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Auslagerung von ministeriellen Kernkompetenzen unter Bundesministerin Katherina Reiche - Strategische Top-Management-Beratung auf Kosten der internen Expertise (Antwort zu Drs. 21/5701)

dip / drucksache 28.05.2026 · WP 21 · 21/6217 · Antwort · Original ↗

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Auslagerung von ministeriellen Kernkompetenzen unter Bundesministerin Katherina Reiche - Strategische Top-Management-Beratung auf Kosten der internen Expertise (Antwort zu Drs. 21/5701) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6217 21. Wahlperiode 28.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Dr. Alaa Alhamwi, Julian Joswig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5701 – Auslagerung von ministeriellen Kernkompetenzen unter Bundesministerin Katherina Reiche – Strategische Top-Management-Beratung auf Kosten der internen Expertise V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unter Leitung von Bundesministerin Katherina Reiche hat am 31. März 2026 die Rahmenvereinbarung „Strategische Top-Management-Beratung für die Behördenleitung“ (Aktenzeichen ZC4 – 17104/004-25#023 – www.evergabe-online.de/ten derdocuments.html?0&id=847802&cookieCheck) ausgeschrieben. Der Bundesrechnungshof erklärte zum Einsatz externer Beratung im Jahre 2023 treffend: „Der Einsatz birgt besondere Gefahren für den Bundeshaushalt und die Verwaltungsintegrität“ (S. 2, www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Down loads/DE/Berichte/2023/externe-berater-volltext.pdf?__blob=publicationFile &v=2). Vor diesem Hintergrund ist die hier thematisierte Ausschreibung aus Sicht der Fragesteller besonders kritisch zu diskutieren. Laut Leistungsbeschreibung umfasst der Auftrag ein Volumen von 9 000 Personenstunden pro Jahr bei einer Laufzeit von bis zu vier Jahren (ebd., S. 7). Dieser Rückgriff auf externe Beratung erfolgt zeitgleich zu den im Koalitionsvertrag (KV) zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Sparmaßnahmen (www.koalitionsver trag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf ). Dort heißt es auf S. 53: „Wir werden in dieser Legislaturperiode einen erheblichen Konsolidierungsbeitrag erbringen. Dieser besteht unter anderem aus: [...] Stellenabbau in der Bundesverwaltung um acht Prozent (zwei Prozent/Jahr) [...]; Reduzierung der Ausgaben für externe Berater in allen Einzelplänen“. Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass externe Berater Analysen zu „prioritären Themenfeldern“ wie „Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und Souveränität, außenwirtschaftliche Sicherheit“ (ebd., S. 4) erstellen sollen. Dies betrifft das Herzstück der ministeriellen Fachkompetenz und lässt Fragen zur Stellenplanung im Hause der Bundesministerin ebenso wie zur Einbindung der hauseigenen Expertise aufkommen. Bei 9 000 Personenstunden pro Jahr stellt sich ebenfalls die Frage nach der Wirtschaftlichkeit gegenüber dem Aufbau eigener Expertise oder der Nutzung bereits bestehender Expertise im Haus. Da im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zudem viele Vorgänge im Bereich der nationalen Sicherheit liegen (z. B. Nationale Wirtschaftssicherheitsstrategie), jüngst Mailkonten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund von „Leaks“ durchsucht wurden und diverse Stellen auf der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Fachebene unbesetzt blieben, wirft die Einbindung externer Dritter in sensible Entscheidungsprozesse erhebliche Fragen nicht nur zur Führungskompetenz der Bundesministerin, sondern auch zur Sicherheit, Compliance und zum Schutz staatlicher Kernaufgaben auf.  1. Wie begründet die Bundesregierung die Ausschreibung von jährlich 9 000 Beratungsstunden (Leistungsbeschreibung, S. 7) angesichts der im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Koalitionsvertrag (S. 53) explizit vereinbarten „Reduzierung der Ausgaben für externe Berater in allen Einzelplänen“? Die Entscheidung zur Ausschreibung der in der Frage genannten Beratungsleistungen erfolgte auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung zwischen den notwendigen Sparzwängen und den aktuell vom Ressort zu adressierenden Herausforderungen. Zudem handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, deren tatsächliche Inanspruchnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist.  2. Wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt, und wenn ja, wann, von welchem Referat, und mit welchem Ergebnis? a) Plant die Bundesregierung, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen? b) Welche Alternativen zur externen Beratung wurden in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu der Erkenntnis gelangt, dass für die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungsbereiche externe Beratung benötigt wird. Ausweislich der veröffentlichten Vergabeunterlagen liegt der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistungen auf Beratung zu Fragen der Organisationsgestaltung und -entwicklung, zur Prozesssteuerung und -management und zur Analyse von Fragen zu Ressourcenallokation und Erzielung von Effizienzgewinnen. Die Rahmenvereinbarung bildet somit eine vorsorgliche Grundlage, um schnell und flexibel auf neue Herausforderungen durch spezialisierte Beratungsleistungen reagieren zu können. Eine vergleichbare Rahmenvereinbarung stand der Bundesverwaltung bislang über das Beschaffungsamt/ Bundesverwaltungsamt im Dreipartnermodell zur Verfügung; diese wurde aber nach ihrem Auslaufen bisher nicht neu ausgeschrieben. Wegen des absehbaren Beratungsbedarfs wurde das BMWE deshalb selbst aktiv.  3. Wie hoch beziffert die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass die Angebotsfrist für die Ausschreibung (Aktenzeichen ZC4 – 17104/004- 25#023) am 14. April 2026 endete und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die konkreten Preiskalkulationen der Bieter somit zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage vorliegen – das voraussichtliche finanzielle Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung über die gesamte Laufzeit (inklusive beider Verlängerungsoptionen) sowie die darin angebotenen durchschnittlichen Stundensätze für die Kategorien Partner, Senior Associate und Associate, und wenn die finale Vergabe bereits erfolgt ist, welches Unternehmen bzw. Konsortium hat den Zuschlag erhalten, und welche spezifischen Stundensätze wurden vertraglich fixiert? Das in der Frage erwähnte Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Es wurde Ende März 2026 gestartet und befindet sich aktuell im Stadium des Teilnahmewettbewerbs. Die Angebotsphase wurde noch nicht eingeleitet; daher liegen auch noch keine Angebote mit preislichen Angaben vor. Durch das Vergabeverfahren soll – neben der Sicherstellung der Transparenz für die Verfahrensteilnehmer und ihrer Gleichbehandlung – insbesondere auch das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebene Leistung ermittelt werden. Aus diesem Grund wurde die Schätzung des Auftragswertes in der Auftragsbekanntmachung nicht veröffentlicht. Aus dem gleichen Grund – das heisst um die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nicht im Vorfeld zu vereiteln – werden auch keine Angaben zu den erwarteten Gesamtkosten veröffentlicht.  4. Inwiefern ist der in der Leistungsbeschreibung (S. 3) formulierte Gegenstand der „strategisch-methodischen Beratung“ mit der tatsächlichen Aufgabe der „Erarbeitung von Analysen und Diskussionspapieren zu aktuellen fachpolitischen Fragestellungen“ (S. 5) vereinbar? a) Wenn ein inhaltlicher Schwerpunkt vorliegt, warum wird die Ausschreibung offiziell als lediglich „methodisch“ deklariert? b) Wenn nur zu Methoden für bessere Führung beraten wird, wie rechtfertigt die Bundesregierung die Einbindung von Partnern mit Stundensätzen von geschätzt bis zu 650 Euro für solch rein prozessuale Hilfestellungen? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Die vom Auftraggeber erwarteten Leistungsbereiche sind unter Ziffer 2 der veröffentlichten Leistungsbeschreibung abschließend erläutert. Die Erläuterungen zu Ziffer 1 (auf die die Frage rekurriert) dienen ausweislich der Überschrift der Einordnung zur Ausgangslage und zur allgemeinen Umschreibung des Auftragsgegenstandes.  5. Wie viele Planstellen sind im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums aktuell für die Themenbereiche Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und Souveränität sowie außenwirtschaftliche Sicherheit (jeweils aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen) vorgesehen? a) Wie viele dieser Stellen sind seit Amtsantritt von Bundesministerin Katherina Reiche besetzt, gestrichen worden, vakant oder befinden sich im Ausschreibungsverfahren? b) Wie viele dieser Planstellen sind vom vereinbarten „Stellenabbau in der Bundesverwaltung um acht Prozent“ (KV, S. 53) betroffen oder bereits zur Streichung vorgesehen? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Bei den angefragten Themen handelt es sich um Querschnittsthemen, die sich nicht eindeutig abgrenzen lassen. Die Themenbereiche Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und Souveränität sowie außenwirtschaftliche Sicherheit unterliegen der internen Rotation, d. h. personelle Wechsel werden nicht themenspezifisch statistisch erfasst. Der Prozess zur Umsetzung der Einsparung im Bundesministerium sowie in den Geschäftsbereichsbehörden ist noch nicht abgeschlossen.  6. Wie begründet die Bundesregierung das in Nummer 5 (S. 7) der Leistungsbeschreibung vorgesehene, über vier Jahre konstante Beratungsvolumen vor dem Hintergrund der angestrebten „Ressourcenallokation und Effizienzgewinne“ (S. 4) sowie des geforderten „Wissensmanagements“ (S. 6), und welche Risiken sieht sie bei einer dauerhaft hohen Beratungsnotwendigkeit für den Erhalt von ministeriellem Kernwissen sowie für die Qualität der „Qualitätssicherung“ und des „Risikomanagements“ (S. 4) im Haus? Bei der von den Fragestellern erwähnten Ausschreibung handelt es sich ausweislich der veröffentlichten Vergabeunterlagen um den angestrebten Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Dies bedeutet, dass mit der Zuschlagserteilung für beide Vertragsparteien noch keine konkrete Leistungs- und Vergütungspflichten entstehen. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden in Form von Einzelaufträgen in der unter Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung dargelegten Leistungsformate abgerufen. Das in der Leistungsbeschreibung benannte Beratungsvolumen stellt somit lediglich den maximalen Rahmen dar, innerhalb dessen sich die Einzelaufträge bewegen werden. Dabei wird in den Vergabeunterlagen ausdrücklich klargestellt, dass kein Anspruch auf den Abruf eines Mindestumfangs an Beratungsleistungen besteht. Insofern haben die möglichen Beratungsleistungen komplementären Charakter. Die Gefahr einer Gefährdung ministeriellen Kernwissens besteht nicht.  7. Nach welchen Kriterien und durch welche Instanz wird die fachliche Eignung der externen Beraterteams für hochspezifische Felder wie die außenwirtschaftliche Sicherheit oder Rohstoffpolitik geprüft? a) Dient die Arbeitserfahrung und Fachkenntnis eines langjährigen Ministerialbeamten in einem Sachgebiet als Maßstab für die Qualifikation der externen Berater, die die Bundesministerin „ad hoc“ beraten sollen? b) Wenn nein, welche anderen objektiven Qualitätsmaßstäbe stellt das Bundesministerium sicher, um die hohen Stundensätze gegenüber interner Expertise zu rechtfertigen? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Die Kriterien für die Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge und ggf. Angebote der Unternehmen sowie die Anforderungen an das einzusetzende Personal sind in der Verfahrensbeschreibung unter den Ziffern 3.3 und 4.3 abschließend festgelegt. Ihre Einhaltung wird auch während der Vertragsdurchführung kontrolliert.  8. Die Leistungsbeschreibung sieht in Nummer 3 und 4 (S. 5) „kurzfristige Ad-hoc-Beratung“ per Telefon oder E-Mail vor, bei der „mit Ausnahme extrem kurzfristiger Leistungsabrufe“ kein Kostenvoranschlag nötig ist – wie stellt die Bundesregierung bei dieser Form der Zusammenarbeit die Wirtschaftlichkeit und die parlamentarische Kontrolle sicher? Die Leistungsformate für die Einzelabrufe sind in Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung abschließend festgelegt. Grundlegende Bestimmungen zum Vertragscontrolling, das die Wirtschaftlichkeit der Einzelaufträge und entsprechende Kontrollmöglichkeiten sicherstellt, sind in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung niederlegt. Darüber hinaus werden nach der Zuschlagserteilung – wie beim Abschluss komplexer Rahmenvereinbarungen üblich – mit dem Auftragnehmer detaillierte Abreden getroffen, die diese Bestimmungen in der operativen Vertragsdurchführung umsetzen.  9. Wie wird verhindert, dass durch informelle Beratung an den Fachreferaten vorbei ein „Schatten-Referat“ (9 000 Stunden p. a. Beratungsleistung gerechnet auf eine 40‑Stunden-Woche ergeben ca. fünf bis sechs Vollzeitstellen) entsteht, welches die Entscheidungshoheit der Fachverwaltung untergräbt und parallel von den interministeriellen Entscheidungsprozessen separiert ist? Der Natur einer Rahmenvereinbarung entsprechend erfolgt die Leistungserbringung auf der Grundlage separater, in sich abgeschlossener Einzelaufträge. Diese Einzelaufträge werden zu spezifisch abgegrenzten Themenstellungen erteilt; die Leistung wird komplementär zu den durch das BMWE wahrgenommenen Aufgaben erbracht. 10. Warum enthält die Leistungsbeschreibung (Nummer 6) keinen Hinweis auf notwendige Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) für das eingesetzte Beratungspersonal, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Nummer 2.4 (S. 4) die Beratung zur „außenwirtschaftlichen Sicherheit“ explizit genannt wird? a) Wenn keine SÜG-Prüfung erfolgen soll, wie wird sichergestellt, dass externe Berater keinen Zugriff auf Informationen erhalten, die als Verschlusssache (VS) eingestuft sind? b) Wenn eine SÜG-Prüfung erfolgen soll, werden die Prüfverfahren der Berater prioritär behandelt und dafür die Prüfungen von Bundesbeamten zurückgestellt, und wenn dies nicht vorgesehen ist, kann es zweifelsfrei ausgeschlossen werden? 11. Wurde die Geheimschutzbeauftragte des Hauses bei diesen Fragen einbezogen, wenn ja, welche Auflagen oder Hinweise wurden von ihr erteilt, und wenn keine Einbeziehung erfolgte, warum hielt die Hausleitung dies angesichts der sensiblen Themenbereiche (S. 4 der Leistungsbeschreibung) für entbehrlich? Die Fragen 10 bis 10b und 11 werden gemeinsam beantwortet. Durch den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird noch keine konkrete Leistungserbringung zu spezifischen Themen ausgelöst. Dies erfolgt erst auf der Grundlage eines Einzelauftrags. Im Rahmen des Einzelauftrags werden die sicherheitsrelevanten Aspekte adressiert. 12. Plant die Bundesregierung, bei Vorwürfen von „Leaks“ im Bundesministerium künftig auch die Mailkonten und IT-Systeme der externen Berater zu durchsuchen? a) Wenn ja, ist eine solche Durchsuchungsmöglichkeit durch die Behördenleitung mit den Compliance-Vorschriften der Beratungsunternehmen generell vereinbar? b) Wenn nein, warum werden interne Mitarbeitende des Bundesministeriums schärferen Kontrollmaßnahmen unterzogen als zukünftig externe Dienstleister mit Zugriff auf identische sensible Informationen? Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Eine allgemeine Aussage zu geeigneten und rechtlich zulässigen Maßnahmen im Falle einer unzulässigen Veröffentlichung von Inhalten kann nicht getroffen werden, da die Entscheidung hierüber von den jeweiligen Sachverhaltsbedingungen abhängt und damit zwingend einzelfallbezogen erfolgen muss. 13. Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass eine Ausschreibung für externe Beratung im Kernbereich des BMWE als Zeichen des Misstrauens gegenüber der Fachebene gewertet wird und dadurch Motivation zur Leistung auch über den Dienst nach Vorschrift hinaus schwindet? a) Waren solche Überlegungen Teil des Abwägungsprozesses im Vorfeld der Ausschreibung? b) Gibt es dazu Vermerke, Notizen oder Ähnliches? c) Falls die Sorge nicht geteilt wird, wie wird diese Entscheidung sachlich begründet, und wurden beispielsweise dazu Gespräche mit der Fachebene geführt? Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet. Nein. 14. Wie stellt die Bundesregierung die in Nummer 6.5 (S. 8) der Leistungsbeschreibung geforderte Unabhängigkeit des Auftragnehmers sicher, wenn dieser gleichzeitig private Akteure berät, die unmittelbar von der „wirtschaftspolitischen Vorhabenplanung“ (S. 3) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie betroffen sind? a) Falls die Bundesregierung die Unabhängigkeit durch spezifische Kontrollmechanismen als gesichert ansieht, reicht hierfür eine bloße Selbsterklärung der Bieter aus, oder welche konkreten „technischen oder personellen Maßnahmen“ (S. 8) werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Eignungsprüfung und während der Vertragslaufzeit aktiv auditiert? b) Falls keine aktive, über eine Selbsterklärung hinausgehende Prüfung beispielsweise der Mandantenlisten des Auftragnehmers erfolgt, wie rechtfertigt die Bundesregierung das Risiko von Interessenkonflikten, wenn derselbe Dienstleister zeitgleich staatliche „Analysen und Diskussionspapiere“ (Leistungsbeschreibung, S. 5) zu prioritären Themenfeldern erstellt und private Akteure berät, die von diesen fachpolitischen Neuausrichtungen unmittelbar finanziell profitieren könnten? Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Der mit dem Auftragnehmer abzuschließende Vertrag enthält Bestimmungen, dass der Auftragnehmer sicherstellen muss, dass er bei seiner Auftragserfüllung unabhängig ist und keinen Interessenkollisionen unterliegt, insbesondere nicht aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber anderen Auftraggebern. Hierzu muss er im Falle von Interessenkollisionen technische oder personelle Maßnahmen einführen, um seine Unabhängigkeit bei der Vertragsdurchführung zu gewährleisten. 15. Wo wird die in Nummer 4 (Leistungsbeschreibung, S. 6) geforderte „systematische und nutzerfreundliche Datenbank“, in der sämtliche Arbeitsergebnisse (auch zu hochsensiblen Themen wie „Souveränität“ und „außenwirtschaftliche Sicherheit“) gespeichert werden sollen, physisch betrieben? a) Befinden sich die Server unter der Hoheit des Bundes oder auf Systemen des privaten Auftragnehmers, und wenn auf Servern der privaten Auftragnehmer, wie stellt die Bundesregierung die IT-Sicherheit sicher? b) Welchen spezifischen Geheimschutzstandard (gemäß Geheimschutzordnung) muss diese Datenbank erfüllen, wenn darin „Diskussionspapiere“ zur staatlichen Souveränität und strategische Grundlagen der nationalen Sicherheit dokumentiert werden? c) Werden die Arbeitsergebnisse in der Datenbank auch der Fachebene zur Verfügung gestellt? Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet. Die Erfassung und Dokumentation der Arbeitsergebnisse wird in der Leistungsbeschreibung als Teil der Leistungserbringung gefordert und ist vom Auftragnehmer mit eigenen Mitteln zu erbringen. Gegebenenfalls erforderliche sicherheitsrelevante Aspekte werden dabei durch geeignete Maßnahmen adressiert. 16. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg der beauftragten Beratungsleistungen? a) Gibt es messbare Zielgrößen (Key Performance Indicators (KPIs))? b) Werden Ergebnisse systematisch evaluiert? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Der Natur einer Rahmenvereinbarung entsprechend regelt diese den thematischen Gesamtumfang, in dessen Rahmen Einzelaufträge ausgelöst werden können. Dementsprechend ist die Erfolgskontrolle, ob die mit der Beratungsleistung verbundenen Ziele erreicht werden, auf Ebene der Einzelaufträge durchzuführen. 17. Wie grenzt die Bundesregierung die Tätigkeit externer Berater im Rahmen der „strategischen Beratung“ gegenüber der politischen Entscheidungsfindung der Hausleitung ab? a) Ist sichergestellt, dass externe Berater keine eigenen politischen Prioritätensetzungen in die Vorhabenplanung einbringen? b) Wie wird dokumentiert, welche Impulse auf externe Beratung zurückgehen? Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet. Die Erbringung der Beratungsleistungen erfolgt durch Einzelaufträge, durch die der Auftraggeber seine spezifischen Beratungsbedürfnisse gezielt steuert und Umfang sowie Tiefe der Beratungsleistung selbständig festlegt. Die Entscheidungshoheit über politische Prioritäten verbleibt dabei naturgemäß bei der Hausleitung. 18. Welche alternativen Maßnahmen zur Stärkung der internen Analyse- und Steuerungskompetenz wurden vor Ausschreibung externer Beratungsleistungen geprüft? a) Wurde insbesondere ein interner Kompetenzaufbau oder die befristete Besetzung zusätzlicher Stellen erwogen? b) Aus welchen Gründen wurden diese Optionen verworfen? Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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