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Mehr Transparenz in der Entwicklungshilfe - Alle öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen lückenlos veröffentlichen

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6907 · Antrag · Original ↗

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Mehr Transparenz in der Entwicklungshilfe - Alle öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen lückenlos veröffentlichen Antrag der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann Martel, Kay Gottschalk, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf, Alexander Arpaschi, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Heinrich Koch, Jörn König, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Mehr Transparenz in der Entwicklungshilfe – Alle öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen lückenlos veröffentlichen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit steht zunehmend in der Kritik. Intransparenz, Ineffektivität, Korruption und Verschwendung sind die häufigsten Kritikpunkte, welche auch international zunehmend zu Kürzungen in diesem Bereich sorgen. Die deutsche Öffentlichkeit hat – auch angesichts zunehmend klammer öffentlicher Kassen und zahlreicher innen- und außenpolitischer Herausforderungen – ein Anrecht auf echte Transparenz in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Das sogenannte „Transparenzportal“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist dabei ein faktisch untaugliches Instrument, da es lediglich einen Teil der deutschen ODA-Leistungen darstellt und die in dem Portal dargestellten Leistungen nach unklaren Kriterien gelöscht, hinzugefügt oder geändert werden. Echte Transparenz in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist geboten, damit der Souverän erkennen kann, welche Leistungen im deutschen Interesse sind und wo unter Umständen Korruption und Verschwendung Tür und Tor geöffnet sind. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. innerhalb von 90 Tagen eine vollständige und ständig aktuell zu haltende Übersicht über alle deutschen ODA-Leistungen seit 1977 an internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, politische Stiftungen und kirchliche Träger im Sinne echter Transparenz zu veröffentlichen; 2. künftig gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AN- Best-P, vgl. www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/ZMV/ Zuwendungen_national/nebenbestimmungen_anbest_p_2019.pdf?__blob= publicationFile&v=2) Sachstandsberichte, zahlenmäßige Nachweise bzw. Verwendungsnachweise zu veröffentlichen; Deutscher Bundestag Drucksache 21/6907 21. Wahlperiode 07.07.2026 3. für Veröffentlichungen von Leistungen und Projekten im Transparenzportal des BMZ öffentlich einsehbare Kriterien festzulegen, unter welchen Umständen die Leistungen und Projekte veröffentlicht, gelöscht oder verändert werden können und die Darstellung der dort veröffentlichten Leistungen und Projekte an diesen Kriterien auszurichten. Berlin, den 7. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bewegt jährlich erhebliche Mittel und operiert in besonders komplexen Umsetzungs- und Empfängerstrukturen (multilateral, über Durchführungsorganisationen, NGOs, Stiftungen, kirchliche Träger). Gerade dort, wo Lieferketten lang, Rechtsdurchsetzung schwach und Zuständigkeiten fragmentiert sind, steigen objektiv die Risiken für Fehlsteuerung, Mitnahmeeffekte, Zweckentfremdung und Ineffizienz. Gerade in Zeiten angespannter werdender Haushalte wird damit nicht nur die politische Priorisierung, sondern vor allem die demokratische Legitimation zum Problem: Ohne belastbare, vollständige und dauerhaft nachvollziehbare Transparenz ist eine wirksame Kontrolle durch Parlament, Öffentlichkeit, Wissenschaft und Medien strukturell erschwert bis faktisch unmöglich. Hinzu kommt, dass „Transparenz“ in der Entwicklungszusammenarbeit in der Praxis häufig eher als Kommunikationsbegriff, denn als überprüfbares Governance-Instrument gehandhabt wird. Wo Daten nur ausschnittsweise veröffentlicht werden oder Veröffentlichungslogiken nicht nachvollziehbar sind, kann Transparenz sogar ins Gegenteil kippen: Es entsteht ein kuratiertes Bild, das Vertrauen nicht stärkt, sondern Misstrauen befördert. Das BMZ weist selbst darauf hin, dass sein Transparenzportal nicht alle öffentlichen Entwicklungsleistungen Deutschlands abbildet, sondern nur solche Maßnahmen, die das BMZ finanziert oder mitfinanziert hat; die vollständige Gesamtschau werde dagegen in ODA-Berichten geleistet.1 Damit ist das Portal als Instrument „echter Transparenz“ gegenüber dem Souverän von vornherein begrenzt: Die Öffentlichkeit erhält keine verlässliche, zentrale Sicht auf alle ODA-Leistungen, sondern primär eine BMZ- Perspektive. Die Folge ist ein strukturelles Bewertungsdefizit: • Mittelabflüsse können nicht zuverlässig entlang der gesamten ODA-Kette nachvollzogen werden (insbesondere bei Mischfinanzierungen, multilateralen Kanälen oder ressortübergreifenden Titeln). • Vergleiche über Zeiträume, Empfängergruppen und Instrumente bleiben lückenhaft, wodurch auch Wirksamkeitsdebatten (Was bringt welchen Output?) auf unsicherer Datenbasis geführt werden. • Selektive Sichtbarkeit (ein Teil ist gut dokumentiert, anderes kaum) lädt zu Fehlinterpretationen ein und macht politische Debatten anfällig für Skandalisierung statt Aufklärung. • ODA ist eine international definierte Kategorie („gold standard“) der Entwicklungsfinanzierung; ihre Vergleichbarkeit und statistische Erfassung ist ausdrücklich ein Kernanliegen, u. a. zur Steuerung und Rechenschaft.2 Der Steuerzahler darf nicht auf aggregierte Jahreszahlen verwiesen werden, sondern braucht projekt- , empfänger- und instrumentenscharfe Nachvollziehbarkeit – sonst ist demokratische Kontrolle faktisch nicht möglich. 1 Vgl. www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/bmz-transparenzportal. 2 Vgl.www.oecd.org/content/oecd/en/topics/sub-issues/oda-standards.html. • Gerade weil Entwicklungszusammenarbeit typischerweise mit hehren Zielen begründet wird, ist der Abstand zwischen Zielbehauptung und Zielerreichung besonders kritisch zu beleuchten. Evaluierungen zeigen zudem, dass selbst bei großem Mitteleinsatz strukturelle Zielsetzungen verfehlt werden können (Beispiel Afghanistan: ressortspezifischer Bericht zum BMZ-Engagement als Teil einer strategischen Evaluierung 2013– 2021).3 Gerade wenn die Regierung Wirksamkeit von Prävention und Kontrolle behauptet, muss die Datengrundlage so offen und stabil sein, dass Dritte diese Behauptung prüfen können. „Wir prüfen uns selbst und berichten selektiv“ genügt bei einem sensiblen, auslandsbezogenen Ausgabenfeld weder dem Anspruch parlamentarischer Kontrolle noch dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Das BMZ verweist auf die Nutzung internationaler Transparenzstandards (IATI) und auf maschinenlesbare, offen nutzbare Daten.4 Der entscheidende Punkt ist jedoch nicht, dass ein Standard genannt wird, sondern ob die Veröffentlichung • vollständig (alle relevanten ODA-Leistungen, nicht nur ein Ausschnitt), • dauerhaft nachvollziehbar (inkl. konsistenter Kriterien), • zeitnah (nicht nur retrospektiv), • prüfbar (durch Dritte ohne interne Zusatzinformationen) erfolgt. Genau an dieser extern überprüfbaren, regelgebundenen Nachvollziehbarkeit setzt vorliegender Antrag an – weil andernfalls der Eindruck bestehen bleibt, Transparenz sei ein kontingentes Anliegen, das sich in Umfang und Darstellung jederzeit ändern kann. Der Status quo bietet aus Sicht des vorliegenden Antrags kein hinreichend belastbares Transparenzniveau, weil zentrale ODA-Leistungen nicht in einer vollständigen, dauerhaft aktuellen und regelgebunden nachvollziehbaren Form aus einer Hand öffentlich sichtbar sind. Das ist angesichts der Mittelvolumina, der Komplexität des Politikfeldes, der Debatte um Effizienz und Fehlverwendung sowie der demokratischen Rechenschaftspflicht nicht mehr zeitgemäß. Der vorliegende Antrag zielt deshalb auf eine Transparenzarchitektur, die qualitativ und quantitativ überprüfbar macht – als Voraussetzung für wirksamere Steuerung, besseren Mitteleinsatz und eine ehrliche, faktenbasierte öffentliche Debatte. 3 Vgl. www.deval.org/en/publications/ressortgemeinsame-strategische-evaluierung-des-zivilen-engagements-der-bundesregierung-in-afghanistan. 4 Vgl. www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/bmz-transparenzportal. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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