Ausschreibung über eine Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Höhe von 12 Mio. Euro
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Ausschreibung über eine Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Höhe von 12 Mio. Euro
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2988
21. Wahlperiode 28.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree
Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince,
Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert,
Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und
der Fraktion Die Linke
Ausschreibung über eine Kommunikationsagentur für das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie in Höhe von 12 Mio. Euro
Am 29. September 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
eine Ausschreibung für eine „Rahmenvereinbarung über die
Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)“ im
Umfang von bis zu 12 Mio. Euro veröffentlicht (https://ted.europa.eu/de/notic
e/-/detail/633690-2025). Dieselbe Ausschreibung fand sich auch auf der
Webseite des Bundesministeriums (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redakti
on/DE/Ausschreibungen/20250929-rahmenvereinbarung-ueber-die-kommunika
tionsagentur-fuer-das-BMWE.html). Mehrere Medien berichteten darüber
(z. B. www.bild.de/politik/inland/wirtschaftsministerin-sucht-werbeagentur-fue
r-12-millionen-68e63d4fdaea3e0002fb3067, www.welt.de/politik/deutschland/
video68e74e7ed3ab2139f9f10e80/meine-welt-meine-meinung-wirtschaftsminis
terin-will-12-millionen-euro-fuer-pr-agentur-ausgeben-so-geht-es-nicht.html).
Die Abgeordnete Janine Wissler der Fraktion Die Linke hatte zwei Schriftliche
Fragen an die Bundesregierung gerichtet, um die Hintergründe für den Bedarf
einer Kommunikationsagentur für das BMWE besser zu verstehen (Schriftliche
Fragen 43 auf Bundestagsdrucksache 21/2290 und 61 auf
Bundestagsdrucksache 21/2387). Die Bundesregierung hat diese Fragen nach Ansicht der
Fragestellenden nur teilweise beantwortet, es bleiben viele Punkte offen. So stellt die
Bundesregierung in den Antworten dar, dass das Ausschreiben und
Abschließen von mehrjährigen Rahmenvereinbarungen über PR-
Beratungsdienstleistungen und die Durchführung von PR-Kampagnen ein
übliches Vorgehen in der Bundesregierung sei und die derzeitige Ausschreibung
über 12 Mio. Euro sich darin einreihe.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten aktuell in den
Abteilungen Öffentlichkeitsarbeit, Pressestelle, Soziale Medien bzw. Online-
Kommunikation sowie Reden und strategische Kommunikation des
BMWE, und wie hat sich diese Anzahl seit 2005 im BMWE bzw. in
seinen Vorläuferbehörden (z. B. Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz [BMWK], Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
[BMWi] etc.) verändert (bitte nach Jahren und Abteilungen
aufschlüsseln)?
2. Ist man im BMWE der Ansicht, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den in Frage 1 genannten Abteilungen nicht in der Lage sind, eine
innovative und kreative Kommunikationsstrategie in ausreichendem Maße zu
entwickeln und umzusetzen und es deshalb der Inanspruchnahme externer
PR-Dienstleister über eine Rahmenvereinbarung in Millionenhöhe bedarf,
wenn ja, warum, und wenn nein, warum bedarf es dennoch der externen
Erbringung dieser Leistung?
3. Wann haben das BMWE bzw. seine Vorläuferbehörden (z. B. BMWK,
BMWi etc.) in der Vergangenheit Rahmenvereinbarungen über PR-
Dienstleistungen (Beratung und Ausführung) an externe Dienstleister
vergeben und ausgeschrieben (bitte Ausschreibungs- und Vergabetermine,
ausgeschriebene Laufzeiten und tatsächlich erfolgte Laufzeiten
tabellarisch angeben)?
4. Handelt es sich bei solchen Rahmenvereinbarungen um
Vertragsbeziehungen in dem Sinne, dass
a) üblicherweise zu einem beliebigen Zeitpunkt immer nur maximal eine
Rahmenvereinbarung des Bundesministeriums mit einem externen
PR-Dienstleister bzw. einem PR-Dienstleistungskonsortium bestand
bzw. besteht, oder
b) mehrere Rahmenvereinbarungen gleichzeitig existierten bzw.
existieren, oder
c) neben einer oder mehreren laufenden Rahmenvereinbarungen auch
andere PR-Dienstleister bzw. PR-Dienstleistungskonsortien beauftragt
wurden bzw. werden (bitte mit begründen, warum die jeweilige
Konstellation vonseiten des Bundesministeriums gewählt wurde)?
5. Wie hoch waren die Volumina der Rahmenvereinbarungen seit 2005, und
in welchem Umfang wurden sie über die jeweilige Laufzeit tatsächlich
ausgeschöpft (bitte nach Jahren tabellarisch aufschlüsseln bzw. in die
Tabelle zu Frage 3 einfügen)?
6. Wie ist das BMWE bzw. sind seine Vorläuferbehörden (z. B. BMWK,
BMWi etc.) hinsichtlich der Rahmenvereinbarungen mit
Regierungswechseln umgegangen, wurde üblicherweise nach einem Regierungswechsel
neu ausgeschrieben, und dient die Laufzeitgestaltung der derzeitigen
Ausschreibung (zwei Jahre plus zwei Mal einjährige Verlängerungsoption) der
dafür nötigen Flexibilität des Bundesministeriums?
7. Wurden Verlängerungsoptionen für Rahmenvereinbarungen auch über
zwischenzeitliche Regierungswechsel bzw. Wechsel in der Leitung des
Bundesministeriums hinaus ausgeübt?
8. Wie hat sich der Zuschnitt bzw. die Gewichtung von
a) Beratung („Welche Kommunikationsstrategie soll das Ministerium
wählen, um bestimmte Ziele zu erreichen?“), und
b) Umsetzung von PR-Maßnahmen (z. B. allgemeine Werbung, eigene
Internetauftritte, besondere Werbekampagnen, Bildungsmaterialien,
Veranstaltungen etc.)
im Laufe der Zeit in diesen Rahmenvereinbarungen bzw. in deren
Umsetzung entwickelt?
9. Stellen die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 43 der Abgeordneten Janine Wissler auf
Bundestagsdrucksache 21/2290 genannten Ausgaben für Kommunikationsstrategien in
Höhe von 276 792 Euro für die Jahre von 2022 bis 2024 den gesamten
Umfang an „Kommunikationsberatung“ bzw. PR-
Beratungsdienstleistungen (im Gegensatz zu „Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit“) in diesen Jahren dar (vgl. Wortlaut der Antwort der
Bundesregierung), oder umfasst der laufende Rahmenvertrag auch andere PR-
Beratungsdienstleistungen (dann bitte auch Art und Umfang dieser
anderen Ausgaben und die Gesamtausgaben für Beratungsdienstleistungen für
die Jahre von 2022 bis 2024 angeben)?
10. Wenn, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 43 der Abgeordneten Janine Wissler auf Bundestagsdrucksache
21/2290 dargestellt, die neu ausgeschriebene Rahmenvereinbarung ein
vergleichbares Auftragsvolumen wie die laufende Rahmenvereinbarung
hat, und wenn die Ausgaben für Kommunikationsstrategien in Höhe von
276 792 Euro für die Jahre von 2022 bis 2024 den gesamten Bereich PR-
Beratungsdienstleistungen (im Gegensatz zu „Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit“) umfassen, geht die Bundesregierung für die neue
Rahmenvereinbarung davon aus, dass Beratungsdienstleistungen (im Gegensatz zu
„Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit) weiterhin nur einen sehr geringen
Anteil von ca. 3 Prozent des gesamten Rahmenvertrags ausmachen
werden?
11. Wie schlüsseln sich die verbleibenden Ausgaben neben
Kommunikationsstrategien auf (bitte nach Kategorien für die Jahre ab 2005 aufschlüsseln)?
12. Sind im Rahmen der bisherigen Rahmenvereinbarungen auch Studien,
Gutachten oder Stellungnahmen von externen Beratungsfirmen,
wirtschaftsnahen Institutionen oder wissenschaftlichen Einrichtungen
beauftragt und aus dem Budget der Rahmenvereinbarung finanziert worden,
und wenn ja, welche?
13. Lassen es die Bestimmungen der laufenden Rahmenvereinbarung in
Absprache mit dem derzeitigen Vertragspartner der Rahmenvereinbarung zu,
einen Auftrag wie die Erstellung des „Monitoringberichts zur
Energiewende“ durch das „Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu
Köln“ (EWI) und die „BET Consulting GmbH“ im Rahmen der
Rahmenvereinbarung zu vergeben, oder können derartige Berichte oder Studien
nicht aus dem Budget einer solchen Rahmenvereinbarung beauftragt
werden, und wenn es nach den Bestimmungen möglich ist, ist dann die
Beauftragung des „Monitoringberichts zur Energiewende“ auch auf diesem
Wege bzw. aus dem Budget der laufenden Rahmenvereinbarung erfolgt?
14. Wie schließt das BMWE aus, dass der oder die am Ende der
Ausschreibung ausgewählte Vertragspartnerin oder Vertragspartner in
Interessenkonflikte geraten kann, wenn die Vertragspartnerin oder der
Vertragspartner gleichzeitig auch für Wirtschaftsunternehmen tätig wird, deren
Geschäftsmodell ggf. den Zielen der Bundesregierung (z. B. Klimaziele)
zuwiderläuft?
15. Wurde für frühere Rahmenverträge eine Analyse über die
(Erfolgs-)Wirkung der jeweiligen Kommunikationsstrategien und der
anderen Instrumente (z. B. Beratungsdienstleistungen und weitere
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit) durchgeführt, und wenn ja, was waren die
Ergebnisse?
16. Gibt es Prüfberichte des Bundesrechnungshofs zur Wirkungskraft und
Angemessenheit der bislang geschlossenen PR-Rahmenverträge des
Bundesministeriums, und wenn ja, bitte der Antwort als Anlage beifügen?
Berlin, den 18. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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