Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 310/1/26
14.09.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AIS - FSFJ - R - Vk - Wi
zu Punkt ... der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030
COM(2026) 541 final
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und
der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Initiative der Kommission zur Stärkung
der Rechte und besseren Inklusion von Menschen mit Behinderungen bis 2030.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich völkerrechtlich zur
Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) verpflichtet und müssen Maßnahmen
ergreifen, um diese Rechte im Alltag der Bürgerinnen und Bürger spürbar und
selbstverständlich zu verwirklichen.
Um über 2030 hinaus einen spürbaren und nachhaltigen Fortschritt zu erzielen,
wirbt der Bundesrat dafür, bei künftigen Gesetzgebungsinitiativen einen noch
stärkeren Akzent auf praxisnahe und konkrete rechtliche Instrumente zu setzen.
EU
AIS
EU
AIS
...
Der Bundesrat betont, dass Inklusion und demokratische Legitimation
untrennbar miteinander verwoben sind. In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher
Fragmentierung ist die Förderung des Zusammenhalts und die Stärkung der
Demokratie in der gesamten Bevölkerung eine vordringliche Aufgabe. Wenn
Menschen mit Behinderungen von der demokratischen Mitbestimmung
ausgeschlossen oder vor Barrieren gestellt werden, schwächt dies die demokratische
Legitimation unseres Gemeinwesens im Kern.
Daher sind Anstrengungen auf allen Ebenen, geleitet durch einheitliche
europäische Vorgaben und die Verantwortung im Sinne des Artikel 3 Absatz 3 Satz 2
des Grundgesetzes, erforderlich, um Barrieren abzubauen und Teilhabe zu
ermöglichen.
Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die Bestrebungen zur Harmonisierung
von Mindestschutzstandards auf EU-Ebene, wie sie mit dem Vorschlag für eine
Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des
Alters oder der sexuellen Ausrichtung (COM(2008) 426 final) verfolgt werden. Er
ist sich bewusst, dass bezüglich der konkreten Umsetzung und Reichweite
unterschiedliche Auffassungen und Bedenken – insbesondere hinsichtlich des
bürokratischen Aufwands und der praktischen Umsetzbarkeit – bestehen.
Gleichwohl wird darauf verwiesen, dass EU-rechtliche Vorgaben bereits seit Jahren
eine verlässliche Grundlage des deutschen Diskriminierungsschutzes im
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bilden. Um einheitliche
Rahmenbedingungen im Binnenmarkt zu fördern und bestehende Schutzlücken im
nationalen Recht ausgewogen zu schließen, regt der Bundesrat an, den fachlichen
Dialog konstruktiv fortzuführen und nach pragmatischen, konsensfähigen
Lösungen zu suchen.
Der Bundesrat begrüßt die Betonung der digitalen Barrierefreiheit
(„accessibility by design“), die Weiterentwicklung der europäischen Vorschriften und die
geplante Einführung eines digitalen Europäischen Behinderten- und
Parkausweises für die digitale Brieftasche („digital wallet“). Die Digitalisierung muss
so ausgestaltet sein, dass sie keine neuen Barrieren schafft oder andere
vulnerable Gruppen ausschließt.
EU
AIS
AIS
AIS
EU
AIS
B
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
der Rechtsausschuss,
der Verkehrsausschuss und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)