Gewaltdelegation und arbeitsteilige Gewaltstrukturen in der Organisierten Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/4450)
Text
Gewaltdelegation und arbeitsteilige Gewaltstrukturen in der Organisierten Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/4450)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4978
21. Wahlperiode 25.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha
Lensing, Knuth Meyer-Soltau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4450 –
Gewaltdelegation und arbeitsteilige Gewaltstrukturen in der Organisierten
Kriminalität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aktuelle Lageeinschätzungen zur Organisierten Kriminalität (OK)
beschreiben eine fortschreitende Professionalisierung, Internationalisierung und
Arbeitsteilung krimineller Strukturen. Organisierte Kriminalität tritt dabei
zunehmend nicht mehr ausschließlich als klar abgrenzbare Tätergruppierung in
Erscheinung, sondern als flexibles Netzwerk arbeitsteiliger Akteure, in dem
einzelne Tatbeiträge ausgelagert und Risiken gezielt verlagert werden. In diesem
Zusammenhang gewinnen dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle an
Bedeutung, bei denen spezialisierte Akteure bestimmte Funktionen übernehmen
(www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Or
ganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html).
Die Auseinandersetzung mit der Rekrutierung und Instrumentalisierung
Minderjähriger im Kontext arbeitsteiliger OK-Strukturen verdeutlicht, dass
operative Tatbeiträge – einschließlich der unmittelbaren Tatbegehung – gezielt von
den steuernden oder profitierenden Akteuren getrennt werden können. Diese
Logik der Risikoverlagerung wirft darüber hinaus grundsätzliche Fragen zur
Delegation von Gewalt innerhalb organisierter krimineller Netzwerke auf.
Hinweise aus Lagebildern und internationalen Analysen deuten darauf hin,
dass Gewalt nicht zwingend durch feste Kernmitglieder krimineller
Gruppierungen ausgeübt wird, sondern zunehmend durch externe oder austauschbare
Akteure erfolgen kann (ebd.). Gewalt erscheint damit nicht nur als Mittel der
Durchsetzung, sondern als eigenständiger, ausgelagerter Tatbeitrag innerhalb
arbeitsteiliger OK-Strukturen (ebd.). Dies kann die Identifizierung der
verantwortlichen Hintermänner erschweren und stellt klassische Ermittlungs- und
Zurechnungslogiken vor neue Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die
Erkenntnislage der Bundesregierung zur Delegation von Gewalt im Kontext
Organisierter Kriminalität sowie die daraus gezogenen strategischen
Schlussfolgerungen transparent zu machen. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind
ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse. Operative Details zu
einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 25. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
Gewalt im Kontext Organisierter Kriminalität nicht ausschließlich durch
Kernmitglieder krimineller Gruppierungen, sondern durch externe oder
austauschbare Akteure ausgeübt wird?
Es konnte festgestellt werden, dass kriminelle Netzwerke teils schwerste
Gewalthandlungen an Dritte, insbesondere Minderjährige und junge Erwachsene,
auslagern, die oft über keine persönliche Verbindung zu den dahinterstehenden
Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) verfügen. Zudem sind sie
oft unerfahren im Umgang mit Waffen und Explosivstoffen. Kernmitglieder/
Auftraggeber/Hintermänner agieren eher im Hintergrund und reduzieren auf
diese Weise ihr Risiko der Strafverfolgung. In Deutschland sind insbesondere
seit 2024 einzelne Sachverhalte festgestellt worden, in denen insbesondere
junge Tatverdächtige durch kriminelle Netzwerke zur Ausführung schwerster
Gewaltdelikte in Anspruch genommen worden sind, beziehungsweise es
Verdachtsmomente gibt, die auf eine Rekrutierung der Tatverdächtigen durch
kriminelle Gruppierungen hindeuten.
2. In welchen Deliktsfeldern werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Formen der Gewaltdelegation oder ausgelagerter Gewaltanwendung im
OK-Kontext besonders häufig beobachtet?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen im Sinne der
Fragestellung vor. Im Kontext von „Violence-as-a-Service“ kann jedoch
festgestellt werden, dass beauftragte Gewaltstraftaten insbesondere im
Zusammenhang mit Rauschgiftkriminalität stehen
3. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse vor, dass
Gewalt gezielt als ausgelagerter Tatbeitrag innerhalb arbeitsteiliger OK-
Strukturen eingesetzt wird, um Strafverfolgungsdruck von den
steuernden oder profitierenden Akteuren fernzuhalten?
4. Welche typischen Rollen oder Funktionen übernehmen Gewaltakteure
nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden innerhalb organisierter
krimineller Netzwerke, und in welchem Verhältnis stehen diese Akteure zu
den planenden oder profitierenden Ebenen der Strukturen?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In Schweden konnte in Bezug auf „Violence-as-a-Service“ ein vierstufiges
Rekrutierungsmodell identifiziert werden, welches die typischen Rollen und
Funktionen aufzeigt. Das System lässt sich auch in anderen europäischen
Ländern beobachten.
In Bezug auf das Rekrutierungsmodell ist allerdings anzumerken, dass dieses in
der Praxis auch in abgewandelter Form vorkommen kann, beispielsweise mit
fließenden Übergängen oder zusätzlichen Ebenen.
1. Auftraggeber
(Instigator)
2. Rekrutierer
(Recruiter)
3. Vermittler
(Enabler)
4. Ausführender
(Perpetrator)
Beauftragt und
finanziert die
Straftat – oft aus dem
Ausland heraus.
Sucht mögliche
Ausführer über
verschiedene
digitale Platt- formen
und ist 24/7
erreichbar.
Verantwortlich für
die Umsetzung
und Logistik
(Tatmittel, Fahrzeug,
finanzielle Mittel
etc.).
Soll die Tat
letztendlich aus-
führen, in der Regel
unerfahrene
Minderjährige.
Das beschriebene Rekrutierungssystem ermöglicht es den Auftraggebern im
Hintergrund zu bleiben, da das Risiko der Strafverfolgung durch die
Auslagerung der Gewaltdelikte und die Inanspruchnahme von minderjährigen/jungen
Personen minimiert wird. Da die Tatausführenden zudem oft keine persönliche
Verbindung zu den Auftraggebern haben, verfügen diese folglich auch über
keine Informationen zu den dahinterstehenden OK-Gruppierungen.
Da die Kommunikation über die Tatplanung und -ausführung primär online auf
diversen Social-Media-Plattformen stattfindet, kann mit minimalem Aufwand
eine breite Masse von Minderjährigen und Jugendlichen erreicht werden. Die
potenziell Tatausführenden können im Anschluss bedarfsabhängig eingesetzt
und flexibel ausgetauscht werden.
5. Inwieweit werden Gewaltakteure im Rahmen der polizeilichen Erfassung
und Analyse ggf. als eigenständige funktionale Kategorie (z. B. externe
Ausführende, Auftragsgewalttäter, Dienstleister) erfasst oder
ausgewertet?
Eine Erhebung von Gewaltakteuren als eigenständige funktionale Kategorie
erfolgt nicht.
6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung arbeitsteiligen
Gewaltstrukturen oder dienstleistungsartigen Formen der Gewaltanwendung
(sog. Violence-as-a-Service) für die Resilienz und Anpassungsfähigkeit
organisierter krimineller Netzwerke bei?
Die Auslagerung von Gewaltdelikten und die Inanspruchnahme von
minderjährigen/jungen Personen sind für kriminelle Netzwerke, insbesondere aufgrund
der damit einhergehenden geringeren Risiko-Exponierung der eigenen
Gruppierung, der Kostenminimierung sowie der Steigerung der eigenen
Wettbewerbsfähigkeit, vorteilhaft.
7. Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der
Bundesregierung für die Identifizierung, Zurechnung und strafrechtliche
Verfolgung der verantwortlichen Hintermänner, wenn Gewalt delegiert oder
ausgelagert wird?
Die Inanspruchnahme von „Violence-as-a-Service“ durch Strukturen der OK
stellt ein vergleichsweise neues Phänomen dar, welches nicht zuletzt durch die
Nutzung diverser Social-Media-Plattformen und Messenger-Dienste mit
veränderten Dynamiken einhergeht. Aufgrund der Tatausführung durch Dritte
bleiben die eigentlichen Auftraggeber innerhalb der kriminellen Netzwerke
verborgen und reduzieren so ihr Entdeckungsrisiko. Die Anonymität der Online-
Kommunikation ermöglicht ein Agieren im Hintergrund, zudem erschweren die
verschiedenen Ebenen im Rekrutierungssystem den Strafverfolgungsbehörden
die Rückverfolgung bis hin zu den Auftraggebern. Da die letztlich
tatausführenden Personen oft keine Verbindungen zu den auftraggebenden
Gruppierungen der OK haben, können sie – im Falle einer Festnahme – selten werthaltige
Informationen weitergeben.
Das Phänomen zeichnet sich zudem durch länderübergreifende Täterstrukturen
aus, sodass es für die Identifizierung und strafrechtliche Verfolgung der
Hintermänner einer eng abgestimmten internationalen Zusammenarbeit bedarf.
8. Welche Ermittlungs- und Analyseansätze werden nach Kenntnis der
Bundesregierung genutzt oder weiterentwickelt, um bei delegierter
Gewalt dennoch die steuernden oder profitierenden Akteure innerhalb
organisierter krimineller Strukturen zu identifizieren?
Zur Bekämpfung des Phänomens „Violence-as-a-Service“ beteiligt sich das
Bundeskriminalamt gemeinsam mit weiteren europäischen Staaten an
operativen Formaten bei Europol. Ein Hauptziel der Zusammenarbeit ist die
Identifizierung und Verfolgung relevanter Schlüsselpersonen im Rekrutierungssystem.
Wichtige Informationen können über dieses Kooperationsformat zeitnah und
auf direktem Weg länderübergreifend ausgetauscht werden, auch um
Verknüpfungen zu anderen Staaten und Ermittlungsverfahren festzustellen.
Aufgrund der für den Phänomenbereich hohen Relevanz diverser Social-
Media-Plattformen und Messenger-Dienste wird dort zudem mit Service Providern
und Technologieunternehmen zusammengearbeitet.
9. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung digitale
Kommunikations- und Infrastruktursysteme bei der Organisation,
Beauftragung oder Steuerung von Gewaltakten im Kontext Organisierter
Kriminalität?
Digitale Kommunikationssysteme sind für Rekrutierungen bedeutend. Zu
Beginn der Rekrutierung sind insbesondere offen zugängliche Social-Media-
Plattformen relevant, bevor sich die Kommunikation für detailliertere Informationen
zu den möglichen Auftragstaten auf kryptierte Messenger-Dienste verlagert.
Für die Anbahnung werden häufig zielgruppenorientierte und emotional
aufgeladene Sprache sowie Gamification-Strategien verwendet. Illegale Aufträge
werden teilweise als „Missionen“ oder „Herausforderungen“ dargestellt,
wodurch sie ansprechender und weniger gefährlich wirken sollen. Insbesondere
junge Personen können auf diese Weise erreicht werden.
10. Inwieweit werden ggf. Erkenntnisse zu Gewaltdelegation aus der
Cybercrime-Lagebewertung oder aus anderen Phänomenbereichen
systematisch in die strategische Bewertung der Organisierten Kriminalität
einbezogen?
Soweit Sachverhalte oder strategische Erkenntnisse hinsichtlich
Gewaltdelegation aus anderen Phänomenbereichen eine Relevanz für den Bereich OK
aufweisen, fließen diese Erkenntnisse in die Lagebewertung ein.
Um einen phänomenübergreifenden Informationsfluss zu gewährleisten, findet
u. a. eine fortlaufende Abstimmung sowie enge Zusammenarbeit innerhalb des
föderalen Systems statt.
11. Welche bundeseinheitlichen Kriterien, Kategorien oder Indikatoren nutzt
die Bundesregierung derzeit, um Formen der Gewaltdelegation oder
ausgelagerter Gewaltanwendung im OK-Kontext vergleichbar zu erfassen
und auszuwerten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
12. Wenn bislang keine bundeseinheitliche Erfassung oder spezifische
Indikatorik zu Gewaltdelegation besteht (vgl. Frage 11), beabsichtigt die
Bundesregierung, entsprechende Analyse- oder Bewertungsansätze zu
entwickeln, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont?
Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der
Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten
Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt entsprechende
Weiterentwicklungen vor.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, dass
Gewaltdelegation gezielt genutzt wird, um Verantwortlichkeiten zu
verschleiern, Beweisführungen zu erschweren oder strafrechtliche Risiken
zu minimieren?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4 verwiesen.
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
beschriebenen Entwicklungen für die strategische Ausrichtung der Bekämpfung
Organisierter Kriminalität, insbesondere im Hinblick auf
Analysefähigkeit, Ermittlungsansätze und Wirkungsbewertung (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die beschriebene Professionalisierung von Gruppierungen der OK und die
damit einhergehende Komplexität krimineller Strukturen stellen besondere
Anforderungen an die strategische Ausrichtung nationaler wie internationaler
Strafverfolgungsbehörden, insbesondere im Hinblick auf eine aussagekräftige
Lagedarstellung, Prozesse zur optimierten Früherkennung sowie eine fortlaufend
angepasste Ausrichtung der Kriminalitätsbekämpfung an erkannten
Schwerpunkten.
Grundlage hierfür sind beispielsweise geeignete Erfassungs- und
Erhebungsmodalitäten in Bund und Ländern, eine verbesserte Prognosefähigkeit sowie –
zum Zwecke einer effizienten und effektiven Ermittlungsführung –
abgestimmte beziehungsweise gemeinsame Maßnahmen, im Rahmen von „Gemeinsamen
Ermittlungsgruppen“, „Joint Investigation Teams“ oder „Operational Task
Forces “
15. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Lagebilder zur
Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, arbeitsteilige
Gewaltstrukturen und deren Auswirkungen auf die nachhaltige Schwächung
krimineller Netzwerke abzubilden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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