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Sachstand Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen

dip / drucksache 27.04.2026 · WP 21 · 21/5609 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Sachstand Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen Deutscher Bundestag Drucksache 21/5609 21. Wahlperiode 27.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Thomas Stephan, Bernd Schuhmann, Hans-Jürgen Goßner, Achim Köhler, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD Sachstand Deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen Focus Online berichtete am 28. und 30. Januar 2024, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im Zeitraum von 2020 bis 2023 insgesamt knapp 90 Mio. Euro ins Ausland überwiesen haben. Die Zahlungen gingen an Empfänger in Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Nordmazedonien sowie in die Türkei. Mit etwa 60 Mio. Euro entfiel der mit Abstand größte Anteil auf die Türkei (www.focus.de/finanzen/news/afd-will-stopp-union-mach t-vorschlag-jetzt-entbrennt-der-streit-um-die-krankenkassen-millionen-fuer-die- tuerkei_id_259618530.html; www.focus.de/gesundheit/focus-online-recherche n-irrsinn-wut-auf-millionen-transfers-der-deutschen-krankenkasse-in-die-tuerke i_id_259598301.html). Rechtsgrundlage für die Überweisungen in die Türkei ist das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964. Für die Zahlungen an Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Nordmazedonien gilt das deutsch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen von 1968. Die Mittel wurden an im Ausland lebende Angehörige von in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern ausgezahlt. Gleichzeitig weist die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland jährlich ein Defizit in Milliardenhöhe auf (vgl. www.tk.de/ presse/themen/finanzen/finanzierung-von-gesundheit/beitraege-reform-vorschla ege-finanzkommission-2215256?tkcm=ab). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung durch das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen seit 2020 (bitte die zuletzt verfügbaren Daten ausweisen)?  2. Wie viele türkische Staatsbürger leben zurzeit in der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit das Sozialversicherungsabkommen für ihre in der Republik Türkei lebenden Familienangehörigen in Anspruch (bitte die zuletzt verfügbaren Daten ausweisen)?  3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl jener in der Republik Türkei lebenden Familienangehörigen von zurzeit in der Bundesrepublik Deutschland gemeldeten türkischen Staatsbürgern, die das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen in Anspruch nehmen, seit 2020 entwickelt (bitte die zuletzt verfügbaren Daten ausweisen)?  4. Welche Höhe hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlich ausgehandelten Pauschalzahlungen für mitversicherte Familienangehörige in der Republik Türkei seit 2020, und für wie viele Familienangehörige wurden sie jährlich gezahlt (bitte die zuletzt verfügbaren Daten ausweisen)?  5. Wie viele deutsche Staatsbürger haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 das Sozialversicherungsabkommen jährlich in Anspruch genommen, wie viele davon leben in der Republik Türkei, und wie viele davon sind deutsche Touristen (bitte die zuletzt verfügbaren Daten ausweisen)?  6. Wie viele in der Republik Türkei mitversicherte Familienangehörige haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 in Deutschland medizinisch versorgen lassen, und welche Kosten sind hierdurch entstanden (bitte die zuletzt verfügbaren Daten jahresweise darstellen)?  7. Welche Kosten sind der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund aller bestehenden Sozialversicherungsabkommen für welche Länder in den letzten 20 Jahren entstanden (bitte die zuletzt verfügbaren Daten jeweils nach Staat bzw. Abkommen sowie mitsamt den jeweiligen prozentualen Veränderungen aufschlüsseln)?  8. Wie viele Fälle von Kindergeldzahlungen und mit welcher Gesamtsumme wurden aufgrund des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens seit 2020 an die Republik Türkei geleistet (bitte jeweils die absoluten Zahlen sowie die jährlichen Gesamtsummen mitsamt den zuletzt verfügbaren Daten ausweisen)?  9. Wie viele Fälle von Rentenzahlungen und mit welcher Gesamtsumme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des deutschtürkischen Sozialversicherungsabkommens seit 2020 an die Republik Türkei geleistet (bitte jeweils die absoluten Zahlen sowie die jährlichen Gesamtsummen mitsamt den zuletzt verfügbaren Daten ausweisen)? 10. Sind im Rahmen aller bestehenden Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten in den letzten 20 Jahren auch Leistungen der Arbeitsförderung ausgezahlt worden, wenn ja, an welche Staaten, und mit jeweils welchen Gesamtsummen (bitte die zuletzt verfügbaren Daten jeweils nach Staat bzw. Abkommen aufschlüsseln)? 11. Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die Einspareffekte in der deutschen GKV, würde man die Praxis der Auslandszahlungen stoppen und die Einsparungen vollständig zur Beitragssenkung nutzen (bitte schätzungsweise die mögliche monatliche Entlastung pro GKV- Versicherten darstellen)? Berlin, den 23. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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