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Energieversorgung sichern - Bezahlbar, erneuerbar und dezentral

dip / drucksache 09.06.2026 · WP 21 · 21/6360 · Antrag · Original ↗

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Energieversorgung sichern - Bezahlbar, erneuerbar und dezentral Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Lorenz Gösta Beutin, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Desiree Becker, Violetta Bock, Janina Böttger, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Zada Salihović, David Schliesing, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Energieversorgung sichern – Bezahlbar, erneuerbar und dezentral Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung legt mit dem Kabinettsbeschluss am 13. Mai 2026 zum Strom- Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) ein Gesetz vor, das den Neubau von Gaskraftwerken subventioniert, während klimafreundliche Alternativen wie Batteriespeicher benachteiligt werden. Damit gefährdet die Bundesregierung nicht nur Klimaziele, sondern auch fairen Wettbewerb, Kosteneffizienz und eine krisenfeste Energieversorgung. Zugleich führen die Weichenstellungen der Bundesregierung zu einer massiven Erhöhung der Strompreise für die Bevölkerung. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit müssen indes von Anfang an zusammen gedacht werden. Eine Energiepolitik, die Haushalte und Unternehmen mit steigenden Kosten belastet, während Klimaziele verfehlt werden, ist weder ökologisch noch sozial zu verantworten. Notwendig ist deshalb eine Kraftwerksstrategie, die auf folgenden Grundsätzen beruht: Energieversorgung als öffentliche Daseinsvorsorge, dezentrale Strukturen statt staatlich garantierter Rendite für Konzerne, Flexibilität und Effizienz statt fossiler Überkapazitäten sowie eine Finanzierung, welche die Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen entlastet, statt sie über neue Umlagen weiter zu belasten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den Entwurf des StromVKG sowie die EEG-Novelle und das Netzpaket so abzuändern, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung aller Sektoren beschleunigt und konsequent vorangebracht werden; 2. den Entwurf des StromVKG so abzuändern, dass a) der Ausstieg aus fossilen Gasen vorbereitet wird, um die Stromproduktion aus Gas, die um ein Vielfaches teurer ist als die Stromproduktion aus Erneuerbaren, so weit wie möglich und so schnell wie möglich zu reduzieren, Deutscher Bundestag Drucksache 21/6360 21. Wahlperiode 09.06.2026 b) die Stromerzeugung an den Leitmotiven Bezahlbarkeit sowie Klimaneutralität ausgerichtet wird, c) der Vorrang von Flexibilität und Speichern vor fossilen Kapazitäten und Wasserstoffkraftwerken garantiert wird, d) vornehmlich dezentrale, innovative Lösungen wie z. B. erneuerbare Energieparks gefördert werden, sodass sowohl netzdienliches Verhalten der Erzeuger als auch die Versorgungssicherheit durch Vollversorgung durch das Koppeln verschiedener erneuerbarer Technologien vor Ort zu einem Verbund (Wind-, Solaranlagen, Speicher, Elektrolyseure und Rückverstromung) angereizt wird und so der Netzausbaubedarf und -kosten reduziert werden, e) möglichst wenige Gasreservekraftwerke gefördert werden, deren maximale jährliche Betriebsstundenzahl beispielsweise 500 bis 800 umfasst, um sicherzustellen, dass Gasreservekraftwerke nur für die wenigen Tage im Jahr einer möglichen Dunkelflaute eingesetzt werden, f) die Zerstörung des zukünftigen Geschäfts für Speicher- und Flexibilitätslösungen durch Gaskraftwerke ohne Laufzeitbegrenzung verhindert wird, sodass jenseits der eher selten auftretenden Dunkelflauten in Zeiten geringer Ökostromeinspeisung Großbatterien, Autobatterien, Heimspeicher, Lastmanagement (flexible Nachfrage) und andere steuerbare Kapazitäten voll zum Zuge kommen, g) Überkapazitäten bei Gaskraftwerken vermieden werden, indem die Potenziale der Energieeinsparung durch Effizienzmaßnahmen berücksichtigt werden, h) im Sinne der Bezahlbarkeit die Finanzierung der Umstellung auf ökologisch nachhaltige Stromerzeugung und die vollständige Finanzierung von zusätzlicher steuerbarer Leistung aus dem Kernhaushalt sichergestellt wird und so die Einführung einer neuen Umlage abgewendet wird, welche durch Verbraucherinnen und Verbraucher über die Stromrechnung zu entrichten wäre, i) die Akteursvielfalt gefördert und die Beteiligung von Stadtwerken und Energiegenossenschaften sichergestellt wird, sodass der dezentrale Ansatz, die Akzeptanz der Energiewende sowie die lokale Wertschöpfung gestärkt werden, j) eine verbindliche, frühzeitige Umstellung auf grünen Wasserstoff vorgegeben wird, um so den Hochlauf dieser Branche und einen geordneten Ausstieg aus fossilen Gasen sicherzustellen, k) CCS (CO2-Abscheidung und -Speicherung, englisch carbon capture and storage) als Dekarbonisierungsoption für Gaskraftwerke untersagt wird, l) die Flexibilisierung von Biogasanlagen gefördert und als Dekarbonisierungsoption für Gaskraftwerke verankert wird, sodass Biogas als ein flexibler Energieträger für die Stromproduktion genutzt werden kann, wenn Sonne und Wind temporär ausfallen, m) die parlamentarische Mitbestimmung für den Ausbaupfad zusätzlicher, steuerbarer Kapazitäten dauerhaft sicherstellt und n) Potenziale der Geothermie ambitioniert berücksichtigt werden; 3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes einrichtet, um a) flexible Reservekraftwerke in öffentlicher Hand zu betreiben, b) die Laufzeitbegrenzung der Gaskraftwerke sowie ihre frühzeitige Dekarbonisierung aktiv steuern zu können, c) durch die Bundesbeteiligung eine günstigere Finanzierung der Reservekraftwerke sicherstellen zu können, d) Stadtwerke und Energiegenossenschaften strategisch zu beteiligen, e) die Überführung der vier Übertragungsnetzbetreiber in die öffentliche Hand anzustreben und so Transparenz bei der Netzplanung herzustellen sowie die Netzentgelte für alle zu senken; 4. unverzüglich eine Biomassestrategie dem Bundestag vorzulegen, die a) sicherstellt, dass nachhaltig nutzbare Biomasse, die nur sehr begrenzt verfügbar ist, in denjenigen Sektoren zum Einsatz kommt, in denen sie am effizientesten und systemdienlichsten eingesetzt werden kann, b) gewährleistet, dass der Großteil der Biomasse, die derzeit noch im Bereich der Gebäudewärme und im Verkehr (E-Fuels) genutzt wird, etwa im industriellen Bereich zum Einsatz kommt, in dem eine Elektrifizierung nur schwer oder noch nicht möglich ist, c) die geplanten Gesetzesänderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz, wonach zukünftig noch mehr Biogas im Gebäudesektor verheizt werden soll, nicht weiterverfolgt, d) sicherstellt, dass nur so wenig landwirtschaftliche Fläche wie nötig für die energetische Biomassenutzung ausweist; 5. einen Gesetzentwurf für die Aufteilung der einheitlichen Stromgebotszone vorzulegen, um a) den Ausbau von Speichern, erneuerbaren Energien netzdienlich anzureizen, b) komplizierte Korrekturmechanismen wie den Südbonus für Kraftwerkstandorte effizient abzulösen, c) entsprechenden Forderungen der EU-Energieregulierungsbehörde ACER, weiten Teilen der Wissenschaft sowie der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring der Bundesregierung nachzukommen. Berlin, den 9. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Durch den Ausbau erneuerbarer Energien und den Rückbau konventioneller Kraftwerke verändert sich die Stromversorgung grundlegend. Zentrale Steuerungsgröße für die Versorgungssicherheit ist die sogenannte Residuallast, also der Strombedarf, der nach Abzug der Einspeisung von Erneuerbaren Energien wie Windkraft und Photovoltaik durch steuerbare Kraftwerke gedeckt werden muss. Sie lag im Jahr 2024 bei knapp 67 GW; bis zum Jahr 2031 wird durch die Elektrifizierung von Wärme, Verkehr und Industrie ein Anstieg auf rund 110 GW erwartet. Die maximale Residuallast fällt jedoch nur in sogenannten Dunkelflauten an: Zeiträume von mehr als 24 Stunden, in denen Wind und Solar weniger als die Hälfte des Strombedarfs decken. Im Jahr 2024 trat dies lediglich fünfmal auf; die längste Dunkelflaute dauerte knapp neun Tage. Für diese Extremsituationen braucht es steuerbare Leistung und damit auch zusätzliche Gaskraftwerke als Absicherung, Großbatteriespeicher können bis dato nur zur Spitzenlastglättung beitragen. Entscheidend ist jedoch: Diese Kraftwerke dürfen nicht zum Regelfall werden. Werden Gaskraftwerke dauerhaft und großflächig eingesetzt, verdrängen sie Investitionen in Batteriespeicher, Lastflexibilität und erneuerbare Energien und untergraben damit genau die Technologien, die langfristig eine bezahlbare, klimafreundliche, unabhängige Versorgung sichern können. Ihr Einsatz muss daher konsequent auf Dunkelflauten begrenzt bleiben. Aus Gründen der Versorgungssicherheit und der Kosteneffizienz sollten die Reservekraftwerke in öffentlicher Hand betrieben werden und mögliche Gewinne in den Bundeshaushalt zurückfließen. Energieversorgung ist Daseinsvorsorge. Es ist die Aufgabe des Staates diese Versorgung sicher und zu moderaten Preisen bereitzustellen. Zu diesem Zweck könnte eine öffentlich finanzierte, bundeseigene Infrastrukturgesellschaft gemeinwohlorientierten Zielen, wie der ökologischen und günstigen Stromproduktion, verschrieben werden. Aufgrund von Risikominimierung könnte sie im Vergleich zu privaten Unternehmen auf deutlich günstigere Kapitalkosten des Bundes zurückgreifen. Über ein solches Modell ließe sich zudem eine umlagebasierte Finanzierung von vornherein vermeiden. Eine neue Umlage würde Strom verteuern und so die Umstellung von Gas auf effiziente elektrische Anwendungen erschweren. Zu II.1. f): Zukünftige Geschäftsmodelle für Speicher und Flexibilitätslösungen könnten dadurch zerstört werden, wenn zusätzliche Gaskraftwerke ohne eine maximale jährliche Betriebsstundenzahl gefördert werden. Denn jenseits der eher selten auftretenden Dunkelflauten müssen in Zeiten geringer Ökostromeinspeisung Großbatterien, Autobatterien, Heimspeicher, Lastmanagement (flexible Nachfrage) und andere steuerbare Kapazitäten voll zum Zuge kommen. So lassen sich zum einen die Strommengen aus den Leistungsspitzen der Ökostromerzeugung in Tageszeiten mit geringer Erneuerbaren-Ausbeute verschieben, und zum anderen Teile der Stromnachfrage in Zeiten hoher Erzeugung verlegen. Energiedienstleister, die solche Speicher- und Flexibilitätslösungen anbieten, befürchten im Falle eines ungebremsten Gaskraftwerkseinsatzes zurecht um ihre Geschäftsmodelle, die uns jeden Tag näher an eine 100-Prozent-Erneuerbaren-Welt bringen können. Unter dem Vorwand der Kostenreduktion zerstört die Bundesregierung hier einen Zukunftsmarkt, anstatt die Laufzeit für fossile Gaskraftwerke zu begrenzen. Zu II.1. g): Überkapazitäten bei Gaskraftwerken sollten vermieden werden, indem die Potenziale der Energieeinsparung durch Effizienzmaßnahmen berücksichtigt werden. Die günstigste Kilowattstunde ist die, die gar nicht produziert werden muss. Effizienzmaßnahmen müssen viel schneller vorangebracht werden, auch um langfristige Überkapazitäten in der Energieerzeugung zu vermeiden. Studien zufolge können etwa 40 Prozent des Endenergiebedarfs in der deutschen Industrie durch Maßnahmen der Energieeffizienz eingespart werden (www.hs-niederrhein.de/swk-e2/detailansicht-nachrichten/deutsche-industrie-kann-40-prozent-endenergie-und- 29-milliarden-euro-pro-jahr-einsparen-neue-studie-zeigt-potenzial-von-effizienzmassnahmen/). Zudem hätten mit 28 Prozent ein erheblicher Teil dieser Investitionen sehr geringe Amortisationszeiten von weniger als drei Jahren. Im Gebäudebereich muss der Energiebedarf durch einen sozialverträglichen, verbindlichen Sanierungsfahrplan stetig gesenkt werden. Sinkt der Energiebedarf in Gänze, sink direkt der Bedarf am Ausbau von Erneuerbaren Energien, Gas- bzw. Wasserstoffkraftwerken, Speichern und Stromnetzen. Das spart Geld und schont die Umwelt. Zu II.1. h): Im Sinne der Bezahlbarkeit sollte die Finanzierung zusätzlicher steuerbarer Leistung vollständig aus dem Kernhaushalt statt über eine neue Umlage, die durch Verbraucherinnen und Verbraucher über die Stromrechnung zu entrichten wäre, erfolgen. Um die Elektrifizierung in den Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie zügig und sozialverträglich voranzutreiben, ist die dauerhafte Senkung der Stromkosten unerlässlich. Eine neue Umlage bewirkt genau das Gegenteil. Sie verteuert Strom und erschwert so die Umstellung von Gas auf effiziente elektrische Anwendungen. Insbesondere zusätzlich benötigte brennstoffbasierte Kraftwerke mit vorgegebenen eng limitierten Laufzeiten sollten, soweit es Vorgaben aus der EU erlauben, so lange aus Haushaltsmitteln - und nicht über Umlagen - finanziert werden, bis gerechte Refinanzierungsmodelle innerhalb eines grundlegend neu geordneten Strommarktes entwickelt wurden. Zu II.1. k) CCS (CO2-Abscheidung und -Speicherung, englisch carbon capture and storage) als Dekarbonisierungsoption für Gaskraftwerke muss untersagt werden. Diese riskante, energieintensive und schon aus technischen Gründen nicht mit einem flexiblen Energiesystem kompatible CCS-Technologie verhindert eine Dekarbonisierung des Stromsektors und verstetigt fossile Abhängigkeiten. Darüber hinaus könnte CCS als Dekarbonisierungsoption für Gaskraftwerke den Hochlauf von grünem Wasserstoff gefährden. Da CCS eine geringe Technologiereife hat, besteht die Gefahr, dass „CCS-ready“-Kraftwerke Subventionen erhalten und dann ohne Umstellung auf Wasserstoff verlängert unvermindert Emissionen verursachen. Nicht zuletzt kommen Fachleute zu der Einschätzung, dass CCS an Gaskraftwerken aufgrund der geringen CO2-Konzentration im Abgasstrom ohnehin zu den teuersten Optionen dieser Risikotechnologie gehören würde (www.rosalux.de/news/id/53599/ccs-der- ungedeckte-scheck-der-fossilen-energielobby). Zu II.1. l) Die Flexibilisierung von Biogasanlagen sollte gefördert werden. Ebenso sollte die Umstellung auf Biogas für Gaskraftwerke als Dekarbonisierungsoption verankert werden. Biogas ist ein flexibler Energieträger, der für die Stromproduktion genutzt werden kann, wenn Sonne und Wind temporär ausfallen. Biogas hat somit das Potenzial bislang erdgasbasierte Stromerzeugung teilweise zu ersetzen. Eine Studie im Auftrag des Fachverbandes Biogas schätzt, dass Biogas den Einsatz von Erdgas zur flexiblen Stromerzeugung je nach Szenario bis im Jahr 2035 zu gut 32 bis 55 Prozent substituieren könnte (https://izes.eu/wp-content/uploads/20251125-IZES- FvB-Studie-web.pdf). Doch immer noch viel zu viele Biogasanlagen in Deutschland laufen kontinuierlich – 24/7 – statt flexibel. Die energetische Nutzung von Biomasse sollte möglichst nur für unvermeidbare Bioabfälle und stofflich nicht mehr verwertbare organische Reststoffe in Frage kommen. Die Anhebung des Maisdeckels ist das falsche Signal, der Maisdeckel müsste gesenkt werden. Zu II.1. m) Die parlamentarische Mitbestimmung für den Ausbaupfad zusätzlicher, steuerbarer Kapazitäten muss sichergestellt werden. Gemäß einem internen Dokument der Bundesregierung sollen die geplanten Kapazitäten für die technologieoffenen Ausschreibungen 2027 und 2029 per Verordnung, d. h. ohne Gesetzesverfahren im Bundestag festgeschrieben werden. Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie könnten somit weitere Gaskraftwerke über die 10 GW hinaus ohne parlamentarische Kontrolle planen. Zu II.1. n) Die Bundesregierung sollte die Potenziale der Geothermie stärker berücksichtigten. Das Potenzial der tiefen Geothermie in Deutschland liegt bei rund einem Viertel des Gesamtwärmebedarfs (www.bundestag.de/ resource/blob/1121378/Stellungnahme_SV_Fabian_Ahrendts_Fraunhofer_IEG.pdf). Zwar hat die Bundesregierung jüngst im Dezember 2025 ein Geothermie-Beschleunigungsgesetz verabschiedet, jedoch ohne ein verbindliches Ausbauziel wie bei anderen erneuerbaren Energien vorzugeben. Zudem kann die Tiefengeothermie mit flexiblen Strom-Wärme-Systemen auch Regelenergie liefern, ohne die Fernwärmeversorgung negativ zu beeinflussen (www.umweltbundesamt.de/publikationen/flexibilitaetsoptionen-tiefe-geothermie). Die Bundesregierung lässt dieses Potenzial der Geothermie bisher unberücksichtigt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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