Zunehmende Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus im Hausmüll für kommunale Entsorgungsbetriebe
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Zunehmende Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus im Hausmüll für kommunale Entsorgungsbetriebe
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5992
21. Wahlperiode 19.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf
Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Udo Theodor
Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Zunehmende Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus im Hausmüll für
kommunale Entsorgungsbetriebe
Die unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus und Batterien über
den Hausmüll stellt nach Auffassung der Fragesteller ein zunehmendes
Problem für die Abfallwirtschaft dar. Besonders stark zugenommen hat in den
vergangenen Jahren die Verbreitung von Einweg-E‑Zigaretten mit integrierten
Lithium-Ionen-Akkus. Wie auch andere Geräte mit integrierten Akkus, etwa
Powerbanks, kabellose Kopfhörer oder Spielzeuge, werden viele dieser
Einwegprodukte nach Gebrauch über den Hausmüll oder andere Abfallströme
entsorgt. Dadurch können die enthaltenen Akkus beim Transport oder bei
mechanischen Sortierprozessen beschädigt werden und Brände auslösen. Eine Studie
des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Kreislaufwirtschaft geht von jährlich mehr als 10 000 Bränden in deutschen Abfall- und
Sortieranlagen aus, wobei rund 80 Prozent auf Lithium-Ionen-Batterien
zurückzuführen sind (Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (IIS), 2025, www.fr
aunhofer.de/en/press/research-news/2025/may-2025/sensor-based-waste-sortin
g-reduces-number-of-battery-fires-in-recycling-plants.html). Branchenvertreter
berichten zudem von bis zu 30 Brandereignissen täglich in Müllfahrzeugen,
Recyclinghöfen oder Abfallbehandlungsanlagen. Die wirtschaftlichen Schäden
werden auf bis zu 1 Mrd. Euro jährlich geschätzt (Bundesverband der
Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), 2024, www.bd
e.de/themen/europa-link/bdevoeb-europaspiegel-oktober-2024/vermeidung_vo
n_braenden/).
Da die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen überwiegend von
kommunalen Entsorgungsbetrieben organisiert werden, betreffen solche
Brandereignisse unmittelbar die kommunale Daseinsvorsorge. Schäden an
Müllfahrzeugen, Wertstoffhöfen oder Sortieranlagen können somit nach Auffassung der
Fragesteller kommunale Haushalte erheblich belasten und zugleich
Beschäftigte der Entsorgungswirtschaft sowie Einsatzkräfte der Feuerwehren gefährden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche
Erkenntnisse der Bundesregierung ggf. über das Ausmaß der Problematik vorliegen,
wie sie die Auswirkungen auf Kommunen bewertet und ob sie
Handlungsbedarf sieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Häufigkeit und
Ursachen von Bränden in Müllfahrzeugen, Recyclinghöfen und
Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland vor, bei denen Lithium-Ionen-Batterien oder
Akkus als Auslöser oder vermutete Ursache identifiziert wurden?
2. Welche bundesweiten statistischen Erhebungen oder Datengrundlagen
stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um Brandereignisse
(allgemein) in der Abfallwirtschaft und deren Ursachen zu erfassen?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die wirtschaftlichen
Schäden durch Batterie- oder Akkubrände in Abfallanlagen und
Müllfahrzeugen sowie über mögliche Auswirkungen auf kommunale
Entsorgungsbetriebe und kommunale Haushalte vor?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche
Produktgruppen mit Lithium-Ionen-Batterien besonders häufig zu
Brandereignissen in Abfallströmen beitragen, etwa Einweg-E-Zigaretten oder andere
Kleingeräte mit fest verbauten Akkus?
5. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im bestehenden
Rechtsrahmen, insbesondere im Batteriegesetz und im Elektro- und
Elektronikgerätegesetz, um Fehlwürfe von Batterien oder Elektrogeräten in den
Hausmüll zu reduzieren?
6. Welche bundesweiten statistischen Erhebungen zu Batterie- oder Akku-
Bränden in der Abfallwirtschaft existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung, und inwiefern wird die Einführung einer entsprechenden
bundesweiten Erfassung geprüft?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen solcher
Brandereignisse auf kommunale Entsorgungsinfrastruktur, insbesondere auf
Müllfahrzeuge, Recyclinghöfe und Abfallbehandlungsanlagen, und inwiefern sieht
sie Bedarf für Unterstützungsmaßnahmen des Bundes zugunsten von
Kommunen oder kommunalen Entsorgungsbetrieben, etwa im Rahmen von
Förderprogrammen oder anderen Instrumenten?
Berlin, den 12. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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