Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/263)
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Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bzw. dessen zuständigen Bundesministers (Antwort zu Drs. 21/263)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/472
21. Wahlperiode 12.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/263 –
Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Klimaschutz bzw. dessen zuständigen Bundesministers
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundesministerien sind immer wieder Beteiligte an rechtlichen Verfahren.
Diese Verfahren haben oft erhebliche Bedeutung für die Bürger in diesem
Land. Als nur ein Beispiel sei hier die millionenschwere Niederlage des
Bundesministeriums für Gesundheit angeführt: Das
Bundesgesundheitsministerium war verurteilt worden, Masken, die es in der Corona-Pandemie zu viel
bestellt hatte, zu bezahlen. Insgesamt musste das Bundesgesundheitsministerium
119 Mio. Euro an den Lieferanten zahlen (www.welt.de/politik/deutschland/ar
ticle252613914/Maskenbeschaffung-Gesundheitsministerium-verliert-Million
en-Klage-vor-Gericht.html). Die Höhe der seitens des
Bundesgesundheitsministeriums zu erstattenden Rechtsanwaltskosten sowohl für die eigene
anwaltliche Vertretung sowie für die anwaltliche Vertretung des klagenden
Lieferanten sind nicht bekannt. Die Kosten für diese ministeriale Fehlentscheidung
muss der Steuerzahler finanzieren.
Bundesministerien bzw. die zuständigen Bundesminister lassen aber auch als
Antragsteller und bzw. oder Kläger Gerichtsverfahren initiieren sowie
Strafanträge stellen und Strafanzeigen erstatten. So hat beispielsweise der ehemalige
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in seiner
Amtszeit bis August 2024 allein 805 Strafanträge gestellt (www.bild.de/politi
k/inland/805-strafantraege-kein-minister-zeigt-so-viele-buerger-an-wie-habec
k-673ef9084df82f515063e1e6).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass parlamentarische Kontrolle von
Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht.
Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze
der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische
Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140).
Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf
daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199
219; 137, 185, 250).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 11. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei
zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich
nicht, wie die Vorbemerkung der Fragesteller vermuten lässt, auf die
anwaltlichen Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich
der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Strafanzeigen und
Strafanträgen. Zusätzlich werden bei fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der
Prozessvertreter, Namen der Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen
etc. erfragt. Die Fragesteller stellen die Fragen auch nicht nur zu einem
Bundesministerium, sondern sukzessive zu weiteren Bundesministerien und das
über einen Zeitraum mehrerer Legislaturperioden. Die Fragen umfassen damit
Einzeldaten zu einer sehr großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung
in den letzten zehn Jahren geführt hat. Die erfragten Einzeldaten zum
Aktenzeichen etc. deuten darauf hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit
umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen. Die Bundesregierung
untersteht als eigenständiges Verfassungsorgan jedoch lediglich der politischen
Kontrolle des Bundestages. Die Bundesregierung wird bis auf die Anzahl der
Verfahren und deren Kosten sowie zum Ausgang der behördlichen Strafanträge
und -anzeigen daher keine weiteren Auskünfte zu den einzelnen Verfahren
erteilen.
Bei den Fragen zu Namen der Rechtsanwälte bzw. Kanzleien, zur Höhe des
vereinbarten Stundensatzes und zur Höhe der bereits geleisteten Kosten etc.
muss die Bundesregierung zudem den Grundrechtsschutz der Betroffenen
(insbesondere Artikel 12 Absatz 1 GG) einschließlich Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen beachten. Bei den Fragen 7 und 8 ist zudem der
Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu berücksichtigen. Die Fragesteller haben ausweislich
der Vorbemerkung ein Aufklärungsinteresse bezüglich der Kosten für
anwaltliche Vertretung und kein inhaltliches Interesse an den einzelnen Verfahren.
Daher misst die Bundesregierung hier bei zahlreichen Einzelaspekten dem
Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls Verfassungsrang
zukommenden parlamentarischen Fragerecht.
1. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, die
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
bzw. durch den zuständigen Bundesminister als Kläger bzw.
Antragsteller initiiert wurden, sind im ersten Quartal 2025 vor welchen Gerichten
anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage bzw. des
Antrages, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den
Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder
natürliche Person hinsichtlich des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand
der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des
vereinbarten Stundensatzes mit dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei
denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der
Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen
Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten
der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt,
aufschlüsseln)?
2. Wie viele Gerichtsverfahren und einstweilige Rechtsschutzverfahren, in
denen das BMWK bzw. dessen zuständiger Bundesminister als Beklagter
bzw. Antragsgegner beteiligt ist, sind im ersten Quartal 2025 vor
welchen Gerichten anhängig (bitte nach Datum der Einreichung der Klage
bzw. des Antrages, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich
des Klägers bzw. Antragstellers, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen
Kanzlei, der bzw. die den Beklagten bzw. Antragsteller anwaltlich
vertritt, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts,
Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Beklagtenvertreter,
Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist
unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der
gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen, Angabe der Höhe der bereits
geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den
Rechtsanwalt, aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Im ersten Quartal 2025 sind im BMWE 76 Gerichtsverfahren (einschließlich
Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz) anhängig. Für diese Verfahren
wurden bis einschließlich 1. Quartal 2025 Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe
von 1 758 885,40 Euro geleistet.
Dabei versteht die Bundesregierung die Fragen 1 und 2 so, dass sie sich nicht
auf Verfahren vor den europäischen Gerichten (EuGH, EuG, EFTA-
Gerichtshof) beziehen, in denen Beamte des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWE) als Prozessvertreter der Bundesregierung auftreten. Die
Bundesregierung beteiligt sich gegenwärtig (Stand: 3. Juni 2025) an 129 Verfahren
vor den europäischen Gerichten, hauptsächlich an
Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH/EuG. In drei dieser Verfahren lässt sich die
Bundesregierung anwaltlich vertreten.
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden
Gerichtsverfahren. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur
administrativen Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.
3. Wie viele außergerichtliche Verfahren hat das BMWK bzw. dessen
zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute mit
rechtsanwaltlicher Beratung und Vertretung geführt (bitte nach Datum, Angabe
juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Gegners, Gegenstand
des Verfahrens unter Angabe des Rechtsgrundlage des behaupteten
Anspruchs, Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMWK bzw. dessen
zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der
Rechtsverfolgung [z. B. Rechtsanwaltskosten], Angabe der Art der
Erledigung des Verfahrens bzw. Angabe, ob das Verfahren noch unerledigt ist
und eine Durchsetzung im Klageverfahren angestrebt ist, aufschlüsseln)?
Für das BMWE sind außerhalb von Gerichtsverfahren seit 2015 bis heute nur
in zwei Fällen Rechtsanwälte zur Geltendmachung und/oder Abwehr von
Ansprüchen aufgetreten.
4. Wie viele Strafanträge hat das BMWK bzw. der zuständige
Bundesminister im ersten Quartal gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige,
Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe
zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des
Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm,
Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMWK bzw. dessen
zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der
Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten,
aufschlüsseln)?
5. Wie viele Strafanzeigen hat das BMWK bzw. dessen zuständiger
Bundesminister im ersten Quartal erstattet (bitte nach Datum der
Strafanzeige, Name der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Nennung des
Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des Aktenzeichens, Angabe
zum Verfahrensstand, Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung des
Verfahrens, Benennung des Tatvorwurfs unter Angabe der Strafnorm,
Name der Rechtsanwaltskanzlei, die das BMWK bzw. dessen
zuständigen Bundesminister vertreten hat, Angabe der Kosten der
Rechtsverfolgung aufseiten des Bundesministeriums, z. B. Rechtsanwaltskosten,
aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMWE meldet Fehlanzeige.
6. Wie viele Strafverfahren, in denen das BMWK bzw. dessen zuständiger
Bundesminister in den Jahren von 2015 bis heute Strafantrag gestellt
bzw. Strafanzeige erstattet hat, sind im ersten Quartal rechtskräftig
abgeschlossen worden (bitte nach Datum der Anklageerhebung, Datum der
gerichtlichen Entscheidungen, Datum des Eintritts der Rechtskraft,
Namen aller Gerichte, die über das Verfahren entschieden haben und
Nennung der jeweiligen Aktenzeichen, Benennung des Tatvorwurfs unter
Angabe der Strafnorm, Angabe des Ausgangs des Verfahrens sowie der
Höhe des Strafmaßes bzw. bei Einstellung unter Auflagen, um welche
Auflage es sich handelt, aufschlüsseln)?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12694 verwiesen: Das BMWE
hat nur in einigen wenigen Einzelfällen Kenntnis davon, dass ein
Ermittlungsverfahren zwar eingeleitet, dann jedoch eingestellt worden ist. Im Übrigen
liegen dem BMWE keine Daten zu etwaigen Ermittlungsverfahren und deren
Ausgang vor.
7. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen hat das BMWK bzw. dessen
zuständiger Bundesminister gegen Beamte des BMWK in den Jahren
von 2015 bis heute gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der
Strafanzeige bzw. des Strafantrages, Besoldungsgruppe des betroffenen
Beamten, Gegenstand des Vorwurfs, Name der Staatsanwaltschaft unter
Nennung des Aktenzeichens, Name des Gerichts unter Nennung des
Aktenzeichens, Verfahrensstand, Angabe des Tenors der instanzgerichtlichen
Entscheidungen, der endgültigen gerichtlichen Entscheidung sowie bei
Einstellung des Verfahrens Angabe des Datums der Einstellung sowie
Angabe der Rechtsgrundlage der Einstellung aufschlüsseln)?
In dem betreffenden Zeitraum wurde seitens des BMWE eine Strafanzeige
gegen einen Beamten gestellt. Weitergehende Angaben hierzu sind aus
Gründen des Personaldatenschutzes nicht möglich. In diesem Zusammenhang
verweisen wir auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur administrativen
Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter.
8. Wie viele Strafanträge bzw. Strafanzeigen haben Beamte des BMWK
gegen ihren Dienstherrn bzw. andere Beamte des BMWK in den Jahren
von 2015 bis heute wegen Straftaten im Zusammenhang mit der
Amtsausübung gestellt bzw. erstattet (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw.
des Strafantrages, Angabe der Besoldungsgruppe des Strafantragstellers
bzw. des Strafanzeigenerstatters, Angabe der Besoldungsgruppe und
Funktion des Beamten, gegen den Strafantrag gestellt bzw. Strafanzeige
erstattet worden ist, Gegenstand des Vorwurfs unter Nennung der
Strafnorm, Name der Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens,
Namen der Gerichte unter Nennung der Aktenzeichen, Ausgang des
Verfahrens aufschlüsseln)?
Für den betreffenden Zeitraum sind dem BMWE keine Strafanzeigen oder
Strafanträge von Beamten gegen ihren Dienstherren oder gegen andere Beamte
im Zusammenhang mit der Amtsausübung bekannt.
9. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge wurden in den Jahren von
2015 bis heute gegen den jeweils zuständigen Bundeswirtschaftsminister
erstattet bzw. gestellt (bitte nach Datum der Strafanzeige bzw. des
Strafantrages, Gegenstand des Strafantrages bzw. der Strafanzeige, Angabe,
ob der Anzeigenerstatter bzw. der Strafantragsteller eine Privatperson
oder eine juristische Person ist, Ausgang des Verfahrens, Datum der
Entscheidung über den Ausgang des Verfahrens, Name der
Staatsanwaltschaft unter Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)?
Dem BMWE liegen keine Erkenntnisse zu der Frage vor, ob in den Jahren 2015
bis heute Strafanzeigen und/oder Strafanträge gegen den jeweils zuständigen
Bundeswirtschaftsminister in dieser Funktion gestellt worden sind.
10. In wie vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren hat sich das
BMWK bzw. dessen zuständiger Bundesminister in den Jahren von 2015
bis heute von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt
vertreten lassen (bitte nach Jahren, Angabe außergerichtliches- oder
gerichtliches Verfahren, Gegenstand des Verfahrens, Name des Gerichts unter
Nennung des Aktenzeichens aufschlüsseln)?
In den seit 2015 bis heute anhängig gewordenen gerichtlichen Verfahren hat
sich das BMWE bzw. dessen zuständiger Bundesminister in 310 gerichtlichen
Verfahren von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten
lassen; Rechtsmittelinstanzen wurden dabei als eigenständige Verfahren
gezählt.
In allen außergerichtlichen Verfahren, die nicht in der Antwort zu Frage 3
aufgeführt sind, hat sich das BMWE bzw. dessen jeweils zuständiger
Bundesminister von eigenen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten
lassen.
Ferner versteht die Bundesregierung die Frage 10 so, dass sie sich nicht auf
Verfahren vor den europäischen Gerichten (EuGH, EuG, EFTA-Gerichtshof)
bezieht, in denen Beamte des BMWE als Prozessvertreter der Bundesregierung
auftreten (vgl. Antwort zu den Fragen 1 und 2).
Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur administrativen
Überkontrolle und zum Grundrechtsschutz Dritter verwiesen.
11. Wie viele Beamte, die die Befähigung zum Richteramt haben, sind beim
BMWK seit 2015 bis heute beschäftigt (bitte nach Jahren, Anzahl der
Beamten und Angabe der Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 2. Juni 2025 sind insgesamt 528 Personen mit dem Zweiten
Juristischen Staatsexamen und damit mit der Befähigung zum Richteramt im
BMWE beschäftigt, von denen 253 bereits mindestens seit 2015 im Haus
beschäftigt sind.
Darüber hinaus ist eine Beantwortung für die Vergangenheit nicht möglich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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