polradar

Leistung erbringen, Neutralität wahren - Aufgabenfremde Maßnahmen wie die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen

dip / drucksache 09.06.2026 · WP 21 · 21/6331 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Leistung erbringen, Neutralität wahren - Aufgabenfremde Maßnahmen wie die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Wolfgang Wiehle, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Dr. Alexander Gauland, Nicole Hess, Tobias Teich, Sven Wendorf, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Rainer Groß, Karsten Hilse, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Dr. Maximilian Krah, Manuel Krauthausen, Knuth Meyer-Soltau, Denis Pauli, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Bernd Schattner, Lars Schieske, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Leistung erbringen, Neutralität wahren – Aufgabenfremde Maßnahmen wie die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Gegenstand der zu 100 % im Eigentum der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) stehenden DB InfraGO AG ist das Betreiben und Vermarkten der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere Planung, Bau, Unterhaltung sowie Führung von Betriebsleit- und Sicherheitssystemen. Die DB AG steht wiederum zu 100 % im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Zum 01.01.2020 ist die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) III mit einer Laufzeit von zehn Jahren (2020 – 2029) in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat vor allem der Bund seinen Beitrag stark erhöht. So sollen in den Jahren 2020 bis 2029 insgesamt 63,4 Mrd. Euro für Ersatzinvestitionen in das Bestandsnetz eingesetzt werden. Der größte Anteil (rd. 51,4 Mrd. Euro) entstammt dabei dem Bundeshaushalt.1 Trotz erheblicher wirtschaftlicher Probleme und mangelnder Zuverlässigkeit belastet die Konzernleitung das Budget mit einer Reihe politisch motivierter „Diversity“- Maßnahmen, die „weder inhaltlich noch budgetär separat erfasst“ werden.2 Hierzu zählt 1 www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/LuFV/lufv_node.html 2 Vgl. Drs. 21/4657: Frage 179, S.114 Deutscher Bundestag Drucksache 21/6331 21. Wahlperiode 09.06.2026 unter anderem das firmeneigene LGBTIQ*3-Mitarbeiternetzwerk „railbow“. 4 Mit diesem Netzwerk werden Maßnahmen wie die Beflaggung von Bahnhöfen mit Regenbogenflaggen5, die Teilnahme der Deutschen Bahn an CSD-Demonstrationen in ganz Deutschland6 sowie ein mit Regenbogenflagge beklebter ICE7 flankiert. Der Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) 8 verpflichtet die DB AG zwar zu einer „diskriminierungsfreien Alltagskultur auf allen Ebenen“. 9 Die Bevorzugung einzelner Personengruppen aufgrund ihrer Weltanschauung widerspricht jedoch dem Gleichheitsgedanken des Artikels 3 des Grundgesetzes. Der Deutsche Bundestag stellt klar, dass es nicht Aufgabe der Eisenbahninfrastrukturunternehmen der DB AG ist, für die Weltanschauung mit dem sechsfarbigen Regenbogen zu werben und die sich mit dieser Anschauung identifizierenden Gruppen im Betrieb zu bevorzugen. II. Daher fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, 1. den Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) dahingehend zu überarbeiten, dass er die politische und weltanschauliche Neutralität öffentlicher Unternehmen ausdrücklich sichert und keine Grundlage für sogenannte Diversity-Maßnahmen sowie für Vorgaben zur Verwendung von Gendersprache bietet;10 2. über die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat der DB AG darauf hinzuwirken, a. den Verhaltenskodex der DB AG11 dahingehend zu ändern, dass der Satz „Wir respektieren und fördern diese Vielfalt, denn sie ist ein Garant für die Nähe zur Gesellschaft, zum Kunden und für neue Ideen“ gestrichen wird, b. die seit dem Jahr 2011 angefallenen jährlichen Kosten für Diversity- Maßnahmen der DB AG gesondert zu erfassen und zu veröffentlichen; 3. über den Aufsichtsrat der DB AG auf die zuständigen Vorstände einzuwirken, jegliche Finanzierung und Förderung von Diversity-Maßnahmen unverzüglich einzustellen und künftig zu unterlassen, insbesondere: a. die Beflaggung von Bahnhöfen mit Regenbogenflaggen zu beenden, b. die Förderung der Teilnahme an CSD-Demonstrationen nicht mehr durch das Unternehmen zu finanzieren, 3 Vgl. Ebd.: „Die Abkürzung LGBTQI+ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, queere, trans- und andere nichtheterosexuelle Menschen beziehungsweise Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren.“. 4 https://railbow.deutschebahn.com/railbow, letzter Zugriff am 02.03.2026. 5 https://railbow.deutschebahn.com/railbow/Unsere-bunten-Bahnhoefe-5348016, letzter Zugriff am 02.03.2026. 6 www.deutschebahn.com/de/konzern/Im-Fokus/DB-zeigt-Flagge-fuer-Vielfalt-11118884, letzter Zugriff am 02.03.2026. 7 www.stern.de/reise/regenbogen-ice--zug-der-deutschen-bahn-wirbt-fuer-toleranz-30609538.html, letzter Zugriff am 02.03.2026. 8 www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/ Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/grundsaetze-guter-unternehmens-und-aktiver-beteili- gungsfuehrung.html, letzter Zugriff am 06.02.2026. 9 Vgl. Teil I, Punkt 5.5.3: Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, letzter Zugriff am 02.03.2026. 10 Im Kern geht es um die Punkte 5.5.2 bis 5.5.3 in Teil I des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK). 11 Vgl.: www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/standards-6878638, letzter Zugriff am 10.04.2026. c. sämtliche unter der Weltanschauung des sechsfarbigen Regenbogens stehende Fortbildungs- und Informationsangebote einzustellen. Berlin, den 9. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die 1994 gegründete Deutsche Bahn AG (DB AG) befindet „sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Die Beteiligungsführung wird durch das Bundesministerium für Verkehr sowie das Bundesministerium der Finanzen wahrgenommen.“12 Namentlich die DB InfraGO AG, der die Bewirtschaftung von Bahnhöfen obliegt, erhält erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt. Mit den vom LGBTIQ*-Mitarbeiternetzwerk „railbow“ initiierten und im Feststellungsteil dargestellten Maßnahmen fördert die DB AG Mitarbeiter, die sich mit dieser Weltanschauung identifizieren, und wirbt zugleich öffentlich für diese. Durch die Regenbogenbeflaggung von Bahnhöfen, die Beklebung von Zügen sowie die Förderung einer Teilnahme an als politische Veranstaltungen deklarierten CSD-Events wird Mitarbeitern der DB AG und der Öffentlichkeit eine positive Haltung gegenüber der LGBTIQ*-Weltanschauung nicht nur nahegelegt, sondern im öffentlichen Raum demonstrativ vermittelt. Viele Bahnfahrer, deren Familien und Kinder sowie Mitarbeiter der DB AG identifizieren sich jedoch nicht mit dieser Weltanschauung und können sich der fortwährenden Konfrontation mit entsprechenden Bekenntnisformen nicht entziehen. Andersdenkenden ist es nicht zuzumuten, sich im beruflichen oder öffentlichen Raum über ein vertretbares Maß mit den Anliegen und Symbolhandlungen von LGBTIQ*-Lobbygruppen auseinandersetzen zu müssen, zumal es dabei um den sensiblen persönlichen Lebensbereich der Sexualität geht und auch Minderjährige Nutzer der Bahninfrastruktur sind. Da es keine alternative Bahninfrastruktur gibt, besteht auch keine Möglichkeit sich dem zu entziehen. Ebenso wenig ist es dem Steuerzahler zuzumuten, diese Maßnahmen über Zuweisungen des Bundes mitzufinanzieren. Gemäß Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes wirken die Parteien an der politischen Meinungsbildung des Volkes mit. Es ist demnach nicht Aufgabe im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehender Aktiengesellschaften und ihrer Konzerngesellschaften, politisch tätig zu werden. CSD-Events werden jedoch in der Regel als politische Veranstaltungen angemeldet. Eine direkte oder indirekte Finanzierung durch die DB AG oder ihre Tochterunternehmen ist deshalb unzulässig. Dieser Antrag wendet sich nicht gegen das Ausleben selbst gewählter Lebensformen, sondern gegen deren Propagierung im öffentlichen Raum und Finanzierung durch öffentliche Mittel. Sexuelle Orientierung soll nicht für eine gesellschaftliche Transformation missbraucht werden. 12 www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/ Beteiligungspolitik/deutsche-bahn-ag.html, letzter Zugriff am 02.03.2026. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen