Offshore-Rettungsinfrastruktur
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Offshore-Rettungsinfrastruktur
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5602
21. Wahlperiode 27.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Janosch Dahmen, Michael Kellner, Katrin
Uhlig, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Claudia Müller und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Offshore-Rettungsinfrastruktur
Ein industrie- und naturverträglicher Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein
zentraler Baustein der Energiewende und der Sicherung der Energieversorgung
in einem möglichen 100-Prozent-erneuerbare-Energien-System. Dafür ist es
nach Ansicht der Fragestellenden zwingend erforderlich, Planungssicherheit für
die Branche zu schaffen, um weiter Investitionen zu ermöglichen, Arbeitsplätze
zu sichern und den Ausbaupfad verlässlich umzusetzen.
Mit dem fortschreitenden Ausbau verlagern sich zugleich Errichtungs-,
Betriebs-, Wartungs- und perspektivisch auch Rückbauarbeiten zunehmend in
küstenferne Bereiche der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).
Damit steigen sowohl die Zahl der dort tätigen Beschäftigten als auch die
Anforderungen an eine leistungsfähige, wetter- und tageszeitunabhängige
Rettungsinfrastruktur.
Bislang wird die Sicherstellung der Rettung in der AWZ im Wesentlichen über
projektbezogene Nebenbestimmungen in Planfeststellungsbeschlüssen den
jeweiligen Betreibern auferlegt. Diese organisieren die Rettung überwiegend
individuell, insbesondere durch landseitig stationierte, luftgebundene
Rettungsmittel. Mit zunehmender Entfernung der Offshore-Flächen vom Festland stößt
dieses Modell jedoch strukturell an Grenzen.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat auf Initiative der Länder
Niedersachsen und Schleswig-Holstein und mit Unterstützung der übrigen
Küstenländer einen Gesetzentwurf zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
vorgelegt (Bundestagsdrucksache 21/2735), der unter anderem die Einrichtung
eines Rettungsinfrastrukturverbandes als bundesunmittelbare Körperschaft
öffentlichen Rechts vorsieht. Die Bundesregierung hat diesen Gesetzentwurf
abgelehnt und ihn als verfrüht, bürokratisch und nicht bedarfsgerecht bewertet.
Zugleich verweist sie auf laufende Prüfungen alternativer Modelle,
insbesondere auf eine bedarfsgerechte Rettungsinfrastruktur, die auf der Innovationskraft
der Wirtschaft und einer gesamtschuldnerischen Verantwortung der
Vorhabenträger von Offshore-Windparks beruhen soll.
Es besteht daher ein erhebliches Interesse an Klarheit darüber, welche
konkreten Alternativen die Bundesregierung tatsächlich verfolgt, auf welcher
fachlichen Grundlage diese beruhen und wie dabei Koordination, Finanzierung und
Durchsetzung einheitlicher Anforderungen sichergestellt werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem quantitativen Umfang kam es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren von 2020 bis 2025 in der deutschen AWZ beim Betrieb
und bei der Wartung von Offshore-Windenergieanlagen,
Konverterplattformen und Offshore-Kabeln zu Unfällen oder akuten Erkrankungsfällen,
die einen rettungsdienstlichen Einsatz erforderlich machten (bitte nach
Nord- und Ostsee aufschlüsseln)?
2. Ab wann hält die Bundesregierung eine zusätzliche funktionsfähige
Rettungsinfrastruktur für küstenferne Offshore-Projekte – insbesondere für
die Offshore-Windgebiete seewärts der Schifffahrtsroute 10 – für
erforderlich, und wie wird diese Prognose – anhand der bekannten Parameter
(insbesondere Flugzeit, Prähospitalzeit, kritisches Intervall bis zur definitiven
ärztlichen Versorgung auf den Anlagen [primäre und sekundäre Rettung],
prognostizierte Einsatzzahl sowie witterungsbedingte Einschränkungen) –
fachlich begründet?
3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung – unter Zugrundelegung der in
Frage 2 benannten Parameter (insbesondere Flugzeit, Prähospitalzeit,
kritisches Intervall bis zur definitiven ärztlichen Versorgung auf den
Anlagen, prognostizierte Einsatzzahl sowie witterungsbedingte
Einschränkungen) – aktuell sichergestellt, dass in den bestehenden Offshore-
Windparks die technische und medizinische Rettung unter realen
Einsatzbedingungen tatsächlich funktionsfähig umgesetzt wird?
4. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der rettungsdienstlichen Einsätze nach Frage 1 zu kritischen
Situationen, in denen die soeben genannten Parameter teilweise bzw. nicht
eingehalten werden konnten, und welche gesundheitlichen Folgen traten nach
Kenntnis der Bundesregierung bei den betroffenen Personen auf?
5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung aktuell vor zur
Zusammenarbeit bzw. Koordination von Rettungseinsätzen zwischen den
Betreibern, den Leistungserbringern der Notfallrettung und den Organisationen
der Koordination von Rettungseinsätzen auf See (wie beispielsweise dem
MRCC [Maritime Rescue Co-Ordination Centre]), und welche
Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
6. Wird von der Bundesregierung aktuell ein Anpassungs- oder
Ergänzungsbedarf der Organisation der Offshore-Rettung bzw. der
Rettungsinfrastruktur gesehen, und wenn ja, wo konkret?
7. Welche Annahmen zu Umfang, Größenordnung und zeitlichem
Umsetzungsbedarf zusätzlicher Rettungsinfrastruktur – insbesondere mit dem
geplanten Ausbau von Windenergieanlagen in Offshore-Windgebieten
seewärts der Schifffahrtsroute 10 – liegen der Bundesregierung derzeit
vor?
8. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der laufenden
fachlichen Prüfungen durch die laufenden Arbeitsgruppen im Bundesamt
für Seeschifffahrt und Hydrographie, und bis wann sollen darauf
aufbauend Entscheidungen über die künftige Organisation der Offshore-Rettung
getroffen werden?
9. Inwiefern werden die Ergebnisse der Studie der
Übertragungsnetzbetreiber zur Rettungsinfrastruktur, die durch das Klinikum Oldenburg
durchgeführt wird (siehe www.wind-energy-network.de/projekte/studie-offshore-r
ettungskette/), absehbar in die Arbeit der Arbeitsgruppen im Bundesamt
für Seeschifffahrt und Hydrographie integriert?
10. Ab wann sieht die Bundesregierung es als notwendig an, dass eine
funktionsfähige Offshore-Rettung zur Sicherstellung der Notfallrettung in den
küstenfernen Gebieten der AWZ (insbesondere seewärts der
Schifffahrtsroute 10) aufgebaut sein muss?
11. Welchen Zeitrahmen sieht die Bundesregierung mindestens für die
Konzeption, Ausschreibung und den Aufbau einer funktionsfähigen Offshore-
Rettung für die Gebiete in der AWZ (insbesondere seewärts der
Schifffahrtsroute 10) vor?
12. Warum hält die Bundesregierung die Schaffung der rechtlichen
Möglichkeit für eine organisatorische Lösung in Form eines Verbandes (wie auf
der Bundestagsdrucksache 21/2735 vorgeschlagen) zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht für zielführend, und welche rechtlichen, fachlichen oder
zeitlichen Gründe liegen dieser Einschätzung zugrunde?
13. Welche konkreten Unsicherheiten bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung aktuell noch im Hinblick auf eine valide Bewertungsgrundlage
für den technischen und organisatorischen Bedarf der küstenfernen
Offshore-Rettung, und welche Erkenntnisse fehlen hierfür konkret?
14. Welche konkreten Alternativen zu einer gemeinschaftlich organisierten
Rettungsinfrastruktur prüft die Bundesregierung derzeit (bitte jede
Alternative einzeln benennen)?
15. Welche rechtlichen Instrumente sollen für diese Alternativen jeweils
genutzt werden (z. B. Gesetz, Verordnung, Nebenbestimmungen in
Planfeststellungsbeschlüssen, vertragliche Betreiberpflichten)?
16. Wie soll in den von der Bundesregierung geprüften Alternativen jeweils
die Koordination zwischen mehreren in der AWZ tätigen Betreibern, den
Leistungserbringern der Notfallrettung und den Organisationen der
Koordination von Rettungseinsätzen auf See (wie beispielsweise dem MRCC)
sichergestellt werden, insbesondere bei parallelen Großbaustellen oder
gleichzeitigen Einsatzlagen?
17. Welche Annahmen trifft die Bundesregierung zur finanziellen
Größenordnung (Investitions- und Betriebskosten) einer zusätzlichen Offshore-
Rettungsinfrastruktur, die über die heutigen küstennahen Strukturen
hinausgeht?
18. Welche Risiken entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den
Anlagen- und Netzbetreibern durch eine gesamtschuldnerische Haftung,
und wie werden etwaige Risiken hinsichtlich Höhe, Umfang,
Eintrittswahrscheinlichkeit, Versicherbarkeit sowie Auswirkung auf die
Finanzierungskosten und die Möglichkeit des Fremdkapitaleinsatzes von Offshore-
Vorhaben durch die Bundesregierung bewertet?
19. Welche Auswirkung auf den Offshore-Ausbaupfad wird eine
gesamtschuldnerische Haftung nach Einschätzung der Bundesregierung
voraussichtlich haben, und wie bewertet die Bundesregierung die Zukunft der
Offshore-Windenergie in Deutschland grundsätzlich, wenn in einem
Modell „gesamtschuldnerischer Verantwortung“ Betreiber und
Übertragungsnetzbetreiber nicht versicherbare Risiken übernehmen müssen?
20. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass bei
der Organisation und Finanzierung möglicher zusätzlicher
Rettungskapazitäten eine faire Lastenverteilung zwischen bestehenden und zukünftigen
Offshore-Betreibern erfolgt und keine einzelnen Unternehmen durch
Vorfinanzierungspflichten oder Haftungsrisiken überproportional belastet
werden?
21. Inwieweit prüft die Bundesregierung Finanzierungsmodelle, die eine
planbare, transparente und langfristig tragfähige Refinanzierung zusätzlicher
Rettungsinfrastruktur ermöglichen, etwa durch strukturierte
Gebührenoder Beitragsmodelle anstelle individueller Betreiberlösungen?
22. Welche technischen Organisationsvarianten zusätzlicher
Rettungsinfrastruktur (z. B. seegestützte Einheiten, Offshore-basierte feste Strukturen
oder die systematische Nutzung bestehender Offshore-Infrastruktur)
werden derzeit in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht geprüft, und
von wem sollen diese operativ umgesetzt werden?
23. Nach welchen Kriterien vergleicht die Bundesregierung diese Varianten,
insbesondere im Hinblick auf die Versorgungssicherheit (Sicherstellung
der Rettung), Kostenstabilität, Skalierbarkeit mit dem Offshore-Ausbau
und die Vermeidung von Ausbauhemmnissen?
24. Wie bewertet die Bundesregierung den möglichen Zielkonflikt, dass
gegebenenfalls bereits im Vorfeld mit dem Aus- und Aufbau der
Rettungsinfrastruktur begonnen werden soll, obwohl erst zu einem späteren Zeitpunkt
entschieden wird, wer der Errichter und Betreiber der jeweiligen
Windparks sein wird?
25. Inwiefern befürchtet die Bundesregierung, dass Unsicherheiten in Bezug
auf diesen möglichen Zielkonflikt negative Auswirkungen auf das
Bieterverhalten bei weiteren Auktionen zu Vergaben von Flächen für Offshore-
Windparks haben wird?
Berlin, den 20. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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