Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 280/26
06.05.26
EU
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat,
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein
einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk
COM(2026) 380 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 80/25 = AE-Nr. 250145
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Straßburg, den 28.4.2026
COM(2026) 380 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk
1
Die Europäische Union steht an einem entscheidenden Punkt. Sie sieht sich einem
angespannten geopolitischen Umfeld, wirtschaftlichem Druck und Bedrohungen der Sicherheit
und der Demokratie ausgesetzt. Gleichzeitig bemüht sie sich fieberhaft darum, strukturelle
Hindernisse zu beseitigen und die Voraussetzungen für eine höchst wettbewerbsfähige,
innovative und nachhaltige soziale Marktwirtschaft zu verbessern. Dafür bedarf es eines
einfachen, effizienten, transparenten und durchsetzbaren Rechtsrahmens, der fest auf dem
Fundament der Rechtsstaatlichkeit ruht und einen vollständig integrierten Binnenmarkt
ermöglicht. Entscheidend ist, dass Europa geeint ist, seine Stärken ausspielt und sich seinen
Wettbewerbsvorteil sichert. Die strategische Durchsetzung des Unionsrechts ist dabei von
zentraler Bedeutung, und zwar vor allem dort, wo es für die Menschen und die Unternehmen
in der Union besonders wichtig ist. Von der Qualität und Durchsetzbarkeit der EU-Vorschriften
hängen auch die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Union und ihre Fähigkeit ab,
Standards zu setzen und damit zur wirtschaftlichen Sicherheit und zum globalen Einfluss der
Union beizutragen.
Die Kommission hat – wie die OECD bestätigt1 – eines der fortschrittlichsten Systeme für eine
bessere Rechtsetzung, das Fakten, Folgenabschätzungen und eine breit angelegte Konsultation
der Interessenträger kombiniert. Parallel dazu hat sie ambitionierte Maßnahmen ergriffen, um
den Binnenmarkt, die Bürgerrechte und die Grundfreiheiten zu stärken und die
Rechtsstaatlichkeit zu schützen. Und dennoch haben es Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen
und öffentliche Verwaltungen häufig mit komplexen, sehr detaillierten oder mehrdeutigen
Rechtsvorschriften auf Unions- oder nationaler Ebene zu tun. Auch sind lange Verzögerungen
bei der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Union, Herausforderungen bei der
Durchsetzung, bürokratische Hürden und eine unnötige Überregulierung in den
Mitgliedstaaten an der Tagesordnung.
Die uneinheitliche, verspätete oder halbherzige Durchführung des Unionsrechts hemmt die
Verwirklichung der politischen Ziele der Union und schwächt den Binnenmarkt, die
Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz der Union. Anhaltende, erhebliche Verstöße gegen
Unionsrecht können auch die Rechtsstaatlichkeit untergraben, die im derzeitigen globalen
Kontext ohnehin unter Druck steht. Bei der Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit geht es
nicht nur um den Schutz der Werte der Union. Sie ist die Grundlage für Rechtssicherheit,
Planbarkeit und ein gutes Investitions- und Geschäftsklima.
Ziel dieser Mitteilung ist es, die Art und Weise zu modernisieren, wie EU-Rechtsvorschriften
konzipiert, durchgeführt und durchgesetzt werden, gleichzeitig dafür zu sorgen, dass diese
Vorschriften klar, flexibel und zweckmäßig sind, und somit zur Verwirklichung des Konzepts
„Ein Europa, ein Markt“2 beizutragen. Es gilt, die Verfahren zu optimieren, die
Faktengrundlage unserer Vorschläge zu stärken und die strikte Anwendung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen, damit die Union ihre politischen Ziele besser
verwirklichen und damit die Wettbewerbsfähigkeit steigern, die Rechtssicherheit stärken und
schneller und wirksamer auf dringende Erfordernisse reagieren kann. Mit dieser Zielsetzung
sollen in allen Politikbereichen Maßnahmen für eine bessere Durchführung und schnellere
Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften eingeführt werden. Ein besonderer strategischer
Schwerpunkt wird auf der Durchsetzung des Regelwerks für den Binnenmarkt liegen.
1 OECD Regulatory Policy Outlook 2025,
https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2025/04/oecd-regulatory-policy-outlook-
2025_a754bf4c/56b60e39-en.pdf.
2 https://commission.europa.eu/document/5445de81-9481-4335-9902-9756159ba614_en.
2
Bei neuen EU-Initiativen sollten die Grundsätze der besseren Rechtsetzung, etwa der
Grundsatz der „Einfachheit der Gestaltung“, beachtet werden. Sie sollten mit
Folgenabschätzungen von hoher Qualität einhergehen und möglichst effizient zu den
politischen Zielen der Union beitragen. Die in dieser Mitteilung dargelegten Maßnahmen und
Grundsätze werden sich in den Leitlinien und im Instrumentarium für eine bessere
Rechtsetzung wiederfinden und nach einer sorgfältigen Prioritätensetzung schrittweise
umgesetzt. Die bestehende Gesetzgebung wiederum sollte bei Bedarf auf ihre Relevanz
überprüft werden, um für mehr Kohärenz zwischen Rechtsakten, die in einem Zusammenhang
stehen, zu sorgen. Zu diesem Zweck wird mit dieser Mitteilung auch ein Aktionsplan für eine
umfassende Bereinigung der Rechtsvorschriften in zwölf vorrangigen Bereichen aufgestellt.
Die Kommission hat die Interessenträger aufgefordert, zur besseren Rechtsetzung Stellung zu
nehmen3. Es gingen etwa 288 Beiträge aus 27 Ländern ein4. Allgemein erachten die
Interessenträger Instrumente für eine bessere Rechtsetzung als wesentlich für die Qualität der
EU-Rechtsetzung. Sie fordern, dass diese Instrumente gestärkt und modernisiert werden, um
mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und rechtliche Stichhaltigkeit zu erreichen.
1. EINFACHHEIT DER GESTALTUNG
Mit Blick auf einen kohärenteren und effizienteren Binnenmarkt möchte die Kommission
vermeiden, dass mit neuen Legislativvorschlägen allzu komplexe und uneinheitliche
Regelwerke entstehen. Eines der Hauptanliegen der Interessenträger ist der Wunsch nach
Einfachheit und Klarheit, wobei das Prinzip der Einfachheit bereits in der Frühphase von
Rechtsvorschriften beachtet werden müsse.
Ein Vorschlag ist „einfach gestaltet“, wenn die Betroffenen leicht verstehen können,
worin das Ziel besteht,
wer wann was zu tun hat,
welche Wechselwirkung zwischen neuen und bestehenden Rechten und Pflichten
bestehen,
wie die Einhaltung der Vorschriften erreicht wird,
was geschieht, wenn die Pflichten nicht erfüllt werden.
Rechtsvorschriften sollten klar sein, damit sie reibungslos durchgeführt und einheitlich und
vorhersehbar angewandt werden können, etwa von Behörden und Gerichten. Die Kommission
ist bestrebt, sich bei ihren künftigen Legislativvorschlägen von dem Grundsatz der Einfachheit
der Gestaltung leiten zu lassen, und fordert das Europäische Parlament, den Rat und die
Mitgliedstaaten auf, sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ebenfalls daran zu halten.
Die Einfachheit der Gestaltung hat mehrere Dimensionen:
Rechtsetzungsdisziplin
Um einen wirksameren und effizienteren Rechtsrahmen zu schaffen, muss Europa imstande
sein, den wichtigsten Herausforderungen und Risiken Vorrang einzuräumen und sich darauf
3 Aufforderung zur Stellungnahme, https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-
say/initiatives/16232-Mitteilung-uber-bessere-Rechtsetzung_de.
4 Geantwortet haben Wirtschaftsverbände (100), NRO (65), EU-Bürgerinnen und -Bürger (29), Unternehmen
(22), Behörden (22), „Sonstige“ (16), Gewerkschaften (12), Universitäten/Forschungseinrichtungen (11),
Umweltorganisationen (5), Verbraucherverbände (4) und Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger (2).
3
zu konzentrieren. Die Rechtsetzungsdisziplin ist ein Mittel, um sicherzustellen, dass die
Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im Unionsrecht einheitlich
angewandt werden. Auf diese Weise kann die Union ihre Maßnahmen und Ressourcen auf
Bereiche konzentrieren, in denen ein Handeln auf EU-Ebene notwendig ist, den größten
Mehrwert erbringt und verhältnismäßig ist.
Auch wenn es um Durchführungsbestimmungen geht, müssen wir diszipliniert und
zielgerichtet vorgehen, um zu verhindern, dass die EU-Rechtsvorschriften zu lang, komplex
und kostspielig werden. Bei bevorstehenden Legislativvorschlägen wird sich die Kommission
bemühen, nur gut konzipierte Befugnisübertragungen für delegierte Rechtsakte und
Durchführungsrechtsakte vorzuschlagen, die unbedingt erforderlich sind, um EU-Vorschriften
oder internationale Verpflichtungen wirksam durchzuführen und durchzusetzen. Wir fordern
das Europäische Parlament und den Rat auf, in dieser Hinsicht während des gesamten
Gesetzgebungsverfahrens die gleiche Disziplin walten zu lassen.
Um den Binnenmarkt zu vertiefen und die Attraktivität der Union in der Weltwirtschaft zu
stärken, muss unbedingt darauf geachtet werden, geeignete Rechtsinstrumente und den
passenden Harmonisierungsgrad zu wählen. Die Wahl des Rechtsakts muss auf der Grundlage
der Verträge erfolgen und auf die Ziele und Inhalte abgestimmt sein5. Bei Angelegenheiten mit
direktem Binnenmarktbezug, die in die Zuständigkeit der Union fallen, kann es sinnvoll sein,
systematisch auf umfassende Regelungen zu setzen6, damit es nicht zu zahlreichen
Zusatzverpflichtungen und einer regulatorischen Fragmentierung und Überregulierung kommt.
In diesen Fällen wäre eine vollständige Harmonisierung vorzuziehen, und Ausnahmen sollten
stichhaltig begründet werden.
Zukunftssichere und adaptive Rechtsetzung
Zur Förderung von Innovation und Wachstum müssen die Vorschriften der Union und der
Mitgliedstaaten ausreichend Spielraum bieten, damit künftig mit den immer rasanteren
technologischen und geopolitischen Veränderungen Schritt gehalten werden kann. Dafür
müssen die Vorschriften innovationsfreundlich angelegt werden und vorausschauende und
langfristig ausgelegte Erwägungen einbeziehen; sie müssen die Rechtssicherheit und
Zuversicht bieten, die für die Investitions- und Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt
unerlässlich sind. Gleichzeitig wird die Kommission sicherstellen, dass die Vorschriften
überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert werden, um sie an veränderte Umstände und
technologische Gegebenheiten anzupassen.
Auch sollen gegebenenfalls Verfallsklauseln dafür sorgen, dass Rechtsvorschriften zu einem
bestimmten künftigen Zeitpunkt außer Kraft treten. In Verbindung mit Überwachungs- und
Evaluierungsmaßnahmen zur rechten Zeit können diese Verfallsklauseln dazu beitragen, eine
ausufernde Zunahme von Vorschriften und Berichtspflichten zu verhindern. Sie können
sicherstellen, dass Vorschriften, die nicht mehr vonnöten sind, nicht in den Gesetzbüchern
verbleiben. Der Wortlaut der Verfalls-, Überwachungs- und Evaluierungsklauseln wird
standardisiert und vereinheitlicht.
5 Während Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen und die Mitgliedstaaten bei der
Durchführung flexibler sind, gelten Verordnungen unmittelbar und regeln den Politikbereich, ohne dass
weitreichende zusätzliche Bestimmungen in den Mitgliedstaaten erforderlich sind.
6 Das ist der Fall, wenn die EU-Vorschriften die von dem Rechtsakt erfassten Angelegenheiten erschöpfend
regeln und sämtliche Bestimmungen enthalten, die für eine eigenständige Regelung erforderlich sind.
4
Schlankere und besser verfügbare Rechtsvorschriften
Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle leichter erkennen können,
welche gesetzlichen Rechte und Pflichten für sie gelten und welche Durchführungsfristen
damit verbunden sind. Die Kommission wird daher die Zusammenfassungen der
Rechtsvorschriften in EUR-Lex7 dahin gehend verbessern, dass Rechte und Pflichten klar
dargestellt werden und auf die Durchführungspflichten der Mitgliedstaaten hingewiesen wird.
Ferner wird sie i) mit den anderen Organen zusammenarbeiten, um die EU-Rechtsvorschriften
besser verfügbar zu machen – unter anderem, indem sie maschinenlesbar werden, ii) mehr
konsolidierte Fassungen von Rechtsvorschriften schneller zur Verfügung stellen, damit der
ursprüngliche Rechtsakt und alle nachfolgenden Änderungen in einem einzigen Dokument
stehen, und iii) den europäischen Rechtsdatenraum weiterentwickeln, um einen einfachen
Online-Zugang zu den aktuell geltenden Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung auf Ebene
der Union und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten8. Bei der Gestaltung der Berichtspflichten
wird die Kommission den Grundsatz der einmaligen Erfassung anwenden und die
Informationsquellen leicht nachvollziehbar darstellen.
Die Kommission wird die Standards für die Formulierung der Erwägungsgründe, die am
Anfang eines jeden Legislativvorschlags stehen, verbessern. Künftig wird der Schwerpunkt
darauf liegen, die Gründe für den Rechtsakt darzulegen und Auslegungshilfen zu geben, anstatt
lediglich Bestimmungen des Rechtsakts zu paraphrasieren oder auf nicht damit
zusammenhängende politische Initiativen oder Ziele zu verweisen. Das Europäische Parlament
und der Rat können ihrerseits im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die Erwägungsgründe
weiter straffen.
Um die Konsistenz und Kohärenz des Rechtsrahmens zu verbessern, wird sich die Kommission
etablierter Techniken wie der Kodifizierung9 und der Neufassung10 bedienen. Damit werden
bestehende Rechtsakte und ihre Änderungen11 ersetzt und aufgehoben, was zu einem
kohärenteren und besser verständlichen Rechtsrahmen beiträgt, der für alle Beteiligten leichter
zu verstehen und anzuwenden ist. Um die Anwendung dieser Techniken zu erleichtern, ist es
jedoch wichtig, dass die beiden gesetzgebenden Organe ihrer Verpflichtung nachkommen, die
anderen Teile der Rechtsvorschriften nicht in Frage zu stellen.
In einem kohärenten und schlankeren Rechtsrahmen muss klar sein, wie Rechtsakte
zusammenhängen, und Überschneidungen und redundante Bestimmungen sind zu beseitigen.
Rechtsakte oder Bestimmungen, die für bestimmte Sektoren oder Tätigkeiten gelten, sollten
7 Auf EUR-Lex ist das Unionsrecht abrufbar, einschließlich des verbindlichen Amtsblatts der Europäischen
Union, konsolidierter Fassungen von EU-Rechtsakten (Texte ohne Rechtswirkung), Zusammenfassungen von
Rechtsvorschriften und der Rechtsprechung. Es handelt sich um einen umfassenden Online-Speicher des
Unionsrechts und damit zusammenhängender Dokumente, in dem Nutzerinnen und Nutzer Dokumente suchen,
durchsuchen und herunterladen und den Fortschritt von Legislativvorschlägen verfolgen können.
8 Mitteilung der Kommission: DigitalJustice@2030, COM(2025) 802.
9 Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die
amtliche Kodifizierung von Rechtstexten (ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2, EUR-Lex – 31996Y0404(02) – DE
– EUR-Lex).
10 Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von
Rechtsakten (ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1, EUR-Lex - 32002Q0328 - DE - EUR-Lex).
11 Im Falle der vertikalen Kodifizierung werden ein Rechtsakt und seine Änderungen in einem neuen Rechtsakt
zusammengeführt; bei der horizontalen Kodifizierung werden thematisch eng zusammenhängende
Basisrechtsakte und ihre Änderungen in einem neuen Rechtsakt zusammengeführt. In beiden Fällen kommt es
zu keinen wesentlichen Änderungen. Bei Neufassungen vereint ein neuer Rechtsakt wesentliche Änderungen
und unveränderte Bestimmungen in einem einzigen Text.
5
allgemeinere Rechtsakte oder Bestimmungen ergänzen oder ersetzen, anstatt sie zu
wiederholen. Auch sollten neue Vorschriften dazu dienen, echte Regelungslücken zu
schließen, anstatt bestehende Rechtsvorschriften neu zu formulieren. Zwischen neuen und
bestehenden Bestimmungen sollte völlige Konsistenz, Klarheit und Kohärenz herrschen.
Die Kommission wird sicherstellen, dass diese Grundsätze bei der Ausarbeitung neuer
politischer Vorschläge befolgt werden, und sie wird sich auch weiterhin darum bemühen, die
bestehenden Rechtsakte in Schlüsselbereichen zu überprüfen, in denen die regulatorische
Fragmentierung besonders stark ausgeprägt ist. Den Beginn sollen die Bereiche machen, die in
dem dieser Mitteilung beigefügten Aktionsplan zur umfassenden Bereinigung der
Rechtsvorschriften festgelegt sind.
Realistische Umsetzungs- und Durchführungsfristen
Menschen, Unternehmen und Regierungen brauchen Zeit, um sich auf neue Vorschriften
vorzubereiten und zu verstehen, wie sie diese einhalten können. In der Aufforderung zur
Stellungnahme führten die Interessenträger an, dass Rechtsakte von Anfang an mit Blick auf
die Durchführung konzipiert werden sollten. Kritisch hinterfragt wurden in dem
Zusammenhang die Übergangs- und Durchführungsfristen, in denen keine ausreichende
Vorbereitung möglich ist.
Die Kommission wird besonders darauf achten, dass bei der Ausarbeitung der
Rechtsvorschriften von Anfang an die Durchführung berücksichtigt wird. Sie wird sich vom
Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ leiten lassen und die Erfordernisse und Fähigkeiten kleiner und
mittlerer Unternehmen entsprechend beachten12.
Die Kommission wird sich auch verstärkt darum bemühen, praktikable und plausible
Umsetzungs- und Durchführungsfristen zu setzen und dabei realistisch einzuschätzen, wie viel
Zeit für die Ausarbeitung der Durchführungsmaßnahmen und digitalen Instrumente benötigt
wird, damit Unternehmen und nationale Behörden genug Zeit für die Anpassung haben. Wenn
neue Rechtsvorschriften vorgeschlagen werden, werden systematisch Bestandsschutzklauseln,
Schonfristen und Bestimmungen, die die Erprobung und schrittweise Einführung wichtiger
Verpflichtungen vorsehen, bedacht. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und
den Rat auf, während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens ebenfalls besonders darauf zu
achten.
Nutzung des technologischen Fortschritts
Zur Gestaltung digitaltauglicher Regelungen gilt es, die digitalen Aspekte einer
Gesetzgebungsinitiative bereits in der Frühphase auszumachen und bei der Ausarbeitung der
politischen Maßnahmen systematisch zu berücksichtigen. Mit einem solchen strukturierten
Ansatz lassen sich ein kohärenterer Besitzstand, eine einfachere digitale Umsetzung der
politischen Maßnahmen und Fortschritte bei der Verringerung des Verwaltungsaufwands
erzielen13. Darüber hinaus können Spitzentechnologien, darunter die künstliche Intelligenz,
12 Für KMU sollten Ausnahmen von den Verpflichtungen gelten, wenn damit kein großes regulatorisches Risiko
verbunden ist, und wenn KMU Vorschriften einhalten müssen, die kostspielig sind oder einer Auslegung
bedürfen, sollten sie dabei unterstützt werden. Gegebenenfalls sollten auch die Besonderheiten kleiner Midcap-
Unternehmen berücksichtigt werden.
13 Innerhalb des digitaltauglichen politischen Rahmens wird Legislativvorschlägen mit digitalen Auswirkungen
ein Finanz- und Digitalbogen zu Rechtsakten beigefügt, https://interoperable-
europe.ec.europa.eu/collection/digital-ready-policymaking/digital-ready-policymaking-dprm-framework.
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dazu beitragen, die Qualität der Rechtsvorschriften zu verbessern und regulatorische
Diskrepanzen zwischen Rechtstexten zu verringern.
In diesem Zusammenhang entwickelt die Kommission derzeit ein neues IT-Tool, das dazu
beitragen wird, die Rechtsvorschriften der Union einschließlich Durchführungsbestimmungen
leichter zu verwalten und Überschneidungen, Lücken und unnötige Komplexität zu ermitteln.
Parallel dazu wird das elektronische Instrument für die Abfassung von Rechtstexten, EdiT,
weiter verbessert, um in unseren Legislativvorschlägen Klarheit und Kohärenz zu
gewährleisten. Mit diesen Maßnahmen können Rechtsakte einfacher ausgearbeitet und die
Verständlichkeit und Vorhersehbarkeit verbessert werden, womit auch vorrangigen Anliegen
wie der Verringerung des Verwaltungsaufwands gedient wäre. Standardklauseln, darunter
KMU-freundliche Bestimmungen, werden die Abfassung von Rechtstexten erleichtern und für
mehr Kohärenz der Rechtsvorschriften sorgen.
Schulungen und Beratung sind eine weitere Möglichkeit, die rechtliche Qualität der
Kommissionsvorschläge zu gewährleisten und den Grundsatz der Einfachheit der Gestaltung
gut im Politikzyklus zu verankern. Zu diesem Zweck wird die Kommission mit obligatorischen
Schulungsprogrammen und aktualisierten Leitlinien für die Abfassung von Rechtstexten den
Aufbau von internem Fachwissen in dem Bereich fördern. Ein Netz aus Anlaufstellen für
Rechtsqualität wird sich um die Verbreitung bewährter Verfahren und die Anwendung dieser
Grundsätze kümmern.
Durchsetzung von Anfang an mitgedacht
Der Grundsatz der Einfachheit der Gestaltung wird dazu führen, dass die Verpflichtungen der
Mitgliedstaaten und Unternehmen klarer und besser verständlich sind und die Vorschriften von
Anfang an leichter befolgt werden können. Die EU-Vorschriften sollten leicht durchzuführen,
zu überwachen und durchzusetzen und schwer zu missbrauchen oder zu umgehen sein. Das
bedeutet, dass bei der Ausarbeitung von EU-Rechtsvorschriften die
Durchsetzungsmechanismen von Anfang an mitgedacht werden müssen. Integrierte
Überwachungs- und Durchsetzungsinstrumente können für alle Arten von Rechtsakten
sinnvoll sein, sind jedoch besonders relevant für die unmittelbar geltenden Verordnungen. Es
können durchaus unterschiedliche Mechanismen erwogen werden, aber folgende Optionen
haben sich im jeweiligen Kontext als hilfreich erwiesen:
Benennung nationaler Durchsetzungsbehörden und Festlegung ihrer
Durchsetzungsbefugnisse, möglicherweise in Verbindung mit einer ausreichenden
Harmonisierung der Sanktionen,
solide Befugnisse der Kommission zur Tatsachenfeststellung in bestimmten Bereichen,
zuverlässige Mechanismen für die vorherige Notifizierung14 von Entwürfen nationaler
Rechtsvorschriften mit einer verbindlichen Vereinbarkeitsprüfung durch die
Kommission, damit erkannte Probleme beseitigt werden, bevor die nationalen
Maßnahmen erlassen werden.
Je nach den Umständen des jeweiligen Vorschlags wird die Kommission prüfen, ob derartige
Bestimmungen, mit denen die Durchsetzung von Anfang an mitgedacht wird, einen Mehrwert
schaffen könnten, und wird sie gegebenenfalls verwenden. Zugleich wird sich die Kommission
14 Das bezieht sich auf Bereiche und nationale Maßnahmen, die nicht unter bestehende
Notifizierungsmechanismen, wie sie etwa in der Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt und der
Dienstleistungsrichtlinie festgelegt sind, fallen.
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bemühen, die Belastungen, die sich aus solchen Regelungen für sie selbst und für die
Mitgliedstaaten ergeben, im Rahmen der derzeitigen Haushaltszwänge so gering wie möglich
zu halten.
Zentrale Maßnahmen
Stärkere Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Rechtsetzungsdisziplin, auch bei der
Befugnisübertragung für delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Vorrang für umfassende Vorschriften und die vollständige Harmonisierung bei
binnenmarktbezogenen Regelungen, sofern rechtlich machbar und sinnvoll
Klauseln für regelmäßige und rechtzeitige Überwachungs- und
Evaluierungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls Verfallsklauseln mit dem Ziel der
Anpassung der Rechtsvorschriften an neue Entwicklungen
Verstärkter Einsatz von Neufassungs- und Kodifizierungstechniken und
Gewährleistung der Kohärenz zwischen sektorspezifischen und allgemeinen
Rechtsvorschriften sowie zwischen bestehenden und neuen Rechtsakten
Ermittlung bewährter Standardbedingungen und -bestimmungen,
Standardformulierungen, die nach Möglichkeit zwischen den Organen vereinbart
werden, und stärker fokussierte Erwägungsgründe
Festlegung realistischer Umsetzungs- und Durchführungsfristen und
systematische Einbeziehung von Maßnahmen zur Erleichterung der
Durchführung, etwa Bestandsschutzklauseln oder Möglichkeiten zur schrittweisen
Einführung
Weiterentwicklung und Verwendung digitaler Instrumente wie des elektronischen
EdiT-Tools für die Abfassung von Texten oder eines neuen Tools für das
Besitzstandsmanagement, Verbesserung des Portals zum EU-Recht, EUR-Lex, und
Ausbau des europäischen Rechtsdatenraums
Einrichtung eines Netzes aus Anlaufstellen für Rechtsqualität in der gesamten
Kommission und Einführung obligatorischer Schulungen zur Abfassung von
Rechtstexten auf der Grundlage aktualisierter Leitlinien
Zuverlässigere Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen in den
Rechtsakten der Union, um zu gewährleisten, dass die Durchsetzung von Anfang
an mitgedacht wird, einschließlich der Vermeidung von Unvereinbarkeiten mit dem
Unionsrecht in der Frühphase der Rechtsvorschriften durch
Notifizierungsmechanismen
2. WEITERE VERBESSERUNG DES RAHMENS FÜR EINE BESSERE RECHTSETZUNG
Der Rechtsrahmen der Union muss rasch auf die heutigen Herausforderungen reagieren; dazu
zählen die Förderung des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit und soziale, ökologische
8
und geopolitische Fragen. Das erfordert eine stärkere Fokussierung sowie mehr Flexibilität,
Strenge, Klarheit und Vorhersehbarkeit.
Das System der Kommission für eine bessere Rechtsetzung – mit Folgenabschätzungen,
Konsultationen und Evaluierungen – genießt wegen seiner hohen Qualität internationale
Anerkennung. Mit dieser Mitteilung werden gezielte Verbesserungen eingeführt, damit es
wirksamer auf vielfältigere Situationen reagieren kann. Diese Änderungen zielen darauf ab,
sowohl die Zahl als auch die Relevanz der Folgenabschätzungen zu erhöhen, eine möglichst
solide Faktengrundlage zu sichern, wenn es dringend gesetzgeberischer Maßnahmen bedarf,
und die Abfolge der Konsultationen zu vereinheitlichen. Dieser neue Ansatz wird sofort
wirksam, aber bis zur Überarbeitung der Leitlinien und des Instrumentariums schrittweise
umgesetzt.
Mehr und gezieltere Folgenabschätzungen
Die Kommission hat sich im ersten Jahr ihrer Amtszeit rasch und entschlossen mit einigen der
anspruchsvollsten geopolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen seit Jahrzehnten
befasst. Dabei nahm sie auch Gesetzgebungsinitiativen im Wege von Dringlichkeitsverfahren
an, einschließlich mehrerer Vereinfachungsvorschläge15. Auch wenn in Fällen äußerster
Dringlichkeit möglicherweise noch Ausnahmen von bestimmten Standards für eine bessere
Rechtsetzung nötig sein werden, wird die Kommission infolge der in dieser Mitteilung
dargelegten Änderungen mehr Initiativen ergreifen können, für die eine Folgenabschätzung
vorgenommen wird16.
Um das zu ermöglichen, muss strenger und besser strukturiert über die Verhältnismäßigkeit
entschieden werden. Die Folgenabschätzungen werden sich auf das Wichtigste konzentrieren,
d. h. auf die Bewertung der zentralen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Auswirkungen des jeweiligen Vorschlags. Darüber hinaus wird individueller zwischen
größeren neuen Gesetzgebungsinitiativen oder Überarbeitungen einerseits und gezielteren
Initiativen17 andererseits unterschieden. So lässt sich ermitteln, welche Fakten und Analysen
je nach Art der Initiative und deren erwarteten Folgen, gegebenenfalls einschließlich
potenzieller externer Folgen, erforderlich sind.
In diesem Sinne werden die Vorlagen für Folgenabschätzungen und Evaluierungen
überarbeitet. Sie werden eine „Matrix der wichtigsten Folgen“ enthalten, damit bei jedem
einzelnen Vorschlag von Anfang an das Augenmerk auf den besonders erheblichen und
relevanten Folgen liegt. So wird es möglich sein, die wichtigsten Folgen und wesentlichen zu
analysierenden Aspekte zu ermitteln und auf dieser Grundlage den Schwerpunkt der
Folgenabschätzung festzulegen und zu entscheiden, wie umfangreich und detailliert die
Analyse sein soll. Die Kosten-Nutzen-Abwägung wird ein zentraler Teil dieser gezielteren und
präziseren Analyse bleiben, für die Zahlen, Daten und Statistiken, soweit verfügbar, die
maßgebliche Grundlage bilden werden. Die Kommission wird sich nach Kräften darum
15 Etwa in Form von Omnibus-Rechtsvorschriften, mit denen mehrere Rechtsvorschriften mittels eines einzigen
Rechtsakts geändert werden.
16 Eine Folgenabschätzung ist nicht für alle Legislativvorschläge erforderlich (Instrumentarium für eine bessere
Rechtsetzung, Instrument Nr. 7: What is an impact assessment and when it is necessary,
https://commission.europa.eu/law/law-making-process/better-regulation/better-regulation-guidelines-
andtoolbox/better-regulation-toolbox_en).
17 Mit gezielten Initiativen werden die politischen Ziele bestehender Rechtsvorschriften nicht wesentlich
verändert, sondern Änderungen vorgeschlagen, mit denen die Wirksamkeit und Effizienz dieser
Rechtsvorschriften optimiert werden sollen.
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bemühen, diese Ziele mit einem möglichst optimalen Einsatz ihrer eigenen internen
Ressourcen, Kapazitäten und Fachkenntnisse zu erreichen.
Der strengere Ansatz wird dazu führen, dass der Ausschuss für Regulierungskontrolle seine
Qualitätskontrolle auf eine größere Bandbreite von Folgenabschätzungen für politische
Vorschläge ausdehnt. Bei einer solchen erweiterten Kontrolle, die von den Interessenträgern
weitgehend unterstützt wird, werden auch Art und Bedeutung der Auswirkungen der einzelnen
Vorschläge berücksichtigt. Bei wichtigen Vorschlägen wird der Ausschuss weiterhin
qualifizierte Stellungnahmen18 abgeben, während er bei anderen, gezielteren Initiativen
Verbesserungsempfehlungen aussprechen wird, die transparent kommuniziert und
berücksichtigt werden sollen. Das wird zu einer besseren Qualität der Faktengrundlage von
Vorschlägen führen, die derzeit nicht vom Ausschuss kontrolliert werden.
Mindestvorgaben für beschleunigte Verfahren
Eine dringliche Lage besteht, wenn die Union rasch handeln muss, um größeren Schaden
abzuwenden, rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen oder eine wichtige Chance zu
ergreifen. Die Europäische Bürgerbeauftragte hat Empfehlungen19 dazu herausgegeben, wie
die Kommission dringende Vorschläge mit Nachweisen untermauern kann. Die Anwendung
von Dringlichkeitsverfahren wurde auch in den Antworten auf die Aufforderung zur
Stellungnahme angesprochen. Die Teilnehmenden räumten ein, dass beschleunigte Verfahren
in echten Notfällen erforderlich sein könnten, jedoch sollte es nach Möglichkeit trotzdem eine
Konsultation und eine Bewertung geben.
Eingedenk der Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten und der Bedenken der
Interessenträger wird die Kommission in einer solchen Lage stets prüfen, wie zeitkritisch sie
ist und welche schädlichen Folgen sich durch eine Verzögerung der Maßnahmen ergeben
könnten, um zwischen Dringlichkeit und üblicher Zweckmäßigkeit zu unterscheiden. Dabei
berücksichtigt sie u. a. folgende Parameter:
das Bestehen oder die Erwartung von Schocks oder Krisen, auch in den
Außenbeziehungen der Union,
mögliche Folgen, falls nicht sofort gehandelt wird,
rechtsverbindliche Fristen,
einen politischen Kontext, in dem dringender Handlungsbedarf besteht.
Selbst in dringenden Fällen wird sich die Kommission um die bestmögliche Faktengrundlage
bemühen. Nach Möglichkeit wird sie Folgenabschätzungen für dringende Initiativen
vornehmen, bei denen mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen ist. Diese
Folgenabschätzungen werden anschließend vom Ausschuss für Regulierungskontrolle
überprüft. Der Ausschuss wird die geltenden Fristen berücksichtigen und Empfehlungen
abgeben, die in die Beschlussfassung einfließen, damit sichergestellt wird, dass der Vorschlag
durch die Prüfung verbessert wird, auch wenn die Notwendigkeit, dringend zu handeln,
anerkanntermaßen zu Einschränkungen führt.
Um die Interessenträger auch im beschleunigten Verfahren weiterhin einzubeziehen, wird die
Kommission die Öffentlichkeit grundsätzlich in Form einer Aufforderung zur Stellungnahme
18 D. h. befürwortende Stellungnahmen, befürwortende Stellungnahmen mit Vorbehalten, ablehnende
Stellungnahmen.
19 Gemeinsame Empfehlungen für die Untersuchungen 983/2025/MAS, 2031/2024/VB und 1379/2024/MIK.
10
konsultieren. Dadurch erhalten Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger, die Zivilgesellschaft,
Behörden und andere Interessenträger die Möglichkeit, sich an der Gestaltung der Initiative zu
beteiligen. Es können auch gezielte Konsultationen verschiedener Interessenträger
durchgeführt werden, möglicherweise in Form von Umsetzungsdialogen oder Realitätschecks,
um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Praxis
wirksam, effizient und durchführbar sind.
In Ausnahmefällen, wenn ein so dringender Handlungsbedarf besteht, dass die Vorschläge in
einem äußerst engen Zeitrahmen angenommen werden müssen, kann das für bessere
Rechtsetzung zuständige Kommissionsmitglied Abweichungen von den oben genannten
üblichen Verfahrensstandards gestatten. Solche Abweichungen werden nur in Erwägung
gezogen, wenn die besondere Dringlichkeit eindeutig dargelegt wurde.
In solchen Ausnahmefällen stellt die Kommission sicher, dass eine analytische
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen entweder dem Vorschlag beigefügt oder
möglichst schnell, spätestens jedoch drei Monate nach Annahme des Vorschlags, veröffentlicht
wird. Diese Arbeitsunterlage muss mindestens Folgendes enthalten:
die Problemstellung,
das festgelegte Vorgehen zur Lösung des Problems,
eine Bewertung der wichtigsten Auswirkungen des Vorschlags, einschließlich einer
Kosten-Nutzen-Analyse und einer Klimaverträglichkeitsprüfung.
Die Bewertung der Dringlichkeit und alle Abweichungen werden ordnungsgemäß
dokumentiert, in transparenter Weise protokolliert und in den Begründungen der Vorschläge
festgehalten. So entsteht ein sorgfältiges austariertes Gleichgewicht zwischen dem dringenden
Handlungsbedarf und der Notwendigkeit, unter allen Umständen möglichst hohe Standards für
eine bessere Rechtsetzung zu beachten.
Ein intelligenteres und flexibleres Konsultationssystem
Das Konsultationssystem der Kommission ist umfassend und weithin anerkannt – es schneidet
in den OECD-Rankings regelmäßig am besten ab20. Das Spektrum der
Konsultationsinstrumente wurde in jüngster Zeit um Umsetzungsdialoge und Realitätschecks
erweitert21. Trotz der hohen Leistungsfähigkeit des Konsultationssystems der Kommission
äußerten die Interessenträger Kritik an der Dauer der Konsultationen, sich überschneidenden
Konsultationen, wiederholten Auskunftsverlangen und unzureichenden Rückmeldungen.
Die Kommission geht auf diese Kritik ein und wird die verschiedenen
Konsultationsinstrumente besser integrieren, Redundanz vermeiden und weiterhin möglichst
optimale Teilnahmevoraussetzungen für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger
gewährleisten. Auch wenn sich jedes Konsultationsinstrument je nach seinem Zweck an eine
etwas unterschiedliche Zielgruppe wenden kann, sollte die Vielzahl der der Kommission zur
20 OECD Regulatory Policy Outlook 2025, siehe Abbildungen 2.1 und 2.2 zur Einbindung von
Interessenträgern in die Ausarbeitung des Primärrechts und nachgeordneter Verordnungen,
https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2025/04/oecd-regulatory-policy-outlook-
2025_a754bf4c/56b60e39-en.pdf.
21 Diese Instrumente haben sich bei der Vereinfachungsagenda der Kommission als erfolgreich erwiesen und dazu
beigetragen, bestehende Rechtsvorschriften Stresstests zu unterziehen und Omnibus- und andere
Vereinfachungsvorschläge auszuarbeiten.
11
Verfügung stehenden Instrumente nicht dazu führen, dass dieselben Interessenträger
wiederholt um dieselben Beiträge gebeten werden.
Wir werden uns bemühen, die Öffentlichkeit nur einmal zu ein und derselben Initiative zu
konsultieren, entweder im Rahmen einer Aufforderung zur Stellungnahme oder mithilfe eines
Fragebogens, der erforderlichenfalls durch gezielte Konsultationen ergänzt wird, um
verschiedenste Ansichten und Beiträge möglichst vieler unterschiedlicher Interessenträger
einzuholen. Die Aufforderung zur Stellungnahme wird vereinfacht, indem der Schwerpunkt
der angefragten Informationen auf zentrale Aspekte konzentriert wird, damit die
Interessenträger leichter sinnvolle Beiträge leisten können.
Die Laufzeiten der Konsultationen werden ebenfalls optimiert. Wie von vielen
Interessenträgern gewünscht, wird es die Kommission nach Möglichkeit vermeiden,
Haupturlaubszeiten in die Laufzeit einer Konsultation einzurechnen. Der Standardzeitraum von
zwölf Wochen für Fragebögen zur öffentlichen Konsultation kann um höchstens sechs Wochen
verkürzt werden, wenn für dieselbe Initiative weitere öffentliche und/oder gezielte
Konsultationen durchgeführt werden.
Zudem wird die Kommission die Interessenträger benachrichtigen, sobald die
Zusammenfassung der Antworten auf die Konsultationen im Portal „Ihre Meinung zählt“
bereitsteht. Mithilfe eines solchen automatisierten Benachrichtigungsmechanismus wird für
mehr Transparenz gesorgt, und die Teilnehmenden werden leichter auf die Ergebnisse der
Konsultation zugreifen können.
Darüber hinaus sollen die Beratenden Ausschüsse und ihre Netze, wie das Netzwerk regionaler
Hubs, besser in die Konsultationen einbezogen werden, indem ihnen die Beteiligung erleichtert
wird und sie Rückmeldungen zu ihren Beiträgen erhalten.
Folgenabschätzung zu wesentlichen Abänderungen
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens können das Europäische Parlament und der Rat
wesentliche Abänderungen an den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission vornehmen.
In der Praxis nehmen diese Organe keine Folgenabschätzungen in Bezug auf die von ihnen
vorgeschlagenen Abänderungen vor, obwohl sie sich dazu verpflichtet haben, „wenn sie dies
im Hinblick auf den Gesetzgebungsprozess für zweckmäßig und erforderlich halten“22. Ohne
solche Folgenabschätzungen zeitigt eine Analyse der zu erwartenden Auswirkungen eines
Rechtsakts nur unvollständige und möglicherweise irreführende Ergebnisse, was bei der
Durchführung der Rechtsvorschriften zu höheren Belastungen oder unerwarteten
Schwierigkeiten führen kann.
Um hier für Abhilfe zu sorgen, schlägt die Kommission ein kohärentes, pragmatisches und
kooperatives Vorgehen vor, das drei Aspekte der gemeinsamen Arbeit der Organe betrifft.
Erstens sollten sich die Organe darauf einigen, was sie unter einer wesentlichen Abänderung
verstehen. Beispiele für wesentliche Abänderungen könnten die Ausweitung des
Anwendungsbereichs eines Vorschlags auf Kleinstunternehmen oder KMU, Maßnahmen, die
voraussichtlich zu zusätzlichen Durchführungskosten führen, neue Berichtspflichten für
22 Interinstitutionelle Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung (ABl. L 123 vom 12.5.2016,
S. 1, EUR-Lex – 32016Q0512(01) – DE – EUR-Lex). In der Vergangenheit hat das Europäische Parlament in
einigen Fällen Folgenabschätzungen durchgeführt, doch ist das mittlerweile nicht mehr der Fall. Der Rat
seinerseits hat nie Folgenabschätzungen vorgenommen.
12
Unternehmen oder Behörden oder zusätzliche öffentliche Ausgaben sein. Anhand von
einheitlichen Parametern könnten das Europäische Parlament und der Rat feststellen, welche
ihrer Abänderungen wesentlich sind, und diese bewerten.
Zweitens könnte das Organ, das eine solchermaßen festgestellte wesentliche Abänderung
vorschlägt, eine Folgenabschätzung vornehmen und die Kosten oder Einsparungen anhand
einer einfachen Kostenberechnungsmethode beziffern. In Bezug auf Verwaltungskosten oder
-einsparungen würde das Standardkostenmodell die Berechnung und Angabe dieser Kosten
und Einsparungen erleichtern.
Abschließend könnten die Folgen solcher wesentlichen Abänderungen in einer kompakten
Vorlage dargelegt werden. Darin enthalten wären Elemente wie eine allgemeine Beschreibung,
die erwarteten zusätzlichen Kosten und Vorteile, die betroffenen Interessenträger und die
Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft.
Zentrale Maßnahmen
Breiteres Spektrum von Initiativen mit erheblichen Auswirkungen, für die
Folgenabschätzungen vorgenommen werden, die vom Ausschuss für
Regulierungskontrolle geprüft werden
Gezieltere Folgenabschätzungen auf der Grundlage einer Matrix der wichtigsten
Folgen und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit
Mindestvorgaben für dringende Initiativen im beschleunigten Verfahren
Vereinfachung der Aufforderungen zur Stellungnahme mit Schwerpunkt auf für
die Interessenträger relevanten Informationen
Optimierte und flexiblere Konsultationsfristen unter Berücksichtigung der
Urlaubszeiten
Stärker integrierter und flexiblerer Einsatz der verschiedenen
Konsultationsinstrumente, um Konsultationsmüdigkeit vorzubeugen und
vielfältige Ansichten und Beiträge einzuholen
Direkte automatische Benachrichtigung der Teilnehmenden über die
Zusammenfassungen der Konsultationen
Aktualisierung – zur Einarbeitung dieser Verbesserungen – der Leitlinien für eine
bessere Rechtsetzung und der Vorlagen für Folgenabschätzungen und
Evaluierungen
Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den beiden gesetzgebenden Organen bei der
Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen Methodik, damit jedes Organ
Folgenabschätzungen seiner wesentlichen Abänderungen vornimmt
13
3. UMFASSENDE BEREINIGUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN
Im Laufe der Zeit ist der Bestand des Unionsrechts angewachsen. Dies spiegelt die
zunehmende Verantwortung der EU, ihre Rolle beim Ausbau des Binnenmarkts und die immer
anspruchsvolleren und komplexeren Fragen wider, die sie angehen muss. In vielen Fällen
ersetzen die EU-Rechtsvorschriften 27 verschiedene nationale Regelwerke. Allein die Menge
und Dichte der EU-Rechtsvorschriften sowie die Wechselwirkung mit nationalem Recht
können jedoch zu unnötiger Komplexität, mehrfachem Aufwand und möglicherweise zu
Unstimmigkeiten führen. Die Anhäufung von Vorschriften ist in den meisten entwickelten
Rechtssystemen zu einem Problem geworden23.
Die Interessenträger haben – auch in der Aufforderung zur Stellungnahme – stets dafür plädiert,
dass die Vereinfachungsbemühungen auch die Überprüfung und Konsolidierung bestehender
Maßnahmen umfassen müssen. Auch wenn es nach wie vor neuer Rechtsvorschriften bedarf,
um neue Herausforderungen zu bewältigen und Vorschriften zu aktualisieren, ist es ebenso
wichtig, den Bestand an Vorschriften zu verwalten, um sie klarer, konsistenter und kohärenter
zu gestalten.
Im Jahr 2025 schlug die Kommission ehrgeizige Vereinfachungsmaßnahmen vor, die auf ihrer
Mitteilung für ein einfacheres und schnelleres Europa24 aufbauen. Zehn Omnibus-Pakete und
andere Vereinfachungsvorschläge dürften nach ihrer Annahme durch die beiden
gesetzgebenden Organe zu wiederkehrenden Kostenersparnissen in Höhe von mindestens
15 Mrd. EUR für Unternehmen und Verwaltungen führen. Diese Dynamik wird durch die
Ausarbeitung mehrerer neuer Omnibus-Vorschläge und die Einleitung zusätzlicher
Vereinfachungsmaßnahmen aufrechterhalten. Mehr als die Hälfte der
Gesetzgebungsinitiativen des Arbeitsprogramms der Kommission für 2026 wird dazu
beitragen, das Unionsrecht zu vereinfachen, klarer zu gestalten und für eine leichtere
Umsetzung zu sorgen25.
Darüber hinaus hat eine Überprüfung der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
dazu geführt, dass die Prioritätsstufe von etwa 30 % der für 2026 geplanten Rechtsakte
herabgesetzt wurde. Das wird dazu beitragen, dass das Sekundärrecht seine Ziele erreicht,
verhältnismäßig bleibt und sich auf die Bereiche konzentriert, in denen EU-Maßnahmen einen
besonders hohen Mehrwert haben.
Ein Aktionsplan zur umfassenden Bereinigung der Rechtsvorschriften
Jedes Mitglied des Kollegiums hat die Aufgabe, den legislativen Bestand in seinem
Zuständigkeitsbereich zu überprüfen, um zu bewerten, ob dieser nach wie vor relevant und
zweckmäßig ist. Dies ist integraler Bestandteil der Stresstests, die in den politischen Leitlinien
der Kommission und den Mandatsschreiben der Kommissionsmitglieder dargelegt sind26. Die
Überprüfung der Rechtsvorschriften erstreckt sich auf alle Politikbereiche und umfasst auch
delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte.
23 OECD Economic Outlook, https://www.oecd.org/en/publications/oecd-economic-outlook-volume-2025-issue-
2_9f653ca1-en.html.
24 Ein einfacheres und schnelleres Europa: Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung, COM(2025) 47
final.
25 Arbeitsprogramm der Kommission 2026, COM(2025) 870.
26 Europa hat die Wahl. Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029.
14
Um diese Bemühungen zu verstärken und ihnen mehr Priorität einzuräumen, startet die
Kommission einen Aktionsplan zur umfassenden Bereinigung der Rechtsvorschriften. Dieser
Aktionsplan konzentriert sich auf zwölf Bereiche, die in Anhang 1 aufgeführt sind. Die
Überprüfung dieser Bereiche hat in den Jahren 2026 und 2027 Priorität, um Komplexität und
Fragmentierung abzubauen und ihre Wirksamkeit und Effizienz zu erhöhen.
Die Auswahl der zwölf vorrangigen Bereiche – freier Waren- und Dienstleistungsverkehr,
Finanzdienstleistungen, Zoll, Steuern, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft,
Verkehr, Energie, Klima, Umwelt, Digitales sowie Wohnraum und Genehmigungsverfahren –
erfolgte auf der Grundlage von internen Analysen der Herausforderungen in der Durchführung
und von Beiträgen der Interessenträger, auch im Rahmen von Umsetzungsdialogen und
Realitätschecks.
Es wird erwartet, dass die umfassende Bereinigung zu legislativen oder anderen Maßnahmen
führen wird, mit denen veraltete Bestimmungen, Überschneidungen, Unstimmigkeiten und
Redundanzen, die zu unnötigem Aufwand führen, beseitigt werden. Sie wird auch die
Konsolidierung in Bereichen fördern, in denen die Rechtsvorschriften stark fragmentiert sind,
und kann dazu führen, dass einzelne Vorschläge der Kommission zurückgezogen werden,
wenn diese möglicherweise nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen oder wenn
das Verfahren bei den gesetzgebenden Organen ins Stocken geraten ist.
Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise die Harmonisierung, die Digitalisierung von
Verfahren, die Straffung fragmentierter Vorschriften, der Abbau von Berichtspflichten und die
Nutzung digitaler Instrumente zum Bürokratieabbau. Der Aktionsplan zielt darauf ab,
Transparenz und Berechenbarkeit zu fördern, sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften
ihren Zweck erfüllen, und gleichzeitig die Befolgungskosten für Unternehmen, öffentliche
Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürger zu senken.
Um dieser umfassenden Bereinigung der Rechtsvorschriften die erforderlichen Impulse zu
geben, wird das Kollegium der Kommissionsmitglieder die Fortschritte bei der Umsetzung des
Aktionsplans regelmäßig überprüfen. Über die Fortschritte wird in der jährlichen
Berichterstattung der Kommission über Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung
berichtet.
Die Vereinfachungsplattform – eine neue hochrangige Expertengruppe
Diese Bemühungen um eine umfassende Bereinigung werden von einer hochrangigen Gruppe
von Interessenträgern unterstützt: der Vereinfachungsplattform27. Die neue Gruppe28 wird
nationale, regionale und lokale Behörden, den Ausschuss der Regionen – unterstützt durch das
Netzwerk regionaler Hubs –, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, Sozialpartner,
Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenbringen. Die Teilnehmer
werden Vorschläge dazu unterbreiten, wie EU-Vorschriften und ihre Durchführung für die
Öffentlichkeit, Unternehmen und Verwaltungen einfacher und leichter anwendbar gemacht
werden können, wobei sie die Fortschritte und neue Erfordernisse stets im Blick behalten.
Zentrale Maßnahmen
27 Diese neue Gruppe wird auf der Arbeit der Plattform „Fit for Future“ aufbauen, die von 2021 bis 2024 tätig
war.
28 C(2026) 8000.
15
Umfassende Bereinigung der Rechtsvorschriften gemäß dem beigefügten
Aktionsplan
Einholung weiterer Beiträge der Interessenträger, um Herausforderungen bei der
Durchführung und Vereinfachungspotenzial zu ermitteln, unter anderem durch
Konsultationen, Umsetzungsdialoge und Realitätschecks
Einrichtung einer neuen hochrangigen Expertengruppe – der
Vereinfachungsplattform – zur Unterstützung der Bemühungen um
Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
4. BEKÄMPFUNG DER ÜBERREGULIERUNG
Hindernisse für den Binnenmarkt können auf nationale politische Entscheidungen,
unterschiedliche Verwaltungsverfahren, mangelnde Verwaltungskapazitäten oder
Unterschiede bei der Digitalisierung zurückzuführen sein. Solche Hindernisse stehen zwar
nicht immer im Widerspruch zum Unionsrecht, behindern aber – manchmal ungewollt – das
reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts. Hindernisse für den Binnenmarkt wiederum
untergraben Wohlstand und Resilienz.
Ein erhebliches Hindernis dieser Art ist die Überregulierung29. Überregulierung entsteht, wenn
ein Mitgliedstaat bei der Umsetzung oder Durchführung von Unionsrecht in einem bestimmten
Politikbereich einen breiteren Anwendungsbereich, strengere Vorschriften oder
Verpflichtungen einführt, die über die im EU-Rechtsakt festgelegten Anforderungen
hinausgehen30. Aufwendigere Prozesse als für die Durchführung des Unionsrechts notwendig
können ebenfalls eine Form der Überregulierung darstellen.
Selbst wenn diese Praktiken keinen Verstoß gegen EU-Rechtsvorschriften darstellen, wirken
sie sich tendenziell nachteilig auf den Binnenmarkt aus und behindern – auch auf nationaler
Ebene – die Geschäftstätigkeit oder beeinträchtigen die Rechte des Einzelnen in
unangemessener Weise. Sie können auch zu ungleichen Bedingungen für Unternehmen und
höheren Befolgungskosten führen, wodurch das Unternehmertum, die Innovationskraft und im
Endeffekt auch die Wettbewerbsfähigkeit Europas untergraben werden. Darüber hinaus besteht
die Gefahr, dass durch die Überregulierung Unklarheit über Verantwortlichkeiten entsteht, da
die Wirtschaftsakteure die EU für regulatorische Belastungen verantwortlich machen, die
tatsächlich auf nationale politische Entscheidungen zurückzuführen sind – und das schadet
dem Ansehen der EU.
Der Abbau dieser Hindernisse und der Überregulierung ist nur in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten möglich. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission an einem
Instrumentarium bewährter Verfahren und Kriterien arbeiten, um die Mitgliedstaaten dabei zu
unterstützen, Überregulierung bei der nationalen Umsetzung und Durchführung von EU-
Rechtsvorschriften zu erkennen und zu vermeiden. Dies baut auf dem gemeinsamen Bestreben
auf, Überregulierung zu vermeiden, das in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
vom 19. März 2026 zum Ausdruck gebracht wurde. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten
29 Die Überregulierung wurde in der Binnenmarktstrategie 2025 (COM(2025) 500) als Hindernis genannt.
30 Dies gilt unbeschadet des Vorrechts der Mitgliedstaaten, in bestimmten Politikbereichen strengere Maßnahmen
zu ergreifen, wenn das in den Verträgen vorgesehen ist.
16
auch bei der Umsetzung von Richtlinien unterstützen und ihnen dabei helfen, potenzielle
Überregulierungsrisiken frühzeitig zu erkennen.
Die Kommission nutzt Konsultationen, Umsetzungsdialoge durch die Kommissionsmitglieder
und Realitätschecks, um Herausforderungen bei der Durchführung, die zu Überregulierung
führen, zu ermitteln und zu prüfen. Untersuchungen im Rahmen der „Schwerpunktbereiche für
die Durchsetzung der Vorschriften“ der Kommission (siehe Abschnitt unten) werden auch dazu
beitragen, Fälle von Überregulierung aufzudecken.
Die Mitgliedstaaten sollten ebenfalls zu diesen Bemühungen beitragen. Sie können schon jetzt
während oder nach der Umsetzung von Richtlinien in einer Datenbank31 angeben, wenn ihre
eigenen nationalen Maßnahmen strenger sind als das Unionsrecht. In der Praxis wird diese
Möglichkeit allerdings nicht genutzt.
Die Kommission wird die Nutzung bestehender Mechanismen und Foren fördern, um gegen
schädliche Hindernisse und Überregulierung im Binnenmarkt vorzugehen. Auch im Rahmen
des Europäischen Semesters32 wird dazu beigetragen, indem die größten Hindernisse und
Überregulierungsprobleme in den einzelnen Mitgliedstaaten ermittelt werden und auf Fälle
hingewiesen wird, in denen vorrangig gehandelt werden sollte. Die Kommission wird sich
unter anderem auf die Arbeit der Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften
stützen, die gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen kooperativen Ansatz entwickelt hat, um
schädliche Hindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen.
Schließlich wird die Kommission auch bei der Vorlage von Legislativvorschlägen das Risiko
der Überregulierung berücksichtigen und ihre Vorschläge so formulieren, dass dieses Risiko
minimiert wird (z. B. indem sie in Bereichen des Binnenmarkts gegebenenfalls vorrangig
umfassende Verordnungen anstelle von Richtlinien vorschlägt und sicherstellt, dass die EU-
Vorschriften den durch den Rechtsakt geregelten Bereich erschöpfend regeln).
31 THEMIS ist eine gemeinsame Datenbank der Kommissionsdienststellen und der Mitgliedstaaten, in der die
nationalen Behörden der Kommission die Umsetzungsmaßnahmen ihres Landes mitteilen.
32 Das Europäische Semester ist der Rahmen der Europäischen Union für die Koordinierung und Überwachung
der Wirtschafts- und Sozialpolitik.
17
Zentrale Maßnahmen
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zur Vermeidung von
Überregulierung durch ein Instrumentarium mit bewährten Verfahren und
Umsetzungsleitlinien
Bessere und frühzeitigere Aufdeckung von Fällen der Überregulierung durch
Instrumente der Kommission und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten
Ermittlung der Haupthindernisse und Weiterverfolgung von Fällen der
Überregulierung in den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen
Semesters und der Taskforce für die Durchsetzung der
Binnenmarktvorschriften
5. BESSERE DURCHFÜHRUNG UND KONSEQUENTE DURCHSETZUNG
Selbst die besten Vorschriften können ihre beabsichtigte Wirkung nicht entfalten, wenn sie in
den Mitgliedstaaten fragmentiert, verzögert oder uneinheitlich durchgeführt werden. Solche
Unzulänglichkeiten schwächen nicht nur die Integrität des Binnenmarkts und untergraben die
Wettbewerbsfähigkeit, sondern schwächen auch das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit, auf
der die Legitimität der EU unter anderem gründet. Dadurch entstehen Menschen und
Unternehmen erhebliche Kosten. Eine konsequente und vorhersehbare Durchsetzung stärkt
auch die Glaubwürdigkeit der Union in internationalen Partnerschaften und ihre Fähigkeit, eine
regelbasierte Zusammenarbeit zu fördern.
Diese Kommission hat wichtige Initiativen zur Stärkung des Binnenmarkts33 und zum Schutz
der Rechtsstaatlichkeit34 ergriffen. Sie hat die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der
Durchführung verstärkt und ihnen die Instrumente an die Hand gegeben, um das Unionsrecht
von Anfang an rechtzeitig und korrekt durchzuführen35. Es bedarf jedoch letztlich einer
glaubwürdigen und effizienten Durchsetzung, um eine rechtzeitige Einhaltung der EU-
Vorschriften zu erreichen, sollten die Präventivmaßnahmen erfolglos bleiben.
Um sowohl dem Ausmaß der Herausforderungen Europas gerecht als auch zukunftsfest zu
werden, wird die Kommission die Durchsetzung des Unionsrechts verstärken. Die Kommission
wird Maßnahmen für eine schnellere und konsequente Durchsetzung des Unionsrechts in allen
Politikbereichen und zur Gewährleistung der Gleichbehandlung ergreifen36.
33 Der Binnenmarkt: unser europäischer Heimatmarkt in einer unsicheren Welt. Eine Strategie für einen
einfachen, nahtlosen und starken Binnenmarkt, COM(2025) 500.
34 Jährlicher Rechtsstaatlichkeitszyklus, https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-
fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/annual-rule-law-cycle_de.
35 Ein einfacheres und schnelleres Europa: Mitteilung über die Umsetzung und Vereinfachung, COM(2025) 47
final.
36 Diese Mitteilung ergänzt, ersetzt jedoch nicht die in früheren Mitteilungen, insbesondere der Mitteilung der
Kommission „EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung“ (C(2016) 8600) und der Mitteilung
der Kommission „Durchsetzung des EU-Rechts für ein Europa, das greifbare Ergebnisse liefert“
(COM(2022) 518), dargelegten Durchsetzungsprioritäten.
18
Schwerpunktbereiche für die Durchsetzung der Vorschriften im Binnenmarkt
Der Binnenmarkt ist der Motor für europäische Innovation, europäisches Wachstum und die
europäische Wettbewerbsfähigkeit37. Aufgrund von ungerechtfertigten Hindernissen sowie
unterschiedlichen nationalen Vorschriften und Handelsbedingungen können die Unternehmen
ihr Potenzial nicht voll ausschöpfen. Diese Hindernisse verzerren den Wettbewerb und
schränken grenzüberschreitende Tätigkeiten und Investitionen ein.
Daher intensiviert die Kommission ihre Arbeit zur Durchsetzung des Regelwerks für den
Binnenmarkt. Wir haben elf Schwerpunktbereiche für die Durchsetzung der Vorschriften im
Binnenmarkt auf der Grundlage ihrer systemischen und wirtschaftlichen Relevanz ermittelt
und in Anhang 2 aufgeführt. In diesen Bereichen wird die Kommission proaktiver zu allen
Mitgliedstaaten Untersuchungen anstellen und festgestellte Probleme erforderlichenfalls im
Wege von raschen Vertragsverletzungsverfahren weiterverfolgen. Die aufgeführten
Schwerpunktbereiche betreffen Faktoren, die schwerwiegende Folgen für den Binnenmarkt
und nachteilige Auswirkungen auf die europäischen Unternehmen haben. Die Kommission hat
diese Bereiche anhand von Informationen aus verschiedenen Quellen ermittelt – darunter
Umsetzungsdialoge, Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern und Interessenträgern sowie
Meldungen über systemische Probleme von SOLVIT-Stellen, die in der gesamten EU tätig
sind, um einzelne grenzüberschreitende Probleme anzugehen. Im Rahmen der
Durchsetzungsmaßnahmen in diesen Schwerpunktbereichen wird auch gegen die
unrechtmäßige Überregulierung vorgegangen38.
Ziel ist es, die Einhaltung der Binnenmarktvorschriften so schnell wie möglich zu
gewährleisten, indem für jeden Fall das richtige Instrument eingesetzt wird. Die
Untersuchungen werden sich auf bestehende Instrumente und auf den Austausch mit den
Mitgliedstaaten im Rahmen von Expertengruppen, Umsetzungsworkshops und
erforderlichenfalls themenbezogene Sitzungen stützen. Umsetzungsdialoge durch die
Kommissionsmitglieder und Realitätschecks können auch wertvolle Beiträge von
Interessenträgern liefern, die in der Praxis von den EU-Vorschriften betroffen sind. Die
Kommission wird verstärkt Dialoge zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens mit
den Mitgliedstaaten nutzen, um potenzielle Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften zu
untersuchen, wenn realistische Aussichten auf eine rasche Lösung in Zusammenarbeit mit den
betroffenen Mitgliedstaaten bestehen.
Erforderlichenfalls wird die Kommission Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dies
geschieht entweder nach einem erfolglosen Dialog zur Vermeidung eines
Vertragsverletzungsverfahrens oder direkt bei schwerwiegenden und gut belegten Verstößen.
Ziel eines Vertragsverletzungsverfahren ist es, die Einhaltung der Vorschriften schnell
37 Der Europäischen Zentralbank zufolge würde „[e]ine Reduzierung der Hindernisse im Warenhandel … zu
einem Anstieg des EU-Binnenhandels um 4,4 % und zu geschätzten Wohlfahrtsgewinnen von 1,3 % führen.
Bei den Dienstleistungen würden niedrigere Hürden den Handel und die Wohlfahrt sogar noch deutlicher
steigern (um 14,5 % bzw. 1,8 %)“, Beitrag im EZB-Wirtschaftsbericht, Ausgabe 8/2025.
38 Im Jahresbericht der Kommission über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit vom 30. Januar 2026
(COM(2026) 46) wurde eine jährliche Agenda für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften vorgestellt.
Die Durchsetzungsprioritäten für 2026 gehören zu den elf in der vorliegenden Mitteilung aufgeführten
Schwerpunktbereichen für die Durchsetzung der Vorschriften im Binnenmarkt. Die Schwerpunktbereiche
gelten unbeschadet der strengen Überwachung der Durchführung der EU-Vorschriften in anderen vorrangigen
Bereichen, wie den Vorschriften zur Beschleunigung des Ausbaus sauberer Energie gemäß COM(2026) 370
vom 22. April 2026 (AccelerateEU).
19
sicherzustellen, was sich in der Erfolgsquote der Kommission früh im Verlauf der Verfahren
widerspiegelt39.
Lässt sich weder im Dialog mit dem betreffenden Mitgliedstaat noch in der vorgerichtlichen
Phase des Vertragsverletzungsverfahrens ein positives Ergebnis erlangen, wird die
Kommission den Gerichtshof anrufen, wann immer dies angebracht ist. Über die Fortschritte
und Ergebnisse der Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission in diesen
Schwerpunktbereichen im Binnenmarkt wird in der jährlichen Berichterstattung der
Kommission über Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung berichtet.
Schnellere Durchsetzung des Unionsrechts
Die Einhaltung des Unionsrechts ist nicht nur für das wirksame Funktionieren des
Binnenmarkts, sondern auch für die Wahrung der EU als Rechtsgemeinschaft von
entscheidender Bedeutung. Die EU-Vorschriften verschaffen Menschen und Unternehmen nur
dann die beabsichtigten Vorteile, wenn die Mitgliedstaaten sie ordnungsgemäß und fristgerecht
umsetzen. Das ist besonders wichtig in Zeiten, in denen die Rechtsstaatlichkeit weltweit unter
Druck steht und der internationale Handel verzerrt wird.
Dennoch werden zu viele Richtlinien noch immer nicht rechtzeitig umgesetzt. Im Jahr 2025
waren fast 70 % der neuen Vertragsverletzungsverfahren auf die verspätete Umsetzung von
Richtlinien durch die Mitgliedstaaten zurückzuführen, die die Menschen und Unternehmen
daran hindert, in vollem Umfang vom Unionsrecht zu profitieren. Im selben Jahr versäumte
ein Großteil der Mitgliedstaaten systematisch die Umsetzungsfristen, sodass die Kommission
370 Vertragsverletzungsverfahren in Zusammenhang mit den 36 umzusetzenden Richtlinien
einleiten musste.
Auch wenn die Kommission rasch Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter
Umsetzung von Richtlinien einleitet, dauert es oft Jahre, bis Fortschritte erzielt und die
Verfahren abgeschlossen werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung von Richtlinien und
mangelhafter Anwendung von Richtlinien oder Verordnungen dauert der Prozess sogar noch
länger. Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2025 abgeschlossenen
Vertragsverletzungsverfahren betrug fast drei Jahre, und fast ein Fünftel dauerte über fünf
Jahre40. Unterdessen werden die EU-Vorschriften in den Mitgliedstaaten uneinheitlich
angewandt, was zu ungleichen Gegebenheiten und Rechtsunsicherheit für Menschen und
Unternehmen führt.
In diesem Zusammenhang wird sich die Kommission bemühen, ihre
Durchsetzungsmaßnahmen bei der mangelhaften Umsetzung von Richtlinien zu
beschleunigen. Wenn Mitgliedstaaten es versäumen, der Kommission Umsetzungsmaßnahmen
mitzuteilen, wird die Kommission die Annahme mit Gründen versehener Stellungnahmen –
die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach dem Aufforderungsschreiben an
den Mitgliedstaat – vereinfachen und beschleunigen41. Versäumt es ein Mitgliedstaat,
Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen (vollständige Nichtumsetzung), oder übermittelt er nach
Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens keine zusätzlichen Informationen (teilweise
39 Zwei Drittel der Vertragsverletzungsverfahren werden in der ersten Phase (nach dem Aufforderungsschreiben)
und etwa 95 % vor Anruf des Gerichtshof beigelegt.
40 https://ec.europa.eu/implementing-eu-law/member-state-infringement-cases/de#inline-nav-10.
41 Insbesondere durch die häufigere Anwendung des Ermächtigungsverfahrens für die Annahme von Beschlüssen
in Vertragsverletzungsverfahren.
20
Nichtumsetzung), wird die Kommission grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach
Annahme des Aufforderungsschreibens eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, hinreichend klare und genaue Informationen über
den Inhalt der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie mitzuteilen, hat der
Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung42 hingewiesen. Der Gerichtshof hat betont, dass diese
Informationen erforderlich sind, damit die Kommission feststellen kann, ob ein Mitgliedstaat
eine Richtlinie vollständig umgesetzt hat. In den letzten Jahren hat die Kommission die
Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die Übermittlung solcher Erläuterungen zu standardisieren
und zu vereinfachen43, und sie wird auch weiterhin Unterstützung anbieten. Versäumt es ein
Mitgliedstaat jedoch, die erforderlichen Erläuterungen abzugeben, wird das gleiche
vereinfachte Verfahren angewandt, das oben für die Nichtmitteilung der
Umsetzungsmaßnahmen genannt ist.
Zudem wird die Kommission bei Anträgen der Mitgliedstaaten auf Verlängerung der
Zweimonatsfrist für die Beantwortung eines Aufforderungsschreibens44 (bei allen Arten von
Vertragsverletzungsverfahren) einen strengeren Ansatz verfolgen. In Zukunft werden
Verlängerungen in der Regel nur in der Phase der mit Gründen versehenen Stellungnahme
gewährt, sofern die Mitgliedstaaten den Verstoß anerkennen und die festgelegten kumulativen
Bedingungen erfüllen45, die streng geprüft werden. In der Phase des Aufforderungsschreibens
werden begrenzte Verlängerungen der Antwortfrist nur unter sehr außergewöhnlichen
Umständen gewährt, z. B. in Fällen höherer Gewalt, in denen unvorhersehbare Ereignisse den
Mitgliedstaat daran hindern, rechtzeitig zu antworten.
Bis zum Ende des Mandats der Kommission soll die Zahl der seit Langem anhängigen
Vertragsverletzungsverfahren verringert werden. Um das zu erreichen, wird sie sich auf die
Fälle konzentrieren, die seit mehr als fünf Jahren anhängig sind und mit denen der Gerichtshof
noch nicht befasst wurde. Die Bemühungen und die Kooperationsbereitschaft der
Mitgliedstaaten werden für die Lösung dieser Fälle von entscheidender Bedeutung sein.
Einsatz künstlicher Intelligenz
Eine weitere Möglichkeit, die Durchsetzung zu beschleunigen, sind schnellere
Konformitätsprüfungen der nationalen Umsetzungsmaßnahmen. Die nationalen
Rechtsvorschriften sind Ausdruck der jeweils unterschiedlichen Verfassungs-, Verfahrens- und
Verwaltungssysteme der Mitgliedstaaten, und die Überprüfung dieser Maßnahmen erfordert
Zeit und Ressourcen. In diesem Zusammenhang wird sich die Kommission zur Überprüfung
der Umsetzung des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten spezieller KI-Instrumente
42 Grundsatzurteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 2019, Kommission/Belgien, C-543/17, ECLI:EU:C:2019:573,
Rn. 59.
43 Beispielsweise indem die Kommission den Mitgliedstaaten eine Vorlage für die Erläuterung zur Verfügung
stellt.
44 Mit einem Aufforderungsschreiben wird – häufig nach Dialogen im Vorfeld eines
Vertragsverletzungsverfahrens oder im Anschluss an einen bilateralen Austausch – dem Mitgliedstaat die
Gelegenheit gegeben, sich zu den Feststellungen der Kommission zu äußern. Unbegründete Verzögerungen
behindern die Bewertung der Kommission und führen möglicherweise zu einer Ungleichbehandlung zwischen
den Mitgliedstaaten.
45 Der Antrag muss einen realistischen und hinreichend klaren Zeitplan für die zu ergreifenden Maßnahmen
enthalten; der Antrag soll dazu dienen, dass der Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann,
um der mit Gründen versehenen Stellungnahme nachzukommen; es darf nur ein Antrag auf Verlängerung der
Antwortfrist gestellt werden; der Antrag muss vor Ablauf der ursprünglichen Frist beim Generalsekretariat
eingehen; die gewährte Fristverlängerung darf drei Monate nicht überschreiten.
21
bedienen. Diese Instrumente werden der Kommission auch dabei helfen, potenzielle Fälle der
Überregulierung zu ermitteln, und so zu einer systematischeren Bewertung in allen
Mitgliedstaaten beitragen. 2026 wird die Kommission ein Pilotprojekt für
Konformitätsprüfungen der nationalen Umsetzungsmaßnahmen einleiten. Die KI wird die
durch Menschen vorgenommene Bewertung unterstützen, aber nicht ersetzen, und strengen
Schutzvorkehrungen unterliegen46. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, ebenfalls KI zu
nutzen, um die Umsetzung und ihre Überwachungstätigkeiten zu beschleunigen.
Mehr Abschreckung
Eine konsequente Durchsetzung erfordert glaubwürdige Abschreckungsmaßnahmen.
Nachdem ein Verstoß gegen Unionsrecht festgestellt und untersucht wurde, müssen alle
Parteien zusammenarbeiten, um ihn zu beheben. Gelingt dies nicht und hält der Mitgliedstaat
die Vorschriften nach wie vor nicht ein, kann die Kommission in zwei Fällen47 ein Verfahren
vor dem Gerichtshof einleiten und die Verhängung finanzieller Sanktionen beantragen.
In Fällen, in denen die Umsetzung einer Richtlinie unvollständig ist, sehen die Verträge bereits
bei der ersten Klage der Kommission gegen den Mitgliedstaat vor dem Gerichtshof finanzielle
Sanktionen vor. In diesem Fall kann der Gerichtshof in seinem Urteil nicht über den von der
Kommission vorgeschlagenen Betrag hinausgehen. Kommt ein Mitgliedstaat dem ersten Urteil
nicht nach und muss der Gerichtshof ein zweites Mal angerufen werden, so verfügt der
Gerichtshof über ein weites Ermessen und kann einen höheren als den von der Kommission
vorgeschlagenen Betrag verhängen (wie in den letzten Jahren auch geschehen). Aufgrund der
mangelhaften Umsetzung verzögert sich die Anwendung der Richtlinie in der nationalen
Rechtsordnung, wodurch den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen die Rechte und
Vorteile, die ihnen eine Richtlinie verleiht, vorenthalten werden48.
In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen und der Notwendigkeit, finanzielle Sanktionen
gegen die Mitgliedstaaten ausreichend abschreckend zu gestalten, wird die Kommission bei
der Berechnung der dem Gerichtshof vorzuschlagenden Sanktionen systematisch strenger
vorgehen, was zu höheren Beträgen führen wird.
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten für eine bessere Einhaltung der Vorschriften
Die Beseitigung bestehender Hindernisse ist nur ein Teil der Herausforderung – genauso
wichtig ist es, neuen vorzubeugen. Angesichts der raschen Entwicklung der Rechtsetzung,
begrenzter Ressourcen und der Notwendigkeit einer schnellen Reaktion auf Krisen ist es von
entscheidender Bedeutung, dass neue Vorschriften von Anfang an ordnungsgemäß umgesetzt
werden.
Die Kommission ist fest davon überzeugt, dass sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten dafür
verantwortlich ist, die vollständige Einhaltung des Unionsrechts zu erreichen. Während der
46 So wird eine automatisierte Entscheidungsfindung ausgeschlossen und die gute Verwaltung gewährleistet.
47 Nämlich i) wenn ein Mitgliedstaat die Maßnahmen nicht getroffen hat, die sich aus einem früheren Urteil des
Gerichtshofs ergeben, in dem ein Verstoß gegen Unionsrecht festgestellt wurde (Artikel 260 Absatz 2 AEUV),
und ii) wenn ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, Maßnahmen zur Umsetzung einer
gemäß einem Gesetzgebungsverfahren erlassenen Richtlinie mitzuteilen (Artikel 260 Absatz 3 AEUV).
48 In der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Verstößen gegen die Mitteilungspflicht wird immer wieder darauf
hingewiesen, dass „die Pflicht[en zur Umsetzung/Mitteilung] wesentliche Pflichten der Mitgliedstaaten zur
Gewährleistung der vollen Wirksamkeit des Unionsrechts darstellen und dass die Verletzung dieser Pflichten
mit Sicherheit als gewichtig zu erachten ist“ (Urteil vom 25. April 2024, Kommission/Polen, C-147/23,
ECLI:EU:C:2024:346, Rn. 72).
22
Durchführung bietet die Kommission den Mitgliedstaaten tatkräftige Unterstützung in Form
von Durchführungsstrategien, Umsetzungsfahrplänen, maßgeschneiderten Leitlinien und
speziellen Arbeitsgruppen. Die Mitgliedstaaten sollten ihrerseits proaktiv mit der Kommission
zusammenarbeiten, indem sie Herausforderungen bei der Durchführung frühzeitig melden. So
kann eine fragmentierte Durchführung der EU-Rechtsvorschriften vermieden werden.
Im Laufe der Zeit ist die Zahl der neuen Richtlinien zurückgegangen, und Verordnungen haben
als Rechtsinstrument an Bedeutung gewonnen, die eine andere Art der Überwachung erfordern.
In diesem Zusammenhang müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Überwachung
der Durchführung und Anwendung von EU-Verordnungen ausbauen. Im Jahr 2026 wird die
Kommission ein neues IT-Tool entwickeln, um den Mitgliedstaaten eine zentrale Anlaufstelle
für die Kommunikation mit der Kommission und die Mitteilung nationaler
Durchführungsmaßnahmen innerhalb der in den Verordnungen festgelegten Fristen zu bieten
(z. B. für die Benennung der zuständigen Behörden). Das Tool wird der Kommission auch
dabei helfen, den Mitgliedstaaten systematische Leitlinien für die Durchführung an die Hand
zu geben und die Durchführung und Anwendung von Vorschriften systematisch zu
überwachen.
Nicht alle Hindernisse sind jedoch allein auf eine mangelhafte Durchführung des Unionsrechts
zurückzuführen. Viele ergeben sich auch aus einseitigen nationalen Vorschriften. Eine
wirksame Zusammenarbeit bedeutet auch, dass die Mitgliedstaaten davon absehen sollten,
nationale Vorschriften einzuführen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und
eine einheitliche Durchführung der EU-Vorschriften erschweren könnten.
Um die rechtliche Fragmentierung zu verringern, wird die Kommission die Nutzung
bestehender Instrumente wie der Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt49 und der
Dienstleistungsrichtlinie50 verstärken, die die Mitgliedstaaten verpflichten, Entwürfe
nationaler Maßnahmen mitzuteilen, und weitere Verbesserungen dieser Verfahren prüfen.
Diese Bestimmungen sind wirksame Mechanismen, um Unvereinbarkeiten mit dem
Unionsrecht frühzeitig, d. h. vor dem Erlass nationaler Maßnahmen zu verhindern, wodurch
künftige Durchsetzungsmaßnahmen entfallen und sowohl für die Kommission als auch für die
Mitgliedstaaten Effizienzgewinne entstehen.
Im Rahmen des durch die Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt geschaffenen
Transparenzsystems müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmenentwürfe in Bezug auf bestimmte
Produkte und Dienstleistungen vor der Annahme mitteilen. Die Kommission prüft diese
Entwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht unter gleichberechtigter Beteiligung aller
Mitgliedstaaten, die ihre eigenen Bewertungen vorlegen können. Nach Eingang der Mitteilung
gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist, während der der mitteilende Mitgliedstaat die Maßnahme
nicht annehmen darf. Dadurch bleibt Zeit für Rückmeldungen und Anpassungen. Die
Interessenträger werden über die TRIS-Plattform umfassend informiert und können hilfreiche
Rückmeldungen geben, damit Hindernisse auf nationaler Ebene vermieden werden.
Für nationale Maßnahmen, die unter die Mitteilungspflicht der Dienstleistungsrichtlinie fallen,
gilt keine Stillhaltefrist, aber die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen
49 Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein
Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der
Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
50 Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über
Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).
23
wenn möglich im Entwurfsstadium freiwillig mitzuteilen, damit die Mitteilungen ihre
präventive Wirkung voll entfalten können.
In den letzten Jahren hat die Kommission Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der
Vorschriften bei Maßnahmenentwürfen geäußert, insbesondere in den Bereichen Agrar und
Lebensmittel, digitale Dienstleistungen und Umwelt. Allerdings haben nicht alle
Mitgliedstaaten für Abhilfe gesorgt.
Die Kommission wird dieses präventive Instrument in vollem Umfang nutzen und systematisch
Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn festgestellte Verstöße nicht behoben werden. Sie
wird auch die vollständige Einhaltung der Transparenzrichtlinie für den Binnenmarkt
sicherstellen, indem sie Durchsetzungsmaßnahmen ergreift, wenn Mitgliedstaaten
Verfahrensvorschriften ignorieren (z. B. wenn sie die Stillhaltefrist nicht einhalten) oder ihre
Entwürfe von Rechtsakten nicht mitteilen. Die Kommission wird getreu ihrer Absicht, die
Durchsetzung von Anfang an mitzudenken, ähnliche Bestimmungen in zukünftige
Rechtsvorschriften aufnehmen.
Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen wird die Kommission im nächsten
Finanzrahmen und insbesondere bei Maßnahmen im Zusammenhang mit den Plänen für
nationale und regionale Partnerschaft besonderes Augenmerk auf die Erfüllung der
Verpflichtungen aus dem Unionsrecht legen, insbesondere in Bezug auf das reibungslose
Funktionieren des Binnenmarkts.
24
Zentrale Maßnahmen
Rasche Lösung identifizierter Probleme in den Schwerpunktbereichen für die
Durchsetzung der Vorschriften im Binnenmarkt und gegebenenfalls Anrufung
des Gerichtshofs
Schnellere Vertragsverletzungsverfahren bei unvollständiger Umsetzung von
Richtlinien durch die zügigere Annahme mit Gründen versehener Stellungnahmen
und systematische Folgemaßnahmen, wenn die Mitgliedstaaten keine erläuternden
Dokumente vorlegen
Weniger Fristverlängerungen für die Antworten der Mitgliedstaaten an die
Kommission in Vertragsverletzungsverfahren
Einsatz spezieller KI-Instrumente, um die Bewertung der Umsetzung zu
beschleunigen und so den Verwaltungsaufwand zu verringern, ohne Abstriche bei
der Genauigkeit zu machen oder auf strenge Schutzvorkehrungen zu verzichten
Verringerung der Zahl der seit Langem anhängigen
Vertragsverletzungsverfahren bis zum Ende der Amtszeit dieser Kommission,
mit besonderem Schwerpunkt auf den Fällen, die seit mehr als fünf Jahren anhängig
sind und mit denen der Gerichtshof noch nicht befasst wurde
Vorschlag an den Gerichtshof, abschreckendere finanzielle Sanktionen gegen
Mitgliedstaaten zu verhängen
Bessere Überwachung der EU-Verordnungen mithilfe eines neuen IT-Tools, mit
dem die Mitteilungen der Mitgliedstaaten gegebenenfalls zentralisiert, die
Durchführungsleitlinien systematisiert und die Aufsicht durch die Kommission
gestärkt werden – dies soll neben der bestehenden Kontrolle der Umsetzung von
Richtlinien eingeführt werden
Bessere Verhinderung von Verstößen gegen die Binnenmarktvorschriften
mithilfe der Mitteilungspflichten gemäß der Transparenzrichtlinie für den
Binnenmarkt und der Dienstleistungsrichtlinie
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Straßburg, den 28.4.2026
COM(2026) 380 final
ANNEX 1
ANHANG
der
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk
1
ANHANG I
Aktionsplan zur umfassenden Bereinigung der Rechtsvorschriften
Die Kommission treibt weiterhin ehrgeizige Initiativen voran, die sowohl für die Bürgerinnen
und Bürger als auch für Unternehmen konkrete Vorteile bringen und den hohen Standards der
Union Rechnung tragen. Zusätzlich zu diesen Bestrebungen ist es wichtig, die EU-
Rechtsvorschriften zu vereinfachen, den Befolgungsaufwand zu verringern und
Unstimmigkeiten sowie Herausforderungen bei der Umsetzung zu beseitigen, damit die Union
ihre politischen Ziele erreichen kann.
Die schrittweise Ausweitung des Unionsrechts hat erheblich zur Erreichung wichtiger
politischer Ziele beigetragen und eine Reaktion auf neue Herausforderungen und sich
wandelnde Gegebenheiten ermöglicht. Gleichzeitig ist es durch das Tempo und den Umfang
der Gesetzgebung von zentraler Bedeutung, Kohärenz und Konsistenz sicherzustellen,
Doppelregulierung zu vermeiden und zu gewährleisten, dass die Vorschriften eine effiziente
Erreichung der angestrebten Ziele ermöglichen.
Aus diesem Grund führt derzeit jedes Mitglied des Kollegiums eine umfassende Überprüfung
der in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden EU-Rechtsvorschriften durch. Sie führen
Stresstests in allen Politikbereichen durch, um das Unionsrecht effizienter zu gestalten und
seine Umsetzung zu erleichtern.
Darauf aufbauend kündigte die Kommission im Februar 2026 eine umfassende Bereinigung
der Rechtsvorschriften an. Diese Maßnahme wird in vorrangigen Bereichen zu einer
effizienteren Regulierung im Rahmen des Unionsrechts beitragen. Das übergeordnete Ziel
besteht darin, diese Bereiche zu modernisieren und zu vereinfachen, um für mehr
Zweckmäßigkeit, Transparenz und Planbarkeit zu sorgen und die Belastungen zu verringern,
sodass Wettbewerbsfähigkeit und Innovation gestärkt werden.
Mit diesem Aktionsplan werden strategische Maßnahmen in 12 zentralen Politikbereichen
vorgestellt: freier Waren- und Dienstleistungsverkehr, Finanzdienstleistungen und Banken,
Zoll, Steuern, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft, Verkehr, Energie,
Klima, Umwelt, Digitales sowie Wohnraum und Genehmigungsverfahren. Der Überprüfung
dieser Bereiche wird in den Jahren 2026 und 2027 Priorität eingeräumt.
Mögliche Ergebnisse der umfassenden Bereinigung der Rechtsvorschriften sind
Legislativvorschläge oder sonstige Regulierungsvorschläge, Unterstützungsmaßnahmen,
Aufhebungen, Rücknahmen oder andere Maßnahmen, die dazu beitragen, veraltete
Bestimmungen, Überschneidungen, Unstimmigkeiten, redundante Vorschriften und damit
einhergehenden unnötigen Aufwand zu reduzieren und eine stärkere Konsolidierung zu
erreichen. Durch den Abbau unnötiger Komplexität und Fragmentierung wird dieser
Aktionsplan also in zentralen Bereichen die Wirksamkeit der EU-Rechtsvorschriften erhöhen.
Freier Waren- und Dienstleistungsverkehr
Eine umfassende Bereinigung der Produktvorschriften soll den grenzüberschreitenden
Marktzugang erleichtern, Bürokratie abbauen, Transparenz fördern und
Rechenschaftspflichten stärken.
2
Mit dem Europäischen Produktrechtsakt sollen die Produktvorschriften der EU vereinfacht
und in Einklang gebracht werden, um den grenzüberschreitenden Verkauf von Waren zu
erleichtern, die Bürokratielasten für Unternehmen zu verringern, die Transparenz zu fördern
und Rechenschaftspflichten zu stärken. Neben der Beseitigung von Überschneidungen und
Unstimmigkeiten bei bestehenden Rechtsvorschriften werden digitale Produktinformationen
eingeführt, um einen besseren Datenaustausch und eine wirksamere Durchsetzung der
Vorschriften zu ermöglichen. Der Rechtsakt wird auch mit den allgemeinen
Produktsicherheitsanforderungen für nicht harmonisierte Produkte in Einklang stehen und den
Rahmen für den gesamten Binnenmarkt kohärenter, einheitlicher und effizienter gestalten.
Im Anschluss werden die sektorspezifischen Rechtsvorschriften im Rahmen eines Omnibus-
Rechtsakts aktualisiert, um die im Europäischen Produktrechtsakt festgelegten einheitlichen
Begriffsbestimmungen, Vorschriften – auch über harmonisierte Normen zur Gewährleistung
der Konformitätsvermutung – und vereinfachten Verfahren darin aufzunehmen.
In Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge umfasst der EU-Besitzstand zahlreiche
Rechtsvorschriften, in denen inhaltliche und verfahrenstechnische Anforderungen festgelegt
sind. Die meisten dieser Vorschriften wirken zwar unterstützend, eine umfassende
Bereinigung würde aber dennoch für mehr Klarheit und Einheitlichkeit sorgen und damit die
Umsetzung der Vorschriften sowohl für die öffentlichen Verwaltungen als auch für die
Auftragnehmer erleichtern. Der Rechtsakt über die Vergabe öffentlicher Aufträge wird
Verfahren vereinfachen und Überschneidungen und Doppelregulierung bei den zahlreichen
sektorspezifischen Vergabevorschriften des Unionsrechts beseitigen. Durch die Aufhebung
redundanter Bestimmungen für die Auftragsvergabe in sektorspezifischen Rechtsakten
werden die Rechtsvorschriften effizienter und kohärenter gestaltet.
Finanzdienstleistungen und Banken
Eine umfassende und tiefgreifende Bereinigung der Bankenvorschriften wird diese einfacher
und effizienter machen und den Binnenmarkt für Banken voranbringen. Dadurch werden die
Banken in der EU sowie die EU-Wirtschaft insgesamt wettbewerbsfähiger, während
gleichzeitig aufsichtsrechtliche Stabilität und Finanzstabilität gewahrt werden. Im
anstehenden Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors wird eine Reihe von
Maßnahmen vorgestellt, die darauf abzielen, die Bankenvorschriften zu reformieren,
Doppelregulierung und Überschneidungen bei den Rahmenwerken für die mikro- und
makroprudenzielle Aufsicht sowie für das Krisenmanagement zu verringern, die
Fragmentierung des Binnenmarkts zu reduzieren, eine grenzüberschreitende Konsolidierung
zu erleichtern und es den Banken in der EU zu ermöglichen, auch in Zukunft zu wachsen und
in einer globalisierten Wirtschaft erfolgreich zu sein. Mit der Mitteilung über staatliche
Beihilfen für Banken werden die bestehenden Vorschriften vereinfacht, unter anderem durch
die Konsolidierung der bestehenden Instrumente in einem einheitlichen Regelwerk.
Die Vorschriften für Risikokapital- und Wachstumskapitalfonds werden überarbeitet, um
Möglichkeiten für Vereinfachung und Bürokratieabbau, für die Erleichterung von
Investitionen und für die Förderung des Wachstums zu ermitteln. Darüber hinaus wird die
Richtlinie über Aktionärsrechte gestrafft, um Planbarkeit und Rechtssicherheit in der
gesamten Union zu gewährleisten. Eine Vereinfachung der technischen Bewertungskriterien
der Taxonomie, eine Verschlankung der Taxonomie-Offenlegungspflichten sowie eine
Vereinfachung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und der freiwillig
anwendbaren Standards auf Grundlage der laufenden Überprüfung werden zur
3
Wettbewerbsfähigkeit eines Finanzsektors beitragen, der weiterhin hohen Standards für
ökologische und soziale Verantwortung gerecht wird.
Zollunion
Ausgehend von einer Evaluierung soll im Rahmen einer umfassenden Bereinigung der
nichtpräferenziellen Ursprungsregeln der EU geprüft werden, ob diese Regeln in einem
einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden können, um die regulatorischen Bedingungen zu
vereinfachen, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die
Rechtsvorschriften „betrugssicher“ sind. Damit wird auch auf die zunehmende Zahl von
Ursprungsregeln und Quasi-Ursprungsregeln in verschiedenen Rechtsakten reagiert. Die
Ursprungsregeln werden so leichter und mit einem höheren Maß an Rechtssicherheit
umgesetzt werden können. Weitere Vereinfachungsmaßnahmen könnten darin bestehen,
bestimmte Formulare und Bescheinigungen in Papierform durch eine elektronische Version
zu ersetzen und das Zollwesen so digitaler und effizienter zu gestalten.
Parallel dazu werden, ausgehend von einer Evaluierung, die Regelungen für autonome
Zollaussetzungen und Zollkontingente überarbeitet, um die Verwaltungsvorschriften
schlanker und einfacher zu gestalten und so die Belastung durch Vorschriften und Bürokratie
sowie die Befolgungskosten zu verringern. Ziel dieser Vereinfachung ist es, die
Anforderungen für die Gewährung von Zollerleichterungen zu präzisieren und zu straffen, die
Häufigkeit regelmäßiger Aktualisierungen der Rechtsvorschriften zu verringern und die
Digitalisierung zu nutzen, um für mehr Effizienz und weniger Doppelregulierung zu sorgen.
Steuern
Im Zuge der weitreichenden Anstrengungen der Union zur Stärkung ihres steuerlichen
Rechtsrahmens wird das Omnibus-Paket für die Besteuerung das Steuerrecht weiter
vereinfachen und verschlanken. Mit ihm werden sechs Richtlinien im Bereich der direkten
Besteuerung überarbeitet. Dadurch sollen unverhältnismäßige Anforderungen für die
Einhaltung von Steuervorschriften, ungleiche steuerliche Behandlung sowie steuerliche
Hindernisse auf nationaler Ebene angegangen werden, die grenzüberschreitende Geschäfte
hemmen, den Binnenmarkt behindern und Probleme im Bereich der Rechtssicherheit
aufwerfen, während gleichzeitig aktuelle politische Ziele weiterverfolgt werden.
Außerdem soll die Neufassung der Richtlinien über die Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Besteuerung für weniger Komplexität und
mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Interessenträger wie Steuerverwaltungen,
berichtende Unternehmen und Steuerpflichtige sorgen. Damit wird gewährleistet, dass die
Berichts- und Meldepflichten verhältnismäßig und zielgerichtet sind, sodass die EU ihr Ziel,
gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung vorzugehen, weiterverfolgen kann,
unnötige Belastungen aber beseitigt werden. Die Neufassung wird die Zweckmäßigkeit und
Nutzbarkeit von Informationen verbessern und es den Steuerbehörden ermöglichen,
Steuerpflichtige zu identifizieren und Daten als Grundlage für Risikobewertungen und zur
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zu nutzen.
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Bei einer Überarbeitung der Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit werden Bereiche
ermittelt, in denen Vereinfachungen und Verbesserungen möglich sind, wobei ein hohes Maß
4
an Gesundheitsschutz aufrechterhalten wird. Im Rahmen einer detaillierten Studie werden
hierfür wichtige grundlegende Daten erhoben, unter anderem mit Blick auf zusammengesetzte
Erzeugnisse, Lebensmittelspenden und doppelte Lebensmittelzulassungen.
Darüber hinaus wird die Plattform „E-Submission Food Chain“ aktualisiert, um Abläufe für
die Wirtschaftsakteure zu vereinfachen, Doppelarbeit zu vermeiden, Kommunikationskanäle
zu straffen und Verzögerungen während der Eingangsphase zu verringern. Dadurch wird eine
schnellere und effizientere Interaktion zwischen den Wirtschaftsakteuren ermöglicht, was
letztlich den Verbrauchern zugutekommt und die Wettbewerbsfähigkeit der
Lebensmittelindustrie fördert. Die Vereinfachung der digitalen Abläufe wird außerdem die
Einreichung von Zulassungsunterlagen erleichtern und so den Verwaltungsaufwand
verringern und Innovationen fördern.
Im Bereich Biozidprodukte wird eine mögliche Überarbeitung des Rechtsrahmens geprüft.
Als Grundlage dafür sollen im Rahmen eines Umsetzungsdialogs, eines Realitätschecks und
einer Evaluierung Möglichkeiten zur Vereinfachung und Verbesserung ermittelt werden.
Landwirtschaft
Die geplante Konsolidierung der Rechtsvorschriften über geografische Angaben und
Qualitätsregelungen wird den Verwaltungsaufwand verringern und die EU-Rechtsvorschriften
zugänglicher und übersichtlicher machen. Derzeit sind die Vorschriften für geografische
Angaben über mehrere Verordnungen verteilt, darunter die zentrale Verordnung über
geografische Angaben und die Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für
landwirtschaftliche Erzeugnisse. Darüber hinaus werden mit einer Konsolidierung der
delegierten Rechtsakte im Weinsektor die regulatorischen Bedingungen weiter vereinfacht.
Mehrere veraltete und redundante Rechtsakte werden aufgehoben, darunter der Beschluss der
Kommission zur Einsetzung einer wissenschaftlichen Expertengruppe für
Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten.
Bei der Vereinfachung der Absatzförderungspolitik liegt der Schwerpunkt auf einer
Reduzierung der Berichtspflichten der Mitgliedstaaten und der Einführung von
Pauschalbeträgen, womit die Durchführung von Absatzförderungsmaßnahmen für
landwirtschaftliche Erzeugnisse erleichtert werden soll.
Verkehr
Eine umfassende Bereinigung der Rechtsvorschriften wird alle Verkehrsträger betreffen und
darauf abzielen, unnötige Anforderungen zu beseitigen und die Vorschriften zu zentralen
Aspekten wie der Interoperabilität zu vereinfachen. Ferner kann die weitere Digitalisierung
im Verkehrssektor zusätzliche Möglichkeiten zur Vereinfachung bieten.
Im Rahmen dieser Maßnahmen werden bestimmte Verpflichtungen aus der Initiative
„RefuelEU Aviation“ untersucht. Das Ziel ist, für mehr Klarheit und Transparenz zu sorgen,
die regulatorischen Bedingungen zu vereinfachen und die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit
der Verkehrswirtschaft zu fördern, ohne dabei Abstriche bei den ehrgeizigen Zielen oder der
Planbarkeit von Investitionen zu machen.
5
Im Bereich des Straßenverkehrs wird die Aufhebung veralteter Auflagen mit einer Initiative
für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen einhergehen, und bei der Eisenbahnagentur der
Europäischen Union sollen Abläufe optimiert werden.
Energie
Eine umfassende Überprüfung des Rahmens für die Energiepolitik wird dazu beitragen, das
Potenzial der Energieunion voll auszuschöpfen. Mit der Überarbeitung der Verordnung über
das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz werden die
Berichtspflichten der Mitgliedstaaten verringert, indem bestehende Daten und die
Digitalisierung genutzt werden, um redundante Auflagen zu beseitigen und die
Bestimmungen zu straffen. Zudem wird die Kommission bei der Festlegung des Rahmens für
erneuerbare Energien und Energieeffizienz für das kommende Jahrzehnt nach Möglichkeiten
suchen, den derzeitigen Rahmen durch weniger Doppelregulierung und Überschneidungen
sowie durch Bürokratieabbau zu vereinfachen. Ziel ist es, einerseits die Komplexität der
Maßnahmen für die Mitgliedstaaten und die Wirtschaftsteilnehmer zu reduzieren, ohne
politische Ziele oder das Vertrauen der Investoren zu gefährden, und andererseits die
Effizienz und Integration des Energiesystems zu fördern.
Im Bereich der Versorgungssicherheit sollte die Überarbeitung des Rahmens für die
Energieversorgungssicherheit auf der Grundlage einer umfassenden Eignungsprüfung zu
klareren Verfahren, weniger Berichtspflichten und einer verstärkten Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten führen und gleichzeitig alle Arten von Strom und Gas in einen
ganzheitlichen systemweiten Ansatz integrieren. Ferner werden beschleunigte Verfahren,
weniger Berichterstattung und ein flexiblerer Mechanismus für das Krisenmanagement die
Resilienz gegenüber modernen Bedrohungen, einschließlich klimabedingter Störungen,
Cyberangriffen und geopolitischer Veränderungen erhöhen.
Klima
Ziel der Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems ist es, veraltete Bestimmungen
ausfindig zu machen und zu streichen, die Emissionsüberwachung, ‑berichterstattung und
‑prüfung für Betreiber zu vereinfachen und den Grundsatz der einmaligen Überwachung und
Berichterstattung einzuführen. Zudem soll die betreffende Richtlinie, die seit ihrer Annahme
mehrfach geändert wurde, kodifiziert werden.
Parallel dazu wird im Rahmen der umfassenden Bereinigung der Rechtsvorschriften geprüft,
ob die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und die
Lastenteilungsverordnung in einem einzigen Instrument für nationale Klimaziele
zusammengeführt werden können. Im Zuge der Bereinigung werden zudem Fälle von
Doppelregulierung reduziert und die Berichtspflichten der Mitgliedstaaten effizienter
gestaltet. Gleichzeitig werden bei der Berichterstattung über die CO2-Entnahme verstärkt
Synergien zwischen der nationalen Ebene und der Ebene der Landbewirtschafter genutzt.
Bei der Überprüfung der CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge wird nach Möglichkeiten
gesucht, die Überwachungs- und Berichterstattungsvorschriften für die Mitgliedstaaten und
die Industrie weiter zu straffen, um bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen
effizienter und wirksamer vorzugehen und eine CO2-arme Wirtschaft zu fördern.
6
Eine umfassende Bereinigung der EU-Vorschriften über die CO2-Bilanzierung wird mit dem
Ziel durchgeführt, eine einheitliche Definition für die CO2-Intensität von Lieferketten
festzulegen und dafür zu sorgen, dass nur in begründeten Fällen von dieser einheitlichen
Definition abgewichen wird. Dadurch werden Unstimmigkeiten und Widersprüche beseitigt,
die sich aus uneinheitlichen Lösungen ergeben, z. B. in Bezug auf Batterien, Wasserstoff,
recycelte Brennstoffe oder Ökodesign.
Umwelt
Der in Ausarbeitung befindliche Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft wird schwerwiegende
Hindernisse für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts beseitigen, insbesondere
mit Blick auf das Inverkehrbringen von Produkten in mehreren Mitgliedstaaten, und die
Abfallwirtschaft sowie die Verwertung von Sekundärrohstoffen verbessern.
Darüber hinaus wird die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie überarbeitet, um ihre Umsetzung
zu erleichtern, Bürokratie abzubauen und den Schutz und die nachhaltige Nutzung der
Meeresumwelt zu gewährleisten. Aufbauend auf der Überarbeitung der Richtlinie über die
maritime Raumplanung bietet sich mit der Überarbeitung der Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie die Gelegenheit, im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Rechtsakts
für die Meere Synergien zu nutzen, einschließlich einer möglichen Konsolidierung des
Rechtsrahmens.
Digitales
Mit der umfassenden Bereinigung der horizontalen und sektorspezifischen Rechtsvorschriften
in Bezug auf Digitales sollen diese Vorschriften in den für die Wettbewerbsfähigkeit Europas
wichtigen Bereichen vereinfacht werden.
Derzeit wird eine Eignungsprüfung der Digitalvorschriften durchgeführt, um die
Gesamtauswirkungen des Regelwerks auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu beurteilen,
Synergien und bewährte Verfahren zu ermitteln, eine Bestandsaufnahme der geltenden
Vorschriften durchzuführen, Redundanzen und Doppelregulierung zu verringern und Lücken
zu schließen.
Ein zentraler Gegenstand der Eignungsprüfung ist die Governance der Digitalvorschriften
sowie mögliche Ansätze für eine bessere Umsetzung und Durchsetzung – nicht zuletzt um
mehr Kohärenz, Konsistenz und Vorhersehbarkeit für Unternehmen zu schaffen. Dabei
werden bewährte Verfahren bei Konsultationsprozessen, die Zusammenarbeit zwischen
Behörden, eine konsequente Durchsetzung, die Vermeidung widersprüchlicher Auslegungen
und der Bürokratieabbau in den Blick genommen.
Mit der Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste werden die
Vorschriften modernisiert und vereinfacht, die dem Schutz der Zuschauerinnen und
Zuschauer sowie dem Medienpluralismus dienen.
Bei der umfassenden Bereinigung der horizontalen und sektorspezifischen Rechtsvorschriften
in Bezug auf Digitales wird das Zusammenspiel verschiedener Vorschriften berücksichtigt.
Dabei werden die Wechselwirkungen zwischen den Vorschriften und deren Auswirkungen
auf Unternehmen verschiedener Sektoren untersucht. Der Schwerpunkt wird darauf liegen,
einen effizienten Rahmen zu schaffen, in dem Anforderungen verschlankt und
Überschneidungen beseitigt, gleichzeitig aber auch die Besonderheiten der einzelnen Sektoren
7
beachtet werden. Die Bereinigung wird auf laufende Bemühungen um eine Vereinfachung –
etwa im Rahmen der Digital-Omnibus-Verordnung – aufbauen und Erkenntnisse aus parallel
durchgeführten Evaluierungen spezifischer Rechtsakte einbeziehen.
Für ein breites Spektrum unterschiedlicher Sektoren gelten sowohl allgemeine
Cybersicherheitsvorschriften als auch sektorspezifische Rechtsvorschriften, wie die Richtlinie
zur Netz- und Informationssicherheit, die Verordnung über die digitale operationale Resilienz
im Finanzsektor und die Verordnung über elektronische Identifizierung und
Vertrauensdienste. Nach der Annahme der Digital-Omnibus-Verordnung durch die
gesetzgebenden Organe wird mit der dort vorgeschlagenen Lösung für die Meldung von
Sicherheitsvorfällen ein dringend nötiger Schritt hin zu einer kohärenteren Herangehensweise
unternommen.
Durch die Harmonisierung der Meldepflichten mithilfe digitaler Instrumente, was den Ausbau
des One-Stop-Shops und die Überarbeitung des Binnenmarkt-Informationssystems
einschließt, werden der Informationsaustausch, die Registrierung und die Zahlung erleichtert.
Eine Harmonisierung der elektronischen Rechnungsstellung wird der Fragmentierung
entgegenwirken und bürokratischen Aufwand verringern, indem die Weiterverwendung von
Daten ermöglicht wird.
Wohnraum und Genehmigungsverfahren
Die Kommission wird 2027 ein Vereinfachungspaket zum Wohnraum vorlegen, um die
Bereitstellung von erschwinglichem, nachhaltigem und hochwertigem Wohnraum zu fördern.
Als Grundlage wird eine umfassende Bestandsaufnahme der einschlägigen Rechtsvorschriften
und Initiativen der EU dienen. Im Rahmen des Pakets werden Möglichkeiten ermittelt,
unnötige Bürokratie abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und die Kosteneffizienz zu
verbessern, wobei allgemeinere politische Ziele gewahrt werden. Außerdem wird das Paket
den Mitgliedstaaten Unterstützung bei der wirksamen Umsetzung der einschlägigen EU-
Vorschriften bieten.
In Bezug auf Genehmigungsverfahren hat die Kommission im Dezember 2025 einen
Vorschlag vorgelegt, mit dem die Umweltprüfung unter anderem durch zentrale
Kontaktstellen, digitale Portale und Fristen beschleunigt werden soll.
Auf der Grundlage dieses Vorschlags wird die Kommission mit den beiden gesetzgebenden
Organen zusammenarbeiten, um unter Wahrung der umwelt- und gesundheitspolitischen Ziele
einen umfassenden sektorübergreifenden Ansatz zu unterstützen.
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Straßburg, den 28.4.2026
COM(2026) 380 final
ANNEX 2
ANHANG
der
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk
1
ANHANG II
Schwerpunktbereiche für die Durchsetzung der Vorschriften im Binnenmarkt
Ungerechtfertigte Hindernisse für den Binnenmarkt, unterschiedliche nationale Vorschriften
und ungleiche Handelsbedingungen in den Mitgliedstaaten halten Unternehmen davon ab, ihr
Potenzial voll auszuschöpfen und untergraben so die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Daher
intensiviert die Kommission ihre Arbeit zur Durchsetzung des Regelwerks für den
Binnenmarkt und konzentriert sich dabei auf mehrere Schwerpunktbereiche.
Bei der Auswahl der hier aufgeführten Schwerpunktbereiche hat sich die Kommission auf
festgestellte oder vermutete Mängel bei der Umsetzung, die Durchsetzbarkeit in Bezug auf
die festgestellten Probleme sowie die zu erwartenden Vorteile für Unternehmen und für das
Funktionieren des Binnenmarkts gestützt1. Die Kommission wird diese Schwerpunktbereiche
in allen Mitgliedstaaten proaktiv untersuchen und weiterverfolgen, erforderlichenfalls im
Wege von Vertragsverletzungsverfahren.
Freier Warenverkehr
1) Produktkennzeichnung
Die Kennzeichnungsvorschriften ermöglichen den Verbraucherinnen und Verbrauchern die
sichere Nutzung von Produkten und sorgen dafür, dass Informationen über die Art, Herkunft
und Umweltauswirkungen des Produkts angegeben werden. Die EU hat diese Vorschriften in
vielen Bereichen umfassend harmonisiert, z. B. für Spielzeug, Kosmetika, Maschinen,
Baustoffe und Gesundheitsprodukte. Zusätzliche oder abweichende Vorschriften in den
Mitgliedstaaten können zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts führen und den nahtlosen
Vertrieb von Produkten in der EU behindern, wodurch die Kosten für Verbraucherinnen und
Verbraucher steigen.
Problem: Die nationalen Kennzeichnungsvorschriften müssen der Kommission vor ihrer
Annahme als Entwürfe technischer Vorschriften gemeldet werden2. Im Verlauf der letzten
Jahre wurden immer mehr Kennzeichnungsvorschriften eingeführt, weshalb eingehend
überprüft werden muss, ob solche Maßnahmen mit harmonisierten EU-Vorschriften oder dem
Grundsatz des freien Warenverkehrs vereinbar sind3. Die proaktiven
Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission werden sich auf besonders problematische
Bereiche wie die Kennzeichnung von Textilien oder die Kennzeichnung für die
Abfallsortierung konzentrieren.
Zu erwartende Vorteile einer gezielten Durchsetzung: Wenn das EU-Regelwerk für
Kennzeichnungsvorschriften in allen Mitgliedstaaten vollständig eingehalten wird, sinken
dadurch die Befolgungskosten für Unternehmen.
1 Die aufgeführten Schwerpunktbereiche betreffen Faktoren, die schwerwiegende Folgen für den Binnenmarkt
und nachteilige Auswirkungen auf die europäischen Unternehmen haben. Die Kommission hat diese Bereiche
anhand von Informationen aus verschiedenen Quellen ermittelt – darunter Umsetzungsdialoge, Beschwerden
aus der Öffentlichkeit sowie systemische Probleme, die über SOLVIT-Stellen ermittelt wurden, die in der
gesamten EU tätig sind, um individuelle grenzüberschreitende Probleme anzugehen.
2 Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein
Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der
Informationsgesellschaft.
3 Artikel 34 und 36 AEUV.
2
2) Kreislaufwirtschaft, Verpackung und Abfall
Die EU-Vorschriften über Abfälle und Verpackungen4 zielen auf eine stärker
kreislauforientierte Wirtschaft in der gesamten EU ab und bewirken ein geringeres
Verpackungs- und Abfallaufkommen. Sie verringern den Einsatz von Primärrohstoffen und
tragen zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft bei. Alle Verpackungen auf
dem EU-Markt sollten bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise recycelbar sein. Dabei
soll die Nutzung von recycelten Kunststoffen für Verpackungen auf sichere Weise erhöht und
der Einsatz von Neumaterial verringert werden.
Problem: Mehrere Mitgliedstaaten wenden die Richtlinien nicht ordnungsgemäß an und
haben die Zielvorgaben für das Recycling von Siedlungsabfällen und Verpackungsabfällen
nicht erfüllt, was aber für die Verfügbarkeit von Sekundärrohstoffen für neue Produkte von
großer Wichtigkeit ist.
Zu erwartende Vorteile einer gezielten Durchsetzung: Werden die Zielvorgaben erreicht,
kommt dies dem Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe, der Kreislaufwirtschaft und der
Wettbewerbsfähigkeit der EU zugute, da die Abhängigkeit von Einfuhren aus Drittländern
verringert wird. Mehr Recycling bedeutet auch weniger Deponierung, dafür aber mehr
Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und strategische Autonomie der EU.
3) Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Stromlaststeuerung
Hohe Energiepreise untergraben die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und erhöhen die
Lebenshaltungskosten. Die EU-Vorschriften über Laststeuerung, Flexibilität und
Aggregierung sowie intelligente Zähler im Rahmen der Elektrizitätsrichtlinie5 leisten einen
wichtigen Beitrag zu einem voll funktionsfähigen, wettbewerbsfähigen und ökologisch
nachhaltigen Elektrizitätsbinnenmarkt. Diese Vorschriften ermöglichen es Privathaushalten
und Industriekunden, ihren Stromverbrauch im Fall eines Preisanstiegs anzupassen oder zu
senken, Preisspitzen auf dem Großhandelsmarkt zu dämpfen und die Kosten des
Stromsystems zu senken.
Problem: In mehreren Mitgliedstaaten gibt es Verzögerungen bei der vollständigen und
ordnungsgemäßen Umsetzung der Bestimmungen der Elektrizitätsrichtlinie in Bezug auf
Laststeuerung, Flexibilität und Aggregierung sowie die Einführung intelligenter Zähler.
Zu erwartende Vorteile einer gezielten Durchsetzung: Wenn der Stromverbrauch auf
Marktsignale reagiert, gibt es weniger Preisspitzen im Stromgroßhandel, die Strompreise
sinken und auch die Netzentgelte für Haushalte und Unternehmen fallen geringer aus.
Freier Personen- und Dienstleistungsverkehr
4) Entsendung von Arbeitnehmern
4 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und
zur Aufhebung bestimmter Richtlinien; Richtlinie (EU) 2018/852 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
5 Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen
Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU.
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Mit den EU-Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern6 werden Fälle geregelt, in
denen eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beauftragt wird, die
Arbeit für einen begrenzten Zeitraum statt am gewöhnlichen Arbeitsplatz in einem anderen
EU-Mitgliedstaat zu verrichten. Die Umsetzung dieser Vorschriften gewährleistet den Schutz
entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wahrt die Dienstleistungsfreiheit, schafft
faire Ausgangsbedingungen für Dienstleistungserbringer und trägt zur Bekämpfung von
Sozialdumping und Betrug bei. Die Verwaltungsanforderungen, die die Mitgliedstaaten
vorschreiben dürfen, um eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Pflichten, die aus
der Durchsetzungsrichtlinie und der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern
erwachsen, zu gewährleisten, müssen außerdem im Einklang mit dem Unionsrecht
gerechtfertigt und verhältnismäßig sein.
Problem: Bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie über die
Entsendung von Arbeitnehmern wurden bereits erhebliche Fortschritte erzielt. Die
Kommission führt zwar bereits Vertragsverletzungsverfahren durch, weitere Maßnahmen sind
aber erforderlich, um die Rechte entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
angemessen zu schützen, die Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten, einen fairen
Wettbewerb zwischen Dienstleistungserbringern zu fördern und so den Binnenmarkt zu
unterstützen.
Zu erwartende Vorteile einer gezielten Durchsetzung: Die Kommission wird weiter daran
arbeiten, die ordnungsgemäße Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie über die Entsendung
von Arbeitnehmern sicherzustellen. Zur Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung
ist auch eine Stärkung des Mandats der Europäischen Arbeitsbehörde vorgesehen7.
5) Bau- und Installationsleistungen im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel
Der Bausektor macht rund 11 % des BIP der EU aus und ist von entscheidender Bedeutung
für die Bereitstellung von Wohnraum und die Renovierung des alternden Gebäudebestands in
Europa. Die Bereitstellung von Technik für erneuerbare Energien und die Verbesserung der
Energieeffizienz von Gebäuden sind sowohl für die Wirtschaft als auch für einen
erfolgreichen ökologischen Wandel wichtig. Sowohl die gestiegene Nachfrage nach
Wohnraum als auch der grüne und digitale Wandel erhöhen die Nachfrage nach
spezialisierten und hoch qualifizierten Arbeitskräften im Bausektor erheblich8. Mit der
Dienstleistungsrichtlinie9 soll sichergestellt werden, dass die nationalen Vorschriften
verhältnismäßig sind und den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr erleichtern.
6 Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der
Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von
Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit
mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“).
7 Zusätzlich zu den Durchsetzungsmaßnahmen wird die Kommission weiterhin mit den beiden gesetzgebenden
Organen zusammenarbeiten, um die Annahme des Vorschlags für eine mit dem Binnenmarkt-
Informationssystem verbundene öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Entsendung von
Arbeitnehmern (elektronische Erklärung) zu unterstützen.
8 COM(2025) 991 – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Die Europäische Strategie für den
Wohnungsbau: eine wettbewerbsfähigere und produktivere Bauindustrie“.
9 Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über
Dienstleistungen im Binnenmarkt.
4
Problem: Viele nationale Systeme für die Zertifizierung oder Genehmigung von Bau- und
Installationsleistungen in den Bereichen Energieeffizienz und Anlagen für erneuerbare
Energien – aber auch viele nationale Vorschriften für Bauleistungen im Allgemeinen – stehen
nicht vollständig mit der Dienstleistungsrichtlinie im Einklang. Diese Defizite sind eine der
Hauptursachen für die Fragmentierung des Binnenmarkts für Bauleistungen. Obwohl der
Arbeits- und Fachkräftemangel im Bausektor aktuell dreimal so hoch ist wie vor zehn
Jahren10, wird nur 1 % der Bauleistungen innerhalb der EU grenzüberschreitend erbracht.
Dadurch steigen die Kosten, was wiederum die Krise des bezahlbaren Wohnraums befeuert.
Zu erwartende Vorteile einer gezielten Durchsetzung: Eine Verringerung der Hindernisse im
Bereich Bauleistungen um 10 % würde die Bruttowertschöpfung in der EU um 0,5 % steigen
lassen. Der Abbau von Hindernissen für Bau- und Installationsdienstleister wird es
insbesondere für KMU leichter machen, grenzüberschreitend tätig zu sein, neue Märkte zu
erschließen und zu wachsen.
6) Interoperable europäische Eisenbahnnetze
Das vierte Eisenbahnpaket11 sieht gemeinsame europäische Normen für Züge, Infrastruktur
und Zugbetrieb vor. Laut der TEN-V-Verordnung12 von 2024 sollen bis 2030 europäische
Zugsteuerungs-, und Signalgebungssysteme eingerichtet werden. Diese Vorschriften tragen
entscheidend dazu bei, einen reibungslosen und erschwinglichen grenzüberschreitenden
Schienenverkehr für Personen und Güter in ganz Europa sicherzustellen.
Problem: Die Mitgliedstaaten haben noch nicht alle nationalen technischen Vorschriften und
Sicherheitsvorschriften für Züge, Infrastruktur und Zugbetrieb aufgehoben, die im Rahmen
des vierten Eisenbahnpakets durch europäische Spezifikationen oder Normen ersetzt wurden.
Außerdem kommt es zu Verzögerungen bei der Einrichtung gemeinsamer Zugsteuerungs-
und Signalgebungssysteme bis 2030, was eine mangelhafte Anwendung der TEN-V-
Verordnung von 2024 zur Folge haben könnte.
Zu erwartende Vorteile einer gezielten Durchsetzung: Eine vollständige Einhaltung der EU-
Vorschriften wird die Sicherheit und die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnnetzes
erhöhen, den Schienenverkehrsmarkt sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr für
mehr Wettbewerb öffnen, das Angebot verbessern und die Preise senken. Vorteile ergeben
sich daraus sowohl für Zugreisende als auch für Unternehmen, die den Güterverkehr nutzen,
insbesondere wenn sie darauf bedacht sind, den CO2-Fußabdruck ihrer Verkehrsnutzung zu
verkleinern. Durch eine Standardisierung auf europäischer Ebene (normierte und
wiederverwendbare Technik, harmonisierte Betriebsvorschriften) werden Größenvorteile
ermöglicht, und vorhersehbare Investitionskosten werden den Markt für neue Akteure
attraktiver machen.
10 Qualifikationsprognose des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP).
11 Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über
Eisenbahnsicherheit und Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai
2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union.
12Verordnung (EU) 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über Leitlinien
der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes.
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7) Multimodale Reiseinformationsdienste
Nach EU-Recht13 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Zugang zu Daten wie den
Zeitplänen und Tarifen des Luft-, Schienen- und öffentlichen Verkehrs unter Verwendung
gemeinsamer EU-Standards zu gewährleisten. Diese Informationen werden für multimodale
Reiseplaner für europäische Reisende benötigt. Sie sind auch eine Voraussetzung für die
Entwicklung neuer Dienste wie Online-Ticketsysteme für multimodales Reisen.
Problem: In vielen Mitgliedstaaten sind Datensätze zum Luft-, Schienen- und öffentlichen
Verkehr nicht über den nationalen Zugangspunkt und/oder nicht im richtigen Format für den
Datenaustausch zugänglich, was eine mangelhafte Anwendung der EU-Vorschriften zur Folge
hat.
Zu erwartende Vorteile einer gezielten Durchsetzung: Die Digitalisierung der
Verkehrssysteme ist eine wichtige treibende Kraft im einheitlichen europäischen
Verkehrsraum sowie im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum und fördert die
Anschlussfähigkeit zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern und -netzen. Durch den
Zugang zu multimodalen Daten kann dieser Digitalisierungsprozess weiter intensiviert
werden. Im Zuge einer besseren Anbindung von Regionen, einschließlich Randgebiete und
ländliche Gebiete, an wichtige Wirtschaftszentren wird multimodales Reisen die
Erreichbarkeit der Reiseziele sowie den territorialen Zusammenhalt verbessern. Dienstleister
werden in der Lage sein, stärker integrierte, benutzerfreundlichere und wettbewerbsfähigere
Reiseangebote zu entwickeln.
8) Zahlungsverzug
Die meisten Waren und Dienstleistungen werden im Binnenmarkt mit Zahlungsaufschub
angeboten, der Leistungserbringer räumt den Kundinnen und Kunden also einen gewissen
Zeitraum zur Begleichung der Rechnung ein. Besondere Vorschriften gelten für den
Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von
Dienstleistungen durch Unternehmen für öffentliche Stellen14. Diese Vorschriften zielen
darauf ab, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und KMU vor
einer Beeinträchtigung ihres Cashflows durch Zahlungsverzug zu schützen.
Problem: Auch heute noch wenden viele Mitgliedstaaten die Richtlinie nicht ordnungsgemäß
an, und viele Zahlungen im Geschäftsverkehr zwischen Wirtschaftsakteuren und öffentlichen
Stellen erfolgen später als vereinbart. Verzögerungen wirken sich negativ auf die Liquidität
aus und erschweren das Finanzmanagement der Unternehmen. Es beeinträchtigt außerdem
die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Unternehmen, wenn der Gläubiger
aufgrund eines Zahlungsverzugs Außenfinanzierung in Anspruch nehmen muss. 73 % der
KMU klagen über Zahlungsverzug, der ihr Wachstums- und Investitionspotenzial
beeinträchtigt und ihr Fortbestehen gefährdet.
13 Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926 der Kommission vom 31. Mai 2017 zur Ergänzung der
Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter
multimodaler Reiseinformationsdienste.
14 Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von
Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.
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Zu erwartende Vorteile einer gezielten Durchsetzung: Wenn die EU-Vorschriften über
fristgerechte Zahlung durch die öffentliche Hand eingehalten werden, gewährleistet dies ein
verlässlicheres und sichereres Umfeld für Wirtschaftsakteure und insbesondere für KMU.
Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr
9) Digitalisierung des Gesellschaftsrechts und grenzüberschreitende Mobilität von
Unternehmen
Das EU-Recht ermöglicht die Gründung neuer Gesellschaften und die Eintragung neuer
Zweigniederlassungen mittels Online-Verfahren15. Zudem harmonisiert die EU die Verfahren
für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Umwandlungen16. Im Bereich
des Steuerrechts sorgt die EU bei der Umstrukturierung von Gesellschaften und bei
Dividendenzahlungen in Unternehmensgruppen für eine steuerneutrale Behandlung17.
Problem: Eine Bewertung der Kommission deutet auf mögliche Mängel bei der Umsetzung
der Richtlinien über die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts und über die
grenzüberschreitende Mobilität durch mehrere Mitgliedstaaten hin. Die Besteuerung von
Dividendenzahlungen und Zahlungsströmen sowie von Verschmelzungen, Spaltungen und
Übernahmen ist je nach Mitgliedstaat unterschiedlich, was eine fehlerhafte Anwendung der
Mutter-Tochter-Richtlinie und der Steuer-Fusions-Richtlinie bedeutet. Auch steuerliche
Anreize für Beschäftigung, Forschung und Entwicklung unterliegen in bestimmten Fällen
ungerechtfertigten territorialen Beschränkungen.
Zu erwartende Vorteile einer gezielten Durchsetzung: Wenn die EU-Vorschriften über die
Digitalisierung des Gesellschaftsrechts und über die grenzüberschreitende Mobilität von
Unternehmen vollständig und ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt und in der
Praxis wirksam angewandt werden, wird dies die Online-Unternehmensgründung erleichtern
und eine effizientere Gründung neuer Gesellschaften und Eintragung neuer
Zweigniederlassungen in der EU ermöglichen. Die Verwaltungskosten fallen dadurch
geringer aus, und eine effiziente grenzüberschreitende Umstrukturierung mit voller
Rechtssicherheit wird möglich. Für mittlere und größere Unternehmen im gesamten
Binnenmarkt bedeuten weniger fragmentierte Unternehmenssteuervorschriften mehr
Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen. Durch einen breiteren Zugang zu steuerlichen
Anreizen für Unternehmen lassen sich Investitionen in Innovation ankurbeln, was sich positiv
auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungszahlen auswirkt.
10) Bankenkonsolidierung
15 Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der
Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im
Gesellschaftsrecht.
16 Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur
Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen,
Verschmelzungen und Spaltungen.
17 Richtlinie 2011/96/EU des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften
verschiedener Mitgliedstaaten und Richtlinie 2009/133/EG des Rates vom 19. Oktober 2009 über das
gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen
und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, sowie für die
Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft oder einer Europäischen Genossenschaft von einem
Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat.
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Ein resilienter, diversifizierter und starker Bankensektor nützt der Gesamtwirtschaft und ist
für die Spar- und Investitionsunion von zentraler Bedeutung, da er eine effizientere
Kapitalallokation ermöglicht, grenzüberschreitende Tätigkeiten fördert und Finanzprodukte
zu wettbewerbsfähigen Preisen leichter zugänglich macht. Eine Konsolidierung ermöglicht es
den Banken, zu wachsen, Risiken zu diversifizieren und EU-weit effizienter tätig zu sein, sie
trägt zu einem resilienteren, stabileren und berechenbareren Bankenumfeld bei und fördert so
die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Banken.
Problem: Die Bankenkonsolidierung ist marktgesteuert. Verschmelzungen und Übernahmen
im Bankensektor müssen auf faire, transparente und verhältnismäßige Weise geprüft werden,
ohne sie unangemessen zu behindern. Eine genaue Beobachtung durch die Kommission wird
es ermöglichen, das Aufsichtssystem der EU im Binnenmarkt aufrechtzuerhalten und
Marktveränderungen rechtzeitig zu beeinflussen. Darüber hinaus sind mehrere
Mitgliedstaaten mit der Umsetzung der EU-Vorschriften zur Schaffung einheitlicherer
regulatorischer Bedingungen für Banktätigkeiten in der Union in Verzug18.
Zu erwartende Vorteile einer gezielten Durchsetzung: Die Bankenkonsolidierung nützt der
Gesamtwirtschaft und unterstützt die Spar- und Investitionsunion, da sie eine effiziente
Kapitalallokation fördert und Finanzprodukte zu optimalen Preisen zugänglich macht.
11) Sparen und Investitionen
Die Kommission unterstützt Maßnahmen zur Schaffung besserer Investitionsmöglichkeiten
für Bürgerinnen und Bürger, was ein Grundpfeiler der Strategie für eine Spar- und
Investitionsunion ist19. Insbesondere Spar- und Anlagekonten, die auf benutzerfreundlichen
Plattformen für Kapitalanlagen beruhen und mit vereinfachten Verfahren zur Einhaltung der
Steuervorschriften sowie einer vorteilhaften steuerlichen Behandlung verbunden sein können,
haben bereits in mehreren Mitgliedstaaten ein erhebliches Potenzial gezeigt, mehr
Ersparnisse in Investitionen zu lenken.
Problem: In mehreren Mitgliedstaaten gibt es Maßnahmen, die beispielsweise finanzielle und
steuerliche Anreize von Investitionen in nationale Märkte oder Produkte abhängig machen.
Eine solche Einschränkung kann Bedenken hinsichtlich ihrer Berechtigung aufwerfen und in
bestimmten Fällen letztlich im grenzüberschreitenden Kontext zu einer Diskriminierung
führen. Mögliche Folgen sind, dass es Anbietern übermäßig erschwert wird, europaweit
Wertpapierdienstleistungen zu erbringen und Spar- und Anlagekonten anzubieten, was
wiederum die Investitionsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger einschränkt und den
freien Kapitalverkehr behindert.
Zu erwartende Vorteile einer gezielten Durchsetzung: Investitionen am Kapitalmarkt bieten
bessere Chancen, die Inflation zu übertreffen und höhere Renditen als andere Sparformen zu
erzielen, insbesondere Bankeinlagen. Durch die Beseitigung von Hindernissen für die
Bürgerinnen und Bürger wird sich die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten
erhöhen, was wiederum zu liquideren Kapitalmärkten führen wird, die dem
Finanzierungsbedarf von EU-Unternehmen besser gerecht werden können.
18 Richtlinie (EU) 2024/1619 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse,
Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken.
19 Empfehlung der Kommission zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Spar- und Anlagekonten mit
vereinfachter und vorteilhafter steuerlicher Behandlung (C/2025/6800 final).
Drucksache 280/26- 41 -
Relationen
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