Entschließung des Bundesrates "Marktüberwachung des Online-Handels im Bereich der Produktsicherheit ertüchtigen - Anpassung der Allgemeinen Marktüberwachungsverordnung der EU"
Text
Entschließung des Bundesrates "Marktüberwachung des Online-Handels im Bereich der Produktsicherheit ertüchtigen - Anpassung der Allgemeinen Marktüberwachungsverordnung der EU"
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 490/25 (Beschluss)
31.03.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates "Marktüberwachung des Online-Handels im Bereich
der Produktsicherheit ertüchtigen - Anpassung der Allgemeinen
Marktüberwachungsverordnung der EU"
Bundesministerium Berlin, 27. März 2026
für Wirtschaft
und Energie
Parlamentarische Staatssekretärin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der
Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates „Marktüberwachung des
Online-Handels im Bereich der Produktsicherheit ertüchtigen - Anpassung der
Allgemeinen Marktüberwachungsverordnung der EU“ (BR-Drs. 490/25 (B)) vom
17. Oktober 2025.
Mit besten Grüßen
Gitta Connemann
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates
„Marktüberwachung des Online-Handels im Bereich der Produktsicherheit
ertüchtigen - Anpassung der Allgemeinen Marktüberwachungsverordnung
der EU“ (BR-Drs. 490/25 (B))
Zu der Entschließung des Bundesrates vom 17. Oktober 2025 wird wie folgt Stellung
genommen:
Zu Ziff. 1. und 2.:
Die Bundesregierung bringt sich aktiv in die Überarbeitung der europäischen
Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 auf EU-Ebene ein und berücksichtigt dabei die
Beschlüsse des Bundesrates zur Marktüberwachung im Onlinehandel. Die
Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene mit Nachdruck für eine Stärkung der Marktüberwachung im
Onlinehandel ein und begrüßt die Benennung eines Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für den Themenbereich
„Marktüberwachungsverordnung (EU) Nr. 2019/1020“, um die Länderpositionen direkt in Abstimmung
mit der Bundesregierung vortragen zu können. Dies gilt insbesondere für die oben
genannte Entschließung.
Die Überarbeitung der Marktüberwachungsverordnung erfolgt parallel zur Überarbeitung
des neuen Rechtsrahmens (NLF) und der Normungsverordnung. Die EU-Kommission
beabsichtigt diese drei Rechtsakte in einem europäischen Produktgesetz (EPA)
zusammenzufassen, um die Kohärenz der harmonisierten Produktvorschriften des
Binnenmarkts zu gewährleisten und hat einen Entwurf für das 3. Quartal 2026 angekündigt. Die
Folgenabschätzungen und öffentlichen Konsultationen sind erfolgt, an denen sich
einzelne Länder beteiligt haben.
Ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist eine Anpassung der EU-
Marktüberwachungsverordnung dahingehend, dass die Eingriffsbefugnisse von
Marktüberwachungsbehörden gegenüber Onlinehandelsplattformen und Onlineshops ausgeweitet werden.
Im Übrigen wird verwiesen auf die Stellungnahme der Bundesregierung zur
Entschließung des Bundesrates „Verbraucher beim Online- Einkauf schützen - Schnelle
Maßnahmen im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen“
(zu Drucksache 228/25(B)).
zu Drucksache 490/25 (Beschluss)
Zu Ziff. 3. bis 5.:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass in Deutschland in erheblichem
Umfang durch benannte Konformitätsbewertungsstellen rechtswidrig Zertifikate für nicht
konforme Produkte ausgestellt werden.
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich den Ansatz der EU-Kommission zur
Stärkung der Aufsicht und Rechenschaftspflicht der notifizierten Stellen.
Der in einzelnen Rechtsakten wie etwa für den Bereich der Medizinprodukte
einschließlich der In-vitro-Diagnostika bereits enthaltene Grundsatz, nach dem die Kommission
befugt ist, die Notifizierung einer notifizierten Stelle auszusetzen, einzuschränken oder zu
widerrufen, wenn dies zur Gewährleistung der Konformität erforderlich ist, sollte in den
neuen Rechtsrahmen aufgenommen werden. Die betroffenen Mitgliedstaaten sollten
jedoch zunächst die Möglichkeit haben, im Rahmen ihrer nationalen Untersuchungen
grenzüberschreitend Informationen auszutauschen, bevor die Kommission die
Benennung einer benannten Stelle aussetzt, einschränkt oder widerruft. Derzeit gibt es keine
solche Möglichkeit für den gegenseitigen Austausch von Informationen über benannte
Stellen und/oder über strittige Konformitätsbewertungsverfahren, die von benannten
Stellen durchgeführt werden. Der gegenseitige Informationsaustausch sollte als allgemeiner
Grundsatz festgelegt werden. Gleiches gilt entsprechend, wie schon jetzt etwa im Bereich
der Medizinprodukte, für die Marktüberwachungsbehörden im Rahmen ihrer
Untersuchungen und Ermittlungen, damit sie Informationen mit anderen
Marktüberwachungsbehörden und benannten Stellen in anderen Mitgliedstaaten austauschen können.
Weiterhin unterstützt die Bundesregierung die Angleichung der Kompetenz von
notifizierten Stellen. Dazu gehören, wie schon jetzt etwa im Bereich der Medizinprodukte, eine
Mindestausstattung an technischer Ausrüstung und Mindestaufgaben, die von
notifizierten Stellen ohne Unterauftragsvergabe ausgeführt werden. Die technische Kompetenz
des Personals einer notifizierten Stelle sollte von der notifizierenden Behörde oder der
Akkreditierungsstelle überprüft werden, beispielsweise durch technische Befragungen
vor Aufnahme ihrer 1. Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen, um ihre
technische Kompetenz, insbesondere ihre messtechnische Kompetenz, aufrechtzuerhalten.
Soweit möglich, sollten notifizierte Stellen mit einem Labor zusammenarbeiten. Ferner
sollten für die notifizierenden Behörden verbindliche Fristen zur Durchführung der
regelmäßigen Neubewertung der notifizierten Stellen festgelegt werden, aber mit Flexibilität,
d. h. das Nichteinhalten der Frist für die Neubewertung sollte nicht zu einer automatischen
Entfernung aus der NANDO-Datenbank führen.
Die Bundesregierung unterstützt den Ansatz der EU-Kommission für eine verbesserte
Überwachung der Auslagerung von Aufgaben notifizierter Stellen. Wirksame
Maßnahmen können das Gelten strengerer Vorschriften sein, wonach wichtige
Zertifizierungsentscheidungen, wie schon jetzt etwa im Bereich der Medizinprodukte, ausschließlich von
festangestellten internen Mitarbeitern der notifizierten Stelle getroffen werden dürfen,
wobei die derzeit geltenden Vorschriften für die Vergabe von Unteraufträgen grundsätzlich
beibehalten werden sollten. Dabei sollten die Regeln der einschlägigen Normen für die
Vergabe von Unteraufträgen gelten.
Darüber hinaus sollten, soweit notwendig, weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die
Integrität und Unabhängigkeit der notifizierten Stellen zu gewährleisten.
zu Drucksache 490/25 (Beschluss)- 3 -
Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Marktüberwachung des Online-Handels im Bereich der Produktsicherheit ertüchtigen - Anpassung der Allgemeinen (Unterrichtung)