Auslagerung von ministeriellen Kernkompetenzen unter Bundesministerin Katherina Reiche - Strategische Top-Management-Beratung auf Kosten der internen Expertise (Antwort zu Drs. 21/5701)
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Auslagerung von ministeriellen Kernkompetenzen unter Bundesministerin Katherina Reiche - Strategische Top-Management-Beratung auf Kosten der internen Expertise (Antwort zu Drs. 21/5701)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6217
21. Wahlperiode 28.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Dr. Alaa Alhamwi,
Julian Joswig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5701 –
Auslagerung von ministeriellen Kernkompetenzen unter Bundesministerin
Katherina Reiche – Strategische Top-Management-Beratung auf Kosten der
internen Expertise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter Leitung
von Bundesministerin Katherina Reiche hat am 31. März 2026 die
Rahmenvereinbarung „Strategische Top-Management-Beratung für die
Behördenleitung“ (Aktenzeichen ZC4 – 17104/004-25#023 – www.evergabe-online.de/ten
derdocuments.html?0&id=847802&cookieCheck) ausgeschrieben. Der
Bundesrechnungshof erklärte zum Einsatz externer Beratung im Jahre 2023
treffend: „Der Einsatz birgt besondere Gefahren für den Bundeshaushalt und die
Verwaltungsintegrität“ (S. 2, www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Down
loads/DE/Berichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blob=publicationFile
&v=2). Vor diesem Hintergrund ist die hier thematisierte Ausschreibung aus
Sicht der Fragesteller besonders kritisch zu diskutieren. Laut
Leistungsbeschreibung umfasst der Auftrag ein Volumen von 9 000 Personenstunden pro
Jahr bei einer Laufzeit von bis zu vier Jahren (ebd., S. 7). Dieser Rückgriff auf
externe Beratung erfolgt zeitgleich zu den im Koalitionsvertrag (KV)
zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Sparmaßnahmen (www.koalitionsver
trag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf ). Dort
heißt es auf S. 53: „Wir werden in dieser Legislaturperiode einen erheblichen
Konsolidierungsbeitrag erbringen. Dieser besteht unter anderem aus: [...]
Stellenabbau in der Bundesverwaltung um acht Prozent (zwei Prozent/Jahr) [...];
Reduzierung der Ausgaben für externe Berater in allen Einzelplänen“. Die
Leistungsbeschreibung sieht vor, dass externe Berater Analysen zu
„prioritären Themenfeldern“ wie „Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und
Souveränität, außenwirtschaftliche Sicherheit“ (ebd., S. 4) erstellen sollen. Dies
betrifft das Herzstück der ministeriellen Fachkompetenz und lässt Fragen zur
Stellenplanung im Hause der Bundesministerin ebenso wie zur Einbindung
der hauseigenen Expertise aufkommen. Bei 9 000 Personenstunden pro Jahr
stellt sich ebenfalls die Frage nach der Wirtschaftlichkeit gegenüber dem
Aufbau eigener Expertise oder der Nutzung bereits bestehender Expertise im
Haus. Da im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zudem viele
Vorgänge im Bereich der nationalen Sicherheit liegen (z. B. Nationale
Wirtschaftssicherheitsstrategie), jüngst Mailkonten von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern aufgrund von „Leaks“ durchsucht wurden und diverse Stellen auf der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
28. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fachebene unbesetzt blieben, wirft die Einbindung externer Dritter in sensible
Entscheidungsprozesse erhebliche Fragen nicht nur zur Führungskompetenz
der Bundesministerin, sondern auch zur Sicherheit, Compliance und zum
Schutz staatlicher Kernaufgaben auf.
1. Wie begründet die Bundesregierung die Ausschreibung von jährlich
9 000 Beratungsstunden (Leistungsbeschreibung, S. 7) angesichts der im
in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Koalitionsvertrag
(S. 53) explizit vereinbarten „Reduzierung der Ausgaben für externe
Berater in allen Einzelplänen“?
Die Entscheidung zur Ausschreibung der in der Frage genannten
Beratungsleistungen erfolgte auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung zwischen den
notwendigen Sparzwängen und den aktuell vom Ressort zu adressierenden
Herausforderungen. Zudem handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, deren
tatsächliche Inanspruchnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist.
2. Wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt, und wenn ja,
wann, von welchem Referat, und mit welchem Ergebnis?
a) Plant die Bundesregierung, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen?
b) Welche Alternativen zur externen Beratung wurden in der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) zu der Erkenntnis gelangt, dass für die in der
Leistungsbeschreibung genannten Leistungsbereiche externe Beratung benötigt
wird. Ausweislich der veröffentlichten Vergabeunterlagen liegt der
Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistungen auf Beratung zu Fragen der
Organisationsgestaltung und -entwicklung, zur Prozesssteuerung und -management und
zur Analyse von Fragen zu Ressourcenallokation und Erzielung von
Effizienzgewinnen. Die Rahmenvereinbarung bildet somit eine vorsorgliche Grundlage,
um schnell und flexibel auf neue Herausforderungen durch spezialisierte
Beratungsleistungen reagieren zu können. Eine vergleichbare
Rahmenvereinbarung stand der Bundesverwaltung bislang über das Beschaffungsamt/
Bundesverwaltungsamt im Dreipartnermodell zur Verfügung; diese wurde aber nach
ihrem Auslaufen bisher nicht neu ausgeschrieben. Wegen des absehbaren
Beratungsbedarfs wurde das BMWE deshalb selbst aktiv.
3. Wie hoch beziffert die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass die
Angebotsfrist für die Ausschreibung (Aktenzeichen ZC4 – 17104/004-
25#023) am 14. April 2026 endete und dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie die konkreten Preiskalkulationen der Bieter somit
zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage vorliegen – das
voraussichtliche finanzielle Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung
über die gesamte Laufzeit (inklusive beider Verlängerungsoptionen)
sowie die darin angebotenen durchschnittlichen Stundensätze für die
Kategorien Partner, Senior Associate und Associate, und wenn die finale
Vergabe bereits erfolgt ist, welches Unternehmen bzw. Konsortium hat den
Zuschlag erhalten, und welche spezifischen Stundensätze wurden
vertraglich fixiert?
Das in der Frage erwähnte Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren
mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Es wurde Ende März 2026 gestartet
und befindet sich aktuell im Stadium des Teilnahmewettbewerbs. Die
Angebotsphase wurde noch nicht eingeleitet; daher liegen auch noch keine Angebote
mit preislichen Angaben vor.
Durch das Vergabeverfahren soll – neben der Sicherstellung der Transparenz
für die Verfahrensteilnehmer und ihrer Gleichbehandlung – insbesondere auch
das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebene Leistung ermittelt
werden. Aus diesem Grund wurde die Schätzung des Auftragswertes in der
Auftragsbekanntmachung nicht veröffentlicht. Aus dem gleichen Grund – das
heisst um die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nicht im Vorfeld zu
vereiteln – werden auch keine Angaben zu den erwarteten Gesamtkosten
veröffentlicht.
4. Inwiefern ist der in der Leistungsbeschreibung (S. 3) formulierte
Gegenstand der „strategisch-methodischen Beratung“ mit der tatsächlichen
Aufgabe der „Erarbeitung von Analysen und Diskussionspapieren zu
aktuellen fachpolitischen Fragestellungen“ (S. 5) vereinbar?
a) Wenn ein inhaltlicher Schwerpunkt vorliegt, warum wird die
Ausschreibung offiziell als lediglich „methodisch“ deklariert?
b) Wenn nur zu Methoden für bessere Führung beraten wird, wie
rechtfertigt die Bundesregierung die Einbindung von Partnern mit
Stundensätzen von geschätzt bis zu 650 Euro für solch rein prozessuale
Hilfestellungen?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Die vom Auftraggeber erwarteten Leistungsbereiche sind unter Ziffer 2 der
veröffentlichten Leistungsbeschreibung abschließend erläutert. Die Erläuterungen
zu Ziffer 1 (auf die die Frage rekurriert) dienen ausweislich der Überschrift der
Einordnung zur Ausgangslage und zur allgemeinen Umschreibung des
Auftragsgegenstandes.
5. Wie viele Planstellen sind im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie und den nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums
aktuell für die Themenbereiche Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien
und Souveränität sowie außenwirtschaftliche Sicherheit (jeweils
aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen) vorgesehen?
a) Wie viele dieser Stellen sind seit Amtsantritt von Bundesministerin
Katherina Reiche besetzt, gestrichen worden, vakant oder befinden
sich im Ausschreibungsverfahren?
b) Wie viele dieser Planstellen sind vom vereinbarten „Stellenabbau in
der Bundesverwaltung um acht Prozent“ (KV, S. 53) betroffen oder
bereits zur Streichung vorgesehen?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Bei den angefragten Themen handelt es sich um Querschnittsthemen, die sich
nicht eindeutig abgrenzen lassen.
Die Themenbereiche Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und
Souveränität sowie außenwirtschaftliche Sicherheit unterliegen der internen Rotation,
d. h. personelle Wechsel werden nicht themenspezifisch statistisch erfasst.
Der Prozess zur Umsetzung der Einsparung im Bundesministerium sowie in
den Geschäftsbereichsbehörden ist noch nicht abgeschlossen.
6. Wie begründet die Bundesregierung das in Nummer 5 (S. 7) der
Leistungsbeschreibung vorgesehene, über vier Jahre konstante
Beratungsvolumen vor dem Hintergrund der angestrebten „Ressourcenallokation und
Effizienzgewinne“ (S. 4) sowie des geforderten „Wissensmanagements“
(S. 6), und welche Risiken sieht sie bei einer dauerhaft hohen
Beratungsnotwendigkeit für den Erhalt von ministeriellem Kernwissen sowie für
die Qualität der „Qualitätssicherung“ und des „Risikomanagements“
(S. 4) im Haus?
Bei der von den Fragestellern erwähnten Ausschreibung handelt es sich
ausweislich der veröffentlichten Vergabeunterlagen um den angestrebten
Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Dies bedeutet, dass mit der
Zuschlagserteilung für beide Vertragsparteien noch keine konkrete Leistungs- und
Vergütungspflichten entstehen. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden
in Form von Einzelaufträgen in der unter Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung
dargelegten Leistungsformate abgerufen. Das in der Leistungsbeschreibung
benannte Beratungsvolumen stellt somit lediglich den maximalen Rahmen dar,
innerhalb dessen sich die Einzelaufträge bewegen werden. Dabei wird in den
Vergabeunterlagen ausdrücklich klargestellt, dass kein Anspruch auf den Abruf
eines Mindestumfangs an Beratungsleistungen besteht. Insofern haben die
möglichen Beratungsleistungen komplementären Charakter. Die Gefahr einer
Gefährdung ministeriellen Kernwissens besteht nicht.
7. Nach welchen Kriterien und durch welche Instanz wird die fachliche
Eignung der externen Beraterteams für hochspezifische Felder wie die
außenwirtschaftliche Sicherheit oder Rohstoffpolitik geprüft?
a) Dient die Arbeitserfahrung und Fachkenntnis eines langjährigen
Ministerialbeamten in einem Sachgebiet als Maßstab für die
Qualifikation der externen Berater, die die Bundesministerin „ad hoc“ beraten
sollen?
b) Wenn nein, welche anderen objektiven Qualitätsmaßstäbe stellt das
Bundesministerium sicher, um die hohen Stundensätze gegenüber
interner Expertise zu rechtfertigen?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge und ggf.
Angebote der Unternehmen sowie die Anforderungen an das einzusetzende
Personal sind in der Verfahrensbeschreibung unter den Ziffern 3.3 und 4.3
abschließend festgelegt. Ihre Einhaltung wird auch während der
Vertragsdurchführung kontrolliert.
8. Die Leistungsbeschreibung sieht in Nummer 3 und 4 (S. 5) „kurzfristige
Ad-hoc-Beratung“ per Telefon oder E-Mail vor, bei der „mit Ausnahme
extrem kurzfristiger Leistungsabrufe“ kein Kostenvoranschlag nötig ist –
wie stellt die Bundesregierung bei dieser Form der Zusammenarbeit die
Wirtschaftlichkeit und die parlamentarische Kontrolle sicher?
Die Leistungsformate für die Einzelabrufe sind in Ziffer 3 der
Leistungsbeschreibung abschließend festgelegt. Grundlegende Bestimmungen zum
Vertragscontrolling, das die Wirtschaftlichkeit der Einzelaufträge und
entsprechende Kontrollmöglichkeiten sicherstellt, sind in Ziffer 4 der
Leistungsbeschreibung niederlegt. Darüber hinaus werden nach der Zuschlagserteilung – wie
beim Abschluss komplexer Rahmenvereinbarungen üblich – mit dem
Auftragnehmer detaillierte Abreden getroffen, die diese Bestimmungen in der
operativen Vertragsdurchführung umsetzen.
9. Wie wird verhindert, dass durch informelle Beratung an den
Fachreferaten vorbei ein „Schatten-Referat“ (9 000 Stunden p. a. Beratungsleistung
gerechnet auf eine 40‑Stunden-Woche ergeben ca. fünf bis sechs
Vollzeitstellen) entsteht, welches die Entscheidungshoheit der
Fachverwaltung untergräbt und parallel von den interministeriellen
Entscheidungsprozessen separiert ist?
Der Natur einer Rahmenvereinbarung entsprechend erfolgt die
Leistungserbringung auf der Grundlage separater, in sich abgeschlossener Einzelaufträge.
Diese Einzelaufträge werden zu spezifisch abgegrenzten Themenstellungen
erteilt; die Leistung wird komplementär zu den durch das BMWE
wahrgenommenen Aufgaben erbracht.
10. Warum enthält die Leistungsbeschreibung (Nummer 6) keinen Hinweis
auf notwendige Sicherheitsüberprüfungen nach dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) für das eingesetzte Beratungspersonal, insbesondere
vor dem Hintergrund, dass in Nummer 2.4 (S. 4) die Beratung zur
„außenwirtschaftlichen Sicherheit“ explizit genannt wird?
a) Wenn keine SÜG-Prüfung erfolgen soll, wie wird sichergestellt, dass
externe Berater keinen Zugriff auf Informationen erhalten, die als
Verschlusssache (VS) eingestuft sind?
b) Wenn eine SÜG-Prüfung erfolgen soll, werden die Prüfverfahren der
Berater prioritär behandelt und dafür die Prüfungen von
Bundesbeamten zurückgestellt, und wenn dies nicht vorgesehen ist, kann es
zweifelsfrei ausgeschlossen werden?
11. Wurde die Geheimschutzbeauftragte des Hauses bei diesen Fragen
einbezogen, wenn ja, welche Auflagen oder Hinweise wurden von ihr erteilt,
und wenn keine Einbeziehung erfolgte, warum hielt die Hausleitung dies
angesichts der sensiblen Themenbereiche (S. 4 der
Leistungsbeschreibung) für entbehrlich?
Die Fragen 10 bis 10b und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Durch den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird noch keine konkrete
Leistungserbringung zu spezifischen Themen ausgelöst. Dies erfolgt erst auf der
Grundlage eines Einzelauftrags. Im Rahmen des Einzelauftrags werden die
sicherheitsrelevanten Aspekte adressiert.
12. Plant die Bundesregierung, bei Vorwürfen von „Leaks“ im
Bundesministerium künftig auch die Mailkonten und IT-Systeme der externen Berater
zu durchsuchen?
a) Wenn ja, ist eine solche Durchsuchungsmöglichkeit durch die
Behördenleitung mit den Compliance-Vorschriften der
Beratungsunternehmen generell vereinbar?
b) Wenn nein, warum werden interne Mitarbeitende des
Bundesministeriums schärferen Kontrollmaßnahmen unterzogen als zukünftig
externe Dienstleister mit Zugriff auf identische sensible Informationen?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Eine allgemeine Aussage zu geeigneten und rechtlich zulässigen Maßnahmen
im Falle einer unzulässigen Veröffentlichung von Inhalten kann nicht getroffen
werden, da die Entscheidung hierüber von den jeweiligen
Sachverhaltsbedingungen abhängt und damit zwingend einzelfallbezogen erfolgen muss.
13. Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass eine Ausschreibung für externe
Beratung im Kernbereich des BMWE als Zeichen des Misstrauens
gegenüber der Fachebene gewertet wird und dadurch Motivation zur
Leistung auch über den Dienst nach Vorschrift hinaus schwindet?
a) Waren solche Überlegungen Teil des Abwägungsprozesses im
Vorfeld der Ausschreibung?
b) Gibt es dazu Vermerke, Notizen oder Ähnliches?
c) Falls die Sorge nicht geteilt wird, wie wird diese Entscheidung
sachlich begründet, und wurden beispielsweise dazu Gespräche mit der
Fachebene geführt?
Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
14. Wie stellt die Bundesregierung die in Nummer 6.5 (S. 8) der
Leistungsbeschreibung geforderte Unabhängigkeit des Auftragnehmers sicher,
wenn dieser gleichzeitig private Akteure berät, die unmittelbar von der
„wirtschaftspolitischen Vorhabenplanung“ (S. 3) des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie betroffen sind?
a) Falls die Bundesregierung die Unabhängigkeit durch spezifische
Kontrollmechanismen als gesichert ansieht, reicht hierfür eine bloße
Selbsterklärung der Bieter aus, oder welche konkreten „technischen
oder personellen Maßnahmen“ (S. 8) werden durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der
Eignungsprüfung und während der Vertragslaufzeit aktiv auditiert?
b) Falls keine aktive, über eine Selbsterklärung hinausgehende Prüfung
beispielsweise der Mandantenlisten des Auftragnehmers erfolgt, wie
rechtfertigt die Bundesregierung das Risiko von Interessenkonflikten,
wenn derselbe Dienstleister zeitgleich staatliche „Analysen und
Diskussionspapiere“ (Leistungsbeschreibung, S. 5) zu prioritären
Themenfeldern erstellt und private Akteure berät, die von diesen
fachpolitischen Neuausrichtungen unmittelbar finanziell profitieren
könnten?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Der mit dem Auftragnehmer abzuschließende Vertrag enthält Bestimmungen,
dass der Auftragnehmer sicherstellen muss, dass er bei seiner Auftragserfüllung
unabhängig ist und keinen Interessenkollisionen unterliegt, insbesondere nicht
aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber anderen Auftraggebern.
Hierzu muss er im Falle von Interessenkollisionen technische oder personelle
Maßnahmen einführen, um seine Unabhängigkeit bei der Vertragsdurchführung
zu gewährleisten.
15. Wo wird die in Nummer 4 (Leistungsbeschreibung, S. 6) geforderte
„systematische und nutzerfreundliche Datenbank“, in der sämtliche
Arbeitsergebnisse (auch zu hochsensiblen Themen wie „Souveränität“ und
„außenwirtschaftliche Sicherheit“) gespeichert werden sollen, physisch
betrieben?
a) Befinden sich die Server unter der Hoheit des Bundes oder auf
Systemen des privaten Auftragnehmers, und wenn auf Servern der
privaten Auftragnehmer, wie stellt die Bundesregierung die IT-Sicherheit
sicher?
b) Welchen spezifischen Geheimschutzstandard (gemäß
Geheimschutzordnung) muss diese Datenbank erfüllen, wenn darin
„Diskussionspapiere“ zur staatlichen Souveränität und strategische Grundlagen
der nationalen Sicherheit dokumentiert werden?
c) Werden die Arbeitsergebnisse in der Datenbank auch der Fachebene
zur Verfügung gestellt?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Die Erfassung und Dokumentation der Arbeitsergebnisse wird in der
Leistungsbeschreibung als Teil der Leistungserbringung gefordert und ist vom
Auftragnehmer mit eigenen Mitteln zu erbringen. Gegebenenfalls erforderliche
sicherheitsrelevante Aspekte werden dabei durch geeignete Maßnahmen adressiert.
16. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg der
beauftragten Beratungsleistungen?
a) Gibt es messbare Zielgrößen (Key Performance Indicators (KPIs))?
b) Werden Ergebnisse systematisch evaluiert?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Der Natur einer Rahmenvereinbarung entsprechend regelt diese den
thematischen Gesamtumfang, in dessen Rahmen Einzelaufträge ausgelöst werden
können. Dementsprechend ist die Erfolgskontrolle, ob die mit der
Beratungsleistung verbundenen Ziele erreicht werden, auf Ebene der Einzelaufträge
durchzuführen.
17. Wie grenzt die Bundesregierung die Tätigkeit externer Berater im
Rahmen der „strategischen Beratung“ gegenüber der politischen
Entscheidungsfindung der Hausleitung ab?
a) Ist sichergestellt, dass externe Berater keine eigenen politischen
Prioritätensetzungen in die Vorhabenplanung einbringen?
b) Wie wird dokumentiert, welche Impulse auf externe Beratung
zurückgehen?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Die Erbringung der Beratungsleistungen erfolgt durch Einzelaufträge, durch die
der Auftraggeber seine spezifischen Beratungsbedürfnisse gezielt steuert und
Umfang sowie Tiefe der Beratungsleistung selbständig festlegt. Die
Entscheidungshoheit über politische Prioritäten verbleibt dabei naturgemäß bei der
Hausleitung.
18. Welche alternativen Maßnahmen zur Stärkung der internen Analyse- und
Steuerungskompetenz wurden vor Ausschreibung externer
Beratungsleistungen geprüft?
a) Wurde insbesondere ein interner Kompetenzaufbau oder die
befristete Besetzung zusätzlicher Stellen erwogen?
b) Aus welchen Gründen wurden diese Optionen verworfen?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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