Mögliche Interessenskonflikte der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche
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Mögliche Interessenskonflikte der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3495
21. Wahlperiode 06.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julian Joswig, Andreas Audretsch, Michael Kellner, Dr. Alaa
Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Lena Gumnior,
Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Rebecca Lenhard, Lukas Benner, Johannes Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mögliche Interessenkonflikte der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie,
Katherina Reiche
An der GovRadar GmbH, einem Münchner Start-up für KI-basierte Software
zur Erstellung und Automatisierung von Ausschreibungsunterlagen, ist seit
2023 der ehemalige Bundeswirtschafts- und Verteidigungsminister Karl-
Theodor zu Guttenberg über seine Investmentgesellschaft beteiligt. Das
Unternehmen richtet sein Geschäftsmodell unmittelbar auf die öffentliche
Beschaffung aus, einschließlich Vergabestrukturen der Bundeswehr und anderer
sicherheitsrelevanter Bundesbehörden.
Parallel dazu wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWE), das von Katherina Reiche – der Lebensgefährtin
von Karl-Theodor zu Guttenberg – geführt wird, ZIM (Zentrale
Innovationsprogramm Mittelstand)-Fördermittel an GovRadar bewilligt. Nach Recherchen
des „Spiegel“ erhielt GovRadar am 21. März 2024 und am 8. September 2025
Förderzusagen in sechsstelliger Höhe; die jüngste Bewilligung betrug
287.236 Euro (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/katherina-reiche-und-karl-th
eodor-zu-guttenberg-bundeswirtschaftsministerium-foerdert-firma-mit-guttenbe
rg-beteiligung-a-830ae414-e75e-44a6-824c-06dcc98bd9d7).
Nach den Berichten nahm das zentrale Vergabereferat des BMWE im
Sommer 2025 auf eigene Initiative Kontakt zu GovRadar auf, obwohl das
Bundesministerium öffentlich erklärt hatte, es habe „grundsätzlich keinen direkten
Kontakt“ zu dem Unternehmen gegeben. Darüber hinaus dokumentieren
Medien gemeinsame Auftritte Katherina Reiches und Karl-Theodor zu Guttenbergs
bei sicherheits- und wirtschaftspolitischen Veranstaltungen, darunter ein Termin
beim Center for Strategic and International Studies (CSIS) in Washington
sowie ein von Karl-Theodor zu Guttenberg mitorganisiertes privates
Spitzentreffen in Seefeld (Tirol).
Für die Fragestellenden ergeben sich vor diesem Hintergrund Fragen zu
Transparenz, Compliance (Verquickung von wirtschaftlichen Interessen und
Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben), möglicher Einflussnahme der
Behördenleitung und zur Neutralität der staatlichen Förder- und Vergabepraxis –
insbesondere dort, wo Softwareanbieter direkten Einfluss auf Beschaffungsstrukturen
der Bundeswehr und anderer sicherheitsrelevanter Bereiche gewinnen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina
Reiche, das Compliance-Referat oder andere zuständige Stellen ihres
Bundesministeriums erstmals darüber informiert, dass ihr Lebensgefährte
Karl-Theodor zu Guttenberg an der GovRadar GmbH beteiligt ist, und in
welcher Form (z. B. schriftliche Anzeige, Vermerk, E-Mail,
Gesprächsprotokoll) wurde diese Angelegenheit dokumentiert, wenn keine solche
Mitteilung erfolgt ist, aus welchen Gründen wurde auf eine Anzeige einer
möglichen Befangenheitslage verzichtet?
2. Welche schriftlich dokumentierten Befangenheits- und
Abschirmungsmaßnahmen (z. B. förmlicher Recusal der Ministerin,
Vertretungsanordnung, Weisungen zu Aktenzugriffen, Ausschluss von Zeichnungen bzw.
Entscheidungswegen, „Chinese Wall“) wurden im Zusammenhang mit
GovRadar im BMWE angeordnet, und wann, und durch wen?
3. Welche konkreten organisatorischen, personellen oder
verfahrensbezogenen Abschirmungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen hat das BMWE
getroffen, um trotz der öffentlichen und wirtschaftspolitischen Aktivität
Karl-Theodor zu Guttenbergs als Gesellschafter der GovRadar GmbH
eine strikte Trennung zwischen dessen Interessen und den dienstlichen
Entscheidungs-, Förder- und Vergabeprozessen des Bundesministeriums
sicherzustellen, und wann wurde Bundeswirtschaftsministerin Katherina
Reiche hierüber unterrichtet?
4. Hat die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach Kenntnis der
Bundesregierung die zuständige Compliance-Stelle des BMWE bzw. das
Bundeskanzleramt über die wirtschaftlichen Aktivitäten ihres
Lebensgefährten und dessen Beteiligung an der GovRadar GmbH formell
unterrichtet, wenn ja, wann, und in welcher Form, und wenn nein, aus welchen
Gründen nicht?
5. Gab es innerhalb des BMWE oder anderer Ressorts Hinweise,
Beschwerden oder Hinweise externer Dritter (z. B. Medien, Verbände,
Bürgeranfragen) auf einen möglichen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit der
Beziehung Reiche/Guttenberg und den Förderungen oder Aufträgen
zugunsten der GovRadar GmbH, und wie ist die Bundesregierung mit diesen
Hinweisen jeweils verfahren?
6. Welche Rolle spielen persönliche Beziehungen von
Regierungsmitgliedern zu Unternehmern, Investoren und Lobbyakteuren in den aktuellen
Regelwerken der Bundesregierung zur Korruptionsprävention und
Compliance, und sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf?
7. Welche Unternehmen, an denen Angehörige der
Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche ganz oder teilweise beteiligt sind (einschließlich
Investmentgesellschaften), haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2025 Fördermittel, Aufträge oder sonstige finanzielle Unterstützungen aus
dem Geschäftsbereich des BMWE erhalten (bitte Unternehmen,
Förderbzw. Auftragsart, Programm und Volumen tabellarisch darstellen)?
8. Welche dienstlichen Kontakte (Termine, Telefonate, E-Mails,
Videokonferenzen) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Amtsantritt von
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zwischen dem BMWE
(einschließlich Leitungsbereich, Vergabereferat und zuständigen
Fachabteilungen) und der GovRadar GmbH bzw. deren Vertreterinnen und
Vertretern (bitte jeweils Datum, Format, beteiligte Organisationseinheiten,
Teilnehmerinnen und Gegenstand angeben)?
9. Aus welchem konkreten Anlass, auf wessen Veranlassung und mit
welchem Ziel hat das zentrale Vergabereferat des BMWE nach einem
Medienbericht eigenständig Kontakt zur GovRadar GmbH aufgenommen und
einen Termin „auf Arbeitsebene“ durchgeführt, wer nahm daran teil, und
wurde hierzu ein Vermerk oder Protokoll gefertigt?
10. Wurde der Informationstermin der zentralen Vergabestelle des BMWE mit
der GovRadar GmbH am 16. Juli 2025 über die Terminbuchungsfunktion
des BMWE gebucht – wie der Bericht aus dem Ausschuss für Wirtschaft
und Energie (TOP 2b der 21. Sitzung) insinuiert, und wenn ja, durch
welche Organisationseinheit des BMWE erfolgte diese Buchung, oder
wurde der Termin durch die zentrale Vergabestelle des BMWE
eigeninitiativ außerhalb dieses Buchungssystems veranlasst?
11. Aus welchen Gründen wurde nach dem Informationstermin der zentralen
Vergabestelle des BMWE mit der GovRadar GmbH am 16. Juli 2025 auf
weitere Gespräche, Prüfungen oder eine mögliche Pilotierung verzichtet,
und erfolgte diese Zurückhaltung vor dem Hintergrund der besonderen
personellen Konstellation im Verhältnis zwischen der
Bundeswirtschaftsministerin und einem Gesellschafter des Unternehmens?
12. Trifft es zu, dass die zentrale Vergabestelle des BMWE, die am 16. Juli
2025 den Informationstermin mit der GovRadar GmbH durchgeführt hat,
zu diesem Zeitpunkt auch Aufgaben im Bereich des Förder- oder
Zuwendungscontrollings wahrgenommen hat, und wenn ja, wie stellt die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund sicher, dass die behauptete strikte
Trennung zwischen Förderverfahren und ministeriellen Kontakten zu
Fördernehmern tatsächlich eingehalten wurde?
13. Wie erklärt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die öffentliche
Aussage, es habe „grundsätzlich keinen direkten Kontakt“ des BMWE zur
GovRadar GmbH gegeben, obwohl später ein direkter Termin eingeräumt
wurde, und welche internen Abstimmungs- und Prüfprozesse haben zu
dieser Kommunikationslinie geführt?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Karl-
Theodor zu Guttenberg seit seiner Beteiligung an der GovRadar GmbH
Kontakte mit Mitgliedern der Bundesregierung oder Bundesministerien
hatte, die auf eine unmittelbare oder mittelbare Interessenvertretung im
Sinne des § 1 Absatz 3 des Lobbyregistergesetzes gerichtet waren,
insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie, und ob solche Kontakte in zeitlichem oder sachlichem
Zusammenhang mit öffentlichen Stellungnahmen Karl-Theodor zu
Guttenbergs zur Beschleunigung der Bundeswehrbeschaffung – etwa in seinem
Deutschlandfunk-Interview vom 12. November 2025 – standen?
15. Welche Bundesbehörden (einschließlich nachgeordneter Behörden,
Bundeswehr und Bundesunternehmen wie Deutsche Bahn AG oder
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) nutzen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit oder haben in den letzten drei Jahren Softwarelösungen der
GovRadar GmbH zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen oder zur
Unterstützung von Vergabeverfahren eingesetzt (bitte nach Behörde,
Zeitraum, Art der Nutzung und Vertragsform aufschlüsseln)?
16. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an KI-basierte oder
automatisierte Systeme zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
(z. B. Transparenz der Algorithmen, Dokumentation der
Entscheidungslogik, Nichtdiskriminierung von Bietern, Überprüfbarkeit), und wie wurde
die Software der GovRadar GmbH anhand dieser Anforderungen
bewertet?
17. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
der Einsatz kommerzieller Software zur Erstellung von
Ausschreibungsunterlagen
a) keine vergaberechtswidrige Diskriminierung von Unternehmen
bewirkt,
b) keine unzulässige Vorfestlegung auf bestimmte Produkte, Anbieter
oder Technologien erzeugt und
c) die Eigenverantwortung der Vergabestellen nicht faktisch auf private
Anbieter verlagert,
d) und welche dieser Vorkehrungen wurden im Fall der GovRadar GmbH
konkret angewandt?
18. Welche Daten zu Beschaffungsvorhaben (einschließlich sensibler Bedarfe,
Bedarfsanalysen und Marktanalysen) werden der GovRadar GmbH im
Rahmen von Projekten mit Bundesstellen zugänglich gemacht, wie
werden diese Daten geschützt, und wie wird die Einhaltung von Datenschutz-
und Geheimschutzanforderungen überwacht und dokumentiert?
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Leitlinien oder
Mindeststandards für den Einsatz von KI-gestützten Vergabetools in der
öffentlichen Beschaffung zu erlassen, und wenn ja, mit welchem Zeitplan und
welchen inhaltlichen Eckpunkten (z. B. Transparenzpflichten,
Interessenskonfliktregeln, Dokumentationspflichten)?
20. Hat der Bundesrechnungshof oder eine andere unabhängige Stelle den
Einsatz von GovRadar oder vergleichbarer Software in Bundesbehörden
geprüft oder evaluiert, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen und
Empfehlungen?
21. In welchen Bundeswehrprojekten oder Vergabeprozessen des
Bundesministeriums der Verteidigung, ihrer nachgeordneten Ämter (z. B.
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr (BAAINBw)) oder verbundener Einrichtungen (z. B. Cyber
Innovation Hub der Bundeswehr) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher Leistungen der GovRadar GmbH genutzt, und welche Volumina
und Vergabearten waren damit verbunden?
22. Welche besonderen Anforderungen stellt das Bundesministerium der
Verteidigung an Softwarelösungen, die in Beschaffungsprozessen der
Bundeswehr eingesetzt werden (z. B. IT-Sicherheit nach BSI-Standards,
NATO-Sicherheitsvorschriften, Geheimschutz), und wie wurden diese
Anforderungen im Fall von Projekten mit der GovRadar GmbH geprüft und
dokumentiert?
23. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Einsatz von GovRadar
oder vergleichbaren Tools bei der Bundeswehr nicht zu einseitigen
Marktzugängen für bestimmte Rüstungsunternehmen führt, die Transparenz und
Nachvollziehbarkeit von Vergabeentscheidungen gewährleistet bleibt und
parlamentarische Kontrolle nicht erschwert wird?
24. Inwiefern bewertet die Bundesregierung das Gesetz zur Beschleunigung
der Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) im
Hinblick auf digitale Vergabetools wie die der GovRadar GmbH als förderlich
für deren Geschäftsmodell (z. B. durch Verfahrensvereinfachungen,
Standardisierungen, Digitalisierungspflichten), und wurden mögliche
wettbewerbliche Auswirkungen auf den Markt für entsprechende
Softwarelösungen im Rahmen der Gesetzesvorbereitung oder einer Folgenabschätzung
berücksichtigt?
Berlin, den 18. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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