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Entschließung des Bundesrates "Verbraucher beim Online-Einkauf schützen - Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen"

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 228/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Verbraucher beim Online-Einkauf schützen - Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen" [Bundesrat Drucksache 228/1/25 30.06.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse R - EU - Fz - Wi zu Punkt … der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025 Entschließung des Bundesrates „Verbraucher beim Online- Einkauf schützen - Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen“ - Antrag des Landes Baden-Württemberg - A. Der federführende Rechtsausschuss (R) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe der folgenden Änderungen zu fassen: 1. Zu Nummer 1 Nummer 1 ist durch die folgende Nummer 1 zu ersetzen: „1. Die Bundesregierung wird gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass sofortige Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und zur Stärkung der Marktüberwachung im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten auf Plattformen eingeführt und umgesetzt werden. Der Bundesrat erkennt in diesem Zusammenhang an, dass die Bundesregierung ihrerseits einen Aktionsplan E-Commerce im Januar 2025 vorgelegt hat. Darüber hinaus stellt der Bundesrat fest, dass die EU-Kommission die Einführung einer Gebühr auf Sendungen von Onlinehändlern aus Drittstaaten prüft, um die Warenströme effizienter kontrollieren zu können. Beide Initiativen sind aus Verbraucherschutzsicht und zur Sicherung eines regelkonformen Wettbewerbs ausdrücklich zu begrüßen. Der Bundesrat regt daher R ... an, dass bestehende Maßnahmen auf EU-Ebene zeitnah ergänzt werden sollten, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittländern wirksam zu begegnen. Ziel sollte es sein, die Marktüberwachungsbehörden schrittweise mit vergleichbaren Instrumenten auszustatten, wie sie im stationären Handel bereits zur Verfügung stehen. Ein Abwarten oder Änderungen, die erst in Jahren wirken, können sich negativ auf den Verbraucherschutz auswirken und stellen ein existenzielles Problem für andere, insbesondere europäische, Unternehmen dar, die sich an das in der EU geltende Recht halten. Der Bundesrat bittet daher den Bund, auf europäischer Ebene auf eine vorgezogene Abschaffung des Zollfreibetrages hinzuwirken.“ 2. Zu Nummer 2 Nummer 2 ist durch die folgende Nummer 2 zu ersetzen: „2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Onlineplattformen und Onlineshops verpflichtet werden, Verbraucherinnen und Verbraucher klar und gut sichtbar über den Sitz des anbietenden Unternehmens, die Rücksendeadresse, etwaige Zollgebühren sowie mögliche Rücksendekosten zu informieren. Diese Angaben sollen vor Vertragsschluss auf der jeweiligen Plattform deutlich dargestellt werden, um eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob eine entsprechende Nachschärfung und verbesserte Durchsetzung der Informationspflichten in der Verbraucherrechte-Richtlinie erforderlich sind.“ 3. Zu Nummer 3 Satz 3 und Satz 4 – neu – In Nummer 3 ist der Satz 3 durch die folgenden Sätze zu ersetzen: „Onlineplattformen sollten für nicht konforme Angebote auf ihrer Plattform haften, es sei denn, sie können einen in der EU ansässigen, für das Produkt verantwortlichen und tatsächlich greifbaren Wirtschaftsakteur nachweisen. Existiert kein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur, übernimmt die Onlineplattform sämtliche Pflichten eines Einführers gemäß den anwendbaren EU- Rechtsvorschriften. Die Bundesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Onlineplattformen als Wirtschaftsakteure in der europäischen Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 definiert und mit entsprechenden Ver- R Wi, R ... pflichtungen, insbesondere hinsichtlich der Zahlung von Gebühren und Bußgeldern, versehen werden.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum) Für eine effektive Marktüberwachung im Onlinehandel bedarf es wirksamer rechtlicher Instrumente. Dazu zählt, dass Onlineplattformen für ihre Angebote verantwortlich sind und entsprechende Pflichten erfüllen müssen, die gegebenenfalls sanktionierbar sind. Aus diesem Grund sollten Onlineplattformen für nicht konforme Angebote auf ihrer Plattform haften, es sei denn, sie können einen in der EU ansässigen, für das Produkt verantwortlichen und tatsächlich greifbaren Wirtschaftsakteur nachweisen. Existiert in der EU kein ansässiger Wirtschaftsakteur, sollte die Onlineplattform sämtliche Pflichten eines Einführers gemäß der anwendbaren EU-Rechtsvorschriften übernehmen. Onlineplattformen müssen daher als Wirtschaftsakteure in der europäischen Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 definiert und mit entsprechenden Pflichten versehen werden.] 4. Zu Nummer 4 Nummer 4 ist zu streichen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Der Vorschlag, einen Warnhinweis auf Produkte anzubringen, die im Onlinehandel angeboten und in einem Drittland hergestellt wurden, verdächtigt Produkte von außerhalb der EU pauschal als gefährlich bzw. nicht rechtskonform. Diese Annahme ist in der Realität nicht zutreffend. Außerdem kann die Aussage „Die Einhaltung der in der EU geltenden Anforderungen an die Produkte und den Verbraucherschutz durch die hier angebotenen Waren aus Drittstaaten kann von europäischen Behörden nicht durchgesetzt werden.“ das Vertrauen der Verbraucher in die Behörden und den Verbraucherschutz erheblich schwächen. Es wird der Eindruck erweckt, die Behörden kämen ihrem Auftrag zur Marktüberwachung und zum Schutz des Binnenmarktes nicht nach. 5. Zu Nummer 6 – neu – Nach Nummer 5 ist die folgende Nummer 6 einzufügen: „6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und außereuropäischen Anbietern gewährleistet werden. Dazu ist es erforderlich, bestehende Kontrolllücken bei der Einfuhr von Produkten aus Drittstaaten zu schließen, insbesondere im Bereich des R R Onlinehandels. Konkret bittet der Bundesrat die Bundesregierung die Umsetzung folgender Maßnahmen zu prüfen:  Der Ausbau risikobasierter Zoll- und Produktsicherheitskontrollen bei Importen aus Drittstaaten, mit dem Schwerpunkt auf sicherheitsrelevanten Produktgruppen und Herkunftsländern mit auffälligem Risiko- oder Mengenprofil. Ziel ist eine effektivere Gefahrenabwehr bei gleichzeitiger Vermeidung pauschaler Belastungen für unbedenkliche Warenströme.  Die Stärkung von Zollbehörden und Marktüberwachungseinrichtungen, insbesondere durch digitale Modernisierungsmaßnahmen und optimierte Ressourcennutzung. Zudem sollen verstärkt internationale Kooperationen mit Plattformbetreibern und Kontrollbehörden in Drittstaaten aufgebaut werden, um den Import unsicherer Produkte frühzeitig zu unterbinden. Der Bundesrat betont, dass faire Wettbewerbsbedingungen nur gewährleistet werden können, wenn die Einhaltung von Sicherheitsstandards bei allen Marktteilnehmern durchsetzbar ist – unabhängig von Herkunftsland oder Vertriebsweg.“ B. 6. Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]

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