungnahme_SV_Fabian_Ahrendts_Fraunhofer_IEG.pdf). Zwar hat die
Bundesregierung jüngst im Dezember 2025 ein Geothermie-Beschleunigungsgesetz verabschiedet, jedoch ohne ein
verbindliches Ausbauziel wie bei anderen erneuerbaren Energien vorzugeben. Zudem kann die Tiefengeothermie mit
flexiblen Strom-Wärme-Systemen auch Regelenergie liefern, ohne die Fernwärmeversorgung negativ zu
beeinflussen (www.umweltbundesamt.de/publikationen/flexibilitaetsoptionen-tiefe-geothermie). Die
Bundesregierung lässt dieses Potenzial der Geothermie bisher unberücksichtigt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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