Digitale Infrastruktur und Steuerung organisierter krimineller Netzwerke (Antwort zu Drs. 21/4412)
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Digitale Infrastruktur und Steuerung organisierter krimineller Netzwerke (Antwort zu Drs. 21/4412)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5125
21. Wahlperiode 30.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha
Lensing, Knuth Meyer-Soltau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4412 –
Digitale Infrastruktur und Steuerung organisierter krimineller Netzwerke
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aktuelle Lagebilder zur Organisierten Kriminalität (OK) weisen auf eine
fortschreitende Professionalisierung, Internationalisierung und Arbeitsteilung
krimineller Strukturen hin. Neben klassischen Organisationsformen treten
zunehmend flexible, netzwerkartige Zusammenschlüsse, die auf spezialisierte
Rollen und ausgelagerte Tatbeiträge zurückgreifen. In diesem Zusammenhang
gewinnen digitale Kommunikations- und Infrastruktursysteme eine zentrale
Bedeutung für Planung, Koordination, Rekrutierung, Abschottung und
Verschleierung krimineller Aktivitäten (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statisti
kenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_
node.html).
Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild Cybercrime zeigen, dass digitale
Technologien nicht nur als Tatmittel einzelner Delikte fungieren, sondern als
Grundlage arbeitsteiliger Geschäftsmodelle, in denen technische
Dienstleistungen gruppenübergreifend angeboten und genutzt werden (www.bka.de/DE/
AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Cybercrime/2024/C
C_2024.html). Zugleich deuten verschiedene Phänomenbereiche darauf hin,
dass digitale Kanäle eine verbindende Funktion zwischen klassischer
Organisierter Kriminalität, Cybercrime, Gewaltdelegation und der Rekrutierung
neuer Tatbeteiligter übernehmen können.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit
organisierte kriminelle Strukturen in Deutschland heute in wesentlichen Teilen
digital organisiert und gesteuert sind, wie diese digitale Infrastruktur
strategisch bewertet wird und ob entsprechende Erkenntnisse systematisch in die
Gesamtbekämpfung der Organisierten Kriminalität einfließen. Gegenstand der
vorliegenden Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische
Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden
ausdrücklich nicht begehrt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung digitalen
Kommunikations- und Infrastruktursystemen für Struktur, Organisation und Steuerung
der Organisierten Kriminalität in Deutschland bei?
In einer digital vernetzen Welt ist die Bedeutung der digitalen Kommunikation
innerhalb der Organisierten Kriminalität als sehr hoch einzuschätzen. In ca.
70 Prozent der Verfahren der Organisierten Kriminalität wurde eine
transnationale Tatbegehung festgestellt.
Kommunikation in Echtzeit über Landesgrenzen oder Kontinente hinweg
ermöglicht kriminellen Gruppierungen, Tatablauf und Logistik bei Straftaten
wirkungsvoll zu koordinieren. In jedem fünften Verfahren der Organisierten
Kriminalität wurde 2024 festgestellt, dass kryptierte Telekommunikationssysteme
genutzt wurden.
2. Inwieweit bewertet ggf. die Bundesregierung digitale Technologien nicht
nur als unterstützende Tatmittel, sondern als strukturelle Grundlage
moderner, arbeitsteiliger OK-Netzwerke?
Strukturen der Organisierten Kriminalität agieren flexibel, dynamisch,
konspirativ und international vernetzt unter Nutzung modernster Technologien sowie
diverser Social-Media-Plattformen und Messenger-Diensten. Zudem wird auf
die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
digitale Kanäle gezielt zur Planung, Koordination oder Steuerung
arbeitsteiliger Tatbeiträge innerhalb organisierter krimineller Strukturen genutzt
werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche Rolle spielen digitale Kommunikationsdienste und Plattformen
nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Rekrutierung neuer
Tatbeteiligter, einschließlich Minderjähriger, im Kontext Organisierter
Kriminalität?
Digitale Kommunikationssysteme sind für Rekrutierungen bedeutend.
Zu Beginn der Rekrutierung sind insbesondere offen zugängliche Social-
Media-Plattformen relevant, bevor sich die Kommunikation für detailliertere
Informationen zu den möglichen Auftragstaten auf kryptierte Messenger-Dienste
verlagert. Für die Anbahnung werden häufig zielgruppenorientierte und
emotional aufgeladene Sprache sowie Gamification-Strategien verwendet. Illegale
Aufträge werden teilweise als „Missionen“ oder „Herausforderungen“
dargestellt, wodurch sie ansprechender und weniger gefährlich wirken sollen.
Insbesondere junge Personen können auf diese Weise erreicht werden.
5. Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor, ob
digitale Infrastrukturen genutzt werden, um Gewaltakte zu beauftragen,
zu koordinieren oder zu kontrollieren, insbesondere im Zusammenhang
mit delegierten oder ausgelagerten Gewaltformen?
Die Erkenntnisse der letzten Jahre zeigen, dass Gewaltakte in jeglicher Form
auch über digitale Infrastrukturen beauftragt wurden.
Im Zusammenhang mit Beauftragung von Gewaltakten bzw. „Violence-as-a-
Service“ durch Gruppierungen der Organisierten Kriminalität spielen öffentlich
zugängliche Social-Media-Plattformen wie TikTok oder Instagram eine
wichtige Rolle bei der Anwerbung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Existenz
spezialisierter technischer Akteure oder Dienstleister vor, die
gruppenübergreifend digitale Infrastruktur, Zugänge oder Dienstleistungen für
organisierte kriminelle Strukturen bereitstellen?
Laut einer Studie von Europol aus dem Jahr 2024 („Decoding the EU´s most
threatening criminal networks“, im Internet abrufbar unter www.europol.europ
a.eu/cms/sites/default/files/documents/Europol%20report%20on%20Decoding
%20the%20EU-s%20most%20threatening%20criminal%20networks.pdf)
wuschen 96 Prozent der dort untersuchten 821 kriminellen Netzwerke ihre
Erträge selbst (sh. S. 14 der Studie). Täter können aber auch auf Angebote
spezialisierter krimineller Dienstleister zurückgreifen, die gegen Entgelt inkriminierte
Vermögenswerte annehmen und im Gegenzug „gewaschene“ Vermögenswerte
an ihre Kunden auszahlen. Darüber hinaus ist die Bereitstellung sogenannter
„technischer Infrastruktur“ möglich, beispielsweise in Form von
verschlüsselten Messenger-Diensten. Mitglieder der Organisierten Kriminalität nutzen
gefälschte Identitäten und Ausweisdokumente, um unentdeckt zu bleiben. Sie
verwenden gefälschte oder gestohlene Personaldokumente, um ihre wahre Identität
zu verbergen. Dies hilft ihnen, ihre kriminellen Aktivitäten über einen längeren
Zeitraum hinweg fortzusetzen, ohne entdeckt zu werden. Sie nutzen zum Teil
externe Angebote, sofern sie diese Leistungen nicht selbst erbringen können.
7. In welchem Umfang werden ggf. solche digitalen Dienstleister oder
Infrastrukturakteure (vgl. Frage 6) nach Kenntnis der Bundesregierung als
eigenständige funktionale Rollen innerhalb organisierter krimineller
Netzwerke erfasst oder analysiert?
Eine strukturierte Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
8. Welche Schnittstellen sieht die Bundesregierung zwischen klassischer
Organisierter Kriminalität und Cybercrime-Strukturen, insbesondere im
Hinblick auf gemeinsame digitale Infrastruktur, Dienstleistungsmodelle
oder arbeitsteilige Kooperationen?
Die Underground Economy bietet ein breites Angebot an
Dienstleistungsmodellen. Beispielhaft sind hier unter anderem illegale/kriminelle Marktplätze,
missbräuchlich genutzte Serverinfrastrukturen,
Kommunikationsdienstleistungen und Krypto-Exchanger zu nennen. Diese (digitalen) Services sind für
Akteure unterschiedlicher Ausrichtung zugänglich und können deshalb typische
Schnittpunkte zwischen klassischer Organisierter Kriminalität und der
Cyberkriminalität darstellen.
9. Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der
Bundesregierung ggf. für die Strafverfolgung und strategische Analyse, wenn
Steuerung, Kommunikation und Arbeitsteilung organisierter krimineller
Netzwerke überwiegend digital erfolgen?
Die Bekämpfung organisierter krimineller Netzwerke stellt weiterhin einen
Schwerpunkt der Strafverfolgung in Deutschland dar. Die
Strafverfolgungsbehörden müssen sich fortlaufend auf neue und wechselnde
Kommunikationswege einstellen und technisch Schritt halten.
10. Inwieweit werden ggf. Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild
Cybercrime systematisch in die strategische Lagebewertung und Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität integriert?
Soweit Sachverhalte oder strategische Erkenntnisse aus anderen
Phänomenbereichen eine Relevanz für den Bereich Organisierte Kriminalität aufweisen,
fließen diese Erkenntnisse in die Lagebewertung ein. Um einen
phänomenübergreifenden Informationsfluss zu gewährleisten, findet u. a. eine fortlaufende
Abstimmung sowie enge Zusammenarbeit innerhalb des föderalen Systems
statt.
11. Welche bundeseinheitlichen Kriterien, Kategorien oder Indikatoren nutzt
die Bundesregierung derzeit ggf., um die Bedeutung digitaler
Infrastruktur für Struktur und Funktionsweise der Organisierten Kriminalität
vergleichbar zu erfassen?
Im Rahmen der jährlichen Erhebung der Verfahren der Organisierten
Kriminalität zur Erstellung des Bundeslagebilds Organisierte Kriminalität findet eine
bundeseinheitliche Erfassung verschiedener Informationen statt. Die Erhebung
orientiert sich sowohl an der Arbeitsdefinition der Organisierten Kriminalität
als auch an den durch die Fachlichkeit festgestellten, sich weiterentwickelnden
Bedarfen (z. B. „Crime-as-a-Service“).
In diesem Zusammenhang werden auch Informationen über kryptierte
Telekommunikation und die Tatbegehung mittels Tatmittel „Internet“ erhoben.
Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der
Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten
Kriminalität fortlaufend auf methodischen Anpassungsbedarf und nimmt
entsprechende Weiterentwicklungen vor.
12. Wenn bislang keine bundeseinheitliche Erfassung oder spezifische
Indikatorik zur digitalen Organisation von OK-Strukturen besteht (vgl.
Frage 11), beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende
Analyseoder Bewertungsansätze zu entwickeln, und wenn ja, mit welchem
zeitlichen Horizont?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
digitale Infrastruktur gezielt zur Abschottung organisierter krimineller
Netzwerke gegenüber staatlichen Ermittlungsmaßnahmen genutzt wird,
etwa durch Verschlüsselung, Anonymisierung oder internationale
Diensteanbieter?
Gruppierungen der Organisierten Kriminalität zeichnen sich durch
vielschichtige Vernetzungen, systematische und profitorientierte Vorgehensweisen sowie
konspirative Verhaltensmuster aus und arbeiten dabei über ihre eigenen
Strukturen hinaus mit einer Vielzahl weiterer Akteure zusammen, die sich auf
bestimmte kriminelle Aktivitäten oder Dienstleistungen spezialisiert haben. Es ist
zu beobachten, dass Tatbegehungen zunehmend in losen, flexibel angelegten
Zusammenarbeitsformen sowie unter Verwendung komplexer Technologien
stattfinden. Insgesamt wächst und verändert sich die Bandbreite der zu
beobachtenden Phänomene der Organisierten Kriminalität durch neue
Möglichkeiten der Tatbegehung sowie weitere, transnationale Entwicklungen stetig.
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
zunehmenden Digitalisierung organisierter krimineller Strukturen für die
strategische Weiterentwicklung der OK-Bekämpfung auf Bundesebene?
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wird in den zuständigen
Gremien fortlaufend erörtert und hieraus erforderliche Handlungsempfehlungen
abgeleitet.
15. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige
Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, digitale
Steuerungs- und Infrastrukturstrukturen sowie deren Auswirkungen auf
die nachhaltige Schwächung krimineller Netzwerke abzubilden?
Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der
Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten
Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt entsprechende
Weiterentwicklungen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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