Entschließung des Bundesrates "Verbraucher beim Online-Einkauf schützen - Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen"
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Entschließung des Bundesrates "Verbraucher beim Online-Einkauf schützen - Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen"
[Bundesrat Drucksache 228/1/25
30.06.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
R - EU - Fz - Wi
zu Punkt … der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025
Entschließung des Bundesrates „Verbraucher beim Online-
Einkauf schützen - Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit
Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen“
- Antrag des Landes Baden-Württemberg -
A.
Der federführende Rechtsausschuss (R) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat,
die Entschließung nach Maßgabe der folgenden Änderungen zu fassen:
1. Zu Nummer 1
Nummer 1 ist durch die folgende Nummer 1 zu ersetzen:
„1. Die Bundesregierung wird gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen,
dass sofortige Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und
zur Stärkung der Marktüberwachung im Zusammenhang mit Angeboten aus
Drittstaaten auf Plattformen eingeführt und umgesetzt werden. Der
Bundesrat erkennt in diesem Zusammenhang an, dass die Bundesregierung
ihrerseits einen Aktionsplan E-Commerce im Januar 2025 vorgelegt hat.
Darüber hinaus stellt der Bundesrat fest, dass die EU-Kommission die
Einführung einer Gebühr auf Sendungen von Onlinehändlern aus Drittstaaten
prüft, um die Warenströme effizienter kontrollieren zu können. Beide
Initiativen sind aus Verbraucherschutzsicht und zur Sicherung eines
regelkonformen Wettbewerbs ausdrücklich zu begrüßen. Der Bundesrat regt daher
R
...
an, dass bestehende Maßnahmen auf EU-Ebene zeitnah ergänzt werden
sollten, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit Plattformen und
Handelsunternehmen aus Drittländern wirksam zu begegnen. Ziel sollte es
sein, die Marktüberwachungsbehörden schrittweise mit vergleichbaren
Instrumenten auszustatten, wie sie im stationären Handel bereits zur
Verfügung stehen. Ein Abwarten oder Änderungen, die erst in Jahren wirken,
können sich negativ auf den Verbraucherschutz auswirken und stellen ein
existenzielles Problem für andere, insbesondere europäische, Unternehmen
dar, die sich an das in der EU geltende Recht halten. Der Bundesrat bittet
daher den Bund, auf europäischer Ebene auf eine vorgezogene Abschaffung
des Zollfreibetrages hinzuwirken.“
2. Zu Nummer 2
Nummer 2 ist durch die folgende Nummer 2 zu ersetzen:
„2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür
einzusetzen, dass Onlineplattformen und Onlineshops verpflichtet werden,
Verbraucherinnen und Verbraucher klar und gut sichtbar über den Sitz des
anbietenden Unternehmens, die Rücksendeadresse, etwaige Zollgebühren
sowie mögliche Rücksendekosten zu informieren. Diese Angaben sollen vor
Vertragsschluss auf der jeweiligen Plattform deutlich dargestellt werden,
um eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. In diesem
Zusammenhang soll geprüft werden, ob eine entsprechende Nachschärfung und
verbesserte Durchsetzung der Informationspflichten in der
Verbraucherrechte-Richtlinie erforderlich sind.“
3. Zu Nummer 3 Satz 3 und Satz 4 – neu –
In Nummer 3 ist der Satz 3 durch die folgenden Sätze zu ersetzen:
„Onlineplattformen sollten für nicht konforme Angebote auf ihrer Plattform
haften, es sei denn, sie können einen in der EU ansässigen, für das Produkt
verantwortlichen und tatsächlich greifbaren Wirtschaftsakteur nachweisen.
Existiert kein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur, übernimmt die
Onlineplattform sämtliche Pflichten eines Einführers gemäß den anwendbaren EU-
Rechtsvorschriften. Die Bundesregierung wird gebeten, sich dafür einzusetzen,
dass Onlineplattformen als Wirtschaftsakteure in der europäischen
Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 definiert und mit entsprechenden Ver-
R
Wi, R
...
pflichtungen, insbesondere hinsichtlich der Zahlung von Gebühren und
Bußgeldern, versehen werden.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum)
Für eine effektive Marktüberwachung im Onlinehandel bedarf es wirksamer
rechtlicher Instrumente. Dazu zählt, dass Onlineplattformen für ihre Angebote
verantwortlich sind und entsprechende Pflichten erfüllen müssen, die
gegebenenfalls sanktionierbar sind. Aus diesem Grund sollten Onlineplattformen für
nicht konforme Angebote auf ihrer Plattform haften, es sei denn, sie können
einen in der EU ansässigen, für das Produkt verantwortlichen und tatsächlich
greifbaren Wirtschaftsakteur nachweisen. Existiert in der EU kein ansässiger
Wirtschaftsakteur, sollte die Onlineplattform sämtliche Pflichten eines
Einführers gemäß der anwendbaren EU-Rechtsvorschriften übernehmen.
Onlineplattformen müssen daher als Wirtschaftsakteure in der europäischen
Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 definiert und mit entsprechenden
Pflichten versehen werden.]
4. Zu Nummer 4
Nummer 4 ist zu streichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Vorschlag, einen Warnhinweis auf Produkte anzubringen, die im
Onlinehandel angeboten und in einem Drittland hergestellt wurden, verdächtigt
Produkte von außerhalb der EU pauschal als gefährlich bzw. nicht rechtskonform.
Diese Annahme ist in der Realität nicht zutreffend. Außerdem kann die
Aussage „Die Einhaltung der in der EU geltenden Anforderungen an die Produkte
und den Verbraucherschutz durch die hier angebotenen Waren aus Drittstaaten
kann von europäischen Behörden nicht durchgesetzt werden.“ das Vertrauen
der Verbraucher in die Behörden und den Verbraucherschutz erheblich
schwächen. Es wird der Eindruck erweckt, die Behörden kämen ihrem Auftrag zur
Marktüberwachung und zum Schutz des Binnenmarktes nicht nach.
5. Zu Nummer 6 – neu –
Nach Nummer 5 ist die folgende Nummer 6 einzufügen:
„6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf nationaler und
europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass faire Wettbewerbsbedingungen
zwischen europäischen und außereuropäischen Anbietern gewährleistet
werden. Dazu ist es erforderlich, bestehende Kontrolllücken bei der Einfuhr
von Produkten aus Drittstaaten zu schließen, insbesondere im Bereich des
R
R
Onlinehandels.
Konkret bittet der Bundesrat die Bundesregierung die Umsetzung folgender
Maßnahmen zu prüfen:
Der Ausbau risikobasierter Zoll- und Produktsicherheitskontrollen bei
Importen aus Drittstaaten, mit dem Schwerpunkt auf
sicherheitsrelevanten Produktgruppen und Herkunftsländern mit auffälligem Risiko- oder
Mengenprofil. Ziel ist eine effektivere Gefahrenabwehr bei
gleichzeitiger Vermeidung pauschaler Belastungen für unbedenkliche
Warenströme.
Die Stärkung von Zollbehörden und Marktüberwachungseinrichtungen,
insbesondere durch digitale Modernisierungsmaßnahmen und
optimierte Ressourcennutzung. Zudem sollen verstärkt internationale
Kooperationen mit Plattformbetreibern und Kontrollbehörden in Drittstaaten
aufgebaut werden, um den Import unsicherer Produkte frühzeitig zu
unterbinden.
Der Bundesrat betont, dass faire Wettbewerbsbedingungen nur
gewährleistet werden können, wenn die Einhaltung von Sicherheitsstandards bei allen
Marktteilnehmern durchsetzbar ist – unabhängig von Herkunftsland oder
Vertriebsweg.“
B.
6. Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Finanzausschuss
empfehlen dem Bundesrat,
die Entschließung zu fassen.]
Relationen
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