Vorschlag 78104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 78104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4881
21. Wahlperiode 23.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 78104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie
e. V. (VCI)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78104 – „Ausnahme für
FuE-Projekte bei Mengenschwellen“ eine Anpassung der
Bundesimmissionsschutzgesetzgebung gefordert.
Der VCI verweist bei seinem Vorschlag auf den Mehrwert einer schnellen
Projektrealisierung, der um ein Vielfaches höher sei als die Prüfung, ob von der
einzelnen Anlage tatsächlich keine Gefährdung ausgehen könnte. Es handelt
sich vielfach um Anlagen aus dem Bereich „Forschung“, durch die neuen
Technologien realisiert werden sollen. Bei diesen Anlagen seien Mengenschwellen
oft gering und das Gefahrenpotenzial niedrig. Eine Nichtrealisierung dieser
„Klein-Mengen – Produktion“ an bestehenden Industriestandorten würde den
Innovationsstandort schwächen. Eine Überwachung dieser Anlagen sei aus
diesem Grund nicht zu empfehlen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratie
kosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__b
lob=publicationFile; S. 508).
Die damalige Bundesregierung deklarierte den Vorschlag als nicht umsetzbar
und begründete dies mit der bestehenden Gesetzeslage in § 2 Absatz 3 der
Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(4. BImSchV), in der bereits eine Vereinfachung für Versuchsanlagen geregelt
sei. Des Weiteren verwies sie darauf, dass eine generelle Herausnahme, also
eine Befreiung aufgrund von Mengenschwellen nicht möglich sei (www.destati
s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokrati
ekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile;
S. 367).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78104 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78104 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwieweit?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund
der bestehenden Mengenschwellen um mehr als sechs Monate verzögert?
4. Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund
der bestehenden Mengenschwellen nicht umgesetzt?
5. Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund
der bestehenden Mengenschwellen genehmigt?
6. Aus welchen konkreten Gründen ist nach Ansicht der Bundesregierung eine
generelle Herausnahme des Vorschlags nicht möglich und sachgerecht, und
welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf eine
Vereinfachung für Versuchsanlagen gemäß § 2 Absatz 3 der 4. BImSchV?
Berlin, den 19. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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