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Digitale Infrastruktur und Steuerung organisierter krimineller Netzwerke (Antwort zu Drs. 21/4412)

dip / drucksache 30.03.2026 · WP 21 · 21/5125 · Antwort · Original ↗

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Digitale Infrastruktur und Steuerung organisierter krimineller Netzwerke (Antwort zu Drs. 21/4412) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5125 21. Wahlperiode 30.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Knuth Meyer-Soltau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4412 – Digitale Infrastruktur und Steuerung organisierter krimineller Netzwerke V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aktuelle Lagebilder zur Organisierten Kriminalität (OK) weisen auf eine fortschreitende Professionalisierung, Internationalisierung und Arbeitsteilung krimineller Strukturen hin. Neben klassischen Organisationsformen treten zunehmend flexible, netzwerkartige Zusammenschlüsse, die auf spezialisierte Rollen und ausgelagerte Tatbeiträge zurückgreifen. In diesem Zusammenhang gewinnen digitale Kommunikations- und Infrastruktursysteme eine zentrale Bedeutung für Planung, Koordination, Rekrutierung, Abschottung und Verschleierung krimineller Aktivitäten (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statisti kenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_ node.html). Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild Cybercrime zeigen, dass digitale Technologien nicht nur als Tatmittel einzelner Delikte fungieren, sondern als Grundlage arbeitsteiliger Geschäftsmodelle, in denen technische Dienstleistungen gruppenübergreifend angeboten und genutzt werden (www.bka.de/DE/ AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Cybercrime/2024/C C_2024.html). Zugleich deuten verschiedene Phänomenbereiche darauf hin, dass digitale Kanäle eine verbindende Funktion zwischen klassischer Organisierter Kriminalität, Cybercrime, Gewaltdelegation und der Rekrutierung neuer Tatbeteiligter übernehmen können. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit organisierte kriminelle Strukturen in Deutschland heute in wesentlichen Teilen digital organisiert und gesteuert sind, wie diese digitale Infrastruktur strategisch bewertet wird und ob entsprechende Erkenntnisse systematisch in die Gesamtbekämpfung der Organisierten Kriminalität einfließen. Gegenstand der vorliegenden Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung digitalen Kommunikations- und Infrastruktursystemen für Struktur, Organisation und Steuerung der Organisierten Kriminalität in Deutschland bei? In einer digital vernetzen Welt ist die Bedeutung der digitalen Kommunikation innerhalb der Organisierten Kriminalität als sehr hoch einzuschätzen. In ca. 70 Prozent der Verfahren der Organisierten Kriminalität wurde eine transnationale Tatbegehung festgestellt. Kommunikation in Echtzeit über Landesgrenzen oder Kontinente hinweg ermöglicht kriminellen Gruppierungen, Tatablauf und Logistik bei Straftaten wirkungsvoll zu koordinieren. In jedem fünften Verfahren der Organisierten Kriminalität wurde 2024 festgestellt, dass kryptierte Telekommunikationssysteme genutzt wurden.  2. Inwieweit bewertet ggf. die Bundesregierung digitale Technologien nicht nur als unterstützende Tatmittel, sondern als strukturelle Grundlage moderner, arbeitsteiliger OK-Netzwerke? Strukturen der Organisierten Kriminalität agieren flexibel, dynamisch, konspirativ und international vernetzt unter Nutzung modernster Technologien sowie diverser Social-Media-Plattformen und Messenger-Diensten. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass digitale Kanäle gezielt zur Planung, Koordination oder Steuerung arbeitsteiliger Tatbeiträge innerhalb organisierter krimineller Strukturen genutzt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  4. Welche Rolle spielen digitale Kommunikationsdienste und Plattformen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Rekrutierung neuer Tatbeteiligter, einschließlich Minderjähriger, im Kontext Organisierter Kriminalität? Digitale Kommunikationssysteme sind für Rekrutierungen bedeutend. Zu Beginn der Rekrutierung sind insbesondere offen zugängliche Social- Media-Plattformen relevant, bevor sich die Kommunikation für detailliertere Informationen zu den möglichen Auftragstaten auf kryptierte Messenger-Dienste verlagert. Für die Anbahnung werden häufig zielgruppenorientierte und emotional aufgeladene Sprache sowie Gamification-Strategien verwendet. Illegale Aufträge werden teilweise als „Missionen“ oder „Herausforderungen“ dargestellt, wodurch sie ansprechender und weniger gefährlich wirken sollen. Insbesondere junge Personen können auf diese Weise erreicht werden.  5. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor, ob digitale Infrastrukturen genutzt werden, um Gewaltakte zu beauftragen, zu koordinieren oder zu kontrollieren, insbesondere im Zusammenhang mit delegierten oder ausgelagerten Gewaltformen? Die Erkenntnisse der letzten Jahre zeigen, dass Gewaltakte in jeglicher Form auch über digitale Infrastrukturen beauftragt wurden. Im Zusammenhang mit Beauftragung von Gewaltakten bzw. „Violence-as-a- Service“ durch Gruppierungen der Organisierten Kriminalität spielen öffentlich zugängliche Social-Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram eine wichtige Rolle bei der Anwerbung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Existenz spezialisierter technischer Akteure oder Dienstleister vor, die gruppenübergreifend digitale Infrastruktur, Zugänge oder Dienstleistungen für organisierte kriminelle Strukturen bereitstellen? Laut einer Studie von Europol aus dem Jahr 2024 („Decoding the EU´s most threatening criminal networks“, im Internet abrufbar unter www.europol.europ a.eu/cms/sites/default/files/documents/Europol%20report%20on%20Decoding %20the%20EU-s%20most%20threatening%20criminal%20networks.pdf) wuschen 96 Prozent der dort untersuchten 821 kriminellen Netzwerke ihre Erträge selbst (sh. S. 14 der Studie). Täter können aber auch auf Angebote spezialisierter krimineller Dienstleister zurückgreifen, die gegen Entgelt inkriminierte Vermögenswerte annehmen und im Gegenzug „gewaschene“ Vermögenswerte an ihre Kunden auszahlen. Darüber hinaus ist die Bereitstellung sogenannter „technischer Infrastruktur“ möglich, beispielsweise in Form von verschlüsselten Messenger-Diensten. Mitglieder der Organisierten Kriminalität nutzen gefälschte Identitäten und Ausweisdokumente, um unentdeckt zu bleiben. Sie verwenden gefälschte oder gestohlene Personaldokumente, um ihre wahre Identität zu verbergen. Dies hilft ihnen, ihre kriminellen Aktivitäten über einen längeren Zeitraum hinweg fortzusetzen, ohne entdeckt zu werden. Sie nutzen zum Teil externe Angebote, sofern sie diese Leistungen nicht selbst erbringen können.  7. In welchem Umfang werden ggf. solche digitalen Dienstleister oder Infrastrukturakteure (vgl. Frage 6) nach Kenntnis der Bundesregierung als eigenständige funktionale Rollen innerhalb organisierter krimineller Netzwerke erfasst oder analysiert? Eine strukturierte Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.  8. Welche Schnittstellen sieht die Bundesregierung zwischen klassischer Organisierter Kriminalität und Cybercrime-Strukturen, insbesondere im Hinblick auf gemeinsame digitale Infrastruktur, Dienstleistungsmodelle oder arbeitsteilige Kooperationen? Die Underground Economy bietet ein breites Angebot an Dienstleistungsmodellen. Beispielhaft sind hier unter anderem illegale/kriminelle Marktplätze, missbräuchlich genutzte Serverinfrastrukturen, Kommunikationsdienstleistungen und Krypto-Exchanger zu nennen. Diese (digitalen) Services sind für Akteure unterschiedlicher Ausrichtung zugänglich und können deshalb typische Schnittpunkte zwischen klassischer Organisierter Kriminalität und der Cyberkriminalität darstellen.  9. Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung ggf. für die Strafverfolgung und strategische Analyse, wenn Steuerung, Kommunikation und Arbeitsteilung organisierter krimineller Netzwerke überwiegend digital erfolgen? Die Bekämpfung organisierter krimineller Netzwerke stellt weiterhin einen Schwerpunkt der Strafverfolgung in Deutschland dar. Die Strafverfolgungsbehörden müssen sich fortlaufend auf neue und wechselnde Kommunikationswege einstellen und technisch Schritt halten. 10. Inwieweit werden ggf. Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild Cybercrime systematisch in die strategische Lagebewertung und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität integriert? Soweit Sachverhalte oder strategische Erkenntnisse aus anderen Phänomenbereichen eine Relevanz für den Bereich Organisierte Kriminalität aufweisen, fließen diese Erkenntnisse in die Lagebewertung ein. Um einen phänomenübergreifenden Informationsfluss zu gewährleisten, findet u. a. eine fortlaufende Abstimmung sowie enge Zusammenarbeit innerhalb des föderalen Systems statt. 11. Welche bundeseinheitlichen Kriterien, Kategorien oder Indikatoren nutzt die Bundesregierung derzeit ggf., um die Bedeutung digitaler Infrastruktur für Struktur und Funktionsweise der Organisierten Kriminalität vergleichbar zu erfassen? Im Rahmen der jährlichen Erhebung der Verfahren der Organisierten Kriminalität zur Erstellung des Bundeslagebilds Organisierte Kriminalität findet eine bundeseinheitliche Erfassung verschiedener Informationen statt. Die Erhebung orientiert sich sowohl an der Arbeitsdefinition der Organisierten Kriminalität als auch an den durch die Fachlichkeit festgestellten, sich weiterentwickelnden Bedarfen (z. B. „Crime-as-a-Service“). In diesem Zusammenhang werden auch Informationen über kryptierte Telekommunikation und die Tatbegehung mittels Tatmittel „Internet“ erhoben. Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten Kriminalität fortlaufend auf methodischen Anpassungsbedarf und nimmt entsprechende Weiterentwicklungen vor. 12. Wenn bislang keine bundeseinheitliche Erfassung oder spezifische Indikatorik zur digitalen Organisation von OK-Strukturen besteht (vgl. Frage 11), beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Analyseoder Bewertungsansätze zu entwickeln, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob digitale Infrastruktur gezielt zur Abschottung organisierter krimineller Netzwerke gegenüber staatlichen Ermittlungsmaßnahmen genutzt wird, etwa durch Verschlüsselung, Anonymisierung oder internationale Diensteanbieter? Gruppierungen der Organisierten Kriminalität zeichnen sich durch vielschichtige Vernetzungen, systematische und profitorientierte Vorgehensweisen sowie konspirative Verhaltensmuster aus und arbeiten dabei über ihre eigenen Strukturen hinaus mit einer Vielzahl weiterer Akteure zusammen, die sich auf bestimmte kriminelle Aktivitäten oder Dienstleistungen spezialisiert haben. Es ist zu beobachten, dass Tatbegehungen zunehmend in losen, flexibel angelegten Zusammenarbeitsformen sowie unter Verwendung komplexer Technologien stattfinden. Insgesamt wächst und verändert sich die Bandbreite der zu beobachtenden Phänomene der Organisierten Kriminalität durch neue Möglichkeiten der Tatbegehung sowie weitere, transnationale Entwicklungen stetig. 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der zunehmenden Digitalisierung organisierter krimineller Strukturen für die strategische Weiterentwicklung der OK-Bekämpfung auf Bundesebene? Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wird in den zuständigen Gremien fortlaufend erörtert und hieraus erforderliche Handlungsempfehlungen abgeleitet. 15. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, digitale Steuerungs- und Infrastrukturstrukturen sowie deren Auswirkungen auf die nachhaltige Schwächung krimineller Netzwerke abzubilden? Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt entsprechende Weiterentwicklungen vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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