polradar

Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4933)

dip / drucksache 23.09.2026 · WP 21 · 21/8156 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4933) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8156 21. Wahlperiode 23.09.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4933 – Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen A. Problem Die den Gesetzentwurf einbringende Fraktion führt aus, dass Wirtschaftsunternehmen in politischen Fragen einem zunehmendem Konformitätsdruck ausgesetzt seien. Der freie Wettbewerb werde auf diese Weise außer Kraft gesetzt. Das Boykottverbot in § 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sichere den freien Wettbewerb und die unternehmerische Selbständigkeit gegen den Einsatz von Druckmitteln. Es sei jedoch auf entsprechende Handlungen anderer Unternehmen und von Unternehmensvereinigungen beschränkt. Der Konformitätsdruck werde aktuell aber durch Nichtregierungsorganisationen erzeugt, die häufig das Privileg der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit für sich in Anspruch nehmen würden. § 21 GWB müsse daher auf Praktiken von gemeinnützigen Organisationen erweitert werden. B. Lösung Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Gesetzentwurfs. D. Kosten Keine. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4933 abzulehnen. Berlin, den 23. September 2026 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Christian Frhr. von Stetten Vorsitzender Vanessa Zobel Berichterstatterin Dr. Sandra Detzer Berichterstatterin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bericht der Abgeordneten Vanessa Zobel und Dr. Sandra Detzer I. Überweisung Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4933 wurde in der 68. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. März 2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die den Gesetzentwurf einbringende Fraktion führt aus, dass Wirtschaftsunternehmen in politischen Fragen einem zunehmendem Konformitätsdruck ausgesetzt seien. Der demokratiefeindliche Bekenntniszwang mache auch vor Unternehmensvereinigungen nicht Halt. Der freie Wettbewerb werde auf diese Weise außer Kraft gesetzt. Das Boykottverbot in § 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sichere den freien Wettbewerb und die unternehmerische Selbständigkeit gegen den Einsatz von Druckmitteln. Es sei jedoch auf entsprechende Handlungen anderer Unternehmen und von Unternehmensvereinigungen beschränkt. Der Konformitätsdruck werde aktuell aber durch Nichtregierungsorganisationen erzeugt, die häufig das Privileg der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit für sich in Anspruch nehmen würden. Der gezielte Aufbau von wirtschaftlichem Druck, um Unternehmen zu einem politisch gewünschten Verhalten zu bewegen, vertrage sich nicht mit dem Gemeinwohl-Zweck. § 21 GWB müsse daher auf Praktiken von gemeinnützigen Organisationen erweitert werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4933 in seiner 42. Sitzung am 23. September 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4933 in seiner 47. Sitzung am 23. September 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4933 in seiner 26. Sitzung am 23. September 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4933 in seiner 46. Sitzung am 23. September 2026 abschließend beraten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/4933 zu empfehlen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Berlin, den 23. September 2026 Vanessa Zobel Berichterstatterin Dr. Sandra Detzer Berichterstatterin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Relationen