Verbraucherschutz und Transparenz bei politischen Entlastungsversprechen am Beispiel einer möglichen Übergewinnsteuer
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Verbraucherschutz und Transparenz bei politischen Entlastungsversprechen am Beispiel einer möglichen Übergewinnsteuer
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6263
21. Wahlperiode 05.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Kay Gottschalk, Knuth Meyer-Soltau
und der Fraktion der AfD
Verbraucherschutz und Transparenz bei politischen Entlastungsversprechen am
Beispiel einer möglichen Übergewinnsteuer
Der Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil und andere Mitglieder der
Bundesregierung haben im Zusammenhang mit der Diskussion über die
Einführung einer sogenannten Übergewinnsteuer wiederholt auf das Ziel
verwiesen, Verbraucher angesichts gestiegener Energiepreise zu entlasten (www.wel
t.de/politik/deutschland/article69d0bc172c74acd060f51535/hohe-spritpreise-kli
ngbeil-und-vier-eu-minister-fordern-pruefung-von-uebergewinnsteuer.html). In
der öffentlichen Kommunikation wird dabei der Eindruck erweckt, dass die
Abschöpfung außergewöhnlicher Gewinne einzelner Unternehmen mittelbar
oder unmittelbar zu einer finanziellen Entlastung der Bürger führen könne.
Dies ist aus Sicht der Fragesteller abwegig.
Nach geltendem Haushaltsrecht unterliegen Steuereinnahmen nämlich
grundsätzlich dem Gesamtdeckungsprinzip (www.bundestag.de/resource/blob/50900
0/WD-4-039-17-pdf.pdf). Eine rechtliche Zweckbindung bestimmter
Steuereinnahmen zugunsten konkreter Entlastungsmaßnahmen ist grundsätzlich nicht
vorgesehen und bedarf einer besonderen gesetzlichen Ausgestaltung, die im
Fall einer möglichen Übergewinnsteuer bislang nicht konkret benannt worden
ist.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit die
von den befürwortenden Mitgliedern der Bundesregierung angeführte
Zielsetzung der Verbraucherentlastung rechtlich abgesichert ist oder ob es sich hierbei
primär um eine politische Zielbeschreibung ohne strukturelle Bindungswirkung
handelt.
Zugleich stellt sich ihnen die Frage nach der Transparenz gegenüber den
Bürgern: Wenn eine konkrete und rechtlich verbindliche Rückführung der
Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer an die Verbraucher nicht gewährleistet ist,
besteht die Gefahr, dass die tatsächliche Wirkung solcher Maßnahmen
missverstanden wird.
Die Fragesteller interessieren sich dabei insbesondere für die rechtliche,
tatsächliche und kommunikative Einordnung der diskutierten Maßnahmen sowie
für die Frage, wie die Bundesregierung die behauptete Entlastungswirkung
einer Übergewinnsteuer begründet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkrete Zielsetzung verfolgen die befürwortenden Mitglieder der
Bundesregierung mit der Prüfung oder Einführung einer
Übergewinnsteuer?
2. In welchem Umfang sehen die befürwortenden Mitglieder der
Bundesregierung die Entlastung der Verbraucher als zentrales Ziel einer solchen
Steuer an?
3. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll nach Ansicht der befürwortenden
Mitglieder der Bundesregierung sichergestellt werden, dass Einnahmen
aus einer Übergewinnsteuer tatsächlich zur Entlastung der Verbraucher
eingesetzt werden, und wenn eine solche rechtliche Sicherstellung nicht
vorgesehen ist, aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung auf
eine verbindliche Verknüpfung zwischen Einnahmeerzielung und
Verbraucherentlastung?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Steuereinnahmen grundsätzlich dem Gesamtdeckungsprinzip unterliegen und nicht
zweckgebunden sind?
a) Wenn hiervon im Zusammenhang mit einer möglichen
Übergewinnsteuer abgewichen werden soll, welche konkrete gesetzliche
Ausgestaltung ist hierfür nach Ansicht der befürwortenden Mitglieder der
Bundesregierung vorgesehen?
b) Wenn ggf. keine Zweckbindung vorgesehen ist, wie begründen die
befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung ihre Annahme, dass die
Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer tatsächlich zugunsten der
Verbraucher verwendet werden können?
5. Auf welchen konkreten Mechanismen stützen die befürwortenden
Mitglieder der Bundesregierung ihre nach Auffassung der Fragesteller
abwegige Annahme, dass Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer tatsächlich
zugunsten der Verbraucher verwendet werden können (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
6. Welche konkreten Entlastungsmaßnahmen für Verbraucher benennen die
befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung im Zusammenhang mit
möglichen Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer, und worauf stützen
sie die Annahme, dass diese Maßnahmen tatsächlich auf die Einführung
einer solchen Steuer zurückzuführen wären?
7. In welcher Höhe rechnen die befürwortenden Mitglieder der
Bundesregierung mit Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer, und welcher Anteil
hiervon soll nach deren derzeitigen Planungen für Entlastungsmaßnahmen
verwendet werden?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung auf Grundlage der seit
dem Jahr 2022 vorliegenden nationalen und europäischen Erfahrungen mit
der Abschöpfung von Krisengewinnen im Energiesektor, insbesondere
hinsichtlich Einnahmehöhe, Verwaltungsaufwand und tatsächlicher
Entlastungswirkung, vor?
9. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang vergleichbare Maßnahmen in anderen Staaten tatsächlich zu einer
spürbaren Entlastung der Verbraucher geführt haben (wenn ja, bitte
konkret darstellen und Quellen benennen)?
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die tatsächliche
Wirkungsweise einer möglichen Übergewinnsteuer gegenüber der Öffentlichkeit
zutreffend dargestellt wird?
11. Hält die Bundesregierung es ggf. für erforderlich, klarzustellen, dass eine
Übergewinnsteuer keine unmittelbare Senkung von Verbraucherpreisen
bewirkt, und wenn nein, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung
eine solche Klarstellung nicht für geboten?
12. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Bürger eine Übergewinnsteuer
als unmittelbar entlastend missverstehen könnten?
13. Welche alternativen Maßnahmen prüft die Bundesregierung ggf., um eine
unmittelbare und rechtlich abgesicherte Entlastung der Verbraucher zu
erreichen?
14. Wie begründen die befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung vor
dem Hintergrund des geltenden Gesamtdeckungsprinzips (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), dass sie eine Verbraucherentlastung durch eine
Übergewinnsteuer in Aussicht stellen, ohne eine rechtliche Verknüpfung
zwischen den Einnahmen und entsprechenden Entlastungsmaßnahmen
vorzusehen?
15. Hat die Bundesregierung rechtliche und praktische Hindernisse bei der
möglichen Einführung einer verbindlichen Zweckbindung zugunsten der
Verbraucher geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
16. Auf welcher konkreten Bemessungsgrundlage soll eine Übergewinnsteuer
nach Auffassung der befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung
erhoben werden (z. B. bezogen auf Gewinn, Umsatz oder andere
Kennzahlen), und wie soll ggf. die korrekte Erfassung sowie Abführung einer
solchen Steuer überprüft und sichergestellt werden?
17. Auf welche Daten, Gutachten oder Berechnungen stützen die
befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung ggf. ihre Annahme, dass eine
Übergewinnsteuer zur Entlastung der Verbraucher beitragen kann (bitte
konkret Quellen und Fundstellen angeben)?
a) Wenn die befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung auf
öffentlich zugängliche Statistiken verweisen, welche konkreten Datensätze
und Veröffentlichungen sind hierfür maßgeblich?
b) Wenn keine belastbaren Daten vorliegen, auf welcher Grundlage
erfolgt dann die entsprechende politische Bewertung?
Berlin, den 27. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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