Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung"
Text
Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung"
[Bundesrat Drucksache 244/25
10.06.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche
Bildung“
Freistaat Sachsen Dresden, 10. Juni 2025
Ministerpräsident
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
ich bitte Sie, die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates
„Sofortprogramm Frühkindliche Bildung“
gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die
Tagesordnung der 1055. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025 zu
setzen und im Anschluss den zuständigen Ausschüssen zuzuweisen.
Dem geht ein entsprechender Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom
10. Juni 2025 voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer
Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche Bildung“
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgesehene Einführung des
Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) zur Ablösung des KiTa-Qualitätsgesetzes
umgehend auf den Weg zu bringen,
2. hierbei das multidimensionale Qualitätsverständnis aus dem Kompendium „Gutes
Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland“ als inhaltliche
Grundlage zu berücksichtigen,
3. gemeinsam mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden,
a. Vorschläge für die im Koalitionsvertrag benannten Vorhaben, wie Sprach-Kitas,
Startchancen-Kitas sowie Erhebungsinstrumente der Sprach- und
Entwicklungsstände, auf der Grundlage des Kompendiums zur Umsetzung im QEG
zu erarbeiten,
b. anhand der im Kompendium dargelegten Maßnahmen zur Qualität in der frühen
Bildung einen Fahrplan für ein bundesweites Vorgehen zur Schaffung
gleichwertiger Lebensverhältnisse zu entwickeln und einhergehend mit der
Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) zu manifestieren,
c. den begonnenen Prozess zur Weiterentwicklung der KJH-Statistik mit dem Ziel
fortzusetzen, die Datenlage kontinuierlich an die Erfordernisse der Wissenschaft
und Praxis anzupassen und den Monitoringprozess weiterhin zu begleiten.
Begründung:
Die Kindertagesbetreuung ist das erste Glied in der Bildungskette der Kinder außerhalb des
Familienzusammenhangs. Sie leistet in allen Bundesländern einen wesentlichen Beitrag zum
chancengerechten Aufwachsen und zu einem teilhabeorientierten Bildungserwerb von Anfang
an. Besonders mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Vorbereitung
auf einen erfolgreichen Schulstart sind Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegeangebote unverzichtbar.
In Sachsen sind die Angebote der Kindertagesbetreuung unverzichtbarer Bestandteil der
Bildungsbiographie. Durch die Schulvorbereitung von Anfang an nehmen die pädagogischen
Fachkräfte ihren Auftrag im Sinne des SGB VIII zur Trias der Bildung, Erziehung und
Betreuung in besonderem Maße wahr. Derzeit wird der Sächsische Bildungsplan aktualisiert
mit dem Ziel, zukünftig alters- und entwicklungsangemessene Bildungsziele zu formulieren,
die wissenschaftlich begründet sind und den Anforderungen an kindliches Lernen aus
sozialpädagogischer, entwicklungspsychologischer und schulärztlicher Sicht folgen.
Im Sinne des kooperativen Föderalismus sind Kommunen, Länder und Bund der
gesamtgesellschaftlichen Aufgabe verpflichtet, die persönlichen Kompetenzen der Jüngsten
unserer Gesellschaft zu stärken, sie in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung zu fördern
sowie moralische, kulturelle und gesellschaftlich Werte zu vermitteln.
Bund und Länder haben sich in einem von der JFMK und dem BMFSFJ gezeichneten Letter
of Intent vom 27. März 20241 auf das gemeinsame Ziel der Sicherstellung eines
bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesbetreuung von hoher Qualität verständigt. In
Würdigung des bereits gemeinsam vollzogenen Qualitätsentwicklungsprozesses auf der
Grundlage des Gute-Kita-Gesetzes sowie des KiTa-Qualitätsgesetzes hin zu mehr
Konvergenz wurde einvernehmlich die Erforderlichkeit der Fortsetzung bekräftigt.
In Fortsetzung des Prozesses hat die JFMK am 23. Mai 2025 einstimmig beschlossen,
gemeinsam die weitere Ausgestaltung des QEG mit dem Bund zu verabreden. Dies erfolgt in
bewährter kooperativer Zusammenarbeit.
Im Oktober 2024 wurde die Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiQuTG beschlossen.
Gegenwärtig laufen die Verhandlungen zwischen dem BMBFSFJ und den jeweiligen
Länderministerien über die individuellen Verträge mit den entsprechenden Handlungs- und
Finanzierungskonzepten.
1 Siehe: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/237790/26f5c8dda2cba59200eb923b3d7eef34/240327-
letter-of-intent-bmfsfj-jfmk-prozess-weiterentwicklung-kita-qualitaet-data.pdf
Drucksache 244/25 - 2 -]
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