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Gewaltdelegation und arbeitsteilige Gewaltstrukturen in der Organisierten Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/4450)

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · 21/4978 · Antwort · Original ↗

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Gewaltdelegation und arbeitsteilige Gewaltstrukturen in der Organisierten Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/4450) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4978 21. Wahlperiode 25.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Knuth Meyer-Soltau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4450 – Gewaltdelegation und arbeitsteilige Gewaltstrukturen in der Organisierten Kriminalität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aktuelle Lageeinschätzungen zur Organisierten Kriminalität (OK) beschreiben eine fortschreitende Professionalisierung, Internationalisierung und Arbeitsteilung krimineller Strukturen. Organisierte Kriminalität tritt dabei zunehmend nicht mehr ausschließlich als klar abgrenzbare Tätergruppierung in Erscheinung, sondern als flexibles Netzwerk arbeitsteiliger Akteure, in dem einzelne Tatbeiträge ausgelagert und Risiken gezielt verlagert werden. In diesem Zusammenhang gewinnen dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle an Bedeutung, bei denen spezialisierte Akteure bestimmte Funktionen übernehmen (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Or ganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html). Die Auseinandersetzung mit der Rekrutierung und Instrumentalisierung Minderjähriger im Kontext arbeitsteiliger OK-Strukturen verdeutlicht, dass operative Tatbeiträge – einschließlich der unmittelbaren Tatbegehung – gezielt von den steuernden oder profitierenden Akteuren getrennt werden können. Diese Logik der Risikoverlagerung wirft darüber hinaus grundsätzliche Fragen zur Delegation von Gewalt innerhalb organisierter krimineller Netzwerke auf. Hinweise aus Lagebildern und internationalen Analysen deuten darauf hin, dass Gewalt nicht zwingend durch feste Kernmitglieder krimineller Gruppierungen ausgeübt wird, sondern zunehmend durch externe oder austauschbare Akteure erfolgen kann (ebd.). Gewalt erscheint damit nicht nur als Mittel der Durchsetzung, sondern als eigenständiger, ausgelagerter Tatbeitrag innerhalb arbeitsteiliger OK-Strukturen (ebd.). Dies kann die Identifizierung der verantwortlichen Hintermänner erschweren und stellt klassische Ermittlungs- und Zurechnungslogiken vor neue Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die Erkenntnislage der Bundesregierung zur Delegation von Gewalt im Kontext Organisierter Kriminalität sowie die daraus gezogenen strategischen Schlussfolgerungen transparent zu machen. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 25. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Gewalt im Kontext Organisierter Kriminalität nicht ausschließlich durch Kernmitglieder krimineller Gruppierungen, sondern durch externe oder austauschbare Akteure ausgeübt wird? Es konnte festgestellt werden, dass kriminelle Netzwerke teils schwerste Gewalthandlungen an Dritte, insbesondere Minderjährige und junge Erwachsene, auslagern, die oft über keine persönliche Verbindung zu den dahinterstehenden Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) verfügen. Zudem sind sie oft unerfahren im Umgang mit Waffen und Explosivstoffen. Kernmitglieder/ Auftraggeber/Hintermänner agieren eher im Hintergrund und reduzieren auf diese Weise ihr Risiko der Strafverfolgung. In Deutschland sind insbesondere seit 2024 einzelne Sachverhalte festgestellt worden, in denen insbesondere junge Tatverdächtige durch kriminelle Netzwerke zur Ausführung schwerster Gewaltdelikte in Anspruch genommen worden sind, beziehungsweise es Verdachtsmomente gibt, die auf eine Rekrutierung der Tatverdächtigen durch kriminelle Gruppierungen hindeuten.  2. In welchen Deliktsfeldern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Formen der Gewaltdelegation oder ausgelagerter Gewaltanwendung im OK-Kontext besonders häufig beobachtet? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Im Kontext von „Violence-as-a-Service“ kann jedoch festgestellt werden, dass beauftragte Gewaltstraftaten insbesondere im Zusammenhang mit Rauschgiftkriminalität stehen  3. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse vor, dass Gewalt gezielt als ausgelagerter Tatbeitrag innerhalb arbeitsteiliger OK- Strukturen eingesetzt wird, um Strafverfolgungsdruck von den steuernden oder profitierenden Akteuren fernzuhalten?  4. Welche typischen Rollen oder Funktionen übernehmen Gewaltakteure nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden innerhalb organisierter krimineller Netzwerke, und in welchem Verhältnis stehen diese Akteure zu den planenden oder profitierenden Ebenen der Strukturen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In Schweden konnte in Bezug auf „Violence-as-a-Service“ ein vierstufiges Rekrutierungsmodell identifiziert werden, welches die typischen Rollen und Funktionen aufzeigt. Das System lässt sich auch in anderen europäischen Ländern beobachten. In Bezug auf das Rekrutierungsmodell ist allerdings anzumerken, dass dieses in der Praxis auch in abgewandelter Form vorkommen kann, beispielsweise mit fließenden Übergängen oder zusätzlichen Ebenen. 1. Auftraggeber (Instigator) 2. Rekrutierer (Recruiter) 3. Vermittler (Enabler) 4. Ausführender (Perpetrator) Beauftragt und finanziert die Straftat – oft aus dem Ausland heraus. Sucht mögliche Ausführer über verschiedene digitale Platt- formen und ist 24/7 erreichbar. Verantwortlich für die Umsetzung und Logistik (Tatmittel, Fahrzeug, finanzielle Mittel etc.). Soll die Tat letztendlich aus- führen, in der Regel unerfahrene Minderjährige. Das beschriebene Rekrutierungssystem ermöglicht es den Auftraggebern im Hintergrund zu bleiben, da das Risiko der Strafverfolgung durch die Auslagerung der Gewaltdelikte und die Inanspruchnahme von minderjährigen/jungen Personen minimiert wird. Da die Tatausführenden zudem oft keine persönliche Verbindung zu den Auftraggebern haben, verfügen diese folglich auch über keine Informationen zu den dahinterstehenden OK-Gruppierungen. Da die Kommunikation über die Tatplanung und -ausführung primär online auf diversen Social-Media-Plattformen stattfindet, kann mit minimalem Aufwand eine breite Masse von Minderjährigen und Jugendlichen erreicht werden. Die potenziell Tatausführenden können im Anschluss bedarfsabhängig eingesetzt und flexibel ausgetauscht werden.  5. Inwieweit werden Gewaltakteure im Rahmen der polizeilichen Erfassung und Analyse ggf. als eigenständige funktionale Kategorie (z. B. externe Ausführende, Auftragsgewalttäter, Dienstleister) erfasst oder ausgewertet? Eine Erhebung von Gewaltakteuren als eigenständige funktionale Kategorie erfolgt nicht.  6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung arbeitsteiligen Gewaltstrukturen oder dienstleistungsartigen Formen der Gewaltanwendung (sog. Violence-as-a-Service) für die Resilienz und Anpassungsfähigkeit organisierter krimineller Netzwerke bei? Die Auslagerung von Gewaltdelikten und die Inanspruchnahme von minderjährigen/jungen Personen sind für kriminelle Netzwerke, insbesondere aufgrund der damit einhergehenden geringeren Risiko-Exponierung der eigenen Gruppierung, der Kostenminimierung sowie der Steigerung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit, vorteilhaft.  7. Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für die Identifizierung, Zurechnung und strafrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Hintermänner, wenn Gewalt delegiert oder ausgelagert wird? Die Inanspruchnahme von „Violence-as-a-Service“ durch Strukturen der OK stellt ein vergleichsweise neues Phänomen dar, welches nicht zuletzt durch die Nutzung diverser Social-Media-Plattformen und Messenger-Dienste mit veränderten Dynamiken einhergeht. Aufgrund der Tatausführung durch Dritte bleiben die eigentlichen Auftraggeber innerhalb der kriminellen Netzwerke verborgen und reduzieren so ihr Entdeckungsrisiko. Die Anonymität der Online- Kommunikation ermöglicht ein Agieren im Hintergrund, zudem erschweren die verschiedenen Ebenen im Rekrutierungssystem den Strafverfolgungsbehörden die Rückverfolgung bis hin zu den Auftraggebern. Da die letztlich tatausführenden Personen oft keine Verbindungen zu den auftraggebenden Gruppierungen der OK haben, können sie – im Falle einer Festnahme – selten werthaltige Informationen weitergeben. Das Phänomen zeichnet sich zudem durch länderübergreifende Täterstrukturen aus, sodass es für die Identifizierung und strafrechtliche Verfolgung der Hintermänner einer eng abgestimmten internationalen Zusammenarbeit bedarf.  8. Welche Ermittlungs- und Analyseansätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt oder weiterentwickelt, um bei delegierter Gewalt dennoch die steuernden oder profitierenden Akteure innerhalb organisierter krimineller Strukturen zu identifizieren? Zur Bekämpfung des Phänomens „Violence-as-a-Service“ beteiligt sich das Bundeskriminalamt gemeinsam mit weiteren europäischen Staaten an operativen Formaten bei Europol. Ein Hauptziel der Zusammenarbeit ist die Identifizierung und Verfolgung relevanter Schlüsselpersonen im Rekrutierungssystem. Wichtige Informationen können über dieses Kooperationsformat zeitnah und auf direktem Weg länderübergreifend ausgetauscht werden, auch um Verknüpfungen zu anderen Staaten und Ermittlungsverfahren festzustellen. Aufgrund der für den Phänomenbereich hohen Relevanz diverser Social- Media-Plattformen und Messenger-Dienste wird dort zudem mit Service Providern und Technologieunternehmen zusammengearbeitet.  9. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung digitale Kommunikations- und Infrastruktursysteme bei der Organisation, Beauftragung oder Steuerung von Gewaltakten im Kontext Organisierter Kriminalität? Digitale Kommunikationssysteme sind für Rekrutierungen bedeutend. Zu Beginn der Rekrutierung sind insbesondere offen zugängliche Social-Media- Plattformen relevant, bevor sich die Kommunikation für detailliertere Informationen zu den möglichen Auftragstaten auf kryptierte Messenger-Dienste verlagert. Für die Anbahnung werden häufig zielgruppenorientierte und emotional aufgeladene Sprache sowie Gamification-Strategien verwendet. Illegale Aufträge werden teilweise als „Missionen“ oder „Herausforderungen“ dargestellt, wodurch sie ansprechender und weniger gefährlich wirken sollen. Insbesondere junge Personen können auf diese Weise erreicht werden. 10. Inwieweit werden ggf. Erkenntnisse zu Gewaltdelegation aus der Cybercrime-Lagebewertung oder aus anderen Phänomenbereichen systematisch in die strategische Bewertung der Organisierten Kriminalität einbezogen? Soweit Sachverhalte oder strategische Erkenntnisse hinsichtlich Gewaltdelegation aus anderen Phänomenbereichen eine Relevanz für den Bereich OK aufweisen, fließen diese Erkenntnisse in die Lagebewertung ein. Um einen phänomenübergreifenden Informationsfluss zu gewährleisten, findet u. a. eine fortlaufende Abstimmung sowie enge Zusammenarbeit innerhalb des föderalen Systems statt. 11. Welche bundeseinheitlichen Kriterien, Kategorien oder Indikatoren nutzt die Bundesregierung derzeit, um Formen der Gewaltdelegation oder ausgelagerter Gewaltanwendung im OK-Kontext vergleichbar zu erfassen und auszuwerten? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 12. Wenn bislang keine bundeseinheitliche Erfassung oder spezifische Indikatorik zu Gewaltdelegation besteht (vgl. Frage 11), beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Analyse- oder Bewertungsansätze zu entwickeln, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont? Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt entsprechende Weiterentwicklungen vor. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, dass Gewaltdelegation gezielt genutzt wird, um Verantwortlichkeiten zu verschleiern, Beweisführungen zu erschweren oder strafrechtliche Risiken zu minimieren? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den beschriebenen Entwicklungen für die strategische Ausrichtung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität, insbesondere im Hinblick auf Analysefähigkeit, Ermittlungsansätze und Wirkungsbewertung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die beschriebene Professionalisierung von Gruppierungen der OK und die damit einhergehende Komplexität krimineller Strukturen stellen besondere Anforderungen an die strategische Ausrichtung nationaler wie internationaler Strafverfolgungsbehörden, insbesondere im Hinblick auf eine aussagekräftige Lagedarstellung, Prozesse zur optimierten Früherkennung sowie eine fortlaufend angepasste Ausrichtung der Kriminalitätsbekämpfung an erkannten Schwerpunkten. Grundlage hierfür sind beispielsweise geeignete Erfassungs- und Erhebungsmodalitäten in Bund und Ländern, eine verbesserte Prognosefähigkeit sowie – zum Zwecke einer effizienten und effektiven Ermittlungsführung – abgestimmte beziehungsweise gemeinsame Maßnahmen, im Rahmen von „Gemeinsamen Ermittlungsgruppen“, „Joint Investigation Teams“ oder „Operational Task Forces “ 15. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Lagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, arbeitsteilige Gewaltstrukturen und deren Auswirkungen auf die nachhaltige Schwächung krimineller Netzwerke abzubilden? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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