Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 310/26 (Beschluss)
25.09.26
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030
COM(2026) 541 final
Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Initiative der Kommission zur Stärkung
der Rechte und besseren Inklusion von Menschen mit Behinderungen bis 2030.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich völkerrechtlich zur
Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) verpflichtet und müssen Maßnahmen
ergreifen, um diese Rechte im Alltag der Bürgerinnen und Bürger spürbar und
selbstverständlich zu verwirklichen.
2. Um über 2030 hinaus einen spürbaren und nachhaltigen Fortschritt zu erzielen,
wirbt der Bundesrat dafür, bei künftigen Gesetzgebungsinitiativen einen noch
stärkeren Akzent auf praxisnahe und konkrete rechtliche Instrumente zu setzen.
3. Der Bundesrat betont, dass Inklusion und demokratische Legitimation
untrennbar miteinander verwoben sind. In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher
Fragmentierung ist die Förderung des Zusammenhalts und die Stärkung der
Demokratie in der gesamten Bevölkerung eine vordringliche Aufgabe. Wenn
Menschen mit Behinderungen von der demokratischen Mitbestimmung
ausgeschlossen oder vor Barrieren gestellt werden, schwächt dies die demokratische
Legitimation unseres Gemeinwesens im Kern.
4. Der Bundesrat begrüßt die Betonung der digitalen Barrierefreiheit
(„accessibility by design“), die Weiterentwicklung der europäischen Vorschriften und die
geplante Einführung eines digitalen Europäischen Behinderten- und
Parkausweises für die digitale Brieftasche („digital wallet“). Die Digitalisierung muss
so ausgestaltet sein, dass sie keine neuen Barrieren schafft oder andere
vulnerable Gruppen ausschließt.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Beschlussdrucksache)