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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030

dip / drucksache 14.09.2026 · WP 21 · 310/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 310/1/26 14.09.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AIS - FSFJ - R - Vk - Wi zu Punkt ... der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 COM(2026) 541 final A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die Initiative der Kommission zur Stärkung der Rechte und besseren Inklusion von Menschen mit Behinderungen bis 2030. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich völkerrechtlich zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) verpflichtet und müssen Maßnahmen ergreifen, um diese Rechte im Alltag der Bürgerinnen und Bürger spürbar und selbstverständlich zu verwirklichen. Um über 2030 hinaus einen spürbaren und nachhaltigen Fortschritt zu erzielen, wirbt der Bundesrat dafür, bei künftigen Gesetzgebungsinitiativen einen noch stärkeren Akzent auf praxisnahe und konkrete rechtliche Instrumente zu setzen. EU AIS EU AIS ... Der Bundesrat betont, dass Inklusion und demokratische Legitimation untrennbar miteinander verwoben sind. In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Fragmentierung ist die Förderung des Zusammenhalts und die Stärkung der Demokratie in der gesamten Bevölkerung eine vordringliche Aufgabe. Wenn Menschen mit Behinderungen von der demokratischen Mitbestimmung ausgeschlossen oder vor Barrieren gestellt werden, schwächt dies die demokratische Legitimation unseres Gemeinwesens im Kern. Daher sind Anstrengungen auf allen Ebenen, geleitet durch einheitliche europäische Vorgaben und die Verantwortung im Sinne des Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes, erforderlich, um Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die Bestrebungen zur Harmonisierung von Mindestschutzstandards auf EU-Ebene, wie sie mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (COM(2008) 426 final) verfolgt werden. Er ist sich bewusst, dass bezüglich der konkreten Umsetzung und Reichweite unterschiedliche Auffassungen und Bedenken – insbesondere hinsichtlich des bürokratischen Aufwands und der praktischen Umsetzbarkeit – bestehen. Gleichwohl wird darauf verwiesen, dass EU-rechtliche Vorgaben bereits seit Jahren eine verlässliche Grundlage des deutschen Diskriminierungsschutzes im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bilden. Um einheitliche Rahmenbedingungen im Binnenmarkt zu fördern und bestehende Schutzlücken im nationalen Recht ausgewogen zu schließen, regt der Bundesrat an, den fachlichen Dialog konstruktiv fortzuführen und nach pragmatischen, konsensfähigen Lösungen zu suchen. Der Bundesrat begrüßt die Betonung der digitalen Barrierefreiheit („accessibility by design“), die Weiterentwicklung der europäischen Vorschriften und die geplante Einführung eines digitalen Europäischen Behinderten- und Parkausweises für die digitale Brieftasche („digital wallet“). Die Digitalisierung muss so ausgestaltet sein, dass sie keine neuen Barrieren schafft oder andere vulnerable Gruppen ausschließt. EU AIS AIS AIS EU AIS B Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Rechtsausschuss, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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