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Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung"

dip / drucksache 10.06.2025 · WP 21 · 244/25 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung" [Bundesrat Drucksache 244/25 10.06.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Freistaates Sachsen Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche Bildung“ Freistaat Sachsen Dresden, 10. Juni 2025 Ministerpräsident An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bitte Sie, die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche Bildung“ gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 1055. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025 zu setzen und im Anschluss den zuständigen Ausschüssen zuzuweisen. Dem geht ein entsprechender Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 10. Juni 2025 voraus. Mit freundlichen Grüßen Michael Kretschmer Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche Bildung“ Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgesehene Einführung des Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) zur Ablösung des KiTa-Qualitätsgesetzes umgehend auf den Weg zu bringen, 2. hierbei das multidimensionale Qualitätsverständnis aus dem Kompendium „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland“ als inhaltliche Grundlage zu berücksichtigen, 3. gemeinsam mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden, a. Vorschläge für die im Koalitionsvertrag benannten Vorhaben, wie Sprach-Kitas, Startchancen-Kitas sowie Erhebungsinstrumente der Sprach- und Entwicklungsstände, auf der Grundlage des Kompendiums zur Umsetzung im QEG zu erarbeiten, b. anhand der im Kompendium dargelegten Maßnahmen zur Qualität in der frühen Bildung einen Fahrplan für ein bundesweites Vorgehen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu entwickeln und einhergehend mit der Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) zu manifestieren, c. den begonnenen Prozess zur Weiterentwicklung der KJH-Statistik mit dem Ziel fortzusetzen, die Datenlage kontinuierlich an die Erfordernisse der Wissenschaft und Praxis anzupassen und den Monitoringprozess weiterhin zu begleiten. Begründung: Die Kindertagesbetreuung ist das erste Glied in der Bildungskette der Kinder außerhalb des Familienzusammenhangs. Sie leistet in allen Bundesländern einen wesentlichen Beitrag zum chancengerechten Aufwachsen und zu einem teilhabeorientierten Bildungserwerb von Anfang an. Besonders mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Vorbereitung auf einen erfolgreichen Schulstart sind Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeangebote unverzichtbar. In Sachsen sind die Angebote der Kindertagesbetreuung unverzichtbarer Bestandteil der Bildungsbiographie. Durch die Schulvorbereitung von Anfang an nehmen die pädagogischen Fachkräfte ihren Auftrag im Sinne des SGB VIII zur Trias der Bildung, Erziehung und Betreuung in besonderem Maße wahr. Derzeit wird der Sächsische Bildungsplan aktualisiert mit dem Ziel, zukünftig alters- und entwicklungsangemessene Bildungsziele zu formulieren, die wissenschaftlich begründet sind und den Anforderungen an kindliches Lernen aus sozialpädagogischer, entwicklungspsychologischer und schulärztlicher Sicht folgen. Im Sinne des kooperativen Föderalismus sind Kommunen, Länder und Bund der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe verpflichtet, die persönlichen Kompetenzen der Jüngsten unserer Gesellschaft zu stärken, sie in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung zu fördern sowie moralische, kulturelle und gesellschaftlich Werte zu vermitteln. Bund und Länder haben sich in einem von der JFMK und dem BMFSFJ gezeichneten Letter of Intent vom 27. März 20241 auf das gemeinsame Ziel der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesbetreuung von hoher Qualität verständigt. In Würdigung des bereits gemeinsam vollzogenen Qualitätsentwicklungsprozesses auf der Grundlage des Gute-Kita-Gesetzes sowie des KiTa-Qualitätsgesetzes hin zu mehr Konvergenz wurde einvernehmlich die Erforderlichkeit der Fortsetzung bekräftigt. In Fortsetzung des Prozesses hat die JFMK am 23. Mai 2025 einstimmig beschlossen, gemeinsam die weitere Ausgestaltung des QEG mit dem Bund zu verabreden. Dies erfolgt in bewährter kooperativer Zusammenarbeit. Im Oktober 2024 wurde die Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiQuTG beschlossen. Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zwischen dem BMBFSFJ und den jeweiligen Länderministerien über die individuellen Verträge mit den entsprechenden Handlungs- und Finanzierungskonzepten. 1 Siehe: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/237790/26f5c8dda2cba59200eb923b3d7eef34/240327- letter-of-intent-bmfsfj-jfmk-prozess-weiterentwicklung-kita-qualitaet-data.pdf Drucksache 244/25 - 2 -]

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