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Zunehmende Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus im Hausmüll für kommunale Entsorgungsbetriebe

dip / drucksache 19.05.2026 · WP 21 · 21/5992 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Zunehmende Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus im Hausmüll für kommunale Entsorgungsbetriebe Deutscher Bundestag Drucksache 21/5992 21. Wahlperiode 19.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD Zunehmende Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus im Hausmüll für kommunale Entsorgungsbetriebe Die unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus und Batterien über den Hausmüll stellt nach Auffassung der Fragesteller ein zunehmendes Problem für die Abfallwirtschaft dar. Besonders stark zugenommen hat in den vergangenen Jahren die Verbreitung von Einweg-E‑Zigaretten mit integrierten Lithium-Ionen-Akkus. Wie auch andere Geräte mit integrierten Akkus, etwa Powerbanks, kabellose Kopfhörer oder Spielzeuge, werden viele dieser Einwegprodukte nach Gebrauch über den Hausmüll oder andere Abfallströme entsorgt. Dadurch können die enthaltenen Akkus beim Transport oder bei mechanischen Sortierprozessen beschädigt werden und Brände auslösen. Eine Studie des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft geht von jährlich mehr als 10 000 Bränden in deutschen Abfall- und Sortieranlagen aus, wobei rund 80 Prozent auf Lithium-Ionen-Batterien zurückzuführen sind (Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (IIS), 2025, www.fr aunhofer.de/en/press/research-news/2025/may-2025/sensor-based-waste-sortin g-reduces-number-of-battery-fires-in-recycling-plants.html). Branchenvertreter berichten zudem von bis zu 30 Brandereignissen täglich in Müllfahrzeugen, Recyclinghöfen oder Abfallbehandlungsanlagen. Die wirtschaftlichen Schäden werden auf bis zu 1 Mrd. Euro jährlich geschätzt (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), 2024, www.bd e.de/themen/europa-link/bdevoeb-europaspiegel-oktober-2024/vermeidung_vo n_braenden/). Da die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen überwiegend von kommunalen Entsorgungsbetrieben organisiert werden, betreffen solche Brandereignisse unmittelbar die kommunale Daseinsvorsorge. Schäden an Müllfahrzeugen, Wertstoffhöfen oder Sortieranlagen können somit nach Auffassung der Fragesteller kommunale Haushalte erheblich belasten und zugleich Beschäftigte der Entsorgungswirtschaft sowie Einsatzkräfte der Feuerwehren gefährden. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche Erkenntnisse der Bundesregierung ggf. über das Ausmaß der Problematik vorliegen, wie sie die Auswirkungen auf Kommunen bewertet und ob sie Handlungsbedarf sieht. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Häufigkeit und Ursachen von Bränden in Müllfahrzeugen, Recyclinghöfen und Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland vor, bei denen Lithium-Ionen-Batterien oder Akkus als Auslöser oder vermutete Ursache identifiziert wurden? 2. Welche bundesweiten statistischen Erhebungen oder Datengrundlagen stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um Brandereignisse (allgemein) in der Abfallwirtschaft und deren Ursachen zu erfassen? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die wirtschaftlichen Schäden durch Batterie- oder Akkubrände in Abfallanlagen und Müllfahrzeugen sowie über mögliche Auswirkungen auf kommunale Entsorgungsbetriebe und kommunale Haushalte vor? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Produktgruppen mit Lithium-Ionen-Batterien besonders häufig zu Brandereignissen in Abfallströmen beitragen, etwa Einweg-E-Zigaretten oder andere Kleingeräte mit fest verbauten Akkus? 5. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im bestehenden Rechtsrahmen, insbesondere im Batteriegesetz und im Elektro- und Elektronikgerätegesetz, um Fehlwürfe von Batterien oder Elektrogeräten in den Hausmüll zu reduzieren? 6. Welche bundesweiten statistischen Erhebungen zu Batterie- oder Akku- Bränden in der Abfallwirtschaft existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und inwiefern wird die Einführung einer entsprechenden bundesweiten Erfassung geprüft? 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen solcher Brandereignisse auf kommunale Entsorgungsinfrastruktur, insbesondere auf Müllfahrzeuge, Recyclinghöfe und Abfallbehandlungsanlagen, und inwiefern sieht sie Bedarf für Unterstützungsmaßnahmen des Bundes zugunsten von Kommunen oder kommunalen Entsorgungsbetrieben, etwa im Rahmen von Förderprogrammen oder anderen Instrumenten? Berlin, den 12. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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