Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung"
Text
Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung"
[Bundesrat Drucksache 244/1/25
27.06.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
FJ - FS - Fz - K
zu Punkt … der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025
Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche
Bildung“
- Antrag des Freistaates Sachsen -
Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) und
der Finanzausschuss (Fz)
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen
zu fassen:
1. Zu Nummer 1
In Nummer 1 ist die Angabe „vorgesehene Einführung des
Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG)“ durch die Angabe „vorgesehene Einführung des
Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) mit einer auskömmlichen und auf Dauer
angelegten, dynamisierten Bundesfinanzierung“ zu ersetzen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Bei bundeseinheitlicher Setzung von Qualitätsstandards ist das im aktuellen
Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Konnexitätsprinzip
zwischen Bund und Ländern einzufordern. Bestehende und neue
Qualitätsmaßnahmen müssen bei Vorgabe durch den Bund auch durch diesen finanziert
werden. Mit dem bisher geltenden KiTa-Qualitätsgesetz finanziert der Bund
bereits Ländermaßnahmen zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung mit.
Über das Jahr 2026 hinaus ist die Finanzierung unklar. Bei Nichtfortführung
von Maßnahmen des Bundes drohen erhebliche Mehrbelastungen für die
Länderhaushalte.
Fz
...
Auch die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat in
ihrer jüngsten Konferenz am 22. und 23. Mai 2025 die Verankerung einer auf
Dauer angelegten und dynamisierten Finanzierung des Bundes als
unabdingbare Voraussetzung für den weiteren Prozess formuliert.
2. Zu Nummer 2
In Nummer 2 ist die Angabe „inhaltlich“ zu streichen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Zu dem Kompendium in seiner jetzigen Form wurde ein einstimmiger
Beschluss der JFMK gefasst. Es ist somit eine geeignete Grundlage für das
geplante Qualitätsentwicklungsgesetz. Es wäre entsprechend folgerichtig, wenn
auch das Wording der Beschlusslage der JFMK in dem Gesetz berücksichtigt
würde.
3. Zu Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 4 – neu –, Nummer 5 – neu –, Nummer 6
– neu – und Nummer 7 – neu –
a) In Nummer 3 Buchstabe c ist die Angabe „zu begleiten.“ durch die Angabe
„zu begleiten,“ zu ersetzen.
b) Nach Nummer 3 sind die folgenden Nummern 4 bis 7 einzufügen:
„4. die im Rahmen des bereits gemeinsam vollzogenen
Qualitätsentwicklungsprozesses durch das Gute-Kita-Gesetz sowie das KiTa-Qualitäts-
und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) zum Ausdruck gebrachte
Erforderlichkeit einer Fortsetzung des finanziellen Engagements des
Bundes anzuerkennen und die fachlich bewährten Handlungsfelder
fortzuführen,
5. die Voraussetzungen zu schaffen, um den gemeinsamen
Qualitätsentwicklungsprozess und die damit verbundene finanzielle Beteiligung des
Bundes auf Dauer und entsprechend dynamisiert anzulegen und die
Finanzierungsbeiträge so auszugestalten, dass besonders Vorhaben wie
Sprachförderung und Sprachstandserhebung sowie die Verbesserung
von Startchancen in Kitas mit besonderen Herausforderungen, auch im
Rahmen der in den Ländern bereits geschaffenen Programmstrukturen,
zusätzlich finanziell unterstützt werden,
FJ
FJ
6. die Voraussetzungen im geplanten Länder-und-Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetz zur Umsetzung des Sondervermögens
Infrastruktur so auszugestalten, dass Neubau, Ausbau, Sanierung und
Modernisierung von Kindertageseinrichtungen mit effizienten
Verfahren des Mittelabrufs eine der Bedeutung funktionierender
Bildungseinrichtungen angemessene Förderung erfahren,
7. die bewährt kooperativ geprägte Zusammenarbeit von Bund und
Ländern für eine gelingende frühkindliche Bildung und Betreuung
fortzusetzen, dabei die Kompetenzen der staatlichen Ebenen zu achten und
länderspezifische Ausgestaltungen als Ausdruck des kooperativen
Föderalismus zu wahren.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Im fortlaufenden Austausch zwischen Bund und Ländern sowie in der
Entschließung des Bundesrates „Finanzielle Verantwortung des Bundes bei der
Kindertagesbetreuung auch ab dem Jahr 2025 sicherstellen“ (Beschluss vom
17. Mai 2024 (BR-Drucksache 170/24)) wurde seitens der Länder verdeutlicht,
dass sowohl die Fortsetzung der bisherigen Qualitätsentwicklungsmaßnahmen
als auch die Erschließung neuer Handlungsfelder mit maßgeblichen
finanziellen Fragen für die Länder verbunden sind. So ist schon zur Fortführung der
bereits laufenden Maßnahmen eine dauerhafte und dynamisierte Mitfinanzierung
des Bundes erforderlich. Auch in der gemeinsamen Entwicklung neuer
Vorhaben wird eine finanzielle Unterstützung des Bundes erforderlich sein. Neben
der Forderung, den Gesetzgebungsprozess zum Qualitätsentwicklungsprozess
zügig anzustoßen, ist daher ein erneuter Verweis auf die finanziellen
Rahmenbedingungen für den Qualitätsentwicklungsprozess erforderlich.
4. Der Ausschuss für Kulturfragen und
der Ausschuss für Familie und Senioren
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung" (Empfehlungen der Ausschüsse)