Opfer, Ausstieg und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität
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Opfer, Ausstieg und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5155
21. Wahlperiode 01.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Knuth Meyer-
Soltau, Rainer Galla, Dr. Christoph Birghan, Lukas Rehm, Dr. Rainer Rothfuß,
Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Hauke Finger, Marc Bernhard, Thomas
Dietz, Dr. Maximilian Krah, Rocco Kever, Erhard Brucker, Kay-Uwe Ziegler,
Jörn König, Kurt Kleinschmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Adam Balten, Stefan
Keuter, Mirco Hanker, Alexis L. Giersch, Bernd Schattner, Dr. Michael Blos und
der Fraktion der AfD
Opfer, Ausstieg und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität
Die Bekämpfung Organisierter Kriminalität (OK) zielt nicht allein auf die
strafrechtliche Verfolgung von Tätern, sondern auch auf den Schutz von Personen,
die durch kriminelle Netzwerke ausgebeutet, unter Druck gesetzt oder in
Abhängigkeitsverhältnisse gebracht werden. In verschiedenen
Phänomenbereichen – insbesondere bei Menschenhandel, Ausbeutung, Gewalt- und
Einschüchterungsdelikten sowie bei der Instrumentalisierung von Tatbeteiligten –
bestehen fließende Übergänge zwischen Täterschaft und Opferschaft (Victim-
Offender Overlap).
Aktuelle Lagebilder weisen darauf hin, dass organisierte kriminelle Strukturen
systematisch Abhängigkeiten ausnutzen, um Kontrolle auszuüben, Tatbeiträge
abzusichern und Abschottung gegenüber staatlichen Stellen zu gewährleisten
(www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/250828_BLB
Menschenhandel.html?nn=27956; www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbe
reiche/Menschenhandel/menschenhandel_node.html).
Für eine nachhaltige Schwächung solcher Netzwerke ist es daher von zentraler
Bedeutung, ob betroffene Personen identifiziert, geschützt und beim Ausstieg
aus kriminellen Strukturen unterstützt werden. Gleichzeitig stellt sich den
Fragestellern die Frage, in welchem Umfang bestehende Schutz- und
Ausstiegsmechanismen tatsächlich wirksam sind, wie sie strategisch in die OK-
Bekämpfung eingebunden werden und ob ihre Wirkung über Fall- und
Verfahrenszahlen hinaus bewertet wird.
Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die
strategische Bewertung der Bundesregierung zu Opferschutz,
Ausstiegsmöglichkeiten und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität
transparent zu machen. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich
aggregierte und strategische Erkenntnisse; operative Details zu einzelnen
Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Opferschutz- und
Ausstiegsmechanismen für die nachhaltige Bekämpfung Organisierter
Kriminalität bei?
2. In welchen Phänomenbereichen der Organisierten Kriminalität liegen der
Bundesregierung Erkenntnisse zu einem besonderen Aufkommen von
Opfern oder Betroffenen vor, die durch Abhängigkeit, Zwang, Gewalt oder
Ausbeutung an kriminelle Strukturen gebunden sind?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Überschneidungen
zwischen Täterschaft und Opferschaft im Umfeld Organisierter
Kriminalität vor, etwa bei Personen, die unter Druck oder in
Abhängigkeitsverhältnissen zu Straftaten veranlasst werden?
4. Inwieweit werden solche in Frage 3 erfragten Täter-Opfer-
Überschneidungen bei der strategischen Bewertung und Bekämpfung
Organisierter Kriminalität berücksichtigt?
5. Welche bundesweiten Daten oder Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung zur Anzahl identifizierter Opfer im Kontext Organisierter
Kriminalität vor, insbesondere in den Bereichen Menschenhandel, Ausbeutung,
Gewalt- und Einschüchterungsdelikte?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
dieser in Frage 5 erfragten identifizierten Opfer Zugang zu
Schutzmaßnahmen, Beratungsangeboten oder Ausstiegsprogrammen erhalten haben?
7. Welche bundeseinheitlichen Kriterien oder Indikatoren nutzt die
Bundesregierung derzeit, um die Wirksamkeit von Schutz- und
Ausstiegsmaßnahmen im Umfeld Organisierter Kriminalität zu bewerten?
8. Inwieweit werden dabei (vgl. Frage 7) ggf. Wirkungsindikatoren
berücksichtigt, die über die Zahl eingeleiteter Maßnahmen hinausgehen, etwa zur
nachhaltigen Entkopplung von Betroffenen aus kriminellen Netzwerken?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Rolle minderjähriger
Opfer im Umfeld Organisierter Kriminalität vor, insbesondere bei
Ausbeutung, Zwang oder Instrumentalisierung für kriminelle Handlungen?
10. Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der
Identifizierung, dem Schutz und dem Ausstieg minderjähriger Betroffener
aus organisierten kriminellen Strukturen?
11. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung
Zeugenschutz, aufenthaltsrechtliche Stabilisierung oder sozialrechtliche
Absicherung für den erfolgreichen Ausstieg von Betroffenen aus organisierten
kriminellen Netzwerken?
12. Inwieweit bestehen ggf. bundeseinheitliche Mindeststandards oder
Koordinierungsmechanismen für Schutz- und Ausstiegsangebote, und wie wird
ggf. eine Vergleichbarkeit zwischen den Ländern sichergestellt?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu bestehenden
Lücken oder regionalen Unterschieden bei Schutz- und Ausstiegsangeboten
im Umfeld Organisierter Kriminalität vor?
14. Wie werden Erkenntnisse zu Opfern, Ausstiegshürden und
Schutzmechanismen in die strategische Weiterentwicklung der Bekämpfung
Organisierter Kriminalität auf Bundesebene einbezogen?
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Erfahrungen mit Opferschutz- und Ausstiegsmaßnahmen für die künftige
Ausrichtung der OK-Bekämpfung?
16. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige
Bundeslagebilder oder strategische Bewertungen zur Organisierten Kriminalität stärker
um Aussagen zur Opferdimension, zu Ausstiegsmöglichkeiten und zu
deren tatsächlicher Wirkung zu ergänzen?
Berlin, den 1. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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