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Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung"

dip / drucksache 27.06.2025 · WP 21 · 244/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung" [Bundesrat Drucksache 244/1/25 27.06.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse FJ - FS - Fz - K zu Punkt … der 1056. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2025 Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche Bildung“ - Antrag des Freistaates Sachsen - Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) und der Finanzausschuss (Fz) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen: 1. Zu Nummer 1 In Nummer 1 ist die Angabe „vorgesehene Einführung des Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG)“ durch die Angabe „vorgesehene Einführung des Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) mit einer auskömmlichen und auf Dauer angelegten, dynamisierten Bundesfinanzierung“ zu ersetzen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Bei bundeseinheitlicher Setzung von Qualitätsstandards ist das im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Ländern einzufordern. Bestehende und neue Qualitätsmaßnahmen müssen bei Vorgabe durch den Bund auch durch diesen finanziert werden. Mit dem bisher geltenden KiTa-Qualitätsgesetz finanziert der Bund bereits Ländermaßnahmen zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung mit. Über das Jahr 2026 hinaus ist die Finanzierung unklar. Bei Nichtfortführung von Maßnahmen des Bundes drohen erhebliche Mehrbelastungen für die Länderhaushalte. Fz ... Auch die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat in ihrer jüngsten Konferenz am 22. und 23. Mai 2025 die Verankerung einer auf Dauer angelegten und dynamisierten Finanzierung des Bundes als unabdingbare Voraussetzung für den weiteren Prozess formuliert. 2. Zu Nummer 2 In Nummer 2 ist die Angabe „inhaltlich“ zu streichen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Zu dem Kompendium in seiner jetzigen Form wurde ein einstimmiger Beschluss der JFMK gefasst. Es ist somit eine geeignete Grundlage für das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz. Es wäre entsprechend folgerichtig, wenn auch das Wording der Beschlusslage der JFMK in dem Gesetz berücksichtigt würde. 3. Zu Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 4 – neu –, Nummer 5 – neu –, Nummer 6 – neu – und Nummer 7 – neu – a) In Nummer 3 Buchstabe c ist die Angabe „zu begleiten.“ durch die Angabe „zu begleiten,“ zu ersetzen. b) Nach Nummer 3 sind die folgenden Nummern 4 bis 7 einzufügen: „4. die im Rahmen des bereits gemeinsam vollzogenen Qualitätsentwicklungsprozesses durch das Gute-Kita-Gesetz sowie das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) zum Ausdruck gebrachte Erforderlichkeit einer Fortsetzung des finanziellen Engagements des Bundes anzuerkennen und die fachlich bewährten Handlungsfelder fortzuführen, 5. die Voraussetzungen zu schaffen, um den gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess und die damit verbundene finanzielle Beteiligung des Bundes auf Dauer und entsprechend dynamisiert anzulegen und die Finanzierungsbeiträge so auszugestalten, dass besonders Vorhaben wie Sprachförderung und Sprachstandserhebung sowie die Verbesserung von Startchancen in Kitas mit besonderen Herausforderungen, auch im Rahmen der in den Ländern bereits geschaffenen Programmstrukturen, zusätzlich finanziell unterstützt werden, FJ FJ 6. die Voraussetzungen im geplanten Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz zur Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur so auszugestalten, dass Neubau, Ausbau, Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen mit effizienten Verfahren des Mittelabrufs eine der Bedeutung funktionierender Bildungseinrichtungen angemessene Förderung erfahren, 7. die bewährt kooperativ geprägte Zusammenarbeit von Bund und Ländern für eine gelingende frühkindliche Bildung und Betreuung fortzusetzen, dabei die Kompetenzen der staatlichen Ebenen zu achten und länderspezifische Ausgestaltungen als Ausdruck des kooperativen Föderalismus zu wahren.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Im fortlaufenden Austausch zwischen Bund und Ländern sowie in der Entschließung des Bundesrates „Finanzielle Verantwortung des Bundes bei der Kindertagesbetreuung auch ab dem Jahr 2025 sicherstellen“ (Beschluss vom 17. Mai 2024 (BR-Drucksache 170/24)) wurde seitens der Länder verdeutlicht, dass sowohl die Fortsetzung der bisherigen Qualitätsentwicklungsmaßnahmen als auch die Erschließung neuer Handlungsfelder mit maßgeblichen finanziellen Fragen für die Länder verbunden sind. So ist schon zur Fortführung der bereits laufenden Maßnahmen eine dauerhafte und dynamisierte Mitfinanzierung des Bundes erforderlich. Auch in der gemeinsamen Entwicklung neuer Vorhaben wird eine finanzielle Unterstützung des Bundes erforderlich sein. Neben der Forderung, den Gesetzgebungsprozess zum Qualitätsentwicklungsprozess zügig anzustoßen, ist daher ein erneuter Verweis auf die finanziellen Rahmenbedingungen für den Qualitätsentwicklungsprozess erforderlich. 4. Der Ausschuss für Kulturfragen und der Ausschuss für Familie und Senioren empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]

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