Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4933)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4933)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8156
21. Wahlperiode 23.09.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka,
Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4933 –
Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen
durch Nichtregierungsorganisationen
A. Problem
Die den Gesetzentwurf einbringende Fraktion führt aus, dass
Wirtschaftsunternehmen in politischen Fragen einem zunehmendem Konformitätsdruck
ausgesetzt seien. Der freie Wettbewerb werde auf diese Weise außer Kraft gesetzt. Das
Boykottverbot in § 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
sichere den freien Wettbewerb und die unternehmerische Selbständigkeit gegen
den Einsatz von Druckmitteln. Es sei jedoch auf entsprechende Handlungen
anderer Unternehmen und von Unternehmensvereinigungen beschränkt.
Der Konformitätsdruck werde aktuell aber durch Nichtregierungsorganisationen
erzeugt, die häufig das Privileg der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit für sich
in Anspruch nehmen würden. § 21 GWB müsse daher auf Praktiken von
gemeinnützigen Organisationen erweitert werden.
B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.
D. Kosten
Keine.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4933 abzulehnen.
Berlin, den 23. September 2026
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Christian Frhr. von Stetten
Vorsitzender
Vanessa Zobel
Berichterstatterin
Dr. Sandra Detzer
Berichterstatterin
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bericht der Abgeordneten Vanessa Zobel und Dr. Sandra Detzer
I. Überweisung
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4933 wurde in der 68. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. März
2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Innenausschuss, den Ausschuss
für Recht und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die den Gesetzentwurf einbringende Fraktion führt aus, dass Wirtschaftsunternehmen in politischen Fragen einem
zunehmendem Konformitätsdruck ausgesetzt seien. Der demokratiefeindliche Bekenntniszwang mache auch vor
Unternehmensvereinigungen nicht Halt. Der freie Wettbewerb werde auf diese Weise außer Kraft gesetzt. Das
Boykottverbot in § 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sichere den freien Wettbewerb
und die unternehmerische Selbständigkeit gegen den Einsatz von Druckmitteln. Es sei jedoch auf entsprechende
Handlungen anderer Unternehmen und von Unternehmensvereinigungen beschränkt.
Der Konformitätsdruck werde aktuell aber durch Nichtregierungsorganisationen erzeugt, die häufig das Privileg
der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit für sich in Anspruch nehmen würden. Der gezielte Aufbau von
wirtschaftlichem Druck, um Unternehmen zu einem politisch gewünschten Verhalten zu bewegen, vertrage sich nicht mit
dem Gemeinwohl-Zweck. § 21 GWB müsse daher auf Praktiken von gemeinnützigen Organisationen erweitert
werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4933 in seiner 42. Sitzung am 23. September
2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4933 in seiner
47. Sitzung am 23. September 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4933 in seiner 26. Sitzung am
23. September 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4933 in seiner 46. Sitzung
am 23. September 2026 abschließend beraten.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/4933 zu empfehlen.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Berlin, den 23. September 2026
Vanessa Zobel
Berichterstatterin
Dr. Sandra Detzer
Berichterstatterin
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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