Sicherheit und Sicherheitskosten im Bereich der Deutschen Bahn AG (Antwort zu Drs. 21/3998)
Text
Sicherheit und Sicherheitskosten im Bereich der Deutschen Bahn AG (Antwort zu Drs. 21/3998)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4567
21. Wahlperiode 04.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle,
Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3998 –
Sicherheit und Sicherheitskosten im Bereich der Deutschen Bahn AG
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Bahn (DB) Sicherheit GmbH ging 2006 aus der vormaligen
Bahnschutzgesellschaft GmbH (BSG) hervor und ist seitdem gemeinsam mit
der Bundespolizei, in welcher 1992 die frühere Bahnpolizei aufging, für die
Sicherheit und Ordnung in Objekten und Anlagen sowie in Verkehrsmitteln
der Deutschen Bahn zuständig.
Während die Bundespolizei im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages nach § 3
Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes die hoheitlichen und polizeilichen
Aufgaben übernimmt, ist die DB Sicherheit GmbH vornehmlich für präventive
Maßnahmen sowie für die Durchsetzung des Hausrechts zuständig.
Gemäß Auskunft der Bundesregierung hat sich die Anzahl des
Sicherheitspersonals der DB von 2017 bis 2022 wie folgt verändert:
2017: 4 000
2018: 4 000
2019: 4 000
2020: 4 000
2021: 4 200
2022: 4 300.
Bei der Bundespolizei waren 2022 für die Wahrnehmung bahnpolizeilicher
Aufgaben rund 6 000 Dienstposten eingerichtet (Bundestagsdrucksache
20/9409).
1. Wie viele Vollzeitäquivalente waren seit 2015 bis heute bei der DB
Sicherheit GmbH beschäftigt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
3. Wie haben sich die Personalkosten bei der DB Sicherheit GmbH seit
2015 entwickelt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 4. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. In welchem Ausmaß setzt die DB Sicherheit GmbH Subunternehmer ein,
und in welchem Ausmaß setzen diese wiederum ihrerseits
Subunternehmer ein?
5. Wie hat sich seit 2015 die Anzahl von Vollzeitäquivalenten entwickelt,
die von Sub- und Subsubunternehmern der DB Sicherheit GmbH
eingesetzt werden (bitte jährlich aufschlüsseln)?
6. Wie haben sich die Kosten für Subunternehmer der DB Sicherheit GmbH
seit 2015 entwickelt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 3 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die erbetenen Informationen zu Beschäftigtenzahlen, Personalkosten und dem
Einsatz von Subunternehmen stellen geschützte Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Bahn AG (DB AG) dar. Die Offenlegung dieser
Informationen würde das wirtschaftliche Handeln der DB AG beeinträchtigen
und könnte erhebliche Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen, denn die
Kenntnis dieser Daten würde es konkurrierenden Sicherheitsdienstleistern
ermöglichen, ihr Verhalten im Wettbewerb zum Nachteil der DB AG auszurichten.
Somit wäre das fiskalische Interesse des Bundes beeinträchtigt.
Durch die Kombination der detaillierten Personalzahlen der DB Sicherheit
GmbH und der Subunternehmen mit den ebenfalls angefragten detaillierten
Angaben zu den Personalkosten könnten konkurrierende Sicherheitsdienstleister
Rückschlüsse auf die interne Kostenstruktur, Stundenlöhne und u. U.
Gewinnmargen der DB AG in diesem Bereich ziehen. Diese Kenntnisse könnten
konkurrierende Sicherheitsdienstleister bei künftigen Verhandlungen wie z. B. der
Ausschreibung von entsprechenden Leistungen nutzen, um entweder von der
DB AG höhere Preise zu verlangen oder entsprechendes Fachpersonal im
Markt mit gezielten Angeboten abzuwerben. Gleichzeitig hat die DB AG nicht
die Möglichkeit, an vergleichbare Informationen über konkurrierende
Sicherheitsdienstleister zu gelangen.
Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch
einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unter
Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für die DB AG bzw. das Interesse
des Bundes sind die erbetenen Informationen als „VS-Vertraulich“ eingestuft
und die Antworten in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt.*
2. Aus welchen Gründen wurde die Anzahl des Personals der DB
Sicherheit GmbH im Laufe der letzten Jahre erhöht?
Der Personalaufwuchs bei der DB Sicherheit GmbH in den vergangenen Jahren
resultiert aus zusätzlichen und erweiterten Sicherheitsaufträgen innerhalb des
DB Konzerns sowie aus gestiegenen Anforderungen an die Sicherung von
Anlagen, Objekten und Bahnhöfen. Ein wesentlicher Schwerpunkt lag dabei auf
der nachhaltigen Stärkung der Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz kritischer
Infrastrukturen der DB AG.
7. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten der Deutschen Bahn AG für
die Sicherheit in Objekten, Anlagen, Grundstücken und Verkehrsmitteln?
* Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
9. Wie hoch war zuletzt der Anteil der Personalkosten der DB Sicherheit
GmbH an den gesamten Sicherheitskosten der Deutschen Bahn?
Die Fragen 7 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DB AG gibt rund 200 Mio. Euro jährlich für ihre Sicherheit aus.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
8. Wie haben sich diese jährlichen Gesamtkosten (vgl. Frage 7) seit 2015
entwickelt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Die DB AG gab in den Jahren vor dem Jahr 2025 konstant rund 180 Mio. Euro
jährlich für Sicherheit aus.
10. Wie entwickelte sich bei der Bundespolizei die Zahl der für die
Wahrnehmung bundespolizeilicher Aufgaben eingerichteten Dienstposten von
2015 bis heute (bitte nach Jahr und Bundesland der Dienstposten
aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei ist im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages nach § 3 Absatz
1 des Bundespolizeigesetzes für die bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung
zuständig. Im Rahmen des Aufwuchses der Bundespolizei sind in den letzten
Jahren auch die Bundespolizeiinspektionen mit bahnpolizeilichen Aufgaben
gestärkt worden. Die Bundespolizei nimmt ihre Aufgaben größtenteils integrativ
wahr, so dass ein Referenzieren auf rein bahnpolizeiliche Aufgaben und die für
diese Aufgabe zur Verfügung stehenden Dienstposten im Organisations- und
Dienstpostenplan der Bundespolizei nicht möglich ist.
Für die bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei sind rund
6 000 Dienstposten eingerichtet. Eine weitere Aufschlüsselung im Sinne der
Fragestellung ist aus den vorgenannten Gründen nicht möglich.
11. Wie entwickelte sich seit 2015 die Zahl der jährlichen Anschläge auf
Strecken, Anlagen, Grundstücke und Verkehrsmittel der Deutschen Bahn
AG (bitte nach Jahr, Bundesland sowie Strecke, Verkehrsmittel,
Bahnhöfen, sonstigen Einrichtungen aufschlüsseln)?
Politisch motivierte Straftaten gegen die DB AG werden im Rahmen des
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität
(KPMD-PMK) allgemein registriert. Das bedeutet, dass sie in den Fallzahlen
PMK insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden
können. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang keine
bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines Angriffsziels oder eines
recherchefähigen Katalogwertes in der Fallzahlendatei des Bundeskriminalamts
(BKA) dargestellt werden könnte. Aus diesem Grund ist eine automatisierte
Fallzahlendarstellung dieser Straftaten nicht möglich.
Die händische Auswertung erfolgte daher in der Fallzahlendatei des BKA mit
den Unterangriffsziel (UAZ) „Verkehrsbetrieb“ und/oder UAZ
„Verkehrseinrichtung“. Der Begriff „Anschlag“ ist im KPMD-PMK nicht definiert. Ein
bundesweit vereinbarter Katalogwert existiert nicht. Im Sinne der Anfrage werden
alle Fälle mit den Zähldelikten/Deliktskategorien:
– Brandstiftungsdelikte,
– Sprengstoffdelikte,
– Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr,
einschließlich versuchten Delikten umfasst.
Diese Sachverhalte wurden einer händischen Auswertung unterzogen, ob der
Modus Operandi unter dem nicht definierten Begriff „Anschlag“ gefasst
werden kann und der geschädigte Verkehrsbetrieb/Verkehrseinrichtung (UAZ) eine
Bahneinrichtung war.
Eine Aufschlüsselung der Sachverhalte nach Strecke, Verkehrsmittel, Bahnhöfe
bzw. sonstige Einrichtungen ist nicht möglich, da diese Parameter im KPMD-
PMK nicht erhoben werden. Zudem muss sich in der Antwort auf die PMK-
Zahlen der Jahre 2019 bis 2025 beschränkt werden, da erst zum 1. Januar 2019
ein Katalog bundesweit vereinbarter Angriffsziele im KPMD-PMK eingeführt
wurde. Stichtag der Fallzahlen ist jeweils der 31. Januar des jeweiligen
Folgejahres.
Für das Jahr 2019 wurden 15 Sachverhalte als „Anschlag“ im weiteren Sinne
auf Bahnanlagen gewertet. Diese gliedern sich nach Bundesländern wie folgt:
Land Anzahl
Bayern 1
Berlin 4
Mecklenburg-Vorpommern 1
Niedersachsen 1
Sachsen 7
Sachsen-Anhalt 1
Für das Jahr 2020 wurden sechs Sachverhalte als „Anschlag“ im weiteren
Sinne auf Bahnanlagen gewertet. Diese gliedern sich nach Bundesländern wie
folgt:
Land Anzahl
Bayern 2
Berlin 1
Niedersachsen 1
Nordrhein-Westfalen 1
Sachsen 1
Für das Jahr 2021 wurden sieben Sachverhalte als „Anschlag“ im weiteren
Sinne auf Bahnanlagen gewertet. Diese gliedern sich nach Bundesländern wie
folgt:
Land Anzahl
Bayern 4
Berlin 1
Sachsen 2
Für das Jahr 2022 wurden sieben Sachverhalte als „Anschlag“ im weiteren
Sinne auf Bahnanlagen gewertet. Diese gliedern sich nach Bundesländern wie
folgt:
Land Anzahl
Bayern 3
Berlin 2
Sachsen 2
Für das Jahr 2023 wurden zehn Sachverhalte als „Anschlag“ im weiteren Sinne
auf Bahnanlagen gewertet. Diese gliedern sich nach Bundesländern wie folgt:
Land Anzahl
Bayern 2
Berlin 3
Hamburg 1
Niedersachsen 1
Nordrhein-Westfalen 3
Für das Jahr 2024 wurden vier Sachverhalte als „Anschlag“ im weiteren Sinne
auf Bahnanlagen gewertet. Diese gliedern sich nach Bundesländern wie folgt:
Land Anzahl
Berlin 1
Hamburg 1
Hessen 1
Nordrhein-Westfalen 1
Für das Jahr 2025 (Stichtag: 31. Dezember 2025) wurden 20 Sachverhalte als
„Anschlag“ im weiteren Sinne auf Bahnanlagen gewertet. Die Fallzahlen aus
dem Jahr 2025 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach- und
Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. Die Sachverhalte gliedern
sich nach Bundesländern wie folgt:
Land Anzahl
Bayern 2
Berlin 2
Hessen 1
Niedersachsen 1
Nordrhein-Westfalen 13
Sachsen-Anhalt 1
12. Inwiefern hat die starke Zuwanderung seit 2015 zu einer Veränderung
der Einsatzschwerpunkte der DB Sicherheit GmbH sowie der
Bundespolizei im Bahnsektor geführt?
13. Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden von der DB Sicherheit GmbH
sowie der Bundespolizei im Bahnsektor aufgrund der starken
Zuwanderung verstärkt oder zusätzlich eingeführt?
14. In welchem Umfang sind Kosten der Deutschen Bahn AG für Sicherheit
direkt auf die starke Zuwanderung zurückzuführen?
15. Welche spezifischen Herausforderungen sieht die DB Sicherheit GmbH
als Folge der Zuwanderung?
Die Fragen 12 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der bahnpolizeilichen Aufgaben obliegt der Bundespolizei auf dem
Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes die Abwehr von
Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, die den Benutzern, den
Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen
oder von den Bahnanlagen ausgehen.
Soweit der Verdacht eines Vergehens nach § 12 Absatz 2 des Strafgesetzbuches
besteht, das auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes
begangen wurde und gegen die Sicherheit eines Benutzers, der Anlagen oder des
Betriebes der Bahn gerichtet ist oder das Vermögen der Bahn oder ihr
anvertrautes Vermögen betrifft, nimmt die Bundespolizei die Aufgaben der
polizeilichen Strafverfolgung wahr. Im Rahmen dieser gesetzlichen Aufträge werden
die bundespolizeilichen Maßnahmen, einschließlich etwaiger
Einsatzschwerpunkte, auf Grundlage einer polizeilichen Lagebewertung fortlaufend
angepasst. Hierzu gehören nicht zuletzt aufgrund der polizeilichen Gesamtlage
sowie des Stellenaufwuchses auch die Erhöhung der polizeilichen Präsenz sowie
anlassbezogene Einzelmaßnahmen. Die Bundespolizei nimmt im Rahmen ihrer
grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung grenzpolizeiliche Kontrollen im
grenzüberschreitenden Zugverkehr lageabhängig vor. Ferner nimmt die
Bundespolizei lageabhängige Befragungen auf Grundlage des § 22 Absatz 1a des
Bundespolizeizeigesetzes zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter
Einreise in das Bundesgebiet auf Grundlage von Lageerkenntnissen oder
grenzpolizeilicher Erfahrung vor. Diese Maßnahmen können in Abhängigkeit der
jeweiligen Lageentwicklung dynamisch und regional unterschiedlich ausgeprägt
sein. Die DB AG erfasst keine personenbezogenen Daten im Zusammenhang
mit Zuwanderung. Daher können zu den in den fragegegenständlichen
Aspekten keine weitergehenden Aussagen getroffen werden.
16. Gibt es spezielle Schulungsprogramme für das Personal der DB
Sicherheit GmbH im Umgang mit den durch die starke Zuwanderung bedingten
Herausforderungen?
Nein.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
17. Welche Auswirkungen hatte die Zuwanderung auf die Struktur der
Sicherheitsorganisationen innerhalb der Deutschen Bahn AG?
Keine.
18. Gibt es Pläne zur weiteren Erhöhung der Anzahl der Sicherheitskräfte
bei der Deutschen Bahn AG?
Für die DB Sicherheit GmbH ist auf Basis der aktuellen Planungen ein
moderater Aufbau der eigenen Sicherheitskräfte vorgesehen. Die Personalplanung der
DB Sicherheit GmbH erfolgt als konzerninterner Sicherheitsdienstleister
bedarfsabhängig und orientiert sich an den von den Geschäftsfeldern des DB
Konzerns angemeldeten Sicherheitsbedarfen.
19. Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung, um einen Anstieg
der Sicherheitskosten der Deutschen Bahn AG im Kontext der
Zuwanderung zu beschränken?
Die DB AG nimmt die gesamtgesellschaftlichen Probleme im Kontext zur
Gewaltentwicklung, auch in Bezug auf ihre Mitarbeiter mit Kundenkontakt, wahr.
Die Zusammenarbeit, u. a. mit dem Bundesministerium des Innern, der
Bundespolizei und der DB AG wird weiter intensiviert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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