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Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung"

dip / drucksache 11.07.2025 · WP 21 · 244/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung" [Bundesrat Drucksache 244/25 (Beschluss) 11.07.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche Bildung“ Der Bundesrat hat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 244/25 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche Bildung“ Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgesehene Einführung des Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) mit einer auskömmlichen und auf Dauer angelegten, dynamisierten Bundesfinanzierung zur Ablösung des KiTa- Qualitätsgesetzes umgehend auf den Weg zu bringen, 2. hierbei das multidimensionale Qualitätsverständnis aus dem Kompendium „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland“ als Grundlage zu berücksichtigen, 3. gemeinsam mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden, a) Vorschläge für die im Koalitionsvertrag benannten Vorhaben, wie Sprach- Kitas, Startchancen-Kitas sowie Erhebungsinstrumente der Sprach- und Entwicklungsstände, auf der Grundlage des Kompendiums zur Umsetzung im QEG zu erarbeiten, b) anhand der im Kompendium dargelegten Maßnahmen zur Qualität in der frühen Bildung einen Fahrplan für ein bundesweites Vorgehen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu entwickeln und einhergehend mit der Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) zu manifestieren, c) den begonnenen Prozess zur Weiterentwicklung der KJH-Statistik mit dem Ziel fortzusetzen, die Datenlage kontinuierlich an die Erfordernisse der Wissenschaft und Praxis anzupassen und den Monitoringprozess weiterhin zu begleiten, 4. die im Rahmen des bereits gemeinsam vollzogenen Qualitätsentwicklungsprozesses durch das Gute-Kita-Gesetz sowie das KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) zum Ausdruck gebrachte Erforderlichkeit einer Fortsetzung des finanziellen Engagements des Bundes anzuerkennen und die fachlich bewährten Handlungsfelder fortzuführen, 5. die Voraussetzungen zu schaffen, um den gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess und die damit verbundene finanzielle Beteiligung des Bundes auf Dauer und entsprechend dynamisiert anzulegen und die Finanzierungsbeiträge so auszugestalten, dass besonders Vorhaben wie Sprachförderung und Sprachstandserhebung sowie die Verbesserung von Startchancen in Kitas mit besonderen Herausforderungen, auch im Rahmen der in den Ländern bereits geschaffenen Programmstrukturen, zusätzlich finanziell unterstützt werden, 6. die Voraussetzungen im geplanten Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz zur Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur so auszugestalten, dass Neubau, Ausbau, Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen mit effizienten Verfahren des Mittelabrufs eine der Bedeutung funktionierender Bildungseinrichtungen angemessene Förderung erfahren, 7. die bewährt kooperativ geprägte Zusammenarbeit von Bund und Ländern für eine gelingende frühkindliche Bildung und Betreuung fortzusetzen, dabei die Kompetenzen der staatlichen Ebenen zu achten und länderspezifische Ausgestaltungen als Ausdruck des kooperativen Föderalismus zu wahren. Begründung: Die Kindertagesbetreuung ist das erste Glied in der Bildungskette der Kinder außerhalb des Familienzusammenhangs. Sie leistet in allen Bundesländern einen wesentlichen Beitrag zum chancengerechten Aufwachsen und zu einem teilhabeorientierten Bildungserwerb von Anfang an. Besonders mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Vorbereitung auf einen erfolgreichen Schulstart sind Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeangebote unverzichtbar. In Sachsen sind die Angebote der Kindertagesbetreuung unverzichtbarer Bestandteil der Bildungsbiographie. Durch die Schulvorbereitung von Anfang an nehmen die pädagogischen Fachkräfte ihren Auftrag im Sinne des Achten Buches Sozialgesetzbuch zur Trias der Bildung, Erziehung und Betreuung in besonderem Maße wahr. Derzeit wird der Sächsische Bildungsplan aktualisiert mit dem Ziel, zukünftig alters- und entwicklungsangemessene Bildungsziele zu formulieren, die wissenschaftlich begründet sind und den Anforderungen an kindliches Lernen aus sozialpädagogischer, entwicklungspsychologischer und schulärztlicher Sicht folgen. Im Sinne des kooperativen Föderalismus sind Kommunen, Länder und Bund der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe verpflichtet, die persönlichen Kompetenzen der Jüngsten unserer Gesellschaft zu stärken, sie in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung zu fördern sowie moralische, kulturelle und gesellschaftlich Werte zu vermitteln. Bund und Länder haben sich in einem von der JFMK und dem BMFSFJ gezeichneten Letter of Intent vom 27. März 20241 auf das gemeinsame Ziel der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesbetreuung von hoher Qualität verständigt. In Würdigung des bereits gemeinsam vollzogenen Qualitätsentwicklungsprozesses auf der Grundlage des Gute-Kita-Gesetzes sowie des KiTa-Qualitätsgesetzes hin zu mehr Konvergenz wurde einvernehmlich die Erforderlichkeit der Fortsetzung bekräftigt. In Fortsetzung des Prozesses hat die JFMK am 23. Mai 2025 einstimmig beschlossen, gemeinsam die weitere Ausgestaltung des QEG mit dem Bund zu verabreden. Dies erfolgt in bewährter kooperativer Zusammenarbeit. Im Oktober 2024 wurde die Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiQuTG beschlossen. Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zwischen dem BMBFSFJ und den jeweiligen Länderministerien über die individuellen Verträge mit den entsprechenden Handlungs- und Finanzierungskonzepten. 1Siehe: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/237790/26f5c8dda2cba59200eb923b3d7eef34/240327-letter- of-intent-bmfsfj-jfmk-prozess-weiterentwicklung-kita-qualitaet-data.pdf]

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