Mehr Transparenz in der Entwicklungshilfe - Alle öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen lückenlos veröffentlichen
Text
Mehr Transparenz in der Entwicklungshilfe - Alle öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen lückenlos veröffentlichen
Antrag
der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann
Martel, Kay Gottschalk, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf,
Alexander Arpaschi, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, Udo Theodor
Hemmelgarn, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Heinrich Koch, Jörn
König, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Thomas
Stephan, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Mehr Transparenz in der Entwicklungshilfe – Alle öffentlichen
Entwicklungshilfeleistungen lückenlos veröffentlichen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit steht zunehmend in der Kritik.
Intransparenz, Ineffektivität, Korruption und Verschwendung sind die häufigsten Kritikpunkte,
welche auch international zunehmend zu Kürzungen in diesem Bereich sorgen. Die
deutsche Öffentlichkeit hat – auch angesichts zunehmend klammer öffentlicher
Kassen und zahlreicher innen- und außenpolitischer Herausforderungen – ein Anrecht auf
echte Transparenz in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Das sogenannte
„Transparenzportal“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) ist dabei ein faktisch untaugliches Instrument, da es lediglich
einen Teil der deutschen ODA-Leistungen darstellt und die in dem Portal dargestellten
Leistungen nach unklaren Kriterien gelöscht, hinzugefügt oder geändert werden. Echte
Transparenz in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist geboten, damit der
Souverän erkennen kann, welche Leistungen im deutschen Interesse sind und wo unter
Umständen Korruption und Verschwendung Tür und Tor geöffnet sind.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. innerhalb von 90 Tagen eine vollständige und ständig aktuell zu haltende
Übersicht über alle deutschen ODA-Leistungen seit 1977 an internationale
Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, politische Stiftungen und kirchliche
Träger im Sinne echter Transparenz zu veröffentlichen;
2. künftig gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AN-
Best-P, vgl. www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/ZMV/
Zuwendungen_national/nebenbestimmungen_anbest_p_2019.pdf?__blob=
publicationFile&v=2) Sachstandsberichte, zahlenmäßige Nachweise bzw.
Verwendungsnachweise zu veröffentlichen;
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6907
21. Wahlperiode 07.07.2026
3. für Veröffentlichungen von Leistungen und Projekten im Transparenzportal des
BMZ öffentlich einsehbare Kriterien festzulegen, unter welchen Umständen die
Leistungen und Projekte veröffentlicht, gelöscht oder verändert werden können
und die Darstellung der dort veröffentlichten Leistungen und Projekte an diesen
Kriterien auszurichten.
Berlin, den 7. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bewegt jährlich erhebliche Mittel und operiert in besonders
komplexen Umsetzungs- und Empfängerstrukturen (multilateral, über Durchführungsorganisationen, NGOs, Stiftungen,
kirchliche Träger). Gerade dort, wo Lieferketten lang, Rechtsdurchsetzung schwach und Zuständigkeiten
fragmentiert sind, steigen objektiv die Risiken für Fehlsteuerung, Mitnahmeeffekte, Zweckentfremdung und
Ineffizienz. Gerade in Zeiten angespannter werdender Haushalte wird damit nicht nur die politische Priorisierung,
sondern vor allem die demokratische Legitimation zum Problem: Ohne belastbare, vollständige und dauerhaft
nachvollziehbare Transparenz ist eine wirksame Kontrolle durch Parlament, Öffentlichkeit, Wissenschaft und
Medien strukturell erschwert bis faktisch unmöglich.
Hinzu kommt, dass „Transparenz“ in der Entwicklungszusammenarbeit in der Praxis häufig eher als
Kommunikationsbegriff, denn als überprüfbares Governance-Instrument gehandhabt wird. Wo Daten nur ausschnittsweise
veröffentlicht werden oder Veröffentlichungslogiken nicht nachvollziehbar sind, kann Transparenz sogar ins
Gegenteil kippen: Es entsteht ein kuratiertes Bild, das Vertrauen nicht stärkt, sondern Misstrauen befördert.
Das BMZ weist selbst darauf hin, dass sein Transparenzportal nicht alle öffentlichen Entwicklungsleistungen
Deutschlands abbildet, sondern nur solche Maßnahmen, die das BMZ finanziert oder mitfinanziert hat; die
vollständige Gesamtschau werde dagegen in ODA-Berichten geleistet.1
Damit ist das Portal als Instrument „echter Transparenz“ gegenüber dem Souverän von vornherein begrenzt: Die
Öffentlichkeit erhält keine verlässliche, zentrale Sicht auf alle ODA-Leistungen, sondern primär eine BMZ-
Perspektive. Die Folge ist ein strukturelles Bewertungsdefizit:
• Mittelabflüsse können nicht zuverlässig entlang der gesamten ODA-Kette nachvollzogen werden
(insbesondere bei Mischfinanzierungen, multilateralen Kanälen oder ressortübergreifenden Titeln).
• Vergleiche über Zeiträume, Empfängergruppen und Instrumente bleiben lückenhaft, wodurch auch
Wirksamkeitsdebatten (Was bringt welchen Output?) auf unsicherer Datenbasis geführt werden.
• Selektive Sichtbarkeit (ein Teil ist gut dokumentiert, anderes kaum) lädt zu Fehlinterpretationen ein und
macht politische Debatten anfällig für Skandalisierung statt Aufklärung.
• ODA ist eine international definierte Kategorie („gold standard“) der Entwicklungsfinanzierung; ihre
Vergleichbarkeit und statistische Erfassung ist ausdrücklich ein Kernanliegen, u. a. zur Steuerung und
Rechenschaft.2 Der Steuerzahler darf nicht auf aggregierte Jahreszahlen verwiesen werden, sondern braucht projekt-
, empfänger- und instrumentenscharfe Nachvollziehbarkeit – sonst ist demokratische Kontrolle faktisch nicht
möglich.
1 Vgl. www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/bmz-transparenzportal.
2 Vgl.www.oecd.org/content/oecd/en/topics/sub-issues/oda-standards.html.
• Gerade weil Entwicklungszusammenarbeit typischerweise mit hehren Zielen begründet wird, ist der Abstand
zwischen Zielbehauptung und Zielerreichung besonders kritisch zu beleuchten. Evaluierungen zeigen
zudem, dass selbst bei großem Mitteleinsatz strukturelle Zielsetzungen verfehlt werden können (Beispiel
Afghanistan: ressortspezifischer Bericht zum BMZ-Engagement als Teil einer strategischen Evaluierung 2013–
2021).3
Gerade wenn die Regierung Wirksamkeit von Prävention und Kontrolle behauptet, muss die Datengrundlage so
offen und stabil sein, dass Dritte diese Behauptung prüfen können. „Wir prüfen uns selbst und berichten selektiv“
genügt bei einem sensiblen, auslandsbezogenen Ausgabenfeld weder dem Anspruch parlamentarischer Kontrolle
noch dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Das BMZ verweist auf die Nutzung internationaler Transparenzstandards (IATI) und auf maschinenlesbare, offen
nutzbare Daten.4
Der entscheidende Punkt ist jedoch nicht, dass ein Standard genannt wird, sondern ob die Veröffentlichung
• vollständig (alle relevanten ODA-Leistungen, nicht nur ein Ausschnitt),
• dauerhaft nachvollziehbar (inkl. konsistenter Kriterien),
• zeitnah (nicht nur retrospektiv),
• prüfbar (durch Dritte ohne interne Zusatzinformationen)
erfolgt. Genau an dieser extern überprüfbaren, regelgebundenen Nachvollziehbarkeit setzt vorliegender Antrag
an – weil andernfalls der Eindruck bestehen bleibt, Transparenz sei ein kontingentes Anliegen, das sich in
Umfang und Darstellung jederzeit ändern kann.
Der Status quo bietet aus Sicht des vorliegenden Antrags kein hinreichend belastbares Transparenzniveau, weil
zentrale ODA-Leistungen nicht in einer vollständigen, dauerhaft aktuellen und regelgebunden nachvollziehbaren
Form aus einer Hand öffentlich sichtbar sind. Das ist angesichts der Mittelvolumina, der Komplexität des
Politikfeldes, der Debatte um Effizienz und Fehlverwendung sowie der demokratischen Rechenschaftspflicht nicht
mehr zeitgemäß. Der vorliegende Antrag zielt deshalb auf eine Transparenzarchitektur, die qualitativ und
quantitativ überprüfbar macht – als Voraussetzung für wirksamere Steuerung, besseren Mitteleinsatz und eine
ehrliche, faktenbasierte öffentliche Debatte.
3 Vgl. www.deval.org/en/publications/ressortgemeinsame-strategische-evaluierung-des-zivilen-engagements-der-bundesregierung-in-afghanistan.
4 Vgl. www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/bmz-transparenzportal.
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ISSN 0722-8333
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