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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 310/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 310/26 (Beschluss) 25.09.26 Beschluss des Bundesrates Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 COM(2026) 541 final Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Initiative der Kommission zur Stärkung der Rechte und besseren Inklusion von Menschen mit Behinderungen bis 2030. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich völkerrechtlich zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) verpflichtet und müssen Maßnahmen ergreifen, um diese Rechte im Alltag der Bürgerinnen und Bürger spürbar und selbstverständlich zu verwirklichen. 2. Um über 2030 hinaus einen spürbaren und nachhaltigen Fortschritt zu erzielen, wirbt der Bundesrat dafür, bei künftigen Gesetzgebungsinitiativen einen noch stärkeren Akzent auf praxisnahe und konkrete rechtliche Instrumente zu setzen. 3. Der Bundesrat betont, dass Inklusion und demokratische Legitimation untrennbar miteinander verwoben sind. In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Fragmentierung ist die Förderung des Zusammenhalts und die Stärkung der Demokratie in der gesamten Bevölkerung eine vordringliche Aufgabe. Wenn Menschen mit Behinderungen von der demokratischen Mitbestimmung ausgeschlossen oder vor Barrieren gestellt werden, schwächt dies die demokratische Legitimation unseres Gemeinwesens im Kern. 4. Der Bundesrat begrüßt die Betonung der digitalen Barrierefreiheit („accessibility by design“), die Weiterentwicklung der europäischen Vorschriften und die geplante Einführung eines digitalen Europäischen Behinderten- und Parkausweises für die digitale Brieftasche („digital wallet“). Die Digitalisierung muss so ausgestaltet sein, dass sie keine neuen Barrieren schafft oder andere vulnerable Gruppen ausschließt.

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