Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung"
Text
Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung"
[Bundesrat Drucksache 244/25 (Beschluss)
11.07.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche
Bildung“
Der Bundesrat hat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 244/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche
Bildung“
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgesehene Einführung
des Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) mit einer auskömmlichen und auf
Dauer angelegten, dynamisierten Bundesfinanzierung zur Ablösung des KiTa-
Qualitätsgesetzes umgehend auf den Weg zu bringen,
2. hierbei das multidimensionale Qualitätsverständnis aus dem Kompendium
„Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland“ als
Grundlage zu berücksichtigen,
3. gemeinsam mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden,
a) Vorschläge für die im Koalitionsvertrag benannten Vorhaben, wie Sprach-
Kitas, Startchancen-Kitas sowie Erhebungsinstrumente der Sprach- und
Entwicklungsstände, auf der Grundlage des Kompendiums zur Umsetzung
im QEG zu erarbeiten,
b) anhand der im Kompendium dargelegten Maßnahmen zur Qualität in der
frühen Bildung einen Fahrplan für ein bundesweites Vorgehen zur
Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu entwickeln und einhergehend
mit der Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) zu
manifestieren,
c) den begonnenen Prozess zur Weiterentwicklung der KJH-Statistik mit dem
Ziel fortzusetzen, die Datenlage kontinuierlich an die Erfordernisse der
Wissenschaft und Praxis anzupassen und den Monitoringprozess weiterhin
zu begleiten,
4. die im Rahmen des bereits gemeinsam vollzogenen
Qualitätsentwicklungsprozesses durch das Gute-Kita-Gesetz sowie das KiTa-Qualitäts- und -
Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) zum Ausdruck gebrachte
Erforderlichkeit einer Fortsetzung des finanziellen Engagements des Bundes anzuerkennen
und die fachlich bewährten Handlungsfelder fortzuführen,
5. die Voraussetzungen zu schaffen, um den gemeinsamen
Qualitätsentwicklungsprozess und die damit verbundene finanzielle Beteiligung des Bundes auf Dauer
und entsprechend dynamisiert anzulegen und die Finanzierungsbeiträge so
auszugestalten, dass besonders Vorhaben wie Sprachförderung und
Sprachstandserhebung sowie die Verbesserung von Startchancen in Kitas mit besonderen
Herausforderungen, auch im Rahmen der in den Ländern bereits geschaffenen
Programmstrukturen, zusätzlich finanziell unterstützt werden,
6. die Voraussetzungen im geplanten Länder-und-Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetz zur Umsetzung des Sondervermögens
Infrastruktur so auszugestalten, dass Neubau, Ausbau, Sanierung und
Modernisierung von Kindertageseinrichtungen mit effizienten Verfahren des Mittelabrufs
eine der Bedeutung funktionierender Bildungseinrichtungen angemessene
Förderung erfahren,
7. die bewährt kooperativ geprägte Zusammenarbeit von Bund und Ländern für
eine gelingende frühkindliche Bildung und Betreuung fortzusetzen, dabei die
Kompetenzen der staatlichen Ebenen zu achten und länderspezifische
Ausgestaltungen als Ausdruck des kooperativen Föderalismus zu wahren.
Begründung:
Die Kindertagesbetreuung ist das erste Glied in der Bildungskette der Kinder
außerhalb des Familienzusammenhangs. Sie leistet in allen Bundesländern
einen wesentlichen Beitrag zum chancengerechten Aufwachsen und zu einem
teilhabeorientierten Bildungserwerb von Anfang an. Besonders mit Blick auf
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Vorbereitung auf einen
erfolgreichen Schulstart sind Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegeangebote unverzichtbar.
In Sachsen sind die Angebote der Kindertagesbetreuung unverzichtbarer
Bestandteil der Bildungsbiographie. Durch die Schulvorbereitung von Anfang an
nehmen die pädagogischen Fachkräfte ihren Auftrag im Sinne des Achten
Buches Sozialgesetzbuch zur Trias der Bildung, Erziehung und Betreuung in
besonderem Maße wahr. Derzeit wird der Sächsische Bildungsplan aktualisiert
mit dem Ziel, zukünftig alters- und entwicklungsangemessene Bildungsziele zu
formulieren, die wissenschaftlich begründet sind und den Anforderungen an
kindliches Lernen aus sozialpädagogischer, entwicklungspsychologischer und
schulärztlicher Sicht folgen.
Im Sinne des kooperativen Föderalismus sind Kommunen, Länder und Bund
der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe verpflichtet, die persönlichen
Kompetenzen der Jüngsten unserer Gesellschaft zu stärken, sie in ihrer geistigen und
körperlichen Entwicklung zu fördern sowie moralische, kulturelle und
gesellschaftlich Werte zu vermitteln.
Bund und Länder haben sich in einem von der JFMK und dem BMFSFJ
gezeichneten Letter of Intent vom 27. März 20241 auf das gemeinsame Ziel der
Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesbetreuung von
hoher Qualität verständigt. In Würdigung des bereits gemeinsam vollzogenen
Qualitätsentwicklungsprozesses auf der Grundlage des Gute-Kita-Gesetzes
sowie des KiTa-Qualitätsgesetzes hin zu mehr Konvergenz wurde
einvernehmlich die Erforderlichkeit der Fortsetzung bekräftigt.
In Fortsetzung des Prozesses hat die JFMK am 23. Mai 2025 einstimmig
beschlossen, gemeinsam die weitere Ausgestaltung des QEG mit dem Bund zu
verabreden. Dies erfolgt in bewährter kooperativer Zusammenarbeit.
Im Oktober 2024 wurde die Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiQuTG
beschlossen. Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zwischen dem BMBFSFJ
und den jeweiligen Länderministerien über die individuellen Verträge mit den
entsprechenden Handlungs- und Finanzierungskonzepten.
1Siehe:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/237790/26f5c8dda2cba59200eb923b3d7eef34/240327-letter-
of-intent-bmfsfj-jfmk-prozess-weiterentwicklung-kita-qualitaet-data.pdf]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung" (Beschlussdrucksache)