Bundesrechtliche Vorgaben und Harmonisierungsbedarf beim Schutz von Rehkitzen
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Bundesrechtliche Vorgaben und Harmonisierungsbedarf beim Schutz von Rehkitzen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7444
21. Wahlperiode 31.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Christian Reck, Danny
Meiners, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder
und der Fraktion der AfD
Bundesrechtliche Vorgaben und Harmonisierungsbedarf beim Schutz von
Rehkitzen
Die Rehkitzrettung umfasst die systematische Suche und Bergung von
neugeborenen Rehkitzen aus Grünlandflächen unmittelbar vor der
landwirtschaftlichen Mahd. Ziel ist die Vermeidung von schweren Verletzungen oder der
Tötung der Jungtiere durch landwirtschaftliche Mähwerke. Während die
Rehkitzrettung traditionell auf rein mechanischen Methoden oder dem Absuchen mit
Jagdhunden basierte, hat sie sich durch den Einsatz moderner Technik –
insbesondere von Drohnen mit Wärmebildkameras – stark gewandelt. Die Praxis
wird getragen von einem breiten, interdisziplinären Engagement aus
Drohnenpiloten, Landwirtschaft, Jägerschaft und ehrenamtlichen Helfern (https://blog.m
oderne-landwirtschaft.de/rehkitzrettung-kitzretter-ev/).
Obwohl durch den Einsatz und die Förderung der Drohnentechnik bereits große
Fortschritte bei der Rettung von Rehkitzen vor dem Mähtod erzielt werden
konnten (www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/18-drohne
n-rehkitzrettung.html), bewegt sich die Rehkitzrettung nach wie vor in einem
komplexen Spannungsfeld zwischen Tierschutz, Jagd- und Strafrecht. Bereits
vor dem verbreiteten Einsatz moderner Drohnentechnologie bestand eine
rechtliche Unschärfe: Das Sichern, Umsetzen oder Verwahren eines Kitzes ohne
ausdrückliche Zustimmung des zuständigen Jagdausübungsberechtigten kann
theoretisch den Straftatbestand der Jagdwilderei gemäß § 292 des
Strafgesetzbuchs (StGB) erfüllen. Gleichzeitig sind Landwirte tierschutzrechtlich
verpflichtet, vor der Mahd wirksame Rettungsmaßnahmen zu ergreifen, um eine
strafbare Tiertötung durch Unterlassen zu verhindern. Die Anforderungen an
diese Sorgfaltspflichten haben sich im Drohnenzeitalter drastisch verschärft.
Aktueller Anlass für erhebliche Rechtsunsicherheit in der landwirtschaftlichen
Praxis ist das jüngste Urteil des Amtsgerichts Altötting. In diesem Fall wurde
ein Landwirt trotz des Einsatzes von akustischen Wildrettern zu einer hohen
Geldstrafe verurteilt, weil er auf den Einsatz von Drohnentechnologie
verzichtet hatte (www.agrarheute.com/land-leben/rehkitz-mahd-getoetet-gericht-verurt
eilt-landwirt-hoher-geldstrafe-641571).
Diese Rechtsprechung verdeutlicht in den Augen der Fragesteller die dringende
Notwendigkeit bundeseinheitlicher, rechtssicherer und praxisnaher
Rahmenbedingungen für Landwirte, Jäger und ehrenamtliche Helfer.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele
Ermittlungsverfahren in den vergangenen fünf Jahren wegen des Verdachts der
Tierquälerei (§ 17 des Tierschutzgesetzes) im Zusammenhang mit der
landwirtschaftlichen Mahd (sogenannter Mähtod von Wildtieren) eingeleitet
wurden, wenn ja, wie viele waren dies, und wie viele dieser Verfahren
führten nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer rechtskräftigen
Verurteilung oder Geldauflage (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
2. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele
Ermittlungsverfahren in den vergangenen fünf Jahren wegen des Verdachts der
Jagdwilderei (§ 292 StGB) im Zusammenhang mit Maßnahmen der
Rehkitzrettung (insbesondere dem Sichern oder Umsetzen von Jungwild ohne
Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten) eingeleitet wurden, wenn ja,
wie viele sind dies, und wie viele dieser Verfahren führten nach Kenntnis
der Bundesregierung zu einer rechtskräftigen Verurteilung, einer
Geldauflage oder einer Einstellung (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
3. Welche konkreten rechtlichen, organisatorischen und finanziellen
Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher gegebenenfalls ergriffen, um das
rechtliche Spannungsfeld sowie das Konfliktpotenzial zwischen Landwirten,
Jägerschaft und ehrenamtlichen Drohnenteams bei der Rehkitzrettung zu
entschärfen, und wie bewertet sie gegebenenfalls den Erfolg dieser
Maßnahmen (bitte insbesondere nach den aufgelegten Drohnen-Förderprogrammen
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie etwaigen
bundeseinheitlichen Leitfäden aufschlüsseln)?
4. Plant die Bundesregierung, angesichts der jüngsten Rechtsprechung (wie
des Urteils des Amtsgerichts Altötting, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
die Sorgfaltspflichten für Landwirte bei der Grünlandmahd bundesweit
einheitlich im Tierschutzgesetz zu verankern, um Rechts- und
Planungssicherheit für die landwirtschaftliche Praxis zu schaffen?
a) Wenn ja, wie stellt sich der konkrete Zeitplan für eine solche gesetzliche
Regelung dar?
b) Wenn nein, aus welchen rechtlichen oder fachlichen Gründen sieht die
Bundesregierung von einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Fixierung
dieser Sorgfaltspflichten ab?
5. Inwieweit war die Bundesregierung gegebenenfalls an der Erarbeitung
landesspezifischer Ausnahmeregelungen – wie beispielsweise in Bayern, wo
das Sichern von Kitzen im Rahmen der Tierrettung bei Zustimmung des
Landwirts explizit nicht als Jagdwilderei gewertet wird – beteiligt
(beispielsweise im Rahmen der Agrarministerkonferenz), und welche
Maßnahmen plant sie gegebenenfalls, um diese Regelungen bundesweit im
Strafoder Bundesjagdrecht zu harmonisieren?
a) Hat die Bundesregierung die Vereinbarkeit solcher landesrechtlichen
Verordnungen mit dem Bundesstrafrecht (§ 292 StGB – Jagdwilderei)
bisher einer juristischen Prüfung unterziehen lassen, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
b) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine bundeseinheitliche
Klarstellung im Strafgesetzbuch oder im Bundesjagdgesetz
vorzunehmen, um ehrenamtliche Helfer bundesweit pauschal vor dem Vorwurf
der Wilderei zu schützen, und wenn nein, warum nicht?
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die
verbliebenen luftverkehrsrechtlichen Hürden für den Einsatz von
Wärmebilddrohnen zur Rehkitzrettung weiter abzubauen und bundesweit zu
vereinheitlichen?
a) Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung bezüglich der aktuellen Genehmigungspraxis der
Landesluftfahrtbehörden für Drohnenflüge zur Wildtierrettung in sensiblen
Lufträumen (beispielsweise in oder an Naturschutzgebieten sowie im 100-
Meter-Abstandsbereich von Bundesfernstraßen oder Bahnanlagen)?
b) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, über eine Änderung der
Luftverkehrsordnung oder eine bundesweit geltende, erweiterte
Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes eine pauschale,
bürokratiefreie Ausnahme für behördlich registrierte oder geförderte Tierschutz-
Drohnenteams während der Hauptmahdsaison (April bis Juli) zu
schaffen, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 9. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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