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Direktvergaben und Kommunikationsberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/4957)

dip / drucksache 23.04.2026 · WP 21 · 21/5624 · Antwort · Original ↗

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Direktvergaben und Kommunikationsberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/4957) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5624 21. Wahlperiode 23.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4957 – Direktvergaben und Kommunikationsberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Kommunikation der Bundesregierung ist ein zentrales Feld, um Bürgerinnen und Bürger über Vorhaben, politische Notwendigkeiten und Gesetzesänderungen und die Möglichkeiten zur Teilhabe zu informieren. Um dies gelungen umzusetzen, braucht es ein Vertrauensverhältnis zwischen Kommunikationsabteilung und Hausleitung. Eine Möglichkeit der Erweiterung von Kommunikationsarbeit ist die Einbindung externer Agenturen. Diese können per Ausschreibung oder im Rahmen der Direktvergabe für bestimmte Projekte, Kommunikationsanlässe etc. beauftragt werden. Ein solcher Schritt obliegt jedoch besonderem öffentlichen Interesse, weil neben der klassischen Medienkommunikation einer Pressestelle oder der Erstellung von beispielsweise Onlineangeboten zur Vorstellung neuer gesetzlicher Regeln durch eine Onlineredaktion innerhalb der Kommunikationsabteilung eines Hauses, andere Zielgruppen und Kommunikationsmittel eingesetzt werden und neue Kosten entstehen, die nicht im Kernbudget des Hauses verankert sind. So gab es für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Medienberichte zu personellen Veränderungen und Vakanzen im Haus (vgl. www.spiegel.de/polit ik/deutschland/katherina-reiche-weitere-fuehrungskraefte-im-wirtschaftsminis terium-ausgetauscht-a-df5410c0-bafe-4d01-9131-c4e34bacda2c).  1. Wie viele Direktvergaben in welcher Höhe hat das BMWE seit Beginn der Amtszeit der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche für welche Aufgaben getätigt (bitte entsprechend aufschlüsseln)? Die Antwort zu Frage 1 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Aufgaben Summe Anzahl Ausstattung und Ausrüstung 81 147 Euro 10 Fortbildung 104 332 Euro 12 IT 303 127 Euro 37 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Aufgaben Summe Anzahl Liegenschaften 146 718 Euro 20 Sonstiges 196 554 Euro 36 Gesamtergebnis 831 879 Euro 115  2. Arbeitet das BMWE mit Agenturen für Kommunikationsberatung oder für Politikberatung zusammen, und wenn ja, mit welchen Firmen bestanden und bestehen für welchen Zeitraum Geschäftsbeziehungen (bitte entsprechend aufschlüsseln)? Bundesministerien sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren und der Informationspflicht der Bundesregierung nachzukommen. Für bestimmte Aufgaben und bei Bedarf werden externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen, unter anderem von Kommunikationsagenturen, in Anspruch genommen. Die Zusammenarbeit erfolgt projektbezogen und orientiert sich an den jeweiligen fachlichen Anforderungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wie auch die meisten anderen Ressorts schreiben diese Leistungen europaweit aus, mit dem Ziel professionelle Unterstützung zu bekommen und damit effizient und adressatengerecht die Informationspflicht zu erfüllen. In den letzten Jahren wurden folgende Rahmenvereinbarungen für eine Kommunikationsagentur genutzt. Zeitraum Kommunikationsagentur 5. Februar 2023 – 4. Februar 2026 Hirschen Group GmbH seit 5. Februar 2026 Scholz and Friends Berlin GmbH  3. Wie schätzt das BMWE die Qualität der Beratungsleistung ein, welche Umsetzung erfahren die Empfehlungen und weiteren erbrachten Leistungen, und welche Erwartungen wurden in den Ausschreibungen formuliert? Die geforderten Leistungen werden europaweit ausgeschrieben und entsprechend mit den Vergabeunterlagen veröffentlicht. So sind mittels Referenzen Erfahrung und Fachkunde beispielsweise in den Bereichen „Strategische Kommunikationsberatung“ und „Planung und Umsetzung von Kommunikationskampagnen“ nachzuweisen. Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erbracht werden, werden regelmäßig überprüft. Diese Erfolgskontrollen dienen dazu, die Maßnahmen anzupassen, und wo nötig zu optimieren.  4. Werden durch externe Dienstleister Reden für Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche oder Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorbereitet, erstellt und ausformuliert, und wenn ja, für welche Veranstaltungen und Formate (bitte auflisten)?  5. Welche Kosten entstanden für die in Frage 4 erfragten Leistungen, und wie hoch waren die gezahlten Stundensätze (bitte entsprechend aufschlüsseln)?  6. In welcher Form werden die Beratungsleistungen vergütet, geschieht die Vergütung gesammelt oder einzeln für bestimmte Anlässe?  8. Welche der in Frage 4 aufgelisteten Leistungen mit welchem Auftragsvolumen und zu welchen Stundensätzen wurden von Joachim Koschnicke, entweder im Rahmen seiner Tätigkeit für die Firma FGS Global oder anderweitig, erbracht?  9. Wurde Joachim Koschnicke oder wurden Firmen, für die er tätig ist, darüber hinaus von anderen Unternehmen mit Wissen oder im Auftrag des BMWE mit Dienstleistungen im Sinne von Frage 4 beauftragt? Die Fragen 4, 5, 6, 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet mit verschiedenen Agenturen zusammen. Der Bedarf an Unterstützungsleistungen durch externe Agenturen folgt in erster Linie aus deren spezieller Expertise, die notwendig ist, um z. B. Informationskampagnen zu entwickeln, Websites zu entwerfen/optimieren, Publikationen zu gestalten etc. Auch Kommunikationsberatung und Konzeption sowie Durchführung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit gehören dazu. Angaben zur Vergütung unterliegen dem Schutz vertraulicher Daten.  7. Wurden die Leistungen der Kommunikationsberatung ausschließlich für Anlässe dienstlicher Natur genutzt oder auch für als privat deklarierte Termine oder Parteianlässe (beispielsweise Bundesparteitag, CDU- Wirtschaftsbeirat o. Ä.)? Leistungen aus der Rahmenvereinbarung für eine Kommunikationsagentur für das BMWE werden lediglich für dienstliche Aufträge genutzt. 10. Welche Stellen sind in der Kommunikationsabteilung des BMWE derzeit vakant, seit wann sind sie dies, bis wann plant die Hausleitung, die Nachbesetzung der Stellen abzuschließen, und ist neben einer internen auch eine öffentliche Ausschreibung angedacht? Das BMWE besitzt keine Kommunikationsabteilung. Ganz allgemein legt das BMWE seine internen Vakanzen, Dienstposten- und Stellenausstattungen sowie Stellenbesetzungverfahren grundsätzlich nicht offen, zumal die Stellenbesetzungen durch Rotation und Ausschreibungen einer mitunter täglichen Änderung unterliegen. Sowohl für die Besetzung der Dienstposten in der Leitung als auch im Haus insgesamt gilt der Grundsatz, dass die Verwaltung immer eine zeitnahe Besetzung aller freien beziehungsweise frei werdenden Dienstposten zum Ziel hat. 11. Plant das BMWE in absehbarer Zeit eine Konferenz für Investoren, wenn ja, wann, und mit welchem Budget? Die Bundesregierung plant, eine neue, an internationales Publikum gerichtete Investorenkommunikation zu etablieren. Ein wichtiger Bestandteil davon ist eine für Herbst 2026 geplante hochrangige Konferenz. Im Haushalt 2026 sind dafür bis zu 5 Mio. Euro vorgesehen. 12. Haben externe Dienstleister Zugang zu Berichten, Vorbereitungen oder weiteren Unterlagen für z. B. Dienstleistungen wie in Frage 4, wenn ja, welche Dokumente werden zur Verfügung gestellt, und wie stellt das BMWE den Geheimschutz sicher? 13. Wurde die Geheimschutzbeauftragte des Hauses bei diesen Fragen einbezogen, und wenn ja, welche Auflagen oder Hinweise wurden von ihr erteilt? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Zuständigkeit des Geheimschutzbeauftragten beschränkt sich auf den Schutz von Verschlusssachen. Für die Handhabung von Verschlusssachen bestehen gesetzliche und untergesetzliche Regelungen, insbesondere in Gestalt des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der Verschlusssachenanweisung. Der Geheimschutzbeauftragte stellt die Einhaltung dieser Vorschriften sicher und berät bei deren Anwendung, unabhängig davon, um welche Verschlusssachen es sich handelt und welche Personen damit arbeiten. 14. Wurde die Geheimschutzbeauftragte des BMWE in den Vorgang der Durchsuchung von E-Mail-Postfächern im Zuge von geleakten Gesetzentwürfen einbezogen, wenn ja, wann, und wie hat sie diesen Vorgang beurteilt? Dem Geheimschutzbeauftragten sind der Vorgang und die hierzu durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen bekannt. Zu internen Beteiligungsprozessen erteilt das BMWE keine Auskünfte. 15. Stehen die Durchsuchungen von E-Mail-Postfächern im BMWE und der Wechsel der Leitung des Personalrats in inhaltlichem Zusammenhang, und wenn ja, von welcher Seite wurde der Wechsel angestrebt? Ein Wechsel der Leitung des Personalrats hat nicht stattgefunden. 16. Stehen dem Fachreferat und allen weiteren beteiligten Referaten ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung, um die Kraftwerksstrategie fertigzustellen, wenn ja, woran liegt die mehrfache Verzögerung dann, wenn nein, wie plant die Hausleitung, diese Personalkapazitäten kurzfristig sicherzustellen, und haben die jüngsten Personalwechsel auf die Erarbeitung der Kraftwerksstrategie Auswirkungen? 17. Stehen dem Fachreferat und allen weiteren beteiligten Referaten ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung, um die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu erarbeiten, wenn ja, woran liegt die mehrfache Verzögerung dann, wenn nein, wie plant die Hausleitung, diese Personalkapazitäten kurzfristig sicherzustellen, und haben die jüngsten Personalwechsel auf die Erarbeitung des EEG Auswirkungen? 18. Stehen dem Fachreferat und allen weiteren beteiligten Referaten ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung, um das Netzpaket zu erarbeiten, wenn ja, woran liegt die mehrfache Verzögerung dann, und wenn nein, wie plant die Hausleitung, diese Personalkapazitäten kurzfristig sicherzustellen, und haben die jüngsten Personalwechsel auf die Erarbeitung des Netzpakets Auswirkungen? 19. Stehen dem Fachreferat und allen weiteren beteiligten Referaten ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung, um das Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) zu erarbeiten, wenn ja, woran liegt die mehrfache Verzögerung dann, wenn nein, wie plant die Hausleitung, diese Personalkapazitäten kurzfristig sicherzustellen, und haben die jüngsten Personalwechsel auf die Erarbeitung des KWKG Auswirkungen? 20. Stehen dem Fachreferat und allen weiteren beteiligten Referaten ausreichende Personalkapazitäten zur Verfügung, um die Reform des Gebäudeenergiegesetzez bzw. Gebäudemodernisierungsgesetzes zu erarbeiten, wenn ja, woran liegt die mehrfache Verzögerung dann, wenn nein, wie plant die Hausleitung, diese Personalkapazitäten kurzfristig sicherzustellen, und haben die jüngsten Personalwechsel auf die Erarbeitung des Gesetzentwurfs Auswirkungen? Die Fragen 16 bis 20 werden wegen Ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Angesichts begrenzter Personalressourcen wird der Personaleinsatz in den Fachreferaten entsprechend der Prioritäten festgelegt, regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Dies trifft auch auf die angesprochenen Fachreferate zu. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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